Haftbefehl wegen 59.07 €. Gerichtsvollstrecker Rüdiger Petersen aus Boostedt dreht mal wieder durch. Ein Invalide soll in den Knast. Dabei hat er nur die Wahrheit über den tatsächlichen Bildungsgang der FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck geb. Funke aus Kiel zu hinterfragen versucht.

Die “Restforderung” zu Vertuschung der Wahrheit! Mit freundlichen Grüßen – Ihr Vollstrecker!

Ein Bericht von Heinz Faßbender und zwei Journalistenstudenten-Kollegen, die wegen befürchteter Nachstellungen nicht genannt werden wollen.

Frank Poschau ist wegen eines Arbeitsunfalls zum Invaliden geworden

Frank Poschau – Trotz aller Pein durch die Justiz – ein Kämpfer gegen Unrecht.

Während die Berufsgenossenschaft  (BG) den Arbeitsunfall anerkannt hat, haben deutsche „Gerichte“, Land- und Oberlandesgericht SH, erst die R+V Versicherung verurteilt, um sich dann vom “Bundesgerichtshof”  (BGH) umstimmen zu lassen, ihr Urteil rechtswidrig umgeschrieben, bis hin zum „Grundgesetzgericht“ auch „Verfassungsgericht“ genannt, um die R+V zu schützen. Bei der R+V hatte der Invalide eine Berufs-Unfallversicherung.

Nutzte alles nichts!

Was er damals nicht wusste; am Bundesgerichtshof arbeitet „Nebenberuflich“ der gesamte Versicherungssenat für die Versicherungswirtschaft. Deshalb wurde offensichtlich die R+V tatkräftig “juristisch” ab- gesichert. Vertraglich vereinbart ist allerdings, dass die Versicherung bei Unfällen zu sichern hat. Das macht die Deutsche Versicherungswirtschaft schon lange nicht mehr. Und die Helfer – das ist die Justiz – die sich das von den Geschädigten teuer bezahlen lassen.  Ein damals beauftragter Rechtsanwalt zocke hier ebenfalls den Geschädigten ganz schön ab. Wie üblich im Land der “Rechtsstaatlichkeiten” zum eigenen Wohle der sogenannten “Organe der Rechtspflege”.

Selbst wenn ein Anwalt einem Kollegen angeblich den Stinkefinger gezeigt haben soll, wiehert der gesamte Justizapparat bis der Arzt kommt.

Trotzdem, Frank Poschau wurde vielleicht deshalb zum mutigen Kämpfer für Gerechtigkeit und die freie Meinungsäusserung.

Deutschland, ein angeblich „demokratisches und rechtsstaatliches Ländle“, hat auf der ganzen Welt die meisten Beleidigungs- und Verleumdungsanzeigen. Beamte – Juristen – und Politiker, die zu jedem ihnen genehmen Anlass die Bevölkerung zur politischen Willensbildung aufrufen und lautstark, tatkräftig öffentlich appelieren bei Veränderungen gesellschaftlicher Missstände mitzuwirken, sind blitzschnell und bei jedem noch so kleinen Anlass „beleidigt,´genötigt, verleumdet und ehrverletzt, wenn man ihnen die Wahrheit sagt – im Land der Presse – und Meinungsfreiheit als die urdeutsche neue demokratische “Leitkultur” nach dem Motto : Halt’s-Maul.

Funke ist jetzt Frau Tappenbeck

 

Das Versicherungs- und Justiz-Opfer Frank Poschau, zugleich damals noch FDP – Mitglied, wurde von der FDP Politikerin Kirstin Tappenbeck aus Dänischenhagen verklagt. Frau Tappenbeck, geb. Funke, war mal Abgeordnete des Schleswig Holsteinischen Landtags in der 17. Wahlperiode (2009–2012). Ein sehr „persönliches Schreiben“ des FDP-Freundes Poschau hatte Kirstin Tappenbeck offensichtlich so aufgeregt, dass sie als angeblich “Studierte der Rechtswissenschaften” an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – so ihre eigenen Angaben – siehe auch – Wikipedia –  und dann auch noch als die „große“ Geschäftsführerin eines Flagship-Stores der Marken Tandem, Transit und Transit Uomo in Kiel ihre „lieben Kollegen“ bei der Justiz anrief.

Parallelen zum akademische Ammenmärchen im Lebenslauf der SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz scheinen zur FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck angebracht.

Die nicht öffentlich aber trotzdem angeblich unterstellte „Verleumdung“s – Posse endet – nichtöffentlich bei Gericht – in einem Vergleich.

Unsere Recherchen im Umfeld dieser FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck haben ergeben, dass sie bei Gericht damals “offen” aber ohne Prozessbeobachter, einräumen musste, dass sie, als sich selbst so bezeichnete „studierte Rechtswissenschaftlerin“ allerdings nur ein Semester bei der Uni in Kiel gesichtet wurde, und sie lediglich eine „große“ Geschäftsführerin eines ganz normalen Pippi-Bekleidungsgeschäftes in Kiel war. Aber auftrumpfen bis die alten Herren der Schleswig Holsteinischen FDP aufmerksam wurden, und schon begann für die junge „Politikerin“ (Freunde sagen auch Aufschneiderin) ohne irgendeine Berufsausbildung, ein kometenhafter Aufstieg in der FDP des Kubicki&Koppelin. Lediglich ein Bachelor in den USA, der selbst in den USA nicht überall anerkannt ist, wurde ermittelt, von ihr aber nicht mehr öffentlich in ihren Ausbildungsverlauf angegeben. Das ist das Fazit des “persönlichen Anschreibens” von Frank Poschau, so unsere Recherchen.

Nach dem Motto:

Lasset die Unausgebildeten zu mir kommen. Die sind ja auch schön abhängig für die „freie politische Willensbildung“ und die “unabhängigen, selbstverständlich nur ihrem Gewissen unterworfen und frei erfolgten Stimmabgaben” im “demokratischen” Landtag mit “demokratischen” Fraktionszwang und immer schön gegen das “gemeine” Volk.

Heute ist Kirstin Tappenbeck “die” Europabeauftragte der FDP in Schleswig-Holstein. Was für ein toller Titel ? – aber immerhin ganz wichtigtuend!

Als die Lebensgefährtin von Frank Poschau nach dem Possen-Vergleich – eine offizielle Anfrage an die Dienst-Mailadresse der “Politikerin” ohne Ausbildung über die einzige- und gemeinsame Familien-Mailadresse versendet hatte, fühlte sich die Frau „studierte Rechtswissenschaftlerin“ total bedroht.

Vielleicht in ihrer Existenz?

Offensichtlich reichte nur der Mailabsender – nicht aber die offizielle Anfrage der Unterzeichnerin –  schon aus, um mit einer erneuten Schadensklage 5000 € abzuverlangen.

Die Wahrheit oder die Meinungsfreiheit – was interessiert das schon? Und die Justiz schon garnicht!

Hier ist es noch perverser; es war lediglich eine Anfrage der Lebensgefährtin im Zusammenhang mit FDP-internen Fragen an die „Studierte“ und Gedichte zur Widerspruchs-Verdeutlichung der Realität und dem „Papier“ das sich da „Grundgesetz” nennt mit dem propagierten Willensbildungs- und Teilhabeversprechen, dass ja schon seit langem zur Nullnummer (0) verkommen ist. Es lagen bei dieser Anfrage keine Ehrverletzungen vor, wie dann später behauptet wurde, um Frank Poschau ein für alle Mal den Mund zu verbieten. Man kann auch sagen – “das Maul zu stopfen”.

Richterin Antje Vogt (Jg 76) seit 1.05.2014 am Amtsgericht Neumünster tätig, verurteilte den Mailadressen-Namensgeber Frank Poschau trotzdem zu einer Strafzahlung von 750 €. Der Verurteilte hätte eben “besser auf seine Mailadresse aufpassen müssen” so die Begründung. Die langjährige Lebensgefährtin dürfte eben den Mail-Versendungsaccount ihres langjährigen Lebenspartners nicht einfach so mitbenutzen. Basta!

Warum damals der Vergleich?

Offensichtlich war im ersten „Vergleich“ zur Beendigung der Posse festgelegt (genötigt) worden, dass Frank Poschau die aufstrebende und bis nach oben durchgereichte „nur“ Abiturientin bei der Willensbildung und Erkundung ihrer ganz persönlichen Vita nicht weiter behelligend aufklärt darf, um den in die Höhe schiesenden Leiterklettergang der jungen Frau nicht zu stören – also jeder Kontakt „ zu “seiner” FDP-Politikerin“ ward fortan verboten.

Das ist doch mal so schön Volkesnah, dieses protegierte – „demokratisch gewählte” Günstlingsgehabe im Einheitsparteien-Sumpf einer inzestuösen Clickenwirtschaft. Und es klappt;  immerhin ging es ja um die weitere Existenz dieser aufstrebenden und durchgereichten Madame   Trollope (Frau Aufschneiderin) bis zur Spitze der Altherrenriege der schleswig-holsteinischen FDP.

In der Ehre verletzt, fühlt sich doch eigentlich nur die Mafia

750,- € wegen angeblicher Ehrverletzung bei Fragen zu internen FDP-Vorgängen und der Benutzung durch die Lebensgefährtin des Mail-Versendungsaccount´s ihres Partners plus „Kosten“ von 1300,- €. Es ist ein Wahn, mit diesen ständig für ein NICHTS an Beleidigungen.

Ach ja: Anfang des Jahres gab es einen identischen Fall eines Flüchtlings mit Mailbenutzung eines anderen. Da allerdings urteilte der BGH das man keinesfalls auf „seine“ Mailadresse – wie hier in Neumünster beschlossen – aufpassen muss. Denn der Verfasser bleibt die/der anzusprechende Rechtsperson.

Nur noch Willkür

Stellen wir fest: Das hier also eine politische willkürliche Maßnahme gegen Frank Poschau. Er hat es gewagt, den Bildungsgang und die beruflichen Selbstangaben der FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck zu hinterfragen. Die FDP-SH hatte das schon einmal versucht dem Geschädigten den Mund zu verbieten, scheiterte allerdings.

Der Herr Advokat Martin Herkenrath aus der Hansestadt Hamburg versuchte im nicht vorhandenen Ehrverletzungs-Fall auch noch „seine Gebühr“ (wegen besonderer Schwierigkeiten?) zu erhöhen, wurde aber durch den Kostenbeamten zurechtgewiesen.

Stundungs-Bitten wurden dann erst recht nicht beantwortet.

Dazu hat der Advokat seinen eigenen Gerichtsvollstrecker Rüdiger Petersen aus Boostedt. Dieser Obergerichts – Vollstrecker (früher sagte man Henker dazu) führte sich wie der Herrscher des Kopfabschlage-Beiles über Frank Poschau auf. Gäbe es den Henker mit Beil noch – er – der Vollstrecker Rüdiger Petersen hätte am liebsten ein ganz stumpfes Beil genommen, um größtmögliche Schmerzen bei der Vollstreckung zuzufügen.

Konstruktive Gespräche – mit diesem Vollstrecker mit Stumpf. Beil-Hirn nicht. Schließlich war ja die Existenz der „studierten“ Durchgereichten zur FDP-Altherrenriege in Gefahr gewesen. Oh Gott – Oh Gott!

Auch drei Dienstaufsichtsbeschwerden an das zuständige Gericht wurden nicht beantwortet. Es ist nicht nur die Arroganz der Justiz-Macht, sondern die bewussten Rechtsbeugungen die hier auf der Hand liegen. In einem Telefonat wurde dem Justiz-Politik- und Versicherungs-Geschädigten mitgeteilt, das seine Beschwerden ” abgeheftet und niedergelegt wurden”.

Nach der letzten Drohung der Staatsgewalt musste Frank Poschau die letzte Forderung begleichen. Bei Gericht und dem hanseatischen Advokaten Martin Herkenrath wurde die Herausgabe des Titels abgefordert.

Einen alten und ungültigen “Haftbefehl” benutzt, um mit einer erzwungenen “Schadenszahlung” die Wahrheit zu vertuschen.

 

Die “Restforderung”

Danach wurde dem Geschädigten mitgeteilt, dass es noch eine Restforderung gibt. Und die einfach mal so in dem Raum gestellte Forderung von 59.07 € werden jetzt durch dem Halt-das-Beil-ganz-strumpf-Vollstrecker mit einem Alt-Haftbefehl zur sofortigen Zahlung abgenötigt – die “Rechtskraft” diese Alt-Haftbefehles existiert überhaupt nicht mehr. Er hat einfach den Alt „Haftbefehl“ – (deshalb ist man ja auch in Deutschland in Wohnhaft um schnell habhaften zu können) – vom 18.08.2016 zur Zahlung der angeblichen „Restschuld“ beigefügt, obwohl die darin titulierte „Forderung“ zur besonderen Erziehung, zwecks  Meinungs- und Wahrheitsunterdrückung bereits beglichen sind.

“Amtsrichter” Klaus Schleuß (Jg. 56) seit 1.5.2011 im AG – Neumünster tätigt.  Der Alt-Haftbefehl ohne Unterschrift. Eine Eingabe von einem Normalsterblichen an eine Behörde, ohne Unterschrift, wird dagegen nicht bearbeitet.

 

FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck geb. Funke verbittet sich Fragen zu ihrer Ausbildungs-Vita.

Zur Erinnerung:

Die “studierte Rechtswissenschaftlerin” ist überhaupt keine studierte Rechtswissenschaftlerin. Aber das darf ja nicht gesagt werden.

Zum Alt-Haftbefehl:

Dieses Nötigungs-Ding – der Alt- „Haftbefehl“ ist hier augenscheinlich missbraucht worden, um dem Geschädigten weiter zu schädigen und um Bange zu machen.

Diese ständig und überall Beleidigten ziehen ihr Spiel – bis zur “Vergasung” der Meinungsfreiheit und der Wahrheit durch – koste es, was es wolle.

Schöne Aussichten für dieses Ländle, der weltweit meisten Beleidigungsanzeigen durch die Administration.

Ach ja – ob die Kirstin Tappenbeck jetzt tatsächlich das Studium als Wirtschaftsjuristin im Fernstudium durchgezogen hat, wie auf – Wikipedia – geäußert – Frank Poschau darf es jedenfalls nicht mehr nachfragen – dann droht ihm wahrscheinlich eine Haftstrafe.

Das ist “die Meinungsfreiheit” in “diesem wahrheitsliebenden” Deutschland.

Die folgende Darstellung drückt den genauen Zustand im Lande aus. Allerdings werden die Deutschen immer zu später zur Revolution kommen – weil sie sich genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten oder vor PC und/oder vor der Klotze abhängen.

 

Anwalt Jürgen Hennemann ein Betrüger?? Von Frank Poschau

[:de]

Was mal gesagt werden muss!

In 30 Tagen Sperre (bei Facebook) dreht sich die Erde 30 Tage um die Sonne, unsere Regierung schafft es uns in 30 Tage an den Rand zum Krieg mit Russland oder anderen Ländern, die der USA ein Dorn im Auge sind, zu bringen.

