Diese Methoden der rheinland-pfälzischen Justiz gehören auf die Anklagebank!
Ein Bericht von Heinz Faßbender und Klaus Overhoff
Am Mittwoch, dem 8.09.2021 standen um 6:30h 6 Polizisten bei der 72-jährigen Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch (Rheinland-Pfalz) vor der Tür > und begehrten EINLASS (!)
Die Beamten haben einen rund 60 Tage alten Haftbefehl vom 21.06.2021 „zu vollstrecken“. Karin Hurrle soll einer Hauptverhandlung am 25.03.2021 „trotz ordnungsgemäßer Ladung“ „unentschuldigt ferngeblieben sein“. Die Anklage wirft der Journalistin „üble Nachrede“ vor.
Karin Hurrle bestreitet eine Ladung zum Prozess. Ihr Ehemann Jürgen Hurrle > früher selbst Schöffe bei Strafgerichten, ist empört, dass seine Frau während der Urlaubszeit ihres Wahlverteidigers, nun überraschend der 60 Tage alte Haftbefehl vollstreckt wird. Angeblich zur Sicherung der Hauptverhandlung, die der Richter am Landgericht Kaiserslautern > Markus Flammann Jg. 1972 auf den 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße „bestimmt“ hat. Die Journalistin soll – weil sie nun keinen Wahlverteidiger hat – durch den stets „willigen“ Pflichtverteidiger Dustin Bartz „verrechtsstaatet“ werden.
Obwohl die Journalistin Karin Hurrle den Richter am Landgericht – Markus Flammann – und den durch IHN benannten „Pflichtverteidiger“ Dustin Bartz > wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, wurde die > trotz schwerer Herzerkrankung haftunfähige Journalistin, in die JVA – Rohrbach zwangseingeliefert.
Nach den bewährten Methoden der NAZI und DDR Regime.
Das alles “Im Namen des Volkes”?
Eine 72-jährige Frau mit „festem Wohnsitz“ und auszuschließender „Fluchtgefahr“ wird wegen angeblicher „übler Nachrede“ – ein auch in Deutschland allerorts übliches und beliebtes Mittel der Staatsgewalten > kritische Menschen und insbesondere freie Journalisten/innen auszusondern > um deren gefährliches Mundwerk zu vernageln > um somit die Wahrheit ganz geschmeidig zu unterdrücken.
8 Tage soll SIE auf den „Prozess“ wartend in der JVA- Rohrbach inhaftiert bleiben (!)
Tausende derartiger Strafverfahren werden so durch die deutsche Justiz “geknallt” und wegen sogenannter Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlich herbeiformulierten Unterstellungen die Meinungs- und Pressefreiheit in die Zeit des 16-Jahrhunderts geschoben. Als Ketzerei gegen die inquisitorische Obrigkeit im Sinne der „Reinheit des Glaubens“ und sonstigem “Schweinskram zum absoluten Gehorsam” damals wie heute dramatisch verfolgt und > die Delinquenten zu Reue und Buße erpresst und harten Strafen damals wie heute der “Folter” durch Helfer der “Führer” ausgeliefert wurden.
Durch diese Demütigungen – heute Strafrecht genannt – kassiert der Deutsche Staat mit seinem „Beleidigt sein“ durch die ach so verleumdeten “blütenweißen Staatsjuristen und Beamten” jährlich Millionen an „Bestrafungs -Gelder“ für die Landeshaushalte und ausufernde Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für seine inquisitorischen Zensoren-Vollstrecker – die durch sich dieses Spiel der 1000-jährigen Unterdrückung der freien Meinung durch die “Delinquenten” heute “Straftäter” auch noch zusätzlich mit “Gerichtsgebühren” fett belohnen lassen.
