Staatliche Blitzer-Betrug-Abzocke (!)

Blitzer-Betrug durch die Behörden, den Behörden durchaus bekannt!

Trotzdem zocken sie weiter fleißig ab (!)

Bei stationärer Messung wird ab gefahrener Geschwindigkeit von 50 km/h erst bei 60 km/h geblitzt.
Bei der Mobilmessung wird die gefahrene Tachogeschwindigkeit von 50 km/h gemessen.

 

 

 

 

 

Warum ist das so?

Jeder Tacho im Auto ist ungenau, bei jedem Auto, und zwar ausnahmslos!

Deshalb besagt eine EU-Richtlinie 75/443/EWG: „Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.“ Das heißt: Für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 km/h betragen. Das wiederum heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h.

Autos mit hoher Geschwindigkeit und ungenauen Tachos auf Autobahn unterwegs

Der Sinn dahinter: Ungenauigkeiten in den Messungen sollen so kompensiert werden. Wegen der Ungenauigkeiten erlaubt der Gesetzgeber diese Tachoabweichungen. In der Regel sind die stationären fest betonierten Blitzer am Straßenrand so eingestellt, dass sie erst ab 60 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen auslösen. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h löst der „Überwachungsblitzer am Straßenrand“ ( Kosten 50.000,- € bis 100.000,-€ ) erst bei gefahrenen 61 km/h aus.  Das bedeutet: Plus Toleranzabzug von 4 km/h werden gefahrene 10 km/h durch Einstellung am stationären Blitzer erst gar nicht erfasst. Ein Bußgeldbescheid also nicht produziert. Das ist halt mal so. (!)

Bei mobilen Laser-Pistolen basiert die Messung  auf Lichtimpulsen, die vom Gerät gesendet und von den zu messenden Fahrzeugen reflektiert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird dabei durch die Laufzeit der Impulse und der Entfernung ermittelt.

Ach, so ist das;» die „gefahrene Tachogeschwindigkeit“ wird bei den mobilen Laser-Pistolen-Messern erfasst. Ist diese EU-Richtlinie bei den Behörden bisher – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht angekommen(?) Oder werden die stationären Blitzereinstellungen von 10 km/h mehr, aus Geldgier nicht beachtet? Die staatlichen Benutzer der Mobilgeräte messen nämlich die gefahrene Tachogeschwindigkeit, ohne die Blitzeinstellungen der stationären Anlagen nach EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Deshalb produzieren die staatlichen mobilen BlitzerAuflauerer im Wissen dieses Messbetruges Millionen an Bußgeldern für den Staat und vernichten Existenzen durch etwa »Führerscheinentzug«.

Mit dieser Frage musste sich dieser Tage auch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach, Akz. 49 OWi-942 Js 5968/21-773/21 befassen. Trotz eindeutigen Vortrags, ist die Amtsrichterin nicht ihrem unbedingten Ermittlungsauftrag nachgekommen, vorgelegte Beweise bzw. Argumente zu überprüfen. Offensichtlich des Staatsschutzes wegen wurde der Beschwerdeführer zur Bußgeldzahlung verdonnert und soll dann auch noch Gerichtsgebühren von an die 200,00 € plus das Bußgeld ablatzen. Das ist wissentlicher Betrug.

Ein Amtsgericht, das diese Gaunerei kennt und nichts dagegen unternimmt, macht sich zum Mittäter dieser gigantischen Irreführung zulasten des Autofahrers und der Autofahrerinnen.

Blitzer, der ab 60 km/h erst blitzt, ist EU-gerecht.

Deshalb wird unbedingt empfohlen, bei mobilen Laser-Messungen mit der Begründung von erheblichen Geschwindigkeitsungerechtigkeiten bei unterschiedlichen Messgeräten EINSPRUCH einzulegen. Kein Rechtsstaat darf seine Bürger so hinterhältig abzocken!

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Wie Polizei, Justiz und Politik auf einen Vorfall während der Pegida-Demotration am 12.01.2016 in Köln (nicht)reagieren!

Undercover-Provocateur > V-Mann > Pressemann?