Ihre Vasallen unter uns, Richter, Beamte und gerade Anwälte, die auch in der Politik sitzen, gängeln das Volk, versuchen sich zu bereichern.
Ich habe schon vor dem Anwalt Herrn aus Buchholz gewarnt, der angeblich nicht mehr die Machenschaften der Versicherer unterstützt, er will nun den Betrogenen helfen.

RA. Jürgen Hennemann, ein profilierungssüchtiger Medienanwalt, um weitere Versicherungsopfer zu generieren und zu Justizopfern zu kreieren. Der Gewinner: Jürgen Hennemann.

Ich und andere haben aber festgestellt, der “Saubermann” nimmt den Hilfesuchenden auch noch das “letzte Hemd”.

Mir wurde seine Adresse zugespielt, Bussardweg 7-9, 21244 Buchholz, Holm-Seppensen.

Großes Haus, schwerer, lauter Porsche, großer Audi und der Sohn mit einem stattlichen VW Golf., aber keine Hausnummer, noch Name am Zaun.

Will sich da jemand verstecken?

Wann hat er sich diesen Reichtum zugelegt, als er die Betrügereien der Versicherungen, die er heute öffentlich anklagt, unterstützte, oder seit dem er Bürger wie mich in seine Falle lockt?

Er antwortet auf keine Schreiben, gibt die Akten, die er sich von mir lieh nicht raus, so setzte ich mich vor sein Haus, Artikel 8 /5 GG. Bei der Polizei Bescheid gegeben, keine Einwende gegen das Schild und doch wurde es dann beschlagnahmt, als Herr Hennemann nun eine Anzeige wegen Nötigung und Stalking machte.

Und so wirbt der Advokat für sich:

Die System-Medien spülen dem Jürgen Hennemann viele Versicherungsopfer zu. Wissen sie, dass er aus ihnen abgezockte Justiz-Opfer macht und sich “dumm und dämlich” saniert?

Die Polizei dein Freund und Helfer?

Im Würgegriff von den “Organen der Rechtspflege” .

Wem wird hier geholfen, die Staatsgewalt verweigert mir meine Rechte und nun lässt sie sich noch zum Werkzeug machen.

Falls es Bürger gibt die mit Herrn Hennemann solche oder ähnliche Erfahrungen machten, bitte melden:  e-poschau@versanet.de

Und immer daran denken: Aufgepasst bei der Anwaltswahl!

 

Hier der gesamte Justizskandal:

Die genossenschaftliche R+V-Versicherung und ein Unfallopfer, die Rechtsanwälte, die Gutachter und die Justiz. Ein Fass ohne Boden auf hoher See!

Wie das Bundesverfassungsgericht auf Presseanfragen antwortet!

 

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 [:en]

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RA. Jürgen Hennemann, ein profilierungssüchtiger Medienanwalt, um weitere Versicherungsopfer zu generieren und zu Justizopfern zu kreieren. Der Gewinner : Jürgen Hennemann.

Ich und andere haben aber festgestellt, der “Saubermann” nimmt den Hilfesuchenden auch noch das “letzte Hemd”.

Mir wurde seine Adresse zugespielt, Bussardweg 7-9, 21244 Buchholz, Holm-Seppensen.

Großes Haus, schwerer, lauter Porsche, großer Audi und der Sohn mit einem stattlichen VW Golf., aber keine Hausnummer, noch Name am Zaun.

Will sich da jemand verstecken?

Wann hat er sich diesen Reichtum zugelegt, als er die Betrügereien der Versicherungen, die er heute öffentlich anklagt, unterstützte, oder seit dem er Bürger wie mich in seine Falle lockt?

Er antwortet auf keine Schreiben, gibt die Akten, die er sich von mir lieh nicht raus, so setzte ich mich vor sein Haus, Artikel 8 /5 GG. Bei der Polizei Bescheid gegeben, keine Einwende gegen das Schild und doch wurde es dann beschlagnahmt, als Herr Hennemann nun eine Anzeige wegen Nötigung und Stalking machte.

Und so wirbt der Advokat für sich:

Die System-Medien spülen dem Jürgen Hennemann viele Versicherungsopfer zu. Wissen sie, dass er aus ihnen abgezockte Justiz-Opfer macht und sich “dumm und dämlich” saniert?

Die Polizei dein Freund und Helfer?

Im Würgegriff von den “Organen der Rechtspflege” .

Wem wird hier geholfen, die Staatsgewalt verweigert mir meine Rechte und nun lässt sie sich noch zum Werkzeug machen.

Falls es Bürger gibt die mit Herrn Hennemann solche oder ähnliche Erfahrungen machten, bitte melden:  e-poschau@versanet.de

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Ich und andere haben aber festgestellt, der “Saubermann” nimmt den Hilfesuchenden auch noch das “letzte Hemd”.

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Bei Blau sind weitere Dateien hinterlegt – Zum öffnen einfach nur anklicken.

Von Heinz Faßbender

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser schrecklichen und dekadenten Justiz!

Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.
Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.

Lesen Sie die Justizskandalgeschichte- und Vernichtungsgeschichte eines Bürgers der einen Arbeitsunfall erlitten hat.

 

Hier anklicken: Eine Kostennote : Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. Und das ist dann die zweite Exsitenzvernichtung. Erst die Versicherung dann die “Jusitz”- Industrie!

Das “BVG”  > der Parteienhofstaat im rotem Kostüm > hat in einem Dreizeiler die Verfassungsbeschwerde des Justizopfers abgelehnt. Die werden selbsverständlich nicht ihr eigenes Nebentätigkeitsgeschäft aushebeln  wollen. Wir werden später ausführlich darüber berichten.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und in diesem Zusammenhang : Wie das Bundesverfassungsgericht auf Presseanfragen antwortet!

Der Justiz- und Versicherungsskandal!

Der realistische Versicherungscheck - am Ende ist das Unfallopfer Kriminalisiert
Der realistische Versicherungscheck – am Ende ist das Unfallopfer kriminalisiert!
Frank Poschau mit schwer schuften um sich Versicherungen leisten zu können.
Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau (54) hat wie jeder Durchschnittsdeutsche sechs Versicherungspolicen. 2.100 € gibt jeder Einwohner dafür aus, sagt der Bund der Versicherten (BdV) – Säuglinge und Rentner inklusive. Damit kommt Deutschland auf ca. 452 Millionen bestehende Versicherungsverträge. Ein gigantisches Geschäft mit einem Volumen von ca. 105 Mrd. €.

Frank Poschau musste hart dafür arbeiten. Bei einem Normalo-Verdienst von 1100,- € sind das fast zwei Monate im Jahr. Aber man wähnt sich in guten Händen. Bei der R+V Versicherung allemal. Ja: die schaufeln den „Weg schon frei“ wenn Etwas passiert, sagt die R+V Versicherung. Sie ist einer der größten Versicherer Deutschlands und gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Versicherung ist also nicht so aufgebaut, dass hier für Aktionäre Dividenden erwirtschaftet werden müssen. Sie ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von natürlichen, bzw. juristischen Personen, die über gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe die wirtschaftliche, bzw. die soziale Förderung ihrer Mitglieder herbeiführen soll. In Tradition ihrer Gründer, dem Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen aus dem Westerwald und dem Richter Hermann Schulze aus Delitzsch, vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und das Interesse an anderen Menschen. Schon im Mittelalter entwickelten sich die ersten Zusammenschlüsse der Bauern, der Leibeigenen und der Arbeiter – seitdem wird der Weg freigeschaufelt für ein soziales Miteinander der Genossen bzw. der Arbeiterklasse.

Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ....
Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ….weg da – mach den Weg frei

Na- Ja, Na- Ja , >> das “HOHE ZiEL”der genossenschaftlichen Vereinigungen – der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Versicherungen!

Selbstverständlich hat Frank Poschau eine Berufsunfallversicherung. Als selbstständiger Arbeiter muss er das haben, so empfiehlt es Staat, der immerhin seine “FETTE Versicherungssteuer” davon abbekommt. Deshalb ist er seit Beginn der beruflichen Tätigkeit dabei – mit einer teuren BU-Versicherung.

 

Die Wirbelsäule ist schnell verdreht
Die Wirbelsäule ist schnell verdreht

Und dann kommt > was nicht kommen durfte – ein Unfall 2004 – mit einem 40 kg Sack auf der Schulter, vertreten und verdreht: in eine vereiste Vertiefung gestürzt. Aber man ist als Selbstständiger gut R+V versichert. Und die Versicherung gleicht zunächst alle Rechts-Ansprüche aus dem Vertrag aus. Immerhin sind das Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und ein Jahr später auch die Reha – ja die R+V Versicherung macht den Weg bis dahin problemlos für den Verletzten frei.

Als sich dann allerdings eine Invalidität abzeichnet, Frank Poschau wird zu 80% Invalide, ist es aus bei den Versicherungsgenossen. Nichts geht mehr – der Streit zieht sich jetzt seit 10 Jahren hin. Durchgekaut mit einer unsäglichen Paragrafen- und Gutachterei. 25 Juristen und 12 Gutachter drehen die Mangel bis die Verdrehung der Wirbelsäule beim Unfallopfer dann – sinngemäß – zerbricht.

Alle woolen was vom großen Kuchen
Alle wollen was vom großen Kuchen

Nutznießer  > Justiz, Rechtsanwälte, Gutachter. Sie alle wollen was vom großen Kuchen der 105 Mrd. € abbekommen. Ja sie leben von der Ungerechtigkeit der Versicherung bis zur Willenlosigkeit und dem letzten Groschen des Unfallopfers. Mit dieser miesen und durchsichtigen Strategie, zumeist ausschließlich zu Diensten der Versicherungswirtschaft können sie gigantische Summen kassieren.

Frank Poschau hatte alles richtig gemacht. Die R+V Versicherung hat ihn mit 44 Lebensjahren voll versichert. Nun behauptet die R+V, er habe Vorschäden gehabt. Warum dann bisher gezahlt wurde, bleibt unklar. Ein Strategiespiel ? >  Der Weg durch die Justizinstanzen > und ständig neuen Gutachtern >  10 Jahre lang > „Wir machen den Weg frei“ >  wofür >  für wen wirklich?

Allerdings – der erste Gutachter Prof. Dr. med. Detlef von Torklus, von der Versicherung höchst selbst beauftragt, bestätigt die Überwiegenheit des Unfalls an den Verletzungen. Auch der operierende Wirbelsäulenspezialist Dr. med Georg E. J. Fritsch kennt den Unfallverlauf und die Wirbelsäule von Poschau genau – Vorschlägen – nicht ersichtlich. Auch der Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich, bestellter Gutachter des OLG-Schleswig vertritt die Meinung der Vorgutachter. Ein Schadensfall nur durch den Unfall verursacht!

Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich Leitender Arzt Neurochirurgie HELIOS ENDO-Klinik Hamburg
Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich
Leitender Arzt Neurochirurgie
HELIOS ENDO-Klinik Hamburg

 

Und schließlich der Hausarzt Dr. med. Hans-Jürgen Döse aus Neumünster. Da ist Frank Poschau seit über 20 Jahren Patient. Keine Wirbelsäulenverletzung oder Beschwerden – nein bis zu dem Unfall wurde nie und vom Niemandem etwas festgestellt.

 

 

Die Versicherung > unbeeindruckt < vollkommen wurscht > man redet gegen Wände.

Informationsbeschaffung auf kriminellen Wege - die RV-Versicherung ist sich für nichts zu schade...Wir machen den Weg frei!
Informationsbeschaffung auf kriminelle Wegen – die R+V-Versicherung ist sich für Nichts zu schade…                                           Wir machen den Weg frei > um die Unfallopfer auszuhöhlen.

 

 

 

Klammheimlich wird in dieser Zeit die R+V Versicherung umgebaut. Sachbearbeitung für Schadensfälle wird total heruntergefahren. Die Rechtsabteilungen dagegen aufgestockt. Vielleicht auch das „Nebenbeschäftigungswesen“ für Richter, Gutachter und Rechtsanwälte? Man gönnt sich ja sonst Nix.

Die R+V Versicherung schickt Detektive los, die beschatten, lügen und betrügen. Versicherungsanwalt Andreas Wolf  missbraucht offensichtlich eine Lücke im Polizei- und Justiz- Speichersystem, um Beweismaterial zu “klauen”. Ganz im Sinne eines schweren terroristischen  Angriffes des Opfers auf die arme R+V Versicherung. In Itzehoe wurde wegen Datenmissbrauch ermittelt – nicht aber der eklatante Gesamtbetrug am Versicherten Frank Poschau. Und – das Verfahren wurde gegen den Rechtsanwalt Andreas Wolf wegen Geringfügigkeit eingestellt. So ist das also > Juristen unter sich!

Trotzdem >  das Landgericht Kiel (Richter Kai Sawatzki) und das Oberlandesgericht Schleswig (Dirck Ortmann, J. 1953, Angela Dessau J. 1960,, Hans Althoff J. 1950) sagen unter Az 18 O 231/07, 16 U 26/07 klipp und klar: die R+V Versicherung muss zahlen!!!

Rechtsanwalt Andreas Wolf aus Hamburg ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
RA.Andreas Wolf aus Hamburg > ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein "alter" hanseatischer Handschlag ist - ist jedem selbst überlassen.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein “alter” hanseatischer Handschlag ist – ist jedem selbst überlassen.

Die Versicherung interessiert überhaupt nicht, sie legt Revision beim BGH – IV ZR 6/08 – ein > der Weg ist frei zur weiteren Zahlungsverzögerung mit einem perfiden Unterstellungs-Krieg gegen das Opfer. Versicherunganwalt Andreas Wolf aus Hamburg brilliert denn auch mit dem Spruch – seit über zwanzig Jahren  > “Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen” >  per Handschlag mit festem Griff – gegen das Unfall- und Versicherungsopfer.

 

 

 

So Du mir - so ich Dir - die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus - Weil es sonst keiner macht - Punkt!
So Du mir – so ich Dir – die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus – Weil es sonst keiner macht > Punkt!

Der BGH >  Was ist da los > Um Himmelswillen! > Die Entscheidung des OLG-Schleswig wird durch die Altmänner- und Frauenriege, der Ewiggestrigen, der Hochkonservativen und politisch Abhängigen aufgehoben.

Gerade beim BGH scheinen viele „Richter“ Zeit für “Nebentätigkeiten” zu haben – die Entscheidungen der Vorinstanzen werden schnell mal aufgehoben. Die beteiligten “Richter” Karl-Heinz Seifert (J. 1945), heute im Ruhestand,  Dr. Gerhard Schlichting, (J. 1944) Bandredakteur des Münchener Kommentar zum BGB, Roland Wendt (J. 1949) Mitherausgeber der Fachzeitschrift Notar und dem Beirat der Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis angehörend. Die Fachzeitschrift “Notar” verkauft selbstverständlich auch Anzeigen, nicht aber an R+V, wie die Presseabteilung uns mitteilt.  Dr. Sibylle Kessal-Wulf (J. 1958) Mitarbeit an dem Großkommentar Staubinger, auf Vorschlag der CDU-CSU jetzt beim Verfassungsgericht, Dr. Ulrich Franke (J. 1957) Kommentator zum Betäubungsmittelgesetz. Nur noch Juristen bestimmen über das “Leben”, das “Vegetieren” und das “Leben lassen” im Lande > und es wird immer schlimmer! Ein fragendes Erstaunen also bleibt bei all diesen Nebentätigkeiten, wie “die da oben” eigentlich noch zum Akten lesen kommen? Vielleicht werden wir ja auch von ganz anderen Nebentätigkeiten erfahren? Wer weiß das schon?

