Eine Verschwörung der gesamten ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:
Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.
Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben. Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.
Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!
Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?
Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?
Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.
Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.
.
Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:
.
Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?
.
.
.
.
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Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben) ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .
Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.
Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?
Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.
Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.
Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei -> „Ein guter Grund“. <-
Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
.
Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten!
Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.
Und das Widerwärtige daran:
Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
.
Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
.
.
Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
.
Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand – > klar:
.
Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu – sie wird aber sicher von nix gewusst haben.
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Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde FrauLeckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.
Eine schöne Bescherung!
Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager – nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
.
In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
.
Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
.
Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
.
Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.
Tolle Arbeit!
Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer “Feind” – muss jetzt weichen – sein Eigentum – her damit – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche – mit Menschen – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger” Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht – man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.
Eine Verschwörung der gesamten ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:
Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.
Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben. Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.
Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!
Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?
Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?
Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.
Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.
.
Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:
.
Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?
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Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben) ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .
Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.
Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?
Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.
Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.
Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei -> „Ein guter Grund“. <-
Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
.
Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten!
Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.
Und das Widerwärtige daran:
Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
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Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
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Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
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Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand – > klar:
.
Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu – sie wird aber sicher von nix gewusst haben.
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Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde FrauLeckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.
Eine schöne Bescherung!
Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager – nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
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In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
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Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
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Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
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Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.
Tolle Arbeit!
Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer “Feind” – muss jetzt weichen – sein Eigentum – her damit – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche – mit Menschen – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger” Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht – man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.
Eine Verschwörung der gesamten ostwestfälischen Staatsmacht – Gütersloh / Verl gegen Kritiker einer Grundsteuer-Erhöhung um 3900 %. Und weil sie Fragen dazu hatten, hat die Stadt Verl per Deutsches-Reich-Sonderrecht die Zwangsvollstreckung betrieben. Zugunsten des größten Gewerbesteuerzahlers:
Den Küchenbauunternehmer Nobilia aus Verl in NRW.
Damit die Enteignung reibungslos funktionierte, wurden die Erhöhungs-Kritiker zu Reichsbürgern hochgeschwätzt. Das Deutsche-Reich-Sonderrecht gegen Reichsbürger wurde allerdings von der Stadt Verl betrieben. Die Betroffenen haben sich mit allen rechtlichen Mitteln zu Wehr gesetzt – gegen die Enteignung, die mit dem Deutschen-Reichs-Gesetz durchgezogen worden ist.
Reichsbürger gegen Deutsche-Reichs-Gesetze – und trotzdem, ist doch schöner, sie sind und bleiben die Reichsbürger!
Ein angeblich rechtsstaatliches Verfahren in Gütersloh ?
Aber der „anständige“ und sehr finanz-potente Nutznießer, die Ortspresse und die „ehrbaren“ Stadt-Beamten&Amts-Juristen flüchten vor der Kamera kritischer Journalisten. Warum nur? Wenn das Verfahren doch so rechtsstaatlich ist/war – kann man doch mit offenen Visier mit dem Reichs-Sondergesetz gegen die angeblichen Reichsbürger stehen. Oder?
Bielefeld/Gütersloh/Verl – Einer Unternehmerin, die in Verl ein Industriegebäude an der Schinkenstraße 1 in Verl – Sürenheide mit einem anliegenden großen Grundstück besitzt, soll ihr Grund und Boden über einen miesen Taschenspieler -Trick genommen werden.
Die Polizei – die in dieser Veranstaltung die Staffagefigurenrolle als schmückendes Beiwerk einer Inszenierung von Niedertracht zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interesses des Küchenhersteller Nobilia – Werke aus Verl übernommen hat.
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Dagegen beim angereisten TV-Team aus Köln:
.
Der Aufpasser Axel Meyer vom Amtsgericht Gütersloh bei kritischen Journalisten immer zur Verteidigung der Pressefreiheit bereit! Es ist so schön! Zitat: Wenn ich sage Kamera aus – dann ist sie aus – verstanden! Die Antwort: Das haben wir vor einigen Tagen in der Türkei auch erlebt. In welchem Land sind wir jetzt?