Klicke hier zum Videotape

Zur Sache:

Bericht von Hardy Kaiser und Heinz Faßbender

Dieser Mann hat offensichtlich - so das Videotape - einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida - mit Presseausweis hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.
Dieser Mann hat offensichtlich – so das Videotape – einen Undercover-Provocateur beobachtet, der nach seiner Böllerwurf-Attacke aus dem Demozug der Pegida – mit Presseausweis (!) hinter die Polizeiabsperrungen verschwinden konnte.

Auf der Pegidademo in Köln geschieht Ungeheuerliches. Ein Mann wirft aus der Pegidagruppe einen Böller gegen Polizei und Presse und verschwindet dann mit einem Presseausweis hinter die Absperrung der Polizei. Ein Demonstrant fragt dann die Polizei, warum sie den Mann nicht festnahm. Eine Polizeibeamtin erwidert, dass der Mann einen Presseausweis gezeigt habe und man nichts machen könnte.

Die Redaktion stellt fest, dass sie weder Pegidaanhänger, Rechte, Nazis, Reichsdeppen oder noch ausländerfeindlich sind. Die Hetze, die allerdings gegen Kritiker der Selbstermächtigung von Merkel in der Flüchtlingspolitik betrieben wird, halten wir  für unerträglich. Die Redaktion bleibt gegenüber einer undurchsichtigen Politik von oben herab oder Entscheidungen des Systems durch Politiker,Beamte, Führungselitären oder Staatsjuristen äusserst kritisch. Undercover-Provocateur wird es wohl auf allen wichtigen politischen Veranstaltungen geben. Auch bei den Linken. Was diesen Fall so bemerkenswert macht, ist die Tatsache, dass es einen Beweis durch ein Videotape gibt, bei der eine Provocateursaktion hautnah erlebt wird und die Polizei den Störer (Straftäter) trotz Aufforderung nicht festnimmt oder die Personalien feststellen lässt.

Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kammen zum Einsatz.
Immerhin wurde die Demo aufgelöst und Wasserwerfer kamen zum Einsatz.

Deshalb hat sich das TV-Journalistenbüro entschlossen, der Sache durch Presseanfragen mal nachzugehen, wie es in einer Demokratie journalistische Pflicht ist.

Auch hier, eine erschreckende Gleichgültigkeit des Staates, der je nach Belieben alles dreht und wendet – oder auch nicht – und schon längst Verhaltensweisen an den Tag legt, die einem Unrechtsregime gleichkommt. Ja man kann schon sagen: Die DDR ist mit Merkel (IM – Erika) und Gauck (nur Kämpfer für seine eigene Freiheit und Privilegien) in der BRD angekommen.

Ach übrigens: Diese Anfragen hätte der anfragende Journalist – bei dieser Ausgangslage – auch für andere politische Veranstaltungen gestellt.

 

Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen....
Immer eine Domspitze Abstandswahrung bei kritischen Fragen….

Zunächst einmal wurde die Kölner Polizei angefragt:

 

Gesendet: Sonntag, 10. Januar 2016 um 13:46 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
Betreff: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook
Sehr geehrte Damen und Herren der Kölner Polizeipressestelle,

Ich überlasse einen Link zu einem Videotape auf facebook über eine Mitteilung eines Demonstranten an die Kölner Polizei bei der Pegidademonstration, sofort eine Person festzunehmen, der offensichtlich einen Böller gegen Polizeibeamten oder Journalisten geworfen hat und alsdann durch eine Polizeikette verschwinden konnte. Die Aufforderung, diesen Provokateur festzunehmen, wird dann durch eine Polizistin mit den Worten entgegnet, dass dieser Mann einen Presseausweis vorgezeigt habe und man nichts tun könne.

Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse....na denn!
Die Kölner Polizei hält Armlängenabstand zur kritischen Presse….na denn!

Eine Frau kommentiert dies dann sinngemäß mit den Worten – die Presse wirft also hier mit Böllern herum. Daraufhin wird der “Filmer” aufgefordert das Filmen zu unterlassen.!

