Die Nachbarn, beide Beamte bei der Bahn, bauten direkt an der Grenze des Grundstückes zu Frau Harders, illegal eine Mauer und ein riesiges Nebengebäude. Genehmigt waren 2008 eine Einzäunung und ein kleines Gartenhäuschen, dessen Baugenehmigung allerdings 2010 bei Baubeginn der Schwarzbauten statt Einzäunung und Gartenhäuschen schon wieder verfallen war. Selbstverständlich müssen auch Abstandsflächen zum Nebengrundstück eingehalten werden, um den nachbarschaftlichen Frieden zu gewährleisten. Das Beamtenehepaar glaubt aber, über dem Baurecht zu stehen. Und das sorgt zurecht für Ungemach bei Helga Harders.
Das alles begann vor 7 Jahren. Schon 2013 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass Anbau und Mauer wegmüssen. Der Landkreis Bamberg und die Gemeinde Reckendorf scherten sich einen Dreck um das Urteil. Sowohl die Mauer, als auch das pompöse Nebengebäude hätte es laut Bebauungsplan eigentlich gar nicht geben dürfen.
Trotz der damaligen Entscheidung des VG- Bayreuth wurden dann nachträgliche eine Baugenehmigungen für das Nebengebäude und Mauer erteilt. Und – so der Landrat – sei es für das Beamtenehepaar nicht zuzumuten, die teure, aber viel zu hohe Mauer wieder abzureisen. 2014 gab es dann eine totale Genehmigung – jetzt ist das Baurecht total amtlich außer Kraft gesetzt.
Der windige Voranwalt schlug bereits 2013 der Geschädigten Harders vor, über das Zivilrecht die Nachbarn zu zwingen, einen Abriss vorzunehmen. Das bringt Geld in die Kasse des Anwaltes und fette Gebühren für die Justiz. Damals war Frau Harders noch rechtsschutzversichert. Heute allerdings nicht mehr. In zweiter Instanz gab es beim OLG-Bamberg eine fette Niederlage.
Solange hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth mit einem Zweitantrag auf behördliches Einschreiten zur Rückabwicklung der Schwarzbauten mit nachträglicher Genehmigung sozusagen als Durchsetzung der Erstentscheidung auf Abriss des VG-Bayreuth abgewartet.
Auch das Gerangel um die Höhe der Mauer und von welchem Punkt aus gemessen wurde, sind ein Paradebeispiel dafür, dass die Behörden heute immer mehr zu Lasten der Baugerechtigkeit ihre Interessen durchsetzen, und dafür bereit sind, einen Messbetrug vorzulegen. Dabei gab es eine unabhängige Sachverständigen-Messung, die genau das Gegenteil dessen protokolliert, was der Landrat dem Verwaltungsgericht Bayreuth diktierte.
Eigentlich ein Prozessbetrug.
Der Landrat darf als Partei überhaupt keine Messungen vornehmen. Dafür ist das Vermessungsamt Bamberg zuständig. Aber kurz vor Termin gab es wiederum eine Messung – siehe drei Fotos – . Was zuvor schon eine falsche Messung war > muss auch eine falsche Messung bleiben. So ist das halt mal mit der Wahrheitsfindung in Bayern und den Beamtenprivilegien. Da hält zusammen – was zusammen gehört!
Das interessierte den Vorsitzenden Richter Otto Schröppel, geb. 03.08.1955, offensichtlich überhaupt nicht. Im Vorfeld hatte die Berichterstatterin Hannelore Hohl, geb. 28.05.1959, gemeint, dass man keine unterschiedlichen Urteile sprechen könne. Gemeint war die zivilrechtliche OLG-Bamberg-Beschneidung- und Versagung der Elementarrechte von Helga Harders.
Zivilrecht ist mit dem Verwaltungsrecht allerdings überhaupt nicht zu vergleichen.
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern; hierbei handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen.
Durch die nachträglichen Schwarzbaugenehmigungen der Gemeinde Reckendorf und des Landrates Bamberg, der zudem in eigener Selbstherrlichkeit auch die Messungen für das Verwaltungsgericht vornimmt, hat die geschädigte Frau Harders erhebliche Rechts-Nachteile hinzunehmen.
Die Zurückweisung der Anträge der Mauer- Geschädigten ist eine Schande für dieses Land.
