Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Zum 40sten Jahrestag des Attentats auf Siegfried Buback stellen sich Fragen zum “Verfassungs”Schutz für die Schlapphüte” und heute ? Zum NSU- Komplex und das “Todes-Mit-Spiel” der Schlappi-Hüte ebenso! Der Versuch einer Aufarbeitung von Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit weiteren Erläuterung von Heinz Faßbender

Eine kommentierende Analyse zum RAF-Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 8. April 1977 von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit Überlegungen von Heinz Faßbender

Rekonstruktion des Tatablaufs: Vom Beifahrersitz eines Motorrades wurden Siegfried Buback und seine Begleiter erschossen. Auf dem hinteren Sitz eine zierliche Person. Das wird noch für Aufregung sorgen. Denn es soll sich um Verena Becker handeln, die auch für den “V-Schutz” gearbeitet hat. Parallelen zu NSU – Morden und den „Schlapphüten“ tun sich auf. Was wusste der sogenannte „Verfassungsschutz“? Diese Fragen gelten immer noch ; Damals beim Anschlag auf Buback und heute im NSU-Komplex und das hüben wie drüben?

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Wer ist Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ist Sachkenner einer geschlossenen Parallelgesellschaft zu der das „gemeine Volk“ nie einen Zugang haben wird. Dort wird alles „im kleinen Kreise“ vertraulich geregelt. Für Freund und Elitären in gegenseitiger persönlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Synergieausrichtung. Die Hannover-Connection – als eine inzestuöse Cliquenwirtschaft mit Patronage-, Protektion- und Klientelismus ist das bekannteste System personeller und ungleicher Abhängigkeits-Beziehungen des politischen Apparates mit dem Gangstertum.  Zwischen „einflussreichen“ Personen und ihren “Klienten” wurde auf der Grundlage von Leistung und Gegenleistung die Agenda 2010 durchgeknallt, mit weitreichenden Folgen für den deutschen Arbeiter, Arbeitslosen, Rentnern und privater Interessen für die Versicherungswirtschaft der schmierigen Maschmeyers. Diese Form der asymmetrischer Beziehungen bezeichnet man in Italien auch als die Mafia mit der “inzestuösen” Omertà-Ehre. Selenz der Vorstandssprecher der Preussag Stahl AG und ab 1996 Mitglied des Vorstands der Preussag AG war, kennt wie kein anderer das Beziehungsgefecht der „Leutschen“ die sich für was Besseres halten. Er schrieb ein Schwarzbuch über „Wildwest auf der Chefetage“. Heute kämpft er für „für Recht und Gerechtigkeit in Politik, Staat und Wirtschaft“ als Gründer und erster Vorsitzender des CleanState e.V.,Dieser Verein versteht sich auch als deutschlandweite Anlaufstelle für Whistleblower. Mit seinen Kommentaren und Analysen sorgt er immer wieder für Aufregung im Land der Patronage. Und das ist auch gut so!


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Buback ein Opfer des Beamten- und Juristen-Staates?

Der folgende analytische Selenz` Kommentar mit damaligen dpa – Meldungen zum Attentat auf Siegfried Buback wurde bereits am 24. Februar 2011 veröffentlicht.

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Der Bundesanwalt und sein ermordeter Chef

Die Polit-Abhängigkeit deutscher Staatsanwälte zeigt sich auch beim Buback-Prozess in Stuttgart. Dort ist Verena Becker als Mittäterin beim Attentat auf GBA Buback angeklagt. Die Bundesanwaltschaft behauptet jedoch, Becker habe nicht geschossen. Woher sie dies Wissen hat, ist völlig offen.

Bis dato weiß – zumindest offiziell – niemand, wer die tödlichen Schüsse abgab. Zeugen berichteten dem Sohn des Ermordeten, eine Frau habe geschossen. Nun erschüttert eine kürzlich aufgetauchte dpa-Meldung vom Tag nach der Tat die Vorgaben der Bundesanwälte schwer. Sie verdeutlicht, dass offizielle Behördenangaben vom Tattag, auch jene der Bundesanwaltschaft selbst, nachträglich auf den Kopf gestellt wurden. Und zwar komplett. Bis dato wurden Zeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen hatten, als unglaubwürdig oder gar als Lügner bezeichnet. Insbesondere, wenn sie bezeugten, das Motorrad sei um den Buback-PKW herumgefahren. Die jetzt aufgetauchte dpa-Meldung zeigt jedoch, dass die Bundesanwälte auch Angaben ihrer eigenen Behörde manipulieren:

