Jugendamt Bergisch-Gladbach: Keine Zeit für Kinderschutz, aber für Strafanzeigen gegen Journalisten!

Foto oben: Amtsgericht Bergisch Gladach. Sich nicht kontrollieren lassen, aber Kritiker verfolgen!
Persönliches
Artikel
Die Justiz hat immer wieder Zeit, Menschen, die sich engagieren, mit Verfolgungsmaßnahmen zu überziehen oder über Strafbefehle abzuzocken. Hier ein Beispiel einer befangenen Richterin, die ohne die Einholung einer Stellungnahme einen Strafbefehl von 900,- € unterschreibt. Dabei ist genau das Amtsgericht Bergisch Gladbach für den Kindesraub aus der Familie Haddad / Mogultay durch das Jugendamt Bergisch Gladbach verantwortlich und richtet jetzt mit strategischen Klagen über diejenigen, die diesen Wahnsinn und diese menschenverachtenden Verletzungen am Leib und der Seele der Kinder und Eltern kritisieren und im Sinne der journalistischen Sorgfaltspflicht  aufarbeiten. Eine konstruktive Debattenkultur dient letztlich der Stärkung der demokratischer Gesellschaften. Daran haben sie allerdings kein Interesse. Der Behörden- Terror, den sie ausüben, darf wie in den Schurkenstaaten ja auch nicht kritisiert werden. Die haben nur noch nicht kapiert, dass die Zeiten des Wegschauens oder “nichts gewusst haben wollen” ein für alle Mal vorbei sind.
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Amtsgericht GL 29.12.22 eine befangene Richterin, die es nicht sein will, um systemrelevant weiter auf die Jagd gegen Journalisten und Aufklärer gehen zu können.

 

Angeblich will dieses Jugendamt Bergisch Gladbach total überarbeitet sein, berichtet es über viele Medien kurz vor Weihnachten und kann sich nur noch in sogenannten “Notfällen” zur Daseinsberechtigung herumquälen können. Eine Unverschämtheit, deshalb um Verständnis bei den zwangsgetrennten Kinder und Eltern zu betteln. Denn in den allermeisten Fällen liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. So auch in diesem Fall. Dabei haben die meisten Mitarbeiter/innen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser DPA-Meldung, etwa um den 06.12.22 und später sogar viele Jugendamtsmitarbeiter/innen ab dem 15.12.22  bis hin zum „Neuen Jahr“ mit Abwesenheitsmeldungen geglänzt, die der Redaktion vorliegen. Die angebliche Überarbeitung war also eine Fake-News, damit sie in Ruhe “ihr” Weihnachten ungestört feiern können und danach wieder mit dem Krieg gegen das “Kind” zu beginnen! Sollen sie doch mal ihre vielen Unrechtsfälle in Ordnung bringen und den Eltern mit entsprechender finanzieller und personeller Haushaltshilfen die geraubten Kinder wieder freigeben(!) oder Journalisten in Ruhe lassen, die ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Grundgesetz aufdecken. Was sind das nur für verlogene Heuchler und Pharisäer!

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Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch: Der beleidigte Staat. Hundertausende Verfahren in Deutschland. Der Bürger soll den Mund halten.  Auch Claudia May aus Erfurt. 

Ein Weihnachtsbrief an das Jugendamt Bergisch Gladbach von der Familie Haddad /Mogultay ! Hört doch mal auf, König Herodes, den “Kinderschlächter” zu kopieren !

 

Sie verhalten sich wie König Herodes, der befahl, alle Kinder in seinem Herrschaftsbereich zu killen!

Videos und Fotos am 24.12.2022 gegen 14.30 Uhr von Familienmitgliedern aufgenommen und der Redaktion zur Verfügung gestellt.
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Frau Pädagogin C. Wittschier, (als Kindervermittlerin, genaugenommen als eine Menschenhändlerin) des Jugendamtes GL Kinder aus Familien in unbekannte Haushalte verschleppt – Mail vom 23.12.22
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Das ist Ihre Nummer: 5-514 PK 164 ;
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Das Zeichen der Eltern:” J. ist unser Kind “.
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Damit Sie nicht sagen können, Sie hätten von nichts gewusst, überlasse ich Ihnen meine Presseanfrage zum Kind J. Haddad: Sie sollten vorsichtshalber die von Ihnen „Pflegevorgesehene“ darüber informieren, dass der Gang zum Verfassungsgerichtshof NRW durch die Kindeseltern wegen elementarer Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes vorgesehen ist. Sie sollten sich deshalb überlegen, ob Sie verfassungstreu, unserem großartigen Grundgesetz dienlich sein wollen oder gegen die verfassungsrechtliche Ordnung putschähnliche Fantasien ausgeprägt haben.

Die ( putschähnlichen Fantasien ) müsste ich dann unserem ehrenwerten und stets wachsamen Bundesamt für Verfassungsschutz mitteilen.

Alle Kinder haben unseren Schutz verdient. Ukrainische und hier in Deutschland lebende Eltern mit ihren Kindern. Ihnen dürfen ihre leiblichen Kinder nicht wegen „prekärer Situationen“ weggenommen werden. Der Staat hat alles zu tun, um derartige Situationen zu lösen, nötigenfalls muss an die Eltern der Pflegesatz gezahlt werden, den heute irgendwelche katholischen Einrichtungen abkassieren, um die Kinder von den Eltern zu entfremden. Die leiblichen Kinder müssen bei den Eltern bleiben können, nur das gibt das Gesetz und unsere soziale und menschliche Verantwortung her. Ukrainische Eltern mit ihren Kindern befinden sich doch auch in „prekären Situationen“ und ihnen wird berechtigterweise geholfen, dass sie ( die Familien ) zusammenbleiben können.

Dass die Gefährdungsmelderin Frau Osterholz von der Caritas dort nicht mehr arbeiten soll, genauso wie Ihr Herr Timo Henrichs, ehemals Jugendamt GL, spricht ganz offensichtlich für sich. Offensichtlich sind sie mit dem angerichteten Desaster gegen die Familie Haddad/Mogultay nicht mehr tragbar. Denn ihre Handlungen haben nichts mit dem Kindeswohlgrundsatz zu tun. Sie haben diese Verantwortlichen für das Desaster nicht mehr zu schützen, indem Sie die Familie weiter verfolgen und deren Kinder in Pflegesatz-kassierenden, zweifelhaften Einrichtungen – die ihre Sünden an Kindern und Jugendlichen bis heute noch nicht aufgearbeitet haben – wegsperren.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachten und denken Sie in der Weihnachts-Messe immer daran, wie es den Kindern und den Eltern an diesem Abend > weggeschlossen voneinander < geht.

Ihr Heinz Faßbender (Journalist)
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Angeblich will dieses Jugendamt total überarbeitet sein und sich nur noch mit Notfällen zur Daseinsberechtigung herumquälen können. Eine Unverschämtheit, deshalb um Verständnis zu betteln. Dabei haben die meisten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung, etwa um den 06.12.22 und später sogar viele Jugendamtsmitarbeiter ab dem 15.12.22  bis hin zum „Neuen Jahr“ mit Abwesenheitsmeldungen geglänzt. Die angebliche Überarbeitung war also eine Fake-News, um in Ruhe Weihnachten zu feiern und um danach wieder das ” Kinde ” zu jagen! Sollen sie doch erstmal ihre vielen Unrechtsfälle in Ordnung bringen und den Eltern mit entsprechender finanzieller und personeller Haushaltshilfen die geraubten Kinder wieder freigeben(!) Was sind das für verlogene Heuchler und Pharisäer!

Für alle Kinder und für alle Eltern, die zwangsweise alleine Weihnachten feiern müssen  – wegen herzloser Behörden und einer unmenschlichen Justiz –  jetzt ein kleines Video.

Viele Menschen rufen Euch zu: 

Ihr seid nicht alleine!

Die zivilisierte Gesellschaft ist bei Euch!

Kinder, nach deutschem amtlichen Denkmuster „in prekären Situationen“, singen für Euch zwangsgetrennten Kindern und Eltern in Deutschland ein Weihnachtslied voller Lebensfreude und herzzerreißend.  Ganz offensichtlich funktioniert das, eben weil sie mit und in ihren Familien mit Geschwistern zusammenleben, ohne diese von vielen Betroffenen so gesehenen Gestapo – und stasimässigen Nachstellungen des ” Kinder-Raub-Jugendamtes “.
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Und hier in Deutschland weinen Kinder und Eltern, weil die stille Nacht, die heilige Nacht für sie nicht gilt – auf Anordnung des Jugendamtes oder der Familiengerichte, gefangen im Instanzenweg der langen Behördengänge auf Aktenrollwagen in den Geheimhaltungskeller geschoben werden. Ohne Öffentlichkeit > Leid  < zuzufügen und dafür keine Verantwortung übernehmen zu müssen und deshalb für Behörden und Justiz kein Problem ihre Unmenschlichkeit  ausleben und am Weihnachtsabend  dem ” Kinde “so nahe > genießen < zu können.

Mutter Haddad vor dem Rathaus Bergisch Gladbach zündet Kerzen für ihre 4 entführten Kinder am Heiligabend an.

Persönliche Erklärung

 Eine Presseanfrage an die Kinderklaubehörde Bergisch Gladbach.

Gelogen, betrogen, um sich der Kinder zu bemächtigen.

Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2022 um 13:46 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Brigitte.holz-schoettler@spd-gl.de, d.kothe@caritas-rheinberg.de, “F.Steinstadt-gl.de” <F.Stein@stadt-gl.de>, k.funk@caritas-rheinberg.de, a.goersmeier@kinder-jugendhilfe-overath.de, M.Hasenbach@stadt-gl.de, info@kinder-jugendhilfe-overath.de, info@kinderschutzbund-rheinberg.de, info@caritas-rheinberg.de, jugendamt@stadt-gl.de, K.Johr@stadt-gl.de, kommunikation@klinikum-lev.de, M.Linnenbrink@stadt-gl.de, S.Lautenschlaeger@stadt-gl.de, p.liebmann@stadt-gl.de, medien@caritas-rheinberg.de, dagmar.orth@kja.de, ohlig@kinder-jugendhilfe-overath.de, pressestelle@caritas-rheinberg.de, A.Ahlers@stadt-gl.de, “Sahinder Capraz” <rain-capraz@web.de>
Betreff: Eilige Presseanfrage
Die Damen und Herren,

Inzwischen liegt mir der Entlassungsbericht des städtischen Klinikums Leverkusen zum Frühchen J. geb. 24.04.2022 vom 25. Juli 22 vor.

Auf Seite 4, 9 Absatz, Zeile 1 und 2 wird über eine Drogenfreiheit des Kindes berichtet. Die Untersuchungen wurden am 25.04. und 28.04. 22 mit negativem Ergebnis vorgenommen. ( die Mutter kann während der Schwangerschaft keine Dorgen genommen. Sonst wäre das Kind auch Dorgenabhängig. )

Frage: Wieso wurde den Eltern bei diesem Ergebnis unterstellt, der Kontakt zum Kind müsse wegen Drogenabhängigkeit der Kindeseltern unterbleiben?

Auf Seite 6, 1 Absatz, wird berichtet, dass eine „schwierige soziale Situation“ besteht und deshalb das Jugendamt informiert wurde, mit der Maßgabe, dass J. den Kindeseltern weggenommen wurde.

Frage: Ist Ihnen der „Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz“ bekannt, der Sie verpflichtet, dass niemand bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte wegen seiner Behinderung oder sozialen Herkunft benachteiligt werden darf?

In der Zusammenfassung auf der Seite 6, 2. Absatz des Entlassungsberichtes wird festgestellt, dass die Entwicklung des Kindes einen „erfreulich komplikationslosen Verlauf“ genommen habe.

Frage: Warum ist die tägliche elterliche Betreuung des Kindes nach ca. 6 Wochen durch das Jugendamt GL zwangsweise unterbrochen worden?

Warum haben die verantwortlichen Ärzte nicht gegen dieses unmenschliche Vorgehen des Jugendamtes GL rebelliert?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 28.12.2022 notiert.

Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werde ich den Kindeseltern anraten, den Verfassungsgerichtshof NRW wegen Rechtsverletzung des AGG, 1 SGB I § 33c anzurufen.

gez. Faßbender
Journalist

Und immer und immer wieder, der Besuchsboykott der besonderen bösen Art!

Die Kindeseltern Haddad/Mogultay kämpfen für ihre Kinder am „Heiligabend“ auf der Rathaus-Empore hoch zum Thron des Herrn Bürgermeister, der jeden weiteren Schriftverkehr zur Sache verboten hat. Der SPD-Mann will nicht mit menschlichem Kleinkram belästigt werden. Damit er später sagen kann, er hat von nichts gewusst?

Hat das Jugendamt Bergisch Gladbach oder die vielen „Pädagogen/innen“ und „Sozialarbeiter/innen“ selbst psychische Probleme, fragt die Mutter vor dem Rathaus den Herrn Bürgermeister – verbotenerweise trotz und alledem!

Lesen Sie auch: Drei weitere Kinder der Familie Haddad / Mogultay wurden mit haarsträubenden Begründungen entführt! Und das schlimme; die Justiz macht einfach mit! Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung! Film einfach gelöscht!

Hier ein ausführlicher Filmbeitrag zum Jugendamtsskandal Bergisch Gladbach: Der Film Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung ist unzensiert zu sehen auf Facebook

Fazit dieser Weihnachtsgeschichte!

 

Oh Tannenbaum , oh Tannenbaum

Selbstanzeige zur Weihnachtszeit!

Für alle, denen diese Veröffentlichung nicht passt, der Autor muss sich wegen seines Engagements in dieser Sache mit einem Strafbefehl von 900,00 € rumschlagen und hat vor Kurzem eine weitere – neue – Strafanzeige durch das Jugendamt GL von der Polizei erhalten.

Wir möchten bemerken, dass wir uns jetzt selbst angezeigt haben. Und zwar weil wir, wie Walter Steinmeier es in seiner Weihnachtsansprache 2022 bereits gesagt hat, besonders von den Behörden und der Justiz den Zusammenhalt und Gemeinsinn nicht nur in dieser Sache fordern. Die Zivilgesellschaft hat in diesen harten Zeiten einen herausragenden Gemeinsinn und menschlichen Zusammenhalt gelebt, der teilweise mit bösartiger Niedertracht durch die Justiz und die Behörden bekämpft wurde. Wir haben uns auch deshalb selbst angezeigt, weil wir das Recht der Presse- und Meinungsfreiheit in diesem wunderschönen demokratischen Rechtsstaat für uns in Anspruch genommen haben.

 

Die 8 These von Martin Luther zur Weihnachtszeit!

In diesem Sinne sei allen Beteiligten zur Nach-Weihnachtszeit auf den Weg gegeben, verputschen Sie bitte nicht unser schönes und tolles Grundgesetz, nur weil wir Ihre Handlungsweisen nicht akzeptieren können und auch nicht wollen bzw. uns weigern es widerspruchslos zu müssen. Das lehrt uns unsere graue deutsche Geschichte. Da sind wir nicht mehr mit dabei! Da werden wir zu Widerstandskämpfern! BASTA! Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, das lassen wir uns nicht mehr gefallen!

Lesen Sie auch: Jugendamt Bergisch Gladbach keine Zeit für Kinderschutz aber für Strafanzeigen gegen Journalisten (3)

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Eine PR-Aktion sondergleichen: Viel Getöse – um wenig Putsch (!) Typisch BKA, GBA & BGH! Diese Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

Verwirrte Greise, die mit einem bevorstehenden Staatsstreich gewaltsam dieses Land in eine Art Monarchie umwandeln wollten und deshalb sofort außer Gefecht gesetzt werden mussten, ist als Geheim-Operation – PR „Putsch“ eine ganz offensichtliche gesteuerte Propaganda-Aktion des Bundeskriminalamtes, der Bundesanwaltschaft, des Bundesgerichtshofes, des Bundesjustizministerium und des Bundesinnenministeriums. Das Propagandaministerium des 1000-jährigen Reiches lässt grüßen! Das Nachrichtenmagazin  „Der Spiegel“ ist die Presse-Speerspitze als DAS NSDAP-Wochenblatt „Der Stürmer“, mit dem Untertitel „Deutsches Wochenblatt zum Kampfe um die Wahrheit“ (A.d.R. der eigenen Wahrheit).

Nur Total-Verblödete fallen auf diese Putsch-Nummer rein!

Zitat: “Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.” (Napoleon Bonaparte)”

Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

12.12.22: Die Bundesanwaltschaft sollte sich mal die belgische Staatsanwaltschaft zum Vorbild nehmen. Die EU- Korruptionsaffäre könnte einer der größten Korruptionsskandale der vergangenen Jahre werden. Das sind Substanzermittlungen. Die voraussichtlich Beteiligen sind nicht wegen ihrer Phantasien verhaftet worden.

Die inhaltliche Lenkung der Presse in diesem Putsch-Phantasie-Fall erinnert an das Reichsministerium für Volksaufklärung (Volksverdummung) und Propaganda.

Schon 14 Tagen vorher wussten die meisten Medien über die Razzia und Hausdurchsuchungen in der Reichsbürger – Gespinne – Überteibungsaktion Bescheid, berichtet die Berliner Zeitung kritisch. Sogar die angeblichen Täter waren mit Anschriften und Telefonnummern der Presse bereits Wochen vor der Verhaftung der angeblichen „Putschisten/innen“ bekannt.

Denn die ersten Artikel zur Razzia waren keine Meldungen, – wie die BZ schreibt – sondern bereits Hintergrundstücke, die bei Bild von acht und beim Spiegel von sechs Autoren – darunter die wichtigsten Investigativ-Reporter des Magazins – geschrieben wurden. Zudem waren auch alle großen TV-Stationen des Landes quasi live dabei. Und dokumentierten, wie viele der Gestalten (die meisten davon zuvor im Staatsdienst) in Handschellen und mit Maske aus ihren Häusern geführt wurden. Das „Mit Maske“ muss deshalb erwähnt werden, weil fast alle Reichsbürger auch Corona-Leugner sein sollen – nach dem Willen des Staates. Die Berliner Zeitung einer der wenigen deutschen Presseorgane die diese Putsch-Nummer sehr kritisch begleitete.

