In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Subtilium Absurdium in Thüringen

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Aktualisiert – 17.02.2017 –

Fortsetzung der Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Kurz erklärt:

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgericht Weimar wegen eines Drehverbots in einer öffentlichen Verhandlung der Justizzahlkasse Thüringen “Gebühren” bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Faßbender wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Sie glauben es nicht?

Und das hier?        Originalbelege anbei!

 

Ein Werbesprüchlein der Stadt Erfurt: Rendezvous in der Mitte Deutschlands ! Da weiß man doch was man hat!

Zum ausführlichen Bericht:

Verwaltungsgericht Weimar – Die Trutzburg im Sinne: Was gestern Rechtens war – in Thürigen – kann heute kein Unrecht sein. Rot Front – Genosse Justizamtsinspektor!

Der Einspruch jetzt als ein öffentlicher Kommentarbericht:

Erst die Formalitäten:

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zum Kassenzeichen 663160484103 wird daran erinnert, die Aufrechterhaltung des Kostenfestsetzungsbeschlusses endlich fallen zu lassen.Es wird gefordert, den Kostenfestsetzungsbeschluss und alle anderen entstandenen Nebenkosten, sogenannte Mahnkosten, auf 00,00 EUR festzusetzen.

 

Es wird gelogen, was das Zeug hält!

Der Sachverhalt:

Drehverbot zum eigenen Schutz die Willkürakte zu verschleiern!

Der durch die „Kosten“ Geschädigte, war in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, bezüglich Prozessbeobachtung zur Frage eines merkwürdigen Fahrerlaubnisentzuges durch die Stadt Erfurt, als
TV-Journalist akkreditiert.

Im Verlassen darauf, dass er dort nach üblichen Presserecht des Landes Thüringen, in Verbindung mit den Vorgaben des Grundgesetzgerichtes (irrtümlich auch Verfassungsgericht genannt) , Aufnahmen für eine Berichterstattung würde realisieren können, fuhr er mehr als 400 Km vom Dienstsitz „TV-Journalistenbüro Köln“ zum Verwaltungsgericht Weimar .

Dort angekommen wurden ihm Drehaufnahmen verwehrt mit der Begründung, “er habe Persönlichkeitsrechte einer Mitarbeiterin verletzt”, (siehe Abriss) indem er von dieser in der dortigen Geschäftsstelle Fotos gemacht habe und diese dann ins Internet gestellt habe.

Auf den Einspruch gegenüber der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes, dass der TV-Journalist – zu seinem Bedauern – noch nie in Weimar war – und insoweit auch keine Aufnahmen hätte machen konnte, blieb die Mitarbeiterin (eine „Richterin“) der Pressestelle stur Pressefeindlich und abweisend für die Wahrheitsfindung.

Nur Täter fürchten die Kameraöffentlichkeit – wie der Teufel das Weihwasser.

 

 

Die gesamte Umgebung des Verwaltungsgerichtes war mit „Staatsschutz“ (ähnlich auffallend wie früher die Stasi) und sonstiger „Polizei“ und „Kripos“ gesichert. Dem Journalisten Heinz Faßbender wurde gedroht, wenn er sich nicht an das Drehverbot halten würde, habe er mit Zwangsmaßnahmen und vorläufiger Festnahme zu rechnen.

Willkür, Übergriffe und Drohungen behindern die Arbeit ausländischer Berichterstatter in China.
Jetzt auch Tagesordnung in Deutschland!

In eigener Sache entschieden und Gerichtsgebühr verlangt. Das darf nicht wahr sein!

Deshalb legte der Journalist, der für das TV-Journalistenbüro tätig war, sofort beim dortigen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Er bezeichnete die Beschwerde gegen das durch das VG-Weimar sebst herbeigeführte Verfahren als somit gezwungener Antragsteller „TV-Journallistenbüro, Heinz Faßbender gegen die Pressestelle des VG- Weimar“  mit o. g. Begründung ein. Das selbst herbeigeführte Verfahren durch das Verwaltungsgericht sollte auch als Eilantrag wegen eines diskriminierenden und verleumderischen ´Verwaltungsakt der Pressestelle des VG – Weimar” und wegen “Verletzung des Presserechtes” und “des Öffentlichkeitsgebotes ” des VG-Weimar behandelt werden. Nichts davon wird später durch die Antragsgegner die in eigener Sache dann selbst entscheiden –  übernommen. Ihren eigenen Verwaltungsakt gegen das Öffentlichkeitsgebot – beschliessen sie dann, jetzt in Funktion als ein “unabhängiges Gericht” – für  “Rechtens”.

