Eine Aussageverweigerung mit „“Gschmäckle“ – Amtsgericht Nienburg/Weser ./. Simone Pfeiffer

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Aktualisiert am 10.10.2015

Beabsichtigte Hausenteignung durch die Justiz mit Hilfe manipulierter Gutachten ???

Kritische Presseanfragen an Justiz und Behörden werden einfach nicht mehr beantwortet.

Hat diese Vorgehensweise System?

Der Fall : Amtsgericht Nienburg/Weser ./. Simone Pfeiffer

Ein Bericht von Hardy Kaiser und Mitarbeit  Heinz Faßbender

Simone Pfeiffer > Ein Lebenskampf für Gerichtigkeit.
Simone Pfeiffer > Ein Lebenskampf für Gerechtigkeit trotz Trauma durch Ungerechtigkeit!

Simone Pfeiffer ist im Netz als couragierte Aktivistin bekannt – ja sogar als Mutter Courage verehrt.  Ihre Geschichte bewegt viele User. In Heimen und bei Pflegeeltern aufgewachsen, kämpft sie heute für Gerechtigkeit und Freiheit . Als Kind von Polizisten aus dem Elternhaus mit Brachialgewalt entführt und tief verletzt traumatisiert, sowie als Erwachsene in Duisburg durch einen brutalen Polizeieinsatz dann re-traumatisiert arbeitet sie heute ihre Schicksalsschläge dadurch auf, dass sie anderen Menschen hilft.

Ein Trauma aus der Kindheit kann einen Menschen ein lebenslang verfolgen - besonders dann, wenn es sich wiederholt.
Ein Trauma aus der Kindheit kann einen Menschen ein leben lang verfolgen – besonders dann, wenn es sich wiederholt.

Besonders dann,  wenn Kinder durch Jugendämter aus nichtigen Anlass aus funktionieren Familien genommen werden, oder in Not geratene Menschen wegen willkürlicher Justiz-und Behördenentscheidungen geschädigt werden. In einem “normalen Job“ kann sie nicht mehr arbeiten. Sie sagt nachvollziehbar, dass der Staat sie durch überbordende willkürliche Verfolgungen arbeitsunfähig gemacht hat, mit dem Ziel der Existenzvernichtung. Für die Aufarbeitung des brutalen Polizeieinsatzes in Duisburg und der totalen Ignoranz der Behörden wird sie dann auch noch mit “Gerichtsgebühren“ des Staates überzogen oder kriminalisiert >  obwohl dieser Staat der eigentliche Täter ist, der allerdings eine objektive Aufklärung (Ermittlung) erst gar nicht zulässt. Justiz und Behörden müssen ja immer recht behalten – der Staatsräson wegen. Ohnmächtig ist man dem dann ausgeliefert – ein Leben lang – sagt Simone Pfeifer.  Mehrmals hat dieser ach so tolle Rechtsstaat versucht  Simone Pfeiffer auch zu psychiatrisieren – so wie bei Gustl Ferdinand Mollath.   > Durch falsche Gefälligkeitsgutachten. <  Sie sollte einfach nur ihren Mund halten, denn durch ihre Erfahrungen mit dem Staat hat sie keine Angst mehr. Auch das Amtsgericht Nienburg/Weser wollte und will ihr aktuell schon wieder mal einen “Betreuer“ aufbegutachten. Das ist alles existenzvernichtend sagt die Verfolgte. Und so wehrt sich Simone Pfeiffer – die um ihre Rente regelrecht kämpfen muss – um das endgültige Aus >> der Zwangsversteigerung ihres Hauses in Nienburg/Weser. Aber das passt offenbar dem Amtsgericht überhaupt nicht. Und deshalb soll nunmehr zum zweiten Mal der Simone Pfeifer die Geschäftsfähigkeit abbegutachtet werden. Vielleicht auch, weil sie fragt, warum ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen dem Gerichtsgutachten mit bemerkenswert niedrigen Verkaufswert nicht vorgezogen wird. Ein Unterschied von mehreren 10.000,- € ! Dabei weckt die Immobilie Begehrlichkeiten – wie durch eine Presseanfrage an das Amtsgericht Nienburg/Weser hinterfragt wird.  Wer hat ein Interesse an diesem schönen Haus? Wer braucht dazu eine geschäftsunfähige Simone Pfeiffer?

Amtsgericht Nienburg/Weser beantwortet keine Presseanfragen - Nordkorea und China auch nicht!
Amtsgericht Nienburg/Weser beantwortet keine Presseanfragen – Nordkorea und China ja auch nicht! Die werden dann aber immer sofort kritisiert.