Niederkloppen zu allen Zeiten und immer wieder!

Um der ganzen Geschichte bei den von Inflationsangst und Gaspreisen etwas abgelenkten Bürgern noch ein bisschen Nachdruck zu verleihen, war die ganze Aktion für fast alle „der größte Anti-Terror-Einsatz in der Geschichte der BRD“. 3000 Polizisten, Aktionen in Deutschland, Österreich und Italien und 25 verhaftete Verschwörer. Donnerwetter, Demokratie gerettet, der „Deutsche Reichstag“ aber lebt weiter. Das Problem ist nur, eine echte staatszersetzende Gefahr ist von den Verschwörern um den Prinzen zu keinem Zeitpunkt ausgegangen, berichtet erstaunlich offen die Berliner Zeitung.

Das Geheimnis war allen bekannt und deshalb kein Geheimnis mehr!

Jetzt ist doch davon auszugehen, wenn fast alle Medien über die Razzia Bescheid wusste, dass diese Aktion bei den jetzt Verhafteten auch bekannt war. Übereinstimmend berichten kritische Medien, dass den angeblichen Staatsstreich-Verschwörern die Razzia vorher bekannt. Warum sind sie denn noch da – um dann von den Elitepolizisten mit großen Aufwand verhaftet zu werden? Das ist doch einfach LÄSCHERLICH(!)

Wenn Putsch, dann nur so: Der angebliche Putschversuch in der Türkei 2016

Ausschnitt eines Überwachungsvideos: putschende Soldaten auf der Bosporus-Brücke in Istanbul. Wie bestellt und nicht abgeholt. Ein Putsch des Staates, um der Vernichtung des Feindes wegen. Die Türkei wird sich die Augen reiben und nach Deutschland rufen: abgekupfert, reproduziert, kopiert.

Die Bundesanwaltschaft spricht von einer konkreten Gefahr für diesen schönen zupackenden Beamten- & Juristen-Staat, wenn es um die Rettung ihres Putsch-PR-Coups und deshalb vor allem um den Haftgrund geht. Ohne Haft kein Putsch-PR-Coup!

Fluchtgefahr kann nicht unterstellt werden, denn die Verhafteten waren 14 Tage vor ihrer Verhaftung informiert.

Denn Fluchtgefahr kann ja nicht mehr unterstellt werden, wenn die Razzia bundesweit 14 Tage vorher auch den Verhafteten bekannt war. Dann konstruiert man schnell eine “kriminelle Vereinigung” und erinnert direkt an die RAF die mordend durch Land zog und in der DDR bei den Genossen Unterschlupf fand.

 

Eine Rentnergang mit ihrem Prinzen, aus einer anderen Welt, dessen Gedankenwelt und Absichten schon seit mindestens 14 Jahren auf YouTube gut dokumentiert sind – schaffen diesen aussichtslosen Plan eines Staatsstreiches (Putsch) ohne Polizei, Militär oder Geheimdienst überhaupt nicht. Sonst wäre Putin sicher schon längst weg vom Fenster.

So berichtet das Berliner Blatt ihr Rechercheergebnis, das über den aktuell von der GSG9 in Calw festgenommenen Kameraden Andreas M.  Folgendes bekannt sei: „Der Mann war kein Kämpfer, sondern ein Stabsunteroffizier, der nur in der Logistik gearbeitet hat. Wenig schießen, viel SAP und Kaffeekochen.“ Der Mann habe wenig bis gar keine Verantwortung und Kontakt zu echten Kommandosoldaten gehabt. Sein Spezialgebiet sei Materialversand und Management für die Auslandseinsätze gewesen. „Bedrohung, eher gering bis nicht vorhanden“, so die Einschätzung des Soldaten. Harmlose Menschen, die etwas rumspinnen. Wie viele sitzen da in Behörden, Amtsstuben oder der Justiz und vernichten mit ihren Entscheidungen den Glauben an Gerechtigkeit und dem Grundgesetz? Nur das ist Staats-zersetzend – die Damen und Herren der bundesdeutschen Jagdgesellschaft in Karlsruhe!

 

Für die Legislative, die Exekutive, die Judikative und die Presse!

Vielleicht ist es die (kleine) Rache des Staates, weil der „Umsturz“ Prinz (so die Bildzeitung) Geld vom diesem Staat haben will, den er gleichzeitig wegzuputschen erträumt. Der kleine Zwist mit der Bundesregierung – so die BZ – wegen ein paar Immobilien und Kunstobjekte, damit ist der Prinz nämlich berühmt geworden. Es geht ihm wie Deutschlands berühmtestem Arbeitslosen Arno Dübel: Er möchte Geld vom Staat und einfach nur in Ruhe gelassen werden. Ob das rechtens ist, müssen jetzt in beiden Fällen Gerichte entscheiden.

Und die Entscheidung für den Prinzen ist jetzt schon gefallen – schuldig im Sinne des PR-Coups(!)  für den angeblichen Rechtsstaat, der über eine solche Aktion vermutlich ziemlich andere große Schweinereien zu verbergen hat. Und die Presse macht bei dieser – im Volksmund – VERARSCHE kräftig mit.

Manchmal sind die Antworten aber noch einfacher: Ein Rundumschlag gegen alle mutigen Kritiker, Aktivisten, Journalisten, den Mund zu halten und demnächst die Pressemitteilungen der Behörden verbreiten. Denn ab jetzt ist man ohne es zu wissen ein „Reichsbürger“, wenn man nicht pariert – der auf offener Straße verhaftet werden darf. Sind wir wieder so weit? Nein – es ist wieder so weit!

Die geteilten Staatsgewalten vereint in Eintracht zur Niedertracht!

Der Reichstag hieß auch in der Weimarer Republik Reichstag (siehe Reichstagsbrand). Er heißt wieder so seit der Wiedervereinigung. Ist das „Vergangenheitsbewältigung“? Hat ein Reichstag nicht auch seine “Reichsbürger”?

Aber das allerschlimmste: Die sich zu kontrollierenden Gewaltgeteilten haben sich vereint und selbst zum großen Putsch geblasen. Die Gewaltgeteilten haben in diesem Fall sämtliche rechtsstaatliche Grundsätze regelrecht zertrampelt. Viel Getöse, um sich als Retter für die Demokratie aufzuspielen, die sie seit Jahren subtil selbst vernichten. Diese gewaltgeteilten Heuchler und eigentlichen Demokratie- und Grundgesetz-Feinde!

Noch etwas: Die Ermittlungen sollen 9 Millionen Euro gekostet haben, wird berichtet.

Die Demokratie ist wehrhaft, so wehrhaft, dass sie sich von innen heraus selbst vernichtet, durch die Wehrhaften. Um eines billigen PR-Coups wegen!

Aktuelle Nachricht vom 09.12.22:

Angeblich, so wird jetzt berichtet, seien Todeslisten entdeckt worden. Focus berichtet dagegen, dass diese angeblichen Listen vor Einleitung des jetzigen Verfahrens gefunden worden sind.

Warum wird das jetzt gerade in den Medien als aktuelle Erkenntnis aufgebauscht? Weil sie sonst nichts haben?

Wie wichtig die Bundesanwaltschaft die Listen nimmt, zeigt eine Anfrage von der Tageszeitung „Taz“. Die auf der Liste stehenden bekannten TV-Moderatoren/innen wurden bis heute nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie überhaupt auf der Liste stehen sollen. Was ist das jetzt schon wieder für eine Nummer der aktuellen Volksverblödung?  

Dass sich das „Nachrichtenmagazin – DER Spiegel –“ für diese PR-Putsch-Aktion des Staates als die Speerspitze der „Lügenpresse“ hergibt, wird sicher für dieses Presse-Staatsorgan noch Folgen haben. Dieses Blatt hat mit dieser Verarschungsaktion ausgedient.

Wetten – später behaupten sie – „von der Unschuldsvermutung haben wir nichts gewusst! Die StPO kennen wir auch nicht“!

 

“Sie sollen versucht zu haben“ behauptet die Generalbundesanwaltschaft (GBA) – Karlsruhe. Das ist ähnlich wie der Satz: Hätte, hätte Fahrradkette.

 

Man kann von den Verhafteten halten, was man will, der Staat hat sie mit dem Lei(D)medien-gepresse – offensichtlich ein Geschäft auf Gegenseitigkeit – und mit dieser PR-Putsch-Bedrohungs-Erfindungs-Lage jetzt schon zu Märtyrern/innen gemacht. Er hat dieser Gruppe mit ihren verquasten Gedanken (die darf man doch wohl noch haben) einen enormen Mitgliederschub zu Weihnachten 2022 beschert. Der Putsch-Erfindungs-Staat als Christkind für die „neue“ Generation von vermuteten Putschisten/innen(!) Sie werden sich als die Stauffenbergs der Neuzeit feiern lassen, ohne dass eine Bombe detonierte, aber genug Splitter hinterließ, dass das Grundgesetz sich selbst weggesprengt hat – durch diejenigen, die vorgeben, es „schützen zu wollen“.

Diese verlogenen Gestalten in den Ämtern haben aber auch deutlich gemacht, dass prinzipiell Andersdenkende/innen, Kritiker/innen, Aktivisten/innen, kritische frei Journalisten/innen und Blogger/innen nichts mehr zu lachen haben in diesem Land. Ganz schnell ist man heute zum Reichsbürger erfunden und weggeknastet.

Alles wird subtil zur Denk-Einheitssuppe erzwungen, im Einheitsbreigeschreibsel der Staats-Presse im Propagandaministeriums. Demnächst gibt es dann nur noch eine Zeitung: ein neues/altes „Neues Deutschland“ und das Staatsfernsehen „Aktuelle Kamera“ mit der Unterabteilung – „Der schwarze Kanal“.

Wer nicht mitmacht, kommt dann nach China in den Null-Covid-Politik-Knast. Aber Vorsicht, da gibt es auch schon Widerstand gegen die Herrschenden. Reichsbürger kennt man dort allerdings nicht. Und noch soll es zu keinem Versuch des Prinzen gekommen sein, Kontakt mit Präsident  Xi Jinping aufnehmen zu wollen, – wie, – man muss sich das ernsthaft mal vorstellen, – ein KontaktVERSUCH mit Russland unterstellt worden ist. Ein Kontaktversuch mit Russland zur Begründung eines Putsch – Versuches in Deutschland. Die Putsch-Erfindungs-Behörden haben doch ihren eigenen Sprung in der Schüssel noch nicht mitgekriegt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat jetzt öffentlich gesagt, er telefoniert weiter mit Putin – schon deshalb müsste er als Reichsbürger doch verhaftet werden. Denn das ist ein Geständnis und kein Versuch. Armes Deutschland – wo soll das alles noch hinführen(!)

Kritische Stimmen nicht nur auf dieser Website!

Riesen-Razzia oder Riesen-Zirkus? 3000 Polizisten nahmen die Reichsbürger-Szene bei einer großangelegten Aktion 25 Verdächtige aus der Reichsbürger-Szene fest. Die Operation hatte intern den Namen „Schatten“, wurde von der Regierung als großer Schlag gegen einen geplanten Putsch gefeiert. Nur: Wie gefährlich ist dieses Netzwerk wirklich? Pleiteticker.de stellt die kritischsten Stimmen zu der Razzia zusammen:

Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) sagte der „Welt“, er habe keine Erkenntnisse über das Gefahrenpotential der Gruppe. Aber: „Mein subjektiver Eindruck ist, dass diese eher skurrile Spinner-Truppe keine reale Bedrohung für Staat und Gesellschaft darstellt.“ Und weiter: „Dass sich in Deutschland eine Putschisten-Gruppe bildet, die auf einen Staatsstreich hinarbeitet, ist ein neues Kriminalitätsphänomen, sollte aber nicht überbewertet werden.“

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Uwe Tellkamp, Autor des großen Romans „Der Turm“, stellt die Ernsthaftigkeit der Umsturzpläne in Frage. „Woher wissen Sie, dass das so ist?“, fragte der Schriftsteller bei einer Lesung in Berlin. „Sofort sind alle sich einig: Das kann nur finster sein. Der Abgrund des Terrors. Und alle Härte des Rechtsstaats“, so Tellkamp über die Festgenommenen. Laut RND zog der Schriftsteller eine Parallele zu Gruppen wie Fridays for Future, „die öffentlich die Abschaffung des Staatssystems fordern“. Diese Gruppen werden aber medial noch hofiert, bekommen Sprechzeit in Talkshows: „Und das ist eine Wahrnehmung, die viele Menschen teilen, wo sie sich fragen: Gibt es hier zweierlei Maß im Rechtsstaat?“

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„Haben Deutschlands Sicherheitsbehörden wirklich die große Reichsbürger-Verschwörung vereitelt, oder haben sie womöglich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?“, fragt Marc Felix Serrao, Chefredakteur der NZZ in Deutschland.

Seine Kollegin Susanne Gaschke kritisiert die großangelegte mediale Begleitung des Einsatzes: „Weil sie entweder ein unkalkulierbares Risiko für das Gelingen der ganzen Aktion hätte bedeuten können. Oder aber weil sie anzeigt, dass die Sache doch noch nicht so brandgefährlich war.“ Ihr Text steht unter der Überschrift „Der Putsch, der nie passiert wäre“. Gaschke schreibt weiter: „Ein Umsturz oder Bürgerkrieg steht in Deutschland wahrlich nicht bevor. Die Wahnvorstellungen einiger sektiererischer Ewiggestriger sind für die überwältigende Mehrheit der Deutschen in keiner Weise nachvollziehbar.“

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Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer twitterte: „Das ist sicherlich das erste Antiterrorverfahren, bei dem man jeder Redaktion in Deutschland, die eine Kamera tragen kann, die Liste der Beschuldigten hat zukommen lassen, damit sie rechtzeitig vor Ort ist, um, ganz konspirativ, die Festnahme zu dokumentieren.“

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Die Berliner Zeitung titelt: „Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war“. Die Razzia „gegen den Prinzen und seine Rentner-Revolte soll der ,größte Anti-Terror-Einsatz in der BRD-Geschichte‘ gewesen sein. Dabei wurden nur 25 vergreiste Verwirrte festgenommen“, schreibt Jesko zu Dohna. Der stellvertretende Chefredakteur weiter: „Normalerweise, wenn etwas sehr Gefährliches passiert in diesem Land, arbeiteten Behörden besonders diskret. Da treten schwarz gekleidete Polizisten nachts die Tür ein und holen Verbrecher aus dem Bett. Warum? Damit sich die Brüder weder absetzen, Beweismittel verschwinden lassen noch größeres Unheil anrichten können. Das ist nur logisch.“

In diesem Fall sei es aber so gewesen, dass die ersten Artikel zur Razzia keine Meldungen, sondern Hintergrundstücke waren. „Die ganze Aktion wirkt nicht wie die Vereitelung eines bevorstehenden Staatsstreichs, der die Bundesrepublik in ihren Grundfesten hätte erschüttern können, sondern wie ein gut orchestrierter PR-Stunt des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden.“ Es sei „viel Getöse um wenig Putsch“.

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Anna Schneider, Chefreporterin Freiheit bei der „Welt“, twittert: „Eine Truppe verstrahlter ,Reichsbürger‘-Rentner wurde Hops genommen, und gut so. Bei Lichte betrachtet allerdings schon eine äußerst eigenartige Hysterie und In-Szene-Setzung dieses Spektakels – wenn die Demokratie so bedroht wäre, wie viele ständig predigen, wäre sie längst tot.“

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Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war, fragt headtopics.com.

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Lesen Sie auch: Ein Staatsanwalt dreht durch. Ein Ptuschversuch auf das Grundgesetz?

Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz

Lesen Sie hier: Wie der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft unschuldige Menschen jagt. Thomas Alexander Meuter berichtet über unglaubliche Jagdszenen durch die kranke Jagdgesellschaft in Karlsruhe

 

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Wie der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft unschuldige Menschen jagt. Thomas Alexander Meuter berichtet über unglaubliche Jagdszenen durch die kranke Jagdgesellschaft in der Justiz am Sonntag 11.12.22 in Haßloch (!)

Jagdszenen in Deutschland. Unschuldige werden fertig gemacht! Ein Erfahrungsbericht von Thomas Meuter am Sonntag, dem 11.12.22 in Haßloch / Rheinland-Pfalz.

Hier ein erster Artikel zur Buchvorstellung von nachrichten-regional.de/ Katin Hurrle. Zusammengefasst: Die Buchvorstellung des Autors Alexander Thomas Meuter, für die Freiheit kämpfen, unschuldig angeklagt und verurteilt, sei spannender als ein Kriminalroman.

Einladung zur Buchlesung!

Subtile Meuchel-Ermittlungen, und die Jagd kann beginnen.

Wenn Sie das nicht glauben können – dann hören Sie sich Thomas Meuter an.

 

Vorsichtshalber: Erklärung in eigener Sache!

Die Website hat:

Das heißt nicht, dass wir uns mit der Politik von Russland solidarisieren. Wir waren schon vor dem Krieg auf einem Server in Russland, weil die Website Justizalltag-Justizskandale zuvor zweimal in Deutschland einfach gelöscht wurde, nur weil wir offen einen Justizskandal angesprochen haben. Wir denken, dass die Geschichte von Thomas Meuter genauso so brisant ist. Stände der Server in Deutschland; die Bundesanwaltschaft hätte schon längst Mittel und Wege gefunden, um diese schöne Website wegzublasen und zur Begründung Beleidigungs- und Verleumdungsanzeigen konstruiert worden wären. Wie üblich im Lande der Meinungs- und Pressefreiheit. Hier auf dieser Website auch mehrfach nachzulesen, wie mit mutigen Journalistinnen und Journalisten umgegangen wird.