Eilantrag ohne Folgen

Trotz dieses Eilantrages begann das für den Journalisten interessante Verfahren gegen den Schutzsuchenden in seiner Rechtsschutzsache – ohne eine „Entscheidung“ in der Eilsache des Journalisten abzuwarten. Drehaufnahmen waren deshalb auch schon wegen dieses Regieablaufes (erinnert an DDR- Zersetzungsauftrag gegen die kritische Presse) ausgehöhlt worden.

Würden Goethe und Schiller – auf dem Bild ein Denkmal in Weimar – heute noch leben – sie würden sich als Denkmal in dieser Stadt selbst wieder einreißen.

In eigner Vertuschungs-Sache ihrem Unrecht zum Recht (verjuristitiert) verholfen !

Alles schön formell vertuschen. Hoch lebe der Entrechtungsstaat!

Das VG Weimar entschied dann in eigener Sache, dass es beim Verwaltungsakt der Pressestelle bleibt – jetzt mit der hanebüchenen Begründung, der Journalist würde ja für Medien arbeiten, die ebenfalls das Persönlichkeitsrecht nicht einhalten würde. Auf die zerlegte Erstbegründung zum Drehverbot durch den Journalisten – geht Vizepräsident Thomas Lenhart, der ebenfalls schon in der willkürlichen Entzugssache tangiert war, nicht weiter ein. Alles nach Stasi-Lehrbuch – Abt. Zersetzung. Ungefragt wird jetzt das Verfahren umgemünzt / unbenannt – als das persönliche Verwaltungsstreitverfahren des Heinz Faßbender ( ./. ) gegen den „Freistaat“ Thüringen, vertreten durch die Präsidentin des VG Weimar. Später dann nur noch Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen. Aber was hat der Freistaat Thüringen denn mit dem gewaltgeteilten Gericht und mit deren VG- Pressestelle zu tun?

Sonstiges? Wer – Wo – Was – ? Schöne neue subtil vertrackte Aktenwelt, bürokratisch in einen chinesischen Reissack namens “Sonstiges” versteckt.

Es ist dann auch kein Presseverfahren, wie vom Beschwerdeführer so benannt/bezeichnet worden. Die Anordnungssache eines Drehverbotes des VG Weimar – also das Drehverbotsverfahren – wird kurzerhand  unter die Kategorie als „Sonstiges“ abgetan und eingeaktet.

Das ist schon ein sehr dreistes Stück – eine eigene Sache des VG Weimar wegen elementarer Verletzung des Presserechtes und des Öffentlichkeitsgebotes und dies unter ehrverletzenden, sowie falschen Behauptungen und wissentlichen Verleumdungen, ja, sogar nach Richtigstellung durch den verfolgten Journalisten dann über einen „neuen“ weiteren herbeiformulierten Grund – ohne einen tatsächlichen Beweis – das gewichtige Presserecht und das Öffentlichkeitsgebot so zu konterkarieren.

 

Die Zahlung angeordnet – wofür bitte? Um ihr Unrecht zu zahlen? Nein Danke!

Mehr noch: Die Dreistigkeit nimmt kein Ende.

Für das selbst provozierte bzw. produzierte Verfahren, werden die Kosten dem antragsstellenden Journalist „auferlegt“. Streitwert 2.500,00 € . Das sind zu zahlende Verfahrenskosten von ca. 324,00 €.

Für die sogenannte Einspruchsrücknahme in ihrer eigenen Sache für den Geschädigten – Kosten 53,- €.

Warum aber diese Zersetzungsmanipulation nach altem Stasi-Gusto?

Das Verwaltungsgericht hatte natürlich einen triftigen Grund das Öffentlichkeitsgebot durch eine derartige Intrige zu torpedieren. Denn dieses Gericht war durch den Journalisten darüber informiert worden, dass das Rechtsamt der Stadt Erfurt unter Missachtung aller Gesetze und auf Zuruf einer Staatsanwältin in willkürlicher Art und Weise den Fahrerlaubnisentzug gegen den angeblichen Querulanten Mike Herrlein,  der auch gerne mal – das geht heute wieder ganz schnell – zum Reichsbürger im Bedarfsfall durch die Behörden ernannt wurde, durchgetreten hat und später die Straßenverkehrsbehörde aufforderte die „Verwaltungsakte zu säubern“ – nach dem Motto „Geheimhaltungsbedürftig“ .

