Wiedervereinigung der Stasi-Schlapphüte&Nazi-Gestapotruppe als Bundesamt (für) gegen die „Verfassung“ : VS – Nur für den Dienstgebrauch: Operationsentwurf 3 : Wirksame Zersetzungs- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen Zielpersonen (ZP) liegt der Redaktion J+J vor.

Aktualisiert 28.03.2017 (siehe “Zu Top 1 und 2 :”)

Eilmeldung:

Ein Geheimes Papier zur wirksamen Zersetzung- und Durchführung von Einschüchterungsmaßnahmen gegen das Volk wurde der Redaktion zugespielt. Die sogenannten “Feinde der Demokratur” sollen ausgeschaltet werden.

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Zersetzen, Zerstören, Einschüchtern.

Sonnenstaatland – die schwarze Armee Fraktion der deutschen Diktatoren, auch SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien genannt, fühlen sich berufen, das Land einer Säuberungswelle zu unterziehen.

Die Partisanentruppe gegen die Demokratie im Auftrag des  Bundesamtes für VerfassungsschmutzSonnenstaatland (SSL)der Redaktion als SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien bekannt, haben auf einer geheimen Sitzung am 08.03.2017 in Berlin einen Entwurf zur Zersetzung von Zielpersonen für ihre haupt- und nebenberuflichen IMs zur perfiden Anwendung vorgeschlagen. Dieses Papierund mehrwurde der Redaktion J&J zugespielt.

Modernere Fahrzeuge – als damals in der DDR – für nachrichtendienstliche Zwecke umgebaut und als Wohnmobil getarnt hat „SSL“ in der Region Kiel eingesetzt. Das LKA Hamburg hat es der Truppe „unentgeltlich“ überlassen.

Diese Truppe von Stasi-Gestapo-Nazi-ReichsbürgerTypen wissen genau wie man mit den eigentlichen Verteidigern der Demokratie, Menschen- und der Grundrechte in Deutschland umzugehen hat.

In einem Strategie-Entwurfspapier vom 08.03.2017 werden wirksame Zersetzung- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen (diesen Pöbel) bzw. Zielpersonen (ZP) formuliert. Aber nicht nur gegen die ZP, sondern auch gegen Freunde, Verwandte und sonstige Kontakte der politisch Missliebigen sollten jene vorgeschlagenen Zersetzungsstrategien in Form von  „Drohungen“, „fingierten Briefen“ und „gutgemeinte Warnungen“ als „zielgerichtete und effektive Zersetzungsmaßnahmen“ sehr sinnvoll sein, so der Entwurf, den wir hier erstmals veröffentlichen.

Hier ein Ausriss aus dem Protokoll der „Sitzung“ der „Geheimen“ Zersetzungstruppe

 

Ein perfider Zersetzungs- plan, nach bekanntem Muster. SSL – die neue deutsche Stasi-Gestapo macht es möglich..

Auch könnte man bei allen Genannten z.B. die „Kreditwürdigkeit angreifen“ oder das Arbeitsverhältnis“ zerstören –  etwa durch fingierte falsche Kündigungen“. Pfändungen und Anzeigen gegen den ZP  werden auch ins Auge gefasst.  Der/die ZP könnte ja auch selbst gegen Freunde, Verwandte und andere Kontakte vorgehen – selbstverständlich fingiert durch die IMs. Als Zersetzungsmaßnahme ganz nach dem Motto: Zwietracht säen. Ja – sogar im Namen der ZP sollten fingierte beleidigende Einträge auf fremden Web-Seiten verfasst werden und/oder verfassungsfeindliche Inhalte mit Bezug auf den ZP sollten die SSL-IMs posten. Und – man könnte auch Drogenabhängigkeit durch fingierte Schreiben der Freunde behaupten und/oder im Namen der ZP einfach mal Selbstbeschuldigungen den Verkehrsbehörden unterjubeln: Das Zersetzungs–Ziel: Führerscheinentzug.

Ach ja – wir erinnern uns : Einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug hatten wir auch in Thüringen gegen einen angeblichen „Reichsbürger“, der nie einer war. . Und alle haben mitgemacht: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Und ihr  SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien – habt ihr das in Thüringen organisiert?

Wat ? – Die Schwarz-grün-rote-Armee-Fraktion – kennen wir nicht!

Trotzdem : Sie sind eine autoritätsgläubige-extremistische-terroristische-staatskriminelle Vereinigung! Ihr seid die Schwarz-Grün-Rote- Armee-Fraktion gegen die Demokratie und gegen das freiheitsliebende nach Mitbestimmung und Teilhabe verlangende Volk! Ihr seid die neue – vom V-Schmutz – organisierte und geschützte Zwickauer Zersetzung-Zelle.

Ihr solltet sofort verhaftet werden!  Herr „Bundestaatsanwalt“ übernehmen Sie das jetzt sofort!

 

 

 

.

 

 

Die „Sitzung“ dieser Staats – Spinner/Spassten fand am 08.03.2017 in Berlin statt. Dr. Helmuth A. – ist eigentlich Dr. Helmut Albert. Er ist der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz im Saarland. Herr Heiko Maas lässt doch da ganz herzlich grüßen.

Hier der Entwurf vom V-Schmutz:

 

 

Die derzeitige politische Günstlings-Lage protegieren indirekt diese geheime Stasi-Gestapo-Truppe des Bundesamts für „Verfassungs“ – Gelumpe erheblich! Bei ihren scheinbaren Sorgen um die schlimme Situation“ der Demokratie, der Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern, vergessen sie beflissentlich ihre/die schreckliche faschistoide Fratze im eigenen Land. Und da braucht man Zersetzungen der Anständigen und Aufrichtigen, die das erkennen und sich nicht mehr gefallen lassen wollen.

Vor der Wahl – den Herrn Gewählten zu wissen – heißt in der BRDDR jetzt Demokratie!

Denn vor wenigen Tagen hat Walter Steinmeier, der von nur wenigen Autoritäten als „unser Bundespräsident“ auserkoren wurde und von den Reichstags-Autoritäten erwartungsgemäß bestätigt worden ist mit einem rhetorischen „Demokratie“–Hammerschlag in Freudscher Versprecher-Offenheit vor der „neuen Faszination des Autoritären“ gewarnt. Der nicht vom Volke gewählte Autoritäre rief in  seiner Dankesrede für die Auserkorung eines lebenslangen Versorgungsschecks von ca. 250.000,- € im Jahr, zur Verteidigung der Demokratie auf. Nur die Verteidigung der Demokratie  – das wissen die selbst da oben genau – ist ihre/die Sache der deutsch-deutschen Autoritären doch wahrlich nicht.

Und der DDR-Privilegierte Pfaffe Gauck –

Oh – die ganzen schlimmen Akten über “mich” und die IM Erika – Angela – so schön dass sie jetzt alle weg sind als ich der Herr der Stasi-Akten war – und jetzt singe ich das Liedchen – nei wir alle zusammen : Ach wie gut das alle wissen, dass ich Freiheitskämpfer heiß!

Als wackerer und selbsternannter, allerdings in der DDR völlig unbekannter Freiheitskämpfer, betonte zum Abmarsch seines Freiheitskampfes in beiden deutsch-deutschen Autoritätsregimen ganz mutig und wacker : „Freiheit ist notfalls auch dadurch zu verteidigen, dass sie für die Feinde der Freiheit begrenzt wird.“ Das er selbst Volksentscheide ablehnte, dürfte ihm als Feind der politischen Teilhabe entfallen sein. Aber – jetzt ist es raus – sein (ureigener & unbekannter ) Freiheitskampf für die von den Autoritären so bezeichneten Kritiker (auch der Pöbel genannt) der deutschen Demokreatura – offenbart sich jetzt als „sein Kampf“ dem Volke die Faszination für die Autoritäten und Elitären (die sind ja nicht das Problem) nötigenfalls in Umerziehungslagern beizubringen.

Allerdings – das Volk jedenfalls weiß sehr genau welche Feinde der Demokratie sich am Volksvermögen verlustieren und behaupten, das sei doch „unsere“ – die „Demokratie“.

Und wie das funktioniert, dass diese Autoritären und deren Vasallen diesen „Drecks-Pöbel von der Straße“ und das „Drecks-Pack aus dem Getto“,  jetzt mehr Faszination für die deutschen Autoritären erzwingen – dafür braucht man die SS – L – Spasten-Truppe.  Das aber gerade ihre autoritären und willkürlichen Ergüsse durch Justiz, Polizei und Behörden immer nur gegen das Volk und gegen die Demokratie  – zum Aufbegehren führt,  kommt diesen im Glashaus sitzenden Elitären nicht in den Sinn.

 

Aber „Sonnenstaatland“ (SSL) –  auch die – SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien als geheime Unterabteilung des „Verfassungs-Getue“ regelt das schon. Zur Zeit an aktuellen Einsatzorten in Berlin, Roststock und Stendal.

Aus dem Dokument SSL (wird hier in Kürze eingestellt )  haben wir uns mal zunächst den Top 5 : Rechtliches und Sonderprobleme etwas genauer angesehen.

Hier der Abriss:

 

(a) Hier wird von einem Rechtsanwalt aus Berlin berichtet, der offensichtlich ausgestiegen ist und an die Öffentlichkeit gehen wollte. Schon alleine die Tatsache, dass – „jetzt ein Geheimnisverrat nicht mehr zu befürchten ist“, lässt den Schluss zu, dass diese SS – L-Terror-Truppe im Auftrage des „Führerhauptquartiers“ heute der freiheitlich-rechtstaatliche-demokratische Staat genannt, konspirativ agiert  – und – alles soll – ja muss sogar geheim bleiben. Es zeigt aber auch, dass sich dieser SS – L – Schwarz – Rot – Grüne – Armee – Fraktion viele Mitglieder der „Organe der Rechtspflege“ angeschlossen haben und an den Zersetzungen oder anderen Maßnahmen gegen „Zielpersonen“ hier auch „Target“ genannt teilnehmen. Dies wird auch deutlich aus der Teilnehmerliste der „Vorstandsbesprechung“. Die Berufsgruppe der „Organe der Advokaten“ ist hier sogar durch einen „Rechtsanwalt/Advokat“ vertreten.

Eine Frage:

Auch muss die Frage erlaubt sein, mit welchen Maßnahmen ein Aussteiger aus der SS – L Staatsterrortruppe, mit Hang zum Staatsstreich, ruhig gestellt wird. Durch Erpressung (Liebschaften, Kindersex oder Porno, Drogen, Sex mit kleinen Jungs etc.) oder Geld und/oder andere Vorteile?

Top 5 – Ein „Sonderproblem“ sondergleichen!

„Targets“ bedeutet – > Zielscheibe.

(b) Das Amtsgericht wurde von der SS – L  Armee-Fraktion gegen den Rechtsstaat „aufgesucht“. Man sei erfreut und aufgeschlossen, die „Targets“ mit Strafbefehlen zu überziehen. „Rechtsprechungen“ gegen „Reichsbürger“ könnte man auch auf andere „Targets“ übertragen.

Wer sind die anderen „Targets“?

Ach ja – „Targets“ bedeutet  – > Zielscheibe, Zielsetzung, Zielvorgabe, Angriffsziel, Schießscheibe, anvisieren. Die SS  – L Kampagne visiert den kritischen Bürger (Targets) mit einer  (ganz ganz frechen) Ungehorsams-Neigung an.

Okay, so funktioniert das also beim Ost-Amtsgericht in Stendal. Dieses Gericht ist also über einen terroristischen Angriff gegen die Strafprozessordnung und Gewaltenteilung erfreut. Der Staatsräson wegen?

 

Amtsgericht Stendal war früher ein Kasernen- gelände. Strammstehen und gehorchen, wenn die Gestapo kommt?

Ach so ist das!

Normalerweise werden Strafbefehle nach Ermittlungen und Anhörung der Betroffenen von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt. Für die Einleitung eines „Führerscheinentzug“ ist das Amtsgericht ebenfalls nicht zuständig.

Ist es jetzt so, dass ein Amtsgericht die Strafbefehle bei der Staatsanwaltschaft in Auftrag gibt und dann selbst über diese Strafbefehle auf (Er)Anregung der SS – L-Terrortruppe als ein angeblich „unabhängiges Gericht“ entscheidet? Per Dienstanweisung der SS-L?

 

Symbolfoto: Renaissance des Terrorregimes in der Neuzeit?