Über solche Fernschreiber wurden DPA – Meldungen verbreitetet und wurden von der gesamten Presse – zumeist ohne Nachrecherche veröffentlicht. Auch der Staat ist Kunde von DPA und fördert so direkt das Unternehmen.

dpa 100 id Buback Chronologie eins – um 09:20 Uhr war Siegfried Buback tot – von dpa-

Korrespondenten Hans H. Maegler und Wolf A. Wiegand

Stuttgart/Karlsruhe 8 .April 77

dpa/LSW – am Donnerstag, 7. April 1977, wurde der hoechste Anklaeger der Bundesrepublik Deutschland, Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57), auf offener Straße in Karlsruhe waehrend der Fahrt zum Dienst erschossen. Das schwerste Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte laesst sich aus den Angaben der Ermittlungsbehoerden wie folgt rekonstruieren:

09:00

Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57) verlaesst in seinem Dienstwagen mit Fahrer

Wolfgang Goebel (30) und dem fuer den Fuhrpark der Bundesanwaltschaft zustaendigen Justizhauptwachtmeister Georg Wurster (43) – der nur gerufen worden war, weil Bubacks Wagen nicht ansprang – sein Haus in Neureut bei Karlsruhe zur Fahrt in den Bundesgerichtshof.

09:15

Das Fahrzeug stoppt an der Ecke Linkenheimer Allee/ Moltkestrasse in unmittelbarer Naehedes Bundesverfassungsgerichts an einer roten Ampel. Als das Licht auf gruen springt, wird auf das Auto Bubacks von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad aus das Feuer aus einer Maschinenpistole eroeffnet. Goebel wird sofort getoetet, Buback stirbt um 09:20 Uhr auf dem Rasen am Straßenrand, wohin ihn Passanten gelegt hatten. Wurster wird lebensgefaehrlich verletzt.

09:16

Das Motorrad vom Typ Suzuki GS 750 mit dem Kennzeichen LU-LN 8 faehrt um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwaltes herum und dann in schneller Fahrt Richtung Stadtmitte.

 

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Auf einer Suzuki nähern sich die Täter an einer Ampel Bubacks Mercedes, nach dem Anschlag entkommen sie unerkannt. Das Motorrad findet die Polizei bald nach dem Mord – die Terroristen haben es in einer Autobahnbrücke versteckt. Versteckt? Oder hat Becker keinen Hinweis gegeben? Leider ist in diesem Lande alles Böse durch den Staat möglich!

 

(Der PKW stand nach Zeugenangaben zwischenzeitlich direkt auf der Kreuzung.)

Buback Chronologie zwei (Stuttgart/Karlsruhe) „Alarmfahndung“ im gesamten Bundesgebiet

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10:39

Das Bundesinnenministerium beauftragt das BKA mit der Strafverfolgung. Die Fahndung nach den Attentaetern wird in einer sog. „Alarmfahndung“ auf das ges. Bundesgebiet ausgedehnt.

11:40

Die Karlsruher Polizei teilt nach der Vernehmung eines jugoslawischen Augenzeugen mit, dass es sich bei den Taetern um zwei juengere Personen – eine von beiden moeglicherweise eine Frau – handle. Der Beifahrer habe die Tatwaffe aus einer vor ihm liegenden Tasche geholt.

Buback Chronologie drei

(Stuttgart/Karlsruhe) Fahndung auf Tatfahrzeug konzentriert

21:30

Die Karlsruher Behoerden haben eine totale Nachrichtensperre verhaengt.

Immerhin ein Staatsbegräbnis schon 6 Tage danach. Und Kanzler Helmut Schmidt sprach von Schüssen gegen den Rechtsstaat. Hätte der Rechtsstaat dieses Schüsse verhindern können? Was wiesen all die Verfassungsschutz -Schlapphüte darüber ? Wurde das jemals untersucht?

24:00

In der Nacht übernimmt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Leitung der Ermittlungen.

