Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von “Sonnenstaatland” -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

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Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zu einem beamteten Internettroll für  “Sonnenstaatland”

—> SSL <—

Spinner, Spassten & Lakaien

CC – Pressestelle – Justizministerium Hessen zur gefälligen Kenntnisnahme

Staatsanwaltschaft Darmstadt - ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz
Staatsanwaltschaft Darmstadt – ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz

Werte Frau Staatsanwältin Nina Steinmetz,

aus sicherer und seriöser Quelle liegen uns Informationen vor, dass Ihr Rechtspfleger Oliver Gottwald (StA Offenbach) in seiner Dienstzeit über seinen Dienstcomputer Kommentare über Andersdenkende schreibt, die bei nicht nur strafrechtlicher Würdigung Ihrerseits als Volks-Hetze interpretiert werden können.

Hierzu ist bitte folgenden Fragenkatalog zu beantworten:

Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen bei Innerdienstlichem
Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen zu Innerdienstlichem.

 

 

1.) Ist der StA Offenbach und/oder StA Darmstadt bekannt, dass der “Herr Rechtspfleger” Hetzte im Internet betreibt und Kritische und Andersdenkende beleidigt und in ihrer Würde herabsetzt?

2.) Darf der Rechtspfleger in seiner Dienstzeit private – (oder doch dienstliche?)Aktivitäten im Netz organisieren?

3.) Ist bekannt, dass Herr Gottwald einer  (Internet)-Psychotruppe  “Sonnenstaatland” angehört und ständig auch über seinen Dienstcomputer zuarbeitet?

4.) Was weiss die StA über dieses “Sonnenstaatsland“?

5.) Arbeitet diese Truppe als eine Art Agent Provocateur mit dem “Verfassungsschutz“ und wird dafür bezahlt?

6.) Scheut sich der Herr  “Rechtspfleger” auch nicht, sogar die Dienst-Mailadresse (oliver.gottwald@sta-offenbach.justiz.hessen.de)  für seine Hetz-  “Zwecke” zu benutzen?

troll28.) Könnte man diese Aktivitäten Ihres Herrn „Rechtspflegers“ als ein Organ-isches Rechtspflege – Stalking und/oder Internet-Mobbing-Hetze bezeichnen, ohne ein Verfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung einzukassieren?

9.) Hat der Herr “Rechtspfleger“ eine Nebentätigkeitsgenehmigung – wenn der V-Schutz diese Hetzer-Aktivitäten bezahlt?

10.) Sollte eine “Prüfung“ dieser Aktivitäten Ihres Herrn “Rechtspflegers“ die hier beschriebenen Angaben bestätigen, wird Ihr “Mann fürs` Grobe“ auf seine Verfassungstreue durch einen Gutachter untersucht?

11.) Handelt es sich bei den Aktivitäten um Offizialdelikte, die nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen verfolgt werden müssen?

Es wird geraten, diese auch diese „Homepage“ Ihres Organes als “Mann für das Allergröbste“ zu vergegenwärtigen.

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Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 24.10.2016 notiert.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß  Heinz Faßbender – Journalist

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Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 um 17:00 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender, bei Ihrer Anfrage handelt es sich um innerdienstliche Vorgänge. Zu diesen darf ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz

Staatsanwältin — Pressesprecherin

pressestelle@sta-darmstadt.justiz.hessen.de

 

(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur - die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!
(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur – die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!

Guten Tag Frau Steinmetz,troll

Heute von der Frankfurter Buchmesse zurück, kann ich nunmehr reagieren. Sicherlich ist es Ihrer werten Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass es sich bei meiner Presseanfrage nicht um ein Angebot für eine Lieferung Wein für einen Behördenmitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft handelt- > sondern um die Wahrnehmung öffentlicher – rechtlicher – journalistischer Sorgfaltspflichten zur Wissens- und Willensbildung der Öffentlichkeit über einen sehr brisanten Vorgang. Ich habe Sie deshalb aufzufordern,
Ihrer Auskunftspflicht ohne „Wenn und Aber“ nachzukommen.
Ihren Nullachtfünfzehn-Zweizeiler halte ich – Gelinde gesagt – für respektlos.
Im Übrigen haben Sie mich aufzuklären, ob Sie dem Legalitätsprinzip folgend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Hierzu benötige ich das Aktenzeichen.
Ich erwarte eine ordentliche, sachgerechte und veröffentlichungsfähige Beantwortung der Presseanfrage.
Frist: 25. Oktober 2016
Nicht unerwähnt möchte ich meinen Eindruck als merkwürdiges Bauchgefühl lassen, dass Sie Ihre Auskunftsverweigerung mit Ihrer Formulierung von „innerdienstliche Vorgängen“ offensichtlich vermitteln, Ihr geschätzter Mitarbeiter würde sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahler Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen.
Über Weiteres werde ich alsdann Befinden.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV- Journalist

Die Antwort:

Staats-"Diener" dürfen wohl alles....nur nicht dem Volke dienen!
Staats-“Diener” dürfen wohl alles….nur nicht dem Volke dienen!

Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2016 um 08:14 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

zu innerdienstlichen Vorgängen können und dürfen wir keine Auskünfte erteilen. Dies ist unabhängig vom Auskunftsanspruch der Presse, der sich nur auf Ermittlungsverfahren und eben nicht auf innerdienstliche Vorgänge bezieht. Der Rückschluß, dass -wie Sie es ausdrücken- unser „geschätzter Mitarbeiter sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahlter Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen würde“, ist nicht zutreffend. Es handelt sich, wie Sie aber auch sicherlich wissen, um private Aktivitäten im Internet.

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Da hier aufgrund des von Ihnen genannten Vorgangs kein Strafverfahren geführt wird, gibt es auch keinen Sachverhalt, über den die Staatsanwaltschaft Darmstadt auskunftspflichtig ist. Weder der Staatsanwaltschaft Darmstadt noch der Zweigstelle in Offenbach liegt ein für den Tatbestand der Beleidigung notwendiger Strafantrag vor (§ 194 StGB). Ein Ermittlungsverfahren ist daher nicht anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz
Staatsanwältin
Pressesprecherin

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Gesendet: Dienstag, 01. November 2016 um 18:49 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
Betreff: Aw: AW: AW: Eilige Presseanfrage
Guten Tag,
leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Mail vom 26.10.2016 zu beantworten.

Was hier nicht verstanden wird, ist der Zustand, dass Sie  „private Aktivitäten im Internet“ bestätigen, allerdings unerwähnt lassen, dass diese „Zersetzungs- und Beleidigungsaktivitäten“ des Rechtspflegers- und Internet-Trolls Oliver Gottwald in destruktiver Art und Weise vom Dienstcomputer zu allen erdenklichen Dienstzeiten durchgeführt werden – und auf Staatskosten noch dazu.Des Weiteren wird offensichtlich auch die Dienstmailadresse benutzt, um auf die Geschädigten einen „amtlichen Eindruck“ der Unantastbarkeit zu übermitteln.troll_faceSie haben mir auch die Frage nicht beantwortet, ob Ihren die (Internet) Psychotruppe  “Sonnenstaatland” bekannt ist und diese Internet-Terror-Truppe auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Diese Truppe –  dessen Mittäter fast alle amtliche Funktionen ausüben, erdreisten sich in penetrierter Versteifung,  jeder  Verformung des Kleinhirnes durch bewiesener anderer Faktenlage widerstehend, alles Kritische in den Reichsbürger- oder Nazitopf zu werfen, darunter auch kritische Journalisten, Autoren und Wissenschaftler mit diesen Totschlagsargument zu verunglimpfen.

Wer die Maßnahmen des „Obrigkeitsstaates“ anzweifelt, hinterfragt oder z. B. zur Prozessbeobachtung aufruft, wird mit einer totalen moralischen Verrohung und unter der Gürtellinie „alle gemacht“.troll-face

Deshalb muss ich erneut die Frage stellen, ob Sie diese Tatsachen immer noch als  „innerdienstlichen Vorgang“ interpretieren können und dies der Geheimhaltung unterliegt?

Zur Frage der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist folgendes Festzustellen: Wenn ein normaler Arbeitnehmer den Dienst – PC exzessiv privat nutzt, kann er ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Auch die Kündigung eines Justizangestellten, der jahrelang während seiner Arbeitszeit den Dienstrechner für Raubkopien genutzt haben soll, wurde durch das oberste Arbeitsgericht in Thüringen 2015 bestätigt.

Was die Beleidigungen Ihres Herrn Rechtspflegers anbelangt so ist hier der Dienstherr selbst gefragt. Denn wenn ein Beschwerdeführer in einer Eingabe einen Staatsanwalt beleidigt haben soll, so stellt der Behördenleiter einen Strafantrag für den Beleidigten. Warum nicht auch hier , wenn ein Justizangestellter in der Öffentlichkeit von seinem Dienstcomputer Andersdenkende beleidigt?

Ich erwarte alsbald Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Keine Antwort und doch eine Antwort!

Nichts als die Wahrheit von Max Steller
Nichts als die Wahrheit von Max Steller

 

Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 um 14:08 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

ihre Anfrage kann ich leider aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten.

Dies gilt insbesondere auch für die von Ihnen gewünschten Auskünfte über die persönlichen Angelegenheiten einzelner Personen. Ich verweise daher auf die Antwort meiner Kollegen Frau Steinmetz vom 26.10.2016.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hartmann – Oberstaatsanwalt – Pressesprecher  

Staatsanwaltschaft Darmstadt

Mathildenplatz 15

64283 Darmstadt

 

 

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