Verdunkelungsgefahr durch Akteneinsicht? EU-Kommission & Gericht der EU verhindern Aufklärung. Gerichtsakten top secret !

[:de]

Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen
Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen

Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht.

Vorgeschichte:

Christoph Klein kämpft seit ca. 25 Jahren um sein Inhalationssystem für Asthmatiker und lungenerkrankte Patienten (Asthmaspray / Dosier-Aerosolen), das von bayerischen und deutschen Behörden mit „amtlichen“ aber fadenscheinigen Begründungen verboten worden ist. Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht. Obwohl der EUGH das erstinstanzliche Urteil des Gerichtes der EU in Luxemburg wegen erheblicher Rechtsfehler und anderer Merkwürdigkeiten zurückverwiesen hat, hat gerade dieses Gericht aktuell schon wieder die Klage von Klein abgewiesen und mit einer dreisten Begründung versehen.  Hier mehr Hintergrund: EuG-Luxemburg hat über Schadensersatz in der „Affaire atmed“ wegen Sabotierung eines innovativen Inhalationssystems für Lungenkranke und Asthmatiker schon wieder versagt!

Ein Antrag von Klein auf vollständige Akteneinsicht auch aller interner Akten, hat, dass Gericht abgelehnt. Auch das Journalistenbüro, dass diesen Fall seit Längerem begleitet, wurde eine Akteneinsicht in die Gerichtsakten jetzt verwehrt. Und das nur mit einem Vierzeiler. Das notwendige Antwortschreiben an das Gericht der Europäischen Union wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Es zeigt das Ende der Pressefreiheit und Etablierung der Diktatur auf allen Ebenen, um kriminelle Machenschaften zu vertuschen. Die Diktatur der Europäischen Union, mit all seinen angeblich unabhängigen Instrumenten nimmt beängstigende Gestalt an.

2-schreiben_des_gerichts_vom_28_10_20162

Schreiben des Journalistenbüros an das “Gericht der Europäischen Union.”

26021_0__geheime_kommandosache_-_stempel_deutsches_reich_zweiter_weltkrieg_militaecr_deutschland_akten_dokumente_wehrmacht_projekt_600x600

 

Meine Damen und Herren,

unterdessen weiß ich ja, dass Ihr „Demokratie-, Gerechtigkeits- und Rechtsstaatlichkeits-Versprechen“ für das „gemeine Volk“ – übersetzt heißt das ja  „der Pöbel“, nur eine Sache von Anträgen, Bescheiden, Gebührenrechnungen, Zwangsandrohungen, Anordnungen, Verweisen, Behörden-, Polizei- und Justizgewalt ist. Nicht zu vergessen die höchste Pflicht zur Steuerzahlung für alles und jeden bis zum Antrag auf das Antragsformular für eine Beerdigung – aber erst nach Zahlung der Bescheidungsgebühr regelrecht verkommen – und liederlich verroht ist. Wenn der „Antrag“ dann nicht formrichtig und – per Verordnung auf drei Handlungsseiten reglementierend formuliert – mit dem richtigen Zeilenabstand und Seiten-Nummerierung versehen ist, dann ist diese Art Ihrer Demokratie-Teilhabe – wie sagen die Herrschenden das so schön – verwirkt, verfristet, abgelehnt, unanfechtbar.

Zum Würfelspiel verkommen - aber ohne vorherige Zahlung der "Gerichtsgebühr" fängt das falsche Spiel nicht an!
Zum Würfelspiel verkommen – aber ohne vorherige Zahlung der “Gerichtsgebühr” fängt das falsche Spiel nicht an!

Nur, die meisten Instrumente der Politischen-Klasse fechten nicht mit dem Florett, sondern schlagen mit dem Berserkerschwert alles kurz und klein, was an Demokratie- und Gerechtigkeit denkt.

Beethovens 9. Sinfonie, uraufgeführt 1824, von Schillers Ode «An die Freude» kreiert und vom Chor gesungen „Freude großer Götterfunken“, sollte eigentlich heißen, Freude großer Freiheitsfunken. Nur Freiheit, dass durfte damals nicht gesagt, geschweige denn gedacht werden. Heute darf es nur gesagt, aber nicht gelebt werden, denn dann wird man zeitgeistmäßig sofort zu einem rechtsradikalen Nazi oder ungebildeten Pöbel herbei formuliert.