Staatsgeheimnis aus dem Deutschen Bundestag verraten

Die Dokumentation eines Justizskandals

Der Journalist Thomas Alexander Meuter beschreibt in dem Anfang Mai 2020 bei Amazon erschienen Buch mit dem Titel: „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt“ einen einmaligen Justizskandal, in welchen er selbst unverschuldet verwickelt wurde. Es geht um die Weitergabe eines Staatsgeheimnisses aus dem Büro des stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags  Prof. Dr. Dr. Karl A. Lamers (MdB), welches auf ungeklärte Weise seinen Weg an in ein wehrtechnisches Unternehmen in Fürstenfeldbruck fand und dort im November 2016 bei einer routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung gefunden wurde.

Das nun vorliegende Buch belegt anhand von zahlreichen amtlichen Akten, dass der heutige Bundesanwalt Dr. Weiss in diesem Fall über ein Jahr lang äußerst nachlässig und erfolglos ermittelt hat, obwohl ihm der Täter und die Quelle des als Staatsgeheimnis eingestuften Papiers, nachweislich bekannt waren.

Thomas Alexander Meuter wurde aufgrund einer unbestätigten Aussage eines wegen Kinderschändung vorbestraften Industrievertreters vom BKA verhaftet und 158 Tage in Isolationshaft verbracht. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wollte das Verfahren wegen Beweismangels und falscher Anklagepunkte nicht eröffnen. Beweise, dass Meuter diese Geheimpapiere im Besitz hatte, fehlen bis heute. Trotzdem wurde er vom OLG Düsseldorf, dem 7. Strafsenat im Rahmen der freien Beweisführung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung durch den SPD-nahen Richter Lars Bachler verurteilt, obwohl er die geheimen Unterlagen niemals besaß, was vor Gericht sogar mehrfach bewiesen wurde. Der Generalbundesanwalt (GBA) erzwang den Prozess im Jahre 2018/19 mit fragwürdigen rechtlichen Mitteln. Das juristische Prinzip im Zweifelsfall für den Angeklagten wurde gebrochen, um einen politischen Prozess zu führen und sogar entlastende Beweise für Meuter durch das Bundeskriminalamt (BKA) und den GBA zurückgehalten.

Eine eingelegte sofortige Revision gegen das Unrechtsurteil wurde durch den Bundesgerichtshof in Rekordzeit von nur sechs Monaten rechtsfehlerhaft vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt. Nun liegt der Fall seit 32 Monaten bei Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, da bei dem vorliegenden OLG-Urteil, der BGH sowie der GBA gegen das Verfassungsrecht und gegen die gültige gesetzliche Verordnung mit geheimen Papieren im Prozess umzugehen, massiv als auch vorsätzlich verstoßen wurde.

Das 480 Seiten starke Buch beschreibt in eindrucksvoller Weise und mithilfe von vielen amtlichen Akten, wie in diesem Justizskandal vonseiten der Politik Einfluss genommen wurde, um ein Bauernopfer zu finden mit dem Ziel, einen Bundestagsabgeordneten, einen vorbestraften Industrievertreter und dessen Mitarbeiter vor der Justiz zu schützen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesem Fall finden sich auch auf der Facebook-Seite von Thomas Meuter und auf seinem YouTube-Kanal unter seinem Namen.

https://www.facebook.com/AutorThomasMeuter/

https://www.youtube.com/channel/UCKkKu1MPfjWTo96cQk59jpw

Der Journalist Meuter betont, dass die Arbeit zu dem inzwischen vorliegenden Buch rund zwei Jahre Arbeit benötigte habe und diese Publikation dazu beitragen soll, einen Justizskandal aufzuzeigen, der sein Leben an den Rand einer Katastrophe führte. Ferner wurde dokumentiert, wie oberflächlich und laienhaft ein Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und der Bundesgerichtshof gearbeitet haben, was die veröffentlichten Akten zweifelsfrei belegen. Der Autor fordert vollständige Rehabilitation und die Rücknahme des Unrechtsurteils, da es nicht rechtsstaatlich ist, wie es auch führende Juristen belegen.

Thomas Meuter war 23 Jahre lang Redakteur bei der Behörden Spiegel Gruppe und neun Jahre lang Pressesprecher eines wehrtechnischen Unternehmens. Meuter, der 59 Jahre alt ist, gilt bis heute als ein fundierter Kenner internationaler Wehrtechnik und Sicherheitspolitik. Der überzeugte Journalist und begeisterter Motorradfahrer publizierte auch ein eigenes Buch über die Bundeswehr im Kosovoeinsatz. Heute ist er Geschäftsführer des MD&Partner Verlags in Meckenheim, welcher militärische, juristische Fachbücher publiziert und PR-Konzepte für Unternehmen entwickelt.

Buchtitel: „Für die Freiheit kämpfen – unschuldig angeklagt und verurteilt.“

Erschienen im Mai 2020 bei Amazon als e-Book für 9,95,- Euro, 755 Seiten, Sachbuch.

Erschienen im Mai 2020 bei Amazon als Taschenbuch für 19,94,- 480 Seiten, Sachbuch.

Für Rückfragen oder zu Interviews steht Thomas Meuter Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten: Thomas Meuter, Heerstraße 13, 53340 Meckenheim, Tel: 0171-5485082, E-Mail: M.M.Meuter@GMX.de

 

 

 

 

 

 

Der Autor Thomas Alexander Meuter ist

Journalist und Geschäftsführer von MD&Partner.

Es passt zusammen wie die Faust aufs Auge: Lesen Sie hier: Eine PR-Aktion sondergleichen: Viel Getöse – um wenig Putsch (!) Typisch BKA, GBA & BGH! Diese Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

Staatliche Blitzer-Betrug-Abzocke (!)

Blitzer-Betrug durch die Behörden, den Behörden durchaus bekannt!

Trotzdem zocken sie weiter fleißig ab (!)

Bei stationärer Messung wird ab gefahrener Geschwindigkeit von 50 km/h erst bei 60 km/h geblitzt.
Bei der Mobilmessung wird die gefahrene Tachogeschwindigkeit von 50 km/h gemessen.

 

 

 

 

 

Warum ist das so?

Jeder Tacho im Auto ist ungenau, bei jedem Auto, und zwar ausnahmslos!

Deshalb besagt eine EU-Richtlinie 75/443/EWG: „Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.“ Das heißt: Für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 km/h betragen. Das wiederum heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h.

Autos mit hoher Geschwindigkeit und ungenauen Tachos auf Autobahn unterwegs

Der Sinn dahinter: Ungenauigkeiten in den Messungen sollen so kompensiert werden. Wegen der Ungenauigkeiten erlaubt der Gesetzgeber diese Tachoabweichungen. In der Regel sind die stationären fest betonierten Blitzer am Straßenrand so eingestellt, dass sie erst ab 60 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen auslösen. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h löst der „Überwachungsblitzer am Straßenrand“ ( Kosten 50.000,- € bis 100.000,-€ ) erst bei gefahrenen 61 km/h aus.  Das bedeutet: Plus Toleranzabzug von 4 km/h werden gefahrene 10 km/h durch Einstellung am stationären Blitzer erst gar nicht erfasst. Ein Bußgeldbescheid also nicht produziert. Das ist halt mal so. (!)

Bei mobilen Laser-Pistolen basiert die Messung  auf Lichtimpulsen, die vom Gerät gesendet und von den zu messenden Fahrzeugen reflektiert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird dabei durch die Laufzeit der Impulse und der Entfernung ermittelt.

Ach, so ist das;» die „gefahrene Tachogeschwindigkeit“ wird bei den mobilen Laser-Pistolen-Messern erfasst. Ist diese EU-Richtlinie bei den Behörden bisher – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht angekommen(?) Oder werden die stationären Blitzereinstellungen von 10 km/h mehr, aus Geldgier nicht beachtet? Die staatlichen Benutzer der Mobilgeräte messen nämlich die gefahrene Tachogeschwindigkeit, ohne die Blitzeinstellungen der stationären Anlagen nach EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Deshalb produzieren die staatlichen mobilen BlitzerAuflauerer im Wissen dieses Messbetruges Millionen an Bußgeldern für den Staat und vernichten Existenzen durch etwa »Führerscheinentzug«.

Mit dieser Frage musste sich dieser Tage auch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach, Akz. 49 OWi-942 Js 5968/21-773/21 befassen. Trotz eindeutigen Vortrags, ist die Amtsrichterin nicht ihrem unbedingten Ermittlungsauftrag nachgekommen, vorgelegte Beweise bzw. Argumente zu überprüfen. Offensichtlich des Staatsschutzes wegen wurde der Beschwerdeführer zur Bußgeldzahlung verdonnert und soll dann auch noch Gerichtsgebühren von an die 200,00 € plus das Bußgeld ablatzen. Das ist wissentlicher Betrug.

Ein Amtsgericht, das diese Gaunerei kennt und nichts dagegen unternimmt, macht sich zum Mittäter dieser gigantischen Irreführung zulasten des Autofahrers und der Autofahrerinnen.

Blitzer, der ab 60 km/h erst blitzt, ist EU-gerecht.

Deshalb wird unbedingt empfohlen, bei mobilen Laser-Messungen mit der Begründung von erheblichen Geschwindigkeitsungerechtigkeiten bei unterschiedlichen Messgeräten EINSPRUCH einzulegen. Kein Rechtsstaat darf seine Bürger so hinterhältig abzocken!

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Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung! Film einfach gelöscht!

Es ist ungeheuerlich: Der Film “Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung!” wurde von YouTube für Deutschland begründungslos einfach mal so gelöscht.

Auch der Beschwerdeführer wurde den Filmemachern nicht mitgeteilt.  Leben wir noch in Deutschland oder in Nordkorea, Russland oder China?

Mit etwas Phantasie lässt sich diese schreckliche Jugendamtsgeschichte so erzählen (!)

06.12.22: Angeblich will dieses Jugendamt überarbeitet sein und sich nur noch für Notfälle “aufreiben” können. Eine Unverschämtheit, deshalb auch noch um Verständnis zu betteln. Sollen sie doch mal ihre Unrechtsfälle in Ordnung bringen und den Eltern mit entsprechender finanzieller und personeller Hilfen ihre 4 Kinder wieder freigeben. Diese Pharisäer und Heuchler(!)

GRUNDLOS plus BEGRÜNDUNGSLOS = die neue Variante der ACHSE DES BÖSEN (!)


Persönliches:

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Das, was hier läuft, ist eine amtliche Kindesentführung vom Feinsten. Aufklärende Journalisten, werden wie in anderen Schurkenstaaten, bis aufs Messer mit dem Messer verfolgt. Klicken Sie deshalb unbedingt die mit blau hinterlegten Beweisen an.

Das Jugendamt Bergisch Gladbach, das Heim Maria Schutz in Overath, die Caritas des Rheinisch-Bergischen Kreises und das Amtsgericht GL haben sich gegen die Kindeseltern regelrecht verschworen und können offensichtlich nicht dulden, dass dieser Skandal öffentlich angesprochen wird. Das YouTube bei dieser Nummer gegen die Pressefreiheit mit der Löschung des vielbeachteten Films mitmacht, ist ein weiterer Skandal im Jugendamtsskandal von GL. Hier die YouTube Mitteilung der Löschung plus Rückantwort des Journalistenbüros.

Vereint im Machtrausch der “Rechthaber” immer Recht zu haben!

Kinder zur Benutzung von Humankapital bei sinkenden Kirchensteuereinnahmen?

Und in der Weihnachtszeit ist die Skandalgeschichte mit 4 Sätzen so erzählt:

Das vierer Gespann, eine unheilige Allianz!

 

 

 

 

 

 

 

 

05.12.2022 ; Familie Haddad/Mogultay wird trotz der ganzen Film – und Print-Veröffentlichungen weiter regelrecht verarscht. Wir werden jeden weiteren Betrug, an der Familie, auf einer gesonderten Seite der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Rückantwort  von Google. Die Antwort des TV-Journalistenbüros bringt aber Garnichts. Einfach nur verschwendete Zeit. Eine neue Diktatur in Deutschland? Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen! Schotten dicht (!!)

RA. Dr. Lucas Brost

Der Caritasverband des Rheinisch- Bergischen-Kreises wollte der Redaktion über diese Abmahnung sogar den Mund verbieten. Fragen stellen bei der Caritas unerwünscht (!) Dafür wollte der Medienanwalt RA. Dr. Lucas Brost aus Köln 1800,- € vom Journalisten kassieren. Merkwürdig auch, dass wir das Frageverbot nicht veröffentlichen dürfen. Hier ist die Abmahnug trotzdem zu lesen. Anklick genügt.  

Bürgermeister und  Jurist Frank Stein

 

Obwohl wir keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht haben, hier der Beweis zum anklicken, sondern im Auftrag der Eltern gebeten hatten, dass der Jugendhilfeausschuss sich mit ihrer Sache befassen möge, siehe auch Hauptfilm zum Skandal bei 10:08 bis 10:56 und 15:31 bis 16:05 Minuten, geschweige dass uns das Jugendamt jemals etwas zur Sache geschrieben und/oder mitgeteilt hat, hier ein sehr merkwürdiges Schreiben des SPD Bürgermeisters Jurist Frank Stein der Stadt Bergisch Glabach. 

 

In den Rathaus-Fluren von Bergisch Gladbach&Bensberg schon wieder der Muff von tausend Jahren

Herr Bürgermeister:   Bei weiterer Verweigerung Kinder & Elternrechte zu beachten, werden wir weitere Schreiben etwa zum Besuchsboykott, dem Verhalten des Kinderheimes Maria Schutz, des Jugendamtes und weiterer involvierter negativ aufgefallener Personen veröffentlichen. Sie schützen sich, indem sie behaupten, angeblich den „Sozialdatenschutz“ zu achten. Dieser “Datenschutz” wird ganz einfach zum Täterschutz missbraucht (!)

Was geht eigentlich noch in Deutschland, ohne verfolgt zu werden?

Dass die Wahrheitsverhinderer aus dem Jugendamt sogar den Journalisten wegen Beleidigung anzeigen und das gleiche Gericht, das die Kindeseltern mit der Wegnahme der Kinder drangsaliert, diesen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft  Köln auch noch unterschreibt, ist der Wahn im Wahrheitserfindungswahn der Amtstäter und IMMER-Rechthaber (!) Ein Straf-Gericht sitzt über das Familien-Gericht selbst zu Gericht und bestraft / zockt den Aufklärer, der die Vergehen des Familiengerichtes und der Behörden hinterfragte, mit einem Strafbefehl von 900,- € ab.  Hier eine eindeutige Stellungnahme des Journalisten wg. des strategischen Strafbefehls mit dem Ziel der Vertuschung und des Mund verbieten wollen(!)

Karin Hurrle

Ein ausführlicher Artikel wurde am 28.11.22 vom “Nachrichten-Regional.de” unter dem Titel “Investigativer Journalist Heinz Faßbender wieder einem Jugendamt-Skandal in Bergisch Gladbach auf der Spur” durch Journalistin Karin Hurrle veröffentlicht.

Christine Kern

 

Ein Kommentar von Christine Kern zur Löschung des Filmes und den Umgang mit Journalisten im Lande der Pressefreiheit.

Nach Kenntnisnahme des Kommentars von Christine Kern verwundert es nicht, dass für die öffentlich-rechtlichen – wie das NDR- Medienmagazin Zapp – dieser Skandal kein Thema ist.

Netz- und Blog-Journalisten werden gerne von den sogenannten Leitmedien übergangen. Sie arbeiten an der Front der tatsächlichen Realität im Lande. An die Journalisten in Schlips und Kragen in den Sendern und Printmedien kommt der Normalbürger nicht mehr heran. Da kann man schreiben so viel wie man will. Das ist wie bei einer Behörde. Immer wieder dieselben Schwätzer, dasselbe Gelaber in den Sendungen. Leeres Schöngerede im einschlafenden Schein-Tiefsinn – weil seit Jahren in zeitgemäßen Wortschöpfungen schon immer wieder gehört. Ausgenommen die Freitagsabend Talk-Show aller ARD Sender und zwar dort, wo ganz “normale und besondere” Menschen ihre Geschichten erzählen.

Dass aber gerade dieser Netz- und Blog-Journalismus der „anderen Aufklärung“ von den systemrelevanten Wahrheitsverhinderer mit strafrechtlichen, zivilrechtlichen, strategischen (jahrelangen) und teuren – also existenzvernichtenden Klagen überzogen werden, übergehen die etablierten zwangsfinanzierten Medien sehr gerne im verlogenen Wahnsinn immer am angeblichen Zeitgeschehen und Bürger/innen ganz nah dran zu sein. Klar, nah dran an den Pressemitteilungen der Behörden und Politik(!) Mitfliegen dürfen, wenn der Kanzler/in oder Minister/in auf Reisen geht – hat oberste Priorität –  für diese PR-Journalisten.

Man kann auch sagen, sie sind auf dem rechten Auge der politischen Journalistenverfolgung im eigenen Lande einfach blind. Unter Gebildeten und Aufgeklärten wächst deshalb die Wut auf die deutschen Mainstream-Medien. Viele finden es widerlich, dass sie ständig belehrt werde, was sie zu denken haben, das habe mehr mit Wunschdenken als mit der Realität zu tun, , wird in Fachkreisen festgestellt. Diese Realität wird allerdings zum Teil von den Alternativmedien journalistisch aufgearbeitet und deshalb von den Heuchlern und Heiligenscheinträger einer angeblichen Demokratie-Meinungs- und der Pressefreiheit zunehmen wie in einem faschistoiden Bürger-Krieg bekämpft, erschossen, erhängt oder getötet. Zeitgemäß mit subtilen RechtStaatMitteln nach dem Motto: Zurück in die Zukunft von 1933 . Besonders durch die deutsche Justiz, die schon immer wusste wie man mit Widerständlern, Aufmüpfigen und Andersdenkende umzugehen hat. Nötigenfalls mit einem “hirnorganischen Gutachten” in die Psychiatrie zur Vernichtung freigegeben oder ins Arbeitslager der Erzwingungshaft zur Zahlung der “Begutachtungs-” und anderer “Justiz-Gebühren-Kosten” zugemüllt. Auch das wird von den meisten Lei(D)-medien verschwiegen, auch gerne als „Verschörungsgeschreistörung , „Querdenkerparanoia“ „Krankes Gedankenmuster“ oder Rechtsgespinne vertuscht.

