Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

[:de]

Das Landgericht Erfurt hat die ‚Beleidigung‘ – Verhandlung  gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebotes, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> „Justizministerium“
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o. a. Hauptverhandlung am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die „Achse des Bösen“!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 „neue“ Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen, das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim „Bundesverfassungsgericht“ durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die „Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die „Normalsterblichen“ zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf:

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:en]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:nl]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:]

6 Gedanken zu „Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.“

  1. In den Fokus der “Achse des Bösen” geraten nunmehr ganz “normale” Bürger, DDR-Bürgerrechtler – wie Angelika Barbe – die an das Gute glaubten und sich einen solchen “Rechtsstaat” nicht vorstellen konnten und vielleicht auch nicht wollten.

    Die “Erfurter Geschwister May” wurden teilweise ungläubig belächelt, weil keiner ein solches Unrecht – über den 3. Oktober 1990 hinaus -, das nur mit dem NAZI-System zu vergleichen ist, glauben wollte und für möglich hielt.

    Nun haben wir die real existierende, bis dahin unterschwellige Realität, die jeden Bürger früher oder später erreichen wird. Wer sich auf die Einhaltung der elementarsten Menschenrechte beruft, wird von den Vertretern des Rechtsstaates – mittels “hoheitlich angeordneter Gewalt” – physisch und psychisch misshandelt.

    Das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit wird außer Kraft gesetzt. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wird nicht nur herabgewürdigt, sondern systematisch in aller Öffentlichkeit zerstört, um die Bürger abzuschrecken und in Angst zu versetzen.

    31 Jahre nach dem Fall der Mauer wird die verweigerte “Aufarbeitung des SBZ-/DDR-MfS-Unrechts” von der unterschlagenen “Nichtaufarbeitung des NAZI-Unrechts” überholt, die “böse Saat” der ungleichen Brüder und Schwestern, “Bodensatz OST vereint mit Abschaum WEST” scheint aufzugehen.

    Die Demaskierung des “Rechtsstaates” ist in vollem Gange. Dank der Maskenpflicht “Corona” bahnt sich die WAHRHEIT unaufhaltsam ihren Weg!

  2. Die Strafverhandlung gegen Claudia May, Landgericht Erfurt, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11, wird am Freitag, den 22. Mai 2020 ab 9:00 Uhr fortgesetzt.
    Der OStA Dr. Joachim Becker als Vertreter des öffenlichen Interesse und der berechtigten Interessen der Strafangeklagten stützt die strafrechtliche Verfolgung der Claudia May auf die verschredderten Ermittlungsakten und die Erinnerungslücken, u.a. des Zeugen, Staatsanwalt Alexander Gröll, Ltr. der JVA Tonna.Gröll unterstellte im erstinstanzlichen Protokoll der Strafangeklagten “Uneinsichtigkeit”. Auf die Frage der Strafangeklagten, worauf sich diese Uneinsichtigkeit beziehe, fehlte diesem die Erinnerung.
    Wer mit Anfang 40 als sog. Elite-Jurist und Ltr. einer JVA bereits derartige Erinnerungsausfälle hat, um dessen “Glaubwürdigkeit” dürfte es generell schlecht bestellt sein. Eine statistische Analyse, warum und weshalb die Justiz – bis auf die wenigen Ausnahmen – unglaubwürdig ist, dürfte das wahre Ausmaß des Unrechts der Robenträger offenbaren.

    1. Sie haben Recht. Eine Parallelgesellschaft ohne Moral und Anstand. Eine No go Area die gegen eigene Gesetze und Vorschriften verstoßen. Wird dies von den Betroffenen beklagt, wird man von diesen „schrecklichen Juristen“ verklagt und oder durch die Instanzen mit enormen finanziellen Aufwand gejagt. So kann es nicht weiter gehen. Die Zeit ist reif – nach dem Corona-Wahn – diese Täter aus dem Amt zu jagen.