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Das Thema – Die wirtschaftliche Gier betrifft:
Das 5.564 Quadratmeter große Grundstück mit einem viergeschossigen in Teilen unterkellerten Gebäude sowie einer Lagerhalle mit einer Nutzfläche von 2.345 Quadratmetern der Bielefelder Unternehmerin Leckebusch. Es wurde jetzt an den derzeit größten Gewerbesteuerzahler – die Nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co. KG in einem Akt der Zwangsenteignung versteigert, obwohl die Forderungssumme (Grundsteuer) an die Stadt Verl gezahlt worden ist.
Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia der mit 3000 Mitarbeitern nach eigenen Angaben 3000 Küchen am Tag herstellt und über den Fachhandel ausliefert, möchte dieses Grundstück in Verl- Sürenheide schon lange haben. Ein großes Nachbargrünstück (siehe Bild oben) ist schon im Besitz der ostwestfälischen Küchenbauer. Zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte fehlt nur noch dieses Eck – Filetgrundstück Schinkenstraße 1 im Industriegebiet der Stadt Verl – mit hervorragender Anbindung zur Autobahn A 2 .
Der Schinken ist bekanntlich das größte Teilstück an hervorragenden Muskelfleisch eines Schweines.
Aber muss man sich denn auch so schweinisch Benehmen, wenn man das gesamte Eck – Filetstück zur Errichtung einer neuen Produktionsstätte besitzen will?
Die Unternehmerin Leckebusch wurde vor einiger Zeit die Grundsteuer von 300.- € auf ca. 12.000.- € erhöht. Nach Fertigstellung des Verwaltungsgebäudes und der Lagerhalle hat das zuständige Finanzamt einen vielleicht doch „speziellen neuen“ Grundsteuermessbescheid verfügend errechnet. Dieser Grundsteuermessbescheid ist Berechnungs- – Grundlage für die Grundsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer, von den Nazis am 1. April 1938 eingeführt, vereinnahmen die Städte und Gemeinden.
Dabei brüstet sich der Kreis Gütersloh, die Stadt Verl gehört zum Kreis Gütersloh – zahlt dort die Kreisumlage – mit den niedrigsten Grundsteuersatz im ganzen Bundesgebiet. Eine Grundsteueroase vom Allerfeinsten – könnte man meinen.
Aber gegen diese „Festsetzung“ hat die Eigentümerin Einspruch eingelegt. Sie wollte wissen, wie der Hebesatz für diese alten Nazi-Steuer errechnet wurde.
Die überaus reiche Stadt belobigt sich lautstark selbst mit dem Eigenwerbe-Spruch auf Stadtfahne und Stadt-Logo sie sei -> „Ein guter Grund“. <-
Ihr “guter Grund” ist klar: Denn hier muss man halt wissen, dass Festsetzung von der „staatlichen“ Administration eine rigorose Zahlungsaufforderung mit ungeheuren Zwangsmitteln ist. Wie damals bei den Nazis auch. Zahl oder stirb…oder ab ins KZ. Und zeitgeistmäßig heißt es heute ja schon wieder: Zahlen und am besten nie Nachfragen.
Die Stadt Verl fackelt nicht lange. Trägt sich mit den nicht begründeten Forderungen ins Grundbuch ein. Aktuell mit ca. 24.000 € und setzt ihr „angeborenes Sonderrecht“ auf vorrangige “Befriedigung öffentlicher Lasten“ nach § 10 ZVG mit Brachialgewalt der Zwangsversteigerung durch:
.
Die ZWANGSVERSTEIGERUNG – vom Feinsten!