Sie zeigen überdeutlich eine Rechtsprechung, die überwiegend nicht ausschließlich dem Recht, sondern den Behörden, der Administration und den Politisch Verantwortlichen verpflichtet ist. In unserer “Demokratie“ steht eine politische Justiz, die das Prinzip der Gewaltenteilung und der richterliche Unabhängigkeit schon längst verloren hat und immer dreister zu Lasten des Volkes dagegen handelt.
Offensichtlich darf der Normalsterbliche überhaupt kein „Recht“ mehr bekommen. Diese Tendenz ist überall im Lande des “Rechtes” festzustellen.
Hier ist eindeutig Unrecht und Willkür zum Recht erklärt worden.
Das ist ein Terroranschlag auf das Rechtsempfinden der braven und rechtsbefolgenden Steuerbürger im Lande der angeblichen Vorbildfunktionen für die Menschenrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz.
Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat sinnbildlich für den Fortbestand einer widerrechtlichen Mauer zwischen einem Beamtenehepaar und einem Normalsterblichen entschieden. Das ist eine Mauer gegen die Gleichheit vor dem Gesetz Das “Gericht” hat zudem zur behördlichen Willkür und zum Machtmissbrauch der Hoheitsträgern in Bamberg seinen Segen gegeben.
Und so kann man Alfred Nobel getrost beipflichten : “Die beste Entschuldigung für Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist.”
Helga Harders aus Reckendorf im Kreis Bamberg hat im sieben Jahre langen Kampf gegen eine von ihren Nachbarn errichtete Mauer in ihrer Einfahrt eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies ihre Klagen zurück. Harders wollte, dass Gemeinde und Landratsamt die nachträgliche Baugenehmigung für die Mauer und ein Nebengebäude ihrer Nachbarn aufheben. In einem früheren Urteil von 2013 hatte dasselbe Gericht bezüglich des Nebengebäudes genau das getan. Die Begründung, warum es nun anders entschied, liegt noch nicht vor. Harders’ Anwalt Wolfgang Grötsch fällt keine vernünftige ein. “Unbegreiflich”, sei das Urteil für ihn. Er kündigte an, Berufung einzulegen.
Protestfahne zum Weihnachtsschmuck. In Reckendorf/Bayern erinnert man auch zu Weihnachten an Unrecht und Willkür!
Aktualisiert am 23.11.2015 10.00 Uhr – Bitte nach unten scrollen, zum Bericht der Süddeutschen Zeitung – Der Prozess am 19.11.2015 und zum Kommentar zur Entscheidung des VG-Bayreuth.
Die Bildzeitung inszeniert ! – Für die Behörde ist das sofort Anlass, um eine Frau, die um ihr Recht kämpft, zum Psychologen zu schicken. Eine kollektive Manipulation?
Die Überschrift:
Wenn jemand auf mein Grundstück kommt, knallt’s!“ I Hier tobt Deutschlands irrster Nachbarschafts-Streit.
Helga Kneuer (45) aus Reckendorf (Bayern) kämpft seit Jahren gegen die illegale Mauer ihres Nachbarn. Er hatte das riesige Ungetüm (16 Meter lang, 3,75 Meter hoch) direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Jetzt hat die Kellnerin aufgerüstet: mit Stacheldraht und Schreckschusspistole, fabulierte die Bild und titelte bundesweit in fetten Drucklettern:
Der Mauer-Schreckschuss- und Stracheldraht-Bericht vom 21.11.2014 stammt von Rainer–Josef BURKARD und Veronique RÜSSAU.
(Dr.?) R.-J.Burkard ist freier Mitarbeiter der Bildzeitung und verschiedener Privatsender. Auch will er für das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel“ arbeiten, hat er gesagt. Er betreibt nach eigenen Angaben eine TV-Redaktion in Berlin und Niedersachsen und hat die “irrste” Nachbarschaftsgeschichte für die Bildzeitung “ausgegraben”. Oder muss man sagen: … er hat diese Geschichte in ihren Hauptmerkmalen einfach nur gemacht ?
Seit 2008 ist dieser Baugenehmigungsskandal allerdings ein Behörden- und Justizskandal und eben nur am Rande ein “irrer” Nachbarschafts-Streit”. Auf gutdünken Baugenehmigungen erteilen. – Nur das ist das eigentliche Problem in diesem Streit !
