Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Seite III – Wie die Ortspresse Verl und Gütersloh mit dem Amtsgericht Gütersloh freie Journalisten verunglimpft.

Aktualisiert: 2.05.2017 12.00 Uhr /  Text  überarbeitet.

Neugierige Journalisten haut ab – sonst gibt’s einen ala “Reichsbürger” Tatverdacht

Bisherige Berichte:

Seite 1 Die Flucht vor TV-Kameras! Wie „hochanständige“ Herren und Beamte eine stille Enteignung vor kritischer Öffentlichkeit verbergen wollten. Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Hier die Laudatio!

Seite II -> Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortsetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Das einzige Blatt das sachlich in dieser Sache berichtet hat, ist das Westfalen Blatt.

Hier die Berichte:

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Versteckt hinterm Amts- “Gericht” Gütersloh

Seite III – Die Polizeipräsenz  bei diesem – doch soooo rechtsstaatlichen Zwangsversteigerungsverfahren – ist gewaltig. Verhältnismäßig ist sie nicht! Man behauptet, das zu versteigernde „Gebäude“ würde mit der Reichsbürger-Szene in Verbindung stehen (so fabuliert die „Neue Westfälische“).

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Insbesondere die „Neue Westfälische“ präsentiert den „Direktor“ des Amtsgerichtes Gütersloh und gleichzeitig Pressedezernenten Axel Meyer für jeden Pipifax. In NRW sicher ein einmaliger Vorgang –  diese merkwürdige Profilierungs-Symbiose – was ja übertragen auch heißt: darstellen, zusammenstellen, organisieren, konstituieren, ins Leben rufen.

 

 

Trotzdem: Der sich – sichtlich im Orts-Medienrummel profilierende – Direktor des Amtsgerichtes von Gütersloh, Axel Meyer, kann und will nix zu den aufgebauschten, verstärkten Sicherheitsgetue am 30.03.2017 sagen.

Was denn auch?

Zu einer Gefahrenlage – oder auch nicht – das wäre vielleicht auch dem Dümmsten aufgefallen, kann ein Gebäude, das mit der sogenannten Reichsbürger-Szene in Verbindung stehen soll (so die Neue Westfälische) – nicht zu dieser Theaterveranstaltung eines Provinz-Possen-Gerichtes kommen können. Eines Gerichtes, das ja nur ein öffentliches und rechtsstaatliches Verfahren durchführen will, wird behauptet. Der Wichtigtuer Axel Meyer hat sich ja so mannhaft für die freiheitlich – demokratische Grundordnung – hinter seinen Uniformierten versteckt – eingesetzt. Ganz mannhaft und beförderungswürdig dieses Schauspiel eines Schreibtischtäters!

 

 

 

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Nicht nur am Eingang des Gerichtes – eine Sicherheitsschleuse mit verstärkten Justiz-Kontrolleuren–, sondern auch direkt vor dem Veranstaltungssaal. Die Eintrittskarte – eine Kontrolle vom Feinsten. Selbst Kulis wurden auseinander gedreht. Jeder musste seinen Ausweis abgeben, zur Protokollierung des Namens. Was mit den persönlichen Daten geschieht – sie sollen angeblich danach vernichtet werden – wer’s glaubt, ist sicher keiner der seligen Reichsbürger, die ja gerade diese Art des Totalitären-Autoritären des Deutschen Reichs offensichtlich und angeblich sollen/wollen/können/dürfen.

Oh, wäre man doch so gründlich und mehrfach überprüft mit dem „Berliner Attentäter“ umgegangen, das fällt einem bei diesem Wahn nur noch ein. Einer Staatsmacht, die die Wahrheit nur für sich alleine gepachtet hat und alle anderen jagen und verfolgen, wenn sie nicht „ja – mein „Staat“ – ja – mein Führer“ rufen. Wie üblich – es ist mal wieder eine Macht-Demonstration von Leutchen, die ein Gebäude zum Reichsbürger her aufgeschrieben, fabulierend – vermuten – nur imaginäre Bedenken – als DIE Wahrheit – IHRE Wahrheit verkaufen –  und alle anderen müssen stramm stehen – hier für ein Gebäude im Reichsbürgerumfeld.

Was für ein Wahn!

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Auch das DokuFilm-  FotoTeam&TV-Journalistenbüro Köln ist vor Ort. Schon einmal wurde über eine ähnliche Zwangsversteigerung – gleiche Familie übrigens, allerdings in Bielefeld, berichtet. (Film auf der Seite – unten –  zu sehen) Auch hier soll der „Verfassungsschutz“ vor “diesen Reichsbürgern” gewarnt haben. Die Journalisten haben sich damals wie heute um Vorlagen von Fakten zu diesen Reichsbürger-Erzählungen bemüht.

Keine Antwort. Nicht von den Behörden. Nicht vom “V-Schutz”. Aktuell in Gütersloh auch nicht. Also Rumgelabere. Und nur deshalb scheint es auch erklärbar, dass Staatsjurist Axel Meyer ungenau im Westfalen Blatt fabuliert: »Es gab im Vorfeld aus bestimmten Gründen Bedenken. Die Situation konnten wir nicht einzuschätzen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.«

 

Was denn jetzt, „Großer Meister“ Amtsgerichtsdirektor?

Für die Ortspresse ein gefundenes Fressen und Meyer ganz in seinem Profilierungs–Element.

Wie erklären Sie denn die Gefahrenlage – wenn es aus „bestimmen Gründen Bedenken gibt “ und trotzdem und vielleicht deshalb die Situation nicht so einzuschätzen ist – und die „bestimmten Gründe“ schon gar nicht – denn die sind so unbestimmt, dass man sich das auch alles hätte ersparen können – diese “Sicherheits”Show – wegen der (un)bestimmten Gründe im imaginären Bedenkenbereich eines Synapsenüberschlages der links-rechts unteren Hirnmitte am vorletzten Loch aller Körperöffnungen – des Scheins und nicht des Seins auf Kosten der Allgemeinheit und des Öffrentlichkeitsgebotes für alle “Gerichts”-Verfahren. Was für einen lächerlichen Satz legen Sie uns hier als Vorlage hin?

So wird das doch auch gemacht, wenn Sie über Beweisanträge entscheiden, die für Sie gefährlich sind, weil dann die Wahrheit zu Tage tritt? Dass Sie, Herr Meyer, für eine eigentlich doch ganz normale Zwangsversteigerungssache 7 – 10 Polizeikräfte benutzen, die bei vollem Gerichtssaal dann nach 4 Stunden wieder abgezogen sind, obwohl Ihr Schein und nicht des Seins – Ding noch 1 1/2 Stunden weiter lief, sagt schon viel über Ihre Showveranstaltungen und die Gefahrenlage aus.

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Eine Sachlage  – wie heißt es immer so schön – richterlich und unabhängig einzuordnen und sie dann zu bescheiden, ohne die vielen hier noch unbekannten Einflüsse von außen zu kennen, ist doch ihre ordinäre Aufgabe als Staatsjurist. Und Sie können nix einschätzen der „bestimmen Gründen Bedenken” wegen?

 

Nicht wahr, Herr Meyer, auf Sie ist immer Verlass. Egal wer da oben sitzt!

Auch wird von Diktat-Schreiberling Roland Thöring behauptet, das TV-Team hätte die beiden Ausgänge des Gerichtes in Gütersloh besetzt, um die Teilnehmer des Spektakels zu filmen. Es ist schon merkwürdig, dass alle Nutznießer dieser Affäre und viele von der Ortspresse offensichtlich über einen Geheimgang durch den Keller verschwunden sind. Angst vor kritischen Journalisten? – kennen wir aus vielen Ländern.

Im Keller verschwunden – wie Täter, die etwas zu verbergen haben.

 

Warum nur, Herr Hetzer?

Wenn das aber ein so rechtsstaatliches Verfahren war, warum kann man dies nicht mit offenen Visier auch öffentlich vertreten und begründen, verschwindet stattdessen wie ein Dieb im Dunkeln der Gerichts–Geheim-Sonderausgänge?

Auch die Bieter, ohne Zuschlag,(später hat man sich mit der Eigentümerin der Immobilie geeinigt) sind vor der Kamera geflüchtet – aber meine Herren ehrbaren Kaufleute – man kann doch zu einem guten Geschäft, das doch nur zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen dienen soll, stehen! Das ist doch eine gute Sache, meine Herren “ehrbare Kaufleute”!

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Warum diese Eile ? – ist doch ein ganz normales „Verfahren“ – da kann man doch Rede in Antwort stehen! Aber nee – Kamera gesehen und weg damit!

 

Mit quietschenden Reifen und Abdruck auf der Straße –  auf und davon – des schönen “rechtstaatlichen Verfahrens” wegen. Da darf man doch nicht auf “frischer Tat” ertappt werden dabei.

 

Will nicht mit kritischen Journalisten reden – warum denn nicht?

Vielleicht könne man ja das Ersparte (statt 4 Mille nur noch 1,3 Mille ) umlegen auf erschwingliche Küchen – wenn’s dann klappt – mit dieser Art Grundstücke abzuzocken, oder?
Auch die wichtigen und nur dem Volke dienenden Stadtvertreter aus Verl verschwinden sang- und klanglos. Warum gab es keine Pressekonferenz danach? Gewerbesteuereinnahmen durch „Vermittlung nach Grund-Steuererhöhung“ eines zwangsersteigerten Grundstückes mit Aufbauten für einen der großen Küchenhersteller Deutschlands – auf alle Zeiten (1000 Jahre) gesichert? Der zahlt dann wieder die ganz günstigen Grundsteuern – man muss ja schließlich für`s „anständige Gewerbe“ eine Steueroase bleiben! – Wetten dass?

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Und – das ist doch ein Erfolg – und sicher nur gut für das Volk in der Stadt Verl!

Dass der WDR diese miesen Machenschaften mitmacht – zeigt überdeutlich, dass er sich als DIE 4. Gewalt mit dem zu kontrollierenden Staat vereint hat. Denn wer sonst würde die Zwangsgebühren, die Sie „Demokratieabgabe“ nennen, denn eintreiben – außer die geübten Zwangs-Vollstrecker des Staates in ihrem Allmacht-Rausch-?

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Aber das Allerdreckigste kommt noch:

Roland Thöring , der Hetzer vom Dienst – alles für den guten Staatszweck!

So fabuliert der Schreiberling Thöring von ostwestfälischen Schmieren-Westfalen-Blatt, dass ein in Bielefeld entstandenes Video das Team, das nun auch in Gütersloh seine Arbeit erledigen möchte, jetzt als eine Art Propagandafilm der Reichsbürger-Szene im Internet zu sehen sei.

So – geht das jetzt wieder. Imaginäre Verknüpfungen, um zum Nazi abzustempeln, Herr Thöring – was für eine miese und billige Propagandanummer ziehen Sie denn hier ab?

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Haben Sie denn für diese Propaganda-Hetze Beweise?

Hat der Thöring offensichtlich noch nie gelesen.

Herr Fabulierer – wir haben nach besten Wissen und Gewissen und damaligen Recherchestand mit entsprechend Presseanfragen, die nie beantwortet wurden, über eine Zwangsversteigerung, die gegen die gleichen Menschen durchgezogen wurde, wahrheitsgetreu berichtet. Selbst nach Fertigstellung des Filmes haben wir Presseanfragen gestartet, die nicht beantwortet worden sind. Das Zwangsversteigerungs-Verfahren wurde ja auch eingestellt. Vielleicht, weil der Sache angemessen durch das TV-Team berichtet worden ist? Hat die Ortspresse denn über diese Einstellung berichtet?