Das TV-Journalistenbüro hat nachgefragt und uns die Presseanfragen zur Verfügung gestellt.

Die Reaktionen des Amtsgerichtes Nienburg/Weser  – die dann doch keine sind – zeigt überdeutlich, dass wir uns wieder in einem Zustand befinden, der dem Dritten Reich mit DDR-Stasi-Methodik doch sehr nahe kommt.

 Aber lesen Sie selbst:

14.09. 2015 Betr.: Presseanfrage in der Sache 5 K 8/13 an das Amtsgericht Nienburg/Weser

Kritische Anfrages des TV-Journalistenbüros - nein Danke!
Kritische Anfragen des TV-Journalistenbüros >> Nein Danke!
Sehr geehrte Frau Hindahl,
In o. a. Sache soll Frau Simone Pfeiffer angeblich nicht (mehr) geschäftsfähig sein. Seit Jahren wehrt sich die Betroffene, nach eigenen Angaben, gegen Polizei- und Justizwillkür. Ihre Geschichte wird im Netz hinreichend beschrieben und von vielen Menschen mit Entsetzen verfolgt. Frau Simone Pfeiffer nimmt mit normalen und üblichen, rechtsstaatlich garantierten Rechtsmittel, an ihrer Interessenvertretung teil. Auch in der o. a. Zwangsversteigerungssache und anderer Auseinandersetzungen, zumeist ja durch Behörden selbst verursacht, verlangt sie Aufklärung.  Klicke hier: Warum soll diese eigene Vertretung als Partei nunmehr einer Begutachtung ihrer Geschäftsfähigkeit nach sich ziehen?  Welche Anhaltspunkte liegen vor, die ihre Geschäftsfähigkeit infrage stellen? Wurde etwa ein Ferngutachten durch Aktenlage in Auftrag gegeben?
Rechtsmittel, Widerspruch, Einspruch, dass gute Recht im Rechtstaat!
Rechtsmittel, Widerspruch, Einspruch, das gute Recht im Rechtstaat!

Soll der rege Gebrauch von Rechtsmitteln und Einsprüche durch die Betroffene, auch wegen offensichtlich existenzvernichtender Maßnahmen durch verschiedene Behörden und Justizabteilungen, durch eine dafür nicht ausgebildete Amtsperson festgestellt, (StVDir. Frau Ines Kertzinger) durch ein Gefälligkeits – “Gutachten“ unterbunden werden?

Welcher Zeitgeist, gegen rechtsstaatlich garantierte Grundsätze, steckt hinter einem solchen Zwangsmittel der Entrechtung durch ein “offizielles Gutachten”?
Es wird um zügige Beantwortung gebeten.
Freundlicher Gruß
TV-Journalist
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17.09.2015 : Erst ein Anschreiben an das Justizministerium ist notwendig, damit der Pflicht zur Auskunft Genüge getan wird.

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Justizministeriums,
Ich darf Sie bitten, Ihre Kollegin Frau Susanne Hindahl darüber aufzuklären, dass “Eilige Presseanfragen” auch zeitnah beantwortet werden sollten. Immerhin geht es hier um einen außergewöhnlichen Fall der Entrechtung einer völlig normalen und geschäftsfähigen Person. Derartige Fragen, auch mit entsprechender Kommentierung, müssen Behörden nach dem Presserecht beantworten. Sollte das Amtsgericht Nienburg/Weser nicht zu diesem Lande dazu gehören, lassen Sie es mich wissen. Denn dann würde ich von einer Sonderzone ausgehen, in der das Presserecht nicht mehr gilt.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Erst dann beantwortet das Amtsgericht Nienburg/Weser die Anfrage, dass es keine Fragen beantworten will.

Wer ist überhaupt Frau Richterin  Susanne Hindahl?