Karfreitag 8 April 10:20

Uhr: Das BKA gibt bekannt, dass die Fahndung auf die drei mutmaßlichen Anarchisten Guenter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar konzentriert sei.“ (FAZ)

Die Existenz dieser dpa-Meldung versetzt die Bundesanwälte in Panik.

Der Verdacht, man schütze Verfassungsschutz-Spitzel Becker, ist nun mit Händen zu greifen. Im Gerichtssaal fragt einzige Nebenkläger Michael Buback zielgerichtet: „Wer konnte von den RAF-Mitgliedern ein solches Motorrad fahren?“ Der Zeuge Boock: „Sonnenberg und Becker.“ Der Bürger, der diesen Prozess in den Medien verfolgt, ist irritiert. Warum liest man von all dem nichts in der Presse? Deren Vertreter sitzen im Gerichtssaal. Des Rätsels Lösung ist auf dem Gang davor zu beobachten. Dort hält Bundesanwalt Hemberger private Pressekonferenzen ab. Frau Friedrichsen (SPIEGEL), Herr Janisch (Süddeutsche Zeitung) und auch Herr Neumeyer (dpa Karlsruhe) lassen sich von ihm in den Block diktieren. Warum er Zeugen, die exakt das aus sagten, was einst auch seine Behörde offiziell verlautbarte, der Lüge bezichtige, will Bundesanwalt Hemberger indes partout nicht beantworten….

Peine, den 24. Februar 2011

www.hans-joachim-selenz.de

 

6 Jahre später; – > Ein weiterer Kommentar vom 7. April 2017 < –  40 Jahre nach dem Attentat ;

Michael Buback der für die Wahrheit kämpfte – wird selbst von der Generalbundesanwaltschaft angefeindet – die sein Vater Siegfried Buback geleitet hat und deshalb getötet wurde. Das ist purer Undank und zeigt, es ist alles bei Alten. Der Staat hat immer Recht. Und sollte er mal nicht recht haben – dann frage den sogenannten “Verfassungsschutz”.

1 . April 1977 – Der Mord an Siegfried Buback

War unter diesem Logo auch der V-Schmutz aktiv?

Am 7. April vor 40 Jahren ereignete sich ein dreifacher Mord, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Auf der Fahrt zu seiner Dienststelle wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen erschossen. Mit ihm starb noch am Tatort sein Fahrer Wolfgang Göbel. Sein Begleiter, Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, überlebte zwar den Anschlag, starb aber 5 Tage später im Krankenhaus.

Die dpa meldete am 8. April u. a. aus Informationen der Bundesanwaltschaft, dass an einer Ampel das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet wurde. Von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad. Das Motorrad sei um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwalts herum gefahren. Bei den Tätern handele es sich um zwei jüngere Personen – eine von beiden möglicherweise eine Frau. Um 21:30 Uhr verhängten die Karlsruher Behörden eine totale Nachrichtensperre. Ab 24:00 Uhr übernahm die Bundesanwaltschaft die Leitung der Ermittlungen und von Stund an war offiziell nie wieder von einer Frau die Rede. Dies obwohl zahlreiche Tatzeugen ausdrücklich eine zierliche Person auf dem Beifahrersitz erkannt hatten.

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Verena Becker hier auf den Weg zum Oberlandesgericht Stuttgart war bereits 1977 verhaftet worden. In ihrem Gepäck fand sich die Tatwaffe. Dennoch wurde das Verfahren gegen sie wegen des Buback- Anschlags eingestellt. Wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach vier Jahren im Gefängnis suchte Becker den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass der frühere RAF-Terrorist Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorrad- Rücksitz aus auf Bubacks Wagen geschossen hat. Der “Bundespräsident” begnadigte Becker 1989.

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Dieser Titel – wie so manch anderer – so ganz im Sinne des Nachkriegsdeutschland – dann brauchte man nicht mehr über die Alt-Nazis nach zu denken – und dieser ekelhafte Muff ist bis heute geblieben – anstatt sich mich dieser Generation mal auseinanderzusetzen über die Begrifflichkeiten – Einigkeit und Recht und Freiheit. Das war und ist diesen Autoritäten einfach zuviel des Guten!