 

 

Das können wir uns im Lande der Meinungs- und Pressefreiheit nicht gefallen lassen. Deshalb haben wir den gelöschten / zensierten Film auf anderen Plattformen hochgeladen. Weitere werden hier noch mitgeteilt.

Die Kindeseltern wurde genötigt, dass der Film aus dem Netz verschwinden soll, sonst würden sie ihre Kinder nicht mehr wieder sehen. Dazu eine Presseanfrage an das Jugendamt GL und dem Kinderheim Maria Schutz in Overath.

Der Film Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung ist unzensiert zu sehen auf facebook

Auch  bei TikTok sind die Filme zum Skandal des Jugendamtes Bergisch Gladbach hochgeladen worden.

Hier die gelöschten Filme zum Jugendamtskandal auch bei tiktok@tvjournalistenbuero

Wir wollen an dieser Stelle die Beteiligten des Justiz- & Behördenterrors gegen die Familie namentlich benennen:  Hier gibt es keinen Täterschutz: Berufsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften Brigit Brenner, birgit.brenner@kja.de * Britta Triebel  – Britta.Triebel@verfahrenspflege-koeln.de * Kinderheim Maria Schutz in Overath –info@kinder-jugendhilfe-overath.de * Jugendamt Bergisch Gladbach, jugendamt@stadt-gl.de * (wird erweitert)

 

Timo Henrichs Heilerziehungspfleger oder Sozialarbeiter , Sozialpädagoge B.A. ? Wer weiß das schon (!)

Der Fall Timo Henrichs (!)

Was ist das für ein Typ ?

Welchen Beruf hat er überhaupt?

Warum arbeitet er angeblich nicht mehr im Jugendamt GL ?

Wer kennt ihn?

 

Timo Henrichs, T.Henrichs@stadt-gl.de , der sich in einer Automatischen Antwort als T. Henrichs (Sozialarbeiter /Sozialpädagoge B.A. bezeichnet, obwohl er nach hier vorliegenden Informationen (nur)  (auch ein schöner Beruf)  “Heilerziehungspfleger” ist und seit einiger Zeit nicht mehr im Jugendamt arbeiten soll, hat mit einem Gebäude voller Lügen, Übertreibungen, Anmaßungen und Manipulationen (nötigenfalls werden wir die Beweise hier veröffentlichen) der Familie die ganze unappetitliche VernichtungSSuppe eingebrockt. Eine Mailanfrage vom 30.11.22 wird er sicher beantwortet, wenn dieser Mensch, der für das Desaster Hauptverantwortlicher ist, nichts zu verbergen hat.  Hat sich dieser Mann – welchen Beruf er auch immer haben möge  – vielleicht sogar unter “Missbrauch von falschen Titeln” die schwache Familie ausgesucht, um allen im Jugendamt Bergisch Gladbach  zu beweisen, dass er Familien vernichten kann? Wir haben heute am 1.12.2022 die Stadt Bergisch Gladbach um Aufklärung bis zum 08.12.2022 gebeten. Danach werden wir unsere Recherchen zum Timo Henrichs hier gesondert veröffentlichen. Denn wenn er mit falschem Titel gearbeitet und das Jugendamt seine „schmutzigen Aktionen“ sogar zugelassen hat, dann müssen sich alle Beteiligten als Mittäter fragen lassen, welche persönliche Verantwortung sie  übernehmen müssen.  Ein Titelbetrüger der Familien zerstört, um sich im Jugendamt GL zu profilieren? Auch die Penetranz und die Verfolgungs-Vehemenz des Jugendamtes Rhein-Berg die „schmutzigen Aktionen“ des Timo Henrichs weiterzuverfolgen, zeigen nach investigativer-journalistischer Erfahrungen, (die Kripo spricht in einen solchen Fall von “ihren kriminalistischen Erfahrungen”, das wird von der Justiz sogar als  Beweismittel anerkannt ) dass hier irgendetwas nicht zusammenpasst, man kann auch sagen: absolut und äußerst schräg läuft. Merkwürdig auch, dass  wegen der Veröffentlichung des Fotos des ARD-Ratespielteilnehmers Timo Henrichs im Hauptfilm Jugendamtskandal, bei der er als Heilerziehungspfleger vorgestellt wurde, sogar eine Datenschuzbeschwerde gab. (hier anklicken) Hat da etwa jemand Angst bzw. den Flattermann aufzufliegen? Vielleicht hat Timo Henrichs den Journalisten auch deshalb wegen Beleidigung angezeigt, um von diesem Thema abzulenken. (Hinweise an die Redaktion erbeten:  tv-journalistenbuero@email.de)

Wir schauen rein, wo etwas vertuscht werden soll.

Wie sich das Heim Maria Schutz in Overath nach der Veröffentlichung des Hauptfilmes verhalten hat, ist an christlicher Niedertracht kaum zu überbieten.

Hier die Mitteilung des  Besuchsboykotts durch das Jugendamt und dem Heim Maria Schutz in Overath, weil es den kritischen Film “Skandal im Jugendamt” gibt._

Hier ist der Film:  

Wegen Veröffentlichung des Filmes “Skandal im Jugendamt” dürfen die Eltern ihre Kinder nicht mehr sehen. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Und weil der Hauptfilm von YouTube, durch wem und warum auch immer, einfach gelöscht wurde, müssen wir uns als aufrechte Demokraten und Journalisten mit diesem Film zur Wehr setzen. Widerstand ist jetzt angesagt (!)

Skandal beim Jugendamt Bergisch Gladbach mit über 16.000 Interessierte am Jugendamtsskandal Rhein-Berg

Kritischer Film dennoch einfach gelöscht! 

Hier nur einige Kommentare zur Löschung und dem Skandal beim Jugendamt Bergisch Gladbach.

Gratulation von YouTube:

Für 1000 Abonnenten beim TV-Journalistenkanal (!)

Zum Dank wurde der kritische Film gelöscht (!)

 

Das YouTube heute am 29.11.22 dem TV-Journalistenbüro wegen 1000 Abonnenten gratuliert, zeigt die schräge Sichtweise von YouTube. Denn in den letzten 14 Tagen sind wahrscheinlich auch wegen der mysteriösen Löschung des Jugendamtsskandal-Filmes ca. 350 neue Abonnenten dazugekommen. Verrückte Zeiten – YouTube gratuliert wegen neuer Abonnenten, für die sie wegen ihres Verhaltens gegen die Pressefreiheit selbst auf dem Kanal gesorgt haben. Und Google verkennt am 29.11.22 abermals was überhaupt los ist und unterstellt tatsächlich, wir “hätten Probleme mit unserem Kanal”.  Nein – SIE –  haben große Probleme mit der Pressefreiheit in diesem schönen Lande:  Deutschland (!)

 

Hinweis: Gesperrte YouTube Videos sehen – das geht, man muss nur wissen, wie. Sicherlich haben Sie auch schon einmal versucht, YouTube Videos vom Ausland aus anzuschauen oder Filme zu streamen, und es ging nicht. Das liegt daran, dass gewisse Inhalte im Ausland blockiert sind. Doch es gibt eine einfache und effiziente Lösung, um die YouTube Sperre aufzuheben: ein VPN! Hier die Erklärung: https://diebestenvpn.ch/youtube-sperre/ (die kosten allerdings Geld) Die 6 besten kostenlosen VPN-Dienste 2022 https://www.experte.de/vpn/kostenlosDann kann man auch in Deutschland gesperrte Videos wiedersehen. Den Filmtitel eingeben “Bergisch Gladbach: Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung” und schon ist man wieder auf dem Laufenden und sieht was man nicht sehen darf, um sich umfassend zu informieren.

17.12.2022/ Die besondere Weihnachtskarte an das Jugendamt Bergisch Gladbach und die anderen Nutznießer dieses Kinderklau (!)

 

Lesen Sie auch: Ein Weihnachtsbrief an das Jugendamt Bergisch Gladbach von der Familie Haddad /Mogultay ! Hört auf einen auf König Herodes zu kopieren !

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Die Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch/Pfalz durch das Amtsgericht Neustadt a.d.W. wirft Fragen zum inneren Gesinnungs-Zustand der Justiz auf. Ist es die organisierte Rache eines FDP-Staatssekretärs aus dem Justizministerium Rheinland-Pfalz?

Journalistin verhaftet, gefoltert und dann zu einer Geldstrafe von 8000,- € verurteilt! Jetzt soll auch ihr “Geisteszustand begutachtet” werden. Die Justiz in Rheinland-Pfalz macht dies möglich! “Sie würde ja ständig Richter und Staatsanwälte kritisieren” so die Begründung. Der Fall Karin Hurrle ist mit tausenden anderer Verfolgungs-Fälle in Deutschland vergleichbar!

 

Nehmen Sie sich etwas Zeit, für einen ausführlichen Hintergrundbericht.

Die Affäre einer organisierten Verhaftung!

22.10.2021 – Neustadt a. d. W. , Mainz, Berlin:  Der Hauptverantwortliche dieser perversen Verfolgung ist Ex-Amtsgerichtsdirektor Matthias Frey und jetzige FDP-Staatssekretär im Justizministerium von Rheinland-Pfalz. Er wurde jetzt sogar in die Arbeitsgruppe “Moderner Staat und Demokratie” der aktuellen Ampel-Koalitionsverhandlungen von FDP, Grüne und SPD berufen. Ein Demokratie-Feind der eine Journalistin jagen lässt. — Wegen kritischer Berichte. — Dieser Herr Karriere-Jurist weiss “sicher” wie “Moderner Staat und Demokratie”  geht und lebt. — Es wird immer pikanter, dieser Justizskandal!

                                               Zeitungsausschnitt

 

Damals wie heute werden Menschen in Deutschland wegen ihrer Gesinnung verfolgt und bestraft.

Besonders dann, wenn Vergleiche  zu Nazi-Juristen gezogen werden.

Selbst die Fragesteller-innen erhalten die Quittung der Justiz gnadenlos serviert.

Am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße und der Staatsanwaltschaft Frankenthal wiederholt sich die Geschichte aus grauer Zeit! 

Ein Bericht von Heinz Faßbender &  Klaus Overhoff

 

Damals hat die deutsch-nationalsozialistische Justiz – beteiligt waren alle Gerichtsinstanzen einschließlich der Sondergerichte – im gesamten „Deutschen Reich“ Menschen wegen regimekritischer Äußerungen oder Handlungen zum Tode verurteilt. 

Die Gefährlichkeit des Unrechtsstaates war, dass systemrelevante Juristen Unrecht in Gesetzesform gegossen haben, zur Legitimation, dass SIE frontal das Recht brechen konnten. Gebt diesen Amts-Tätern ein Gesetz zur Hand und sie fragen nicht mehr nach dem Recht!

Die „Straftaten“, die von diesen schrecklichen Juristen mit dem Tode abgeurteilt wurden, ähneln dem heutigen Strafgesetzbuch. Das missbrauchte Schwert des Strafrechts der heutigen Amtsjuristen, um Kritiker und insbesondere Justizkritiker zum Tod der freien Worte und der eigenen Meinung „anzuketten“ und abzuzocken. So wie bei der Journalistin Karin Hurrle exemplarisch gesetzeskonform nach allen Regeln und Gebräuchen eines Unrechtsstaats im Gleichschritt durchgetreten wurde.

1933 bis 1945: die Vergehen, die zum Tode führten:

Frau zum Tode verurteilt „wegen regimekritischer Äußerungen” im Lande der Dichter und Denker.

Wegen antinazistischer Betätigung in einer oppositionellen Gruppe, wegen eines politischen Deliktes, wegen defätistischer Äußerungen und des Abhörens ausländischer Radiosender, wegen gehässiger Staats- und Parteiverhetzung, wegen gegen den NS-Staat gerichteter Aktivitäten, aufgrund einer Äußerung: dass der Zweite Weltkrieg von Deutschland nicht gewonnen werden könne, wegen gegen den NS-Staat gerichteter Haltung, wegen Beteiligung am polnischen Widerstand gegen die deutsche Besetzung, aufgrund der Verbreitung von dem NS-Regime unerwünschten Schriften, wegen kommunistischer Untergrundarbeit, wegen gegen das NS-Regime gerichteter Äußerungen, wegen der Unterstützung von Kriegsgefangenen, aufgrund kriegskritischer Äußerungen, wegen der Äußerung, dass nach dem Krieg mit den „Nazischweine[n]“ abgerechnet werde, wegen Häftlingsbegünstigung, weil er als Wachmann einem Häftling des KZ Auschwitz zur Flucht verholfen hatte, wegen kriegskritischer Reden, wegen der Unterstützung von Kriegsgefangenen (Beschaffung von Nahrung und Zivilkleidung für die Flucht), wegen des Abhörens ausländischer Radiosendungen”, und so weiter……..

1945 bis 2021 sind es: Beleidigung, Verleumdung, Widerstand, üble Nachrede, ehrenrührige, unwahre Tatsachenbehauptung, falsche Verdächtigung, Anzeigen wegen Rechtsbeugung und so weiter………..

Damals wie heute sind derartige Nachstellungen durch die Justiz „der Weg zum Terror“, der heute mit ‚rechtsstaatlichen‘ Gesetzen, teils noch im Wortgebrauch der Nazi-Gesetze gepflastert, so umgesetzt werden – wie damals.  Auch heute geht es in den meisten Fällen darum, rechtsmissbräuchlich die Meinungs-, Pressefreiheit und/oder Kritiker mit anderen politischen Gesinnungen mit Strafverfahren zu überziehen(!) Damit das Weiterleben des Unrechtssystems systemrelevant zur eigenen Machtsicherung erhalten bleibt. Kritiker sind somit permanent mit der Verteidigung gegen diese Verfolgungs-Nachstellungen beschäftigt – und diese Damen und Herren der Justiz haben unkontrolliert “freie Hand” schalten und walten zu können, gerade so wie es ihnen passt!

Die Straftatbestände von damals, die heute so nahtlos subtil uneingeschränkt übernommen werden, um den Verfolgungsterror in heutiger Zeit ausleben zu können, sind vor gut fünfundfünfzig Jahren in das „neue/alte“ Strafgesetzbuch plagiiert worden.

 

 

Von Ex-Nazi-Juristen!

Ein Ex-Nazijurist prüft Vorwürfe gegen einen anderen Ex-Nazijuristen.

 

Die bösen Geister der braunen Vergangenheit: Die Juristen Eduard Dreher und Josef Schafheutle ganz im Dienst drakonischer Verfolgung “politisch Andersdenkender”. Sie haben in der Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium Bonn am Strafgesetzbuch als Ex-Nazis “mitgewirkt“ ( gepfuscht ). Die Bestrafung ganz im Geiste der Vergeltung. Und die Juristen-Generation von heute ist voll dabei – von Ausnahmen abgesehen.


Im Einführungsgesetz zum “Ordnungswidrigkeitengesetz” haben diese Nazi-Verbrecher auf heimliche, leise und trickreiche Art ihre eigenen Verbrechen dagegen straffrei gestellt.

Das Reichsjustizministerium war den Justizverbrechen der NS-Zeit maßgeblich beteiligt. Und heute?

So steht es im Gesetzblatt Nummer 33, Tag der Ausgabe Bonn, 30. Mai 1968. Einschlägig ist dort Artikel 1 Nummer 6. NS-Straftaten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren haben diese Nazi-Juristen rückwirkend zum 8. Mai 1960 in die Verjährung getrieben. Für Mordgehilfen trat also nun aufgrund des neuen Paragrafen an die Stelle einer bisher lebenslangen Freiheitsstrafe ( die gemildert werden konnte ) eine höchstens 15-jährige Freiheitsstrafe. Die bisherige bloße Möglichkeit einer Strafmilderung war nämlich nun in eine Pflicht zur Strafmilderung verwandelt worden. Es konnten nun nur noch NS-Mörder, aber nicht mehr NS-Mordgehilfen bestraft werden. Organisiert hat diesen Clou Ministerialdirigent Dr. Eduard Dreher von der Strafrechtsabteilung des Bundesministeriums des “neuen Demokratischen Deutschlands”. Eduard Dreher war in der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht in Innsbruck gewesen. Er hatte, wie seit einiger Zeit bekannt ist, in mindestens zwölf Bagatellfällen die Todesstrafe beantragt und unter anderem mit der Volksschädlingsverordnung argumentiert. Er folgte der NS-Ideologie, er versuchte alles, um hohe Strafen und Höchststrafen durchzusetzen. Nach dem Krieg wurde er Spitzenjurist in der Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium Bonn. Als die DDR in ihren „Blutrichter“-Kampagnen Dreher als Nazijuristen beschuldigte, musste das Ministerium die Anschuldigungen prüfen. Die Prüfung blieb folgenlos. Ministerialdirektor Josef Schafheutle, der Drehers NS-Vergangenheit untersuchte, war im NS-Reichsjustizministerium Referatsleiter für politisches Strafrecht aktiv.