 

Und jetzt > Alles auf Anfang > Alles zurück zum OLG-Schleswig

Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.
Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.

Wieder neue Gutachten: Zunächst findet das OLG Schleswig keine Spezialisten. Sie weigern sich – wegen der großen Zeitspanne – ein Gutachten zu erstellen. Gerichtsgutachter Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther sagt dann aber zu,  lässt allerdings seinen Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen das Gutachten schreiben. Ein Plagiat > denn später gibt er es als sein eigenes Gutachten aus. Viel schlimmer noch: Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther ist überhaupt kein Rückenspezialist – gibt an, er hätte “was” im Internet über Frank Poschau gelesen und fühle sich seitdem “bedroht”. ?? Nur deshalb habe er die körperliche Untersuchung seinem Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen überlassen, die laut Gutachterauftrag widerrechtlich war, wird dafür „halbbefangen“ erklärt, was immer das auch ist!.

Prof. Dr. M. Russlies
Prof. Dr. Martin Russlies

Ein zweiter Gutachter tritt dann auf die Bühne > Prof. med. Dr. Martin Russlies. Auch er kein Wirbelsäulenspezialist, aber ein sehr guter „Freund“ des Vorgutachters Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther. Sie schreiben sogar Bücher zusammen, treten auf Symposien miteinander auf, berichten gemeinsam in Fachzeitschriften, tauschen Ärzte unter den Kliniken aus.

Das Gericht lässt trotz Hinweis auf diese Merkwürdigkeit Prof. Dr. med. Martin Russlies zu, weil er sämtliche Rechercheergebnisse offiziell bestreitet, später dann scheibchenweise seine “Beziehungen” zugibt. Man lügt, Unfallopfer werden um Leistungen betrogen. Dabei reicht ein leiser Verdacht schon aus, um eine Befangenheit des Gutachters zu bejahen.

Es ist ein hin und her zwischen Hoffnung und Bangen, zwischen Akzeptanz und Respekt vor einem Unfallopfer. Das Opfer wird Mittel zum Zweck und nur so lässt sich dann erklären, dass Dr. med. Thomas Exsternbrink vom berüchtigten Gutachterinstitut HH (bis dato) sich nach einer „ Untersuchung“ breitbeinig vor Poschau hinsetzte und fabulierte, „ich kann das Gutachten nun so oder so schreiben“. Dieses Institut ist für fragwürdige Gutachten bekannt, arbeitet allerdings ungerügt am Markt  weiter. Eine Totalentgleisung ist der sog. Gutachter Dr. med. Joachim Lehmann aus Bremen (Medizinische Gutachten GmbH, Dr. med. Joachim Lehmann, Bremen). Dr. med. Joachim Lehmann ist 80 Jahre alt, ohne Praxis, und schreibt “Ferngutachten” – ohne Bildmaterial – und ohne den Patienten je gesehen zu haben – einfach mal so nach “Aktenlage”. Im ersten Durchgang beim OLG Schleswig findet ein solches Gutachten keine Beachtung – jetzt allerdings im zweiten Durchgang ist es von erheblicher Beweiskraft. Eine Verdrehung wird zur “Wendehals-Justizdrehung” mit Gutachternachweis. Heute Hü & Morgen Hott – wie man es gerade mal braucht. Ein Exzess der Verdrehung der Wahrheitsfindung und dies alles > wegen einer verdrehten Wirbelsäule!

Spezialisten im Gutachterwesen bei der Justiz nicht gefragt.
Spezialisten im Gutachterwesen sind  bei der Justiz nicht gefragt. Man könnte die Wahrheit finden.

Die eigentlichen Wirbelsäulenspezialisten spielen schon längst keine Rolle mehr –  der Priv.-Doz. Dr. med. Hans-Wolfram Ulrich von der HELIOS ENDO-Klinik Hamburg widerspricht sogar entschieden den Gefälligkeiten der anderen Gutachter, im zweiten “Verfahren” interessiert es das “Gericht” (OLG Schleswig) nicht. Ein Schlachtfeld an wissenschaft- oder fachärztlichem NICHTS türmt sich auf. Bei so viel fachlichem Mist und Widersprüchen freuen sich Alle: die Gutachter, die Gerichte und die Advokaten.Eine gut vernetzte Mischbocke.  Das OLG Schleswig entscheidet jetzt gegen sein eigenes Erst-Urteil und somit gegen das Berufsunfallopfer. Viele Zeugen sind erst gar nicht zur Wahrheitsfindung gehört worden. Eine falsch interpretierte CT-Aufnahme, von einer Ärztin  stümperhaft ausgewertet, wird trotz Beweisangebot einer Spezialistin – wie vieles Andere auch – einfach mal so ignoriert. Insbesondere der Wirbelsäulenexperte Dr. med. Andreas Frank und der Hausarzt  Dr. med. Hans-Jürgen Döse werden erst gar nicht als Zeugen zugelassen. Es darf nur  “E I N E”   Wahrheit gelten: die der R+V Versicherung! Frank Poschau wird von denselben OLG Richtern, >  (Dirck Ortmann (J. 1953), Angela Dessau (J. 1960),Hans Althoff (J. 1950) < die ihm in allen Punkten beim ersten Prozess Recht gaben, nun unter Generalverdacht gestellt > er soll jetzt Vorschäden gehabt haben >  was für Wendehälse sind hier am Werk > diese Amtsjuristen. Bezeichnend: alle Gutachten und Stellungnahmen von der Versicherung finden höchstrichterliche Beachtung – die Gutachten und Stellungnahmen des Unfallopfers dagegen nicht mehr. Zynismus am Rande: Um die Erkenntnisse, dass keine Vorschäden vorhanden waren zu entkräften, erklärt das OLG Schleswig > Selbstständige gehen weniger zum Arzt und nur deshalb seien keine Vorschäden festgestellt worden.

Verwerfungen mit dem eigenen Anwalt kommen dazu, denn er trägt einfach Wichtiges nicht mehr vor. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann ist auch bei anderen Opfern schon negativ aufgefallen. Aber – man hat nach Streitwert sowieso die „Gebühr“ im Sack! > Sein Geschäft auf Unrecht aufgebaut.

 

Wieder zurück zum BGH – der Kaste von Lebensfremden aber hochbezahlten alten Männern und Frauen.

RA. Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub
RA. Jürgen Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub dafür muss Geld her – von den Unfallopfern!

Nun liegt der Fall wieder beim BGH, IV ZR 252/13. Auf dem Weg dorthin wurde Frank Poschau von seinem 2. Rechtsanwalt, der Kanzlei für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht Jürgen Hennemann aus Buchholz skrupellos um 13.000 € angegangen. > Für ein angebliches Gutachten und eine enge Zusammenarbeit mit einer, beim BGH zugelassenen Rechtsanwältin, obwohl sie diese Zusammenarbeit vehement bestreitet.

Und die BGH-zugelassene Rechtsanwältin Dr. Babara Genius aus der Kanzlei Prof. Dr. Reinelt & Dr. Genius in Karlsruhe legt zwar Beweise, die zum OLG – Fehl-Urteil geführt haben vor, was aber von Frank Poschau und dem nunmehr 3. Rechtsanwalt  Thomas Wilcken regelrecht erzwungen werden musste, kündigt danach aber sofort das Mandatsverhältnis. Und schon wieder > Geld einsacken und fertig. Bei Anwälten nix Neues!

 

Was mag da im Hintergrund wohl gelaufen sein >  jedenfalls, das Geld ist weg. Klärungsversuche bei den zuständigen Anwaltskammern in Celle und des BGH selbst, aber auch den örtlichen Staatsanwaltschaften bleiben erfolglos. Fehlverhalten (Abzocken) ihrer Kollegin „könne man nicht erkennen“. Frank Poschau soll sich doch mit einer Zivilklage zur Wehr setzen – schon wieder ein jahrelanger Wahnsinn >> für Nichts. Die Justizindutrie > hoch will sie Leben!

Advokat Prof. Dr. Reinelt
Advokat Prof. Dr. Reinelt

 

Als Frank Poschau Verständnis beim Kanzleikollegen Prof. Dr. Ekkehart Reinelt wegen Rückerstattung der 7000,-€ holen will, wird er abgewiesen. Und jetzt der Hammer: Er bekommt eine Vorladung von der Kripo Neumünster wegen Beleidigung und Erpressung der Anwaltskanzlei Reinelt&Genius  Dabei wollte er doch nur “Schlichtung”  um wenigstens “einen Teil” seines Geldes zurück zu beklommen.> Er hat keine Chance > denn es wird in Deutschland nach Streitwert abgezockt. >  Ob Erfolg dahinter steht oder nicht. >  Ein ewiges Zusammenspiel der Juristen > das gibt es sonst in keiner anderen Branche.

 

 

Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller.....
Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller…..Nur weil er gegen die Staatsgewalt seine Interessen zu vertreten wagt!

Das ist Sittenverfall, das ist Raubrittertum, das ist der helle Justiz-Wahnsinn. Wissen diese “Studierten” überhaupt, dass viele Betroffene ihnen das Studium mitfinanziert haben, als sich der Eine oder Andere sein BAföG abholte? Die Nerven liegen blank. Die Fäuste in den Taschen der vielen betroffenen Menschen werden immer fester!

 

Geld raffen fürs eigene Wohl ist alles was ganz gut klappt - wenns es um Unfallopfer geht.
Geld raffen fürs eigene Wohl  > das ist alles was ganz gut klappt – wenn es um Unfallopfer geht.

 

Advokatin Dr. Genius
Advokatin Dr. Barbara Genius

Wer  kann es erträglich finden, dass man vom Unfall-Opfer zum Versicherungs-Opfer, dann zum Gutachter-Opfer und schließlich zum Justiz-Opfer wird, das sodann wegen eigener Interessenvertretung zum “Kriminellen” gemacht werden soll? Justizalltag-Justizskandale-Justizopfer!

Ein Leben in Deutschland! > Und die Scheinheiligen kritisieren China und Russland!

“Wir machen den Weg frei” >für die Versicherung > für die Gutachter > für die Rechtsanwälte und für die Amtsjuristen > Alle sind sich selbst am Nächsten – Alle holen sich ein – oft unangebrachtes/unangemessenes – Stück vom großen Kuchen der vielen Geldzahlungen in die Versicherten-Solidargemeinschafts -Kasse. Leute begreift endlich mal: das ist das Geld der Versicherten, in Treuhand zum Ausgleich für Schäden hinterlegt. An diesem Geld hat sich Keiner der “feinen Damen und Herren” zu bereichern – oder Unfallopfer mit immer wieder neuen und fetten Honorarrechnungen ausbluten zu lassen  >> Ein Vampir – System!

Die R+V wurde gebeten, Stellung zu beziehen – Geht nicht, sagt die Pressestelle – Mit dem üblichen  Abwehrspruch, “Oh – es handelt sich um ein offenes Verfahren”.

Ach so ist das als: kritischen bei R+V nicht erwünscht.
Ach so ist das also: kritischen bei R+V nicht erwünscht.

Kritisches zur Geschäftspolitik der genossenschaftlichen R+V mag dieses Unternehmen nicht. Auf facebook wird dieser Beitrag in Regelmäßigkeit gelöscht. Keine demokratische Auseinandersetzung – sondern Versicherungen verkloppen – nur das ist  bei R+V- facebook erlaubt, mit dem Sprüchlein „Ihr plus an Gemeinschaft”.  Und jetzt? > Jetzt ist der Weg frei > die R+V Versicherungen doch einfach mal zu kündigen – Punkt!  Im Namen des Volkes > Der Verbraucher hat gesprochen – Punkt!

Hier eine  Presseanfrage an BGH – Die reine Arroganz der Macht beantwortet kritische Fragen nicht!

22.02.2014 > Es verschlägt einem die Sprache:

Für die sogenannte "Rechtssprechung" die Keine mehr ist, blättert man nur noch hin!
Für die sogenannte “Rechtssprechung” die keine mehr ist, blättert man nur noch hin!

4 Tage nach Veröffentlichung dieses Artikels vom 8.02.2014 und am gleichen Tag der ersten Presseanfrage an den BGH durch die Redaktion J+J vom 12.02.2014 lässt sich das „Hohe Bundesgericht – (BGH)“ überraschend schnell am 12.02.2014 herab, die Beschwerde des Unfallopfers Frank Poschau zur parteiischen Ablehnung des OLG – Schleswig vom 20.Juni 2013 als „für nicht durchgreifend zu erachten“. Welch eine Arroganz dann auch noch zu behaupten, die Rüge sei geprüft worden, aber eine nähere Begründung der Ablehnung durch den “BGH” bedarf es nicht. Das sind 12 Zeilen Geschreibsel und die  Rechnung des „Bundesgerichtshofes“ dafür ist schon 3 Tage später beim Justiz-Opfer Frank Poschau im Briefkasten –  die Höhe:  6.212,00 € . Das ist schon eine perverse Nummer diese Justizposse! Auch das geldgierige Anwaltsbüro Reinelt&Genius sattelt auf bereits erhaltene 7000,00 € weitere 1.056,48 € auf, obwohl dem Unfallopfer zugesagt war, dass die Anzahlung auch der endgültige Zahlungs-Betrag sei. Das Perfide: für eine staatliche parteiische “Entscheidung“ muss dann auch noch Umsatzsteuer gezahlt werden. Das Finanzamt nimmt also am R A U B Z U G teil, ohne jemals den Finger bewegt  zu haben. Der BGH – das sind die modernen Raubritter gegen das Volk > durch die “Politik” dazu geadelt.

Und wenn das Unfall-Opfer, dass jetzt auch Justiz-Opfer geworden ist,  durch die Justiz und die Anwälte ausgenommen  – dass einem Hören und Sehen vergehen, nicht mehr zahlen kann, wird dann auch noch in den Ruin getrieben und seines Hauses und seines Grundstücks beraubt. Vermutlich macht sich diese Juristenschar im stillen Kämmerlein über das Opfer auch noch lustig. Mit den Staatsjuristen des BGH haben sich dann insgesamt 25 Advokaten innerhalb von 10 Jahren mit diesem Fall beschäftigt und ständig für ein Nichts an Gerechtigkeit die Hand aufgehalten. >  Zum Wohle der R+V Versicherung > jetzt ist der Weg  frei <  für den nächsten Versicherungs – Betrug.

Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!
Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!

Was sind das für “Entscheider im BGH” – Des so bezeichneten Versicherungs-Senats!  

Der 16. “BGH-Senat” auch “Versicherungssenat” genannt, besteht aus 5 “verdienten JuristenInnen”. Verdient heißt hier > sie waren vorher dem Staat dienlich. Da oben angekommen, lässt sich prächtig gut Leben. Mit einem Gehalt von 10.000,00 € braucht man sicher keine Akten zu lesen. Das machen dann die sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeiter, wenn überhaupt. Bei den meisten angestellten „Bundesrichtern“ geht das auch gar nicht. Sie sind ständig unterwegs. Auf Vorträgen oder Workshop > der “edlen” Versicherungswirtschaft.