Es dürfen auch Fragen gestellt werden, wie viele Gerichte derartige Absprachen mit den „SS – L –  Geheimen“ haben und somit den Rechtsstaat, in einer leisen Art, als unbemerkten terroristischen Staatsstreich hin zu einer Renaissance des Terrorregimes im Sinne des 1000-jährigen Reiches aufgeweckt haben.

Und offensichtlich sollen alle angeblich unabhängigen „Gerichtszweige -> wünschenswert“ überzeugt werden. Hier sprechen die SS – L – Zersetzer der Demokratie vom „Sozialgerichten“.

Jetzt kann man wahrlich sagen, um Himmels willen – was passiert da gerade in Deutschland der „Gutmenschen“, die eigentlich schlimmer als die so bezeichneten blöden „Reichsbürger“ sind.

Klar hat „Traget Fi“ eine totale Meise. Aber wer hat ihn dazu gebracht? Ist er ein Zersetzungsopfer der SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien ?

 

(c) Bei dem „Traget Fi“ handelt es sich um Peter Fitzek, der als deutscher politischer Aktivist dem Umfeld der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehören soll. Als selbsternanntes Oberhaupt eines von ihm gegründeten Staatsbetrieb gründete er eine eigene Bank – > ohne die Erlaubnis der BaFin-Bonn. Staatshilfen für seine Bank brauchte er allerdings nicht. Wegen seiner „Aktivitäten“, die diesem Staat nicht passen konnten, wird Peter Fitzek vom „Verfassungsschutz“ Sachsen–Anhalt observiert. Seit 2016 sitzt Fitzek insbesondere wegen des „Vorwurfs schwerer Untreue“  in „Untersuchungshaft“. Andere Bankster selbstverständlich bis heute nicht. Am 15. März 2017 wird er vom Landgericht Halle erwartungsgemäß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen „ illegaler Bankgeschäfte“ verurteilt. Den anderen Bankstern blieb das bis heute erspart. Die sind alle systemrelevant.

Deutschland steuert auf eine Diktatur zu, die schlimmer und schrecklicher wird als alle bisherigen.

Es ist interessant, dass die SS – L Zersetzungsspezialisten hier protokollieren, dass die anderen „Traget“ – also die anderen Zielscheiben versuchen an das angeblich unterschlagene Moos zu kommen. Es ist ebenso interessant, dass hier vermerkt wird, dass durch Zersetzungsgerüchte die sogenannte „Szene“ beschäftigt werden bzw. bleiben soll.

Warum soll die Szene beschäftigt bleiben? Neid und Hass schüren, damit sie sich wegen der angeblich unterschlagenen Milliönchen die Köpfe einschlagen? Um dann später selbst zuzugreifen? NUR für den Aufbau der (ihrer)  Demokratieist doch schon klar – meine Damen und Herren Schlapphüte   – ein schlimmer Reichsbürger oder Nazi  – wenn/wer anders denken tutet. Nicht wahr: Meine Damen und Herren der SSL Zersetzungstruppe. Und wir verstehen das alles: Es ist alles NUR  zum Guten für das Volk – zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der/ ihrer  freiheitlich-demokratischen Grundordnung. – Und jetzt strammgestanden!

Die linksradikale Amadeu Antonio Stiftung der früheren DDR-Stasi-Spitzelin Anetta Kahane berät die Bundesregierung (für) gegen  die Meinungsfreiheit und den(Un)Frieden im Land. Na denn!

 

Die Redaktion erhofft sich nun von der „Amadeu Antonio Stiftung“ , wegen dieser transparenten Aufklärungsarbeit und dem nachhaltigen Bestreben, dass eine „Faszination des Autoritären“ in diesem schönen tollen und freiheitsliebenden Lande nicht mehr stattfindet bzw. unterbleibt, einen herausragenden Preis für Zivilcourage gegen die Autoritären und Elitären –  mit ihrer SS – (L) Zersetzungstruppe. Vielen Dank dafür IM Anetta!

 

Zu Top 1 und 2 :

Wir sind mal so fresch und interpretieren das!

Zu Top 1: Ist es bemerkenswert, dass es offensichtlich in der Datenbank „normgerechte“, das heißt wohl – erkennbare „Personalnummern“ von „freien Mitarbeitern“, zu DDR-Zeiten nannte man sie IMs, „auftauchen, die noch nicht zu Normbefolgungsunwilligen, sprich, in synonyme Datengettoelemente – > also Decknamen „umgetauft“ worden sind. Aber die „normgerechten“ IMs können mit ihrem Decknamen noch warten – es sind ja keine hauptamtlichen Zersetzungsagenten zum Erhalt des „Freiheitlich-demokratischen-RechtSStaates betroffen.

Zu Top 2 : Man spricht hier von Observationen. Kurzfristig – also als schnelle Einsatztruppe. Und es wurde alles abgewickelt – zufriedenstellend. Wer bitte ist da zufriedenstellend abgewickelt worden?

Alles in Griff der SS – L

Auch in Mecklenburg –Vorpommern – IM- Erikas Heimat – wurde observiert.  Hier wird eines klar. Es gibt wohl ein großes Kontinent an “freien” Mitarbeitern – aus anderen Städten – um unerkannt agieren zu können.

Auch öffentliche Veranstaltungen und Auftritte werden „gefilmt durch einen Anhänger“ überwacht. Aber um Himmels willen – die anderen Überwachungsfahrzeuge sollen bitte nicht durch Videoclip von Teilnehmern einer (überwachten) öffentlichen Veranstaltung, die nachher im Internet zu sehen sind, auffallen. Ein weißer Vito HRO – Kennzeichen und ein schwarzer Golf mit HH Kennzeichen sind je zweimal im veröffentlichten Videoclip zu sehen.

Oh Gott – wie unprofessionell – das hat die Stasi besser gemacht. Und warum sind denn die Kennzeichen immer noch „Normgerecht“?

Und: Es wird hier sehr klar und deutlich: Die Überwachung der Kommunikationswege – also Telefon und Internetschlüsse – bisher wohl parallel erfolgt – sollen bei zukünftigen Observationen „eingegliedert werden“. Vielleicht mit einem weisen Hörer am Ohr des IMs – per Liveübertragung?

Auf die Handlungsempfehlung des “Dr.” H können wir gespannt sein.

 

Fortsetzung folgt!

 

 

 

Gerichtstermine für Prozessbeobachter

Köln/Erfurt 24.01.2020

Aktualisiert am 29.01.2020 – 11:30 Uhr

Lesen Sie zu diesem Thema auch:Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1





Nein – der absurde Zivilprozess



Verhandlung am Landgericht Erfurt

Donnerstag, 30. Januar 2020 um 11:00 Uhr, SS E.04,

Domplatz 37, 99084 Erfurt

Landgericht Erfurt

Klägerin Martina Fehrs (das ist Ehefrau des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienräuber: Stefan Lagler)

gegen

Beklagte Claudia May (SED- und Immobilien-Kriminalitäts-Opfer)

Stasiopfer Claudia May der Stasiverbrecher ihre Immobilie geklaut haben.

wegen grundbuchwirksam beurkundeter RECHTE.

Grundbuchamt: In Erfurt kein Hort der Rechtssicherheit

Ein bemerkenswerter Prozess; Denn die Klägerin Fehrs verlangt von der Beklagten May die Löschung ihrer Grundbuchrechte als Erbin für das Grundstück – Am Stadtpark 34 * 99096 Erfurt.

Die Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-U-Haftgefängnis *Andreasstraße * Erfurt
Im stillen Gedenken – die Stasi-Opfer vergessen.

Auf der anderen Seite hat kürzlich der Oberbürgermeister von Erfurt Andreas Bauswein behauptet, Claudia May hätte keine Rechte an der besagten Immobilie und solle doch mal zum Artz gehen. Und das in der Gedenkstätte des ehemaligen Stasi-Knastes wo bereits der Vater der Geschwister May durch die Stasi gefoltert worden war.

Deshalb hatte May den SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein auf Unterlassung verklagt.

Hier ein Bild aus dem Film zu diesen Prozess.

Die Dame vom Erfurter Rechtsamt Christin Trümpler will nicht gefilmt werden, aber auch nicht mit dem internationalen Prozessbeobachter, dem Schweizer Justizopfer und denoch auch Kämpfer für Gerechtigkeit für andere Justizopfer Ulrich Gerhard sprechen. (links im Bild) Denn diese Staatsjuristin – bekannt für eigensinnige Rechtsauslegungen und Willkürmaßnahmen gegen Erfurter Bürger – hatte beantragt, Claudia May auf ihre Prozessfähigkeit untersuchen zu lassen, während der SPD-Oberbürgermeister Andreas Bauswein nicht gesagt haben will – das SED-Opfer Claudia May solle doch mal zum Arzt gehen, um sich ihre “querulatorische Paranoia” wegen offensichtlicher Einbildung eines Immobilenbesitzes mal austreiben zu lassen. Bei Untersuchung der Prozessfähigkeit hätte Claudia May dann ja doch zum Arzt gehen müssen. Schon merkwürdig diese Ambivalenz der Stadt-Elitären im querulatorischen Vernichtungsrausch der Kämpferin Mutter Courage Claudia May.

Zur Unterlassungssache gibt es den Film – Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May von Reporter Heinz Faßbender mit weiteren Hintergründen.

Klicke hier zum Film:

Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May



Sehen Sie auch den Film des Reporters Heinz Faßbender: Landtag von Thüringen attackiert die Presse, weil sie Claudia May zur Anhörung begleitet;

Landtag Thüringen attackiert die Presse, weil sie Claudia May zur Anhörung ins Haus der sogenannten “Demokratie” begleitete.

Dieser Typ Hopfe vom Landtag will die Kamera des Reporters beschlagnahmen. Deshalb sehen Sie sich mal den Film an. Das nennt sich in Thüringen dann “Demokratie” !

Wenn jetzt die Ehefrau – hier die Klägerin – des durch den “Rechts”-Staat gedeckten Immobilen-Räubers Stefan Lagler (gehört zur Stasiseilschaft in Erfurt, die immer noch ihr Unwesen treibt) die Löschung der Grundbuchrechte von Claudia May gerichtlich verlangt, dann ist die Verwirrung in Erfurt um so größer, weil ja der SPD-Oberbürgermeister Andreas  Bausewein dem anerkannten SED-Opfer Claudia May eben diese Rechte an ihrer Immobilie hochoffiziell im ehemaligen Stasi-Knast abgesprochen hatte.

Andreas Bausewein mit Rechtsamtsmitarbeiterin Christin Trümpler nach dem Unterlassungsprozess May/Bausewein am Landgericht Erfurt am 06.11.2019

Das Landgericht Erfurt hat heute am 24.01.2020 dem Herrn SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein untersagt, weiter einen Arztbesuch für das anerkannte SED- und im sogenannten Rechtsstaat auch zum Behörden- und Justiz-gemobbten Immobilien-Kriminalitäts-Opfer Claudia May nochmals zu empfehlen oder anzuraten.

Zeitungsartikel 25.01.2020

28.01.2020

Leserbrief an die Thüringer Landeszeitung von Frank Ruddigkeit von der Unterstützergruppe Claudia May

Frank Ruddigkeit /Erfurt aus der Unterstützergruppe Claudia May kritisiert allerdings in einem Leserbrief den Kurzartikel der Thüringer Landeszeitung vom 25.01.2020. Er schreibt, dass es um zwei Aussagen ging, die der Erfurter OB-Andreas Bausewein nicht mehr äußern darf. Der wesentlich brisantere Teil betrifft die Immobilie „Am Stadtpark 34“ in Erfurt. Demnach darf OB – Bausewein auch nicht mehr behaupten, dass SED-Opfer Claudia May habe keine Rechte an ihrer Immobilie. Wenn Claudia May wirklich keine Rechte an ihrer Erbschaft habe, wäre so eine Äußerung auch zulässig, weil dies dann nur eine Feststellung wäre und keine Persönlichkeitsrechte berühren würde. Folglich hat OB – Andreas Bausewein öffentlich bei einer Gedenkstunde in der Stasi-Knast-Gedenkstätte zu Erfurt unwahre Tatsachen behauptet. Die Empfehlung, zum Arzt zu gehen, verletzt darüber hinaus zusätzlich Persönlichkeitsrechte der Kämpferin Claudia May. So hat Frank Ruddigkeit den Urteilstenor verstanden und der Thüringer Landeszeitung unfassend mitgeteilt.