Seilschaften von Ex-Nazis-Juristen, die ihre hohen Ämter nutzten, um NS-Täter und sich selbst zu schützen. Diese Selbstamnestierer haben auch die heutige Juristen-Generation ausgebildet. Bis heute werden Juristen und Beamte, wie damals, durch das „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz“ und heute als „ungeschriebenes Gesetz“ in Dienst-Erfüllung systemrelevanter, unkontrollierter und subtiler Straftatauslegungen zur Vernichtung des „freien Geistes“ als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und zur Machtausübung vor Strafen geschützt. Und es geht weiter – wie schon immer: Gestern zum Tode verurteilt  – heute verurteilt „ohne Teilhabe am Leben dahinzuvegetieren“, weil sie DICH auf Nulldiät setzen und DIR alles zum Leben abnehmen. Eine Autokratie – die moderne Herrschaft von Adeligen und Ritter, immer zur Unterdrückung und zum Ausräubern bereit.

„Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“.

Wir alle können uns noch an den verstorbenen Ex Ministerpräsidenten von BW und Ex-NS-Marinerichter Hans Filbinger erinnern. Kurz vor Ende des Krieges hatte er einen jungen Deserteur zum Tode verurteilt. Als er über seine NS-Vergangenheit als Teil der Nazi-Terrorjustiz aufflog und zurückgetreten wurde, prägte er den Satz: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“. Als Hans Filbinger vor fünfzehn Jahren starb, stolperte Ex Ministerpräsident Günther Oettinger fast über den Versuch, Filbingers Vergangenheit umzudeuten. Ein Freiheitskämpfer soll dieser Filbinger als NS-Marinerichter gewesen sein.

Die TAZ titelte damals: Oettinger schwätz sich raus – Merkel erklärt Affäre für beendet.

Na – dann ist ja alles klar! Die „furchtbaren Juristen“ haben im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ihre Spuren hinterlassen. Sie sind zu Freiheitskämpfern ernannt worden – die Affäre – einen Unrechtsstaat reinzuwaschen – ist beendet.  Es kann weitergehen als sein NICHTS gewesen!

Nichts anderes ist dieser Prozess gegen die Journalistin Karin Hurrle, am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße – angeblich „im Namen des Volkes“. Denn bei soviel Geschichtsverdrehung und der Leugnung der eigenen Verantwortung durch ehemalige Nazi-Juristen kann die heutige Juristen-Generation keine Vergleiche zum Nazi- oder Stasi-Unrechtsstaat dulden – wenn es doch keine systemrelevanten NS- und Stasi-Amtstäter gab(?).

Wer es dennoch wagt, Fragen zu stellen, erlebt eine Juristen-Generation, die, wie ihre Vorgänger, jeder Kritik als strafrechtlich relevante „Nestbeschmutzung“ regelrecht niedergeschlagen. Unrecht in Gesetzesform gegossen, zur Legitimation, dass Richter frontal das Recht brechen können?

Die deutsche Justizgeschichte ist eine fortschreitende Pervertierung des Rechts.

 

Wer fragt, kann damals wie heute, verhaftet werden.

Politisches Strafrecht, mit den Vorstellungen, wie man sie in der Zeit von 1933 bis 1945 in der NSDAP-Justiz hatte?

 

Dr. Matthias Frey, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz will laut Insidern Justizminister werden. Seit Veröffentlichung dises Artikel scheint das fraglich zu sein – wird uns vertraulich mitgeteilt. Alles für die Katz! Kein Trost für die verfolgte Journalistin.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) gegen die Journalistin Karin Hurrle wird dann auch von Dr. Kai Hempelmann ( Oberstaatsanwalt, stellvertretender Behördenleiter ) auf fünf DIN A4 Seiten verfasst. Ähnlichkeiten einer Anklage „wegen, gegen das NS-Regime gerichteter Äußerungen“ wären selbstverständlich rein zufällig.( A.d.Redaktion ) Heute heißt es dann Vergehen wegen: Beleidigung, durch Verbreiten von Schriften behauptet…..zu haben – durch 3 selbstständige Handlungen – also Wiederholgungstäterin – strafbar gemäß §§ 185, Beleidigung , 186, Üble Nachrede,  52,Tateinheit, 53, Tatmehrheit , 54 Gesamtstrafe bilden StGB.

Wir erinnern uns: Das Strafgesetzbuch durch Ex-Nazi-Juristen nach dem Motto bereinigt: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“!

Journalistin Karin Hurrle hatte in einem Bericht ihrer Onlinezeitung über eine zivilrechtliche Verhandlung unter Vorsitz des damaligen Amtsgerichtsdirektors Frey berichtet. Die Klägerin, so der Bericht,  soll genauso wie Richter Frey der FDP angehören. Ob es Gefälligkeitsabsprachen zwischen den Parteifreunden gegeben hat, mag dahingestellt bleiben.

Heute ist Dr. Matthias Frey (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz  – Rheinland-Pfalz.

 

Jedenfalls unterstellt der weisungsgebundene Kollege Hempelmann bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Anklageschrift, eine ehrverletzende Behauptung. Der aufsichtsführende Staatssekretär Dr. Matthias Frey habe „wieder einmal“ willkürlich entschieden und parteiisch das Recht gebeugt, so die Anklage und für diese Behauptung der Journalistin „gäbe es keine Beweise“, sagt der Oberankläger, in vorauseilender Diensterfüllung seines Staatssekretärs im Justizministerium der Pfalz. Das Justizministerium ist die aufsichtsführende und weisungsgebende Behörde der Staatsanwaltschaften. Herr Oberankläger: Darf man Fragen, ob Sie überhaupt unabhängig ermittelt haben? Oder gab es einen Weisungs-Befehl zur Verfolgung Andersdenkender? Was für ein Demokratie- und Rechtsverständnis werden hier “vorgelebt” (?) Haben jetzt auch die Autoren dieses Artikels wegen all der Fragen jetzt auch mit einem Strafverfahren zu rechnen?

 

Der  Oberjurist-Ankläger Kai Hempelmann interpretiert ( unterstellt ) mit der Frage im Artikel den ( herbeiformulierten ) Straftatbestand den “ach so armen und unschuldigen Diener des Rechtstaates” Matthias Frey in der “öffentlichen Meinung herabgewürdigt geeignet ist” (zu haben), obwohl diese “Tatsache nicht erweislich wahr ist” ( so der Ermittlungsstand ……zu sein zu haben beschlossen ist – und das muss hier ausdrücklich betont werden – nach intensivem und aufopferungsvollem Belastungseifer – A.d.R. ) …  – Zitat aus dem Hurrle-Artikel: „Ob AG-Direktor Frey mit seinem Urteil politisch punkten kann, wieder einmal ein ‚Willkür-Urteil‘ durchgesetzt zu haben, wird sich noch zeigen“Zitat Ende – die auch damals in der NS-Zeit strafbewehrte „ehrverletzende Behauptung“ für die es  – wie so immer –  ” und so auch hier ermittelt ” der Ankläger „keine Beweise gäbe“.

Aber jetzt mal ernsthaft Herr Dr. Verfolgungsjurist Kai Hempelmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal: Braucht man Beweise für etwas, was “sich noch zeigen” wird?

Ein Schreiben an den Richterbund & Neue Richtervereinigung passt den Juristen am Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße auch nicht und wird – der “Ehre wegen” – weggejagt.

Beim Richterbund und der Neuen Richtervereinigung berichtet Karin Hurrle über unerträgliche Zustände. Sie sei vom Richter auf Probe Amato zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Strafverfolgung Unschuldiger und Andersdenkender hätte in der NS-Zeit nicht schlimmer sein können. Große Sorgen machen sich inzwischen Insider über solche Handlungen beim Amtsgericht Neustadt, wo viele Jung-Richter ausgebildet und auf den Richterberuf vorbereitet werden. Da diese Jung-Richter abhängig sind von der Bewertung des jeweiligen Direktors, können sie nicht mehr neutral entscheiden, sondern sind wegen ihrer Karriere in einer Abhängigkeit und den Weisungen des Direktors unterworfen”. Zitat Ende.

Aktentransport zum Abkassieren.

Weiter schreibt Hurrle den richterlichen Berufs-Jagd-Verbänden:

Einige Prozessbeobachter und Betroffene, die ebenfalls solchen jahrelangen “Willkür-Urteilen” beim Amtsgericht Neustadt ausgesetzt sind, befürchten sogar, dass neue “Freislers” als Richter dort herangezogen werden könnten”.

Dabei wissen ALLE in der Justiz, dass gerade Richter auf Probe in Teufels-Küche des Justizalltags verbrannt werden und somit zwangsläufig Jusitzskandale  gegen den Bürger produziert werden. Eine Bewährungsprobe auf Kosten der Rechtssuchenden im dickicht des Beziehungsgeflechts in Justizpalast der Aktentransportwagen.

Die “Ehre” des vom Amtsgerichtsdirektor aufgestiegenen Dienstvorgesetzten Dr. Matthias Frey (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz ist – mit aller Härte des Gesetzes und des freiheitlich-demokratischen “Rechtsstaats” gegen jede Kritik unter “gesetzlichen Schutz stellen”. Und so unterstellt ein Jurist zum Schutze für einen anderen Juristen – heute wie damals – wegen dieses Beschwerdeschreibens eine seit Jahren durch die genannten Juristen mit ihren Justizbehörden dragonisch verfolgten Journalistin, eine weitere “ehrenrührige Behauptung”, die durch Nichts an Beweisen belegt wurde. Ganz im Sinne der “eigenen Wahrheits-Erfindung“, um die 72-Jährige Karin Hurrle strafrechtlich abkassieren zu können. Selbstverständlich – Oh – Du mein toller Rechtsstaat – alles nur der Gerechtigkeit und Strafrechtspflege wegen – in Dreifaltigkeit AMEN ( ! )

 

Wegen angeblicher „Beleidigung“ und „Übler Nachrede“ wurde die haftunfähige 72-Jährige Journalistin Karin Hurrle von den Justiz-Elitären verhaftet und 8 Tage ans Krankenbett gefesselt.

Angeblich zur Sicherung des herbeiformulierten „Verfahrens“ – denn „die Beschuldigte soll einen früheren Prozesstermin unentschuldigt ferngeblieben sein“, wird durch die Ankläger (Schutz) behauptet.

Gesinnungsverfolgung wie bei den Nazis?

Das Imperium schlägt zurück!

Zu allen Zeiten war das so!

 

Wir haben darüber ausführlich berichtet. Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! “Neue” Foltermethoden der Justiz.

Inquisition, die gute alte Zeit!

Die Krönung, so beschreibt es eine Beobachterin in einer Beschwerde dem Landgericht Frankenthal sei, dass die Anklageschrift am Prozesstag (Journalistin Hurrle wurde in Handschellen “vorgeführt”) von 3 “selbstständige strafbaren Handlungen” auf nur ein “Straftat” reduziert wurde. Der überschäumende Belastungseifer des Kai Hempelmann (Oberstaatsanwalt, stellvertretender Behördenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war dann doch nur für den Eindruck formuliert worden, die kritische Journalistin als hochkriminelle Ketzer-Terroristin gegen einen „unantastbaren“ FDP- Justiz-Emporkömmling zu verunglimpfen, um diese perversen Verfolgungen als berechtigt erscheinen zu lassen. Das “hochkriminelle” der Journalistin, so der weisungsgebundene Inquisitor, sei, ein Artikelzitat gewesen, den damaligen Richter Dr. Frey als „Freisler“ bezeichnet zu haben. Als Frage formuliert und an keiner Stelle des Artikels hatte Hurrle sich etwa diese Fragestellung zu eigen gemacht, obwohl sie und alle Bürger zu jederzeit grundgesetzlich garantiert Fragen stellen dürfen ( müssen ). Selbst bei Vorlage der Anklageschrift war der Prozessbericht nicht mehr im Netz abrufbar. Die hochkriminelle Journalistin wollte von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wissen, an welcher Stelle die unterstellten Straftatbestände in ihren Artikel stehen sollten – “bitte – zeigen Sie mir das mal”, verlangte die “Angeklagte” wärend der Verhandlung. Antwort der Staatsanwaltschaft: der “Artikel sei nicht mehr abrufbar” man ” hätte ihn nicht”. Der vom Gericht eingesetzte Pflichtverteidiger Dustin Bartz, blieb nicht nur bei dieser Verfolgungshandlung gegen eine Unschuldige stumm. Nach dem Motto: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“.  Vielleicht ist RA. Bartz deshalb auf der Homepage der Kanzlei-Schliecker u. a. nicht mehr zu finden. Wegen einer “Verteidigung auf Anordnung” der Justiz, die keine Verteidigung war? Ganz im Sinne der Pflicht zur ( Nicht ) Verteidigung ( ? ) !

Angeklagt ohne wesentliche Beweismittel – und nach Verhaftung, Folterung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Fixierung ohne Anlass und/oder Beschluss – verurteilt – sicher nicht “im Namen des Volkes”? – zu einer Geldstrafe von 8000,-€ (In Worten: Achttausendeuro) plus “Verfahrenskosten” für eine im Artikel problematisierte Frage der Betroffenen und Lesern. Rache & Belastungseifer = Vernichtungswillen zur ENDLÖSUNG, sagt uns ein Jurist, der aus gegebenem Anlass nicht genannt werden möchte.

 

 

Ehepaar Jürgen und Karin Hurrle haben schon bessere Zeiten erlebt.

Mit ihrem Rollentausch von einer SPD-Gemeinderätin und Kommunalpolitikerin in das Berufsfeld als Journalistin und Herausgeberin ihres Nachrichten-Portals habe ein Martyrium sondergleichen begonnen. Man habe sie mit Gerichts-Prozessen und teuren Klagen überhäuft, berichtet die Journalistin. Zwischenzeitlich habe sie und ihr Ehemann rund 80.000 Euro für mehrere Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren bezahlen müssen. Deshalb fordert sie 2015 mittels Petition den Schutz für investigative Journalisten in Deutschland. Auch diese Aktion passte den immer nur “beleidigten” Verfolgern nicht. Dabei sollten sich gerade dieser Juristen- und Beamtenapparat in Neustadt an der Weinstraße mal daran erinnern, dass in ihren alten Amtsstuben die Deportation der pfälzischen Juden herausragend geplant und mit großer Härte durchgeführt wurde. Ist dieser organisierte Verfolgungs- und Vernichtungs-Geist denn überhaupt nicht mehr aus diesen “Dienern des Rechtsstaates” und ihren Amtssuben zu eliminieren?

Rache & Verfolgung & Belastungseifer = Vernichtungswillen bis zur Endlösung – in Gesetze gegossen – all das hat die Journalistin Karin Hurrle hautnah erlebt – nicht im Jahre 1933 bis 1945 sondern in diesem Jahrzehnt – in diesem “demokratischen-Rechtsstaat”.

Polen: Gesetz zur Justizreform gefährdet Gewaltenteilung. Aber laute Kritik und Ratschläge aus Deutschland kommen in Polen selten gut an. Wir begrüßen es daher, dass die polnische Zivilgesellschaft und die politischen Kräfte in Polen die Errungenschaften der Demokratie und die europäischen Grundwerte verteidigen. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle europäischen Partner Polens klar und eindeutig hinter das Vorgehen der EU-Kommission stellen. Und was ist in Deutschland mit der Gefährdung des Rechtsstaates?  Bei dem globalen Schweigen deutscher Leitmedien ist zwingend zu Fragen: Wie konnte das damals passieren? Warum wird die Zivilgesellschaft bei kritischen Fragen zum Zustand der Justiz – durch diese Justiz verfolgt?

Zur Information: Wenn sich ein Richter-in, Staatsanwalt-in oder Beamte-in beleidigt füllt, dann stellt er/sie nicht selbst eine Strafanzeige. Das erledigt der „Dienstvorgesetzte“ nach altem Muster. Die viel gepriesene Unabhängigkeit vereint sich dann in Eintracht zur Niedertracht „gegen den Angeklagten-in“. In diesem Fall hat der Landgerichtspräsident einen Strafantrag gestellt. Im “kleinem Dienstweg” zum Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal – zumeist im gleichen Gebäude – bevorzugt befördert. ( Vermudlich klappt dies ausnahmsweise ganz schnell – Digital per Mail. ) Der reicht es an seinen Stellvertreter zur „Ermittlung“ weiter. Derartige „höheren Strafanzeigen“ führen immer zu Anklagen. Und die Strafanzeige des Landgerichtspräsidenten geht dann zur Abstrafung an den Anzeigeerstatter zurück … …an das Gericht des angeblich beleidigten Richters und in zweiter Instanz an das Landgericht Frankenthal. Kann man bei diesem hin und her Geschiebe des vereinten Gewaltsystems immer noch von „Unabhängigkeit und Gewaltenteilung“ fabulieren? Im Fall Hurrle hat sogar ein Bestrafungs-Richter des Landgerichtes (2. Instanz) am Amtsgericht (1. Instanz ) den „unabhängigen“ und nur der Rechtsfindung verpflichteten „Verurteilter“ bzw. den Henker gemimt.

Einfach beschrieben: Das Gericht zeigt seine Beleidigung an. Zwei, drei oder auch drei Flure weiter ermittelt der Kollege Staatsanwalt und gibt nach „schwerster Ermittlungsarbeit“ den „hochkriminellen Vorgang“ an das Gericht zurück, dass die Anzeige herbeiformuliert hat. Zur „unabhängigen“ Verrechtstaatungs – Entartung zumeist zum Wohle der Haushaltskassen des jeweiligen Bundeslandes. Die Finanzminister-innen danken in großer Ergebenheit und haben sicher kein Interesse an rechtstaatlichen “Veränderungen dieser millonenschweren Einnahmequellen”.

Wenn man sich das gesamte Verfolgungsprocedere gegen Karin Hurrle etwas genauer anschaut – würde ein ehrbarer Jurist – den „dringend Tatverdacht“ einer amtlichen Verschwörung zur Eliminierung einer „frechen“ Journalistin, in Tateinheit „organisierter Kriminalität“ feststellen müssen. Denn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Beschuldigten Straftaten begangen haben, ob nun als Täter oder als Teilnehmer.

Die unabhängige Gewaltenteilung vereint in Eintracht zur Niedertracht! Im Sinne des Grundsatzes: In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“?

 

Wohl denn – Oh – Du  “Holdes Deutschland” !