 

Marion Harsdorf-Gebhardt viel aus Reisen zu Tagungen!
Marion Harsdorf-Gebhardt viel auf Reisen zu Tagungen!

Das nennt man dann die Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht oder dem Euroforum des Instituts für Versicherungsrecht, oder dem Münsterischen Versicherungstag der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Uni-Münster. Beim traditionellen Vorabendtreffen im Mövenpick Hotel Münster trifft sich dann das Who is Who der Versicherungsbosse und anderer “Hoch-Elitär-Gewürdigten des Staates“. Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. plaudert dann sicher in angenehmer Atmosphäre mit Marion Harsdorf-Gebhardt, J  1964 geb. in Bonn (Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat) über “Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Versicherungs” – “Recht”. ( Nach dem Motto: Versicherungs – Bosse fürchtete Euch nicht.)

Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des "BGH"
Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des “BGH”

Auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH sind für “Bundesrichter“ des Versicherungs-Senates heiß begehrt und sicher gut bezahlt. Martin Lehmann (* 1955 geb. in Minden) Richter im IV. Zivilsenat (Versicherungssenat) des BGH gibt dann Seminare über “Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung zur allgemeinen Unfallversicherung [14.11.2013] oder die Berufsunfähigkeitsversicherung”. Passend zum zynischen Vergleich im Fall Frank Poschau fabuliert er auch zum Thema Versicherungsfall oder nur ein Schicksals – Schlag? beim Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft (HZV). Das ist ein fachübergreifendes Zentrum für „versicherungswissenschaftliche Forschung und Lehre“ an der Universität Hamburg, so wird  behauptet. Es wird gemeinsam geführt  von den Lehrstühlen für Versicherungsbetriebslehre, Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht.  > Oder könnte man auch sagen:  Ein Hort der Versicherungs- Betrugs- Lehre am stinknormalen Beitrags-Zahler?

Frau Vorsitzende des „Versicherungssenates“ Barbara Mayen J.1956 die darüber mit entschied, dass  eine Kündigung von Lebensversicherungen  ein schönes Verlustgeschäft bleibt, arbeitet dann auch ganz gerne am Handelsgesetzbuch mit, (Buchpreis  260,- €) oder als Autorin an dem Schinken Haftpflichtrecht, dass für den stolzen von Preis 160,- € ende April 2014 erscheinen soll. Die drögen Schicksale von Unfallopfern rein zuziehen – dafür bleibt keine Zeit. Auch auf dem Bankrechtstag ist sie gerne gesehene Rednerin.

Einer für Alle > Alle für Einen!

Mitautorin Mayen
Mitautorin Barbara Mayen Preis : schlappe 160,-€
Christoph Karczewski - die Obliegenheitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .
Christoph Karczewski – die Obliegen-heitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .

Und „Senatsmittglied“ Dr. Christoph Karczewski J.1961 in Lich/Hessen geboren, ist zugleich auch Lehrbeauftragter an der Ruhr-Uni-Bochum. Er wird auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH mit den Themen “Neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme der PKV [05.06.2014] und Allgemeines Versicherungsvertragsrecht [26.05.2014]” beglücken. Er hat ca. 20 Veröffentlichungen etwa zu Thema wie: “Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, RuS 2012, 270 – 280“ herausgegeben oder ein Sachbuch zur “Aktuelle Regulierungspraxis in der Sachversicherung” Kosten des Buches 547,40 EUR  inkl. 19% MwSt.  Eine Tagungskonferenz des Versicherungsforums zum Referententhema des Herrn „Bundes-Versicherungsrichters“ „Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen sind ja ganz nach dem “Geschmäckle”  vielmehr nach dem Gusto der Herren Versicherungsbosse. Ach ja – Tagungsgebühr in der Residenz am Dom zu Köln – 460,00 € >  Ja sie stopfen sich die Taschen voll!

Und Frau Dr. Annette Brockmöllig J.1963 ist sogar verantwortliche Redakteurin beim bekannten Verlag Franz Steiner, indem auch der Deutsche Apotheker Verlag beheimatet ist. Dort sind 5 Publikationen von ihr zwischen 19,00 € und 50,00 € zu bestellen. Ethische und strukturelle Herausforderung des Rechts ist ebenfalls eine Publikation von ihr.  Sicher auch interessant im direkten Vergleich mit dem Unfallopfer Frank Poschau, der hier langsam zum Justiz – Skandal mutiert.

Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller Erscheinungsweise: Vierteljährlich Jahres-Abo:274,40 €
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller
Erscheinungsweise: Vierteljährlich
Jahres-Abo:274,40 €

Sie alle haben zur “Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung“ die Beschwerde des Justiz-Opfers Frank Poschau zurückgewiesen.

lachen soll ja gesund sein - in diesem Fall hier nicht!
Lachen soll ja gesund sein – in diesem Fall vergeht einem das Lachen.

Nein  > über diese Begründung darf laut gelacht werden – denn offensichtlich wurde zur Sicherung der Ver – Sicherung – Wirtschaft und vielleicht noch lukrativerer Aufträge für die Damen und Herrn “Bundesrichter“ das Tor zum absoluten Ruin des Unfall > Gutachter > Versicherungs >  und Justiz > Opfer Frank Poschau so aufgeschlagen, dass es einem die Sprache verschlägt!

 

28.04.2014

BGH und R+V schweigen sich aus!

Weder der BGH noch die R+V haben eine Presseanfrage zur möglichen Befangenheit wegen Nebentätigkeiten und gegenseitiger Auftragsannahmen bzw. Auftragsvergaben beantwortet. Hier gilt ja dann wohl der Grundsatz, wer nicht antwortet, widerspricht auch nicht.

Nur die eigenen ehemaligen hoch bezahlten Anwälte schiessen jetzt gegen das Unfall- und Justiz- Opfer nachdem sie ihn mit Gebühren abgezockt haben. So schreibt die Advokatin Dr. Barbara Genius aus Karlsruhe fast schon herzzerreißend an den lieben Kollegen der Staatsanwaltschaft über das Unfall- und Justiz-Opfer Poschau: „ Bereits jetzt ist dadurch der tägliche Kanzleibetrieb in Karlsruhe spürbar beeinträchtigt. Die Angestellten haben mittlerweile Angst davor, die Kanzleitür zu öffnen, weil sie befürchten, dass der Beschuldigte vor der Tür steht und ihnen etwas zufügen könnte“. Das ist ein aufhetzendes Eingreifverlangen um Frank Poschau zur Ruhe zu bringen, den Mund zu verbieten und um weitere Unfallopfer – wie gehabt – abzocken zu können.

Über die vielen Nebentätigkeiten der Damen und Herren des „Versicherungssenates am BGH“ hat die Anwaltskanzlei Genius u.a. kein einziges Wort verloren. Es ist allen Advokaten in Karlsruhe seit Jahren bekannt und alle haben N I X (nichts)  gewusst oder machen mit!

Zahlen um keine Rechte zu haben.
Zahlen um keine Rechte zu haben.

Und der viel gepriesene RA. Jürgen Hennemann rückt seit Monaten nicht einmal die Verfahrensakten heraus. Das dies beinah zur Verzögerung bzw. zur Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde beim BVG geführt hat, interessiert den angeblichen Retter der Unfallopfer > so loben ihn die „Leitmedien“ in Norddeutschland – nicht weiter. Trotz überzogenem Honorar für eine „Leistung“ die er nie erbracht hat, bleibt er stur und hetzt ebenfalls gegen seinen ehemaligen Mandanten unflätigherum. Die Akten gibt er nicht raus. >  Und so kann festgehalten werden, dass es im sogenannten Rechtsstaat Deutschland nur noch um eines geht: Honorare, Honorare und fette „Gebühren“ fürs „Gericht“. Und zahlen darf das Unfall-Opfer, ohne Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit! Verlangt er sein Recht, wird er kriminalisiert!

 

 

 [:en]

Bei Blau sind weitere Dateien hinterlegt – Zum öffnen einfach nur anklicken.

Von Max Meier

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser schrecklichen und dekadenten Justiz!

Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.
Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.

Lesen Sie die Justizskandalgeschichte- und Vernichtungsgeschichte eines Bürgers der einen Arbeitsunfall erlitten hat.

 

Hier anklicken: Eine Kostennote : Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. Und das ist dann die zweite Exsitenzvernichtung. Erst die Versicherung dann die “Jusitz”- Industrie!

Das “BVG”  > der Parteienhofstaat im rotem Kostüm > hat in einem Dreizeiler die Verfassungsbeschwerde des Justizopfers abgelehnt. Die werden selbsverständlich nicht ihr eigenes Nebentätigkeitsgeschäft aushebeln  wollen. Wir werden später ausführlich darüber berichten.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und in diesem Zusammenhang : Wie das Bundesverfassungsgericht auf Presseanfragen antwortet!

Der Justiz- und Versicherungsskandal!

Der realistische Versicherungscheck - am Ende ist das Unfallopfer Kriminalisiert
Der realistische Versicherungscheck – am Ende ist das Unfallopfer kriminalisiert!
Frank Poschau mit schwer schuften um sich Versicherungen leisten zu können.
Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau (54) hat wie jeder Durchschnittsdeutsche sechs Versicherungspolicen. 2.100 € gibt jeder Einwohner dafür aus, sagt der Bund der Versicherten (BdV) – Säuglinge und Rentner inklusive. Damit kommt Deutschland auf ca. 452 Millionen bestehende Versicherungsverträge. Ein gigantisches Geschäft mit einem Volumen von ca. 105 Mrd. €.

Frank Poschau musste hart dafür arbeiten. Bei einem Normalo-Verdienst von 1100,- € sind das fast zwei Monate im Jahr. Aber man wähnt sich in guten Händen. Bei der R+V Versicherung allemal. Ja: die schaufeln den „Weg schon frei“ wenn Etwas passiert, sagt die R+V Versicherung. Sie ist einer der größten Versicherer Deutschlands und gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Versicherung ist also nicht so aufgebaut, dass hier für Aktionäre Dividenden erwirtschaftet werden müssen. Sie ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von natürlichen, bzw. juristischen Personen, die über gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe die wirtschaftliche, bzw. die soziale Förderung ihrer Mitglieder herbeiführen soll. In Tradition ihrer Gründer, dem Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen aus dem Westerwald und dem Richter Hermann Schulze aus Delitzsch, vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und das Interesse an anderen Menschen. Schon im Mittelalter entwickelten sich die ersten Zusammenschlüsse der Bauern, der Leibeigenen und der Arbeiter – seitdem wird der Weg freigeschaufelt für ein soziales Miteinander der Genossen bzw. der Arbeiterklasse.

Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ....
Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ….weg da – mach den Weg frei

Na- Ja, Na- Ja , >> das “HOHE ZiEL”der genossenschaftlichen Vereinigungen – der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Versicherungen!

Selbstverständlich hat Frank Poschau eine Berufsunfallversicherung. Als selbstständiger Arbeiter muss er das haben, so empfiehlt es Staat, der immerhin seine “FETTE Versicherungssteuer” davon abbekommt. Deshalb ist er seit Beginn der beruflichen Tätigkeit dabei – mit einer teuren BU-Versicherung.

 

Die Wirbelsäule ist schnell verdreht
Die Wirbelsäule ist schnell verdreht

Und dann kommt > was nicht kommen durfte – ein Unfall 2004 – mit einem 40 kg Sack auf der Schulter, vertreten und verdreht: in eine vereiste Vertiefung gestürzt. Aber man ist als Selbstständiger gut R+V versichert. Und die Versicherung gleicht zunächst alle Rechts-Ansprüche aus dem Vertrag aus. Immerhin sind das Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und ein Jahr später auch die Reha – ja die R+V Versicherung macht den Weg bis dahin problemlos für den Verletzten frei.

Als sich dann allerdings eine Invalidität abzeichnet, Frank Poschau wird zu 80% Invalide, ist es aus bei den Versicherungsgenossen. Nichts geht mehr – der Streit zieht sich jetzt seit 10 Jahren hin. Durchgekaut mit einer unsäglichen Paragrafen- und Gutachterei. 25 Juristen und 12 Gutachter drehen die Mangel bis die Verdrehung der Wirbelsäule beim Unfallopfer dann – sinngemäß – zerbricht.

Alle woolen was vom großen Kuchen
Alle wollen was vom großen Kuchen

Nutznießer  > Justiz, Rechtsanwälte, Gutachter. Sie alle wollen was vom großen Kuchen der 105 Mrd. € abbekommen. Ja sie leben von der Ungerechtigkeit der Versicherung bis zur Willenlosigkeit und dem letzten Groschen des Unfallopfers. Mit dieser miesen und durchsichtigen Strategie, zumeist ausschließlich zu Diensten der Versicherungswirtschaft können sie gigantische Summen kassieren.

Frank Poschau hatte alles richtig gemacht. Die R+V Versicherung hat ihn mit 44 Lebensjahren voll versichert. Nun behauptet die R+V, er habe Vorschäden gehabt. Warum dann bisher gezahlt wurde, bleibt unklar. Ein Strategiespiel ? >  Der Weg durch die Justizinstanzen > und ständig neuen Gutachtern >  10 Jahre lang > „Wir machen den Weg frei“ >  wofür >  für wen wirklich?

Allerdings – der erste Gutachter Prof. Dr. med. Detlef von Torklus, von der Versicherung höchst selbst beauftragt, bestätigt die Überwiegenheit des Unfalls an den Verletzungen. Auch der operierende Wirbelsäulenspezialist Dr. med Georg E. J. Fritsch kennt den Unfallverlauf und die Wirbelsäule von Poschau genau – Vorschlägen – nicht ersichtlich. Auch der Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich, bestellter Gutachter des OLG-Schleswig vertritt die Meinung der Vorgutachter. Ein Schadensfall nur durch den Unfall verursacht!

Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich Leitender Arzt Neurochirurgie HELIOS ENDO-Klinik Hamburg
Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich
Leitender Arzt Neurochirurgie
HELIOS ENDO-Klinik Hamburg

 

Und schließlich der Hausarzt Dr. med. Hans-Jürgen Döse aus Neumünster. Da ist Frank Poschau seit über 20 Jahren Patient. Keine Wirbelsäulenverletzung oder Beschwerden – nein bis zu dem Unfall wurde nie und vom Niemandem etwas festgestellt.

 

 

Die Versicherung > unbeeindruckt < vollkommen wurscht > man redet gegen Wände.

Informationsbeschaffung auf kriminellen Wege - die RV-Versicherung ist sich für nichts zu schade...Wir machen den Weg frei!
Informationsbeschaffung auf kriminelle Wegen – die R+V-Versicherung ist sich für Nichts zu schade…                                           Wir machen den Weg frei > um die Unfallopfer auszuhöhlen.

 

 

 

Klammheimlich wird in dieser Zeit die R+V Versicherung umgebaut. Sachbearbeitung für Schadensfälle wird total heruntergefahren. Die Rechtsabteilungen dagegen aufgestockt. Vielleicht auch das „Nebenbeschäftigungswesen“ für Richter, Gutachter und Rechtsanwälte? Man gönnt sich ja sonst Nix.