Und, die Filmemacher haben ausdrücklich auf jener Internetseite hingewiesen, dass rassistische Hetze und persönliche Beleidigungen, von wem auch immer, nicht geduldet werden. Und von wem dieser Film seitdem gesehen wird, entzieht sich der Kenntnis der Filmemacher.

 

Genauso wird es für Sie, Herr Schreiberling von der NW, nicht messbar sein, wenn Sie mal wieder einen schönen PR–Artikel einer neuen westfälischen Zeitgeist-Küchengeneration im Auftrag schreib-geschönt kreieren. Wer diese Ihre Lektüre „dieser neuen Zeitgeist-Küchen“ dann gut findet und einkaufen tutet, wissen Sie das? Sicher auch ein paar Reichsbürger mit Hang zur Reichs-Sonder-Küche für`s Feld. Nach Ihrer Denke könnte man doch jetzt sagen: Zeitgeist-Küchen-Propaganda, weil auch Reichsbürger Ihren PR-Artikel gelesen haben und Nobila-Küchen angeschafft haben – oder was?

 

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Für uns war keiner der Verantwortlichen bei der Stadt Verl zu sprechen. Vermutlich haben viele Bürger die gleiche Erfahrung gemacht. Die Arroganz der Macht! Aber wehe Du parierst nicht, wenn DIE was wollen.

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Der Verler -Gemeinderatssaal – demokratische Transparenz geschlossen hinter dickem Glas! Sie haben hier kein Rederecht – schließlich leben wir in einer Demokratie.

Wir waren nach der “Verhandlung” bei der Stadt Verl, –  alle sind sie in der Beratung (bei den Ost-Behörden heißt das „Beroooh-tung“ – bitte nur ganz leise das  – R – rollen lassen und das  – O – sehr lang ziehen. Die Bedeutung Berooohhh-tung – das – tung –  muss klinken wie ein Hammerschlag – als –  jetzt kappiere das ma –  lass mich in Ruhe, ich zieh mein Ding hier durch – und im Westen – keine Zeit – (angeblich) Du kannst mich mal – wir ziehen unser Ding durch, auf Teufel komm raus – grundgesetzlich-demokratisch-selbstverständlich der Omertà – Transparenz verpflichtend.

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Auch beim Küchenhersteller war das Team – die Bieter wollten sich telefonisch melden und haben sich erwartungsgemäß nicht gerührt. Dass die „Küchenbauer“ beim Vertreter der Zwangsenteigneten genügend Zeit haben anzurufen und ihn auffordern dafür Sorge zu tragen, dass das TV-Team vor den Toren des Werkes verschwinden soll – es ist schon sehr dreist – als ob uns jemand befehligen kann – und schon gar nicht über einen Dritten angeblichen Reichsbürger – zu verschwinden, wenn über die tatsächliche Wahrheit berichtet werden muss, weil’s sich sonst keiner mehr wagt.

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Zurück zum Pressegeilen äh – Pressedezernenten Axel Meyer.

Und dem aufgeregten Beamten und ergebenen Diener für alle Regiments Axel Mayer – diesem Herrn haben wir mit einer offiziellen Presseanfrage um Auskunft gebeten. Ist die Zwangsenteignete tatsächlich und aktuell eine Reichsbürgerin und/oder der Sohn und/oder das Gebäude und welche Belege gibt es dafür?

Wetten, dass wir nie eine Antwort bekommen ? Die Omertà der deutschen Amts-Täter-Macht!

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Genauso zum Film-Beitrag einer Zwangsversteigerung in Bielefeld – tote Hose – keine Belege – keiner sagt was – selbst das Finanzamt nicht. Auch das Finanzministerium NRW, auch dort wurde angefragt, hüllt sich in Schweigen, der Staats-Ehre wegen oder hat man mal wieder sehr viel Arbeit und Geld damit verbracht – Hehler-Steuer-Dateien anzukaufen. Die Steuereintreiber hätten doch, wenn es alles so schlimme Propaganda ist eine Gegendarstellung gegen den Film-Beitrag erwirken können. Darf man fragen, warum nicht? Die Stadt Bielefeld hatte ja bei youtube – ohne Erfolg  – interveniert – nicht wegen der Inhalte – sondern “ihrer” angeblichen Persönlichkeitsrechte wegen.

Immerhin wurde im Film dokumentiert, dass Steuerunterlagen beschlagnahmt worden sind, die für eine Steuererklärung nicht rausgegeben wurden, und deshalb Verspätungszuschläge zu zahlen waren.

 

Kann man bei der Stasi und “V-Schutz” lernen!

Diese miesen Staats-Husarenstücke – wie in Bielefeld oder jetzt Gütersloh. Hallo, ja Sie, wer von den Leit(wie das Leid(en)) Medien hat denn wahrheitsgetreu über diesen Aspekt oder andere wichtige Fakten berichtet – außer – nur hetzen, hetzen, hetzen. Im Zweifel für den Angeklagten haben Sie gröblich und niederträchtig verletzt und wie ein vollgefressener Inquisitor Gerüchten folgend vom Hörensagen öffentlich gefoltert und verbrannt.

Damals „nichtarisch“ – heute „Reichsbürger“ –  Alles versteigern und gut ist!

Aber meine Herren, hochanständige Berichterstatter, hatte nicht das „Deutsche Reich“ diese Art der Zwangsversteigerung eingeführt, das Sie jetzt so hochloben als probates Mittel für eine „Steuergerechtigkeit“? Glauben Sie, die Zwangsenteignete oder andere Familienmitglieder würden sich über dieses vom „Deutschen Reiche“ erlassene Gesetz zur Enteignung ihres Eigentums erfreuen und wären deshalb strammstehende „Reichsbürger“?

Viele wehren sich nur gegen Willkürmaßnahmen des Staates – und nach Gustl Mollath geht es ja nicht mehr so einfach –  in die Psychiatrie eingesperrt zu werden. Wird deshalb der kritische Bürger zum neuen Reichsbürger-Querulanten?

Vielleicht sollte sich die Bertelsmann-Stadt – Bertelsmann tut ja so viel Gutes für all die armen, gejagten und beladenen Menschen – daran erinnern, dass diese Stadt Gütersloh bei der Säuberungswelle der Nationalsozialisten sich bei Kranken, Behinderten, Juden, Sozialisten, Zwangsarbeitern geleistet hat. Es war ganze Arbeit!

 

Damit hat Deutschland schlechte Erfahrungen – aber offensichtlich machen sie weiter, immer weiter!

 

Heute schon wieder? Nach dem Motto: Unsere Ehre heißt Treue – gegen den mündigen Bürger – gegen den demokratischen Rechtsstaat!

Ach ja – was noch gesagt werden muss  – auch das Kamera-Team wurde von einem Teilnehmer der Gerichts-Veranstaltung angemacht. „Spreche mal deutsch, Du Medien-Futzi!“ – vielleicht weil zum Kamera-Team ein Deutsch-Türke gehörte und wer weiß es schon, nur weil er beim TV-Team gearbeitet hat, wird ihm dann vielleicht mal in der Türkei der Vorwurf gemacht der Gülen-Bewegung anzugehören?

Wir haben bei diesem Beschimpfer gesehen, dass er keine Hoffnung auf bessere Zeiten hatte, er ist fertig mit Euch und deshalb auch mit uns. Ihr Saubermänner habt ihn ständig moralisch, persönlich, grundordentlich, demokratisch alle gemacht habt. – Es geht bei Euch immer seinen grundordentlichen Gang – wenn ihr jemanden auf den Kicker habt.

Vielleicht in etwa so ? … Wir leben doch in einer Demokratie – Rederecht haben Sie aber trotzdem nicht – halt deine Schnauze, verschwinde jetzt sofort, sonst gibt es einen Platzverweis.

Und für solche Hoffnungslosen – und das zurecht – habt ihr doch alle so großes Verständnis, wenn sie dann aus Syrien kommen bzw. gesagt haben sie wären syrische, traumatisierte Flüchtlinge und selbst dann noch, wenn sie hier Menschen an Leib und Leben beschädigen.

Und das Kamera-Team ist mal Propagandawerkzeug, der einen Seite und dann der Lügenpresse zugehörig bei der anderen Seite.

Schöne Aussichten. Aber dazu braucht es Format, meine Herren! Format für die Wahrheit!

Na denn! Hoch lebe der Verl/Gütersloh/Bielefelder – ostwestfälische – (Entrechtung-) Rechtsstaat!

Dieser ausführliche Artikel waren deshalb notwendig, weil wir uns nicht in die eine oder andere politische Ecke instrumentalisieren lassen werden. Von keinem und schon gar nicht vom Staat oder seinen Schreiberlingen ! Basta!

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Und noch was:

Es hätte ein schöner Presse-Geil-Hansel-Profilierungs-Festtag über eine „Reichsbürgerschiene“ für den „Pressedezernent“ Axel Meyer werden sollen – schön eingefädelt mit Zersetzungshinweisen des Landes „V“ – Schmutzes NRW und über die willfährige Presse unters Volk gebracht. Es ist gehörig danebengegangen – weil unabhängige, kritische und freie Journalisten dieses Spiel durchschaut haben. Und jetzt haben die Täter nichts anderes zu tun, als dieses Team in der Reichsbürgerecke zu schreiben um zu diskreditieren.

Was Ihr der Demokratie, der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit angetan habt – es wird hoffentlich niemals mehr jemand verzeihen.

Ihr seid bereit gewesen uns wie Hexen zu verbrennen, damit ihr Eurer Theaterstückchen ungestört spielen könnt, IHR Reichs“bürger“ !

Für den Autor seid Ihr jedenfalls keine Journalisten, unabhängige Juristen und dem grundgesetztreue Beamte oder Demokraten – Nur kleine “Reiche Bürger”! Punkt – Basta!  Ende – Die Berichterstattung über dieses Theater von Gütersloh ist damit beendet.


In der Verler-Ausgabe der NW erscheint am 21.04.2017 eine Berichtigung. Warum nur in Verl und nicht im Lokalmantel von Gütersloh?

Hier die Zeitungsausgabe. Etwas mickrig

Seite II -> Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortsetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Aktualisiert am 18.04.2017 – Siehe Kommentar zum “Glocke” – Kommentar

Zunächst müssen wir uns mit der “Neuen Westfälischen” (NW) befassen.

von Heinz Faßbender

In einem Artikel vom 14.04.2017 schwadroniert Natalie Gottwald – jetzt  – „Muss geräumt werden“ und „Die Firma LeKuPack eG wird das Gebäude an der Schinkenstraße jetzt verlassen müssen.“ Mit der Fett-Überschrift „Verl Nobilia bekommt den Zuschlag bei Zwangsversteigerung“ belügt sie ihre Leser gnadenlos. Durch Unterlassung und wissentlicher Unwahrheiten. Auch geht sie auf den ersten Artikel der Redaktion Justzalltag-Justizskandale ein: “Die Flucht vor TV-Kameras! Wie „hochanständige“ Herren und Beamte eine stille Enteignung vor kritischer Öffentlichkeit verbergen wollten. Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Hier die Laudatio!” . Nur mit ein paar Zitaten. Hier können Sie das gesamte Machwerk der Natalie Gottwald anklicken, um sich selbst ein Bild zu machen. Diese Möglichkeit hat der Leser bei der NW allerdings nicht. Und so kann dann richtig rumgehetzt – und – das blaue vom Himmel gelogen werden.