 

Für den Juristen Harald Jenet ist nach diesem Verfolgungswahn alles erledigt.

An Zynismus kaum zu überbieten – Der Präsident des Landgerichtes Frankenthal Harald Jenet – antwortet auf eine Presseanfrage des TV-Journalistenbüros an das Justizministerium Rheinland-Pfalz.

“Sofern in Ihren Schreiben ( nein das war eine Presseanfrage A.d.R. ) eine Dienstaufsichts- beschwerde gegen den zuständigen Richter zu sehen sein sollte, nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich Bezug auf die Ausführungen des Ministeriums der Justiz ( welche Ausführungen und was wird den hier zurückgewiesen? A.d.R. ) und weise diese zurück. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie über die Haftentlassung von Frau Hurrle informiert sind; wodurch sich die Angelegenheit insoweit erledigt hat.”

In der Rückantwort heißt es: Hinweise oder Presseanfragen von Journalisten oder Anfragen von besorgten Bürgern in dieser außergewöhnlichen Verhaftungs-Sache einer herzkranken 72-Jährigen (gehören) nicht in die Akten-Abteilung- „Dienstaufsichtsbeschwerden“ – „Formlos –Fristlos – Fruchtlos“.
Es bleibt auch zu hoffen, dass Sie nach Lektüre des Kommentars offene kritisch formulierte Eingaben nicht mehr nach üblichem Muster strafrechtlich verfolgen lassen.

 

Und: Für uns ist die Sache noch nicht erledigt, Herr Landgerichtspräsident Jenet!

Denn diese Justiz ist nicht bereit, die Journalistin Karin Hurrle im “freiheitlich-demokratischen-Rechtsstaat” dem Lande der Meinungs- und Pressefreiheit in Ruhe arbeiten zu lassen. Immerhin hat sie einen (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz zu Rheinland-Pfalz in seiner “ureigenen Rechtsfindung” gestört. Und dann halten sie ALLE zusammen: Ein Jurist überprüft die Vorwürfe eines anderen Juristen – und alles ist dann “rechtsstaatlich” mal wieder in Ordnung.

Nach dem Überfall des “Rechtsstaates” auf die Journalistin ist der nächste Überfall schon geplant. Jetzt soll sie auf ihren “Geisteszustand” – sprich “Geschäftsfähigkeit begutachtet” werden. Sie würde ja ständig Richter und Staatsanwälte kritisieren. Eine neue/alte  ATTACKE einer Richterin des Landgerichts Frankenthal, die, man Höre und Staune, eine “Busenfreundin” des Herrn  (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz zu Rheinland-Pfalz Dr. Matthias Frey sein soll – so wird es sogar in den Gerichtsfluren dieser Verfolgungsbehörden in Neustadt a.d. Weinstraße und in Frankenthal laut “gemunkelt ” auf pfälzisch – rumored.

Einzig allein, der Gutachter hat bedenken –  und  – bittet – ausgerechnet – die Auftraggeberin des “Gut”-achtens über seine mögliche Befangenheit ein Urteil zu fällen. Die Geschäftsunfähigkeit war früher ( der ) Jagdschein, umgangssprachlich eine Person die aufgrund von bescheinigter Unzurechnungsfähigkeit einen Freibrief besitzt. Es war aber auch der Freibrief für die Euthanasie – die sogenannte Rassenhygiene des NS-Regimes. Der “Euthanasie”-Erlass wurde zum Todesurteil für Hunderttausende psychisch kranke und behinderte Menschen, aber auch Menschen, die diesen “Jagdschein” vergutachtet zu tragen verordnet bekommen haben.

Keine Antwort vom Amtsgericht

Das Amtsgericht Neustadt a.d.W. hat es nicht nötig, auf  Presseanfragen des TV-Journalistenbüro zu reagieren. Vielleicht zu kritsch – Vielleicht alles untern Tisch hauen – in den Akten – Kellern verstauben lassen und danach zur Geschichtsfälschung missbrauchen?

Erst als über Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle die Öffentlichkeit informiert wurde, hat die Direktorin Susanne Braun einem Journalistenkollegen geantwortet. Wir werden in Kürze die Angaben der Direktorin zur dieser Verfolgung mit bösartigem Vernichtungswillen wiederlegen. Mit Beweisen! Wie es dem Rechtsstaat gebührt!

Ein Satz im Antwortschreiben an den Journalistenkollegen der Direktorin des Amtsgerichtes ist von beänstigender Deutlichkeit: Die Verhaftung erfolgte zur Sicherung der gesetzmäßigen Durchführung der Hauptverhandlung nach zugelassener Anklage.

Fazit: Die Gefährlichkeit des Unrechtsstaates ist, dass systemrelevante Juristen Unrecht in Gesetzesform gegossen haben, zur Legitimation, dass Richter frontal das Recht brechen konnten. Gebt diesen Amtstätern ein Gesetz zur Hand und sie fragen nicht mehr nach dem Recht!

Oder alles nur – um einer ihrer Aufsteiger und/oder Emporkömmlinge und/oder Parvenü und/oder Musterknabe für´s Grobe vor berechtigter Kritik zu schützen? Oder ist diese menschenverachtende Nummer ein karrierefördender Verfolgungsakt?  In der Justiz muss man leider mit allem rechnen – nur nicht mit Gutem!

Ist das die Verrohung und Verwahrlosung gemeißelt in der NS-Zeit und zementiert durch Nazi-Juristen im neuen-alten Strafgesetzbuch?

Soll das „unser“ Rechtsstaat sein?

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Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz!

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

Mitarbeit: Klaus Overhoff, Christine Kern, Josef Mehl, Claudia May

Die Lage in und um die deutsche Justiz!

 

Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist überzeugt davon, dass eine freie Meinungsäußerung nicht mehr möglich ist, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz – auch in einem bösartigen Fall von Abzocke und Strafverfolgung wegen der Veröffentlichungen von zwei Filmen über Alltagsrassismus bei der Fitnesskette Five Star Bergisch-Gladbach auf dem YouTube-Kanal des TV-Journalistenbüros – und viele andere Fälle von Zensur durch das Strafrecht, man spricht von ca.150.000 Verfahren im Jahr, führen zu extremer, selbst verursachter „Arbeitsbelastung der deutschen Justiz”, der immer stöhnenden und sich selbstbemitleidenden deutschen “Organe der Rechtspflege”. Viele offene Schriftsätze von Betroffenen, sogar von Rechtsanwälten werden strafrechtlich verfolgt, um Rechtsbeugungen und Manipulationen verstecken zu können. Jede berechtigte Kritik wird zum Schweigen gebracht! Ein aktueller Fall über die „Folter-Inhaftierung“ der Journalistin Karin Hurrle hat viele Menschen empört. Sie hat über einen Prozess am Amtsgericht Neustadt a.d.W. kritsch berichtet und Fragen im Vergleich zur NS-Justiz-Vergangenheit gestellt.

 

Wie dreist die Justiz in diesen Tagen Politik macht, zeigt die Durchsuchung der beiden SPD geführten Bundesjustiz- und Finanzministerium.

Bernard Südbeck (CDU) Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

 

Die aktuell erfolgte Durchsuchung von zwei Bundesministerien durch einen Provinz-Staatsanwalt aus Niedersachsen wirft drängende Fragen für die Zukunft des Landes, und die sich ungehemmt ausufernde Macht der Justiz auf.

Wenn ein Osnabrücker Staatsanwalt mit einer CDU – Justizministerin in Niedersachsen, die zeitlebens in der Justiz als Staatsanwältin und zuletzt als OLG – Strafrichterin tätig war, zwei SPD Bundesministerien wegen „Strafvereitelung“ zweieinhalb Wochen vor der Bundestagswahl durchsuchen läßt, ist dies ein erschreckendes Alarmsignal.

Der Osnabrücker Ermittler, also der Betreiber dieser Justiz-PR-Aktionen, heißt Bernard Südbeck. Er ist nicht nur Leitender Oberstaatsanwalt, er ist auch CDU-Mitglied und war ein Ex-CDU-Funktionär. Damals Chef der CDU in Cloppenburg und heute Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück. CDU-Vasallen im Amt jagen den “politischen Gegner” der ins Kanzleramt will? Die Justiz darf nie die Politik durch wahlbeeinflussende Aktionen über die Zukunft des Landes bestimmen. Die Zeiten der “Freislers” sind vorbei!

Ein Schelm, wer bei diesem Justizspektakel um die Macht, Böses denkt?

Und klar doch – die niedrsächsische Justizministerin muss informiert gewesen sein. Was mag der niedersächsische SPD Minsterprädident Stephan Weil (SPD-Genosse von Olaf Scholz) über sein CDU – Kabinettsmitglied Barbara Havliza und über diesen Sabotageakt gegen die Demokratie gedacht haben?

“Die Justiz hat komplett neutral zu sein”, sagt die Justizministerin von Niedersachsen. Das soll sie auch mal ihrem weisunggebundenen Parteimitglied und Leitenden Oberstaatsanwalt Südbeck erzählen.

Unerheblich, welche politischen Ansichten Staatsanwälte haben, sie müssen unvoreingenommen ermitteln und den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz GG achten. Es bestehen seit langem erhebliche Zweifel, ob die Justiz in vielen Verfahren das Grundgesetz überhaupt zur Anwendung bringt, geschweige noch kennt.

Gerade die Staatsanwaltschaften müssen bei dringendem Tatverdacht – z. B. der Geldwäsche – eigenständig ermitteln. Dazu brauchen sie keinen Auftrag. Dazu brauchen sie auch keinen “Hinweisgeber” wie die Geldwäsche-Meldezentrale in Köln. Die Banken könnten bei den Staatsanwaltschaften einen Geldwäscheverdacht auch ohne den Umweg “anzeigen”.

Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Straftatbestand der Geldwäsche nicht eigenständig ermittelt?  Warum durchsuchen sie sich nicht selbst wegen “Strafvereitlungen”? Auch der Zoll als Geldwäsche-Meldestelle hat den Anordnungen der Ermittlungsbehörden zu gehorchen. Die Staatsanwaltschaft muss bei Geldwäscheverdacht ermitteln und Untersuchungsaufträge seinen Hilfsbeamten bei Polizei und Zoll erteilen.

Dazu brauchen sie nicht zwei SPD Bundesministerien – Finanzen und Justiz – offensichtlich in “PR-Clou-Absicht” kurz vor der Bundestagswahl 2021 – zu “durchsuchen” (?)

Der Zoll in Köln sollte bei einem gemeldeten Geldwäscheverdacht für die “angeblich so überlasteten Staatsanwaltschaftenvorsortieren. Aber eine Straftat, die einer zuständigen Behörde „gewahr“ wird, muss auch ohne eine Anzeige oder Vorsortierungsstelle als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden. Warum macht das die Staatsanwaltschaft denn nicht?

Was als PR-Clou geplant war, endet hoffentlich in einen Aufschrei der Anständigen im Lande über diese „unverbesserliche deutsche Justiz“. Ehrbare Bürger werten diese Aktion der Justiz als einen Putschversuch gegen die Demokratie.

Berlin, 1933: SA-Mann mit verhafteten politischen Gegnern. Die deutsche Justiz war zu allen Zeiten in Ost und West zur politischen Verfolgung Andersdenkender und Kritiker systemrelevanter Vollstrecker.

FRAGE: Warum sind diese bedauernswerten Staatsanwaltschaften und Gerichte so überlastet?

Durch diese Durchsuchungsaffäre wird “postum” eine erhellende Antwort geliefert und…. man erkennt die primitive Absicht.

 

In der staatsanwaltschaftlichen Presseerklärung über den erwirkten richterlichen Durchsuchungsbeschluss wird von „Ermittlungen gegen die Leitung der Ministerien“ fabuliert. Das gibt der Durchsuchungsbeschluss allerdings nicht her. Er erlaubt nur die Suche nach Korrespondenzen zwischen der Geldwäsche-Meldestelle und den Ministerien.

Gegen Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt (SPD), der auf diesen Widerspruch hingewiesen hat, wird jetzt wegen Veröffentlichung amtlicher Dokumente nach Paragraf 353 des Strafgesetzbuch „ermittelt“. Mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr wird bestraft, wer amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Gerichtsverhandlung erörtert worden sind, oder das Verfahren abgeschlossen wurde.

Wer aber hat hier entgegen dem Grundsatz der Unschuldsvermutung mit einer Pressemitteilung die Durchsuchungsabsicht mit einer Straftatermittlung entgegen den richterlichen Durchsuchungsgründen als Akt einer Vorverurteilung gegen Personen ausgelegt, und in der Öffentlichkeit präjudizierend präsentiert?

Das war der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück Bernard Südbeck.

Der Haudegen der “Staatsgewalt” ist schon des Öfteren mit zweifelhaften juristischen Machtdemonstrationen der Presse aufgefallen.

Südbeck immer wieder Südbeck!

Ein gefragter Mann: Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck bei einer Pressekonferenz in Emden. Ein hohes Gut: In der Justizvollzugsanstalt in Vechta saß ein unschuldiger 17-Jähriger tagelang in U-Haft. Unschuldvermutung? Dem PR-Süchtigen Öffentlichkeitsjunkie offensichtlich egal.

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert das so:

Mit dieser “Unrichtigkeit” der einseitigen Pressemitteilung hat die Staatsanwaltschaft die Voreingenommenheit der Öffentlichkeit selbst präpariert – und der öffentlich Beschuldigte hat mit seiner Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses und den “Unrichtigkeiten” der “amtlichen” Pressemitteilung durch die “politischen Verfolgungsbehörden” dazu beigetragen, die Unvoreingenommenheit in der Öffentlichkeit wiederherzustellen.

Und die Wiederherstellung der Waffengleichheit, auch vor Gericht – wird jetzt durch diesen parteiischen und berüchtigten Oberstaatsanwalt auch noch angeklagt. Durch dieses perverse Verhalten wird “die Justiz” durch ein weiteres Ermittlungsverfahren und vielleicht einer Anklage wiederum noch mehr belastet (!)

Dabei hat der “Beschuldigte” nur auf Widersprüche einer öffentlich inzinierten Verfolgungsmassnahme hingewiesen. Hier zeigt sich: Die Justiz hat nur eines im Sinn – jegliche berechtigte Kritik, jede berechtigte Eingabe oder Beschwerde wird zum “Eigenschutz” mit dem parteiischen Schwert des Strafrechtes durch diese “geheime Parallelgesellschaft” zum Schweigen gebracht.

Jetzt ist es da angekommen – wo es hingehört. Bei denen, die bisher diese Art der Verfolgung als Unterstellung und Angriff auf die “unabhängige Justiz” (?) interpretiert haben.

„CDU“ und  „Grüne“ wiederholen in diesen Tagen gebetsmühlenartig, wie toll “unabhängig” diese Justiz doch ist und bleiben soll. Jene Verblendeten verurteilen sogar notwendige Kritik an solchen politisch motivierten Verfolgungsmaßnahem als „Angriff auf die unabhängige Justiz“.

Es gibt aktuelle Meldungen, dass diese Justiz politisch handelt?

Zwei Beispiele:

Für die Staatsanwaltschaft Konstanz erledigt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat zwei Wochen vor der Bundestagswahl 2021 das Strafverfahren gegen AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel und drei weitere AfD-Politiker wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eingestellt. “Kein hinreichender Tatverdacht”. “Nach dem Parteiengesetz sei der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlege. Eine Strafbarkeit der Beschuldigten käme hier also nur in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten” lautet der Einstellungsbeschluss.  So, So – muss man in der richtigen Partei sein, um der Strafverfolgung zu entkommen?

Erst das OLG-Bautzen lässt das Aufhäng-Plakat wieder abhängen.

Und schon wieder Sachsen: Dort rufen Rechtsextremisten auf Plakaten (Hängt die Grünen) zu Gewalt gegen die Grünen auf: Das Chemnitzer Verwaltungsgericht findet das in Ordnung. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Der freien Meinungsäußerung wegen!(?)

Aber die Meinungsverfolgungen –  den Bürgern den Mund zukleben – haben ein derartiges Ausmaß angenommen, dass die Penetranz des Belastungseifers durch diese „Juristen“ den Großteil ihrer “angeblichen Arbeitsüberlastung” ausmachen.

Da bleibt für Ermittlungen wegen Geldwäsche keine Zeit

Dann müssen andere Behörden für die Staatsanwaltschaft vorsortieren.

 

Die Meinungsverfolgung gegen den Bürger wird immer absurder und brutaler!

Mit “Beleidigungen, Verleumdungen und Übler Nachrede” erwirtschaften die deutsche Justiz & Rechtsanwälte mehrere 100 Millionen Euros für den Haushalt der Bundesländer und verhindern so, dass es offene Diskussionen über “unsere Justiz” die von vielen so gesehene “Kriminelle Vereinigungen” oder “Geschlossene Clan-Parallel-Gesellschaften” gibt. Eine “offene Auseinandersetzung” könnte endlich im Lande soetwas – wie: eine, hin zum besseren Rechtsstaat – Entwickelung befördern

Wenn man bedenkt, wie viele Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Korruption in der Justiz – also bei der Staatsanwaltschaft strafvereitelnd –  nicht ermittelt werden – ( aus berechtigten Strafanzeigen oder Eingaben von Betroffenen werden dann Gegenanzeigen des Staates produziert – wie im aktuellen Durchsuchungsfall auch )  muss darüber nachgedacht werden, ob sich die selbst bedienende Justiz zur bösartigen, faschistoiden Krake gegen die Zivilisation und Freiheitsrechte der Bürger verschworen hat, die alles Kritische zertrampelt, um in diesem Lande die Menschen ungestraft und unkontrolliert auszu-schlachten.