 

mehr ist dazu nicht zu sagen.......
Mehr ist dazu nicht zu sagen……
Susanne Hindahl
Susanne Hindahl geb.:18.01.1971

 

Gesendet: Donnerstag, 17. September 2015 um 12:51 Uhr

Von:“Susanne Hindahl” <susanne.Hindahl@justiz.niedersachsen.de>
Betreff: Ihre Anfrage vom 14.9.2015
Sehr geehrter Herr Faßbender,
auf Ihre Anfrage vom 14.9.2015 zu dem Verfahren 5 K 8/13 teile ich Ihnen mit, dass leider keine Auskünfte zu laufenden Verfahren erteilt werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Hindahl
– Richterin am Amtsgericht –
Amtsgericht Nienburg
Berliner Ring 98, 31582 Nienburg
Tel: 0 50 21 / 60 18 – 0, Fax: 0 50 21 / 60 18 – 79
Email: Susanne.Hindahl@justiz.niedersachsen.de

Die Antwort des Journalistenbüros auf die Nichtbeantwortungsanwort……Frage

Werte Frau Pressesprecherin,
Die Pressestellen erteilen der Presse Auskünfte über die Vorgänge in ihrem Gericht bzw. ihrer Behörde. Sie veranlassen dies von sich aus hinsichtlich der Verfahren und Ereignisse, bei denen ein Interesse der Öffentlichkeit zu vermuten ist oder aufgrund vorangegangener Berichterstattung besteht. Presseanfragen müssen grundsätzlich als ein Interesse der Öffentlichkeit verstanden werden, so das allgemein gültige Verständnis.
Dem Auskunftsverlangen der Presse ist nach Maßgabe der Pressegesetze auch Ihres Bundeslandes (Klicke hier: Niedersächsisches Pressegesetz) zu entsprechen.
Es ist auch hinlänglich bekannt, dass es Geheimprozesse nicht mehr geben darf  >> eben wegen der grauen Zeiten in der Deutschen Geschichte! Der Macht bedarf es immer auch der Kontrolle – auch deshalb, weil es hier um Menschenschicksale geht.
Durch Auskunft muss die Justiz sich auch kontrollieren lassen. Sonst wird sie zu einem Organ eines hässlichen Obrigkeitsstaates – wie gerade die Deutschen es ja schon erlebt haben.  Wegen des demokratischen Prinzips ihrer Unabhängigkeit, sollte die Justiz der Öffentlichkeit ihr Handeln erklären. Sonst ist der Willkür mal wieder Tor und Tür geöffnet. Und das wollen wir doch alle nicht!
Deshalb beantworten Sie bitte zeitnah meine Fragen. Vielen Dank.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Und schon wieder : papa                                                                                            aus dem

Nienburg

 

Gesendet: Freitag, 18. September 2015 um 09:28 Uhr
Von: “Hindahl, Susanne” <susanne.Hindahl@justiz.niedersachsen.de>
Betreff: Ihre Email vom 17.9.2015
Sehr geehrter Herr Faßbender,
auch auf Ihre erneute Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass seitens der Pressestelle Ihre Fragen zu dem von Ihnen benannten laufenden Verfahren nicht beantwortet werden. Insoweit verweise ich auf meine Mail vom gestrigen Tage. Eine derartige Informationspflicht ergibt sich im Übrigen auch nicht aus dem Niedersächsischen Pressegesetz. (Klicke hier: Niedersächsisches Pressegesetz) Dies ist die abschließende Entscheidung zu Ihrer Anfrage, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere gleichlautende Anfragen Ihrerseits von hier aus nicht mehr beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Hindahl
– Richterin am Amtsgericht –
Amtsgericht Nienburg
Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1726 folgende Anweisung: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. gab im Jahr 1726 folgende Anweisung:
“Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.”

email-reply-730x547Die Rückäusserung: 

Guten Morgen,
Ich bleibe dabei, Ihr Amt ist auskunftspflichtig. Ich werde nunmehr die Angelegenheit dem Justizministerium vorlegen und/oder den Rechtsausschuss des Landtages Ihres schönen Landes bitten, zu Ihrem Fall der Auskunftsverweigerung Stellung zu beziehen. Auch die Justiz kann in diesem Lande nicht machen was sie will, und/oder dann noch von der Presse erwarten, dass sie ihre Pressemitteilungen überhaupt noch bearbeitet, wenn es bei Ihrer Auskunftsverweigerung bleibt. Dies würde ich in der Regionalpresse als ersten Protestschritt dann mal so vorschlagen.
Deshalb noch mal: Erklären Sie mir bitte, warum eine völlig normale Frau >> offensichtlich nur <<, weil sie nach Rechtsmittelbelehrung entsprechende Einsprüche und Beschwerden formuliert, jetzt auf ihre Geschäftsfähigkeit untersucht werden soll.

Solche Geschichten gab es im Dritten Reich auch, wenn Juden, den von den Nazis zugedachten Status nicht akzeptieren wollten.