Der NW angeraten zur Pflichtlektüre zu machen: Albrecht Müller: Ein Redakteur der ZEIT hat letztens in einem Vortrag gesagt, PR-Arbeit sei dann am Besten, wenn sie nicht erkennbar ist. Diese öffentliche Aussage stellt einen absoluten Glücksfall dar, denn normalerweise berichten Journalisten nicht über ihre Nebentätigkeiten .

Auffallend ist, dass die NW ein „Copyright © Neue Westfälische 2017“ unter ihre Artikel setzt. In ihrem “Artikel vom 14.04.2017” werden allerdings willkürliche Textausschnitte aus dem Bericht von J+J zitiert, ohne das eine Erlaubnis dazu dem Blatt vorliegt. Das alles nur, um in gehässiger Form zu hetzen und desinformieren.

Das ist, um es klar und deutlich zu sagen, Agitation&Stimmungsmache ganz übelster Sorte.

Die Redaktion Justizalltag-Justizskandale hält fest:  Nichts aber auch gar nichts muss geräumt werden.

Das sind die Mieter der Imobilie. Erstaunlich: Es gibt offensichtlich auch jüdische Mieter.

Keiner muss das Gebäude verlassen. Der Küchenhersteller bekommt auch nicht den Zuschlag durch das Gericht, wie behauptet. Denn dieser Zuschlag ist durch Verhandlungen der Unternehmerin Leckebuch mit Nobilia vertraglich vereinbart worden. Selbstverständlich wurde auch geregelt, wann die Gewerbeimmobilie mit Grundstück geräumt wird, um zügig eine weitere Produktionsstätte für Küchen errichten zu können. Dann kann die Stadt Verl – ganz schnell – fette Gewerbe+Grundsteuer einnehmen. Grundsteuer wurde von den Nazis erfunden – nur nochmal zur Information, für die Grundsteuer-Rechtsnachfolger.

Ach ja – die Firma LeKuPack eG ist “nur” Mieter der Immobilie. Ja – und der Mietvertag wurde einvernehmlich aufgehoben. Von “muss geräumt werden” kann keine Rede sein. Formaljuristisch hätte auch alles wieder auf Anfang gefahren werden können. Hätte.  – Aber daran hatten wohl beide Vertragspartnern kein Interesse. Und jetzt – jetzt es gibt einen Kaufvertrag. 

Notariell! Nix Nataliell!

Natalie Gottwald – Wir schaffen das –  die Gesellschaft durch Lügengeschichten zu spalten

Dieser Vertrag regelt dann auch, dass der Käufer nach offiziellen, aber eigentlich nicht mehr notwendigen Zuschlag die „Gerichts-Kosten“ des „Zwangsenteignungsversuches von Eigentum wegen Einspruch gegen Abgaben und die Grundsteuer “ in Höhe von ca. 17.000, – € zahlen muss. Die Justiz verdient sich so dumm und bleibt trotzdem dämlich. Und die systemrelevanten Schreiber auch – zu dumm und zu dämlich – wie sie sich und dem Leser einen in die Tasche lügen. – Lügen, die ganz leicht zu entlarvt sind. Mit Fakten und nicht mit Vermutungen und Mutmaßungen wie bei der “NW”.

Mit dem Kaufvertrag ist die Eigentümerin sehr zufrieden, sagt sie. Sie hätte ihr Ziel erreicht. Ohne Staat verhandelt es sich immer besser! Man sollte zur Konfliktlösung nicht auf den Staat setzen – er verschlimmert immer nur in seiner Beamten-Selbstherrlichkeit die Situation. Und die Justiz –  sowieso – dazu muss man überhaupt nichts mehr sagen. Was sie alle besten können – “Gebühren” für imaginäre “Leistungen” eintreiben.

Auch über den Kaufpreis gibt es – stillschweigende – und – sehr gute Vereinbarungen, wurde uns mitgeteilt. Der Kaufpreis soll sich sogar wegen der gesamten öffentlichen Niedertracht erhöht haben. Den Verhandlungspartnern gebührt Respekt, dass sie trotz der öffentlichen Anfeindungen gegen eine Partei eine für beide Seiten akzeptabel Lösung erreicht haben.

 

 

 

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Warum berichtet die NW darüber nicht? Was soll dieses Theater?

Das sagt das Landestheater – aber für wen bitte gilt das?

In unseren Bericht – Die Flucht vor TV-Kameras! hatten wir schon von einem Theater aller ostwestfälischen- und sicher immer ganz und gar gesetzestreuen Beamten- und Juristen berichtet. Das Natalie Gottwald – nach eigenen Angaben – beim Landestheater gearbeitet hat, ist sicher eine kulturelle Bereicherung für das Blatt – aber professioneller ist die „Berichterstattung“ deshalb leider nicht geworden. Das Theaterspiel als ein GrundsteuerDrama im dritten Akt – ist ein Trauerspielchen des Obrigkeitsstaates mit der Ortspropagandamaschine von Lug und Betrug, um das verlogene und verdrießliche Gesicht als das eines ehrbaren Kaufmannes zu wahren. Aber selbst der blödeste deutsche Michel weiß unterdessendie gibt es nicht mehr – die Ehrbaren – und wenn doch –  dann nur noch die Omertà-Geehrten – da können sie noch so eine Propaganda inszenieren.

Schade eigentlich, denn das Theater ist politisch engagiert! Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Die Redaktion steht voll dahinter.

Aber das gilt offensichtlich jetzt nicht mehr für die NW!

Es ist politisch korrekt nur die Postion der Stadt Verl zu vertreten und den Betroffenen einfach nicht dazu zu hören…..

In ihrem „Artikel“ hat sie auch die Sicht (nach Diktat) der Stadt Verl hoffentlich mal richtig wiedergegeben. Die ganz bösen Unwilligen hätten ja Steuern und Abgaben seit 2014 nicht gezahlt. Die Sicht der Betroffenen hat die „große Reporterin“ dazu allerdings nicht abgefragt. Denn seit 2014 warten die auf 3900 % erhöhten Grundsteuer-Betroffene auf Akteneinsicht. Und das in einer Stadt, die sich als die preiswerteste Grundsteuer Stadt des freiheitlich-demokratischen Landes anpreist. Auch wollten die Betroffenen wissen, warum auf einen nicht erschlossenen Grundstück Abwasser und Müllgebühren anfallen. Die Stadt Verl beschreibt bei den Hofberichterstatter von der NW die Verweigerungshaltung ihre Steuer- und Abgaben-Berechnungen offenzulegen als einen „enormen Verwaltungsaufwand“ den die Betroffenen verursacht haben. Aber nicht nur – das da – hätte viel Arbeit gekostet. Auch die “postalischen Zustellungen offizieller Schreiben wären ein großes Problem”. Wenn allerdings auf ihre exorbitanten hohen Abgabebescheide Widerspruch eingelegt wird, mit der eindringlichen Bitte, Akten in eigener Sache sichten zu dürfen, kann dass Problem der Zustellung doch nicht allzu groß sein.

Beigeordneter Heribert Schönauer – so sauber, so demokratisch, so korrekt, so rein, so Persilschein

Und nötigenfalls wird einfach durch öffentlichen Aushang zugestellt. Das geht sehr flott und dann kann die Stadt aus allen Rohren auf Spatzen schießen, meint ein Vertreter der Bielefelder Unternehmerin.

Aber das Akteneinsichtgesuch ist trotzdem immer noch nicht vom Tisch, die Akten wollen wir immer noch sichten, sagt uns ein Vertreter der Bielefelder Unternehmerin. Die Stadt könnte es doch selbst verkürzen und so den „enormen Verwaltungsaufwand“ in Grenzen halten. Akteneinsicht und die Sache ist vom Tisch – so einfach geht es manchmal – oder – alles geheime Akten von V – Schmutz dessen RAF und NSU-Verstrickungen und anderes immer wieder für Schlagzeilen sorgen?

Und der “Beigeordnete” der Stadt Verl Heribert Schönauer, sicher “gans soo richtischhh  von unsss“ Natalie Gottwald wiedergegeben –  stellte fest: Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang”  – a.d.R.  – des Theaters – . Jodas hätte er auch früher haben können – mit Dialog – Gespräch – Erklärung – Akteneinsicht! Aber das haben die Selbstherrlichen mit TÜV-Erlaubnissschein die (Un) Wahrheit und nichts als die (Un)Wahrheit gepachtet zu haben –  nicht nötig. Schöne Aussichten für den ach so demokratischen (Ent)rechtungsstaat.

Es wäre so einfach – wenn man nur will  – und dann –  sind alle zufrieden in diesem wunderschönen “Rechtsstaat” und dem Theaterstück im Drama des dritten Aktes der Wiederholung der Urdeutschen Geschichte von anno dazumal! Alles Stillgestanden, Umdrehen, Arschhinhalten, Fresse halten, Abtreten zur Entsorgung in die Armutsrente in einem sozialdemokratischen AWO-Altenheim mit Abo-Pflicht für die “Neue Westfälische”. Dann herrscht Ruhe im Lande der Verblödeten.

Und dann geht es, als keine Reichsbürger in Sichtung vor und hinter der Bühne waren – volle Kanne – gegen kritische Journalisten weiter.

Die NW behaupten lappidar : „Die Sicherheitsbehörden wollten mit den verschärften Einlassbedingungen und der Polizeipräsenz verhindern, dass sich Szenen, wie sie sich zum Beispiel vor zwei Jahren bei einer (hier der Film) Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Bielefeld abgespielt haben wiederholen und dass Videos, wie sie damals entstanden sind, als Propagandamaterial der Reichsbürger-Szene im Internet Erscheinen. Videos sind tatsächlich verhindert worden.“ Zitat-  Ende.

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Sicherheit für herbeigeredet “Reichsbürger” und als die nicht gekommen sind – müssen kritische Journalisten herhalten. Auf sie mit Gebrüll. Die “Neue Westfälische” und das “Amtsgericht” Gütersloh machen es möglich. Schließlich muss der ganze “Scheiß” ja auch begründet werden.

 

Tagelange Propaganda über Reichsbürger – Hiiiilllfffeeee siiiiiiiiieeeeeee koooommmmmennnn!

Die „Sicherheitsbehörden“ hatten auch mithilfe der Propaganda in der NW und anderen Medien – mit dabei auch der WDR Bielefeld – tagelang vorher über angebliche „Reichsbürger“ herrumgehetzt.  Nur deshalb gab es diese Sicherheitsvorkehrungen für eine heraufbeschwörte imaginäre Gefahr. Bis zum Abend der Zwangsversteigerung wusste das Team von diesen Vorgängen überhaupt nicht. Belegbar hat sich das TV-Journalistenbüro erst gegen ca. 16.20 Uhr am Vortag bei „Gericht“ per Mail akkreditiert, nachdem das “Gericht” telefonisch nicht mehr erreichbar war. Also war erst gegen ca.7.00 – 8.00 Uhr am Versteigerungs-Theater-Tag dem Herrn „Pressedezernenten“  Axel Meyer bekannt, dass ein Team aus Köln anreisen könnte. Da aber waren die unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen bereits “volle Pulle” angelaufen – wie uns ein Justizwachmann versicherte. Auch wissen wir aus sicherer Quelle, dass die Einsatzbesprechungen zu diesem “Reichsbürger”-Theaterspiel bereits einige Tage vorher stattgefunden haben.