Ach ja – das Gesetz über diese besondere Form der Zwangsversteigerung ist vom 24. März 1897 also im „DEUTSCHEN REICH“ entstanden und im Reichsgesetzblatt. S. 97 in der letzten Fassung vom 20. Mai 1898 veröffentlicht. Es ist in fast allen Bestandteilen noch gültig bzw. durch die Nazis im „Großdeutschen Reich“ modifiziert und „neuen“ und doch alten Deutschland – verhärtet zugunsten des Gewalten-vereinten – Staates organisiert – heute in freudiger Erregung von den Deutschen – Reichsgesetz-Befolgung–Verfolgungs-Beamten gegen die Bielefelder Eigentümerin durchgezogen worden.
Und das Widerwärtige daran:
Die Eigentümerin hat in diesen Tagen die “öffentlichen Lasten” gezahlt. Die Stadt Verl erkennt diese Zahlung aber jetzt auf einmal nicht an. Sie will per ignorancia die Geldüberweisung nicht erkennen und besteht auf die Zwangsversteigerung ihres “angeborenen Deutschen-Reich-Sonderrechts , in diesem Fall ein doch ganz erheblicher Grundsteuersatz.
.
Der Grund dieser städtischen Zahlungsannahme und dennoch die Weigerung diese Steuer-Ablieferung anzuerkennen, soll eine fehlerhafte Bezeichnung sein – die – wäre diese Sache nicht so mysteriös aufgebauscht – sicher überhaupt keine Rolle gespielt hätte. Das Geld wird doch sonst von diesen Staatskassen erst mal einbehalten – und dann nachgefragt, für welchen Zweck die Zahlung verbucht werden soll.
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Was man jetzt wissen muss – und die Spieler dieses Taschentrick – als Theaterstück – sicher auch wissen, ist folgendes:
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Einige Tage zuvor hatte sich die Unternehmerin – vertreten durch den Sohn – mit dem Küchenhersteller Nobilia geeinigt, dass er für das File-Grundstück mit Aufbauten eine Summe von 4 Millionen zahlt. Die Zwangsersteigerung sollte erst mal mit Zahlung, der bis dato immer noch nicht erklären Grundsteuer abgewendet werden. Dies ist dann auch geschehen.
Schon im Saal des „Gerichtes“ , eigentlich ein Theater in mehreren Akten, wurde für jeden nicht informierten und Ortsunkundigen – mit etwas Verstand – > klar:
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Die Stadt und der Küchenhersteller verstehen sich prächtig – es ist ja fast schon eine verbundene, tiefsitzende Bruderschaft mit Händchen halten und sicher vieler gemeinsamer “Leichen” im Keller – ja zu diesem Zwangsversteigerungstermin hat sich sogar der Herr “Kämerer” höchstpersönlich die Ehre gegeben (oder der Mann für`s Grobe?) – und die Ortspresse sieht Augenzwinkern zu – sie wird aber sicher von nix gewusst haben.
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Und weil jetzt feststeht, dass die Grundsteuer-Zahlung, veranlasst durch den finanzpotenten Kauf-Interessenten – von der „lieben“ Stadt Verl wegen formaler Nichtigkeiten nicht anerkannt wird, ist der Küchenhersteller nunmehr in der Lage, dass Anwesen für nur ca. 1,3 Millionen zu ersteigern – wobei der Zuschlag dann doch nicht erfolgten konnte. Die Eigentümerin wird dagegen klagen. Trotzdem: Bei dieser Sachlage wurde FrauLeckebusch darüber informiert, dass der Küchenhersteller sich an die Absprachen, einige Tage vorher, nicht mehr halten würde. Kein Kaufvertrag mit der Verpflichtung 4 Millionen zu zahlen.
Eine schöne Bescherung!
Eine, mal auf die Schnelle, fette Bereicherung von 2,7 Millionen. Herbeigeführt durch die wohl klammheimlich festgelegten “Ausführungsbestimmungen des Enteignungsaktes ” der wirtschaftlich – orientierten Interessenlager – nämlich die Eigentümerin zu vernichten und sich an diesem Deal fett zu bereichern.