Die R+V Versicherung schickt Detektive los, die beschatten, lügen und betrügen. Versicherungsanwalt Andreas Wolf  missbraucht offensichtlich eine Lücke im Polizei- und Justiz- Speichersystem, um Beweismaterial zu “klauen”. Ganz im Sinne eines schweren terroristischen  Angriffes des Opfers auf die arme R+V Versicherung. In Itzehoe wurde wegen Datenmissbrauch ermittelt – nicht aber der eklatante Gesamtbetrug am Versicherten Frank Poschau. Und – das Verfahren wurde gegen den Rechtsanwalt Andreas Wolf wegen Geringfügigkeit eingestellt. So ist das also > Juristen unter sich!

Trotzdem >  das Landgericht Kiel (Richter Kai Sawatzki) und das Oberlandesgericht Schleswig (Dirck Ortmann, J. 1953, Angela Dessau J. 1960,, Hans Althoff J. 1950) sagen unter Az 18 O 231/07, 16 U 26/07 klipp und klar: die R+V Versicherung muss zahlen!!!

Rechtsanwalt Andreas Wolf aus Hamburg ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
RA.Andreas Wolf aus Hamburg > ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein "alter" hanseatischer Handschlag ist - ist jedem selbst überlassen.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein “alter” hanseatischer Handschlag ist – ist jedem selbst überlassen.

Die Versicherung interessiert überhaupt nicht, sie legt Revision beim BGH – IV ZR 6/08 – ein > der Weg ist frei zur weiteren Zahlungsverzögerung mit einem perfiden Unterstellungs-Krieg gegen das Opfer. Versicherunganwalt Andreas Wolf aus Hamburg brilliert denn auch mit dem Spruch – seit über zwanzig Jahren  > “Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen” >  per Handschlag mit festem Griff – gegen das Unfall- und Versicherungsopfer.

 

 

 

So Du mir - so ich Dir - die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus - Weil es sonst keiner macht - Punkt!
So Du mir – so ich Dir – die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus – Weil es sonst keiner macht > Punkt!

Der BGH >  Was ist da los > Um Himmelswillen! > Die Entscheidung des OLG-Schleswig wird durch die Altmänner- und Frauenriege, der Ewiggestrigen, der Hochkonservativen und politisch Abhängigen aufgehoben.

Gerade beim BGH scheinen viele „Richter“ Zeit für “Nebentätigkeiten” zu haben – die Entscheidungen der Vorinstanzen werden schnell mal aufgehoben. Die beteiligten “Richter” Karl-Heinz Seifert (J. 1945), heute im Ruhestand,  Dr. Gerhard Schlichting, (J. 1944) Bandredakteur des Münchener Kommentar zum BGB, Roland Wendt (J. 1949) Mitherausgeber der Fachzeitschrift Notar und dem Beirat der Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis angehörend. Die Fachzeitschrift “Notar” verkauft selbstverständlich auch Anzeigen, nicht aber an R+V, wie die Presseabteilung uns mitteilt.  Dr. Sibylle Kessal-Wulf (J. 1958) Mitarbeit an dem Großkommentar Staubinger, auf Vorschlag der CDU-CSU jetzt beim Verfassungsgericht, Dr. Ulrich Franke (J. 1957) Kommentator zum Betäubungsmittelgesetz. Nur noch Juristen bestimmen über das “Leben”, das “Vegetieren” und das “Leben lassen” im Lande > und es wird immer schlimmer! Ein fragendes Erstaunen also bleibt bei all diesen Nebentätigkeiten, wie “die da oben” eigentlich noch zum Akten lesen kommen? Vielleicht werden wir ja auch von ganz anderen Nebentätigkeiten erfahren? Wer weiß das schon?

 

Und jetzt > Alles auf Anfang > Alles zurück zum OLG-Schleswig

Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.
Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.

Wieder neue Gutachten: Zunächst findet das OLG Schleswig keine Spezialisten. Sie weigern sich – wegen der großen Zeitspanne – ein Gutachten zu erstellen. Gerichtsgutachter Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther sagt dann aber zu,  lässt allerdings seinen Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen das Gutachten schreiben. Ein Plagiat > denn später gibt er es als sein eigenes Gutachten aus. Viel schlimmer noch: Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther ist überhaupt kein Rückenspezialist – gibt an, er hätte “was” im Internet über Frank Poschau gelesen und fühle sich seitdem “bedroht”. ?? Nur deshalb habe er die körperliche Untersuchung seinem Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen überlassen, die laut Gutachterauftrag widerrechtlich war, wird dafür „halbbefangen“ erklärt, was immer das auch ist!.

Prof. Dr. M. Russlies
Prof. Dr. Martin Russlies

Ein zweiter Gutachter tritt dann auf die Bühne > Prof. med. Dr. Martin Russlies. Auch er kein Wirbelsäulenspezialist, aber ein sehr guter „Freund“ des Vorgutachters Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther. Sie schreiben sogar Bücher zusammen, treten auf Symposien miteinander auf, berichten gemeinsam in Fachzeitschriften, tauschen Ärzte unter den Kliniken aus.

Das Gericht lässt trotz Hinweis auf diese Merkwürdigkeit Prof. Dr. med. Martin Russlies zu, weil er sämtliche Rechercheergebnisse offiziell bestreitet, später dann scheibchenweise seine “Beziehungen” zugibt. Man lügt, Unfallopfer werden um Leistungen betrogen. Dabei reicht ein leiser Verdacht schon aus, um eine Befangenheit des Gutachters zu bejahen.

Es ist ein hin und her zwischen Hoffnung und Bangen, zwischen Akzeptanz und Respekt vor einem Unfallopfer. Das Opfer wird Mittel zum Zweck und nur so lässt sich dann erklären, dass Dr. med. Thomas Exsternbrink vom berüchtigten Gutachterinstitut HH (bis dato) sich nach einer „ Untersuchung“ breitbeinig vor Poschau hinsetzte und fabulierte, „ich kann das Gutachten nun so oder so schreiben“. Dieses Institut ist für fragwürdige Gutachten bekannt, arbeitet allerdings ungerügt am Markt  weiter. Eine Totalentgleisung ist der sog. Gutachter Dr. med. Joachim Lehmann aus Bremen (Medizinische Gutachten GmbH, Dr. med. Joachim Lehmann, Bremen). Dr. med. Joachim Lehmann ist 80 Jahre alt, ohne Praxis, und schreibt “Ferngutachten” – ohne Bildmaterial – und ohne den Patienten je gesehen zu haben – einfach mal so nach “Aktenlage”. Im ersten Durchgang beim OLG Schleswig findet ein solches Gutachten keine Beachtung – jetzt allerdings im zweiten Durchgang ist es von erheblicher Beweiskraft. Eine Verdrehung wird zur “Wendehals-Justizdrehung” mit Gutachternachweis. Heute Hü & Morgen Hott – wie man es gerade mal braucht. Ein Exzess der Verdrehung der Wahrheitsfindung und dies alles > wegen einer verdrehten Wirbelsäule!

Spezialisten im Gutachterwesen bei der Justiz nicht gefragt.
Spezialisten im Gutachterwesen sind  bei der Justiz nicht gefragt. Man könnte die Wahrheit finden.

Die eigentlichen Wirbelsäulenspezialisten spielen schon längst keine Rolle mehr –  der Priv.-Doz. Dr. med. Hans-Wolfram Ulrich von der HELIOS ENDO-Klinik Hamburg widerspricht sogar entschieden den Gefälligkeiten der anderen Gutachter, im zweiten “Verfahren” interessiert es das “Gericht” (OLG Schleswig) nicht. Ein Schlachtfeld an wissenschaft- oder fachärztlichem NICHTS türmt sich auf. Bei so viel fachlichem Mist und Widersprüchen freuen sich Alle: die Gutachter, die Gerichte und die Advokaten.Eine gut vernetzte Mischbocke.  Das OLG Schleswig entscheidet jetzt gegen sein eigenes Erst-Urteil und somit gegen das Berufsunfallopfer. Viele Zeugen sind erst gar nicht zur Wahrheitsfindung gehört worden. Eine falsch interpretierte CT-Aufnahme, von einer Ärztin  stümperhaft ausgewertet, wird trotz Beweisangebot einer Spezialistin – wie vieles Andere auch – einfach mal so ignoriert. Insbesondere der Wirbelsäulenexperte Dr. med. Andreas Frank und der Hausarzt  Dr. med. Hans-Jürgen Döse werden erst gar nicht als Zeugen zugelassen. Es darf nur  “E I N E”   Wahrheit gelten: die der R+V Versicherung! Frank Poschau wird von denselben OLG Richtern, >  (Dirck Ortmann (J. 1953), Angela Dessau (J. 1960),Hans Althoff (J. 1950) < die ihm in allen Punkten beim ersten Prozess Recht gaben, nun unter Generalverdacht gestellt > er soll jetzt Vorschäden gehabt haben >  was für Wendehälse sind hier am Werk > diese Amtsjuristen. Bezeichnend: alle Gutachten und Stellungnahmen von der Versicherung finden höchstrichterliche Beachtung – die Gutachten und Stellungnahmen des Unfallopfers dagegen nicht mehr. Zynismus am Rande: Um die Erkenntnisse, dass keine Vorschäden vorhanden waren zu entkräften, erklärt das OLG Schleswig > Selbstständige gehen weniger zum Arzt und nur deshalb seien keine Vorschäden festgestellt worden.

Verwerfungen mit dem eigenen Anwalt kommen dazu, denn er trägt einfach Wichtiges nicht mehr vor. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann ist auch bei anderen Opfern schon negativ aufgefallen. Aber – man hat nach Streitwert sowieso die „Gebühr“ im Sack! > Sein Geschäft auf Unrecht aufgebaut.

 

Wieder zurück zum BGH – der Kaste von Lebensfremden aber hochbezahlten alten Männern und Frauen.

RA. Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub
RA. Jürgen Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub dafür muss Geld her – von den Unfallopfern!

Nun liegt der Fall wieder beim BGH, IV ZR 252/13. Auf dem Weg dorthin wurde Frank Poschau von seinem 2. Rechtsanwalt, der Kanzlei für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht Jürgen Hennemann aus Buchholz skrupellos um 13.000 € angegangen. > Für ein angebliches Gutachten und eine enge Zusammenarbeit mit einer, beim BGH zugelassenen Rechtsanwältin, obwohl sie diese Zusammenarbeit vehement bestreitet.

Und die BGH-zugelassene Rechtsanwältin Dr. Babara Genius aus der Kanzlei Prof. Dr. Reinelt & Dr. Genius in Karlsruhe legt zwar Beweise, die zum OLG – Fehl-Urteil geführt haben vor, was aber von Frank Poschau und dem nunmehr 3. Rechtsanwalt  Thomas Wilcken regelrecht erzwungen werden musste, kündigt danach aber sofort das Mandatsverhältnis. Und schon wieder > Geld einsacken und fertig. Bei Anwälten nix Neues!

 

Was mag da im Hintergrund wohl gelaufen sein >  jedenfalls, das Geld ist weg. Klärungsversuche bei den zuständigen Anwaltskammern in Celle und des BGH selbst, aber auch den örtlichen Staatsanwaltschaften bleiben erfolglos. Fehlverhalten (Abzocken) ihrer Kollegin „könne man nicht erkennen“. Frank Poschau soll sich doch mit einer Zivilklage zur Wehr setzen – schon wieder ein jahrelanger Wahnsinn >> für Nichts. Die Justizindutrie > hoch will sie Leben!

Advokat Prof. Dr. Reinelt
Advokat Prof. Dr. Reinelt

 

Als Frank Poschau Verständnis beim Kanzleikollegen Prof. Dr. Ekkehart Reinelt wegen Rückerstattung der 7000,-€ holen will, wird er abgewiesen. Und jetzt der Hammer: Er bekommt eine Vorladung von der Kripo Neumünster wegen Beleidigung und Erpressung der Anwaltskanzlei Reinelt&Genius  Dabei wollte er doch nur “Schlichtung”  um wenigstens “einen Teil” seines Geldes zurück zu beklommen.> Er hat keine Chance > denn es wird in Deutschland nach Streitwert abgezockt. >  Ob Erfolg dahinter steht oder nicht. >  Ein ewiges Zusammenspiel der Juristen > das gibt es sonst in keiner anderen Branche.

 

 

Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller.....
Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller…..Nur weil er gegen die Staatsgewalt seine Interessen zu vertreten wagt!

Das ist Sittenverfall, das ist Raubrittertum, das ist der helle Justiz-Wahnsinn. Wissen diese “Studierten” überhaupt, dass viele Betroffene ihnen das Studium mitfinanziert haben, als sich der Eine oder Andere sein BAföG abholte? Die Nerven liegen blank. Die Fäuste in den Taschen der vielen betroffenen Menschen werden immer fester!

 

Geld raffen fürs eigene Wohl ist alles was ganz gut klappt - wenns es um Unfallopfer geht.
Geld raffen fürs eigene Wohl  > das ist alles was ganz gut klappt – wenn es um Unfallopfer geht.

 

Advokatin Dr. Genius
Advokatin Dr. Barbara Genius

Wer  kann es erträglich finden, dass man vom Unfall-Opfer zum Versicherungs-Opfer, dann zum Gutachter-Opfer und schließlich zum Justiz-Opfer wird, das sodann wegen eigener Interessenvertretung zum “Kriminellen” gemacht werden soll? Justizalltag-Justizskandale-Justizopfer!

Ein Leben in Deutschland! > Und die Scheinheiligen kritisieren China und Russland!

“Wir machen den Weg frei” >für die Versicherung > für die Gutachter > für die Rechtsanwälte und für die Amtsjuristen > Alle sind sich selbst am Nächsten – Alle holen sich ein – oft unangebrachtes/unangemessenes – Stück vom großen Kuchen der vielen Geldzahlungen in die Versicherten-Solidargemeinschafts -Kasse. Leute begreift endlich mal: das ist das Geld der Versicherten, in Treuhand zum Ausgleich für Schäden hinterlegt. An diesem Geld hat sich Keiner der “feinen Damen und Herren” zu bereichern – oder Unfallopfer mit immer wieder neuen und fetten Honorarrechnungen ausbluten zu lassen  >> Ein Vampir – System!

Die R+V wurde gebeten, Stellung zu beziehen – Geht nicht, sagt die Pressestelle – Mit dem üblichen  Abwehrspruch, “Oh – es handelt sich um ein offenes Verfahren”.

Ach so ist das als: kritischen bei R+V nicht erwünscht.
Ach so ist das also: kritischen bei R+V nicht erwünscht.

Kritisches zur Geschäftspolitik der genossenschaftlichen R+V mag dieses Unternehmen nicht. Auf facebook wird dieser Beitrag in Regelmäßigkeit gelöscht. Keine demokratische Auseinandersetzung – sondern Versicherungen verkloppen – nur das ist  bei R+V- facebook erlaubt, mit dem Sprüchlein „Ihr plus an Gemeinschaft”.  Und jetzt? > Jetzt ist der Weg frei > die R+V Versicherungen doch einfach mal zu kündigen – Punkt!  Im Namen des Volkes > Der Verbraucher hat gesprochen – Punkt!

Hier eine  Presseanfrage an BGH – Die reine Arroganz der Macht beantwortet kritische Fragen nicht!

22.02.2014 > Es verschlägt einem die Sprache:

Für die sogenannte "Rechtssprechung" die Keine mehr ist, blättert man nur noch hin!
Für die sogenannte “Rechtssprechung” die keine mehr ist, blättert man nur noch hin!