Die Gewalten -Teilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Allerdings ist insbesondere die „gewaltgeteilte unabhängige“ Justiz – hier die Staatsanwaltschaften, Gerichte und aufsichtsführenden Behörden wie Justizministerien in “Eintracht zur Niedertracht” mit Gewalt gegen aufschlussreiche Meinungs-Presse- und Bürgerfreiheiten genussvoll vereint und immer bereit dem “VOLK” Grenzen zu zeigen, bevor “Freiheit” im wohlverstandenem Sinne entstehen kann.
Professor Rainer Mausfeld sieht übergeordnet die Verfolgungszensur des deutschen Staates als Ausfluss der alten Zensurmeister und neuen Wahrheits-Unterdrücker „die darauf zielt, die eigentlich relevanten gesellschaftlich-politischen Sachfragen zu verdunkeln und zu vernebeln und soziale Bewegungen, die den Zentren der Macht gefährlich zu werden drohen, gleichsam von Innen zu vergiften und für die Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das ist sicherlich die kosten-günstigste und wirksamste Form der ‘Aufstandsbekämpfung’. Es wäre daher überraschend, wenn solche Techniken, soziale Bewegungen durch systematische Infusion geeigneter Vorwurfsgifte gleichsam von Innen zu zersetzen, nicht systematisch verfeinert würden – In jedem Fall erscheint mir dies ein sehr ernsthaftes Problem zu sein, von dem alle sozialen Bewegungen in Zukunft zunehmend bedroht sein werden.
Info: Rainer Mausfeld (* 22. Dezember 1949 in Iserlohn) ist ein 2016 emeritierter deutscher Professor für Allgemeine Psychologie an der Universität Kiel. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Wahrnehmungspsychologie, Kognitionswissenschaft und Geschichte der Psychologie. Seine seit 2015 veröffentlichte Kritik an der repräsentativen Demokratie und an den Funktionen der Massenmedien wird in den Medien kontrovers beurteilt. Einem breiten Publikum wurde er durch den Bestseller Warum schweigen die Lämmer und durch Vorträge und Artikel bekannt.
Es wird also zunehmend gefährlich für Journalisten/innen und ALLE > die “Kritik” üben – um eine lebendige Gesellschaft lebendig zu halten.
Die Journalistin Karin Hurrle, die seit Jahren bedenkliche Vorgänge in Politik und Justiz beschreibt, wird seit Jahren durch die Obrigkeit verfolgt und gemaßregelt. Die ehemalige Gemeinderätin und akkreditierte Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch betreibt die Onlinezeitung nachrichten-regional.de.
Der Ehemann Jürgen Hurrle war einst stellv. Bürgermeister von Haßloch.
Zunehmend werden kritische Journalisten/innen und Justizkritiker/innen in Deutschland mit derartigen Strafverfahren überzogen, um > diesen “Staats-Feinden” den Mund zu verbieten und zugleich mit hohen Geldstrafen die Lebensgrundlage zu entziehen.
In diesem Fall wird sogar eine schwerkranke haftunfähige Journalistin in Haft gehalten > auch auf die Gefahr, dass sie wegen ihrer Vorerkrankungen den anberaumten Termin zur Hauptverhandlung nicht überlebt.
Das rheinland-pfälzische Justizministerium wurde aufgefordert, dieser „hinterhältigen Form einer fast schon faschistoiden Rache-Bestrafung“ ein Ende zu setzen. Sollte die „mutige“ Kollegin wegen ihrer Berichterstattung wissentlich an Leib und Leben geschädigt werden, handelt dieser sogenannte „Rechts-Staat“ wie die “Regime” aus der “VERGANGENHEIT” (?) und genauso machtmissbräuchlich wie Russland, China, Nordkorea und jetzt die Taliban in Afghanistan.
Diese aufschlussreiche Erkenntnis wurde auch der Pressestelle des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße mitgeteilt.
Aber gegen die Journalisten-Kollegin Hurrle soll offensichtlich mit der Gewalt des Staates gegen die Wahrheit ein “Denkmal” gesetzt werden (!).