  3. Es gibt im ganzen Erfurter Landgericht keinen so kleinen Raum, der für nur sieben Personen Platz mit dem befohlenen Abstand bietet. Es gibt dort auch keinen so kleinen Sitzungsraum, in dem nicht mindestens 20 Personen Platz finden. Keske, den ich als “Richter” am Erfurter Landgericht erlebte, ist einer, der die Akten, die ihm in der zweiten Instanz vorgelegt werden, nicht liest und wohl eher auf die Rechts”kenntnisse” seiner Kollegen der ersten Instanz vertraut. Dabei bemerkt er gravierende Fehler nicht. Es gab einen Prozess, da hat die Richterin grob gegen die Gesetzeslage verstoßen. Keske gab ihr Recht und mußte von der betroffenen Partei auf das gültige Gesetz hingewiesen werden. Immerhin sah er das ein und bot sich an, der Richterin erster Instanz – Amtsgericht Erfurt, Marx – ein paar “Empfehlungen” zukommen zu lassen. Die Rechtslage war eindeutig. Das Verfahren wurde in die erste Instanz zurückgegeben; der Ausgang eigentlich gewiß. Die Verhandlung währte ganze 15 Minuten und ignorierte alle Empfehlungen. Er wurde nie zu Ende geführt und begann im Jahr 2011. In diesem Verfahren ist die Gegenseite sehr einflußreich, da haben sich Richter eben zu fügen. Keske ist auch aus anderen Verfahren bekannt, in denen er sich ständig beugt und in seinen Entscheidungen konsequent auf rechtliche Begründungen verzichtet. Durchweg schwammig und immer an anzuwendenden Paragraphen vorbei. Keske wird auch regelmäßig hinzugezogen, wenn ein weiterer oder drei Richter Beschlüsse und Urteile unterzeichnen müssen. Nie legt er Veto ein, obwohl es angezeigt wäre. Das wird durch die dritte Instanz schließlich auch bestätigt. Solche Justizvertreter sind schuld, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat überwiegend unter Null liegt.

  4. “Richter, insbesondere auch am Landgericht Erfurt, machen aus der “Theorie” d.h. Verfassung und Rechtsordnung w a s s i e w o l l e n ! Das ist die qualitätswissenschaftliche Kategorie, die von echten Gerichtsreportern, wie Heinz Faßbender, nachvollziehbar und überzeugend bearbeitet und dokumentiert wird. Solche “qualitätswissenschaftlichen Prüfer” werden von Richtern / Tätern aber (wie in Erfurt) konsequent ausgegrenzt, bemobbt und in allen Facetten angegangen.

    “Der Revisor” von Nikolai Gogol (1835) läßt grüßen!

    Die qualitätswissenschaftliche Kategorie “Richter machen aus der Theorie d.h. Verfassung u. Rechtsordnung was sie wollen.” klingt womöglich noch nach Zufall, Unvermögen oder Fehlleistung: NEIN! Judaskative Fehlleistungen sind definitiv eher, wie Ex AmtsgerichtsDirektor Deichner (Wiesbaden) richtig meinte, dem Vorsatz und der den Vorsatz auslösende “kriminellen Orientierung” zuzuordnen. Deichner hat m.E. prozentual noch untertrieben, als er feststellte: Er schätze, daß mindestens 80 Prozent seiner RIchterkollegen/innen selber kriminell seien, nämlich durch ihre Rechtsprechung!

    Das Landgericht Erfurt uebertrifft, schon allein in den Rechtssachen Claudia Mai, nach meinem Eindruck (z.T. auch den Verhandlungen vor Ort gewonnen), in der Kategorie “Richter, immer auf der Seite der Täter…” locker die 99% Marke, im Sinne des von Deichner festgestellten “kriminellen Ansatzes” bei der Tätigkeit der Richterkollgen…UND: Richter sind deshalb wohl, wie schon in der biblischen Geschichte, damals wie heute, die übelsten Menschenschänder, Charakterschweine, die durch die von Deichner festgestellte kriminelle RechtsWegprechung willkürlich Existenzen tagtäglich gefährden und vernichten. Da sie vorsätzlich “ans Werk” gehen, entscheiden sie sich vorsätzlich GEGEN DIE THEORIE d.h. Verfassung u. Rechtsordnung…

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