Screenshot aus dem Film – Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May

Dieser Prozess am 30.01.2020 im Landgericht Erfurt das May jetzt doch ihre Grundstücksrechte löschen lassen soll, obwohl diese Rechte seit 30 Jahren durch diesen sogenannten “Rechtsstaat”abgesprochen werden, wird wegen all dieser Widersprüche unter Mitwirkung der Justiz, der Politik, den Behörden und anderen Nutznießern hochinteressant – wenn nicht sogar hochexplosiv werden. Da kann man mal gespannt sein. Denn Betrüger, Lügner, Dummschwätzer und Hetzer werden, auch wenn es manchmal etwas dauert, immer entlarvt. Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität oder der Lügner und die Wahrheit unterliegt auch keinem Verfallsdatum. Deshalb heißt es nicht nur am 30.01.2020 in Erfurt – auf – auf – zur Wahrheitsfindung und im tiefen Ex-Richter Frank Fahsel-Ekel vor eigener egoistischer interessengeleiteter Wahrheitserfindungen. Das TV-Journalistenbüro mit Reporter Heinz Faßbender ist vor Ort. In kritischer Distanz aber hoher Solidarität für die tatsächlichen Justiz- und Behörden-Opfer im Lande.

Zugriffszahlen innerhalb von 15 Stunden

Zugriff nach vier Tagen

28.01.2020 23.00 Uhr

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine “Staats”-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

 

.Hintergrund dieses Kommentar:

 

 

Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!

Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.

Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.

Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.

Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.

Sie wissen genau was sie tun….

 

 

 

 

 

.

Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?

Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?

Wir wollen hier mal festhalten:

Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.

Gelb markiert das ? zur Inhaftierung. Schöner Rechtsstaat!

Und dann – Ab in den Knast!

Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.

.

.

Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!

Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.

Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits –  „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?

Sie wissen sehr genau – wer der – was gestern Rechtens wahr – kein heute kein Unrecht sein – ist!

 

Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau

Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

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Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?

Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.

Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.

Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?

Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
.

Hinsetzen 6 – –

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

 .

Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
.

 

.

Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

.

Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

.

Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.
Stephan Immen
Pressesprecher
.
Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

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Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

.

KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.

 

In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Subtilium Absurdium in Thüringen

.

Aktualisiert – 17.02.2017 –

Fortsetzung der Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

.

Kurz erklärt:

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgericht Weimar wegen eines Drehverbots in einer öffentlichen Verhandlung der Justizzahlkasse Thüringen “Gebühren” bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Faßbender wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Sie glauben es nicht?

Und das hier?        Originalbelege anbei!

 

Ein Werbesprüchlein der Stadt Erfurt: Rendezvous in der Mitte Deutschlands ! Da weiß man doch was man hat!

Zum ausführlichen Bericht:

Verwaltungsgericht Weimar – Die Trutzburg im Sinne: Was gestern Rechtens war – in Thürigen – kann heute kein Unrecht sein. Rot Front – Genosse Justizamtsinspektor!

Der Einspruch jetzt als ein öffentlicher Kommentarbericht:

Erst die Formalitäten:

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zum Kassenzeichen 663160484103 wird daran erinnert, die Aufrechterhaltung des Kostenfestsetzungsbeschlusses endlich fallen zu lassen.Es wird gefordert, den Kostenfestsetzungsbeschluss und alle anderen entstandenen Nebenkosten, sogenannte Mahnkosten, auf 00,00 EUR festzusetzen.

 

Es wird gelogen, was das Zeug hält!

Der Sachverhalt:

Drehverbot zum eigenen Schutz die Willkürakte zu verschleiern!

Der durch die „Kosten“ Geschädigte, war in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, bezüglich Prozessbeobachtung zur Frage eines merkwürdigen Fahrerlaubnisentzuges durch die Stadt Erfurt, als
TV-Journalist akkreditiert.

Im Verlassen darauf, dass er dort nach üblichen Presserecht des Landes Thüringen, in Verbindung mit den Vorgaben des Grundgesetzgerichtes (irrtümlich auch Verfassungsgericht genannt) , Aufnahmen für eine Berichterstattung würde realisieren können, fuhr er mehr als 400 Km vom Dienstsitz „TV-Journalistenbüro Köln“ zum Verwaltungsgericht Weimar .

Dort angekommen wurden ihm Drehaufnahmen verwehrt mit der Begründung, “er habe Persönlichkeitsrechte einer Mitarbeiterin verletzt”, (siehe Abriss) indem er von dieser in der dortigen Geschäftsstelle Fotos gemacht habe und diese dann ins Internet gestellt habe.

Auf den Einspruch gegenüber der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes, dass der TV-Journalist – zu seinem Bedauern – noch nie in Weimar war – und insoweit auch keine Aufnahmen hätte machen konnte, blieb die Mitarbeiterin (eine „Richterin“) der Pressestelle stur Pressefeindlich und abweisend für die Wahrheitsfindung.

Nur Täter fürchten die Kameraöffentlichkeit – wie der Teufel das Weihwasser.

 

 

Die gesamte Umgebung des Verwaltungsgerichtes war mit „Staatsschutz“ (ähnlich auffallend wie früher die Stasi) und sonstiger „Polizei“ und „Kripos“ gesichert. Dem Journalisten Heinz Faßbender wurde gedroht, wenn er sich nicht an das Drehverbot halten würde, habe er mit Zwangsmaßnahmen und vorläufiger Festnahme zu rechnen.

Willkür, Übergriffe und Drohungen behindern die Arbeit ausländischer Berichterstatter in China.
Jetzt auch Tagesordnung in Deutschland!

In eigener Sache entschieden und Gerichtsgebühr verlangt. Das darf nicht wahr sein!

Deshalb legte der Journalist, der für das TV-Journalistenbüro tätig war, sofort beim dortigen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Er bezeichnete die Beschwerde gegen das durch das VG-Weimar sebst herbeigeführte Verfahren als somit gezwungener Antragsteller „TV-Journallistenbüro, Heinz Faßbender gegen die Pressestelle des VG- Weimar“  mit o. g. Begründung ein. Das selbst herbeigeführte Verfahren durch das Verwaltungsgericht sollte auch als Eilantrag wegen eines diskriminierenden und verleumderischen ´Verwaltungsakt der Pressestelle des VG – Weimar” und wegen “Verletzung des Presserechtes” und “des Öffentlichkeitsgebotes ” des VG-Weimar behandelt werden. Nichts davon wird später durch die Antragsgegner die in eigener Sache dann selbst entscheiden –  übernommen. Ihren eigenen Verwaltungsakt gegen das Öffentlichkeitsgebot – beschliessen sie dann, jetzt in Funktion als ein “unabhängiges Gericht” – für  “Rechtens”.

Eilantrag ohne Folgen

Trotz dieses Eilantrages begann das für den Journalisten interessante Verfahren gegen den Schutzsuchenden in seiner Rechtsschutzsache – ohne eine „Entscheidung“ in der Eilsache des Journalisten abzuwarten. Drehaufnahmen waren deshalb auch schon wegen dieses Regieablaufes (erinnert an DDR- Zersetzungsauftrag gegen die kritische Presse) ausgehöhlt worden.

Würden Goethe und Schiller – auf dem Bild ein Denkmal in Weimar – heute noch leben – sie würden sich als Denkmal in dieser Stadt selbst wieder einreißen.

In eigner Vertuschungs-Sache ihrem Unrecht zum Recht (verjuristitiert) verholfen !

Alles schön formell vertuschen. Hoch lebe der Entrechtungsstaat!

Das VG Weimar entschied dann in eigener Sache, dass es beim Verwaltungsakt der Pressestelle bleibt – jetzt mit der hanebüchenen Begründung, der Journalist würde ja für Medien arbeiten, die ebenfalls das Persönlichkeitsrecht nicht einhalten würde. Auf die zerlegte Erstbegründung zum Drehverbot durch den Journalisten – geht Vizepräsident Thomas Lenhart, der ebenfalls schon in der willkürlichen Entzugssache tangiert war, nicht weiter ein. Alles nach Stasi-Lehrbuch – Abt. Zersetzung. Ungefragt wird jetzt das Verfahren umgemünzt / unbenannt – als das persönliche Verwaltungsstreitverfahren des Heinz Faßbender ( ./. ) gegen den „Freistaat“ Thüringen, vertreten durch die Präsidentin des VG Weimar. Später dann nur noch Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen. Aber was hat der Freistaat Thüringen denn mit dem gewaltgeteilten Gericht und mit deren VG- Pressestelle zu tun?

Sonstiges? Wer – Wo – Was – ? Schöne neue subtil vertrackte Aktenwelt, bürokratisch in einen chinesischen Reissack namens “Sonstiges” versteckt.

Es ist dann auch kein Presseverfahren, wie vom Beschwerdeführer so benannt/bezeichnet worden. Die Anordnungssache eines Drehverbotes des VG Weimar – also das Drehverbotsverfahren – wird kurzerhand  unter die Kategorie als „Sonstiges“ abgetan und eingeaktet.

Das ist schon ein sehr dreistes Stück – eine eigene Sache des VG Weimar wegen elementarer Verletzung des Presserechtes und des Öffentlichkeitsgebotes und dies unter ehrverletzenden, sowie falschen Behauptungen und wissentlichen Verleumdungen, ja, sogar nach Richtigstellung durch den verfolgten Journalisten dann über einen „neuen“ weiteren herbeiformulierten Grund – ohne einen tatsächlichen Beweis – das gewichtige Presserecht und das Öffentlichkeitsgebot so zu konterkarieren.

 

Die Zahlung angeordnet – wofür bitte? Um ihr Unrecht zu zahlen? Nein Danke!

Mehr noch: Die Dreistigkeit nimmt kein Ende.

Für das selbst provozierte bzw. produzierte Verfahren, werden die Kosten dem antragsstellenden Journalist „auferlegt“. Streitwert 2.500,00 € . Das sind zu zahlende Verfahrenskosten von ca. 324,00 €.

Für die sogenannte Einspruchsrücknahme in ihrer eigenen Sache für den Geschädigten – Kosten 53,- €.

Warum aber diese Zersetzungsmanipulation nach altem Stasi-Gusto?

Das Verwaltungsgericht hatte natürlich einen triftigen Grund das Öffentlichkeitsgebot durch eine derartige Intrige zu torpedieren. Denn dieses Gericht war durch den Journalisten darüber informiert worden, dass das Rechtsamt der Stadt Erfurt unter Missachtung aller Gesetze und auf Zuruf einer Staatsanwältin in willkürlicher Art und Weise den Fahrerlaubnisentzug gegen den angeblichen Querulanten Mike Herrlein,  der auch gerne mal – das geht heute wieder ganz schnell – zum Reichsbürger im Bedarfsfall durch die Behörden ernannt wurde, durchgetreten hat und später die Straßenverkehrsbehörde aufforderte die „Verwaltungsakte zu säubern“ – nach dem Motto „Geheimhaltungsbedürftig“ .

Reichsbürger–Bezeichnung – eine neue Masche gegen Missliebige vorzugehen? Und das nur, weil sie Staatsterrorerfahrungen hinterfragen? Die Bezeichnung „Jude“ wurde damals ebenfalls von der Beamtenschar zur Verfolgung benutzt.

So sollten Blatt 2-3 345,357 und weitere Schreiben entfernt und mit Leerseiten und dem Hinweis „Geheimhaltungsbedürftig“ ersetzt werden. Bei einem dieser Schreiben handelt es sich offensichtlich um ein/das staatsanwaltschaftliches Anschreiben mit der persönlich gehaltenen Aufforderung der Frau Staatsanwältin, dem Betroffenen doch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (Immerhin sind das alle Fahrerlaubnisklassen und für das VG Weimar deshalb immer wieder Grund – den Streitwert auf über 12.000,- € festzusetzen. – Nur “Gerichts” -Kosten pro “Verhandlung” ca. 800,- € )  Der Betroffene ist LKW–Fahrer und kann seit Willkür-Entzug seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das Rechtsamt Erfurt legt Gesetze so aus, wie es gerade gebraucht wird, und die Justiz spielt gnadenlos mit.

Lesen Sie hier eine Presseanfrage zur Sache im Wortlaut. 

Die Landeshauptstadt für Willkür und Machtmissbrauch!