Davon ist im Artikel der Bildzeitung vom 21.11.2014 allerdings nicht die Rede. Eher kann man unter dem Artikel ein Filmchen anklicken, bei der Helga Kneuer als “durchgedrehte Nachbarin“ die bauordnungsrechtlich bedenkliche Mauer des Nachbarn zu einer DDR-Mauer als Todestreifen mit Stacheldraht und Selbstschussanlage hergerichtet hat. An der “Innerdeutschen Grenze“ ballert die Geschädigte Helga Kneuer mit einer Schreckschusspistole herum. Die Filmaufnahmen hat allerdings der freie Fotoreporter Daniel Löb aus Nürnberg gemacht. Um 14.00 Uhr also 10 Minuten vor Drehende und Abreise des Filmers Daniel Löb, so die Regieanweisung an Helga Kneuer, sollte sie mit einer genehmigungsfreien Schreckschusswaffe rumknallen, um schöne Aufnahmen am Todesstreifen zu haben. Um 14.10 Uhr sei Löb dann zu einem dringenden anderen Termin weggefahren, erinnert sich Kneuer.
Präventive Polizeiarbeit:
Erst um 14.45 Uhr – also gut eine halbe Stunde später – so der Polizeibericht für den Staatsanwalt , will der Nachbar dann die Polizei angerufen und mitgeteilt haben, dass Frau Kneuer jetzt vollkommen “durchdrehe und an ihrer Grundstückgrenze einen Stacheldrahtzaun errichtet habe und vermutlich herumschießen würde“.
Frau Kneuer erinnert sich heute, dass die Polizei allerdings schon um 14.30 Uhr mit 5 Fahrzeugen, darunter auch die Kripo, vor Ort war. Bestätigt wird dies durch eigene Angaben im Polizeiprotokoll und einem Bericht an den Staatsanwalt. Auch der SPD- Ortbürgermeister Manfred Deinlein, war, wie er später in einem Interview sagt, ganz “rein zufällig“ pünktlich beim Eintreffen der Polizei am Ort des Geschehens. Am Todestreifen auf der Nachbarschaftsgrenze – wie soll es anders sein – war dann auch der Filmemacher für die Bildzeitung Daniel Löb plötzlich wieder da. Von der Polizei allerdings, wie im Film zu sehen, wurde der Filmemacher wegen der gefährlichen Einsatzsituation, auf Sicherheitsabstand gehalten.
Dem nicht übereinstimmenden Anruf des Nachbarn und dem Beginn des Polizeieinsatz fallen dem Leitenden Oberstaatsanwalt von Bamberg, Bardo Backert (63), bei späteren Ermittlungen gegen Polizeibeamte, die, wie zu erwarten war, wieder eingestellt werden, auch nicht weiter auf. Auch nicht, dass der Stacheldraht, auf sieben Pfosten gestellt, schon eine Woche vor der Aktion angebracht war und dem “besorgten Nachbarn“ hätte auffallen müssen.
Jedenfalls: Bild war dabei > eine “runde schöne Geschichte” > und jetzt überregional für die erste Seite > mit diesem Bild – Film – auf Bild-Online.
Viele Medien werden aufmerksam……..
Das alles sorgt natürlich für ganz große Aufregung. Es entsteht ein totaler “Presserummel“ in dem idyllischen, oberfränkischen 2000 Seelen Dorf, protokolliert die Polizei in einem internen Vermerk, nach Inaugenscheinnahme. Die große – und auch erhoffte Aufmerksamkeit ist jetzt da. Das baurechtliche Unrecht und die Verletzung der Eigentum- und Persönlichkeitsschutzrechte von Helga Kneuer jetzt in aller Öffentlichkeit?
Jetzt wird hoffentlich den Behörden klar, dass ihr durch die Mauer und Nebengebäude, Licht, Luft und die Sonne weggenommen werden und sie durch ihre Fenster auf eine hässliche große Mauer schaut, die auch noch am hellichten Tag die Wohnung verdunkelt. Auch hat sich Feuchtigkeit im Hof breit gemacht, weil die Luftzufuhr durch die hohe Mauer eingeschnitten wird und immer “dieser Schatten” da ist.