Deshalb erstaunt Ihre offensichtlich politisch motivierte Angst-Ablehnung nicht.

Ihr Demokratieversprechen darf eben dann doch nicht ausgeleuchtet werden, obwohl gerade in der EU-Kommission über die allgegenwärtige Transparenz fabuliert wird, um dem „unterbemittelten Pöbel-Bürger“ das ach so schöne Europa mit ihren angeblichen Vorzügen näher zu bringen. Vielleicht gibt es mal einen EU-Beschluss – Alkohol für alle -, weil die leeren Versprechungen nur noch im Suff zu ertragen sind.

Dennoch, auch Sie, meine Damen und Herren, haben die Form zu wahren, um zumindest den minimalen Anschein von „Teilhabe“ und Transparenz vorzuspielen.

13109101_1745803829030474_566317168_nJeder Jurastudent weiß, dass eine Ablehnung eines Antrages konkrete Begründungen erfordert, um die Rechtswahrnehmungsgleichheit herzustellen. Eine Ablehnung ohne Begründung ist deshalb gegenstandslos. Zugleich darf ich erwarten, dass die Parteienmeinungen zum Antrag auf Akteneinsicht dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Auch dies ist nicht geschehen.

Eine so billige Ablehnungs-Verlautbarung ist nicht nur eine Zumutung, sondern geradezu eine Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber der Aufklärung eines sich immer mehr abzeichnenden korrupten Sachverhaltes, an der das Gericht der EU offensichtlich sogar beteiligt ist.

Ihre amtliche Angst-Transparenzlosigkeit ist auch deshalb niveaulos, weil dem um journalistische Sorgfalt bemühten Journalisten in seiner notwendigen Berichterstattung – die nur durch Akteneinsicht zu gewährleisten ist – nicht mitgeteilt wird, ob und wo er sich beschweren und/oder Widerspruch erheben kann und wo dies (sicher Sinn- und Zwecklos) zu erfolgen hat.

Sie werden aufgefordert ein Mindestmaß an „Teilhabe“ durch Transparenz in Form von Akteneinsicht umgehend formrichtig zu heilen und Ihre Geheimhaltung in öffentlichen, relevanten Vorgängen aus einer öffentlichen „Gerichtsverhandlung“ zu begründen.

Was haben Sie und die EU-Kommission zu verbergen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit überbordender hochvorzüglicher Hochachtung.

Heinz Faßbender

TV-Journalist

Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

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Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen
Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen

Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht.

Vorgeschichte:

Christoph Klein kämpft seit ca. 25 Jahren um sein Inhalationssystem für Asthmatiker und lungenerkrankte Patienten (Asthmaspray / Dosier-Aerosolen), das von bayerischen und deutschen Behörden mit „amtlichen“ aber fadenscheinigen Begründungen verboten worden ist. Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht. Obwohl der EUGH das erstinstanzliche Urteil des Gerichtes der EU in Luxemburg wegen erheblicher Rechtsfehler und anderer Merkwürdigkeiten zurückverwiesen hat, hat gerade dieses Gericht aktuell schon wieder die Klage von Klein abgewiesen und mit einer dreisten Begründung versehen.  Hier mehr Hintergrund: EuG-Luxemburg hat über Schadensersatz in der „Affaire atmed“ wegen Sabotierung eines innovativen Inhalationssystems für Lungenkranke und Asthmatiker schon wieder versagt!

Ein Antrag von Klein auf vollständige Akteneinsicht auch aller interner Akten, hat dass Gericht abgelehnt. Auch das Journalistenbüro, dass diesen Fall seit Längerem begleitet, wurde eine Akteneinsicht in die Gerichtsakten jetzt verwehrt. Und das nur mit einem Vierzeiler. Das notwendige Antwortschreiben an das Gericht der Europäischen Union wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Es zeigt das Ende der Pressefreiheit und Etablierung der Diktatur auf allen Ebenen, um kriminelle Machenschaften zu vertuschen. Die Diktatur der Europäischen Union, mit all seinen angeblich unabhängigen Instrumenten nimmt beängstigende Gestalt an.