Auch das Erwiderungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde, dass dies nicht zu machen sei, weil überhaupt keine Punkte-Eintragungen oder gar Verkehrsvergehen vorliegen würden, wurde dennoch durch das „Rechtsamt“ Erfurt der Justiziarin Trümpler dahingehend „Rechtens“ – interpretiert, dass dies doch vollkommen egal sei. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und die Akten sollten auf ihr Geheiß willkürfrei gesäubert werden. Stasi-Lehrbuch: Säuberungs-Attacken.

Eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum eine persönliche “Mitteilung“ ohne strafrechtliche Relevanz und/oder Bezug zu Straßenverkehrsvergehen, auf dem Briefbogen der “Staatsanwaltschaft Meiningen“, mit dem persönlich gehaltenen Wunsche die Persönlichkeitsrechte eines Verfolgten durch Fahrerlaubnisentzug auf erhebliche und bösartige Art und Weise zu verletzen blieb bis heute aus. Stasi-Lehrbuch : Omerta – (Schweigen)

Der Willkürakt ist ab sofort “Geheimhaltungsbedürftig” ……so geht das….wieder….immer noch!

Die Krönung der Willkür-Säuberung…Die DDR sie lebe Hoch . Hoch . Hoch!

Die Zersetzung lebt weiter – nur mit anderen Mitteln!

Dabei hätten jene Fragen interessiert:

  1. warum aus einer Verwaltungsakte Seiten durch Leerseiten ersetzt werden sollen oder
  2. gegenüber dem Verfolgten geheim gehalten werden?
  3. das Rechtsamt eine andere Behörde anstiftet, Rechtsbruch und Willkür zu begehen?
  4. dieser kriminelle Akt unter dem “Schutz besonderer öffentlicher Belange“ stehen soll und somit auch der Öffentlichkeit dieser Rechtsmissbrauch verborgen bleiben soll?
  5. beim Gang vor einem Verwaltungsgericht durch vorherige Säuberung der Akte sogar eine Prozessbetrug hingenommen wird.

Heerlein ist offensichtlich für einige Leutchen im „schönen“ rot-roten-begrünten Thüringen, wo der Justizminister (grün) mal gerne die Schulministerin für eine Versetzung des Sohnemanns in die elfte Klasse bezirzt, ohne dass er eine „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) abgelegt hatte,  politisch missliebig aktiv. Jedenfalls hat er nicht die karrierefördernden Parteibücher oder ist in Bünden, Burschenschaften oder wie auch immer gearteten „Gesellschaftlich anerkannten Vereinigungen“  mit fetten Pfründen eingebunden. Fest steht nur – so der Journalist in einer Presseanfrage an alle Beteiligen – also auch dem Gericht  in Kopie mitgeteit.

Im Strom mitmarschieren und dir passiert nix. Dann heißt es nur noch arbeiten und Steuern zahlen und Klappe halten!

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Punkt und nochmal Punkt!

Sie wissen genau was sie tun!

Offensichtlich war diese Presseanfrage , die dem Rechtsamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Pressestelle der Stadt Erfurt – und – zur Kenntnisnahme über den aktuellen Recherchestand dem Verwaltungsgericht übermittelt wurde – vermutlich zuviel an der wahrhaftigen Wahrheitsfindung eines absoluten Willküraktes in gemeinsamer Täterschaft (juristisch: Kriminelle Vereinigung).

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

OLG Wortgleich mit VG Weimar. Geschädigter Kläger Herrlein erhält keinen Rechtsschutz

Und so geht das schon seit Jahren. 4 Verfahren – sämtlich “so rechtsstaatlich und unabhängig” durchgepeitscht!

 

Besser kann es kein anderer Unrechtsstaat hinbekommen. Hoch lebe die DDR- mit der neuen westdeutschen Filbinger-Juristen-Generation (“die schrecklichen Juristen”) –  Dreimal: sie lebe hoch – hoch – hoch!

 

Psycho – Zersetzung im Viereck. Dieser Staat – Macht es weiter!

 

Ach so: Deshalb das Drehverbot – oder was?

Deshalb offensichtlich dann auch das Drehverbot ; Es sollte geheim bleiben – > das eine Zersetzung mit einem bösartigem Existenzvernichtungswillen, im gemeinsamen Miteinander der „Staatsgewalten“  und immer noch im DDR-Stasi -Gusto des realexistierenden-sozialistischen Thüringen funktioniert, und der angeblichen ach so rechtsstaatlichen Gewaltenteilung einer willkürlichen Staatsmachtaktion in gemeinsamer „Vernichtungs- Vereinigung“ gewichen sind.

Der Journalist legt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.

Von dort die Mitteilung, dass Eilverfahren sei abgeschlossen – es sei angeraten die Beschwerde zurückzuziehen. Hätte das Verwaltungsgericht Weimar nicht sofort – > in ihrer eigenen Sache < – den Eilantrag des Journalisten auf Aufhebung des Drehverbotes dem OVG  – die im gleichen Haus wie das VG – Weimar firmieren – vorlegen müssen? Die Beschwerde wird dann – wg. Erfolglosigkeit zurückgezogen – immerhin wird auf Antrag der Streitwert von 2500,- € auf 600,- € reduziert.
Denn diese Summe ist dem Journalisten an  Schaden durch Reisekosten und anderer Ausfälle entstanden.

Trotz Presseakkreditierung – Sie müssen draussen bleiben – könnten ja was aufdecken!

 

Das Verwaltungsgericht Weimar hätte auch durch eine Faxmitteilung die angemeldete Akkreditierung aussetzen können. Die lange an- und Rückreise wäre jedenfalls erspart geblieben.

Dennoch: Die „Gerichtskostenrechnung“ kommt auf den reduzierten Streitwert prompt. VG – Weimar – „Kosten“ belaufen sich auf 79,50 €. Für das OVG –  „Kosten“ 53,00 € (nur die Rücknahme).

Aktuell erhöht um 10,00 € Mahngebühr und „Betreibungskosten“ 24,50 €, summa summarum 167,00 €.

 

Oh je – eine Schuld des Freistaates – oder die Schuld des Freistaates !

Und das – >  für ein Verfahren, das der Antragsgegner selbst herbeigeführt und selbstherlich als Beklagter entschieden hat, –  und  – dann auch noch eigenhändig von einem Presserechtsverfahren – in ein „Sonstiges“ – Allerleiverfahren eingetütet und erschwindelte – zur Ablage in einen tiefen Keller im Gerichtspalast  – jetzt dann nur noch  mit der Bezeichnung Heinz Faßbender ./. Freistadt Thüringen – obwohl es ein Verfahren des TV – Journalistenbüro Heinz Faßbender ./. Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbotes ist.

Die üblichen Drohungen des Justizregimes. Bah pfui!

Nur weil der Journalist nicht willig ist für diese vom Gericht selbstproduzierte Behinderung der Presse auch noch „Gebühren“ zu zahlen – wird jetzt sogar mit Durchsuchungsandrohung in Redaktionräume gedroht (Einbrecherkosten von 150,00 € sollen dabei entstehen ) – oder die Abgabe der Vermögensauskunft wird zwangsweise mit Polizeigewalt – wie üblich – durchgesetzt. Hoch lebe das Land der Pressefreiheit!

Der Juristenstaat zurück zur urdeutschen Wahnsinnigkeit und beisst zum Machterhalt nur noch um sich.

Man kann jetzt nur noch sagen: Mit was für Staatswahnsinnigen haben wir es hier zu tun? Es ist eine Justiz des Schreckens!

Selbstverständlich wurde der Antrag auf Aufhebung dieses Zurufbescheid der Staatsanwältin die Fahrerlaubnis zu entziehen durch das VG Weimar verworfen. Es wurden  Bedenken des  geistigen Zustandes des Antragstellers in Felde geführt und die Nichtbeibringung eines ärztlichen Attestes, das dann später ein „Gutachten“ des TÜV oder  anderer teurer Unternehmen sein musste. Da nutzte es dann auch nicht, dass zum Beispiel ein Betreuungsgericht gerade diese geistige Retardierung – wegen eines beantragten Betreuers – auch durch das Rechtsamt der Stadt Erfurt – ein halbes Jahr vor dem Zuruf der Staatsanwältin zurückgewiesen hatte.

Der Journalist weigert sich unter solchen Voraussetzungen und machtmissbräuchlicher Willküraktionen irgendwelche Verfahrenskosten zu übernehmen. Vielmehr müssen ihm seine Kosten ersetzt werden.

Denn ein „Sonstiges“  eines  – Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen ist vollkommen unbekannt. Dieses Verfahren hat es nicht gegeben.  Ergo auch kein Geld – für diesen Irrsinn dieser Oberschlauen “schrecklichen Juristen” mit Muff von tausend Jahren unter ihren Talaren. Punkt.

Artikel 13. Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber für diese Betrugsnummer der Justiz brechen sie für „ein paar Dollars“ auch noch in Redaktionräume ein. Nur so ist diese Drohung des Herrn Obergerichtsvollzieher zu verstehen.

Bode Ramolow, ein Verfolgter der Sachsenjustiz, weil er gegen “Rechte” demonstrierte.

Und jetzt Herr Bodo Ramolow ?

Als Verfolgter der Sachsen-Justiz – ja Sie – nee ganz ehrlich – Sie –  übernehmen Sie das jetzt mal !

Sorgen Sie jetzt unmissverständlich für einen Rechtsstaat in Thüringen und in ganz Deutschland!

Es bleibt nur eines: Der Mann bekommt sofort die Fahrerlaubnis mit einer Entschädigung (er ist LKW – Fahrer)  zurück.

Dem Journalisten werden seine Kosten erstattet. Die Verantwortlichen dieses Staatsmachtmissbrauches müssen allesamt zur Verantwortung gezogen.

Punkt – Punkt und noch einmal Punkt – Herr Bodo Ramolow!

Braucht es dazu einen Kommentar:

 Lesen Sie die Fortsetzung dieser Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

Ein OWi-Verfolgter bittet die Justiz jetzt doch einmal ein Flüchtling werden zu dürfen! Was meinen Sie?

Aktualisiert am 25.01.2017 – Bitte zum 25.01.2017 scrollen.

Als Kommentar:

Er wird seit fast 3 Jahren wegen einer Geschwindigkeitsmessung verfolgt.

Hier der Brief im Wortlaut.

Zur Ihrer Ladung vom 16.01.2017 zum 03.02.2017 bin ich sehr verblüfft, weil daraus nicht erkennbar ist, mit welchem Richter/in ich es zu tun habe.

Ihnen ist bekannt, dass nur durch eine Justizangestellte unterzeichnetes gerichtliches Schreiben der Geschäftsstelle eine Frist zum Betreiben des Verfahrens nicht in Lauf gesetzt werden kann (BSG, Urteil v. 1.7.2010,B 13 R 58/09 R, NJW 2011 S. 1992).
Eine formell ordnungsgemäße Betreibensaufforderung muss nicht nur vom zuständigen Richter verfügt und unterschrieben sein, vielmehr muss die gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 zuzustellende Ausfertigung/beglaubigte Abschrift durch Wiedergabe des vollen Namens des Richters erkennen lassen, dass die Betreibensaufforderung von ihm stammt (BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 58/09 R, NJW 2011 S. 1992; LSG Sachsen, Beschluss v. 1.12.2010, L 7 AS 524/09).

Es wird beantragt, diesen Formfehler zu heilen.

Formfehler der Justiz? Kennen die doch nicht…

 

 Im übrigen liegt dem Verfahrensvorgang ein ärztliches Attest vor, das besagt, dass es ein dauerhaftes Verfahrenshindernis gibt. Ich lege dieses Attest nocheinmal in Kopie vor.
Die Nicht-Berücksichtigung dieses Attestes und weitere Voreingenommenheiten haben 2016 dazu geführt, dass der Vor-Richterin das Verfahren wegen Befangenheit entzogen wurde.

Es wird jetzt mal Zeit – “Hohes Gericht”!

Ärztliche Attest – für die Justiz bei Inländern uninteressant – um nicht abgeschoben zu werden – geht das sofort!