Augenzwinkern – von den ach so unabhängigen Ortsschreiberlingen und der ach so Gewalten-geteilten Justiz – na ja – vielleicht sogar nicht gewusst – aber hätte in Erfahrung gebracht werden können – weil das gesamte Verhalten der Schlüsselfiguren dieses nur scheinbaren rechtsstaatlichen Verfahren – ein Spiel, nämlich das Spiel einer gemeinsamen Zwangsenteignung spielten.
Die Geschichte der Enteignung hat sich in der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Entrechtung sogenannter Feinde des Großdeutschen Reiches pervertiert.
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In diesen staatliche Enteignungsmaßnahmen traf es vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen, sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.
Heute gibt es auch wieder den aufgebauschten und erklären politischen Feind – dieses angeblich so freiheitlich – demokratischen Rechts-Staates.
Den Reichsbürger!
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Und diese „Reichsbürgergefahr“ wurde im Vorfeld dieses Provinz-Possen-Theaterstückes, von der Ortspresse als die große Gefahrenlage für die freiheitlich – demokratische Ordnung heraufbeschworen. Und die Gefahr war doch nur – ihr wisst es genau – die Eigentümerin könnte um ihr Eigentum kämpfen und in einer öffentlichen Verhandlung, vor versammelter Ortspresse erzählen, was hier wirklich möglich ist.
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Auch vom Amtsgerichtsdirektor Axel Meyer wurde die Gefahr herbei geschwätzt, als ein „ im Vorfeld aus bestimmten Gründen (vom wem auch immer) Bedenken gehabt zu haben“ – wurde das Ding als Sicherheitsrisiko missbraucht und vermutlich hat er es selbst (im Auftrag des V-Schutz) an die Orts-Presse lanciert, um mit seinen eigenen herbeigeschwätzten Bedenken – ohne Substanz und Faktenvorlage – seine eigene Profil-Neurose zu befriedigen – und zudem die (noch vorhandene) kritische journalistische Öffentlichkeit mit Drehverbot zu drangsalieren, damit alles schön im Dorf bleibt und dann ebenfalls indirekt noch zu unterstellen – das angereiste Kamerateam würde doch irgendwie – Beweise gibt es zwar nicht – dazugehören – zu diesen Pack.
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Das aus gutem Grunde festlegte Öffentlichkeitsgebot für alle öffentliche Verfahren (bedeutet doch wirklich das Grundgesetz zu schützen) hat er mit dieser Art aus „bestimmten – bedenklichen – Gründen“ vermutlich aber banaler wirtschaftlicher Interessen an „Bedenken“ zu tun – das so schöne Enteignungs-Verfahren könnte in die Hose gehen – und dann wird billigend in Kauf genommen, dass die Ortspresse im Vorfeld rumgehetzt hat und zwar überaus widerwärtig und hinterhältig im Propagandageschmeiß früherer Zeiten.
Tolle Arbeit!
Und dieses “Neue Zeitgeist –Verunglimpfen” wurde auch in Gütersloh richtig ausgekostet. Halt wie damals – der “politische” oder sonst wer “Feind” – muss jetzt weichen – sein Eigentum – her damit – wir finden immer was – entweder Jude, Kommunist, Sozialist oder ein Reichsbürger – der allerdings mit Durchsetzung des Deutschen-Reichs-Gesetzes vielmehr in ihnen selbst steckt! Man kann mit dieser imaginären Reichsbürgermasche – mit Menschen – die sich aber zur Wehr setzen oder mal Fragen stellen – warum das so und nicht anders ist – machen was man will. Mit Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches eben. Ob die “neue Reichsbürger” Klassifizierung stimmt oder nicht – oder noch aktuell ist oder nicht – man kann an Hab und Gut gelangen – ganz billig – wie damals in der NS-Zeit die Juden, Kommunisten, Sozialisten und “unwertes Leben” Enteignet wurden.