4 Tage nach Veröffentlichung dieses Artikels vom 8.02.2014 und am gleichen Tag der ersten Presseanfrage an den BGH durch die Redaktion J+J vom 12.02.2014 lässt sich das „Hohe Bundesgericht – (BGH)“ überraschend schnell am 12.02.2014 herab, die Beschwerde des Unfallopfers Frank Poschau zur parteiischen Ablehnung des OLG – Schleswig vom 20.Juni 2013 als „für nicht durchgreifend zu erachten“. Welch eine Arroganz dann auch noch zu behaupten, die Rüge sei geprüft worden, aber eine nähere Begründung der Ablehnung durch den “BGH” bedarf es nicht. Das sind 12 Zeilen Geschreibsel und die  Rechnung des „Bundesgerichtshofes“ dafür ist schon 3 Tage später beim Justiz-Opfer Frank Poschau im Briefkasten –  die Höhe:  6.212,00 € . Das ist schon eine perverse Nummer diese Justizposse! Auch das geldgierige Anwaltsbüro Reinelt&Genius sattelt auf bereits erhaltene 7000,00 € weitere 1.056,48 € auf, obwohl dem Unfallopfer zugesagt war, dass die Anzahlung auch der endgültige Zahlungs-Betrag sei. Das Perfide: für eine staatliche parteiische “Entscheidung“ muss dann auch noch Umsatzsteuer gezahlt werden. Das Finanzamt nimmt also am R A U B Z U G teil, ohne jemals den Finger bewegt  zu haben. Der BGH – das sind die modernen Raubritter gegen das Volk > durch die “Politik” dazu geadelt.

Und wenn das Unfall-Opfer, dass jetzt auch Justiz-Opfer geworden ist,  durch die Justiz und die Anwälte ausgenommen  – dass einem Hören und Sehen vergehen, nicht mehr zahlen kann, wird dann auch noch in den Ruin getrieben und seines Hauses und seines Grundstücks beraubt. Vermutlich macht sich diese Juristenschar im stillen Kämmerlein über das Opfer auch noch lustig. Mit den Staatsjuristen des BGH haben sich dann insgesamt 25 Advokaten innerhalb von 10 Jahren mit diesem Fall beschäftigt und ständig für ein Nichts an Gerechtigkeit die Hand aufgehalten. >  Zum Wohle der R+V Versicherung > jetzt ist der Weg  frei <  für den nächsten Versicherungs – Betrug.

Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!
Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!

Was sind das für “Entscheider im BGH” – Des so bezeichneten Versicherungs-Senats!  

Der 16. “BGH-Senat” auch “Versicherungssenat” genannt, besteht aus 5 “verdienten JuristenInnen”. Verdient heißt hier > sie waren vorher dem Staat dienlich. Da oben angekommen, lässt sich prächtig gut Leben. Mit einem Gehalt von 10.000,00 € braucht man sicher keine Akten zu lesen. Das machen dann die sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeiter, wenn überhaupt. Bei den meisten angestellten „Bundesrichtern“ geht das auch gar nicht. Sie sind ständig unterwegs. Auf Vorträgen oder Workshop > der “edlen” Versicherungswirtschaft.

 

Marion Harsdorf-Gebhardt viel aus Reisen zu Tagungen!
Marion Harsdorf-Gebhardt viel auf Reisen zu Tagungen!

Das nennt man dann die Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht oder dem Euroforum des Instituts für Versicherungsrecht, oder dem Münsterischen Versicherungstag der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Uni-Münster. Beim traditionellen Vorabendtreffen im Mövenpick Hotel Münster trifft sich dann das Who is Who der Versicherungsbosse und anderer “Hoch-Elitär-Gewürdigten des Staates“. Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. plaudert dann sicher in angenehmer Atmosphäre mit Marion Harsdorf-Gebhardt, J  1964 geb. in Bonn (Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat) über “Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Versicherungs” – “Recht”. ( Nach dem Motto: Versicherungs – Bosse fürchtete Euch nicht.)

Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des "BGH"
Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des “BGH”

Auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH sind für “Bundesrichter“ des Versicherungs-Senates heiß begehrt und sicher gut bezahlt. Martin Lehmann (* 1955 geb. in Minden) Richter im IV. Zivilsenat (Versicherungssenat) des BGH gibt dann Seminare über “Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung zur allgemeinen Unfallversicherung [14.11.2013] oder die Berufsunfähigkeitsversicherung”. Passend zum zynischen Vergleich im Fall Frank Poschau fabuliert er auch zum Thema Versicherungsfall oder nur ein Schicksals – Schlag? beim Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft (HZV). Das ist ein fachübergreifendes Zentrum für „versicherungswissenschaftliche Forschung und Lehre“ an der Universität Hamburg, so wird  behauptet. Es wird gemeinsam geführt  von den Lehrstühlen für Versicherungsbetriebslehre, Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht.  > Oder könnte man auch sagen:  Ein Hort der Versicherungs- Betrugs- Lehre am stinknormalen Beitrags-Zahler?

Frau Vorsitzende des „Versicherungssenates“ Barbara Mayen J.1956 die darüber mit entschied, dass  eine Kündigung von Lebensversicherungen  ein schönes Verlustgeschäft bleibt, arbeitet dann auch ganz gerne am Handelsgesetzbuch mit, (Buchpreis  260,- €) oder als Autorin an dem Schinken Haftpflichtrecht, dass für den stolzen von Preis 160,- € ende April 2014 erscheinen soll. Die drögen Schicksale von Unfallopfern rein zuziehen – dafür bleibt keine Zeit. Auch auf dem Bankrechtstag ist sie gerne gesehene Rednerin.

Einer für Alle > Alle für Einen!

Mitautorin Mayen
Mitautorin Barbara Mayen Preis : schlappe 160,-€
Christoph Karczewski - die Obliegenheitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .
Christoph Karczewski – die Obliegen-heitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .

Und „Senatsmittglied“ Dr. Christoph Karczewski J.1961 in Lich/Hessen geboren, ist zugleich auch Lehrbeauftragter an der Ruhr-Uni-Bochum. Er wird auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH mit den Themen “Neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme der PKV [05.06.2014] und Allgemeines Versicherungsvertragsrecht [26.05.2014]” beglücken. Er hat ca. 20 Veröffentlichungen etwa zu Thema wie: “Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, RuS 2012, 270 – 280“ herausgegeben oder ein Sachbuch zur “Aktuelle Regulierungspraxis in der Sachversicherung” Kosten des Buches 547,40 EUR  inkl. 19% MwSt.  Eine Tagungskonferenz des Versicherungsforums zum Referententhema des Herrn „Bundes-Versicherungsrichters“ „Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen sind ja ganz nach dem “Geschmäckle”  vielmehr nach dem Gusto der Herren Versicherungsbosse. Ach ja – Tagungsgebühr in der Residenz am Dom zu Köln – 460,00 € >  Ja sie stopfen sich die Taschen voll!

Und Frau Dr. Annette Brockmöllig J.1963 ist sogar verantwortliche Redakteurin beim bekannten Verlag Franz Steiner, indem auch der Deutsche Apotheker Verlag beheimatet ist. Dort sind 5 Publikationen von ihr zwischen 19,00 € und 50,00 € zu bestellen. Ethische und strukturelle Herausforderung des Rechts ist ebenfalls eine Publikation von ihr.  Sicher auch interessant im direkten Vergleich mit dem Unfallopfer Frank Poschau, der hier langsam zum Justiz – Skandal mutiert.

Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller Erscheinungsweise: Vierteljährlich Jahres-Abo:274,40 €
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller
Erscheinungsweise: Vierteljährlich
Jahres-Abo:274,40 €

Sie alle haben zur “Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung“ die Beschwerde des Justiz-Opfers Frank Poschau zurückgewiesen.

lachen soll ja gesund sein - in diesem Fall hier nicht!
Lachen soll ja gesund sein – in diesem Fall vergeht einem das Lachen.

Nein  > über diese Begründung darf laut gelacht werden – denn offensichtlich wurde zur Sicherung der Ver – Sicherung – Wirtschaft und vielleicht noch lukrativerer Aufträge für die Damen und Herrn “Bundesrichter“ das Tor zum absoluten Ruin des Unfall > Gutachter > Versicherungs >  und Justiz > Opfer Frank Poschau so aufgeschlagen, dass es einem die Sprache verschlägt!

 

28.04.2014

BGH und R+V schweigen sich aus!

Weder der BGH noch die R+V haben eine Presseanfrage zur möglichen Befangenheit wegen Nebentätigkeiten und gegenseitiger Auftragsannahmen bzw. Auftragsvergaben beantwortet. Hier gilt ja dann wohl der Grundsatz, wer nicht antwortet, widerspricht auch nicht.

Nur die eigenen ehemaligen hoch bezahlten Anwälte schiessen jetzt gegen das Unfall- und Justiz- Opfer nachdem sie ihn mit Gebühren abgezockt haben. So schreibt die Advokatin Dr. Barbara Genius aus Karlsruhe fast schon herzzerreißend an den lieben Kollegen der Staatsanwaltschaft über das Unfall- und Justiz-Opfer Poschau: „ Bereits jetzt ist dadurch der tägliche Kanzleibetrieb in Karlsruhe spürbar beeinträchtigt. Die Angestellten haben mittlerweile Angst davor, die Kanzleitür zu öffnen, weil sie befürchten, dass der Beschuldigte vor der Tür steht und ihnen etwas zufügen könnte“. Das ist ein aufhetzendes Eingreifverlangen um Frank Poschau zur Ruhe zu bringen, den Mund zu verbieten und um weitere Unfallopfer – wie gehabt – abzocken zu können.

Über die vielen Nebentätigkeiten der Damen und Herren des „Versicherungssenates am BGH“ hat die Anwaltskanzlei Genius u.a. kein einziges Wort verloren. Es ist allen Advokaten in Karlsruhe seit Jahren bekannt und alle haben N I X (nichts)  gewusst oder machen mit!

Zahlen um keine Rechte zu haben.
Zahlen um keine Rechte zu haben.

Und der viel gepriesene RA. Jürgen Hennemann rückt seit Monaten nicht einmal die Verfahrensakten heraus. Das dies beinah zur Verzögerung bzw. zur Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde beim BVG geführt hat, interessiert den angeblichen Retter der Unfallopfer > so loben ihn die „Leitmedien“ in Norddeutschland – nicht weiter. Trotz überzogenem Honorar für eine „Leistung“ die er nie erbracht hat, bleibt er stur und hetzt ebenfalls gegen seinen ehemaligen Mandanten unflätigherum. Die Akten gibt er nicht raus. >  Und so kann festgehalten werden, dass es im sogenannten Rechtsstaat Deutschland nur noch um eines geht: Honorare, Honorare und fette „Gebühren“ fürs „Gericht“. Und zahlen darf das Unfall-Opfer, ohne Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit! Verlangt er sein Recht, wird er kriminalisiert!

 

 

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Bei Blau sind weitere Dateien hinterlegt – Zum öffnen einfach nur anklicken.

Von Max Meier

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser schrecklichen und dekadenten Justiz!

Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.
Rechtsschutz für den Normalsterblichen gibt es schon lange nicht mehr.

Lesen Sie die Justizskandalgeschichte- und Vernichtungsgeschichte eines Bürgers der einen Arbeitsunfall erlitten hat.

 

Hier anklicken: Eine Kostennote : Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. Und das ist dann die zweite Exsitenzvernichtung. Erst die Versicherung dann die “Jusitz”- Industrie!

Das “BVG”  > der Parteienhofstaat im rotem Kostüm > hat in einem Dreizeiler die Verfassungsbeschwerde des Justizopfers abgelehnt. Die werden selbsverständlich nicht ihr eigenes Nebentätigkeitsgeschäft aushebeln  wollen. Wir werden später ausführlich darüber berichten.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und in diesem Zusammenhang : Wie das Bundesverfassungsgericht auf Presseanfragen antwortet!

Der Justiz- und Versicherungsskandal!

Der realistische Versicherungscheck - am Ende ist das Unfallopfer Kriminalisiert
Der realistische Versicherungscheck – am Ende ist das Unfallopfer kriminalisiert!
Frank Poschau mit schwer schuften um sich Versicherungen leisten zu können.
Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau muss schwer schuften, um sich Versicherungen leisten zu können.

Frank Poschau (54) hat wie jeder Durchschnittsdeutsche sechs Versicherungspolicen. 2.100 € gibt jeder Einwohner dafür aus, sagt der Bund der Versicherten (BdV) – Säuglinge und Rentner inklusive. Damit kommt Deutschland auf ca. 452 Millionen bestehende Versicherungsverträge. Ein gigantisches Geschäft mit einem Volumen von ca. 105 Mrd. €.

Frank Poschau musste hart dafür arbeiten. Bei einem Normalo-Verdienst von 1100,- € sind das fast zwei Monate im Jahr. Aber man wähnt sich in guten Händen. Bei der R+V Versicherung allemal. Ja: die schaufeln den „Weg schon frei“ wenn Etwas passiert, sagt die R+V Versicherung. Sie ist einer der größten Versicherer Deutschlands und gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Versicherung ist also nicht so aufgebaut, dass hier für Aktionäre Dividenden erwirtschaftet werden müssen. Sie ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von natürlichen, bzw. juristischen Personen, die über gemeinschaftliche Geschäftsbetriebe die wirtschaftliche, bzw. die soziale Förderung ihrer Mitglieder herbeiführen soll. In Tradition ihrer Gründer, dem Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen aus dem Westerwald und dem Richter Hermann Schulze aus Delitzsch, vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und das Interesse an anderen Menschen. Schon im Mittelalter entwickelten sich die ersten Zusammenschlüsse der Bauern, der Leibeigenen und der Arbeiter – seitdem wird der Weg freigeschaufelt für ein soziales Miteinander der Genossen bzw. der Arbeiterklasse.

Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ....
Es ist immer wieder so schön um Wahr zu sein ….weg da – mach den Weg frei

Na- Ja, Na- Ja , >> das “HOHE ZiEL”der genossenschaftlichen Vereinigungen – der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Versicherungen!

Selbstverständlich hat Frank Poschau eine Berufsunfallversicherung. Als selbstständiger Arbeiter muss er das haben, so empfiehlt es Staat, der immerhin seine “FETTE Versicherungssteuer” davon abbekommt. Deshalb ist er seit Beginn der beruflichen Tätigkeit dabei – mit einer teuren BU-Versicherung.

 

Die Wirbelsäule ist schnell verdreht
Die Wirbelsäule ist schnell verdreht

Und dann kommt > was nicht kommen durfte – ein Unfall 2004 – mit einem 40 kg Sack auf der Schulter, vertreten und verdreht: in eine vereiste Vertiefung gestürzt. Aber man ist als Selbstständiger gut R+V versichert. Und die Versicherung gleicht zunächst alle Rechts-Ansprüche aus dem Vertrag aus. Immerhin sind das Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und ein Jahr später auch die Reha – ja die R+V Versicherung macht den Weg bis dahin problemlos für den Verletzten frei.