Es ist an der Zeit, zu diesem dauerhaften Verfahrenshindernis endlich einmal gerichtlich Stellung zu beziehen und diesen seit mehreren Jahren durchgeführten Verfolgungs-Zwang- Wahn wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit veralteter Messtechnik festgestellt – bei gleichzeitiger Gefahrenlage durch über fünfhundert von „Gefährdern“, tausender Eingereister mit gekauften und somit falschen Pässen, sowie weiterer hunderter durchgewinkter angeblicher Kriegsflüchtlinge, mit bis zu fünfzehnfacher bekannter weiterer “Betrugs-Abzock”-Identitäten, ebenfalls falscher hunderter angeblicher Minderjähriger – fast alle im fortgeschrittenen Mannesalter, die testosterongesteuert im Allahu Akbar – Rausch “ihre” Gewalttaten durchführen und den durch die Politik der Elitären verordneten und zum „Gehorsam“ der Untertanen genötigten – sowie durch den „Zeitgeist der Neuen“ – und dennoch alten politischen Schweige- oder Schönrede – Korrektheit (so wie in vielen Diktaturen und Regimen – bekannt auch durch die „Teutsche Narrzizeit“ )  NIX anderes sagen zu dürfen und nur noch das Sieg Heil des Armlängen – Geschwaffel  —„Ja wir schaffen das“ —  anzubeten erlaubt geworden ist – weil man ansonsten ein „ganz ganz schlimmer Nazi“ ist, der allerdings genau diesen “neuen” alten verordneten Gehorsamsfaschismus bekämpft und sagt ich mache da nicht mit!

Einiger Leser dieser Veröffentlichung sind allerdings der Meinung, dass es hier nicht um Hunderte oder Tausende geht, sondern immer noch einige Nullen drangehängt werden könnten.

 

Die alte politischen Korrektheit (wie in vielen Diktaturen und Regimen – bekannt auch durch die “Teutsche Narrzizeit” ) NIX anderes sagen zu dürfen und nur noch das Sieg Heil  —-  Ja!

Freiburg: Eine idyllische Stadt wird durch die Schutzsuchenden zur No-go-Area

Schutzgeber werden von den Schutzsuchenden mit Verachtung und Gewalttaten belohnt – vor der sie selbst angeblich geflüchtet sind?

Erklären Sie mir doch bitte mal diese g r o t e s k e  Situation!

Und jetzt noch mal: Schutzgeber werden von den Schutzsuchenden mit Verachtung und Gewalttaten belohnt – vor der sie selbst angeblich geflüchtet sind?

Weil der 82-jährige aus St. Georgen im Schwarzwald – (das Land der vielen Gutmenschen) sich weigert eine Geldbuße von 50 Euro zu bezahlen (bei kleiner Rente) musste er tatsächlich in Beugehaft. Sobald er zahlt oder eine Vermögensauskunft erteilt, ist er frei. Tut er das nicht, wird er mit Unterbrechungen immer wieder in Haft genommen werden. Seine „Schuld“ bleibt ihm trotzdem.

 

Mehr noch: Die V-Männer des BVS – Köln > fahren einen Attentäter mit etlichen Identitäten auch noch nach Berlin. Als ob diese Identitäten nicht schon vor dem Attentat bekannt waren.

 Sie werden fragen, was hat das EINE mit dem ANDEREN zu tun?

 Nun > es ist diese Verlogenheit des Gleichheitsgrundsatzes und deren klaffende und immer mehr sichtbare eiternde Wunde Ihrer Gerechtigkeits-Schere im angeblichen Rechtsstaat. .
Während der Rentner wegen nichtgezahlter 50,00  € doch tatsächlich in den Knast muss, sogar von 2 Polizisten wegen erheblicher Gehschwierigkeiten gestützt wird, regt sich ein Sekten-Geschwader angeblich Grüner und doch nur der neu/alten Meinungs-Faschisten darüber auf, dass die Polizei den Abkürzungsbegriff „N A F R I“ benutzt.

Fragen noch erlaubt?

Frage an das „H o h e  G e r i c h t”:

Ist es nicht so > dass gerade ein OWi – Verfahren durch ein Gericht innerhalb von einer gewissen Zeit  “abgewickelt” werden muss? Lange Verfahrensdauer darf es doch angeblich nicht geben- oder?

Immer schön in “Wohn-Haft”.

Gerechtigkeitschere hat ausgedient…

Warum zeigt die Justiz dem ehrlichen, einfachen und durch “Wohn-Haft” immer für eine H a f t  zur Verfügung stehenden und gebeutelten Inländer die sog. “K a l t e   S c h u l t e r”  und schürt somit eine neue deutsche Welle des Hasses gegen die, die einen berechtigten Asylgrund haben und unsere Hilfe tatsächlich brauchen.

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Es reicht jetzt!

Schonmal überlegt, das ein Schnellfahrer deshalb schneller war, um pünktlich zur Arbeit zu kommen,  um den hohen Staats- Bedarf von direkter und indirekter Steuern und Abgaben zahlen zu können und von diesem Staat abgeblitzt wird damit die Damen und Herren von gutversorgten Gutmenschen in Juristen- und Beamtenuniform die vielen falschen Identitäten auszahlen können….

Ja ich weiss schon – Ihr Realitätsverweigerer – ….spielt hier nicht zu Sache ….hat nix mit dem Fall zu tun…..ich sage Ihnen, diese Eiterblasse wird platzen und ihr Gutmenschen werdet darin ersaufen. Punkt!.

 

Die Eiterblasse im Enddarm der immer Jasager- Urbewohner stinkt gewaltig nach Entleerung.

25.01.2017

Unterdessen wurde der Formfehler geheilt….immerhin!

Wertes Gericht,

Respekt, der Formfehler wurde tatsächlich geheilt. Die/der Richter/in ist nun namentlich bekannt.

Ich grüße Sie, Frau Richterin von Cramm am AG – Freiburg.

Es sind ja nicht meine Gesetze, sondern Ihre eigenen Normen, um dem noch kleinen Rest- „Rechtsstaat“ ein ordentliches und nicht verschludertes Ansehen zu geben.

Bleibt zu hoffen, dass auch die vielen anderen Betroffenen, von Ihrer Pflicht, dass Justizangestellte keine formrichtige Ladung unterschreiben dürfen, profitieren. Ganz formrichtig wäre es ja gewesen, Sie „Hohes Gericht“, hätten die formrichtige Ladung erneut per “gelben Brief” zugestellt. Ja, ich weiß – das kostet.

Deshalb lassen wir das mal!

Ein ärtzliches Attest darf als „genügende Entschuldigung“ nicht zu eng ausgelegt werden.

Ihrer Aufforderung zur Vorlage eines Attestes „mit einer konkreteren Darlegung der Umstände, weswegen eine Teilnahme an dem Verhandlungstermin nicht möglich ist“ , wird Folge geleistet.

Anlage 1 = 1 Attest.

Gleichwohl darf ich Sie bitten, selbst einzuordnen, ob es statthaft ist, dem Facharzt einen – vornehm ausgedrückt – einen Hinweis zu geben, dass Sie als Entschuldigung für die Verhandlungsunfähigkeit eines zu 100% Schwerbehinderten – Ausweis liegt in den Akten – nur einen stationären Aufenthalt akzeptieren würden. Sollte dies tatsächlich so gesagt worden sein, erteilt ich hiermit eine Verfahrensrüge. Denn hier handelt es sich um eine erhebliche Beeinflussung, die Sie zum Beispiel – wären Sie an meiner Stelle – nicht hinnehmen würden.

Ich überlasse es Ihnen, darüber zu befinden, ob dieser Vorstoß im Bereich einer erheblichen Befangenheit einzuordnen ist. Wenn dem so ist, sollten Sie sich selbst für befangen erklären.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie mein Schreiben vom 18.01.2017 bezüglich der Gerechtigkeitsschere doch erheblich politisch geärgert haben könnte, da Sie offensichtlich politisch aktiv sind.

Schockstarre wegen Vortrag der Wahrheit?

Bitte versichern Sie mir, dass Sie sich trotz der Zustandsbeschreibung zur justiz-politischen Ungerechtigkeits-Lage (siehe oben) nicht in eine Schockstarre versetzt sind und Sie die Gepflogenheiten der Strafprozessordnung, des OWi–Rechtes – sowie die normale Handhabung beim Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes durch ein ärztliches Attest – trotz meiner berechtigten Kritik am gravierenden Unrechtssystem in Deutschland – und auch mir zustehender Meinungsfreiheit – nicht politisch dahingehend ausschlachten, in die Fußstapfen so mancher hasserfüllter Partei-Bonzen-Genosse zu treten und diesem „Drecks – Nazi – Schwein“ (also mir) jetzt mal so richtig einen verpassen wollen/möchten gedenken.

 

Man muss ja heute (schon wieder) auf alles gefasst sein.

Vielleicht werden Sie ja in der Lage sein, die gleichen Maßstäbe und Verhältnismäßigkeitsmittel, wie es so schön heißt, anzuwenden, die so mancher Gewalttäter, als angeblicher traumatisierter Kriegsflüchtling – gehegt und umpflegt durch die Gutmenschen – erfährt, und nicht vor der Not der Inländer die Augen verschließen.

Ohne Worte!

 

Wissen Sie, Frau von Cramm, ich bin fast 20 Jahre durch die Heimerziehung erzwungen worden. Das, was da passierte unter dem Deckmantel des katholischen „Kinderwohl“ belastet mich heute noch. Das ist eine jahrzehntelange Traumatisierung – nur es interessiert keinen. Selbst beim Anerkennungsprozedere wurde bis zuletzt gemauert – sodass es abermals zu Verletzungen gekommen ist.

Das war die Hölle!

Aber es hat Kraft gegeben im Mannesalter für Besseres zu kämpfen und auf die Straße zu gehen. Deshalb sind wir als Schwerst-Geschädigte damals – vom Staat und Staatsjuristen – (nicht vom Volk) angefeindet oder gar in den Knast gesteckt oder sonst wie traktiert worden. Dabei haben wir uns – nur aufgrund unserer eigener Erfahrungen in der Heim-Nazi-Erziehung und unter ständigem Missbrauch des Körpers und der Seele – in und für die Freiheit gekämpft. Heute sagt man die 68er Jahre. …Sie kennen das sicher auch: gegen den Muff unter den Talaren und Nazi-Juristen wie dem MP-BW Filbinger.

„Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.“ Und weiter: „Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes“ sagte Schwätzer Öttinger auf der Tauerrede. Dabei hatte der NS-Marienerichter kurz vor Kriegsende Desertierte zum Tode verurteilt.

Es gab tatsächlich eine Zeit der Veränderung in Schulen, Heimen oder Strafvollzug. Sie haben möglicherweise davon profitiert, sind im Sinne von Freiheit und Demokratie erzogen worden. Die antiautoritäre „Bunte Zeit“ die auch die „Grünen“ hervorgebracht hat.

Aber gerade diese Generation – die von unserem Leid und unserem  Kampf profitierte – schlägt heute wieder  das unsägliche Fass von damals auf. Kinder werden grundlos den Eltern genommen, Schwarzfahrer kommen in den Knast, Rentner die in Mülleimer nach essen suchen werden  Bußgelder aufgedonnert. Die Justiz, der Beamtenapparat  verhält sich streckenweise wie die schlimmsten Berserker in purpurroter Inquisitorrobe. Das Rad wird derzeit wieder  zurückgedreht, zum schrecklichen Obrigkeitsstaat – der immer „Recht“ hat und dieses mit Brachialgewalt für sich erzwingt.

Unter den heutige Talaren stinkt der Muff noch schrecklicher!

Die grauen Zeiten aus DDR und Großdeutschland haben sich vereint – GEGEN DAS VOLK!

Und jetzt sollen wir ohne zu Murren wieder parieren – und wie damals als unschuldige Kinder im Heim – unseren Arsch hinhalten?

Selbst für Kleinigkeiten an NICHTS – während der Staat sich alles herausnimmt und viele Menschen bis zur Existenzvernichtung oder in den Selbstmord jagt?

Ich kann nur sagen, beendet diesen Allmachts – Anspruch wegen jeder Kleinigkeit die Inländern mit allen “Staats”Mitteln zu jagen und abzuzocken  – und bei einer andern Gruppe –  die allerdings  Ihrem System gewalttätig gegenüber stehen  – zu behandeln, so als seien sie gerade dem deutschen Holocaust entsprungen, während die Inländer als die  neuen Untermenschen behandelt werden und für jede Kleinigkeit mit Stasi-Gestapo-Methoden verfolgt werden.

Da wird Filbinger wieder von den Toten auferstehen und sagen: „Ich habe es doch immer gesagt, „Was damals Rechtens war, kann heute nicht (mehr) Unrecht sein!“

Denken Sie einfach mal nach! Behandeln Sie mich so, als sei ich mit falschen Pass eingereist und hätte 7 weitere Identitäten. Ist doch alles nicht so schlimm. Sind halt Traumatisierte.