Anzeige über Versteigerungen von Hausrat aus "nicht-arischem Besitz" aus dem ...Durch diese Rassengesetze war die gewünschte Ausgrenzung der Juden vollzogen, ... Phase der Judenverfolgung, die mit der Enteignung der Juden begann.
Anzeige über Versteigerungen von Hausrat aus “nicht-arischem Besitz”. Durch diese Rassengesetze war die gewünschte Ausgrenzung der Juden vollzogen. Die Phase der Judenverfolgung mit der totalen Enteignung begann. Heute funktioniert das mit einer Betreuungsbestellung.
Deshalb muss diese Handlung an Ihrem Amtsgericht federführend für hunderte solcher Maßnahmen der Justiz im ganzen Lande – und im engen Kontext des Gustl Mollath – Justizskandals – hier von der Presse hinterfragt werden.
Bitte verzeihen Sie mir, dass dieses Hinterfragen die primäre Aufgabe der Presse ist – und ich deshalb auf Beantwortung durch die Pressesprecherin des Amtsgericht Nienburg bestehen muss.
Mit vorzüglicher Hochachtung

Heinz Faßbender

TV-Journalist

Die Arroganz der Macht antwortet nicht....Die Notbremse muss gezogen werden, weil der Staat drauf und dran ist, sein politisches Subjekt, den mündigen, freien und verantwortlichen Bürger, abzuschaffen.
Die Arroganz der Macht antwortet nicht….Die Notbremse muss gezogen werden, weil der Staat drauf und dran ist, sein politisches Subjekt, den mündigen, freien und verantwortlichen Bürger, abzuschaffen.
Fragen ist nicht strafbar >> Noch nicht! <<
Fragen ist nicht strafbar >> Noch nicht! <<

Erneuter Versuch:

Auch über das  Justizministerium von Niedersachsen – cc/ zur Kenntnisnahme und weitere Veranlassung!

Erinnerung 28.09.2015 zur Beantwortung der Presseanfragen an das AG-Nienburg
Sehr geehrte Frau Hindahl,
Ich bin doch sehr verblüfft, über die Tatsache, dass Sie es bisher nicht für notwendig erachtet haben, meine Presseanfragen hinreichend und ausführlich zu beantworten.

Müssten Sie sich hier als Pressesprecherin des AG – Nienburg nicht für befangen in der Beantwortung meiner Presseanfrage in Sachen Pfeiffer ansehen?

WIRRWARR >> Mal keine Betreuung und dann wieder doch? Verfogungsbetreuung mit Bereichungsabsicht oder totaler Entrechtung?
WIRRWARR >> Mal keine Betreuung und dann wieder doch? Verfogungsbetreuung mit Bereichungsabsicht oder totaler Entrechtung?
Ehemann RA. Andreas Hindahl ist angesehender Anwalt mit großem Kundenstamm der Brache
Ehemann RA. Andreas Hindahl ist angesehener Anwalt in Nienburg, mit großem Kundenstamm der Branche

Mir scheint dies auch deshalb sinnvoll, weil das Versteigerungsobjekt, das von Simone Pfeiffer mit Vehemenz mit rechtsstaatlichen Mitteln verteidigt wird und deshalb auch nicht  “geschäftsfähig“ sein soll, ja Begehrlichkeiten bei bestimmten Berufs- und Interessengruppen weckt. Warum soll erneut eine Begutachtung, und dies, obwohl bereits 2013 eine solche durch Sie erfolgte, durchgeführt werden?

Immobilen- und Bauspekulanten, aber auch auf Zwangsversteigerung spezialisierte Anwälte – als sogenannte Organe der Rechtspflege sind offensichtlich sehr interessiert an der Immobilie.
Sie sollten zunächst dann hier offiziell mal ausschließen, dass es keine Interessenkollisionen im Hinblick auf die Versteigerungsimmobilie von Seiten Ihrer näheren und weiteren Familienangehörigen gibt. Sodann sollte Sie wegen einer möglichen Befangenheit die Beantwortung meiner Presseanfrage womöglich einer übergeordneten Behörde – vielleicht dem Landgericht überlassen.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Jetzt ist das Gutachten da >>> und perfider geht es kaum noch.