Am 3. Mai 1977 wurden in Singen die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg verhaftet. Sie verletzten dabei zwei Polizisten. Die Liste der bei Becker und Sonnenberg gefundenen Gegenstände in der BKA-Dokumentation der „Spuren- und Beweismittelzusammenhänge“ zum „Fall Buback“ enthält das „Selbstlade-Gewehr HK 43 mit Patronen – Tatwaffe b. Buback -,einen Schraubendreher des Tat-Motorrades > Suzuki< sowie Haarspuren von Haarbürste Verena Becker, identisch mit Haarspuren im Motorradhelm“.

Der Bild-Titel am 4. Mai: „Die Buback- Mörder“. Doch das ist noch nicht alles. Auf dem Bekennerschreiben der RAF fand man später DNA- Spuren Verena Beckers. Becker hatte einen Motorradführerschein und konnte schwere Maschinenfahren. Sie war ebenso ausgebildet im Umgang mit automatischen Waffen. Beides notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für den Mörder auf dem Rücksitz der schweren Suzuki. Im Vorfeld des Attentats war sie, wie sich aus den sog. Haag-Papieren ergab, im November 1976 bei einem Treffen im Harz zusammen mit Siegfried Wisniewski und Günter Sonnenberg für die Aktion „Margarine“ ausgewählt worden. SB stand als Kürzel der RAF für Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Nun sollte man meinen, dass nach der Ermordung des obersten Fahnders der Republik dessen Mitarbeiter jeden Stein umdrehten, um den Mörder zu finden. Doch das, was sich nach den Morden abspielte, ist beispiellos:


 

Der Autor des Buches “Verena Becker und der V-Schutz” Wolfgang Kraushaar sagte in einem Interview:
„Man rührt bei dieser Frage an ein großes Tabu. Nämlich die Möglichkeit, ob eine Terroristin vor einem Anschlag in irgendeiner Weise mit einem Geheimdienst in Verbindung gestanden haben könnte. Damit bringt man sozusagen den gesamten Staat mit ins Spiel. Bislang hat man sich bei verschiedenen Vorgängen, bei denen es nahegelegen hätte, an so etwas zu denken, sehr schwer getan, das zu thematisieren. Nun gibt es aber im Fall von Verena Becker eine ganze Reihe von Indizien, die dafür sprechen, dass sie mit dem Verfassungsschutz bereits vor 1981 kooperiert haben könnte. Insofern bin ich der Meinung, dass es nötig ist, die Punkte, die dafür, aber auch die dagegen sprechen, gegeneinander aufzustellen und sich ein Urteil zu bilden.

 


Am Tatmotorrad sicherte man eine Fußspur der Größe 40.

 

Der Bundesanwalt Walter Hemberger warf dem Nebenkläger Michael Buback vor, er wolle Becker als Täterin “zurechtbiegen”. Könnte man auch sagen, dass der Herr Anwalt des Staates die Wahrheit zu unterdrücken per Weisung befolgt hat – ja – sogar – ihm der Vorwurf des Zurechtbiegens gemacht werden muss – der Staatsräson wegen? Keine Faxen mehr machen, um mit der “Achse” (des Bösen) eines staatlichen Zurechtstauchen vergessen zu machen, dass der Staat seine Beamten überhaupt nicht schützen kann, obwohl der Verfassungsschutz seine “schützende Hand” über Becker gehalten hat und mit ihr so richtig gut zusammengearbeitet hat? Was sagt uns das heute zum NSU – Komplex? Wie argumentiert dort die “Bundesanwaltschaft”?

Becker trug am Tag ihrer Festnahme Sportschuhe der Größe 40. Sie wurden amtlicherseits vernichtet. An den Kleidern der Ermordeten fand manprimäre und sekundäre Einschüsse. „Primär“ bedeutet, dass die Schüsse direkt trafen, „sekundär“, dass sie zuvor durch ein anderes Medium, z. B. eine Glasscheibe, traten. Die sekundären Einschüsse lagen zeitlich vor den primären, denn sie hatten die Opfer in aufrechter Position getroffen. Die primären Einschüsse trafen die Opfer schräg in den Rücken. Es gab demnach zwei zeitlich getrennte Schussserien, wobei bei der zweiten Salve keine Scheiben mehr vorhanden waren und die Opfer bereits auf den Sitzen lagen – Beleg für eine Umrundung des PKW. Zeugen, die dies gesehen hatten, wurden von den Bundesanwälten der Lüge geziehen. Der Mercedes mit den verräterischen Einschüssen wurde von der Bundesanwaltschaft vernichtet. Der Motorwagen, in dem der österreichische Thronfolger erschossen wurde, ist noch heute zu besichtigen. Verena Becker war zudem kein unbeschriebenes Blatt. 1974 war sie wegen Beteiligung an einem tödlichen Bombenanschlag auf den Berlin British Yacht Club, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.