Während der mehrstündigen Verhaftungsprozedur durfte Karin Hurrle ihre Medikamente nicht einnehmen. Sie hatte bereits 2 Herzinfarkte. Dem Richter war das bekannt. Auch die JVA – Rohrbach war informiert. Wenig später sogar durch das ärztliche Attest eines bekannten Kardiologen > der die unbedingte Haftunfähigkeit bestätigte.
Aber > das ist Uninteressant für diese inquisitorischen Verfolgungshenker, Menschen-Verachter und Verfechter “Unnützen Lebens.”
Noch während der “Aufnahme” in den Knast bekam die Journalistin einen bedrohlichen Schwächeanfall. Sie musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Den Angehörigen wurde diese Maßnahme lange Zeit verschwiegen.
Eine aktuelle Presseanfrage an das zuständige Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße zeigen die Verrohungszustände der „Diener des Rechts“, die mit subtilen Mitteln eine Entrechtungszeit wiederbeleben, von der sie aber nie etwas gewusst haben wollen.
Zu dieser Anfrage erübrigt sich jede weitere Kommentierung.
Meine Damen und Herren des Amtsgerichts,
Betr: In der “Haftsache” Karin Hurrle
Das Amtsgericht wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wieso hat es der “Rechtsstaat” nötig, einer 72-jährigen politisch Inhaftierten, die aufgrund einer völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Verhaftung und wegen Verweigerung zeitnaher Einnahme ihrer Medikamente in ein Krankenhaus verbracht wurde, seit dem 8.09.2021 24 Stunden am Krankenbett gefesselt werden muss, obwohl sie von JVA-Aufseherinnen bewacht wird?
Warum ist es bei dieser Frau zudem notwendig, sie beim Toilettengang mit Fußfesseln zu terrorisieren?
Was hat Ihnen diese Frau denn angetan, dass Sie es offensichtlich nötig haben, sie wie eine Schwerverbrecherin bzw. Terroristin zu behandeln?
Hat sie wirklich nur einen Hauptverhandlungstermin versäumt?
Warum man es nötig hat, dieser mutigen Frau zur “Vorbereitung auf den Willkürprozeß” auch noch Verletzungen zuzufügen – diese Frage könnte nach den Mitteln dieser willkürlichen Strafbestandsauslegung dieser “schrecklichen Juristen” auch als “Verleumdung, Üble Nachrede und Beleidigung verfolgt werden. Und weil es hier sogar veröffentlicht wurde – diesmal durch SEK-Einsatz – alles schön “v e r r e c h t s t a a t l i c h” im Sinne des “Rechtsfriedens für die Verfolger. Ein schrecklicher und bedenklicher Zustand im Lande der freiheitlich-demogratischen Grundordnung!
Presseanfrage ans Amtsgericht Neustadt a.d. W. vom 13.09.2021
An welchen Punkt hat sich die Journalistin der “üblen Nachrede” schuldig gemacht, dass sie als der “Rechtsstaat” diese Frau wie im 16-Jahrhundert geschehen als Ketzerin durch die alten/neuen Inquisitoren mit diesen subtilen Mitteln gefoltert werden darf?
Wie interpretieren Sie derartige subtile Bestrafungsverhaltensweisen mit den “Behandlungsmethoden” missliebiger Menschen in diktatorischen und faschistischen Regimen?
Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 14.09.2021 notiert.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
Journalist
Das alles für die Wahrheit und nichts als die Wahrheit die von “diesen” Organen der “Rechtspflege” als “übler Nachrede” verrechtstaatet wird. Und das nennt sich dann – die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland “ist” garantiert!
Bis dato hat das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße auf die Presseanfrage vom 13.09.2021 nicht geantwortet. Über die “Hauptverhandlung” mit vorheriger subtiler Folter am 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt a.d.W. werden wir noch berichten. “Übel Nachgeredet” ein beliebter Straftatbestand betroffener und zurecht kritisierter Amtstäter und Rechtsbeuger, um Menschen den Mund zu verbieten und abzukassieren.
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