2-schreiben_des_gerichts_vom_28_10_20162

Schreiben des Journalistenbüros an das “Gericht der Europäischen Union”

26021_0__geheime_kommandosache_-_stempel_deutsches_reich_zweiter_weltkrieg_militaecr_deutschland_akten_dokumente_wehrmacht_projekt_600x600

 

Meine Damen und Herren,

unterdessen weiß ich ja, dass Ihr „Demokratie-, Gerechtigkeits- und Rechtsstaatlichkeits- Versprechen“ für das „gemeine Volk“ – übersetzt heißt das ja  „der Pöbel“, nur eine Sache von Anträgen, Bescheiden, Gebührenrechnungen, Zwangsandrohungen, Anordnungen, Verweisen, Behörden-, Polizei- und Justizgewalt ist. Nicht zu vergessen die höchste Pflicht zur Steuerzahlung für alles und jeden bis zum Antrag auf das Antragsformular für eine Beerdigung – aber erst nach Zahlung der Bescheidungsgebühr regelrecht verkommen – und liederlich verroht ist. Wenn der „Antrag“ dann nicht formrichtig und – per Verordnung auf drei Handlungsseiten reglementierend formuliert – mit dem richtigen Zeilenabstand und Seiten-Nummerierung versehen ist, dann ist diese Art Ihrer Demokratie-Teilhabe – wie sagen die Herrschenden das so schön – verwirkt, verfristet, abgelehnt, unanfechtbar.

Zum Würfelspiel verkommen - aber ohne vorherige Zahlung der "Gerichtsgebühr" fängt das falsche Spiel nicht an!
Zum Würfelspiel verkommen – aber ohne vorherige Zahlung der “Gerichtsgebühr” fängt das falsche Spiel nicht an!

Nur, die meisten Instrumente der Politischen-Klasse fechten nicht mit dem Florett, sondern schlagen mit dem Berserkerschwert alles kurz und klein, was an Demokratie- und Gerechtigkeit denkt.

Beethovens 9. Sinfonie, uraufgeführt 1824, von Schillers Ode «An die Freude» kreiert und vom Chor gesungen „Freude großer Götterfunken“, sollte eigentlich heißen, Freude großer Freiheitsfunken. Nur Freiheit, dass durfte damals nicht gesagt, geschweige denn gedacht werden. Heute darf es nur gesagt, aber nicht gelebt werden, denn dann wird man zeitgeistmäßig sofort zu einem rechtsradikalen Nazi oder ungebildeten Pöbel herbei formuliert.

Deshalb erstaunt Ihre offensichtlich politisch motivierte Angst-Ablehnung nicht.

Ihr Demokratieversprechen darf eben dann doch nicht ausgeleuchtet werden, obwohl gerade in der EU-Kommission über die allgegenwärtige Transparenz fabuliert wird, um dem „unterbemittelten Pöbel-Bürger“ das ach so schöne Europa mit ihren angeblichen Vorzügen näher zu bringen. Vielleicht gibt es mal einen EU-Beschluss – Alkohol für alle -, weil die leeren Versprechungen nur noch im Suff zu ertragen sind.

Dennoch, auch Sie, meine Damen und Herren, haben die Form zu wahren, um zumindest den minimalen Anschein von „Teilhabe“ und Transparenz vorzuspielen.

13109101_1745803829030474_566317168_nJeder Jurastudent weiß, dass eine Ablehnung eines Antrages konkrete Begründungen erfordert, um die Rechtswahrnehmungsgleichheit herzustellen. Eine Ablehnung ohne Begründung ist deshalb gegenstandslos. Zugleich darf ich erwarten, dass die Parteienmeinungen zum Antrag auf Akteneinsicht dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Auch dies ist nicht geschehen.

Eine so billige Ablehnungs-Verlautbarung ist nicht nur eine Zumutung, sondern geradezu eine Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber der Aufklärung eines sich immer mehr abzeichnenden korrupten Sachverhaltes, an der das Gericht der EU offensichtlich sogar beteiligt ist.