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Laber Rababer

Jetzt im Nachhinein zu behaupten, die „Vorkehrungen“ seinen getroffen worden „um Szenen“ wie sie sich „bei einer Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Bielefeld abgespielt haben“ zu verhindern – ist nicht nur eine oberflächliche sondern gemeingefährliche dreiste Lüge. Diese Lüge ist  zersetzend, infam und herbeischwadronierte Propaganda eines dissozialem Typus – und das wird doch eher bei den “Reichsbürgern” vermutet. Hetzen, Lügen, Verleumdungen. Aber das die gesamte Ortspresse Tage vorher eine große und dem Grundgesetz-ordentliche-anti-demokratische-Gefahrenlage herbeigeschwätzt hat und gerade die angeblich so gefährlichen „Reichsbürger“ auf ihre inszenierte Zwangsversteigerung nach deutschem “Reichs-Gesetz”, die diese Rechtsnachfolger des Reichs-Gesetzes hier abzuziehen gedachten, aufmerksam gemacht haben, wird nicht erwähnt – na was solls – jetzt ist das ja Team ja gekommen und wir haben einen echten Grund für das “Sicherheit”- Theater.

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Und alle sind sie wieder dabei!

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Nur so eine Überlegung. Sollte es politisch nicht korrekt sein, bittet der Autor um tiefe Entschuldigung. Er ist bereit, eine hohe Geldstrafe oder Ersatzweise 20 Jahre Haft auf sich zu nehmen. Du schlimmer – D Unkorrekter Du !

Und weil diese Reichsbürger trotz Beten, Hoffen und Bangen nicht gekommen sind, müssen jetzt kritische Journalisten herhalten, Sicherheitsmaßnahmen zu begründen, obwohl allen Herbeischwadroniern bis zum tatsächlichen Eintreffen des Teams überhaupt nicht bekannt war, ob dieses Team in summa erscheint.

Die Redaktion ist der festen Überzeugung, dass der Bielefelder Nachkriegs-Verleger und Herausgeber der NW Emil Gross sich im Grabe umdrehen wird. Er wurde von der Nazi-Justiz wegen „Hochverrat“ angeklagt, war über 3 Jahre im Knast. Die Vorgängerzeitung der NZ die  „Volkswacht“ wurde mit einem nazis- systemrelevanten Blatt zwangsfusioniert.

Die Nazis hatten der „Volkswacht“ unterstellt, die Sozialdemokratie und sonstige Elemente zu unterstützen.

Ist es etwas anderes, wenn in diesem Hetzartikel von „einer umfangreichen Berichterstattung aus Reichsbürgersicht“ aufgestachelt wird? Obwohl hier nur über Fakten berichtet wird?

Dann schreibt diese Hetzerin Gottwald auch noch hassgetrieben:

Zitat: „Eine umfangreiche Berichterstattung aus Reichsbürgersicht über die Verhandlung am 30. März in Gütersloh kursiert aber dennoch auf einschlägigen Seiten im Internet.“

Die meint damit unseren ersten Bericht – Die Flucht vor TV-Kameras auf Justizalltag-Justizskandale.

Was heißt denn hier „einschlägig“? Es heißt: entsprechend, dazugehörend, korrespondierend, einig lebend! Und was heißt hier „Reichsbürger – Sicht“? Das heißt: gleicher Blickpunkt, oder Richtung, oder Blickwinkel, Denkweise, Position, Vorstellung, Standpunkt.

Juristisch bedeutet –  „einschlägig“ – gerichtsnotorisch, umfangreiches Vorstrafenregister, schon so einige Dinger gedreht – im Sinne der Reichsbürgersicht – Aktenkundig, ein alter Kunde, nicht zum ersten Mal.

Diese scharfe sprachgeschichtliche Zäsur – wie z. B. „einschlägig“ oder die Sicht, die dem Zeitgeist  nicht entspricht, war die propagandistische Stärke der NS-Idiomatik und bestand in der semantischen Engführung wie “ein einschlägiger Kommunist, Sozialist, Jude und endet in so bekannte Begrifflichkeiten wie „der braucht eine “Sonderbehandlung – ab zur “Endlösung”. Wir brauchen reinrassiges Denken und nicht diese Einschlägigkeit der Wahrheit und/oder den Einschlag der Sicht – von – nichts als die Wahrheit.

Hetzerin Natalie Gottwald – wissen Sie eigentlich was Sie für einen totalitären Boden vorbereiten für all die Menschen, die „einschlägig“ die Wahrheit sagen oder ihre Lügen nicht nicht mehr ertragen?

Der Autor hatte zuvor aus innerer Überzeugung seine Werte über Journalismus als eigenen Leitsatz veröffentlicht.

Warum unterrichtet die NW ihre Leser nicht darüber? Ah – passt nicht zum Hetzkonzept! Wie weit runtergekommen seit ihr eigentlich schon?

 

 

Ausriss aus einem DPA Artikel für die 3 Seite der Tageszeitungen.

Es ist einfach nur traurig und ein Hohn der Geschichte hier erkennen zu können, dass sich die dreckige und dunkle Geschichte wiederholt. Dass dem Autor genau das unterstellt wird, was von den Nazis der „Volkswacht“ damals zur Last gelegt wurde, um sie alle zu Schweigen zu bringen. Der Autor hatte Gelegenheit Herrn Emil Gross einmal kennenzulernen. Emil Gross ist Mitbegründer der heutigen DPA – Deutsche Presseagentur. Auch dafür hat der Autor zeitweise gearbeitet – er hofft, dass der verstorbene Emil Gross sagen wird – Du bist ein mutiger Journalist – und mach weiter so – es gibt zu wenige im Land!

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Auch “Die Glocke” berichtet am 14.04.2017 über die Vorgänge am Amtsgericht Gütersloh. Es ist ein sachlicher- und zurückhaltender Bericht,  im Gegensatz zur geschichtsträchtigen “Neuen Westfälischen.

Vielleicht erinnert sich das Blatt ja daran, dass sie in den Jahren 1933-1945 eine Zeitung der NSDAP und des Nationalsozialismus war und in den folgenden Jahren die Meinung des Regimes vertrat und uneingeschränkt dessen Propaganda publizierte.

Trotzdem der Kommentar zum “Thema” sagt dann wieder alles.

In einem Kommentar der „Glocke“ von Christoph Ackfeld wird die „geringe Forderung“ und dem Sonderrecht des Staates aus dem „Deutschen Reich“ dass ohne rechtliche Überprüfung eine Forderung des Staates durch eine „harte Zwangsversteigerung“ betrieben wurde,  jetzt auf die „Gerechtigkeitsschiene“ gehoben.

Der „Schritt ist hart aber richtig“. Und wer sich weigert Steuern zu zahlen – ja der „lebt auf Kosten der Allgemeinheit“. „Jeder würde schließlich Steuer zahlen“. Es ist ja so „gerecht“ was die Stadt Verl im Sinne der „Steuergerechtigkeit“ da veranstaltet hat.

Auch das könnte man zu diesem “Glocke” – Kommentar sagen.

Na ja – ob jeder der Eliten und Privilegierten Steuern zahlt, im westfälischen Land von Bertelsmann & Co, mag dahingestellt bleiben.

Die Frage, ob auch jeder eine exorbitante Grundsteuererhöhung von 3900 % – also von 300,- € auf 12.000,€ zu zahlen hatte, stellt er selbstverständlich nicht. Auch der Aspekt, dass der Betroffene gegen jeden Bescheid einer Behörde Einspruch einlegen kann, ist für den “Glocke”-Kommentator nicht weiter erwähnenswert. Und ob für ein nicht erschlossenes Grundstück Müllgebühren anfallen müssen oder Abwasser zu zahlen ist, macht doch nix – der zahlt nicht – und fertig ist. Auch das Recht auf Akteneinsicht wird nicht weiter problematisiert – denn eine 3900 prozentige Erhöhung sollte jeder Bürger doch hinterfragen dürfen – im Lande der demokratischen und rechtstaatlichen Teilhabe –  ein Verwaltungsakt darf  (noch) überprüft werden.

Und – weil das nicht weiter interessiert – kann man sogleich den Hammer auspacken und behaupten, der lebt auf Kosten der Allgemeinheit” – der zahlt die von heute auf morgen festgelegte Grundsteuer-Erhöhung nicht.

Der Kommentar von der “Glocke” ist eine Bestätigung für den Obrigkeitsstaat – der alles darf – wenn es dann in den Kram passt! Die sind doch wieder angefangen – wo sie mal aufgehört haben – Propaganda pubilzieren.

Der von der Stadt Verl nicht beantwortete “Einspruch” wird ebenfalls übergangen.

Und dann kommt für jeden – der mal nachfragt – auf eine Antwort wartet und deshalb nicht zahlt – der Kommentar im Sinne des Staates :   „können wir nicht durchgehen“  lassen. “Tor und Tür wird geöffnet, für all die andere “Steuerverweigerer“, die eigentlich keine sind –  nur mal leise an die Tür geklopft haben – mit der Frage – darf ich mal wissen warum? Und das Staatstor öffnet sich nicht – sondern nur mit einenm Deutschen Reich-Gesetz.  Fazit: Es lohnt sich also nicht – zahle, nicht fragen, oder stirb – und nötigenfalls als ein angedichteter „Reichsbürger“.  Dann geht es alles ganz einfach. Da können dann alle so richtig draufkloppen.

Aber jetzt ist es raus: Es galt, ein Exempel  zu statuieren. Das sagt der Kommentar.

Es ist Euch jedoch nicht gelungen. Noch gab es einpaar kritische Journalisten (noch) – die ihr allerdings ebenfalls versucht habt zu verunglimpfen.

Wir hoffen, dass ihr PR-Saubermänner jetzt kapiert, warum man zu Euch –  Lügenpresse –  sagt.

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Hier der Film: Eine Zwangsversteigerung der besonderen Art. Bielefeld macht es möglich!

Selbstverständlich hat die Redaktion am 4.04.2017 den ersten Bericht – “Die Flucht vor TV-Kameras!”  den Protagonisten ihrer Veranstaltung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. In ihrer Arroganz ihrer 1000jährigen Selbstherrlichkeit gibt es wie zu erwarten keine Antwort. Das überlassen die Komödianten dann lieber ihren Schreiberlingen von der Ortspresse.

Bemerkung:

„Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Schlussfolgerung: Und wenn sie nix sagen, dann gilt nach ungeschriebenem Gesetz  – die Zustimmung.  – Na denn!

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Fortsetzung zum Artikel: Die Flucht vor TV-Kameras! Wie „hochanständige“ Herren und Beamte eine stille Enteignung vor kritischer Öffentlichkeit verbergen wollten. Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Hier die Laudatio!

Seite III – Wie die Ortspresse Verl und Gütersloh mit dem Amtsgericht Gütersloh freie Journalisten verunglimpft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 40sten Jahrestag des Attentats auf Siegfried Buback stellen sich Fragen zum “Verfassungs”Schutz für die Schlapphüte” und heute ? Zum NSU- Komplex und das “Todes-Mit-Spiel” der Schlappi-Hüte ebenso! Der Versuch einer Aufarbeitung von Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit weiteren Erläuterung von Heinz Faßbender

Eine kommentierende Analyse zum RAF-Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 8. April 1977 von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit Überlegungen von Heinz Faßbender

Rekonstruktion des Tatablaufs: Vom Beifahrersitz eines Motorrades wurden Siegfried Buback und seine Begleiter erschossen. Auf dem hinteren Sitz eine zierliche Person. Das wird noch für Aufregung sorgen. Denn es soll sich um Verena Becker handeln, die auch für den “V-Schutz” gearbeitet hat. Parallelen zu NSU – Morden und den „Schlapphüten“ tun sich auf. Was wusste der sogenannte „Verfassungsschutz“? Diese Fragen gelten immer noch ; Damals beim Anschlag auf Buback und heute im NSU-Komplex und das hüben wie drüben?