Reichsbürger–Bezeichnung – eine neue Masche gegen Missliebige vorzugehen? Und das nur, weil sie Staatsterrorerfahrungen hinterfragen? Die Bezeichnung „Jude“ wurde damals ebenfalls von der Beamtenschar zur Verfolgung benutzt.

So sollten Blatt 2-3 345,357 und weitere Schreiben entfernt und mit Leerseiten und dem Hinweis „Geheimhaltungsbedürftig“ ersetzt werden. Bei einem dieser Schreiben handelt es sich offensichtlich um ein/das staatsanwaltschaftliches Anschreiben mit der persönlich gehaltenen Aufforderung der Frau Staatsanwältin, dem Betroffenen doch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (Immerhin sind das alle Fahrerlaubnisklassen und für das VG Weimar deshalb immer wieder Grund – den Streitwert auf über 12.000,- € festzusetzen. – Nur “Gerichts” -Kosten pro “Verhandlung” ca. 800,- € )  Der Betroffene ist LKW–Fahrer und kann seit Willkür-Entzug seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das Rechtsamt Erfurt legt Gesetze so aus, wie es gerade gebraucht wird, und die Justiz spielt gnadenlos mit.

Lesen Sie hier eine Presseanfrage zur Sache im Wortlaut. 

Die Landeshauptstadt für Willkür und Machtmissbrauch!

Auch das Erwiderungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde, dass dies nicht zu machen sei, weil überhaupt keine Punkte-Eintragungen oder gar Verkehrsvergehen vorliegen würden, wurde dennoch durch das „Rechtsamt“ Erfurt der Justiziarin Trümpler dahingehend „Rechtens“ – interpretiert, dass dies doch vollkommen egal sei. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und die Akten sollten auf ihr Geheiß willkürfrei gesäubert werden. Stasi-Lehrbuch: Säuberungs-Attacken.

Eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum eine persönliche “Mitteilung“ ohne strafrechtliche Relevanz und/oder Bezug zu Straßenverkehrsvergehen, auf dem Briefbogen der “Staatsanwaltschaft Meiningen“, mit dem persönlich gehaltenen Wunsche die Persönlichkeitsrechte eines Verfolgten durch Fahrerlaubnisentzug auf erhebliche und bösartige Art und Weise zu verletzen blieb bis heute aus. Stasi-Lehrbuch : Omerta – (Schweigen)

Der Willkürakt ist ab sofort “Geheimhaltungsbedürftig” ……so geht das….wieder….immer noch!

Die Krönung der Willkür-Säuberung…Die DDR sie lebe Hoch . Hoch . Hoch!
Die Zersetzung lebt weiter – nur mit anderen Mitteln!

Dabei hätten jene Fragen interessiert:

  1. warum aus einer Verwaltungsakte Seiten durch Leerseiten ersetzt werden sollen oder
  2. gegenüber dem Verfolgten geheim gehalten werden?
  3. das Rechtsamt eine andere Behörde anstiftet, Rechtsbruch und Willkür zu begehen?
  4. dieser kriminelle Akt unter dem “Schutz besonderer öffentlicher Belange“ stehen soll und somit auch der Öffentlichkeit dieser Rechtsmissbrauch verborgen bleiben soll?
  5. beim Gang vor einem Verwaltungsgericht durch vorherige Säuberung der Akte sogar eine Prozessbetrug hingenommen wird.

Heerlein ist offensichtlich für einige Leutchen im „schönen“ rot-roten-begrünten Thüringen, wo der Justizminister (grün) mal gerne die Schulministerin für eine Versetzung des Sohnemanns in die elfte Klasse bezirzt, ohne dass er eine „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) abgelegt hatte,  politisch missliebig aktiv. Jedenfalls hat er nicht die karrierefördernden Parteibücher oder ist in Bünden, Burschenschaften oder wie auch immer gearteten „Gesellschaftlich anerkannten Vereinigungen“  mit fetten Pfründen eingebunden. Fest steht nur – so der Journalist in einer Presseanfrage an alle Beteiligen – also auch dem Gericht  in Kopie mitgeteit.

Im Strom mitmarschieren und dir passiert nix. Dann heißt es nur noch arbeiten und Steuern zahlen und Klappe halten!

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Punkt und nochmal Punkt!

Sie wissen genau was sie tun!

Offensichtlich war diese Presseanfrage , die dem Rechtsamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Pressestelle der Stadt Erfurt – und – zur Kenntnisnahme über den aktuellen Recherchestand dem Verwaltungsgericht übermittelt wurde – vermutlich zuviel an der wahrhaftigen Wahrheitsfindung eines absoluten Willküraktes in gemeinsamer Täterschaft (juristisch: Kriminelle Vereinigung).