 

 Dr. med. Christian Riedemann macht das Gefälligkeitsgutachten nach Aktenlage möglich.
Dr. med. Christian Riedemann macht das Gefälligkeitsgutachten nach Aktenlage möglich.
In einem anderen Verfahren hat Richterin Ines Kretzinger geb. 18.06.1971 die Prozessfähigkeit feststellen wollen und eine am 24.06.2015 eine diesbezügliche Begutachtung an Dr. Med. Christian Riedemann in Auftrag gegeben. Er ist auch beliebter Vortragsredner in Justizkreisen.
Am 18. 06.2015 > also nur 6 Tage vor dem Beschluss der Ines Kretzinger, hatte das gleiche Amtsgericht unter Vorsitz des Richters Jan Hauke Förtsch ein Verfahren  wegen angeblicher Körperverletzung, angezeigt durch Polizeibeamte, wegen der Traumatisierun von Simone Pfeife eingestellt. 
Hier weiss offensichtlich die eine Hand nicht, was die andere tut, obwohl derzeit am Amtsgericht Nienburg/Weser nur 8 Richter/innen dort tätig sind.
Kann es sein, dass im eingestellten Verfahren möglicherweise an die Öffentlichkeit gekommen wäre, dass die Polizei die Körperverletzung begangen hat und ein diesbezüglicher Strafantrag von Simone Pfeiffer bis heute nicht bearbeitet ist. Deshalb die Einstellung wegen Traumatisierung? Wir wissen es nicht!
Im Ines Kretzinger – Verfahren geht es darum, dass Simone Pfeifer eine Arztbescheinigung zur Vorlage bei Gericht bezahlen soll. Und so stellt der Gefälligkeitsgutachter Riedmann dann auch auftragsgemäß nach Aktenstudium fest, dass „eine eingeschränkte Prozessfähigkeit von Frau Pfeifer nicht besteht.
mmmmm
Und das, obwohl sogar die Deutsche Rentenanstalt  in einem Bescheid feststellt, dass Simone Pfeiffer an einer schweren ” Belastungsstörung” leidet und dies  als Erwerbsminderung bewertet.

 

Der Gipfel der Unverschämtheit des „Ferngutachters“ Dr. Med. Christian Riedemann, ist die „Feststellung, dass nach Aktenstudium“, sich bei Frau Pfeiffer aus „Gutachtersicht“, Hinweise auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und querulatorischen Anteilen ergaben.

Ferngutachten

Die Schizophrenie dieser Gedankenseingebungen oder des Gedankensentzuges, ist die Tatsache, dass der Herr „Gefälligkeitsgutachter“ Riedemann eine Prozessfähigkeit dort feststellt wo Simone Pfeiffer verklagt wurde, eine Arztbescheinigung zur Vorlage beim Amtsgericht Nienburg zu zahlen (100,-€)  und zugleich aber die Geschäftsfähigkeit in eigener Vertretung bei der Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht Nienburg/Weser abgesprochen wird.

Wir sagen nix...denn sonst müssten wir ja unseren "Scheiss" den wir anrichten auch erkennen müssen!
Wir sagen nix…denn sonst müssten wir ja unseren “Scheiss”, den wir so anrichten, auch erkennen müssen!

Jetzt kann auch verstanden werden, warum das Amtsgericht Nienburg /Weser sich zu laufenden Verfahren nicht äussern möchte.

Die Sparkasse von sich: Wir helfen doch gerne!
Die Sparkasse von sich: Wir helfen doch gerne!

Was ist also zu tun, um diesen Justizirrsinn zu beenden, fragen wir einen Experten. Er meint, dass sich doch sicher ein Leser finden wird, der den offenstehenden Betrag für eine Arztbescheinigung übernimmt. Oder vielleicht verzichtet ja der Arzt selbst auf die Zahlung – wenn er merkt, was er mit seiner Bagatellklage durch diese Justiz anrichten lässt.

Alle zukünftigen Interessenten der Immobilie werden aufgefordert, die Zwangsversteigerung einfach ins Leere laufen zu lassen.

Aber auch der Gläubiger > die Sparkasse Bremen <, die sich selbst als > „Stark. Fair. Hanseatisch.“ bezeichnend und als Teil der Kommunalverwaltung in Eigenschaft als „Anstalt des öffentlichen Rechtes“ agiert, könnte die Außenstände als eine Art Entschädigung für erlittenes Unrecht, der Simone Pfeifer, seit Kindstagen abschreiben. Denn diese Sparkasse will ja so viel Gutes in der Stadt für Kinder tun.

Damit könnte und sollte die Zivilgesellschaft den Verfolgern aus der Justiz zeigen, dass sie ihre Handlungen und Vorgehensweisen total missachtet und diesen Apparat eben nicht die Entscheidung über das Leben der Frau Simone Pfeiffer überlässt.