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Wer ist Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ist Sachkenner einer geschlossenen Parallelgesellschaft zu der das „gemeine Volk“ nie einen Zugang haben wird. Dort wird alles „im kleinen Kreise“ vertraulich geregelt. Für Freund und Elitären in gegenseitiger persönlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Synergieausrichtung. Die Hannover-Connection – als eine inzestuöse Cliquenwirtschaft mit Patronage-, Protektion- und Klientelismus ist das bekannteste System personeller und ungleicher Abhängigkeits-Beziehungen des politischen Apparates mit dem Gangstertum.  Zwischen „einflussreichen“ Personen und ihren “Klienten” wurde auf der Grundlage von Leistung und Gegenleistung die Agenda 2010 durchgeknallt, mit weitreichenden Folgen für den deutschen Arbeiter, Arbeitslosen, Rentnern und privater Interessen für die Versicherungswirtschaft der schmierigen Maschmeyers. Diese Form der asymmetrischer Beziehungen bezeichnet man in Italien auch als die Mafia mit der “inzestuösen” Omertà-Ehre. Selenz der Vorstandssprecher der Preussag Stahl AG und ab 1996 Mitglied des Vorstands der Preussag AG war, kennt wie kein anderer das Beziehungsgefecht der „Leutschen“ die sich für was Besseres halten. Er schrieb ein Schwarzbuch über „Wildwest auf der Chefetage“. Heute kämpft er für „für Recht und Gerechtigkeit in Politik, Staat und Wirtschaft“ als Gründer und erster Vorsitzender des CleanState e.V.,Dieser Verein versteht sich auch als deutschlandweite Anlaufstelle für Whistleblower. Mit seinen Kommentaren und Analysen sorgt er immer wieder für Aufregung im Land der Patronage. Und das ist auch gut so!


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Buback ein Opfer des Beamten- und Juristen-Staates?

Der folgende analytische Selenz` Kommentar mit damaligen dpa – Meldungen zum Attentat auf Siegfried Buback wurde bereits am 24. Februar 2011 veröffentlicht.

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Der Bundesanwalt und sein ermordeter Chef

Die Polit-Abhängigkeit deutscher Staatsanwälte zeigt sich auch beim Buback-Prozess in Stuttgart. Dort ist Verena Becker als Mittäterin beim Attentat auf GBA Buback angeklagt. Die Bundesanwaltschaft behauptet jedoch, Becker habe nicht geschossen. Woher sie dies Wissen hat, ist völlig offen.

Bis dato weiß – zumindest offiziell – niemand, wer die tödlichen Schüsse abgab. Zeugen berichteten dem Sohn des Ermordeten, eine Frau habe geschossen. Nun erschüttert eine kürzlich aufgetauchte dpa-Meldung vom Tag nach der Tat die Vorgaben der Bundesanwälte schwer. Sie verdeutlicht, dass offizielle Behördenangaben vom Tattag, auch jene der Bundesanwaltschaft selbst, nachträglich auf den Kopf gestellt wurden. Und zwar komplett. Bis dato wurden Zeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen hatten, als unglaubwürdig oder gar als Lügner bezeichnet. Insbesondere, wenn sie bezeugten, das Motorrad sei um den Buback-PKW herumgefahren. Die jetzt aufgetauchte dpa-Meldung zeigt jedoch, dass die Bundesanwälte auch Angaben ihrer eigenen Behörde manipulieren:

Über solche Fernschreiber wurden DPA – Meldungen verbreitetet und wurden von der gesamten Presse – zumeist ohne Nachrecherche veröffentlicht. Auch der Staat ist Kunde von DPA und fördert so direkt das Unternehmen.

dpa 100 id Buback Chronologie eins – um 09:20 Uhr war Siegfried Buback tot – von dpa-

Korrespondenten Hans H. Maegler und Wolf A. Wiegand

Stuttgart/Karlsruhe 8 .April 77

dpa/LSW – am Donnerstag, 7. April 1977, wurde der hoechste Anklaeger der Bundesrepublik Deutschland, Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57), auf offener Straße in Karlsruhe waehrend der Fahrt zum Dienst erschossen. Das schwerste Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte laesst sich aus den Angaben der Ermittlungsbehoerden wie folgt rekonstruieren:

09:00

Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57) verlaesst in seinem Dienstwagen mit Fahrer

Wolfgang Goebel (30) und dem fuer den Fuhrpark der Bundesanwaltschaft zustaendigen Justizhauptwachtmeister Georg Wurster (43) – der nur gerufen worden war, weil Bubacks Wagen nicht ansprang – sein Haus in Neureut bei Karlsruhe zur Fahrt in den Bundesgerichtshof.

09:15

Das Fahrzeug stoppt an der Ecke Linkenheimer Allee/ Moltkestrasse in unmittelbarer Naehedes Bundesverfassungsgerichts an einer roten Ampel. Als das Licht auf gruen springt, wird auf das Auto Bubacks von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad aus das Feuer aus einer Maschinenpistole eroeffnet. Goebel wird sofort getoetet, Buback stirbt um 09:20 Uhr auf dem Rasen am Straßenrand, wohin ihn Passanten gelegt hatten. Wurster wird lebensgefaehrlich verletzt.

09:16

Das Motorrad vom Typ Suzuki GS 750 mit dem Kennzeichen LU-LN 8 faehrt um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwaltes herum und dann in schneller Fahrt Richtung Stadtmitte.

 

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Auf einer Suzuki nähern sich die Täter an einer Ampel Bubacks Mercedes, nach dem Anschlag entkommen sie unerkannt. Das Motorrad findet die Polizei bald nach dem Mord – die Terroristen haben es in einer Autobahnbrücke versteckt. Versteckt? Oder hat Becker keinen Hinweis gegeben? Leider ist in diesem Lande alles Böse durch den Staat möglich!

 

(Der PKW stand nach Zeugenangaben zwischenzeitlich direkt auf der Kreuzung.)

Buback Chronologie zwei (Stuttgart/Karlsruhe) „Alarmfahndung“ im gesamten Bundesgebiet

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10:39

Das Bundesinnenministerium beauftragt das BKA mit der Strafverfolgung. Die Fahndung nach den Attentaetern wird in einer sog. „Alarmfahndung“ auf das ges. Bundesgebiet ausgedehnt.

11:40

Die Karlsruher Polizei teilt nach der Vernehmung eines jugoslawischen Augenzeugen mit, dass es sich bei den Taetern um zwei juengere Personen – eine von beiden moeglicherweise eine Frau – handle. Der Beifahrer habe die Tatwaffe aus einer vor ihm liegenden Tasche geholt.

Buback Chronologie drei

(Stuttgart/Karlsruhe) Fahndung auf Tatfahrzeug konzentriert

21:30

Die Karlsruher Behoerden haben eine totale Nachrichtensperre verhaengt.

Immerhin ein Staatsbegräbnis schon 6 Tage danach. Und Kanzler Helmut Schmidt sprach von Schüssen gegen den Rechtsstaat. Hätte der Rechtsstaat dieses Schüsse verhindern können? Was wiesen all die Verfassungsschutz -Schlapphüte darüber ? Wurde das jemals untersucht?

24:00

In der Nacht übernimmt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Leitung der Ermittlungen.

Karfreitag 8 April 10:20

Uhr: Das BKA gibt bekannt, dass die Fahndung auf die drei mutmaßlichen Anarchisten Guenter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar konzentriert sei.“ (FAZ)

Die Existenz dieser dpa-Meldung versetzt die Bundesanwälte in Panik.

Der Verdacht, man schütze Verfassungsschutz-Spitzel Becker, ist nun mit Händen zu greifen. Im Gerichtssaal fragt einzige Nebenkläger Michael Buback zielgerichtet: „Wer konnte von den RAF-Mitgliedern ein solches Motorrad fahren?“ Der Zeuge Boock: „Sonnenberg und Becker.“ Der Bürger, der diesen Prozess in den Medien verfolgt, ist irritiert. Warum liest man von all dem nichts in der Presse? Deren Vertreter sitzen im Gerichtssaal. Des Rätsels Lösung ist auf dem Gang davor zu beobachten. Dort hält Bundesanwalt Hemberger private Pressekonferenzen ab. Frau Friedrichsen (SPIEGEL), Herr Janisch (Süddeutsche Zeitung) und auch Herr Neumeyer (dpa Karlsruhe) lassen sich von ihm in den Block diktieren. Warum er Zeugen, die exakt das aus sagten, was einst auch seine Behörde offiziell verlautbarte, der Lüge bezichtige, will Bundesanwalt Hemberger indes partout nicht beantworten….

Peine, den 24. Februar 2011

www.hans-joachim-selenz.de

 

6 Jahre später; – > Ein weiterer Kommentar vom 7. April 2017 < –  40 Jahre nach dem Attentat ;

Michael Buback der für die Wahrheit kämpfte – wird selbst von der Generalbundesanwaltschaft angefeindet – die sein Vater Siegfried Buback geleitet hat und deshalb getötet wurde. Das ist purer Undank und zeigt, es ist alles bei Alten. Der Staat hat immer Recht. Und sollte er mal nicht recht haben – dann frage den sogenannten “Verfassungsschutz”.

1 . April 1977 – Der Mord an Siegfried Buback

War unter diesem Logo auch der V-Schmutz aktiv?

Am 7. April vor 40 Jahren ereignete sich ein dreifacher Mord, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Auf der Fahrt zu seiner Dienststelle wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen erschossen. Mit ihm starb noch am Tatort sein Fahrer Wolfgang Göbel. Sein Begleiter, Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, überlebte zwar den Anschlag, starb aber 5 Tage später im Krankenhaus.

Die dpa meldete am 8. April u. a. aus Informationen der Bundesanwaltschaft, dass an einer Ampel das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet wurde. Von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad. Das Motorrad sei um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwalts herum gefahren. Bei den Tätern handele es sich um zwei jüngere Personen – eine von beiden möglicherweise eine Frau. Um 21:30 Uhr verhängten die Karlsruher Behörden eine totale Nachrichtensperre. Ab 24:00 Uhr übernahm die Bundesanwaltschaft die Leitung der Ermittlungen und von Stund an war offiziell nie wieder von einer Frau die Rede. Dies obwohl zahlreiche Tatzeugen ausdrücklich eine zierliche Person auf dem Beifahrersitz erkannt hatten.

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Verena Becker hier auf den Weg zum Oberlandesgericht Stuttgart war bereits 1977 verhaftet worden. In ihrem Gepäck fand sich die Tatwaffe. Dennoch wurde das Verfahren gegen sie wegen des Buback- Anschlags eingestellt. Wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach vier Jahren im Gefängnis suchte Becker den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass der frühere RAF-Terrorist Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorrad- Rücksitz aus auf Bubacks Wagen geschossen hat. Der “Bundespräsident” begnadigte Becker 1989.