Als sich dann allerdings eine Invalidität abzeichnet, Frank Poschau wird zu 80% Invalide, ist es aus bei den Versicherungsgenossen. Nichts geht mehr – der Streit zieht sich jetzt seit 10 Jahren hin. Durchgekaut mit einer unsäglichen Paragrafen- und Gutachterei. 25 Juristen und 12 Gutachter drehen die Mangel bis die Verdrehung der Wirbelsäule beim Unfallopfer dann – sinngemäß – zerbricht.

Alle woolen was vom großen Kuchen
Alle wollen was vom großen Kuchen

Nutznießer  > Justiz, Rechtsanwälte, Gutachter. Sie alle wollen was vom großen Kuchen der 105 Mrd. € abbekommen. Ja sie leben von der Ungerechtigkeit der Versicherung bis zur Willenlosigkeit und dem letzten Groschen des Unfallopfers. Mit dieser miesen und durchsichtigen Strategie, zumeist ausschließlich zu Diensten der Versicherungswirtschaft können sie gigantische Summen kassieren.

Frank Poschau hatte alles richtig gemacht. Die R+V Versicherung hat ihn mit 44 Lebensjahren voll versichert. Nun behauptet die R+V, er habe Vorschäden gehabt. Warum dann bisher gezahlt wurde, bleibt unklar. Ein Strategiespiel ? >  Der Weg durch die Justizinstanzen > und ständig neuen Gutachtern >  10 Jahre lang > „Wir machen den Weg frei“ >  wofür >  für wen wirklich?

Allerdings – der erste Gutachter Prof. Dr. med. Detlef von Torklus, von der Versicherung höchst selbst beauftragt, bestätigt die Überwiegenheit des Unfalls an den Verletzungen. Auch der operierende Wirbelsäulenspezialist Dr. med Georg E. J. Fritsch kennt den Unfallverlauf und die Wirbelsäule von Poschau genau – Vorschlägen – nicht ersichtlich. Auch der Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich, bestellter Gutachter des OLG-Schleswig vertritt die Meinung der Vorgutachter. Ein Schadensfall nur durch den Unfall verursacht!

Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich Leitender Arzt Neurochirurgie HELIOS ENDO-Klinik Hamburg
Priv.-Doz. Dr. Hans-Wolfram Ulrich
Leitender Arzt Neurochirurgie
HELIOS ENDO-Klinik Hamburg

 

Und schließlich der Hausarzt Dr. med. Hans-Jürgen Döse aus Neumünster. Da ist Frank Poschau seit über 20 Jahren Patient. Keine Wirbelsäulenverletzung oder Beschwerden – nein bis zu dem Unfall wurde nie und vom Niemandem etwas festgestellt.

 

 

Die Versicherung > unbeeindruckt < vollkommen wurscht > man redet gegen Wände.

Informationsbeschaffung auf kriminellen Wege - die RV-Versicherung ist sich für nichts zu schade...Wir machen den Weg frei!
Informationsbeschaffung auf kriminelle Wegen – die R+V-Versicherung ist sich für Nichts zu schade…                                           Wir machen den Weg frei > um die Unfallopfer auszuhöhlen.

 

 

 

Klammheimlich wird in dieser Zeit die R+V Versicherung umgebaut. Sachbearbeitung für Schadensfälle wird total heruntergefahren. Die Rechtsabteilungen dagegen aufgestockt. Vielleicht auch das „Nebenbeschäftigungswesen“ für Richter, Gutachter und Rechtsanwälte? Man gönnt sich ja sonst Nix.

Die R+V Versicherung schickt Detektive los, die beschatten, lügen und betrügen. Versicherungsanwalt Andreas Wolf  missbraucht offensichtlich eine Lücke im Polizei- und Justiz- Speichersystem, um Beweismaterial zu “klauen”. Ganz im Sinne eines schweren terroristischen  Angriffes des Opfers auf die arme R+V Versicherung. In Itzehoe wurde wegen Datenmissbrauch ermittelt – nicht aber der eklatante Gesamtbetrug am Versicherten Frank Poschau. Und – das Verfahren wurde gegen den Rechtsanwalt Andreas Wolf wegen Geringfügigkeit eingestellt. So ist das also > Juristen unter sich!

Trotzdem >  das Landgericht Kiel (Richter Kai Sawatzki) und das Oberlandesgericht Schleswig (Dirck Ortmann, J. 1953, Angela Dessau J. 1960,, Hans Althoff J. 1950) sagen unter Az 18 O 231/07, 16 U 26/07 klipp und klar: die R+V Versicherung muss zahlen!!!

Rechtsanwalt Andreas Wolf aus Hamburg ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
RA.Andreas Wolf aus Hamburg > ein halbes Kanzlei-Leben mit der Abwehr von Ansprüchen befasst.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein "alter" hanseatischer Handschlag ist - ist jedem selbst überlassen.
Die Handschlags-Werbung auf der Internetseite von RA- Wulf. Die Bewertung ob es ein “alter” hanseatischer Handschlag ist – ist jedem selbst überlassen.

Die Versicherung interessiert überhaupt nicht, sie legt Revision beim BGH – IV ZR 6/08 – ein > der Weg ist frei zur weiteren Zahlungsverzögerung mit einem perfiden Unterstellungs-Krieg gegen das Opfer. Versicherunganwalt Andreas Wolf aus Hamburg brilliert denn auch mit dem Spruch – seit über zwanzig Jahren  > “Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen” >  per Handschlag mit festem Griff – gegen das Unfall- und Versicherungsopfer.

 

 

 

So Du mir - so ich Dir - die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus - Weil es sonst keiner macht - Punkt!
So Du mir – so ich Dir – die Justizgewaltigen stehen in unserem Fokus – Weil es sonst keiner macht > Punkt!

Der BGH >  Was ist da los > Um Himmelswillen! > Die Entscheidung des OLG-Schleswig wird durch die Altmänner- und Frauenriege, der Ewiggestrigen, der Hochkonservativen und politisch Abhängigen aufgehoben.

Gerade beim BGH scheinen viele „Richter“ Zeit für “Nebentätigkeiten” zu haben – die Entscheidungen der Vorinstanzen werden schnell mal aufgehoben. Die beteiligten “Richter” Karl-Heinz Seifert (J. 1945), heute im Ruhestand,  Dr. Gerhard Schlichting, (J. 1944) Bandredakteur des Münchener Kommentar zum BGB, Roland Wendt (J. 1949) Mitherausgeber der Fachzeitschrift Notar und dem Beirat der Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis angehörend. Die Fachzeitschrift “Notar” verkauft selbstverständlich auch Anzeigen, nicht aber an R+V, wie die Presseabteilung uns mitteilt.  Dr. Sibylle Kessal-Wulf (J. 1958) Mitarbeit an dem Großkommentar Staubinger, auf Vorschlag der CDU-CSU jetzt beim Verfassungsgericht, Dr. Ulrich Franke (J. 1957) Kommentator zum Betäubungsmittelgesetz. Nur noch Juristen bestimmen über das “Leben”, das “Vegetieren” und das “Leben lassen” im Lande > und es wird immer schlimmer! Ein fragendes Erstaunen also bleibt bei all diesen Nebentätigkeiten, wie “die da oben” eigentlich noch zum Akten lesen kommen? Vielleicht werden wir ja auch von ganz anderen Nebentätigkeiten erfahren? Wer weiß das schon?

 

Und jetzt > Alles auf Anfang > Alles zurück zum OLG-Schleswig

Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.
Professor Dr. med. Wolfgang Rüther, Direktor der Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und gleichzeitig Chefarzt der Orthopädischen Klinik in der Rheumaklinik Bad Bramstedt hat keine Zeit Gutachten selbst zu schreiben.

Wieder neue Gutachten: Zunächst findet das OLG Schleswig keine Spezialisten. Sie weigern sich – wegen der großen Zeitspanne – ein Gutachten zu erstellen. Gerichtsgutachter Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther sagt dann aber zu,  lässt allerdings seinen Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen das Gutachten schreiben. Ein Plagiat > denn später gibt er es als sein eigenes Gutachten aus. Viel schlimmer noch: Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther ist überhaupt kein Rückenspezialist – gibt an, er hätte “was” im Internet über Frank Poschau gelesen und fühle sich seitdem “bedroht”. ?? Nur deshalb habe er die körperliche Untersuchung seinem Kollegen Dr. med. Jörn Steinhagen überlassen, die laut Gutachterauftrag widerrechtlich war, wird dafür „halbbefangen“ erklärt, was immer das auch ist!.

Prof. Dr. M. Russlies
Prof. Dr. Martin Russlies

Ein zweiter Gutachter tritt dann auf die Bühne > Prof. med. Dr. Martin Russlies. Auch er kein Wirbelsäulenspezialist, aber ein sehr guter „Freund“ des Vorgutachters Prof. Dr. med. Wolfgang Rüther. Sie schreiben sogar Bücher zusammen, treten auf Symposien miteinander auf, berichten gemeinsam in Fachzeitschriften, tauschen Ärzte unter den Kliniken aus.

Das Gericht lässt trotz Hinweis auf diese Merkwürdigkeit Prof. Dr. med. Martin Russlies zu, weil er sämtliche Rechercheergebnisse offiziell bestreitet, später dann scheibchenweise seine “Beziehungen” zugibt. Man lügt, Unfallopfer werden um Leistungen betrogen. Dabei reicht ein leiser Verdacht schon aus, um eine Befangenheit des Gutachters zu bejahen.

Es ist ein hin und her zwischen Hoffnung und Bangen, zwischen Akzeptanz und Respekt vor einem Unfallopfer. Das Opfer wird Mittel zum Zweck und nur so lässt sich dann erklären, dass Dr. med. Thomas Exsternbrink vom berüchtigten Gutachterinstitut HH (bis dato) sich nach einer „ Untersuchung“ breitbeinig vor Poschau hinsetzte und fabulierte, „ich kann das Gutachten nun so oder so schreiben“. Dieses Institut ist für fragwürdige Gutachten bekannt, arbeitet allerdings ungerügt am Markt  weiter. Eine Totalentgleisung ist der sog. Gutachter Dr. med. Joachim Lehmann aus Bremen (Medizinische Gutachten GmbH, Dr. med. Joachim Lehmann, Bremen). Dr. med. Joachim Lehmann ist 80 Jahre alt, ohne Praxis, und schreibt “Ferngutachten” – ohne Bildmaterial – und ohne den Patienten je gesehen zu haben – einfach mal so nach “Aktenlage”. Im ersten Durchgang beim OLG Schleswig findet ein solches Gutachten keine Beachtung – jetzt allerdings im zweiten Durchgang ist es von erheblicher Beweiskraft. Eine Verdrehung wird zur “Wendehals-Justizdrehung” mit Gutachternachweis. Heute Hü & Morgen Hott – wie man es gerade mal braucht. Ein Exzess der Verdrehung der Wahrheitsfindung und dies alles > wegen einer verdrehten Wirbelsäule!

Spezialisten im Gutachterwesen bei der Justiz nicht gefragt.
Spezialisten im Gutachterwesen sind  bei der Justiz nicht gefragt. Man könnte die Wahrheit finden.

Die eigentlichen Wirbelsäulenspezialisten spielen schon längst keine Rolle mehr –  der Priv.-Doz. Dr. med. Hans-Wolfram Ulrich von der HELIOS ENDO-Klinik Hamburg widerspricht sogar entschieden den Gefälligkeiten der anderen Gutachter, im zweiten “Verfahren” interessiert es das “Gericht” (OLG Schleswig) nicht. Ein Schlachtfeld an wissenschaft- oder fachärztlichem NICHTS türmt sich auf. Bei so viel fachlichem Mist und Widersprüchen freuen sich Alle: die Gutachter, die Gerichte und die Advokaten.Eine gut vernetzte Mischbocke.  Das OLG Schleswig entscheidet jetzt gegen sein eigenes Erst-Urteil und somit gegen das Berufsunfallopfer. Viele Zeugen sind erst gar nicht zur Wahrheitsfindung gehört worden. Eine falsch interpretierte CT-Aufnahme, von einer Ärztin  stümperhaft ausgewertet, wird trotz Beweisangebot einer Spezialistin – wie vieles Andere auch – einfach mal so ignoriert. Insbesondere der Wirbelsäulenexperte Dr. med. Andreas Frank und der Hausarzt  Dr. med. Hans-Jürgen Döse werden erst gar nicht als Zeugen zugelassen. Es darf nur  “E I N E”   Wahrheit gelten: die der R+V Versicherung! Frank Poschau wird von denselben OLG Richtern, >  (Dirck Ortmann (J. 1953), Angela Dessau (J. 1960),Hans Althoff (J. 1950) < die ihm in allen Punkten beim ersten Prozess Recht gaben, nun unter Generalverdacht gestellt > er soll jetzt Vorschäden gehabt haben >  was für Wendehälse sind hier am Werk > diese Amtsjuristen. Bezeichnend: alle Gutachten und Stellungnahmen von der Versicherung finden höchstrichterliche Beachtung – die Gutachten und Stellungnahmen des Unfallopfers dagegen nicht mehr. Zynismus am Rande: Um die Erkenntnisse, dass keine Vorschäden vorhanden waren zu entkräften, erklärt das OLG Schleswig > Selbstständige gehen weniger zum Arzt und nur deshalb seien keine Vorschäden festgestellt worden.

Verwerfungen mit dem eigenen Anwalt kommen dazu, denn er trägt einfach Wichtiges nicht mehr vor. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann ist auch bei anderen Opfern schon negativ aufgefallen. Aber – man hat nach Streitwert sowieso die „Gebühr“ im Sack! > Sein Geschäft auf Unrecht aufgebaut.

 

Wieder zurück zum BGH – der Kaste von Lebensfremden aber hochbezahlten alten Männern und Frauen.

RA. Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub
RA. Jürgen Hennemann sponsert auch den örtlichen Fussballclub dafür muss Geld her – von den Unfallopfern!

Nun liegt der Fall wieder beim BGH, IV ZR 252/13. Auf dem Weg dorthin wurde Frank Poschau von seinem 2. Rechtsanwalt, der Kanzlei für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht Jürgen Hennemann aus Buchholz skrupellos um 13.000 € angegangen. > Für ein angebliches Gutachten und eine enge Zusammenarbeit mit einer, beim BGH zugelassenen Rechtsanwältin, obwohl sie diese Zusammenarbeit vehement bestreitet.

Und die BGH-zugelassene Rechtsanwältin Dr. Babara Genius aus der Kanzlei Prof. Dr. Reinelt & Dr. Genius in Karlsruhe legt zwar Beweise, die zum OLG – Fehl-Urteil geführt haben vor, was aber von Frank Poschau und dem nunmehr 3. Rechtsanwalt  Thomas Wilcken regelrecht erzwungen werden musste, kündigt danach aber sofort das Mandatsverhältnis. Und schon wieder > Geld einsacken und fertig. Bei Anwälten nix Neues!

 

Was mag da im Hintergrund wohl gelaufen sein >  jedenfalls, das Geld ist weg. Klärungsversuche bei den zuständigen Anwaltskammern in Celle und des BGH selbst, aber auch den örtlichen Staatsanwaltschaften bleiben erfolglos. Fehlverhalten (Abzocken) ihrer Kollegin „könne man nicht erkennen“. Frank Poschau soll sich doch mit einer Zivilklage zur Wehr setzen – schon wieder ein jahrelanger Wahnsinn >> für Nichts. Die Justizindutrie > hoch will sie Leben!