Stellen Sie jetzt endgültig dieses  Verfahren ein!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Gez.

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Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von “Sonnenstaatland” -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

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Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zu einem beamteten Internettroll für  “Sonnenstaatland”

—> SSL <—

Spinner, Spassten & Lakaien

CC – Pressestelle – Justizministerium Hessen zur gefälligen Kenntnisnahme

Staatsanwaltschaft Darmstadt - ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz
Staatsanwaltschaft Darmstadt – ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz

Werte Frau Staatsanwältin Nina Steinmetz,

aus sicherer und seriöser Quelle liegen uns Informationen vor, dass Ihr Rechtspfleger Oliver Gottwald (StA Offenbach) in seiner Dienstzeit über seinen Dienstcomputer Kommentare über Andersdenkende schreibt, die bei nicht nur strafrechtlicher Würdigung Ihrerseits als Volks-Hetze interpretiert werden können.

Hierzu ist bitte folgenden Fragenkatalog zu beantworten:

Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen bei Innerdienstlichem
Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen zu Innerdienstlichem.

 

 

1.) Ist der StA Offenbach und/oder StA Darmstadt bekannt, dass der “Herr Rechtspfleger” Hetzte im Internet betreibt und Kritische und Andersdenkende beleidigt und in ihrer Würde herabsetzt?

2.) Darf der Rechtspfleger in seiner Dienstzeit private – (oder doch dienstliche?)Aktivitäten im Netz organisieren?

3.) Ist bekannt, dass Herr Gottwald einer  (Internet)-Psychotruppe  “Sonnenstaatland” angehört und ständig auch über seinen Dienstcomputer zuarbeitet?

4.) Was weiss die StA über dieses “Sonnenstaatsland“?

5.) Arbeitet diese Truppe als eine Art Agent Provocateur mit dem “Verfassungsschutz“ und wird dafür bezahlt?

6.) Scheut sich der Herr  “Rechtspfleger” auch nicht, sogar die Dienst-Mailadresse (oliver.gottwald@sta-offenbach.justiz.hessen.de)  für seine Hetz-  “Zwecke” zu benutzen?

troll28.) Könnte man diese Aktivitäten Ihres Herrn „Rechtspflegers“ als ein Organ-isches Rechtspflege – Stalking und/oder Internet-Mobbing-Hetze bezeichnen, ohne ein Verfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung einzukassieren?

9.) Hat der Herr “Rechtspfleger“ eine Nebentätigkeitsgenehmigung – wenn der V-Schutz diese Hetzer-Aktivitäten bezahlt?

10.) Sollte eine “Prüfung“ dieser Aktivitäten Ihres Herrn “Rechtspflegers“ die hier beschriebenen Angaben bestätigen, wird Ihr “Mann fürs` Grobe“ auf seine Verfassungstreue durch einen Gutachter untersucht?

11.) Handelt es sich bei den Aktivitäten um Offizialdelikte, die nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen verfolgt werden müssen?

Es wird geraten, diese auch diese „Homepage“ Ihres Organes als “Mann für das Allergröbste“ zu vergegenwärtigen.

Beamtendumm Eisenfresser-Eisenfrass-Mitarbeiter-der-StA-Offenbach

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 24.10.2016 notiert.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß  Heinz Faßbender – Journalist

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Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 um 17:00 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender, bei Ihrer Anfrage handelt es sich um innerdienstliche Vorgänge. Zu diesen darf ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz

Staatsanwältin — Pressesprecherin

pressestelle@sta-darmstadt.justiz.hessen.de

 

(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur - die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!
(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur – die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!

Guten Tag Frau Steinmetz,troll

Heute von der Frankfurter Buchmesse zurück, kann ich nunmehr reagieren. Sicherlich ist es Ihrer werten Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass es sich bei meiner Presseanfrage nicht um ein Angebot für eine Lieferung Wein für einen Behördenmitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft handelt- > sondern um die Wahrnehmung öffentlicher – rechtlicher – journalistischer Sorgfaltspflichten zur Wissens- und Willensbildung der Öffentlichkeit über einen sehr brisanten Vorgang. Ich habe Sie deshalb aufzufordern,
Ihrer Auskunftspflicht ohne „Wenn und Aber“ nachzukommen.
Ihren Nullachtfünfzehn-Zweizeiler halte ich – Gelinde gesagt – für respektlos.
Im Übrigen haben Sie mich aufzuklären, ob Sie dem Legalitätsprinzip folgend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Hierzu benötige ich das Aktenzeichen.
Ich erwarte eine ordentliche, sachgerechte und veröffentlichungsfähige Beantwortung der Presseanfrage.
Frist: 25. Oktober 2016
Nicht unerwähnt möchte ich meinen Eindruck als merkwürdiges Bauchgefühl lassen, dass Sie Ihre Auskunftsverweigerung mit Ihrer Formulierung von „innerdienstliche Vorgängen“ offensichtlich vermitteln, Ihr geschätzter Mitarbeiter würde sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahler Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen.
Über Weiteres werde ich alsdann Befinden.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV- Journalist

Die Antwort:

Staats-"Diener" dürfen wohl alles....nur nicht dem Volke dienen!
Staats-“Diener” dürfen wohl alles….nur nicht dem Volke dienen!

Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2016 um 08:14 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

zu innerdienstlichen Vorgängen können und dürfen wir keine Auskünfte erteilen. Dies ist unabhängig vom Auskunftsanspruch der Presse, der sich nur auf Ermittlungsverfahren und eben nicht auf innerdienstliche Vorgänge bezieht. Der Rückschluß, dass -wie Sie es ausdrücken- unser „geschätzter Mitarbeiter sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahlter Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen würde“, ist nicht zutreffend. Es handelt sich, wie Sie aber auch sicherlich wissen, um private Aktivitäten im Internet.

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Da hier aufgrund des von Ihnen genannten Vorgangs kein Strafverfahren geführt wird, gibt es auch keinen Sachverhalt, über den die Staatsanwaltschaft Darmstadt auskunftspflichtig ist. Weder der Staatsanwaltschaft Darmstadt noch der Zweigstelle in Offenbach liegt ein für den Tatbestand der Beleidigung notwendiger Strafantrag vor (§ 194 StGB). Ein Ermittlungsverfahren ist daher nicht anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz
Staatsanwältin
Pressesprecherin

 nachgefragt1
Gesendet: Dienstag, 01. November 2016 um 18:49 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
Betreff: Aw: AW: AW: Eilige Presseanfrage
Guten Tag,
leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Mail vom 26.10.2016 zu beantworten.

Was hier nicht verstanden wird, ist der Zustand, dass Sie  „private Aktivitäten im Internet“ bestätigen, allerdings unerwähnt lassen, dass diese „Zersetzungs- und Beleidigungsaktivitäten“ des Rechtspflegers- und Internet-Trolls Oliver Gottwald in destruktiver Art und Weise vom Dienstcomputer zu allen erdenklichen Dienstzeiten durchgeführt werden – und auf Staatskosten noch dazu.Des Weiteren wird offensichtlich auch die Dienstmailadresse benutzt, um auf die Geschädigten einen „amtlichen Eindruck“ der Unantastbarkeit zu übermitteln.troll_faceSie haben mir auch die Frage nicht beantwortet, ob Ihren die (Internet) Psychotruppe  “Sonnenstaatland” bekannt ist und diese Internet-Terror-Truppe auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Diese Truppe –  dessen Mittäter fast alle amtliche Funktionen ausüben, erdreisten sich in penetrierter Versteifung,  jeder  Verformung des Kleinhirnes durch bewiesener anderer Faktenlage widerstehend, alles Kritische in den Reichsbürger- oder Nazitopf zu werfen, darunter auch kritische Journalisten, Autoren und Wissenschaftler mit diesen Totschlagsargument zu verunglimpfen.

Wer die Maßnahmen des „Obrigkeitsstaates“ anzweifelt, hinterfragt oder z. B. zur Prozessbeobachtung aufruft, wird mit einer totalen moralischen Verrohung und unter der Gürtellinie „alle gemacht“.troll-face

Deshalb muss ich erneut die Frage stellen, ob Sie diese Tatsachen immer noch als  „innerdienstlichen Vorgang“ interpretieren können und dies der Geheimhaltung unterliegt?

Zur Frage der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist folgendes Festzustellen: Wenn ein normaler Arbeitnehmer den Dienst – PC exzessiv privat nutzt, kann er ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Auch die Kündigung eines Justizangestellten, der jahrelang während seiner Arbeitszeit den Dienstrechner für Raubkopien genutzt haben soll, wurde durch das oberste Arbeitsgericht in Thüringen 2015 bestätigt.

Was die Beleidigungen Ihres Herrn Rechtspflegers anbelangt so ist hier der Dienstherr selbst gefragt. Denn wenn ein Beschwerdeführer in einer Eingabe einen Staatsanwalt beleidigt haben soll, so stellt der Behördenleiter einen Strafantrag für den Beleidigten. Warum nicht auch hier , wenn ein Justizangestellter in der Öffentlichkeit von seinem Dienstcomputer Andersdenkende beleidigt?

Ich erwarte alsbald Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Keine Antwort und doch eine Antwort!

Nichts als die Wahrheit von Max Steller
Nichts als die Wahrheit von Max Steller

 

Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 um 14:08 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

ihre Anfrage kann ich leider aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten.

Dies gilt insbesondere auch für die von Ihnen gewünschten Auskünfte über die persönlichen Angelegenheiten einzelner Personen. Ich verweise daher auf die Antwort meiner Kollegen Frau Steinmetz vom 26.10.2016.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hartmann – Oberstaatsanwalt – Pressesprecher  

Staatsanwaltschaft Darmstadt

Mathildenplatz 15

64283 Darmstadt

 

 

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Recht als das Recht der Selbstgerechten: Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder “so” rechtsstaatlich. Eine perfide Hetze-Ermittlung gegen Journalisten

Aktualisiert am 27.09.2016 – nach unten scrollen….zu Erinnerung……

Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates

Frank Kafka - Der Prozess
Frank Kafka – Der Prozess

 

21.09.2016 Eilige Presseanfrage – in eigener Sache !

Werte Damen und Herren PR-Sprecher des Landgerichtes – Mannheim,

Mal schauen ob der "Staatsschutz" was weiss
Vermerk aus der “Ermittlungsakte” “Mal schauen, ob der “Staatsschutz” was weiß”…..

Thomas Koch, (geb. 20.08.77) jetzt Richter auf Probe beim Landgericht Mannheim, hat als Referendar bei der Staatsanwaltschaft  – Baden-Baden ein  “Ermittlungsverfahren“ wegen angeblicher “Verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – 313 Js XXXXX/15 – gegen Journalisten und dessen persönliches Umfeld mit hohem Aufwand – offensichtlich im Auftrag einer Staatsanwältin, die Gegenstand von Recherchen geworden war, per „Dienst“-Anweisung “durchgeführt“.

Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.
Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.

Unter diesen angedachten Titeln:

1.) Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates!

 

2.) Ein Jungsporn – Staatsanwalt im Ländle, ermittelt > Und:  „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

3.) Das (Gemein-) Geheime soll geheim bleiben – ´Das Öffentlichkeitsgebot ist passé.

Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!
Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!

 

4.) Recht als das Recht der Selbstgerechten  – Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder so richtig rechtsstaatlich.

5.) Der chinesische Rechtsstandart, wird nach Filbinger jetzt auch in Baden-Württemberg gelebt? Der Geheimprozess der Neuzeit – im Gedenken an Franz Kafka!

mea culpa - mea culpa - mea maxima culpa - ich habe meinen Inquisitor so erregt....
mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa – ich habe meinen Inquisitor so erregt….

 

beabsichtigen die betroffenen Journalisten, in einem Berichtskommentar – mit Zwischenüberschrift: ‚mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa‘ ihre Selbsterkenntnis einer kafkaesken Welt in einer „verfassungsrechtlichen“ (Un)-Ordnung und der Selbstaufbeladung großer Schuld > sich für die freiheitlich – demokratische – rechtsstaatliche -Ordnung – eingesetzt zu haben. Grob widerrechtlich und nicht unmerklich > oder klammheimlich > gegen das grundgesetzlich garantierte und der absoluten Pressefreiheit dienliche, konspirativ agiergend, angestoßen zu haben, und zwar in Tateinheit eines Terroraktes die „gottgewollte“ Verfügungsgewalt einer im Dogma der Omerta agierenden Parallelgesellschaft zu hinterfragen und wissentlich – ohne Traumatisierungstatus – verstoßen gehabt zu haben, indem sie einfach mal eine Sachlage hinterfragt haben, sich erlaubten zu getrauen  – und dies mit den hinterhältigen Mitteln einer angeblichen “Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ als hochkriminelle Recherchehandlung ausführten sich gewagt zu haben.