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Dieser Titel – wie so manch anderer – so ganz im Sinne des Nachkriegsdeutschland – dann brauchte man nicht mehr über die Alt-Nazis nach zu denken – und dieser ekelhafte Muff ist bis heute geblieben – anstatt sich mich dieser Generation mal auseinanderzusetzen über die Begrifflichkeiten – Einigkeit und Recht und Freiheit. Das war und ist diesen Autoritäten einfach zuviel des Guten!

Am 3. Mai 1977 wurden in Singen die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg verhaftet. Sie verletzten dabei zwei Polizisten. Die Liste der bei Becker und Sonnenberg gefundenen Gegenstände in der BKA-Dokumentation der „Spuren- und Beweismittelzusammenhänge“ zum „Fall Buback“ enthält das „Selbstlade-Gewehr HK 43 mit Patronen – Tatwaffe b. Buback -,einen Schraubendreher des Tat-Motorrades > Suzuki< sowie Haarspuren von Haarbürste Verena Becker, identisch mit Haarspuren im Motorradhelm“.

Der Bild-Titel am 4. Mai: „Die Buback- Mörder“. Doch das ist noch nicht alles. Auf dem Bekennerschreiben der RAF fand man später DNA- Spuren Verena Beckers. Becker hatte einen Motorradführerschein und konnte schwere Maschinenfahren. Sie war ebenso ausgebildet im Umgang mit automatischen Waffen. Beides notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für den Mörder auf dem Rücksitz der schweren Suzuki. Im Vorfeld des Attentats war sie, wie sich aus den sog. Haag-Papieren ergab, im November 1976 bei einem Treffen im Harz zusammen mit Siegfried Wisniewski und Günter Sonnenberg für die Aktion „Margarine“ ausgewählt worden. SB stand als Kürzel der RAF für Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Nun sollte man meinen, dass nach der Ermordung des obersten Fahnders der Republik dessen Mitarbeiter jeden Stein umdrehten, um den Mörder zu finden. Doch das, was sich nach den Morden abspielte, ist beispiellos:


 

Der Autor des Buches “Verena Becker und der V-Schutz” Wolfgang Kraushaar sagte in einem Interview:
„Man rührt bei dieser Frage an ein großes Tabu. Nämlich die Möglichkeit, ob eine Terroristin vor einem Anschlag in irgendeiner Weise mit einem Geheimdienst in Verbindung gestanden haben könnte. Damit bringt man sozusagen den gesamten Staat mit ins Spiel. Bislang hat man sich bei verschiedenen Vorgängen, bei denen es nahegelegen hätte, an so etwas zu denken, sehr schwer getan, das zu thematisieren. Nun gibt es aber im Fall von Verena Becker eine ganze Reihe von Indizien, die dafür sprechen, dass sie mit dem Verfassungsschutz bereits vor 1981 kooperiert haben könnte. Insofern bin ich der Meinung, dass es nötig ist, die Punkte, die dafür, aber auch die dagegen sprechen, gegeneinander aufzustellen und sich ein Urteil zu bilden.

 


Am Tatmotorrad sicherte man eine Fußspur der Größe 40.

 

Der Bundesanwalt Walter Hemberger warf dem Nebenkläger Michael Buback vor, er wolle Becker als Täterin “zurechtbiegen”. Könnte man auch sagen, dass der Herr Anwalt des Staates die Wahrheit zu unterdrücken per Weisung befolgt hat – ja – sogar – ihm der Vorwurf des Zurechtbiegens gemacht werden muss – der Staatsräson wegen? Keine Faxen mehr machen, um mit der “Achse” (des Bösen) eines staatlichen Zurechtstauchen vergessen zu machen, dass der Staat seine Beamten überhaupt nicht schützen kann, obwohl der Verfassungsschutz seine “schützende Hand” über Becker gehalten hat und mit ihr so richtig gut zusammengearbeitet hat? Was sagt uns das heute zum NSU – Komplex? Wie argumentiert dort die “Bundesanwaltschaft”?

Becker trug am Tag ihrer Festnahme Sportschuhe der Größe 40. Sie wurden amtlicherseits vernichtet. An den Kleidern der Ermordeten fand manprimäre und sekundäre Einschüsse. „Primär“ bedeutet, dass die Schüsse direkt trafen, „sekundär“, dass sie zuvor durch ein anderes Medium, z. B. eine Glasscheibe, traten. Die sekundären Einschüsse lagen zeitlich vor den primären, denn sie hatten die Opfer in aufrechter Position getroffen. Die primären Einschüsse trafen die Opfer schräg in den Rücken. Es gab demnach zwei zeitlich getrennte Schussserien, wobei bei der zweiten Salve keine Scheiben mehr vorhanden waren und die Opfer bereits auf den Sitzen lagen – Beleg für eine Umrundung des PKW. Zeugen, die dies gesehen hatten, wurden von den Bundesanwälten der Lüge geziehen. Der Mercedes mit den verräterischen Einschüssen wurde von der Bundesanwaltschaft vernichtet. Der Motorwagen, in dem der österreichische Thronfolger erschossen wurde, ist noch heute zu besichtigen. Verena Becker war zudem kein unbeschriebenes Blatt. 1974 war sie wegen Beteiligung an einem tödlichen Bombenanschlag auf den Berlin British Yacht Club, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.

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Wenn die Stasi es wusste – warum nicht auch die “B-Generalstaatsanwaltschaft”?
  1. Im Februar 1975 wurde sie im Zuge der Lorenz-Entführung freigepresst. Stasi-Akten zufolge wurde Becker bereits seit 1972 von westdeutschen Geheimdiensten „bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten“. Laut BND war dies erst seit 1981 der Fall. Und trotz erdrückender Belege wurde Becker nie wegen des Buback-Mordes angeklagt. Geradezu ungeheuerliche Fakten kamen heraus, als Michael Buback, Chemie-Professor aus Göttingen, vor zehn Jahren begann, den Mord an seinem Vater genauer zu untersuchen. Durch seine akribischen Nachforschungen wurde er zum Feindbild Nr. 1 der Behörde, die sein Vater einst leitete. Doch die Karlsruher Bundesanwälte sind lediglich weisungsgebundene Werkzeuge von Justiz- und Innenministerium. Dort schlummert seit 1973 eine Richtlinie, die nach § 11(2) und § 14 den „Aufschub polizeilicher Ermittlungstätigkeit“ regelt, wenn ein Beschuldigter „Mitarbeiter“ der Dienste ist (s. Anlage). Horst Herold, seinerzeit Präsident des BKA, ging übrigens bis zu Michael Bubacks Recherchen davon aus, Verena Becker sei wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat verurteilt worden…..

 

 


Was wissen wir heute über aktuelle Ereignisse, die mit Terror, Gewalt und Tod im Zusammenhang mit dem “Verfassungs”-Schutz stehen?

Eine No-Go-Area für Demokratie und Rechtsstaat. Ein gefährlicher Ort von Normbefolgungsunwilligen alter deutscher Haudegen! Der Hort der deutschen beamteten- kriminellen Vereinigung!

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 Da ist die  NSU und der V – Schutz!

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Da ist das Berliner Attentat – und der aus Tunesien stammender Islamist Amri mit sieben Identitäten wird monatelang von V-Schutz observiert. Ein V-Mann fährt den Attentäter sogar nach Berlin… und dann geht alles ganz schnell – der Anschlag gelingt. Was weiss der V-Schutz denn?

Der terrorverdächtigen Jaber Albakr hat angeblich Selbstmord begangen. Er soll sich in seiner Zelle erhängt haben. Laut Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz wollte Albakr wohl einen Flughafen in Berlin attackieren. Die Schlapphüte ging angeblich von einer engen Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) aus.

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Herr Generalbundesanwalt das Volk erwartet sofort Ermittungen gegen Ihren “Verfassungs”-Schutz als eine Täter- und Mitwissertruppe!

Jo wir wissen schon Bescheid!

Alles nur Verschwörungstheorie und Fake News. Gesetze gegen Fake News sind ja wieder in der Mache. Immer wenn ein Ereignis mit Hilfe oder Unterstützung und/oder klammheimlicher Freude oder logistischer und personeller Anteilnahme der V-Tätertruppe bekannt wurden – wurde auch neue Gesetze auf die Schnelle erledigt. Nie zugunsten der Einigkeit und Recht und Freiheit – sondern immer gegen die Demokratie, Transparenz oder persönlicher Freiheit. Das ist offensichtlich die Aufgabe des VerfassungSSchmutzes des Bundes und der Länder. Na denn!

Und deshalb Fragen sich Menschen in Netz heute wieder das:

Die Angst vor Ihrer Art der Demokratie geht um!

Und das ist die neue Unterterrortruppe des V-Schmutzes. Das muss sich das Amt gegen eine Verfassung die Finger nicht mehr dreckig machen. Die „neuen“ alten SS-Leute – alias Sonnenstaatland – in gleicher Weise Spinner,Spassten &Lakaien haben bei der (Staatsbank) Commerzbank eine Kreditline von 15.000.000,00 €

 

Die Flucht vor TV-Kameras! Wie „hochanständige“ Herren und Beamte eine stille Enteignung vor kritischer Öffentlichkeit verbergen wollten. Eine Zwangsversteigerung per „excellente”Initiative. Hier die Laudatio!

[:de]

Die Laudatio für die ganz Schnellen:

Eine Verschwörung der gesamten  ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 17./20. Mai 1898.

Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.

Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben.  Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.

Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!

Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?

Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war  – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?

Wegen der ausführlichen “Laudatio” hat die “Neue Westfälische” am 14.04.2017 einen “Artikel” verfasst, zu der die Redaktion hier Stellung bezugen hat:  Seite II -> Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortzetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Die ausführliche Laudatio:

Wenn Ihnen das nicht gefällt, hören Sie doch auf zu lesen. Es hat keinen Zweck. Sie würden einen Herzinfarkt bekommen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender

 

 

 

 

 

 

 

 

Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.

 

Mit dabei die Orts – Presse:

Im Gleich-Klang – Gehetze
Das Landesstudio Bielefeld WDR – als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. WDR Bielefeld – Ge-Hetze

1 Bericht: Freude auf die Versteigerung

2  Bericht: Hetze hoch 3×1000

 

 

 Als Vertreter ihrer Rechts-Ordnungs-Sicht:

 

Die Justiz, vertreten durch den Dezernenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Axel Mayer (Jg. 61) bei diesem „AG-Gericht“ seit 2010 dabei und zugleich Amtsgerichtsdirektor der „Bertelsmannstadt“ Gütersloh.
Die Stadt Verl, vertreten durch den ersten Beigeordneten für Finanzen Heribert Schönauer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.

 

Bemerkung zu diesem Foto: Das © will Roland Thöring haben – auf diesem bearbeiteten Foto mit Text allerdings nicht. Außerdem darf es keine Sonderrechte für genehme Journalisten geben, die hier fotografieren durften, während ein Kamerateam behindert wurde. Gleiches Recht für alle!

.

Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:

 

.

Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?

.

Neugierige Journalisten haut ab – sonst gibt`s einen ala “Reichsbürger-Tatverdacht”. Polizei versteckt sich bei ihren Amtshandlungen und den Durchsetzung von Deutschen-Reichs-Gesetze. Wer will da schon gefilmt werden?

.

Vielleicht sind ja auch “die Geheimen” vom V-Schutz NRW im Hause um die Sicherheit – ihre Sicherheit für eine miese Staats-Abzocknummer beraten zu begleiten? Ganz “Schlapphut-Geheim” selbstverständlich. Des schönen “RechtSStaates wegen? Wer weiß das denn schon, in diesen Tagen noch?