Advokat Prof. Dr. Reinelt
Advokat Prof. Dr. Reinelt

 

Als Frank Poschau Verständnis beim Kanzleikollegen Prof. Dr. Ekkehart Reinelt wegen Rückerstattung der 7000,-€ holen will, wird er abgewiesen. Und jetzt der Hammer: Er bekommt eine Vorladung von der Kripo Neumünster wegen Beleidigung und Erpressung der Anwaltskanzlei Reinelt&Genius  Dabei wollte er doch nur “Schlichtung”  um wenigstens “einen Teil” seines Geldes zurück zu beklommen.> Er hat keine Chance > denn es wird in Deutschland nach Streitwert abgezockt. >  Ob Erfolg dahinter steht oder nicht. >  Ein ewiges Zusammenspiel der Juristen > das gibt es sonst in keiner anderen Branche.

 

 

Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller.....
Am Ende ist das Justizopfer ein Krimineller…..Nur weil er gegen die Staatsgewalt seine Interessen zu vertreten wagt!

Das ist Sittenverfall, das ist Raubrittertum, das ist der helle Justiz-Wahnsinn. Wissen diese “Studierten” überhaupt, dass viele Betroffene ihnen das Studium mitfinanziert haben, als sich der Eine oder Andere sein BAföG abholte? Die Nerven liegen blank. Die Fäuste in den Taschen der vielen betroffenen Menschen werden immer fester!

 

Geld raffen fürs eigene Wohl ist alles was ganz gut klappt - wenns es um Unfallopfer geht.
Geld raffen fürs eigene Wohl  > das ist alles was ganz gut klappt – wenn es um Unfallopfer geht.

 

Advokatin Dr. Genius
Advokatin Dr. Barbara Genius

Wer  kann es erträglich finden, dass man vom Unfall-Opfer zum Versicherungs-Opfer, dann zum Gutachter-Opfer und schließlich zum Justiz-Opfer wird, das sodann wegen eigener Interessenvertretung zum “Kriminellen” gemacht werden soll? Justizalltag-Justizskandale-Justizopfer!

Ein Leben in Deutschland! > Und die Scheinheiligen kritisieren China und Russland!

“Wir machen den Weg frei” >für die Versicherung > für die Gutachter > für die Rechtsanwälte und für die Amtsjuristen > Alle sind sich selbst am Nächsten – Alle holen sich ein – oft unangebrachtes/unangemessenes – Stück vom großen Kuchen der vielen Geldzahlungen in die Versicherten-Solidargemeinschafts -Kasse. Leute begreift endlich mal: das ist das Geld der Versicherten, in Treuhand zum Ausgleich für Schäden hinterlegt. An diesem Geld hat sich Keiner der “feinen Damen und Herren” zu bereichern – oder Unfallopfer mit immer wieder neuen und fetten Honorarrechnungen ausbluten zu lassen  >> Ein Vampir – System!

Die R+V wurde gebeten, Stellung zu beziehen – Geht nicht, sagt die Pressestelle – Mit dem üblichen  Abwehrspruch, “Oh – es handelt sich um ein offenes Verfahren”.

Ach so ist das als: kritischen bei R+V nicht erwünscht.
Ach so ist das also: kritischen bei R+V nicht erwünscht.

Kritisches zur Geschäftspolitik der genossenschaftlichen R+V mag dieses Unternehmen nicht. Auf facebook wird dieser Beitrag in Regelmäßigkeit gelöscht. Keine demokratische Auseinandersetzung – sondern Versicherungen verkloppen – nur das ist  bei R+V- facebook erlaubt, mit dem Sprüchlein „Ihr plus an Gemeinschaft”.  Und jetzt? > Jetzt ist der Weg frei > die R+V Versicherungen doch einfach mal zu kündigen – Punkt!  Im Namen des Volkes > Der Verbraucher hat gesprochen – Punkt!

Hier eine  Presseanfrage an BGH – Die reine Arroganz der Macht beantwortet kritische Fragen nicht!

22.02.2014 > Es verschlägt einem die Sprache:

Für die sogenannte "Rechtssprechung" die Keine mehr ist, blättert man nur noch hin!
Für die sogenannte “Rechtssprechung” die keine mehr ist, blättert man nur noch hin!

4 Tage nach Veröffentlichung dieses Artikels vom 8.02.2014 und am gleichen Tag der ersten Presseanfrage an den BGH durch die Redaktion J+J vom 12.02.2014 lässt sich das „Hohe Bundesgericht – (BGH)“ überraschend schnell am 12.02.2014 herab, die Beschwerde des Unfallopfers Frank Poschau zur parteiischen Ablehnung des OLG – Schleswig vom 20.Juni 2013 als „für nicht durchgreifend zu erachten“. Welch eine Arroganz dann auch noch zu behaupten, die Rüge sei geprüft worden, aber eine nähere Begründung der Ablehnung durch den “BGH” bedarf es nicht. Das sind 12 Zeilen Geschreibsel und die  Rechnung des „Bundesgerichtshofes“ dafür ist schon 3 Tage später beim Justiz-Opfer Frank Poschau im Briefkasten –  die Höhe:  6.212,00 € . Das ist schon eine perverse Nummer diese Justizposse! Auch das geldgierige Anwaltsbüro Reinelt&Genius sattelt auf bereits erhaltene 7000,00 € weitere 1.056,48 € auf, obwohl dem Unfallopfer zugesagt war, dass die Anzahlung auch der endgültige Zahlungs-Betrag sei. Das Perfide: für eine staatliche parteiische “Entscheidung“ muss dann auch noch Umsatzsteuer gezahlt werden. Das Finanzamt nimmt also am R A U B Z U G teil, ohne jemals den Finger bewegt  zu haben. Der BGH – das sind die modernen Raubritter gegen das Volk > durch die “Politik” dazu geadelt.

Und wenn das Unfall-Opfer, dass jetzt auch Justiz-Opfer geworden ist,  durch die Justiz und die Anwälte ausgenommen  – dass einem Hören und Sehen vergehen, nicht mehr zahlen kann, wird dann auch noch in den Ruin getrieben und seines Hauses und seines Grundstücks beraubt. Vermutlich macht sich diese Juristenschar im stillen Kämmerlein über das Opfer auch noch lustig. Mit den Staatsjuristen des BGH haben sich dann insgesamt 25 Advokaten innerhalb von 10 Jahren mit diesem Fall beschäftigt und ständig für ein Nichts an Gerechtigkeit die Hand aufgehalten. >  Zum Wohle der R+V Versicherung > jetzt ist der Weg  frei <  für den nächsten Versicherungs – Betrug.

Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!
Der staatlich organisierte Versicherungsbetrug!

Was sind das für “Entscheider im BGH” – Des so bezeichneten Versicherungs-Senats!  

Der 16. “BGH-Senat” auch “Versicherungssenat” genannt, besteht aus 5 “verdienten JuristenInnen”. Verdient heißt hier > sie waren vorher dem Staat dienlich. Da oben angekommen, lässt sich prächtig gut Leben. Mit einem Gehalt von 10.000,00 € braucht man sicher keine Akten zu lesen. Das machen dann die sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeiter, wenn überhaupt. Bei den meisten angestellten „Bundesrichtern“ geht das auch gar nicht. Sie sind ständig unterwegs. Auf Vorträgen oder Workshop > der “edlen” Versicherungswirtschaft.

 

Marion Harsdorf-Gebhardt viel aus Reisen zu Tagungen!
Marion Harsdorf-Gebhardt viel auf Reisen zu Tagungen!

Das nennt man dann die Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht oder dem Euroforum des Instituts für Versicherungsrecht, oder dem Münsterischen Versicherungstag der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Uni-Münster. Beim traditionellen Vorabendtreffen im Mövenpick Hotel Münster trifft sich dann das Who is Who der Versicherungsbosse und anderer “Hoch-Elitär-Gewürdigten des Staates“. Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. plaudert dann sicher in angenehmer Atmosphäre mit Marion Harsdorf-Gebhardt, J  1964 geb. in Bonn (Richterin am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat) über “Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Versicherungs” – “Recht”. ( Nach dem Motto: Versicherungs – Bosse fürchtete Euch nicht.)

Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des "BGH"
Martin Lehmann sehr aktiv außerhalb des “BGH”

Auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH sind für “Bundesrichter“ des Versicherungs-Senates heiß begehrt und sicher gut bezahlt. Martin Lehmann (* 1955 geb. in Minden) Richter im IV. Zivilsenat (Versicherungssenat) des BGH gibt dann Seminare über “Aktuelle Probleme und neueste Rechtsprechung zur allgemeinen Unfallversicherung [14.11.2013] oder die Berufsunfähigkeitsversicherung”. Passend zum zynischen Vergleich im Fall Frank Poschau fabuliert er auch zum Thema Versicherungsfall oder nur ein Schicksals – Schlag? beim Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft (HZV). Das ist ein fachübergreifendes Zentrum für „versicherungswissenschaftliche Forschung und Lehre“ an der Universität Hamburg, so wird  behauptet. Es wird gemeinsam geführt  von den Lehrstühlen für Versicherungsbetriebslehre, Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht.  > Oder könnte man auch sagen:  Ein Hort der Versicherungs- Betrugs- Lehre am stinknormalen Beitrags-Zahler?

Frau Vorsitzende des „Versicherungssenates“ Barbara Mayen J.1956 die darüber mit entschied, dass  eine Kündigung von Lebensversicherungen  ein schönes Verlustgeschäft bleibt, arbeitet dann auch ganz gerne am Handelsgesetzbuch mit, (Buchpreis  260,- €) oder als Autorin an dem Schinken Haftpflichtrecht, dass für den stolzen von Preis 160,- € ende April 2014 erscheinen soll. Die drögen Schicksale von Unfallopfern rein zuziehen – dafür bleibt keine Zeit. Auch auf dem Bankrechtstag ist sie gerne gesehene Rednerin.

Einer für Alle > Alle für Einen!

Mitautorin Mayen
Mitautorin Barbara Mayen Preis : schlappe 160,-€
Christoph Karczewski - die Obliegenheitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .
Christoph Karczewski – die Obliegen-heitsverletzungen des Opfers offensichtlich ein beliebtes Thema .

Und „Senatsmittglied“ Dr. Christoph Karczewski J.1961 in Lich/Hessen geboren, ist zugleich auch Lehrbeauftragter an der Ruhr-Uni-Bochum. Er wird auch die Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrecht GmbH mit den Themen “Neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme der PKV [05.06.2014] und Allgemeines Versicherungsvertragsrecht [26.05.2014]” beglücken. Er hat ca. 20 Veröffentlichungen etwa zu Thema wie: “Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, RuS 2012, 270 – 280“ herausgegeben oder ein Sachbuch zur “Aktuelle Regulierungspraxis in der Sachversicherung” Kosten des Buches 547,40 EUR  inkl. 19% MwSt.  Eine Tagungskonferenz des Versicherungsforums zum Referententhema des Herrn „Bundes-Versicherungsrichters“ „Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen sind ja ganz nach dem “Geschmäckle”  vielmehr nach dem Gusto der Herren Versicherungsbosse. Ach ja – Tagungsgebühr in der Residenz am Dom zu Köln – 460,00 € >  Ja sie stopfen sich die Taschen voll!

Und Frau Dr. Annette Brockmöllig J.1963 ist sogar verantwortliche Redakteurin beim bekannten Verlag Franz Steiner, indem auch der Deutsche Apotheker Verlag beheimatet ist. Dort sind 5 Publikationen von ihr zwischen 19,00 € und 50,00 € zu bestellen. Ethische und strukturelle Herausforderung des Rechts ist ebenfalls eine Publikation von ihr.  Sicher auch interessant im direkten Vergleich mit dem Unfallopfer Frank Poschau, der hier langsam zum Justiz – Skandal mutiert.

Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller Erscheinungsweise: Vierteljährlich Jahres-Abo:274,40 €
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie Redaktion: Dr. Annette Brockmöller
Erscheinungsweise: Vierteljährlich
Jahres-Abo:274,40 €

Sie alle haben zur “Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung“ die Beschwerde des Justiz-Opfers Frank Poschau zurückgewiesen.

lachen soll ja gesund sein - in diesem Fall hier nicht!
Lachen soll ja gesund sein – in diesem Fall vergeht einem das Lachen.

Nein  > über diese Begründung darf laut gelacht werden – denn offensichtlich wurde zur Sicherung der Ver – Sicherung – Wirtschaft und vielleicht noch lukrativerer Aufträge für die Damen und Herrn “Bundesrichter“ das Tor zum absoluten Ruin des Unfall > Gutachter > Versicherungs >  und Justiz > Opfer Frank Poschau so aufgeschlagen, dass es einem die Sprache verschlägt!

 

28.04.2014

BGH und R+V schweigen sich aus!

Weder der BGH noch die R+V haben eine Presseanfrage zur möglichen Befangenheit wegen Nebentätigkeiten und gegenseitiger Auftragsannahmen bzw. Auftragsvergaben beantwortet. Hier gilt ja dann wohl der Grundsatz, wer nicht antwortet, widerspricht auch nicht.

Nur die eigenen ehemaligen hoch bezahlten Anwälte schiessen jetzt gegen das Unfall- und Justiz- Opfer nachdem sie ihn mit Gebühren abgezockt haben. So schreibt die Advokatin Dr. Barbara Genius aus Karlsruhe fast schon herzzerreißend an den lieben Kollegen der Staatsanwaltschaft über das Unfall- und Justiz-Opfer Poschau: „ Bereits jetzt ist dadurch der tägliche Kanzleibetrieb in Karlsruhe spürbar beeinträchtigt. Die Angestellten haben mittlerweile Angst davor, die Kanzleitür zu öffnen, weil sie befürchten, dass der Beschuldigte vor der Tür steht und ihnen etwas zufügen könnte“. Das ist ein aufhetzendes Eingreifverlangen um Frank Poschau zur Ruhe zu bringen, den Mund zu verbieten und um weitere Unfallopfer – wie gehabt – abzocken zu können.

Über die vielen Nebentätigkeiten der Damen und Herren des „Versicherungssenates am BGH“ hat die Anwaltskanzlei Genius u.a. kein einziges Wort verloren. Es ist allen Advokaten in Karlsruhe seit Jahren bekannt und alle haben N I X (nichts)  gewusst oder machen mit!

Zahlen um keine Rechte zu haben.
Zahlen um keine Rechte zu haben.

Und der viel gepriesene RA. Jürgen Hennemann rückt seit Monaten nicht einmal die Verfahrensakten heraus. Das dies beinah zur Verzögerung bzw. zur Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde beim BVG geführt hat, interessiert den angeblichen Retter der Unfallopfer > so loben ihn die „Leitmedien“ in Norddeutschland – nicht weiter. Trotz überzogenem Honorar für eine „Leistung“ die er nie erbracht hat, bleibt er stur und hetzt ebenfalls gegen seinen ehemaligen Mandanten unflätigherum. Die Akten gibt er nicht raus. >  Und so kann festgehalten werden, dass es im sogenannten Rechtsstaat Deutschland nur noch um eines geht: Honorare, Honorare und fette „Gebühren“ fürs „Gericht“. Und zahlen darf das Unfall-Opfer, ohne Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit! Verlangt er sein Recht, wird er kriminalisiert!

 

 

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