Ihre amtliche Angst-Transparenzlosigkeit ist auch deshalb niveaulos, weil dem um journalistische Sorgfalt bemühten Journalisten in seiner notwendigen Berichterstattung – die nur durch Akteneinsicht zu gewährleisten ist – nicht mitgeteilt wird, ob und wo er sich beschweren und/oder Widerspruch erheben kann und wo dies (sicher Sinn- und Zwecklos) zu erfolgen hat.

Sie werden aufgefordert ein Mindestmaß an „Teilhabe“ durch Transparenz in Form von Akteneinsicht umgehend formrichtig zu heilen und Ihre Geheimhaltung in öffentlichen, relevanten Vorgängen aus einer öffentlichen „Gerichtsverhandlung“ zu begründen.

Was haben Sie und die EU-Kommission zu verbergen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit überbordender hochvorzüglicher Hochachtung.

Heinz Faßbender

TV-Journalist

Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

[:nl]

Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen
Es wird immer alles Innovative verboten, um der Pharmalobby zu dienen

Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht.

Vorgeschichte:

Christoph Klein kämpft seit ca. 25 Jahren um sein Inhalationssystem für Asthmatiker und lungenerkrankte Patienten (Asthmaspray / Dosier-Aerosolen), das von bayerischen und deutschen Behörden mit „amtlichen“ aber fadenscheinigen Begründungen verboten worden ist. Die EU-Kommission hat hier mit Deutschland gemeinsame Sache gemacht. Obwohl der EUGH das erstinstanzliche Urteil des Gerichtes der EU in Luxemburg wegen erheblicher Rechtsfehler und anderer Merkwürdigkeiten zurückverwiesen hat, hat gerade dieses Gericht aktuell schon wieder die Klage von Klein abgewiesen und mit einer dreisten Begründung versehen.  Hier mehr Hintergrund: EuG-Luxemburg hat über Schadensersatz in der „Affaire atmed“ wegen Sabotierung eines innovativen Inhalationssystems für Lungenkranke und Asthmatiker schon wieder versagt!

Ein Antrag von Klein auf vollständige Akteneinsicht auch aller interner Akten, hat dass Gericht abgelehnt. Auch das Journalistenbüro, dass diesen Fall seit Längerem begleitet, wurde eine Akteneinsicht in die Gerichtsakten jetzt verwehrt. Und das nur mit einem Vierzeiler. Das notwendige Antwortschreiben an das Gericht der Europäischen Union wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Es zeigt das Ende der Pressefreiheit und Etablierung der Diktatur auf allen Ebenen, um kriminelle Machenschaften zu vertuschen. Die Diktatur der Europäischen Union, mit all seinen angeblich unabhängigen Instrumenten nimmt beängstigende Gestalt an.

2-schreiben_des_gerichts_vom_28_10_20162

Schreiben des Journalistenbüros an das “Gericht der Europäischen Union”

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Meine Damen und Herren,

unterdessen weiß ich ja, dass Ihr „Demokratie-, Gerechtigkeits- und Rechtsstaatlichkeits- Versprechen“ für das „gemeine Volk“ – übersetzt heißt das ja  „der Pöbel“, nur eine Sache von Anträgen, Bescheiden, Gebührenrechnungen, Zwangsandrohungen, Anordnungen, Verweisen, Behörden-, Polizei- und Justizgewalt ist. Nicht zu vergessen die höchste Pflicht zur Steuerzahlung für alles und jeden bis zum Antrag auf das Antragsformular für eine Beerdigung – aber erst nach Zahlung der Bescheidungsgebühr regelrecht verkommen – und liederlich verroht ist. Wenn der „Antrag“ dann nicht formrichtig und – per Verordnung auf drei Handlungsseiten reglementierend formuliert – mit dem richtigen Zeilenabstand und Seiten-Nummerierung versehen ist, dann ist diese Art Ihrer Demokratie-Teilhabe – wie sagen die Herrschenden das so schön – verwirkt, verfristet, abgelehnt, unanfechtbar.

Zum Würfelspiel verkommen - aber ohne vorherige Zahlung der "Gerichtsgebühr" fängt das falsche Spiel nicht an!
Zum Würfelspiel verkommen – aber ohne vorherige Zahlung der “Gerichtsgebühr” fängt das falsche Spiel nicht an!