Hier ein gravierendes Redeverbot – Im Namen des Volkes (?) – durch das OLG-Karlsruhe / Filiale Freiburg in 2021 verkündet:

Einer Mutter in Sorge um ihre Kinder hatte öffentlich über einen „prekären Vorfall“ in der Familie gesprochen. Jetzt darf sie nicht mehr sagen: Ich bin die Mutter von Sohn X und Tochter Y aus dem Ort Z. Von meinem Ex-Mann XYZ bin ich geschieden. Sie darf zudem nicht mehr sagen, dass ein gerichtsmedizinisches Institut in Gießen ihren Verdacht auf eine Straftat bestätigt hat. Auch das sie darauf besteht, dass die Staatsanwaltschaft im von ihr angezeigten “prekären Vorfall” endlich ermittelt, ist ihr bei einer Geldstrafe von 250.000,- € ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, im Widerholungsfalle bis zu 2 Jahren Knast, untersagt worden. Streitwert:30.000,- € Gesamtkosten ca.15.000,- €, für eine Mutter die gesetzlich zur Fürsorge ihrer Kinder verpflichtet ist. Und zum Dank für ihre Fürsorge wurde ihr das Sorgerecht “zum Schutz ihrer Kinder” auch noch entzogen und auf den beschuldigten Ex-Ehemann übertragen. “Kindeswohl” sieht anders aus!

Die Justiz dreht immer mehr durch. Für solche Verkündigungen muss die besorgte Mutter an den Landeshaushalt von Baden-Württemberg ca. 3000,- € berappen. Auch die Mehrwertsteuer der “Anwaltskosten” gehen an den Staat. Der Rechtsstaat ist zu einer Gelddruck-Maschine verkommen.

Auch gegen den bekannten Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe wird seit Jahrzehnten ein Vernichtungsfeldzug geführt.

Die Fixierung zur “besseren Betreuung” wurde durch RA. Dr. Scheider-Addae-Mensah in Deutschland abgeschaft.

Zwei Verfassungsbeschwerden von Dr. Scheider-Addae-Mensah zu den Fragen, ob es mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dass bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem bayerischen Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Fixierung existiert und insoweit für einen der intensivsten Grundrechtseingriffe kein Richtervorbehalt vorgesehen war, wurden durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. So erreichte der Menschenrechtsanwalt mit seinen Klagen den zeitweisen Stopp der Zwangsmedikamentation und der Fixierung ohne Richtervorbehalt von psychisch gestörten Straftätern.

Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah über den Rechtsstreit medizinischer Behandlungen in einem Interview vom 18.09.2021- (Hier anklicken)

Ist das einer der Gründe warum der Rechtsanwalt gnadenlos und immer wieder durch die Justiz gejagt wird? Schneider-Addae-Mensah: “Die Entwicklung sehe ich mit großer Sorge. Als Anwalt, als unabhängiges Rechtspflegeorgan, fühle ich mich in meiner Tätigkeit enorm eingeschränkt und verletzt”.

Ja, –  Dr. Schneider-Addae-Mensah wird in der Tat mit Strafprozessen durch das Strafgesetzbuch geschleift und seiner Lebenszeit beraubt.

Wegen Beleidigung und/oder Widerstand, Übler Nachrede, Verleumdung etc.

Das Opfer wird angeklagt – und – verurteilt. Das war zu allen Zeiten so!

Die TAZ und wir berichteten ausführlich über einen Vorfall beim Bundesverfassungsgericht. Er war wegen der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden nicht nur in Karlsruhe, sondern bundesweit zum bekanntesten Kämpfer für Menschenrechte geworden.

Und ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht wurde der dunkelhäutige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah nach eigener Darstellung von einem Bundespolizisten „angegriffen und verletzt“. Der Vorfall ereignete sich am 14. April 2014 kurz nach Mittag. Der Anwalt warf in den Briefkasten des Gerichts am Schlossbezirk eine Vollmacht ein. Als er weggehen wollte, winkte ihn ein wachhabender Bundespolizist heran.

Er wollte wissen, was der Mann eingeworfen habe. Der Anwalt entgegnete, das gehe ihn nichts an. Der Polizist wollte nun den Ausweis des Anwalts sehen. Dieser jedoch wollte weggehen. Der Polizist ergriff den Mann und zog ihn zu seinem Wachhäuschen. Der Anwalt rief um Hilfe. Der Polizist drehte ihm den Arm auf den Rücken und warf ihn auf den Boden. Zwei weitere Polizisten kamen hinzu und legten ihm Handschellen an. Nach 15 Minuten wurden die Handfesseln wieder entfernt, und der Anwalt konnte gehen.

Das Verfahren wegen Widerstand und Beleidigung durch den Bundespolizisten angezeigt, wurde nach fast einem Jahrzehnt eingestellt. Stattdessen hat man danach versucht seine Anwaltszulassung zu entziehen.

 

Aktuell wird er durch die “berüchtigte Justiz” in Sachsen verfolgt.

 

Klimaanlage defekt – beschwert – verhaftet. Jagdszenen in Leipzig, wie nach den “Wende”.

In einer Pressemeldung der Kanzlei vom 22.09.2021 heißt es:

Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, war an Pfingsten 2017 Opfer eines brutalen Überfalls durch mehrere kriminellen Polizisten im sog. Innside by Melia-Hotel in Leipzig. Weil er sich dreimal über eine schädliche Klimaanlage in seinem Zimmer beschwert hatte, rief der Hotelmanager in Blockwartmentalität die Polizei. Die Polizisten drangen gegen den Willen des Anwalts in dessen Zimmer ein, griffen ihn an, warfen ihn auf den Boden seines Zimmers und misshandelten ihn so, fast eine halbe Stunde lang. Schneider-Addae-Mensah trug zahlreiche blaue Flecken und Verstauchungen von diesem Überfall davon und hatte insgesamt rund ein Jahr lang Schmerzen in der linken Hand.

Der Anwalt mit Kanzleien in Karlsruhe und Straßburg hat Strafanzeige gegen Polizisten und Hotelmanager erstattet, die alle durch die Leipziger Staatsanwaltschaft strafvereitelt worden sind. Stattdessen verfolgt diese den Anwalt unschuldig. Nach über vier Jahren soll ihm jetzt der Show- „Prozess“ vor dem Amtsgericht Leipzig gemacht werden. Leipzig: Ausgangspunkt der Sachsenaffäre mit Beteiligung von Amtsjuristen. Der unaufgeklärte Justizskandal der “Wendezeit”.

 Ein typisches Vorgehen der deutschen Justiz gegen Missliebige und justizkritische Menschen die sich gegen derartigen Missbrauch des Strafrechts zur Wehr setzen.

 

Die Justiz ist das Heer der Regierung gegen das eigene Volk und mutige Rechtsanwälte.

 

Betrüger Holger Michael Fritz immer auf der Flucht

Rastatt, Baden-Baden, Karlsruhe, München, Bingen, Rheinböllen, Wien, Schweiz – Wo bitte ist dieser Holger Michael Fritz! 

Die Justiz schaut seit Jahren diesem krimminellen Treiben des Holger Fritz zu, ohne die Gesellschaft angemessen vor diesem Betrüger zu schützen.

Ganz anders geht die Justiz mit dem Polizei- und Justizbekannten Hochstapler und kriminellen Betrüger Holger Michael Fritz um. Seit fast zwei Jahrzehnten nimmt er Firmen und Menschen regelrecht aus. Dutzende von Geschädigten haben etliche tausende von Euro an diesen Möchtegern-Rechtsanwalt, angeblichen Adelsmann, Strategie- und Unternehmensberater verloren. “Dieser Parasit”, ohne festen Wohnsitz, vereitelt wegen Unzustellbarkeit Zustellungen etlicher Schadensersatzklagen oder rechtkräftige Titel so in die Verjährung. Die Behörden sind auch darüber informiert, dass er unbedarfte und willensschwache Menschen zu kriminellen Handlungen gegen seine Anzeigeerstatter animiert, um im Hintergrund seine geldgierigen Fäden weiter zu ziehen. Er schreckt auch nicht davor zurück, “die eigene kleine Tochter zu missbrauchen”, um die Kindesmutter zu nötigen, im “Einklang mit seinen psychopatischen „Familien-Scharia-Welt-Bild seine perversen Vater-Rechte von alleinigen Kindseigentum und Erziehungs- Verfügungsgewalt” widerspruchlos in tiefer Demut zu dulden. So ein Typ kann die Justiz an der Nase herumführen und weitere hohe Vermögensschäden verfolgungsfrei schaffen. Die Justiz bleibt durch die vielen Geschädigten dann weiter gegen Honorar beschäftigt.

Hasskriminalität gegen Normalstrebliche für die Staatsjuristen strafrechtlich kein Thema – zivilrechtlich finanziell bis zur letzten Instanz immer interessant.

Dieser Typ darf über Falschnamen, über eine von der Tochter Celine Fritz technisch betreuten Website mit einer Fake-Redaktionsadresse in Israel gegen Anzeigeerstatter, Journalisten, Mandatsträger und Behördenmitarbeiter (z. B. einen Jugendamtsmitarbeiter der die Tochter vor den “übergriffen des perversen Vaters” schützen will) widerwärtig rumhetzen. Ein Beseitigungsverlangen scheiterte bis dato am Formalistischem. Aber ganz wichtig, der indirekte Eilantrag zur Beseitigung der Hasskriminalität wurde vom Amtsgericht Rastatt an das Landgericht Baden-Baden verwiesen. Selbstverständlich wegen des „Streitwertes“.Danach berechnet sich die Gerichtsgebühr.  Jetzt ist der Antragssteller noch gezwungen, wegen des Anwaltszwanges beim Landgericht „Anwaltsgebühren“ vorzulegen. Die Sache liegt jetzt beim OLG – Karlsruhe. Die Entscheidung gegen die besorgte Mutter durch das OLG-Karlsruhe – Filiale Freiburg wird im Vergleich zur Hasskriminalität dieses gemeingefährlichen Betrügers – der immer dumme Handlanger für seine Schweinereien benutzt – sicher noch interessant. Jedenfalls liegen die Beweise über diesen hochkradigen Betrüger und Manipulator auf den Tisch – leider in vielen unschiedlichen Behörden, Gerichte, Finanzämter – ja sogar die Banken- wurden informiert – nur – sie arbeiten einfach nicht zusammen. Und die Banken schweigen sich über die Betrugseinnahmen der Fritz-Betrugs-Familie aus. Sämtliche Vorgänge – auch aktuelle “in Entscheidungsprozesse” direkt und indirekt von Holger&Celine Fritz produziert – in Leipzig, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden, München, Wien und der Schweiz,  bei Amtsgerichten, Arbeitsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Finanzämter, Ordnungsbehörden,Polizei zusammengefügt, (einfach mal Zusammenarbeiten) dieser “Meister der Fassade und psychopathische-menschenverachtende-Betrüger und Hochstabler” wäre sofort entlarvt und die Gesellschaft somit geschützt. 

Stattdessen sind die “armen  Juristen” über alles beleidigt, was nach Kritik riecht. Sie benutzen – bei ihren herbeiformulierten Beleidigungen zur Wahrheitsunterdrückung – allerdings immer nur das Strafrecht. Der Normalsterbliche wird auf Antrag zur Bestrafung angezeigter Beleidigungen – in der Einstellungsverfügung – als Rechtsmittel formuliert – fast immer auf das teure Zivilrecht verwiesen. Für diese”Antragsermittlungen” hat man bei all der Arbeit – berechtigte Kritik durch das Strafrecht – zu verfolgen, überhaupt keine Zeit.  Und dann heißt zahlen und auf “merkwürdige Gerichts-Entscheidungen” zu warten! Ansonsten macht „dieser Rechtsstaat“ nichts. Das Recht gegen Geld steht vor dem Kollaps – und das nutzt dieser perverse Betrüger Holger Michael Fritz mit seinen Fakeadressen und kriminellen Tricksereien hinterlistig aus und lacht sich einen ins Fäustchen.

Bemerkenswert: Die Nichtermittlungen gegen diesen Fritz führen dann dazu, dass die Geschädigten über Zivilverfahren vor einer Entscheidung fette Gerichtsgebühren und Anwaltskosten abdrücken müssen. Wie bei der Beseitigung von Hasskriminalität auch. Aber zugestellt werden können diese rechtkräftigen Titel dann nicht. In einem Fall musste ein geschädigter Vermieter (Fritz hat ein Jahr in seiner Immobilie als Mietnomade gehaust) für Fritz seine Gerichts-“Kosten” bezahlen, weil die “Jusitz” diesen “Adelsmann”, der nur ein Hilfsgärtner aus Bingen am Rhein ist, nicht “finden konnte”. So geht das seit Jahren mit diesem Hochstapler und hinterhältigen Preller. Schönes Synergy-Geschäft zwischen Herrn Holger M. Fritz und den Staatsanwaltschaften? Wir werden weiter über diesen Justizskandal auf dieser Website berichten.

Verhöhnt seit mehr als einem jahrzehnt Justiz und Behörden.
Celine M. Fritz – immer ersprießlich auf ihren Vorteil schielend bedacht – ganz wie der kriminelle Vater Holger Fritz – gehen sie über Leichen. Den Behörden egal!

Auch die Tochter Celine M. Fritz ist in die Fußstapfen des Vaters verfallen. Sie ist für des Vaters „Buchhaltung“ und andere „Betrugsaktionen“ zuständig. Ob sie für all diese Betrugs-Rechnungen – die Mehrwertsteuer abgeführt hat – darf bezweifelt werden. Jedenfalls kennen die Ermittlungsbehörden jede ihrer Rechnungen für angebliche “Anwaltstätigkeiten oder Unter-(Ab)nehmen(s)-beratungen” für die eigene Tasche. Immerhin eine sechststellige Summe. Die angebliche münchener Studentin hat auch keine ladungsfähige Adresse. Jetzt darf sie die Wiener – Fake-Adresse des Vaters mitbenutzen, um Zustellungen oder Ladungen ins Leere laufen zu lassen. Warum die Behörden ihren offensichtlichen Steuerbetrug derart schleifen lassen, aber jeden Parksünder mit Brachialgewalt verfolgen – ist nicht mehr zu vermitteln. Jedenfalls zeigt sich der psychopatische Vater Holger Fritz  sehr dankbar ob ihrer braven Gelehrsamkeit – und schenkte der gehörigen Betrugsgesellin vom ergaunerten Geld – teure „Rote Design-Seidenhöschen“ offensichtlich für die besonderen Stunden mit dem Herrn Vater – im exklusiven Kaufhaus des Westens zu Berlin. Betrug lohnt sich halt immer!

 

Die teuer bezahlen rechtskräftigen Titel werden auch nur gegen Zahlung einer Gebühr für den Herrn Gerichtsvollzieher an den Zahlungsverpflichteten zugestellt!  Aber ohne “Wohnsitz” keine Chance. Das System begünstigt seine Verbrecher und nockt Geschädigte vorschriftsgemäß gegen “Gebühr” an den Staat aus. Insoweit ist dieses Betrügerpärchen “Fritz & Co” die ideale Arbeitsbeschaffungsmassnahme für den “überlasteten Rechtsstaat”.

 

Jetzt kann man nur noch zurufen: Bernard Südbeck, Leitender Oberstaatsanwalt von Osnabrück – übernehmen Sie –  sofort – !

Dafür brauchen Sie nicht in ein Ministerium einzudringen – es reicht eine Handyortung!

Oder interessieren solche kriminellen Rechtsbrecher nicht?

 

 Rares Recht nur gegen Bares!

“Deutschland einig Mafialand?” – es wird mit jedem Tag schlimmer und brutaler. Die schutzwürdigen Interessen der gewerbs- und bandenmäßig “organisierten Kriminalität” sind entscheidend für das Richterhandeln gegen geltendes Gesetz und gesprochenes Recht.

Das ist die Realität.

Darf ein derartiges Rechts-System zur Entrechtung des Rechtsstaates so weitermachen?

Mitnichten!

Deshalb wirft diese Ministeriums- Durchsuchung weitere Fragen auf: Könnte diese Polit-Durchsuchung ein zwar öffentlicher, aber dennoch “versteckter Hinweis” der Justiz sein, bei einem unangenehmen ROT – Wechsel,  zur Geheimhaltung über gemeinsame oder bekannte Straftaten zu nötigen? Also eine Erpressung – denn gerade die Landesjustizministerien, insbesondere das Bundesjustizministerium, bekommen täglich hunderte von berechtigten Bürgerbeschwerden über die gesamte Justiz mit hochexplosiven Hinweisen über strafrechtliche und relevante kriminelle Aktionen der vom “Volk” finanzierten Staatsjuristen in “Ihrem” Amte?

Was geht da ab – in dieser “Justiz” die man vergleichsweise und getrost einer Mafia- bzw. Omerta-Organisation zuordnen könnte.(?)

Und nun wissen wir es: Die Justiz ist keinesfalls unterbesetzt, wie immer behauptet. Mit den nun 2.000 zusätzlichen Richter-Platzierungen soll’s besser werden, so sagt’s ein Jurist. Das ist zwar genau so, als würde man den bekannten Eimer ohne Boden mit Wasser füllen. Wie aber habgierige Richter mit hoch dotierten Nebentätigkeiten dem System Kapazitäten und Ressourcen entziehen, wird hinter den Kulissen der Öffentlichkeit gewinnvermehrend “vorenthalten”. Lesen Sie hier eine “neue” “alte” Presseanfrage  zum Thema “Richter und Nebentätigkeit”! .

Wir brauchen nicht noch mehr von “diesen” Leuten –  aber Bessere: Vor allem charakterlich gut entwickelte “Menschen”. Es ist halt ein beschwerlicher Weg – eine “Menschwerdung” zu erreichen – um dann “Mensch” sein zu können.

Die deutsche Justiz ist heute nur noch an Geld interessiert.

Die Richter werden nach Erledigungszahlen und Geldeinnahmen für den Staat beurteilt – nicht nach der “Qualität” ihrer unabhängigen richterlichen “Fähigkeiten” Auch das ließe sich “ermitteln”.