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Wenn die Stasi es wusste – warum nicht auch die “B-Generalstaatsanwaltschaft”?
  1. Im Februar 1975 wurde sie im Zuge der Lorenz-Entführung freigepresst. Stasi-Akten zufolge wurde Becker bereits seit 1972 von westdeutschen Geheimdiensten „bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten“. Laut BND war dies erst seit 1981 der Fall. Und trotz erdrückender Belege wurde Becker nie wegen des Buback-Mordes angeklagt. Geradezu ungeheuerliche Fakten kamen heraus, als Michael Buback, Chemie-Professor aus Göttingen, vor zehn Jahren begann, den Mord an seinem Vater genauer zu untersuchen. Durch seine akribischen Nachforschungen wurde er zum Feindbild Nr. 1 der Behörde, die sein Vater einst leitete. Doch die Karlsruher Bundesanwälte sind lediglich weisungsgebundene Werkzeuge von Justiz- und Innenministerium. Dort schlummert seit 1973 eine Richtlinie, die nach § 11(2) und § 14 den „Aufschub polizeilicher Ermittlungstätigkeit“ regelt, wenn ein Beschuldigter „Mitarbeiter“ der Dienste ist (s. Anlage). Horst Herold, seinerzeit Präsident des BKA, ging übrigens bis zu Michael Bubacks Recherchen davon aus, Verena Becker sei wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat verurteilt worden…..

 

 


Was wissen wir heute über aktuelle Ereignisse, die mit Terror, Gewalt und Tod im Zusammenhang mit dem “Verfassungs”-Schutz stehen?

Eine No-Go-Area für Demokratie und Rechtsstaat. Ein gefährlicher Ort von Normbefolgungsunwilligen alter deutscher Haudegen! Der Hort der deutschen beamteten- kriminellen Vereinigung!

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 Da ist die  NSU und der V – Schutz!

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Da ist das Berliner Attentat – und der aus Tunesien stammender Islamist Amri mit sieben Identitäten wird monatelang von V-Schutz observiert. Ein V-Mann fährt den Attentäter sogar nach Berlin… und dann geht alles ganz schnell – der Anschlag gelingt. Was weiss der V-Schutz denn?

Der terrorverdächtigen Jaber Albakr hat angeblich Selbstmord begangen. Er soll sich in seiner Zelle erhängt haben. Laut Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz wollte Albakr wohl einen Flughafen in Berlin attackieren. Die Schlapphüte ging angeblich von einer engen Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) aus.

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Herr Generalbundesanwalt das Volk erwartet sofort Ermittungen gegen Ihren “Verfassungs”-Schutz als eine Täter- und Mitwissertruppe!

Jo wir wissen schon Bescheid!

Alles nur Verschwörungstheorie und Fake News. Gesetze gegen Fake News sind ja wieder in der Mache. Immer wenn ein Ereignis mit Hilfe oder Unterstützung und/oder klammheimlicher Freude oder logistischer und personeller Anteilnahme der V-Tätertruppe bekannt wurden – wurde auch neue Gesetze auf die Schnelle erledigt. Nie zugunsten der Einigkeit und Recht und Freiheit – sondern immer gegen die Demokratie, Transparenz oder persönlicher Freiheit. Das ist offensichtlich die Aufgabe des VerfassungSSchmutzes des Bundes und der Länder. Na denn!

Und deshalb Fragen sich Menschen in Netz heute wieder das:

Die Angst vor Ihrer Art der Demokratie geht um!

Und das ist die neue Unterterrortruppe des V-Schmutzes. Das muss sich das Amt gegen eine Verfassung die Finger nicht mehr dreckig machen. Die „neuen“ alten SS-Leute – alias Sonnenstaatland – in gleicher Weise Spinner,Spassten &Lakaien haben bei der (Staatsbank) Commerzbank eine Kreditline von 15.000.000,00 €