Im Selbstschutz ermittelt, um die eigene Rechtsbeugung durch die eigene Wahrheits(er)findung zum “wahn-haftigen” Recht zu verhelfen.

Die Wahrheit wird gewinnen, wenn die Lüge zur Wahrheit mutiert!

Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der rechtsstaatlichen Wahrheitsfindung.....
Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der “rechtsstaatlichen” Wahrheits(er)findung…..Dann knallt es immer!

“Der Prozess”!

Über den/einen Prozess ohne Anklageschrift – als der „Geheimnisverrat“  ist allerdings nicht berichtet worden! Aber egal – Hauptsache man kann im Verfolgungsapparat über die Journalisten herhetzen und dieses dann in den internen Polizei – Datenbanken – für spätere Zeiten – vermerken. (Wenn neue Umerziehungslager entstehen, um zu lernen, bei den Selbstgerechten der Immer-Rechthaber aus der Justiz – deren Auslegungen „Rechtsstaatliches“ anzuerkennen und auf ewig zu vereingeistigen.)

 

 

oh ...der Erfurter "Staatsschutz" weiss was....was er bei der NSU nie wusste..
oh …der Erfurter “Staatsschutz” weiß auch mal was, was er bei der NSU – als die NSU –  Täterschutztruppe nie wusste. Respekt – wegen dieser “schweren” Ermittlungsarbeit im Land der Alt-Neu-Stasis – im “Vereinigung”- Gewande der Rot-Rot-Grünen – Demokraturen!

 

Ein Kollege hat  jetzt zwecks Recherchen in dieser Sache, den ehrenwerten Herrn Thomas Koch heute (21.09.2016) angerufen und ihm mitgeteilt, dass er damit rechnen müsse, dass es wegen seiner Ausuferungen der Verhältnismäßigkeit zu einer Veröffentlichung kommt.

Das will der Herr natürlich nicht!

In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe.....
In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe….

Alles perfekt gespeichert....
Alles perfekt gespeichert….

Der Richter auf Probe hat diese Veröffentlichung  “untersagt“ und mitgeteilt, dass dies „verboten“ sei. Er will sicher nicht, dass sein Belastung und Verfolgungseifer öffentlich diskutiert wird.

Also dann – schon wieder eine “Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – die allerdings in dieser Sache zu keiner Gerichtsverhandlung führte – nach dem Motto: „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

 

 

Denn diese  Hetz- “Ermittlungen“ sind in „ihrer“ “Polizei” (Stasi)Datenbanken als „Mal auffällig gewesen“ gespeichert worden.

 

Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen ...
Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift – der Natascha Kottisch-Brochmann, geb. 28.7.72 wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen …

Es wird gebeten, schriftlich mitzuteilen, dass die hier angedachte Veröffentlichung tatsächlich verboten ist. Für den Eingang Ihrer veröffentlichungsfähigen Stellungnahme habe ich mir den 27.09.2016 notiert.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Ein ausführlicher Hintergrundbericht zu diesem perfiden Vorgang ist in Vorbereitung. Dieser Bericht ist an Verfolgungsgehässigkeiten und der Niedermachung der Persönlichkeitsrechte in einem sogenannten “freiheitlich.demokratischen-Rechtsstaat” eines beteiligten und engagierten Journalisten nicht mehr zu überbieten. Diese Justiz macht vor nichts mehr halt!

 

holz_erinnerung

Klar, die Presseanfrage vom 21.09.20 16 ist bis jetzt noch nicht beantwortet worden. Deshalb ein weiteres Hinweisschreiben an das Landgericht in Mannheim:

Werte Damen und Herren,

Es wird Ihnen, bei Ihrer, für diesen tollen “Rechtsstaat” immer schwierigen, aber sicher hochanständigen Schwerstarbeit für das “Im Namen des Deutschen Volkes“ Spruch(ge)Körpere entgangen sein, dass ich meine Presseanfrage in veränderter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Ich unterstelle, dass “Fragen stellen“ nicht verboten ist. In diesem Sinne kündige ich an, dass ich die Hintergründe dieses Ermittlungs-Justizwahns –  “mitzuteilen was Euch nicht gefällt “ nach dem Motto –  Nur  “Wir“ sind die Wahrheit und das Licht für die moralisch – (klein)geistige Gesinnungs-Reinheit der Deutschen –  ebenfalls der Öffentlichkeit zuführen werde.

Ich hoffe nicht – meine Damen und Herren – dass Sie über Ihren “Staats-Schutz” eine Hanfplantage, Kinderpornos, ein Waffenlager russischer Kriegwaffen oder eine Geldfälscherwerkstatt ermitteln lassen, um dem Störenfried jetzt endgültig das „Nazi“ – Maul zu stopfen.

Zur Erholung
Zur Erholung in den Stasi-Knast nach Bautzen – Jetzt Gustl Mollath – Erholungsheim genannt. Der neue deutsche “Zeitgeist” > Geschichte mit Schönrederei wiederholen.<

Ich gehe davon aus, dass ich Ihrer wahnsinnstollen Jasager-Leitkultur entgegengekommen bin. Sollten Sie  (un)berechtigte – aber gerecht-gebogener Bedenken haben, bin ich selbstverständlich – auch ohne Beschluss – der ja wieder Gebührenrechnungen produziert – willens und in gebüßter Lage bereit, einer Einweisung ins Gustl Mollath – Erholungsheim im wiedereröffneten Stasigedenkstätten-Knast zu Bautzen mich Ihrer Leitkultur – durch  Unterwerfung zu erholen begebe.

Vielen Dank das ich vortragen durfte.

Mit übervorzünglicher  Hochgeachtung

Heinz Faßbender

Künstlername Franz Kafka

 

 

 

 

Amtsgericht München droht bei weiteren Angriffen gegen fehlerhaftes Gutachten mit erheblichen Konsequenzen. Aufgezwungene Wahrheitsfindung nach dem Motto: “Na ja, wenn”s der Wahrheitsfindung dient”

 Aktualisiert  : 09.09.2016

Es geht um nichts anderes, als um Gift in der Wohnung.

Nur durch Nicht-Bewohnen sei die Gesundheitsgefahr in der Raumluft entstanden – sagt der “Gutachter”! Und dieses Gefälligkeits – “Gutachten” darf durch die Geschädigten nicht mehr kritisiert werden.

Verhandlung: Achtung : Termin ist verschoben worden: vom 14.09.2016 auf den 30.11.2016 um 11:00 Uhr (Raum B 111, 1. Stock, Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 80333 München)

 

vor-allem-in-aelteren-haeusern-verstecken-sich-oft-noch-gefaehrliche-gifte-und-schadstoffe-
Vor allem in älteren Häusern verstecken sich oft noch gefährliche Gifte und Schadstoffe.

Im Herbst 2010 wurde im Hausstaub und in der Raumluft  eines gemieteten Hauses eine aus der Bausubstanz stammende Schadstoffbelastung mit krebserzeugenden Giftstoffen festgestellt, aufgrund derer mehrere Sachverständige zum Aussetzen der Wohnnutzung rieten.

Die Vermieterin, die umgehend zur Mangelbeseitigung aufgefordert worden war, täuschte durch das Einholen von Kostenangeboten vor, den gesundheitsgefährdenden Mangel beseitigen zu lassen. Anstatt dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, erhob die Vermieterin dann aber völlig unerwartet Räumungs- und Zahlungsklage, da die Miete  nach Einholen der Mieter von Rechtsrat gemindert worden war.

Tortz Ratschlag der Gutachter sofort auszuziehen - solllen die Geschädigten weiter die Miet zahlen.
Trotz Aussetzung des Mietvertrages wg. Gesundheitsgefahr  – sollen die Geschädigten weiter die Miete zahlen.

Durch Nicht-Bewohnen sei die Gesundheitsgefahr in der Raumluft entstanden – sagt der “Gutachter”!

Obwohl das Bestehen der Gesundheitsgefahr nicht bestritten worden war, wurde im Sommer 2011 ein Gerichtsgutachten eingeholt, durch dessen Schadstoffmessungen sich das Bestehen der Gesundheitsgefahr bestätigt hat. Da aber dieser “Gutachter” die These aufgestellt hatte, dass die hohe Schadstoffbelastung der Raumluft nicht durch die schadstoffbelastete Bausubstanz, sondern durch das Nicht-Bewohnen der Wohnung (zu dem Sachverständige wegen der bereits im Herbst 2010 nachgewiesenen Gesundheitsgefahr geraten hatten) verursacht worden sei, gab das Gericht der Räumungs- und in weiten Teilen auch der Zahlungsklage statt.

Wegen Leerstand Gift in der Wohnung....
Wegen Leerstand Gift in der Wohnung….

Trotz Kritik an einem solchen Gutachten – die Justiz ist in Endlosschleife für das Recht dement. 

Unmittelbar nach diesem Urteil erhob die Vermieterin erneut Klage gegen die Mieter, um weitere Nutzungsentschädigung (Mieten) zu fordern. In diesem Verfahren wurde die widersinnige These des Gerichtsgutachters aus dem Vorverfahren durch Gegenbeweis weitere Gutachten entgegengesetzt.

Nachdem unter anderem das Umweltbundesamt im Bericht von BR- Report München vom 22.01.2013 Kritik am Gerichtsgutachten des Vorverfahrens geäußert und mitgeteilt hatte, dass es „eine andere Entscheidung gefällt“ hätte, legten sowohl die AGÖF, ein Dachverband von Sachverständigen für Innenraumschadstoffe, als auch die Geschädigten, Beschwerde mit dem Vorwurf der zumindest grob fahrlässigen Falschbegutachtung gegen den Gerichtsgutachter bei der IHK  ein. Mit Schreiben vom 05.12.2013 teilte die IHK in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde mit, dass die  „Beschwerde begründet“ war und sie „deshalb aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Sachverständigen ergreifen“ wird.

Gift durch neue FensterAlchymie der Synthetikmasse hineingemischt und untergejubelt hat, um dem Kunden weiszumachen, er bekäme ein High-tech-Laborprodukt
Symbolfoto: Gift durch neue Fenster. Bekannt ist unter anderen: Alchymie wird in die Synthetikmasse hineingemischt bzw. untergejubelt, um dem Kunden weiszumachen, er hätte ein High-tech-Laborprodukt.

Auch wurde dem Amtsgericht München ein Gegengutachten vorgelegt und aufgrund der erhobenen Widerklage der Geschädigten ein weiteres Gerichtsgutachten eingeholt. Des es gilt halt nicht der Menchenverstand. Trotzdem : Beide Gutachten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Anstieg der Raumluftbelastung nicht auf das Nicht-Bewohnen, sondern auf den Einbau dichter Fenster zurückzuführen war.

Deutsche Justiz ist schlimmer als das Unrecht durch Nazi Richter Freißler, sagte ein Israelischer Journalist.

Statt sich mit diesem Sachverhalt im Sinne der Wahrheitsfindung auseinanderzusetzen, droht das Gericht nun schriftlich damit, dass es bei weiteren Angriffen gegen das fehlerhafte Gutachten des Vorverfahrens sämtliche Messergebnisse als nicht verwertbar ansehen wird – mit der Konsequenz, dass der unstreitige Mangel nicht bewiesen und im Nachhinein auch nicht mehr beweisbar sei. Das ist Nötigung und Beweisunterdrückung.

Die Deutsche Justiz - Willige Diener des Dunkeldeutschland......
Die Deutsche Justiz – Williger Diener des Dunkeldeutschland……

Die Geschädigten möchten Sie hiermit herzlich einladen, live mitzuerleben, wie das Gericht diese Drohung in der nächsten mündlichen Verhandlung am 14.09.2016 um 11:00 Uhr (Raum B 111, 1. Stock, Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 80333 München) in die Tat umsetzen will und hierfür erneut den Falschgutachter aus dem Vorverfahren als Gerichtsgutachter anhören und diesen Wahnsinn als “Recht” anerkennen wird.