.

 

.

Amtsgericht Gütersloh am 30.03.2017. “Sicherheitsschleuse” sogar vor dem Verhandlungssaal – den man an diesem Tag eher als Theaterveranstaltung des AG-Gütersloh bezeichnen kann. Die “fette” Überprüfung zur Eigensicherung der Schauspieler ist dann auch die Eintrittskarte mit Registrierung der Personaldaten. Für uns wurde noch mal extra alles leer geräumt – der “schutzwürdigen Interessen” der Schauspieler wegen. Na – denn!

 

.

Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:

 

 
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben)  ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .

Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.

Westfälischer Schinken ist ein traditionsreicher Rohschinken aus Westfalen mit besonders würzigem Aroma. Ob es den Reichs-Gesetzes-Verfolgungs-Beamten schmeckt, wissen wir nicht!

Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?

Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage  – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.

Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.

 Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei ->  „Ein guter Grund“. <-

Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
 .

Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten! 

Kennt das Beamten-Jungvolk heute nicht mehr – wenn doch – ist doch egal – Hauptsache uns gehts gut!

Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.

Und das Widerwärtige daran:

Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
.
Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen  erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
.
.
Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
.
Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Geht es wieder los?

Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand  – > klar:

.

Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu –  sie wird aber sicher von nix gewusst haben.

.
Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde Frau Leckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.

Eine schöne Bescherung!

Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager –  nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
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In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
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Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
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Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
Öffentlichkeitsgebot bei öffentlichen Vehandlungen – für Fotografen und Kameraleute sonst kein Thema.
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Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.

Tolle Arbeit!

Welche Sau wird morgen von Deutschen Beamten&Amtsjuristen über den Dorfplatz gejagt?

 

Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer  “Feind”  – muss jetzt weichen – sein  Eigentum –  her damit  – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche –  mit Menschen  – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger”  Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht –  man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.

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Seite II * Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortsetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Seite III * Wie die Ortspresse Verl und Gütersloh mit dem Amtsgericht Gütersloh freie Journalisten verunglimpft.

 

Die Laudatio für die ganz Schnellen:

Eine Verschwörung der gesamten  ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 17./20. Mai 1898.

Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.

Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben.  Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.

Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!

Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?

Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war  – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?

Wegen der ausführlichen “Laudatio” hat die “Neue Westfälische” am 14.04.2017 einen “Artikel” verfasst, zu der die Redaktion hier Stellung bezugen hat:  Seite II -> Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortzetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Die ausführliche Laudatio:

Wenn Ihnen das nicht gefällt, hören Sie doch auf zu lesen. Es hat keinen Zweck. Sie würden einen Herzinfarkt bekommen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender

 

 

 

 

 

 

 

 

Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.

 

Mit dabei die Orts – Presse:

Im Gleich-Klang – Gehetze
Das Landesstudio Bielefeld WDR – als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. WDR Bielefeld – Ge-Hetze

1 Bericht: Freude auf die Versteigerung

2  Bericht: Hetze hoch 3×1000

 

 

 Als Vertreter ihrer Rechts-Ordnungs-Sicht:

 

Die Justiz, vertreten durch den Dezernenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Axel Mayer (Jg. 61) bei diesem „AG-Gericht“ seit 2010 dabei und zugleich Amtsgerichtsdirektor der „Bertelsmannstadt“ Gütersloh.
Die Stadt Verl, vertreten durch den ersten Beigeordneten für Finanzen Heribert Schönauer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.

 

Bemerkung zu diesem Foto: Das © will Roland Thöring haben – auf diesem bearbeiteten Foto mit Text allerdings nicht. Außerdem darf es keine Sonderrechte für genehme Journalisten geben, die hier fotografieren durften, während ein Kamerateam behindert wurde. Gleiches Recht für alle!

.

Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:

 

.

Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?

.

Neugierige Journalisten haut ab – sonst gibt`s einen ala “Reichsbürger-Tatverdacht”. Polizei versteckt sich bei ihren Amtshandlungen und den Durchsetzung von Deutschen-Reichs-Gesetze. Wer will da schon gefilmt werden?

.

Vielleicht sind ja auch “die Geheimen” vom V-Schutz NRW im Hause um die Sicherheit – ihre Sicherheit für eine miese Staats-Abzocknummer beraten zu begleiten? Ganz “Schlapphut-Geheim” selbstverständlich. Des schönen “RechtSStaates wegen? Wer weiß das denn schon, in diesen Tagen noch?

.

 

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Amtsgericht Gütersloh am 30.03.2017. “Sicherheitsschleuse” sogar vor dem Verhandlungssaal – den man an diesem Tag eher als Theaterveranstaltung des AG-Gütersloh bezeichnen kann. Die “fette” Überprüfung zur Eigensicherung der Schauspieler ist dann auch die Eintrittskarte mit Registrierung der Personaldaten. Für uns wurde noch mal extra alles leer geräumt – der “schutzwürdigen Interessen” der Schauspieler wegen. Na – denn!

 

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Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:

 

 
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben)  ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .

Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.

Westfälischer Schinken ist ein traditionsreicher Rohschinken aus Westfalen mit besonders würzigem Aroma. Ob es den Reichs-Gesetzes-Verfolgungs-Beamten schmeckt, wissen wir nicht!

Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?

Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage  – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.

Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.

 Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei ->  „Ein guter Grund“. <-

Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
 .

Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten! 

Kennt das Beamten-Jungvolk heute nicht mehr – wenn doch – ist doch egal – Hauptsache uns gehts gut!

Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.

Und das Widerwärtige daran:

Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
.
Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen  erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
.
.
Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
.
Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Geht es wieder los?

Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand  – > klar:

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Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu –  sie wird aber sicher von nix gewusst haben.

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Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde Frau Leckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.

Eine schöne Bescherung!

Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager –  nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
.
In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
.
Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
.
Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
Öffentlichkeitsgebot bei öffentlichen Vehandlungen – für Fotografen und Kameraleute sonst kein Thema.
.
Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.

Tolle Arbeit!

Welche Sau wird morgen von Deutschen Beamten&Amtsjuristen über den Dorfplatz gejagt?

 

Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer  “Feind”  – muss jetzt weichen – sein  Eigentum –  her damit  – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche –  mit Menschen  – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger”  Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht –  man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.

.

Seite II * Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortsetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Seite III * Wie die Ortspresse Verl und Gütersloh mit dem Amtsgericht Gütersloh freie Journalisten verunglimpft.

[:nl]

Die Laudatio für die ganz Schnellen:

Eine Verschwörung der gesamten  ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 17./20. Mai 1898.

Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.

Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben.  Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.

Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!

Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?

Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war  – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?

Wegen der ausführlichen “Laudatio” hat die “Neue Westfälische” am 14.04.2017 einen “Artikel” verfasst, zu der die Redaktion hier Stellung bezugen hat:  Seite II -> Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortzetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Die ausführliche Laudatio:

Wenn Ihnen das nicht gefällt, hören Sie doch auf zu lesen. Es hat keinen Zweck. Sie würden einen Herzinfarkt bekommen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender

 

 

 

 

 

 

 

 

Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.

 

Mit dabei die Orts – Presse:

Im Gleich-Klang – Gehetze
Das Landesstudio Bielefeld WDR – als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. WDR Bielefeld – Ge-Hetze

1 Bericht: Freude auf die Versteigerung

2  Bericht: Hetze hoch 3×1000

 

 

 Als Vertreter ihrer Rechts-Ordnungs-Sicht:

 

Die Justiz, vertreten durch den Dezernenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Axel Mayer (Jg. 61) bei diesem „AG-Gericht“ seit 2010 dabei und zugleich Amtsgerichtsdirektor der „Bertelsmannstadt“ Gütersloh.
Die Stadt Verl, vertreten durch den ersten Beigeordneten für Finanzen Heribert Schönauer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.

 

Bemerkung zu diesem Foto: Das © will Roland Thöring haben – auf diesem bearbeiteten Foto mit Text allerdings nicht. Außerdem darf es keine Sonderrechte für genehme Journalisten geben, die hier fotografieren durften, während ein Kamerateam behindert wurde. Gleiches Recht für alle!

.

Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:

 

.

Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?

.

Neugierige Journalisten haut ab – sonst gibt`s einen ala “Reichsbürger-Tatverdacht”. Polizei versteckt sich bei ihren Amtshandlungen und den Durchsetzung von Deutschen-Reichs-Gesetze. Wer will da schon gefilmt werden?

.

Vielleicht sind ja auch “die Geheimen” vom V-Schutz NRW im Hause um die Sicherheit – ihre Sicherheit für eine miese Staats-Abzocknummer beraten zu begleiten? Ganz “Schlapphut-Geheim” selbstverständlich. Des schönen “RechtSStaates wegen? Wer weiß das denn schon, in diesen Tagen noch?

.

 

.

Amtsgericht Gütersloh am 30.03.2017. “Sicherheitsschleuse” sogar vor dem Verhandlungssaal – den man an diesem Tag eher als Theaterveranstaltung des AG-Gütersloh bezeichnen kann. Die “fette” Überprüfung zur Eigensicherung der Schauspieler ist dann auch die Eintrittskarte mit Registrierung der Personaldaten. Für uns wurde noch mal extra alles leer geräumt – der “schutzwürdigen Interessen” der Schauspieler wegen. Na – denn!

 

.

Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:

 

 
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben)  ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .

Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.

Westfälischer Schinken ist ein traditionsreicher Rohschinken aus Westfalen mit besonders würzigem Aroma. Ob es den Reichs-Gesetzes-Verfolgungs-Beamten schmeckt, wissen wir nicht!

Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?

Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage  – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.

Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.

 Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei ->  „Ein guter Grund“. <-

Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
 .

Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten! 

Kennt das Beamten-Jungvolk heute nicht mehr – wenn doch – ist doch egal – Hauptsache uns gehts gut!

Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.

Und das Widerwärtige daran:

Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
.
Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen  erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
.
.
Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
.
Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Geht es wieder los?

Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand  – > klar:

.

Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu –  sie wird aber sicher von nix gewusst haben.

.
Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde Frau Leckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.

Eine schöne Bescherung!

Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager –  nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
.
In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
.
Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
.
Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
Öffentlichkeitsgebot bei öffentlichen Vehandlungen – für Fotografen und Kameraleute sonst kein Thema.
.
Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.

Tolle Arbeit!

Welche Sau wird morgen von Deutschen Beamten&Amtsjuristen über den Dorfplatz gejagt?

 

Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer  “Feind”  – muss jetzt weichen – sein  Eigentum –  her damit  – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche –  mit Menschen  – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger”  Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht –  man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.

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Seite II * Eine Zwangsversteigerung per „excellente“Initiative. Fortsetzung der Laudatio! Mitteilung in eigener Sache.

Seite III * Wie die Ortspresse Verl und Gütersloh mit dem Amtsgericht Gütersloh freie Journalisten verunglimpft.

[:]

Wie Polizei, Justiz und Politik auf einen Vorfall während der Pegida-Demotration am 12.01.2016 in Köln (nicht)reagieren!

Undercover-Provocateur > V-Mann > Pressemann?

Klicke hier zum Videotape

Zur Sache:

Bericht von Hardy Kaiser und Heinz Faßbender

Dieser Mann hat offensichtlich - so das Videotape - einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida - mit Presseausweis hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.
Dieser Mann hat offensichtlich – so das Videotape – einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida – mit Presseausweis (!) hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.