Mit merkwürdigen nachträglichen Amts- “Befreiungen“ vom Bebauungsplan für das aufgestellte große Nebengebäude – das eigendlich nur als Gartenhäuschen angezeigt wurde – und einer fetten große Mauer – nur eine Einzäunung war genehmigt – sollte – so erhofft sich Helga Kneuer – diese DDR-Mauer-Aktion in der Bildzeitung, mit der Idee vom “Todestreifen“ an der oberfränkischen Ostzonengrenze, endlich die “ungerechten“ Behörden – allen voran den Ortbürgermeister Manfred Deinlein (SPD), der zugleich auch Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht ist, aufrütteln. Die Mauer die direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wurde – ohne z. B. den notwendigen 3 Meter Abstand einzuhalten – hat einen weiteren negativen Effekt und das mit amtlich befreiten und geduldeten Schädigungswillen. > Die Mauergeschädigte Helga Kneuer, soll laut Amt, mit ihren PKW nur noch rückwärts auf ihr Grundstück einfahren. Auf jeden Fall ist klar, dass das Landratsamt mit dem Herrn Rechtsanwalt für Baurecht als Bürgermeister recht großzügig bei der Befreiung der sonst üblichen Abstandsflächen war. Auch die nachträglichen Genehmigung der Mauer an der Grundstücksgrenze für die Nachbarn, die Beamte bei der Deutschen Bahn sind, bleibt rechtlich höchst bedenklich. Der seit langem gültige und verbindliche Bebauungsplan heißt dann auch amtlich “Siedlung Ost” und deshalb ist durch die amtliche Befreiung zur Einhaltung dieses Bebauungsplanes jetzt die “Ostzonengrenze” entstanden.
Am 23. 11.2014 entschließt sich die von den Behörden ignorierte Geschädigte zum Tag der offenen Grenze am Todesstreifen > Alle sollen es jetzt hören : Die “Mauer muss weg” . > Und die Bildzeitung ist wieder dabei.
Karsten Harders (50): „Die Mauer muss weg! Das ist eine Frechheit, sowas an eine Grundstücksgrenze zu setzen. Das hätte überhaupt nicht genehmigt werden dürfen.“
Auch Manfred Fischer (42) findet die Stacheldraht-Aktion richtig: „Die Art des Protests finde ich gut, die Leute werden aufmerksam darauf. Hoffentlich hilfts!“
Auch im Internet werden Bürgerstimmen laut, die höchst sensibel den eigentlichen Sachstand erfassen.
Der Bürgermeister gehört selbst hinter solch ein UNGETÜM von Mauer gesetzt….
Kommentar 2: Fakt ist die Mauer ist illegal !!
Die Sachlage ist so , dass die Mauer zu hoch ist , die Frau im Recht…….
Es ist sowieso traurig dass man in einem Rechtsstaat wie sich Deutschland nennt mit solchen Mitteln um sein Recht kämpfen muss !!!!
Kommentar 3: Endlich reagieren…….
Man muss sich darauf verlassen können, dass die Vorgaben in Bebauungsplänen eingehalten werden müssen. Sonst passieren solche Fälle. ich kann die Frau verstehen, dass sie vor lauter Ohnmacht, zu solchen Mitteln greift.Hoffentlich reagieren doch noch die trägen Behörden.
Der Landkreis Bamberg, wird jetzt “auf Veranlassung der Polizeidirektion“ tätig, und bestellt die Rebellin für ein “Amtsärtzliches Zeugnis” ein.
Und das, obwohl gerade dieser Landkreis beklagte Partei in einem Prozess ist, weil er sich in dieser Bauangelegenheit eben nicht mit rechtsstaatlichen Ruhm bekleckert hat. Soll die Klägerin jetzt auf kalten Weg abserviert werden?
Solche amtsärztlichen Untersuchungen sind für Mitarbeiter in der Lebensmitelbrache oder Gastronomie aber auch für Prostituierte und Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Aber für jemand, der um seine Rechte kämpft? Erinnert doch jetzt eher an eine Psychiatrisierung und/oder der Anfang für eine Betreuung durch einen “Amtspfleger“?
„Das ist doch Schikane!“ Helga Kneuer ist außer sich, als sie in der Post einen Brief vom Landratsamt Bamberg findet. Betreff des Schreibens: „Amtsärztliches Zeugnis“. „Jetzt wollen die meinen Kopf untersuchen! Das ist doch wirklich gegen die Würde!“,regt sich Kneuer auf.