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

OLG Wortgleich mit VG Weimar. Geschädigter Kläger Herrlein erhält keinen Rechtsschutz

Und so geht das schon seit Jahren. 4 Verfahren – sämtlich “so rechtsstaatlich und unabhängig” durchgepeitscht!

 

Besser kann es kein anderer Unrechtsstaat hinbekommen. Hoch lebe die DDR- mit der neuen westdeutschen Filbinger-Juristen-Generation (“die schrecklichen Juristen”) –  Dreimal: sie lebe hoch – hoch – hoch!

 

Psycho – Zersetzung im Viereck. Dieser Staat – Macht es weiter!

 

Ach so: Deshalb das Drehverbot – oder was?

Deshalb offensichtlich dann auch das Drehverbot ; Es sollte geheim bleiben – > das eine Zersetzung mit einem bösartigem Existenzvernichtungswillen, im gemeinsamen Miteinander der „Staatsgewalten“  und immer noch im DDR-Stasi -Gusto des realexistierenden-sozialistischen Thüringen funktioniert, und der angeblichen ach so rechtsstaatlichen Gewaltenteilung einer willkürlichen Staatsmachtaktion in gemeinsamer „Vernichtungs- Vereinigung“ gewichen sind.

Der Journalist legt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.

Von dort die Mitteilung, dass Eilverfahren sei abgeschlossen – es sei angeraten die Beschwerde zurückzuziehen. Hätte das Verwaltungsgericht Weimar nicht sofort – > in ihrer eigenen Sache < – den Eilantrag des Journalisten auf Aufhebung des Drehverbotes dem OVG  – die im gleichen Haus wie das VG – Weimar firmieren – vorlegen müssen? Die Beschwerde wird dann – wg. Erfolglosigkeit zurückgezogen – immerhin wird auf Antrag der Streitwert von 2500,- € auf 600,- € reduziert.
Denn diese Summe ist dem Journalisten an  Schaden durch Reisekosten und anderer Ausfälle entstanden.

Trotz Presseakkreditierung – Sie müssen draussen bleiben – könnten ja was aufdecken!

 

Das Verwaltungsgericht Weimar hätte auch durch eine Faxmitteilung die angemeldete Akkreditierung aussetzen können. Die lange an- und Rückreise wäre jedenfalls erspart geblieben.

Dennoch: Die „Gerichtskostenrechnung“ kommt auf den reduzierten Streitwert prompt. VG – Weimar – „Kosten“ belaufen sich auf 79,50 €. Für das OVG –  „Kosten“ 53,00 € (nur die Rücknahme).

Aktuell erhöht um 10,00 € Mahngebühr und „Betreibungskosten“ 24,50 €, summa summarum 167,00 €.

 

Oh je – eine Schuld des Freistaates – oder die Schuld des Freistaates !

Und das – >  für ein Verfahren, das der Antragsgegner selbst herbeigeführt und selbstherlich als Beklagter entschieden hat, –  und  – dann auch noch eigenhändig von einem Presserechtsverfahren – in ein „Sonstiges“ – Allerleiverfahren eingetütet und erschwindelte – zur Ablage in einen tiefen Keller im Gerichtspalast  – jetzt dann nur noch  mit der Bezeichnung Heinz Faßbender ./. Freistadt Thüringen – obwohl es ein Verfahren des TV – Journalistenbüro Heinz Faßbender ./. Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbotes ist.

Die üblichen Drohungen des Justizregimes. Bah pfui!

Nur weil der Journalist nicht willig ist für diese vom Gericht selbstproduzierte Behinderung der Presse auch noch „Gebühren“ zu zahlen – wird jetzt sogar mit Durchsuchungsandrohung in Redaktionräume gedroht (Einbrecherkosten von 150,00 € sollen dabei entstehen ) – oder die Abgabe der Vermögensauskunft wird zwangsweise mit Polizeigewalt – wie üblich – durchgesetzt. Hoch lebe das Land der Pressefreiheit!

Der Juristenstaat zurück zur urdeutschen Wahnsinnigkeit und beisst zum Machterhalt nur noch um sich.

Man kann jetzt nur noch sagen: Mit was für Staatswahnsinnigen haben wir es hier zu tun? Es ist eine Justiz des Schreckens!