Nur, die meisten Instrumente der Politischen-Klasse fechten nicht mit dem Florett, sondern schlagen mit dem Berserkerschwert alles kurz und klein, was an Demokratie- und Gerechtigkeit denkt.

Beethovens 9. Sinfonie, uraufgeführt 1824, von Schillers Ode «An die Freude» kreiert und vom Chor gesungen „Freude großer Götterfunken“, sollte eigentlich heißen, Freude großer Freiheitsfunken. Nur Freiheit, dass durfte damals nicht gesagt, geschweige denn gedacht werden. Heute darf es nur gesagt, aber nicht gelebt werden, denn dann wird man zeitgeistmäßig sofort zu einem rechtsradikalen Nazi oder ungebildeten Pöbel herbei formuliert.

Deshalb erstaunt Ihre offensichtlich politisch motivierte Angst-Ablehnung nicht.

Ihr Demokratieversprechen darf eben dann doch nicht ausgeleuchtet werden, obwohl gerade in der EU-Kommission über die allgegenwärtige Transparenz fabuliert wird, um dem „unterbemittelten Pöbel-Bürger“ das ach so schöne Europa mit ihren angeblichen Vorzügen näher zu bringen. Vielleicht gibt es mal einen EU-Beschluss – Alkohol für alle -, weil die leeren Versprechungen nur noch im Suff zu ertragen sind.

Dennoch, auch Sie, meine Damen und Herren, haben die Form zu wahren, um zumindest den minimalen Anschein von „Teilhabe“ und Transparenz vorzuspielen.

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Eine so billige Ablehnungs-Verlautbarung ist nicht nur eine Zumutung, sondern geradezu eine Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber der Aufklärung eines sich immer mehr abzeichnenden korrupten Sachverhaltes, an der das Gericht der EU offensichtlich sogar beteiligt ist.

Ihre amtliche Angst-Transparenzlosigkeit ist auch deshalb niveaulos, weil dem um journalistische Sorgfalt bemühten Journalisten in seiner notwendigen Berichterstattung – die nur durch Akteneinsicht zu gewährleisten ist – nicht mitgeteilt wird, ob und wo er sich beschweren und/oder Widerspruch erheben kann und wo dies (sicher Sinn- und Zwecklos) zu erfolgen hat.

Sie werden aufgefordert ein Mindestmaß an „Teilhabe“ durch Transparenz in Form von Akteneinsicht umgehend formrichtig zu heilen und Ihre Geheimhaltung in öffentlichen, relevanten Vorgängen aus einer öffentlichen „Gerichtsverhandlung“ zu begründen.

Was haben Sie und die EU-Kommission zu verbergen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit überbordender hochvorzüglicher Hochachtung.

Heinz Faßbender

TV-Journalist

Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

[:]

2 Gedanken zu „Verdunkelungsgefahr durch Akteneinsicht? EU-Kommission & Gericht der EU verhindern Aufklärung. Gerichtsakten top secret !“

  1. Das alles und noch viel MEHR, ist NUR dort möglich, wo Staatstragende MEDIEN bereits der PRESSEFREIHEIT geopfert wurden – (näheres, Ziffer 1 PRESSEKODEX) ! !
    Wer glaubt, dass RECHTSSTAATLICHKEIT &. PRESSEFREIHEIT in einem Verbrecher – Staatsgebilde wie BRD. und EU. mit seinen VERFASSUNGS – KRIMINELLEN Juristen &. Polit – Gangstern gewährleistet sei, dem empfehle ich, den Tatsachen – Bericht bei GOOGLE, ” Eugen Schüler Petition ” ! ! Dort werden FAKTEN & NAMEN einer Organisierten VERBRECHER – BANDE Öffentlich genannt, welche seit >4 1 – J A H R E N< ohne Wirksame Kontrolle, Konsequenzenlos, in Teuflischer Abartigkeit ihr Unwesen treibt ! ! !

  2. Ich frage mich, warum solche Briefe nicht auch von den “Leit” (d) Medien kommen? Sind immer schön Gehorsam am Darm – Ausgang des Establishment, um was vom Kuchen abzubekommen.

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