Im Hintergrund weiter aktiv – der freie Mitarbeiter der Bild (Dr.?) Rainer-Josef Burkard – über Mail D-oc-Tv (et)gmx.de
Heute vermutet Helga Kneuer den freien Mitarbeiter der Bild und Journalisten (Dr.?) Rainer –Josef Burkard zusammen mit dem SPD-Bürgermeister Manfred Deinlein (50) hinter dieser ganzen Aktion. Der Journalist habe ihr angeraten, “dass mit den Waffen so zu machen, wie im Film zu sehen ist”. Er habe sie auch immer beraten, was sie sagen und tun solle. Täglich habe sie sich bei Burkard melden müssen, in der Hochphase der Bildberichterstattung sogar mehrmals täglich. Später habe er auch verlangt, dass sämtliche SMS oder Mails “geheim zu halten sind”. Burkard wollte die Mauer des Nachbarn sogar besprühen lassen, um noch mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Der TV-Mann mit Büros in Berlin (oder vielleicht doch nur ein Briefkasten) und Niedersachsen habe ihr sogar einen Textentwurf zur Beantwortung zwecks der Aufforderung zum “Amtsärztlichen Zeugnis“ geschrieben. Dass der viel beschäftigte Rechtsanwalt und SPD-Bürgermeister Manfred Deinlein so rein zufällig mit der Polizei vor Ort gewesen ist, war genauso merkwürdig, wie der Anruf des Nachbarn um 14:45 Uhr. Und dass > obwohl die Polizei schon um 14:30 Uhr mit Pauken und Trompeten auf ihr Grundstück eingefallen waren. Die Nachbarn würde sonst um diese Zeit, als Beamter bei der Deutschen Bahn, immer im Dienst sein.
Auch der Herr Journalist Burkard habe dringend angeraten, dass Kneuer sich der Untersuchung stellen solle und den Untersuchungstermin – siehe Anweisungs-Mail – bestätigen sollte. Und dass, mit der Aufforderung an den Amtsarzt, dass auch der Nachbar mal zu untersuchen sei.. Es liegen heute unzählige Mails von Rainer-Josef Burkard vor, die ein düsteres Bild einer totalen Instrumentalisierung einer Frau dokumentiert, die seit Jahrzehnten um ihre Rechte beim Bauamt kämpft, und immer wieder „eins auf den Deckel“ bekommt – und durch die gesamte Bildberichterstattung jetzt allerdings kurz vor einer Betreuungsakte beim Amtsgericht steht. Blöd-Schlagzeilen produzieren, um von eigentlichen Skandalen abzulenken. Inzwischen ist – von der Öffentlichkeit ganz unbemerkt – die bisherige Bezeichnung des Bebauungsplanes „Siedlung Ost“ zum „Siedlungsgebiet Ost“ verändert worden. Das könnte ein weites Betätigungsfeld für im Bau- und Architektenrecht aktive Juristen mit politischen Ambitionen werden. Eines wurde jetzt auch bekannt: Der Schwager des Bürgermeisters, Brauereibesitzer, möchte ganz in der Nähe von Kneuers Grundstück ein sechs Familienhaus bauen. In einem idyllische gewachsenen Dorf wie Reckendorf, mit dem Bebauungsplan „Siedlung Ost“ fast unmöglich. Genauso wie diese unmögliche Mauer mit diesem hässlichen Nebengebäude an der Grundstücksgrenze von Helga Kneuer. Sollen durch die Legalisierung der illegalen Bauten Fakten für Größeres geschaffen werden?
Alles streng vertraulich behandeln…….
Es wird immer dreister.
Es sollte auch geheim bleiben, dass Journalist Burkard, nach einer offensichtlich negativen Berichterstattung eines Privatsenders der Geschädigten Kneuer einen Freund als Anwalt vorgeschlagen hat. 500,- € habe der kassiert und überhaupt nichts getan. Danach habe er seine Schwester, die ebenfalls Rechtsanwältin ist, vorgeschlagen. Die würde aus dem Sender 60.000, – € Schadensersatz rausholen.
Warum er in einer Rechnung Fotos, Film, Recherche und Redaktionsstunden berechnet ist schon sehr merkwürdig. Ist er etwa von Bild nicht bezahlt worden?
Das Fatale: Die Bildzeitung wurde über diese Rechnungen informiert. Mit der Begründung, dass sei eine privatrechtliche Angelegenheit des Journalisten Burkard mit der instrumentalisieren Geschädigten, windet sich das Blatt so aus dieser Medienaffäre heraus. Der “irre Nachbarschaftsstreit” ist ein Baugehmigungsskandal. Das interessiert die Bildzeitung allerdings nicht.