Selbstverständlich wurde der Antrag auf Aufhebung dieses Zurufbescheid der Staatsanwältin die Fahrerlaubnis zu entziehen durch das VG Weimar verworfen. Es wurden  Bedenken des  geistigen Zustandes des Antragstellers in Felde geführt und die Nichtbeibringung eines ärztlichen Attestes, das dann später ein „Gutachten“ des TÜV oder  anderer teurer Unternehmen sein musste. Da nutzte es dann auch nicht, dass zum Beispiel ein Betreuungsgericht gerade diese geistige Retardierung – wegen eines beantragten Betreuers – auch durch das Rechtsamt der Stadt Erfurt – ein halbes Jahr vor dem Zuruf der Staatsanwältin zurückgewiesen hatte.

Der Journalist weigert sich unter solchen Voraussetzungen und machtmissbräuchlicher Willküraktionen irgendwelche Verfahrenskosten zu übernehmen. Vielmehr müssen ihm seine Kosten ersetzt werden.

Denn ein „Sonstiges“  eines  – Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen ist vollkommen unbekannt. Dieses Verfahren hat es nicht gegeben.  Ergo auch kein Geld – für diesen Irrsinn dieser Oberschlauen “schrecklichen Juristen” mit Muff von tausend Jahren unter ihren Talaren. Punkt.

Artikel 13. Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber für diese Betrugsnummer der Justiz brechen sie für „ein paar Dollars“ auch noch in Redaktionräume ein. Nur so ist diese Drohung des Herrn Obergerichtsvollzieher zu verstehen.
Bode Ramolow, ein Verfolgter der Sachsenjustiz, weil er gegen “Rechte” demonstrierte.

Und jetzt Herr Bodo Ramolow ?

Als Verfolgter der Sachsen-Justiz – ja Sie – nee ganz ehrlich – Sie –  übernehmen Sie das jetzt mal !

Sorgen Sie jetzt unmissverständlich für einen Rechtsstaat in Thüringen und in ganz Deutschland!

Es bleibt nur eines: Der Mann bekommt sofort die Fahrerlaubnis mit einer Entschädigung (er ist LKW – Fahrer)  zurück.

Dem Journalisten werden seine Kosten erstattet. Die Verantwortlichen dieses Staatsmachtmissbrauches müssen allesamt zur Verantwortung gezogen.

Punkt – Punkt und noch einmal Punkt – Herr Bodo Ramolow!

Braucht es dazu einen Kommentar:

 Lesen Sie die Fortsetzung dieser Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

3 Gedanken zu „In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!“

  1. Sehr lustig dies zu lesen. Auch ich persönlich und ein guter Freund von mir, wir sind beide ????? naaaaaaaa , richtig , beide aus Erfurt und jaaaaa genauuuu uns haben genau die hier erwähnten Stasi Schw……. die Fahrerlaubnis entzogen . Eigentlich könnte oben das unsere Geschichte sein. Die selben Darsteller wie Juristin Trümpler, Fahrerlaubnis Chef Verbrecher Kunth, sein Leibstandartenschutzhund Arnold, besetzt als Leiter der Verkehrsbehörde Erfurt . Meinem Freund sein Schein wurde mit POLIZEIGEWALT an seiner Wohnungstür durch Bedrohung Körperverletzung und mehreren Rechtsbrüchen geraubt. Ich ging durch Instanzen beim VG Weimar und dann beim OVG Weimar. Diese Nazi und Stasi Nachfolger sind hier in Thüringen der reinste Wahn.!!!!! Sollte Interese bestehen , können wir uns gern einmal treffen und einen neuen Bericht über diese Verbrecher machen. Schöne Grüße aus dem Rechtsbruchverseuchten Thüringen. Jochen

  2. Die Ausblühungen der medusialen Fangarme einer noch realexistierenden Stasi-Justitz zeigt an diesem brisanten Fund der geheimen Dokumente die Dreistigkeit der hochkrimenellen agierenden Behörden-Terroristen.
    Für ihre Taten sind sie per monatlichen Versorgungsscheck lebenslang gesichert !

  3. Diese Geschichte zeigt exemplarisch, dass Behörden und Gerichte gemeinsam und mit kriminellen Mitteln, „ihren missliebigen Untertanen“ alles anhängen können, um sie mundtot zu machen oder ihre Existenz zu vernichten. Und ich weis aus eigener beruflicher Erfahrung, so was geschieht in allen Rechtsbereichen und überall im Lande. Beamte und Juristen auf einen Vernichtungsfeldzug gegen ihre eigenen Ernährer. Es ist nicht mehr zu ertragen – dann auch noch zu hören „ Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat“.

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