Auf der Pegidademo in Köln geschieht Ungeheuerliches. Ein Mann wirft aus der Pegidagruppe einen Böller gegen Polizei und Presse und verschwindet dann mit einem Presseausweis hinter die Absperrung der Polizei. Ein Demonstrant fragt dann die Polizei, warum sie den Mann nicht festnahm. Eine Polizeibeamtin erwidert, dass der Mann einen Presseausweis gezeigt habe und man nichts machen könnte.

Die Redaktion stellt fest, dass sie weder Pegidaanhänger, Rechte, Nazis, Reichsdeppen oder noch ausländerfeindlich sind. Die Hetze, die allerdings gegen Kritiker der Selbstermächtigung von Merkel in der Flüchtlingspolitik betrieben wird, halten wir  für unerträglich. Die Redaktion bleibt gegenüber einer undurchsichtigen Politik von oben herab oder Entscheidungen des Systems durch Politiker,Beamte, Führungselitären oder Staatsjuristen äusserst kritisch. Undercover-Provocateur wird es wohl auf allen wichtigen politischen Veranstaltungen geben. Auch bei den Linken. Was diesen Fall so bemerkenswert macht, ist die Tatsache, dass es einen Beweis durch ein Videotape gibt, bei der eine Provocateursaktion hautnah erlebt wird und die Polizei den Störer (Straftäter) trotz Aufforderung nicht festnimmt oder die Personalien feststellen lässt.

Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kammen zum Einsatz.
Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kamen zum Einsatz.

Deshalb hat sich das TV-Journalistenbüro entschlossen, der Sache durch Presseanfragen mal nachzugehen, wie es in einer Demokratie journalistische Pflicht ist.

Auch hier, eine erschreckende Gleichgültigkeit des Staates, der je nach Belieben alles dreht und wendet – oder auch nicht – und schon längst Verhaltensweisen an den Tag legt, die einem Unrechtsregime gleichkommt. Ja man kann schon sagen: Die DDR ist mit Merkel (IM – Erika) und Gauck (nur Kämpfer für seine eigene Freiheit und Privilegien) in der BRD angekommen.

Ach übrigens: Diese Anfragen hätte der anfragende Journalist – bei dieser Ausgangslage – auch für andere politische Veranstaltungen gestellt.

 

Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen....
Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen….

Zunächst einmal wurde die Kölner Polizei angefragt:

 

Gesendet: Sonntag, 10. Januar 2016 um 13:46 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
Betreff: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook
Sehr geehrte Damen und Herren der Kölner Polizeipressestelle,

Ich überlasse einen Link zu einem Videotape auf facebook über eine Mitteilung eines Demonstranten an die Kölner Polizei bei der Pegidademonstration, sofort eine Person festzunehmen, der offensichtlich einen Böller gegen Polizeibeamten oder Journalisten geworfen hat und alsdann durch eine Polizeikette verschwinden konnte. Die Aufforderung, diesen Provokateur festzunehmen, wird dann durch eine Polizistin mit den Worten entgegnet, dass dieser Mann einen Presseausweis vorgezeigt habe und man nichts tun könne.

Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse....na denn!
Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse….na denn!

Eine Frau kommentiert dies dann sinngemäß mit den Worten – die Presse wirft also hier mit Böllern herum. Daraufhin wird der “Filmer” aufgefordert das Filmen zu unterlassen.!

Es wird gebeten, hierzu zeitnah eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Nach drei Tagen immer noch keine Reaktion auf die Presseanfrage. Jetzt geht es zum Innenministerium NRW.

nix gehört, nix gesehen, nix gesagt - aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache.....
nix gehört, nix gesehen, nix gesagt – aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache…..

Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2016 um 11:40 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: pressestelle@mik.nrw.de
Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Innenministeriums NRW,

Ich bin "Jäger" und weis von nix... nur beim Blitzen bin ich fix..
Ich bin “Jäger” und weiß von nix… nur beim Blitzen bin ich fix..

Ich überlasse eine “Eilige Presseanfrage” vom 10.01.2016 an die Pressestelle der Kölner Polizei. Bis dato ist diese nicht beantwortet worden. Darauf muss ich allerdings bestehen. Bitte befassen Sie sich mit diesem gravierenden Vorgang. Denn es scheint offensichtlich, dass hier ein Pressekollege oder als ein Agent-Provocateur-Getarnter und angeblicher Pegidademonstrant eine Straftat begangen hat um der Polizei die Möglichkeit zu geben, die Demonstration zwangsweise zu beenden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich kein Rechter, kein Nazi oder Pegidaanhänger bin. Entnehmen Sie dieses aus der journalistischen Kurzvita, der Anlage beigefügt.

Freundlicher Gruß und ein frohes neues Jahr – wobei man in heutiger Zeit schon das Gefühl hat, dass neue Jahr ist wie das alte Jahr und schon wieder sehr sehr alt.

Heinz Faßbender
TV- Journalist

 

Der Eingang der Anfrage wird zwar bestätigt, eine Antwort kam dagegen nicht…..jetzt geht es zur Staatskanzlei.

 Wir singen uns die Welt ganz schön und bunt – Bürgerkritik nehmen wir dagegen nicht in den Mund…..lalala Hannelore Kraft…
Wir singen uns die Welt  schön toll und bunt – Bei Bürgerkritik trällern wir das Liedchen der Abstandsarmlänge und singen jetzt alle zusammen: Alaaf – Alaaf nee wat is et in Kölle so schön….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 14:15
An: Vorzimmer Regierungssprecher NRW; Vorzimmer stellv. Regierungssprecher NRW; Renz, Heidi

Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Werte Damen und Herren der Presseabteilung der Staatskanzlei NRW,

Wie Sie beim herunterscrollen lesen können, habe ich sowohl das Innenministerium als auch die Pressestelle der Kölner Polizei gebeten, mir zu einem Videoclip auf Facebook eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Bisher habe ich keinerlei Reaktionen erhalten. Dabei sind doch Behörden, die im Dienste des Volkes aktiv sein wollen, verpflichtet der Presse Rede und Antwort zu stehen. Warum nicht auch bei meiner Anfrage?

Könnten Sie als “Verfassungsorgan” im Sinne des NRW-Pressegesetzes nicht aktiv werden und ihre untergeordneten Behörden zu einer aussagefähigen Stellungnahme bezüglich meiner Presseanfragen veranlassen?

Der Wahrheitsfindung wäre damit ein großer Dienst erwiesen worden, falls die Staatskanzlei ihre Weisungsbefugnis dann auch wahrnimmt.

Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie....
Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie….

Haben Sie dafür schon jetzt meinen ausdrücklichen Dank.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

Immerhin: Das Staatsministerium leitet die Presseanfrage wenigstens weiter > an die Kölner Staatsanwaltschaft.

 OStA Ulf Willuhn - Zur Zeit ein gefragter Mann - mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse...
OStA Ulf Willuhn – zurzeit ein gefragter Mann – mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse…

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:21 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

Ihre Anfrage vom 13.01. bzw. 18.01.2016, die mir zuständigkeitshalber, da aktuelle strafrechtliche Ermittlungen betreffend, soeben weitergeleitet worden ist, vermag ich momentan allein mit dem Hinweis zu beantworten, dass der Sachverhalt hier bekannt ist und die Ermittlungen insoweit andauern. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Armlängenabstand überall von man hinschau - wie schön und sicher!
Armlängenabstand überall wo man hinschaut – nee wat is dat schön und sicher! >>>

Die Rückantwort in nur 16 Minuten….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 11:37

An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

Ich darf Sie bitten, mich bezüglich meiner Anfrage unaufgefordert auf dem Laufenden zu halten.

Zwei Fragen seien noch erlaubt: Seit wann ermitteln Sie diesen Vorfall? Gibt es hierzu einen Anzeigeerstatter?

Für die Beantwortung haben Sie vielen Dank

vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse
>>>…..vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Aber auch die Staatsanwaltschaft ist hier von der schnellen Truppe bei ihrer Armlängen-Abstands-Transparenz-Politik…

Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau…
Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau.

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:58 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

die momentan möglichen Auskünfte haben Sie erhalten. Mehr ist zu der Sache im Hinblick auf die aktuell andauernden Ermittlungen momentan nicht mitzuteilen.

Ihren Wunsch auf unaufgeforderte Unterrichtung muss ich leider zurückweisen, da mich gegenüber der Presse eine Neutralitätspflicht trifft, die jedwede proaktive Informationsverbreitung ausschließt. Es bleibt mir daher nichts anderes übrig, als Sie zu bitten, im Falle fortbestehenden Interesses selbstständig nachzufassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Das TV-Journalistenbüro reagiert erbost!

 

Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein, und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen wir: „Kölle Alaaf“ ….
Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen jetzt all: „Kölle Alaaf“ ….

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 13:02
An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Pressesprecher,

Ihre Auskunftsverweigerung bezogen auf meine zwei Fragen, halte ich für ungewöhnlich und auch bemerkenswert. Ein Ermittlungshindernis ist nicht erkennbar und/oder von Ihnen dargetan. Deshalb bitte ich um zeitnahe Beantwortung.

Daraus erfolgt die weitere Frage, ob der Staatsanwaltschaft Köln ein Verfassungsschutz – V-Mann – Einsatz ebenso wie ein Undercover-Provocateur- Einsatz durch andere Behörden oder staatliche Organisationen bekannt geworden sind oder in diese Richtung ermittelt wird?

Bitte teilen Sie mir auch begründet mit, ob Sie als Behörde hier in diesem Einzelfall geprüft haben, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher steht als die standardmäßig genannten Nichtgründe keine Auskunft zu erteilen, was allerdings gegen eine Auskunftspflicht spricht.

Herzlichen Dank!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Jetzt kommt die totale Arroganz der Macht >> vielleicht zur Verschleierung eines V-Mann – Einsatzes? Wer weiss das schon, wenn nicht der Staat selbst und der ist bekanntlich zu Allem fähig!

man könnte diese Reaktion auch so deuten. >> Informationen geb ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht ....denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner....
Man könnte diese Reaktion der StA-Köln auch so deuten. >> Informationen geb` ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht, denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner.

Sehr geehrter Herr Faßbender,

abermals muss ich Sie bitten, sich angesichts der laufenden Ermittlungen mit der Bestätigung der Existenz eines den von Ihnen benannten Vorfall betreffenden Ermittlungsverfahren zu begnügen.  Auf weitere Anfragen gleichen oder gar erweiterten Inhalts vermag ich keine weitere Reaktion meinerseits mehr in Aussicht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

 

Selbstverständlich muss das beantwortet werden:

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 15:47 Uhr

Für Wahr - für Wahr...
Für Wahr – für Wahr…

Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
Betreff: Aw: AW: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Staatsvertreter Weisungsgemäß,
Ich werde Ihre staatstypische, bornierte und impertinente Arroganz gegenüber der Presse – und Öffentlichkeit >  bei Fragen, die  nicht in Ihren Gusto passen < der interessierten Öffentlichkeit zuführen. Man kann nur noch erschrocken sein über ein derartiges“Staatsverhalten“, in einem von Ihnen so bezeichneten transparenten und demokratischen Rechtsstaat: Das war doch bei der NSU-Verbrecherbande auch so.
Ich bin einfach nur noch entsetzt und traurig >>> und befürchte für die demokratische Zukunft des Landes das Allerschlimmste. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung in dieser Angelegenheit.
Mit Ihnen gebührender vorzüglicher Hochachtung.
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Fazit:  Hier stimmt was nicht! 

 

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Deshalb Hinweis an die Angefragten:

Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Haben Sie das verstanden?