Angetrieben durch die verlockenden Möglichkeiten Ihrer Sonderstellung in der Gesellschaft – ist Ihr Richter-Job zu einem “Business-Job” verkommen. Dem “RECHT” zu dienen ist eine lästige Notwendigkeit. Sie machen daraufhin viel – viel Mist. Und zocken diejenigen ab, bei denen “was zu holen ist” und die Zahlungsschwachen gehen “Ersatzweise in die Haftanstalt”.

Staatsjuristen stehen wegen Affären von bewusst ausgeübten Strafvereitelungen im Amt, Urkundenunterdrückungen, Freiheitsberaubungen und Rechtsbeugungen vor dem Aus. Machen sie weiter so, ist der “Rechtsstaat” in Gefahr. Von “Innen” heraus. Der sogenannte “Verfassungsschutz”, nimmt er seine Aufgabe ernst, muss diese “inneren Feinde” aus dem Amte jagen. Terroristen dürfen nicht über Recht oder Unrecht bestimmen – nicht nur in Afghanistan – .

Deutschland braucht, analog dem beabsichtigten EU-Ethikrat, umgehend einen Ethikrat, der unabhängig, die Justiz – anhand von fallbezogenen Unrechtsakten – kontrolliert, und die Administration und Judikative überprüft. Durch den Bürger!

Ein Minister aus Thüringen begründet seine Rechtfertigung im Fall von amtlicher Immobilienkriminalität gegen die “Erfurter Geschwister May” > “Ich habe alles auf meinem Tisch und gelesen. Ich muss auf die Justiz vertrauen und kann nicht kontrollieren, ob wirklich alles richtig war”.

Das ist die Offenbarungs- und Ohnmächtig-keitserklärung schlechthin.

 

 

Geld gegen Schandurteile über die Pfändungsfreigrenze hinaus. Die Thüringer Justiz ist das “Ende des Rechtsstaates”, erlebten so Justizgeschädigte.

In diesen Tagen wurde bekannt, dass Claudia May wegen „Gebühren-Außenständen“ verhaftet werden soll. Beim Kampf ums Recht zur Rückübertragung ihres Immobilieneigentums in Erfurt pfändet die Justiz „Gerichtsgebühren“ über den Pfändungsfreibetrag hinaus. Mehr geht überhaupt nicht mehr.

Wegen der Pfändung auch des Pfändungsfreibetrages hat Claudia May Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde wurde in diesen Tagen vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Für die Justiz in Thüringen ein Affront.

Ist der Haftbefehl zur Betreibung von „Gerichtsgebühren“ für die Unrechtsentscheidungen zum Teil von altgedienten DDR-Juristen – im „neuen“ demokratischen Rechtsstaat die „Rache des kleinen Juristen“ die eine weitere Klatsche des Verfassungsgerichtes befürchten? Sebst der Landtag von Thüringen verhinderte im sogenannten “Haus der Demokratie”, dass Claudia May über den amtlichen Diebstahl ihrer Immobilie öffentlich berichten konnte. – Wohlgemerkt: Im Land der Meinungs- und Pressefreiheit! (Klicken Sie hier zu weiterführenden Informationen)

Claudia May: Die Geschichte des schicksalgebeutelten Geschwisterpaares – Krieg – Vertreibung – Flucht – Ein Bericht von Heiderose Manthey

Claudia May (rechts im Bild) spricht auf einer Veranstaltung vor der Thüringer Landtagswahl. Sie erzählt die dramatische Geschichte von aus ihren Familien herausgerissenen Heimkindern. Passend zum Thema von Andreas Riedels Forderung „Allen Kindern beide Eltern !“ Foto: Heiderose Manthey.

Nur der Bürger kann dem Rechtsstaat noch zu seinem Recht verhelfen.

Im Land der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jeder verpflichtet nötigenfalls Widerstand zu leisten – damit den „Organen der Rechtspflege“ die eine andere „Republik“ wollen, zur Verantwortung gezogen werden.

Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen.

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

 

Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Ja diese Website liegt auf einem russischen Server. Das ist traurige Realität- denn in Deutschland wäre diese kritische Homepage schon längst verschwunden. So sieht die Meinungs- und Pressefreiheit im “freiheitlich-demogratischen Rechtsstaat” aus. Freie Meinungsäußerung ist nicht mehr möglich ist, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Die wenigen hier beschriebenen Fälle sind nur die Spitze des Eisberges!

Aber besser nix mehr sagen!

 

Sonst gehts in den Knast!

 

Forderungen an die Politik: Eine Presseanfrage zum Thema “Richter und Nebentätigkeit”! Gruppe von Justiz-Opfer fordert eine Justizreform, die den Namen “Rechtsstaat” verdient!

 

Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! “Neue” Foltermethoden der Justiz.

 

Diese Methoden der rheinland-pfälzischen Justiz gehören auf die Anklagebank!

Ein Bericht von Heinz Faßbender und Klaus Overhoff

6 Polizeibeamte vor der Haustür, die um 6:30 Uhr eine 72-jährige Frau verhaften müssen. Die Justiz steht mit diesen “Rechtsstaat-Methoden am Abgrund der Zivilisation.

Am Mittwoch, dem 8.09.2021 standen um 6:30h 6 Polizisten bei der 72-jährigen Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch (Rheinland-Pfalz) vor der Tür > und begehrten EINLASS (!)

Die Beamten haben einen rund 60 Tage alten Haftbefehl vom 21.06.2021 „zu vollstrecken“. Karin Hurrle soll einer Hauptverhandlung am 25.03.2021 „trotz ordnungsgemäßer Ladung“ „unentschuldigt ferngeblieben sein“. Die Anklage wirft der Journalistin „üble Nachrede“ vor.

Karin Hurrle bestreitet eine Ladung zum Prozess. Ihr Ehemann Jürgen Hurrle > früher selbst Schöffe bei Strafgerichten, ist empört, dass seine Frau während der Urlaubszeit ihres Wahlverteidigers, nun überraschend der 60 Tage alte Haftbefehl vollstreckt wird. Angeblich zur Sicherung der Hauptverhandlung, die der Richter am Landgericht Kaiserslautern > Markus Flammann Jg. 1972 auf den 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße „bestimmt“ hat. Die Journalistin soll – weil sie nun keinen Wahlverteidiger hat – durch den stets „willigen“ Pflichtverteidiger Dustin Bartz „verrechtsstaatet“ werden.

Obwohl die Journalistin Karin Hurrle den Richter am Landgericht  – Markus Flammann – und den durch IHN benannten „Pflichtverteidiger“ Dustin Bartz > wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, wurde die > trotz schwerer Herzerkrankung haftunfähige Journalistin, in die JVA – Rohrbach zwangseingeliefert.

Nach den bewährten Methoden der NAZI und DDR Regime.

Das alles “Im Namen des Volkes”?

 

Karin Hurrle Journalistin, ist auch Gründungsmitglied des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V“. Mit der Gründung des Vereins wolle man künftig auch in Rheinland-Pfalz der Justiz genauer auf die Finger schauen und dadurch erreichen, dass mehr Gerechtigkeit einkehre, sagte die Vorsitzende des Vereins nach der Gründung. Ist das der eigentliche Grund der Folter?

Eine 72-jährige Frau mit „festem Wohnsitz“ und auszuschließender „Fluchtgefahr“ wird wegen angeblicher „übler Nachrede“ – ein auch in Deutschland allerorts übliches und beliebtes Mittel der Staatsgewalten > kritische Menschen und insbesondere freie Journalisten/innen auszusondern > um deren gefährliches Mundwerk zu vernageln > um somit die Wahrheit ganz geschmeidig zu unterdrücken.

8 Tage soll SIE auf den „Prozess“ wartend in der JVA- Rohrbach inhaftiert bleiben (!)

JVA-Rohrbach das Druckmittel um Journalisten/innen zu zeigen, wer hier im Land das “sagen” hat.

Tausende derartiger Strafverfahren werden so durch die deutsche Justiz “geknallt” und wegen sogenannter Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlich herbeiformulierten Unterstellungen die Meinungs- und Pressefreiheit in die Zeit des 16-Jahrhunderts geschoben. Als Ketzerei gegen die inquisitorische Obrigkeit im Sinne der „Reinheit des Glaubens“ und sonstigem “Schweinskram zum absoluten Gehorsam” damals wie heute dramatisch verfolgt und > die Delinquenten zu Reue und Buße erpresst und harten Strafen damals wie heute der  “Folter” durch Helfer der “Führer” ausgeliefert wurden.

Durch diese Demütigungen – heute Strafrecht genannt – kassiert der Deutsche Staat mit seinem „Beleidigt sein“ durch die ach so verleumdeten “blütenweißen Staatsjuristen und Beamten” jährlich Millionen an „Bestrafungs -Gelder“ für die Landeshaushalte und ausufernde Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für seine inquisitorischen Zensoren-Vollstrecker – die durch sich dieses Spiel der 1000-jährigen Unterdrückung der freien Meinung durch die “Delinquenten” heute “Straftäter” auch noch zusätzlich mit “Gerichtsgebühren” fett belohnen lassen.

Die Gewalten -Teilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Allerdings ist insbesondere die „gewaltgeteilte unabhängige“ Justiz – hier die Staatsanwaltschaften, Gerichte und aufsichtsführenden Behörden wie Justizministerien in “Eintracht zur Niedertracht” mit Gewalt gegen aufschlussreiche Meinungs-Presse- und Bürgerfreiheiten genussvoll vereint und immer bereit dem “VOLK” Grenzen zu zeigen, bevor “Freiheit” im wohlverstandenem Sinne entstehen kann.

Professor Rainer Mausfeld sieht übergeordnet die Verfolgungszensur des deutschen Staates als Ausfluss der alten Zensurmeister und neuen Wahrheits-Unterdrücker „die darauf zielt, die eigentlich relevanten gesellschaftlich-politischen Sachfragen zu verdunkeln und zu vernebeln und soziale Bewegungen, die den Zentren der Macht gefährlich zu werden drohen, gleichsam von Innen zu vergiften und für die Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das ist sicherlich die kosten-günstigste und wirksamste Form der ‘Aufstandsbekämpfung’. Es wäre daher überraschend, wenn solche Techniken, soziale Bewegungen durch systematische Infusion geeigneter Vorwurfsgifte gleichsam von Innen zu zersetzen, nicht systematisch verfeinert würden – In jedem Fall erscheint mir dies ein sehr ernsthaftes Problem zu sein, von dem alle sozialen Bewegungen in Zukunft zunehmend bedroht sein werden.


Info: Rainer Mausfeld (* 22. Dezember 1949 in Iserlohn) ist ein 2016 emeritierter deutscher Professor für Allgemeine Psychologie an der Universität Kiel. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Wahrnehmungspsychologie, Kognitionswissenschaft und Geschichte der Psychologie. Seine seit 2015 veröffentlichte Kritik an der repräsentativen Demokratie und an den Funktionen der Massenmedien wird in den Medien kontrovers beurteilt. Einem breiten Publikum wurde er durch den Bestseller Warum schweigen die Lämmer und durch Vorträge und Artikel bekannt.

Es wird also zunehmend gefährlich für Journalisten/innen und ALLE > die “Kritik” üben – um eine lebendige Gesellschaft lebendig zu halten.

Die Journalistin Karin Hurrle, die seit Jahren bedenkliche Vorgänge in Politik und Justiz beschreibt, wird seit Jahren durch die Obrigkeit verfolgt und gemaßregelt. Die ehemalige Gemeinderätin und akkreditierte Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch betreibt die Onlinezeitung nachrichten-regional.de.

Der Ehemann Jürgen Hurrle war einst stellv. Bürgermeister von Haßloch.

Journalisten/innen leben auch in Deutschland gefährlich.

 

Zunehmend werden kritische Journalisten/innen und Justizkritiker/innen in Deutschland mit derartigen Strafverfahren überzogen, um > diesen “Staats-Feinden” den Mund zu verbieten und zugleich mit hohen Geldstrafen die Lebensgrundlage zu entziehen.

Pflichtverteidiger Dustin Bartz ist jetzt auf der Homepage der kanzlei-schliecker nicht mehr zu finden. Wegen der Verteidigung auf Anordnung der Justiz, die keine Verteidigung war?

 

 

In diesem Fall wird sogar eine schwerkranke haftunfähige Journalistin in Haft gehalten > auch auf die Gefahr, dass sie wegen ihrer Vorerkrankungen den anberaumten Termin zur Hauptverhandlung nicht überlebt.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium wurde aufgefordert, dieser „hinterhältigen Form einer fast schon faschistoiden Rache-Bestrafung“ ein Ende zu setzen. Sollte die „mutige“ Kollegin wegen ihrer Berichterstattung wissentlich an Leib und Leben geschädigt werden, handelt dieser sogenannte „Rechts-Staat“ wie die “Regime” aus der “VERGANGENHEIT” (?) und genauso machtmissbräuchlich wie Russland, China, Nordkorea und jetzt die Taliban in Afghanistan.

Diese aufschlussreiche Erkenntnis wurde auch der Pressestelle des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße mitgeteilt.

Aber gegen die Journalisten-Kollegin Hurrle soll offensichtlich mit der Gewalt des Staates gegen die Wahrheit ein “Denkmal” gesetzt werden (!).

Während der mehrstündigen Verhaftungsprozedur durfte Karin Hurrle ihre Medikamente nicht einnehmen. Sie hatte bereits 2 Herzinfarkte. Dem Richter war das bekannt. Auch die JVA – Rohrbach war informiert. Wenig später sogar durch das ärztliche Attest eines bekannten Kardiologen > der die unbedingte Haftunfähigkeit bestätigte.

Aber > das ist Uninteressant für diese inquisitorischen Verfolgungshenker, Menschen-Verachter und Verfechter “Unnützen Lebens.”

 

Noch während der “Aufnahme” in den Knast bekam die Journalistin einen bedrohlichen Schwächeanfall. Sie musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Den Angehörigen wurde diese Maßnahme lange Zeit verschwiegen.

Eine aktuelle Presseanfrage an das zuständige Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße zeigen die Verrohungszustände der „Diener des Rechts“, die mit subtilen Mitteln eine Entrechtungszeit wiederbeleben, von der sie aber nie etwas gewusst haben wollen.

Zu dieser Anfrage erübrigt sich jede weitere Kommentierung.

 

Eine Presseanfrage zur neuen subtilen Form der Folter auf Anordnung der Justiz.

Meine Damen und Herren des Amtsgerichts,

Betr: In der “Haftsache” Karin Hurrle

Das Amtsgericht wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Wieso hat es der “Rechtsstaat” nötig, einer 72-jährigen politisch Inhaftierten, die aufgrund einer völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Verhaftung und wegen Verweigerung zeitnaher Einnahme ihrer Medikamente in ein Krankenhaus verbracht wurde, seit dem 8.09.2021 24 Stunden am Krankenbett gefesselt werden muss, obwohl sie von JVA-Aufseherinnen bewacht wird?

Karin Hurrle wurde während ihres Krankenhausaufenthaltes am Krankenbett gefesselt. Das ist Folter!

Warum ist es bei dieser Frau zudem notwendig, sie beim Toilettengang mit Fußfesseln zu terrorisieren?

Was hat Ihnen diese Frau denn angetan, dass Sie es offensichtlich nötig haben, sie wie eine Schwerverbrecherin bzw. Terroristin zu behandeln?

Hat sie wirklich nur einen Hauptverhandlungstermin versäumt?


Warum man es nötig hat, dieser mutigen Frau zur “Vorbereitung auf den Willkürprozeß” auch noch Verletzungen zuzufügen – diese Frage könnte nach den Mitteln dieser willkürlichen Strafbestandsauslegung dieser “schrecklichen Juristen” auch als “Verleumdung, Üble Nachrede und Beleidigung verfolgt werden. Und weil es hier sogar veröffentlicht wurde – diesmal durch SEK-Einsatz – alles schön “v e r r e c h t s t a a t l i c h” im Sinne des “Rechtsfriedens für die Verfolger. Ein schrecklicher und bedenklicher Zustand im Lande der freiheitlich-demogratischen Grundordnung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Presseanfrage ans Amtsgericht Neustadt a.d. W. vom 13.09.2021

 

An welchen Punkt hat sich die Journalistin der “üblen Nachrede” schuldig gemacht, dass sie als der “Rechtsstaat” diese Frau wie im 16-Jahrhundert geschehen als Ketzerin durch die alten/neuen Inquisitoren mit diesen subtilen Mitteln gefoltert werden darf?

Wie interpretieren Sie derartige subtile Bestrafungsverhaltensweisen mit den “Behandlungsmethoden” missliebiger Menschen in diktatorischen und faschistischen Regimen?

Wie im Mittelalter: Zum Toilettengang gab es für die 72-jährige Karin Hurrle Fußfesseln – der Sicherheit wegen?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 14.09.2021 notiert.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

 

Das alles für die Wahrheit und nichts als die Wahrheit die von “diesen” Organen der “Rechtspflege” als “übler Nachrede” verrechtstaatet wird. Und das nennt sich dann – die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland “ist” garantiert!

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ein Hort “rechtsstaatlicher Folter”?

Bis dato hat das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße auf die Presseanfrage vom 13.09.2021 nicht geantwortet. Über die “Hauptverhandlung” mit vorheriger subtiler Folter am 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt a.d.W. werden wir noch berichten. “Übel Nachgeredet” ein beliebter Straftatbestand betroffener und zurecht kritisierter Amtstäter und Rechtsbeuger, um Menschen den Mund zu verbieten und abzukassieren.

Lesen Sie auch:

Die Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch/Pfalz durch das Amtsgericht Neustadt a.d.W. wirft Fragen zum inneren Gesinnungs-Zustand der Justiz auf. Ist es die organisierte Rache eines FDP-Staatssekretärs aus dem Justizministerium Rheinland-Pfalz?

Es kann so nicht weitergehen!

Lesen Sie auch an aktuellen Kommentar :Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! – Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! – Ein Kommentar zum Zustand der Justiz!

 

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