Die Betroffenen stellen  gerne sämtliche Unterlagen zur Verfügung und stehen für Fragen auch jederzeit hier im Forum zur Verfügung.  Weitergehende Informationen auch hier:   Innenraumschadstoffe in der Wohnung.

 

Wie Polizei, Justiz und Politik auf einen Vorfall während der Pegida-Demotration am 12.01.2016 in Köln (nicht)reagieren!

Undercover-Provocateur > V-Mann > Pressemann?

Klicke hier zum Videotape

Zur Sache:

Bericht von Hardy Kaiser und Heinz Faßbender

Dieser Mann hat offensichtlich - so das Videotape - einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida - mit Presseausweis hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.
Dieser Mann hat offensichtlich – so das Videotape – einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida – mit Presseausweis (!) hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.

Auf der Pegidademo in Köln geschieht Ungeheuerliches. Ein Mann wirft aus der Pegidagruppe einen Böller gegen Polizei und Presse und verschwindet dann mit einem Presseausweis hinter die Absperrung der Polizei. Ein Demonstrant fragt dann die Polizei, warum sie den Mann nicht festnahm. Eine Polizeibeamtin erwidert, dass der Mann einen Presseausweis gezeigt habe und man nichts machen könnte.

Die Redaktion stellt fest, dass sie weder Pegidaanhänger, Rechte, Nazis, Reichsdeppen oder noch ausländerfeindlich sind. Die Hetze, die allerdings gegen Kritiker der Selbstermächtigung von Merkel in der Flüchtlingspolitik betrieben wird, halten wir  für unerträglich. Die Redaktion bleibt gegenüber einer undurchsichtigen Politik von oben herab oder Entscheidungen des Systems durch Politiker,Beamte, Führungselitären oder Staatsjuristen äusserst kritisch. Undercover-Provocateur wird es wohl auf allen wichtigen politischen Veranstaltungen geben. Auch bei den Linken. Was diesen Fall so bemerkenswert macht, ist die Tatsache, dass es einen Beweis durch ein Videotape gibt, bei der eine Provocateursaktion hautnah erlebt wird und die Polizei den Störer (Straftäter) trotz Aufforderung nicht festnimmt oder die Personalien feststellen lässt.

Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kammen zum Einsatz.
Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kamen zum Einsatz.

Deshalb hat sich das TV-Journalistenbüro entschlossen, der Sache durch Presseanfragen mal nachzugehen, wie es in einer Demokratie journalistische Pflicht ist.

Auch hier, eine erschreckende Gleichgültigkeit des Staates, der je nach Belieben alles dreht und wendet – oder auch nicht – und schon längst Verhaltensweisen an den Tag legt, die einem Unrechtsregime gleichkommt. Ja man kann schon sagen: Die DDR ist mit Merkel (IM – Erika) und Gauck (nur Kämpfer für seine eigene Freiheit und Privilegien) in der BRD angekommen.

Ach übrigens: Diese Anfragen hätte der anfragende Journalist – bei dieser Ausgangslage – auch für andere politische Veranstaltungen gestellt.

 

Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen....
Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen….

Zunächst einmal wurde die Kölner Polizei angefragt:

 

Gesendet: Sonntag, 10. Januar 2016 um 13:46 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
Betreff: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook
Sehr geehrte Damen und Herren der Kölner Polizeipressestelle,

Ich überlasse einen Link zu einem Videotape auf facebook über eine Mitteilung eines Demonstranten an die Kölner Polizei bei der Pegidademonstration, sofort eine Person festzunehmen, der offensichtlich einen Böller gegen Polizeibeamten oder Journalisten geworfen hat und alsdann durch eine Polizeikette verschwinden konnte. Die Aufforderung, diesen Provokateur festzunehmen, wird dann durch eine Polizistin mit den Worten entgegnet, dass dieser Mann einen Presseausweis vorgezeigt habe und man nichts tun könne.

Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse....na denn!
Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse….na denn!

Eine Frau kommentiert dies dann sinngemäß mit den Worten – die Presse wirft also hier mit Böllern herum. Daraufhin wird der “Filmer” aufgefordert das Filmen zu unterlassen.!

Es wird gebeten, hierzu zeitnah eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Nach drei Tagen immer noch keine Reaktion auf die Presseanfrage. Jetzt geht es zum Innenministerium NRW.

nix gehört, nix gesehen, nix gesagt - aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache.....
nix gehört, nix gesehen, nix gesagt – aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache…..

Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2016 um 11:40 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: pressestelle@mik.nrw.de
Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Innenministeriums NRW,

Ich bin "Jäger" und weis von nix... nur beim Blitzen bin ich fix..
Ich bin “Jäger” und weiß von nix… nur beim Blitzen bin ich fix..

Ich überlasse eine “Eilige Presseanfrage” vom 10.01.2016 an die Pressestelle der Kölner Polizei. Bis dato ist diese nicht beantwortet worden. Darauf muss ich allerdings bestehen. Bitte befassen Sie sich mit diesem gravierenden Vorgang. Denn es scheint offensichtlich, dass hier ein Pressekollege oder als ein Agent-Provocateur-Getarnter und angeblicher Pegidademonstrant eine Straftat begangen hat um der Polizei die Möglichkeit zu geben, die Demonstration zwangsweise zu beenden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich kein Rechter, kein Nazi oder Pegidaanhänger bin. Entnehmen Sie dieses aus der journalistischen Kurzvita, der Anlage beigefügt.

Freundlicher Gruß und ein frohes neues Jahr – wobei man in heutiger Zeit schon das Gefühl hat, dass neue Jahr ist wie das alte Jahr und schon wieder sehr sehr alt.

Heinz Faßbender
TV- Journalist

 

Der Eingang der Anfrage wird zwar bestätigt, eine Antwort kam dagegen nicht…..jetzt geht es zur Staatskanzlei.

 Wir singen uns die Welt ganz schön und bunt – Bürgerkritik nehmen wir dagegen nicht in den Mund…..lalala Hannelore Kraft…
Wir singen uns die Welt  schön toll und bunt – Bei Bürgerkritik trällern wir das Liedchen der Abstandsarmlänge und singen jetzt alle zusammen: Alaaf – Alaaf nee wat is et in Kölle so schön….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 14:15
An: Vorzimmer Regierungssprecher NRW; Vorzimmer stellv. Regierungssprecher NRW; Renz, Heidi

Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Werte Damen und Herren der Presseabteilung der Staatskanzlei NRW,

Wie Sie beim herunterscrollen lesen können, habe ich sowohl das Innenministerium als auch die Pressestelle der Kölner Polizei gebeten, mir zu einem Videoclip auf Facebook eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Bisher habe ich keinerlei Reaktionen erhalten. Dabei sind doch Behörden, die im Dienste des Volkes aktiv sein wollen, verpflichtet der Presse Rede und Antwort zu stehen. Warum nicht auch bei meiner Anfrage?

Könnten Sie als “Verfassungsorgan” im Sinne des NRW-Pressegesetzes nicht aktiv werden und ihre untergeordneten Behörden zu einer aussagefähigen Stellungnahme bezüglich meiner Presseanfragen veranlassen?

Der Wahrheitsfindung wäre damit ein großer Dienst erwiesen worden, falls die Staatskanzlei ihre Weisungsbefugnis dann auch wahrnimmt.

Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie....
Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie….

Haben Sie dafür schon jetzt meinen ausdrücklichen Dank.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

Immerhin: Das Staatsministerium leitet die Presseanfrage wenigstens weiter > an die Kölner Staatsanwaltschaft.

 OStA Ulf Willuhn - Zur Zeit ein gefragter Mann - mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse...
OStA Ulf Willuhn – zurzeit ein gefragter Mann – mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse…

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:21 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

Ihre Anfrage vom 13.01. bzw. 18.01.2016, die mir zuständigkeitshalber, da aktuelle strafrechtliche Ermittlungen betreffend, soeben weitergeleitet worden ist, vermag ich momentan allein mit dem Hinweis zu beantworten, dass der Sachverhalt hier bekannt ist und die Ermittlungen insoweit andauern. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Armlängenabstand überall von man hinschau - wie schön und sicher!
Armlängenabstand überall wo man hinschaut – nee wat is dat schön und sicher! >>>

Die Rückantwort in nur 16 Minuten….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 11:37

An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

Ich darf Sie bitten, mich bezüglich meiner Anfrage unaufgefordert auf dem Laufenden zu halten.

Zwei Fragen seien noch erlaubt: Seit wann ermitteln Sie diesen Vorfall? Gibt es hierzu einen Anzeigeerstatter?

Für die Beantwortung haben Sie vielen Dank

vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse
>>>…..vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Aber auch die Staatsanwaltschaft ist hier von der schnellen Truppe bei ihrer Armlängen-Abstands-Transparenz-Politik…

Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau…
Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau.

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:58 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

die momentan möglichen Auskünfte haben Sie erhalten. Mehr ist zu der Sache im Hinblick auf die aktuell andauernden Ermittlungen momentan nicht mitzuteilen.

Ihren Wunsch auf unaufgeforderte Unterrichtung muss ich leider zurückweisen, da mich gegenüber der Presse eine Neutralitätspflicht trifft, die jedwede proaktive Informationsverbreitung ausschließt. Es bleibt mir daher nichts anderes übrig, als Sie zu bitten, im Falle fortbestehenden Interesses selbstständig nachzufassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Das TV-Journalistenbüro reagiert erbost!

 

Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein, und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen wir: „Kölle Alaaf“ ….
Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen jetzt all: „Kölle Alaaf“ ….

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 13:02
An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Pressesprecher,

Ihre Auskunftsverweigerung bezogen auf meine zwei Fragen, halte ich für ungewöhnlich und auch bemerkenswert. Ein Ermittlungshindernis ist nicht erkennbar und/oder von Ihnen dargetan. Deshalb bitte ich um zeitnahe Beantwortung.

Daraus erfolgt die weitere Frage, ob der Staatsanwaltschaft Köln ein Verfassungsschutz – V-Mann – Einsatz ebenso wie ein Undercover-Provocateur- Einsatz durch andere Behörden oder staatliche Organisationen bekannt geworden sind oder in diese Richtung ermittelt wird?

Bitte teilen Sie mir auch begründet mit, ob Sie als Behörde hier in diesem Einzelfall geprüft haben, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher steht als die standardmäßig genannten Nichtgründe keine Auskunft zu erteilen, was allerdings gegen eine Auskunftspflicht spricht.

Herzlichen Dank!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Jetzt kommt die totale Arroganz der Macht >> vielleicht zur Verschleierung eines V-Mann – Einsatzes? Wer weiss das schon, wenn nicht der Staat selbst und der ist bekanntlich zu Allem fähig!

man könnte diese Reaktion auch so deuten. >> Informationen geb ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht ....denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner....
Man könnte diese Reaktion der StA-Köln auch so deuten. >> Informationen geb` ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht, denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner.

Sehr geehrter Herr Faßbender,

abermals muss ich Sie bitten, sich angesichts der laufenden Ermittlungen mit der Bestätigung der Existenz eines den von Ihnen benannten Vorfall betreffenden Ermittlungsverfahren zu begnügen.  Auf weitere Anfragen gleichen oder gar erweiterten Inhalts vermag ich keine weitere Reaktion meinerseits mehr in Aussicht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

 

Selbstverständlich muss das beantwortet werden:

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 15:47 Uhr

Für Wahr - für Wahr...
Für Wahr – für Wahr…

Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
Betreff: Aw: AW: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Staatsvertreter Weisungsgemäß,
Ich werde Ihre staatstypische, bornierte und impertinente Arroganz gegenüber der Presse – und Öffentlichkeit >  bei Fragen, die  nicht in Ihren Gusto passen < der interessierten Öffentlichkeit zuführen. Man kann nur noch erschrocken sein über ein derartiges“Staatsverhalten“, in einem von Ihnen so bezeichneten transparenten und demokratischen Rechtsstaat: Das war doch bei der NSU-Verbrecherbande auch so.
Ich bin einfach nur noch entsetzt und traurig >>> und befürchte für die demokratische Zukunft des Landes das Allerschlimmste. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung in dieser Angelegenheit.
Mit Ihnen gebührender vorzüglicher Hochachtung.
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Fazit:  Hier stimmt was nicht! 

 

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Deshalb Hinweis an die Angefragten:

Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Haben Sie das verstanden?