Aktualisierung vom 10.10.2015
Aktualisierung vom 10.10.2015

Am 9.10.2015 erreicht Simone Pfeifer das die Mitteilung des Amtsgerichtes Nienburg >> Die pervertierte Gemeinheit erinnert an das arische Herrschaftsprinzip : "Jedem das Seine"
Am 9.10.2015 erreicht Simone Pfeifer die Mitteilung des Amtsgerichtes Nienburg >> als eine so empfundene pervertierte Gemeinheit > nach dem arischem Herrschaftsprinzip : “Jedem das Seine”

 

Als eine so empfundene pervertierte Gemeinheit > nach dem arischem Herrschaftsprinzip

: “Jedem das Seine”

In einem Schreiben vom 06.10.2015, dass Simone Pfeiffer kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels erhält, wird durch den “Rechtspfleger” Heider, Tel.: 05021 /6018220 mitgeteilt, dass der beantragte Vollstreckungsschutz wegen schutzbedürftiger Interessen des so bezeichneten “Gläubigers” abgelehnt wird. Und das obwohl feststeht, dass Frau Pfeifer eine schwere posttraumatische Belastungsstörung aufgrund brutalster Vorkommnisse in ihrer Kindheit, als Missbrauchsopfer und durch einen brutalen Polizeieinsatz hat.

Der „Sachverständige“ Christian Reidemann hätte ja festgestellt, dass sie prozessfähig sei. Hinweise auf eine eingeschränkte Prozessfähigkeit hätten sich durch – Reidemanns Ferngutachten (a.d.R) – nicht ergeben. Ein neuer Versteigerungstermin würde anberaumt. Eine besondere Härte wegen besonderer Umstände (Lebensumstände durch Krankheit a.d.R.) lägen nicht vor.

Und dann kommt das absolut perverse einer beamteten Nichttracht aus einem sogenannten „Organ der Rechtspflege“ :

Zynischer geht es kaum noch!
Zynischer geht es kaum noch!

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Hier das gesamte Schreiben des Amtsgerichtes Nienburg/Weser vom 6.10.2015

 

es_reicht.serendipityThumbJetzt soll Frau Pfeifer zur Bewältigung ihres eigenen Unterganges doch gefälligst selbst einen Betreuer beim Amtsgericht Nienburg beantragen. Fragt sich dann nur aus welchem Grund – wenn sie je nach Gutdünken der Anstalt – als “Organ der Rechtspflege” mal prozessfähig ist und dann mal wieder nicht.

Wir bitten alles möglichen Interessenten der Immobilie Mehringen 26 a, 27318 Hilgermissen, Grundbuch von Hilgermissen Blatt 904 laufende Nr. 1 das Versteigerungsansinnen eines solchen Justizapparates zu konterkarieren.

 

Es wird Zeit, dass die Zivilgesellschaft diesem Apparat in Nienburg in die Schranken weißt.

 

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Der besondere Kommentar: von journalistUnZeit

 

Berlin den 08.10.2015

Auch ich kenne die Geschichte von Frau Simone Pfeiffer.

Meiner Meinung nach decken Kriminelle, Kriminelle Machenschaften in der Justiz und der Polizei.
Der Fall Simone Pfeiffer deckt sich haargenau mit einem Fall in Bayern, in dem sich zu Schluss 19 Richter selbst anzeigten. Auch hier ging es darum, das Leute für verrückt erklärt wurden durch korrupte Gutachter die mit korrupten Richtern zusammen arbeiteten. Gutachtachter, Betreuer, Richter, Sparkasse arbeiteten zusammen um an Grundstücke, Häuser und Vermögen zu kommen.Ich fordere daher dieses Gericht und die Richterin auf, sich selbst wegen Befangenheit anzuzeigen. Siehe: Nach den Selbstanzeigen vom Juni 2006 aller Richter beim Amtsgericht Wolfratshausen, Zivilprozessordnung (ZPO) haben sich jetzt alle Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) angezeigt und sich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Ablehnung bezieht sich auch auf den ständigen Vertreter des Amtsgerichts- Direktor Dieter Schöpf, Herrn Richter Geißinger und Frau Richterin Köhn.
Die Zwangsräumung wurde vom AG Wolfratshausen erst am 22. 02. 2006 um 10 Uhr von Rechtspfleger Spiegl zugestellt. Am 23. 02. 2006 um 8 Uhr sollte die Räumung vollzogen werden. Das konnte nur im letzten Augenblick am 22. 02 2006 um 17 Uhr 45 verhindert werden.