Es wird gebeten, hierzu zeitnah eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Nach drei Tagen immer noch keine Reaktion auf die Presseanfrage. Jetzt geht es zum Innenministerium NRW.

nix gehört, nix gesehen, nix gesagt - aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache.....
nix gehört, nix gesehen, nix gesagt – aber beim Autofahrerblitzen geht es zur Sache…..

Gesendet: Mittwoch, 13. Januar 2016 um 11:40 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: pressestelle@mik.nrw.de
Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle des Innenministeriums NRW,

Ich bin "Jäger" und weis von nix... nur beim Blitzen bin ich fix..
Ich bin “Jäger” und weiß von nix… nur beim Blitzen bin ich fix..

Ich überlasse eine “Eilige Presseanfrage” vom 10.01.2016 an die Pressestelle der Kölner Polizei. Bis dato ist diese nicht beantwortet worden. Darauf muss ich allerdings bestehen. Bitte befassen Sie sich mit diesem gravierenden Vorgang. Denn es scheint offensichtlich, dass hier ein Pressekollege oder als ein Agent-Provocateur-Getarnter und angeblicher Pegidademonstrant eine Straftat begangen hat um der Polizei die Möglichkeit zu geben, die Demonstration zwangsweise zu beenden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich kein Rechter, kein Nazi oder Pegidaanhänger bin. Entnehmen Sie dieses aus der journalistischen Kurzvita, der Anlage beigefügt.

Freundlicher Gruß und ein frohes neues Jahr – wobei man in heutiger Zeit schon das Gefühl hat, dass neue Jahr ist wie das alte Jahr und schon wieder sehr sehr alt.

Heinz Faßbender
TV- Journalist

 

Der Eingang der Anfrage wird zwar bestätigt, eine Antwort kam dagegen nicht…..jetzt geht es zur Staatskanzlei.

 Wir singen uns die Welt ganz schön und bunt – Bürgerkritik nehmen wir dagegen nicht in den Mund…..lalala Hannelore Kraft…
Wir singen uns die Welt  schön toll und bunt – Bei Bürgerkritik trällern wir das Liedchen der Abstandsarmlänge und singen jetzt alle zusammen: Alaaf – Alaaf nee wat is et in Kölle so schön….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Montag, 18. Januar 2016 14:15
An: Vorzimmer Regierungssprecher NRW; Vorzimmer stellv. Regierungssprecher NRW; Renz, Heidi

Betreff: Fw: Eilige Presseanfrage bezüglich eines Videolinks auf Facebook

Werte Damen und Herren der Presseabteilung der Staatskanzlei NRW,

Wie Sie beim herunterscrollen lesen können, habe ich sowohl das Innenministerium als auch die Pressestelle der Kölner Polizei gebeten, mir zu einem Videoclip auf Facebook eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme abzugeben.

Bisher habe ich keinerlei Reaktionen erhalten. Dabei sind doch Behörden, die im Dienste des Volkes aktiv sein wollen, verpflichtet der Presse Rede und Antwort zu stehen. Warum nicht auch bei meiner Anfrage?

Könnten Sie als “Verfassungsorgan” im Sinne des NRW-Pressegesetzes nicht aktiv werden und ihre untergeordneten Behörden zu einer aussagefähigen Stellungnahme bezüglich meiner Presseanfragen veranlassen?

Der Wahrheitsfindung wäre damit ein großer Dienst erwiesen worden, falls die Staatskanzlei ihre Weisungsbefugnis dann auch wahrnimmt.

Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie....
Ein Hort der Transparenz und Offenheit auf weisungsgebundene Staatslinie….

Haben Sie dafür schon jetzt meinen ausdrücklichen Dank.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

Immerhin: Das Staatsministerium leitet die Presseanfrage wenigstens weiter > an die Kölner Staatsanwaltschaft.

 OStA Ulf Willuhn - Zur Zeit ein gefragter Mann - mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse...
OStA Ulf Willuhn – zurzeit ein gefragter Mann – mit üblichen Standartsätze für die kritische Presse…

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:21 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

Ihre Anfrage vom 13.01. bzw. 18.01.2016, die mir zuständigkeitshalber, da aktuelle strafrechtliche Ermittlungen betreffend, soeben weitergeleitet worden ist, vermag ich momentan allein mit dem Hinweis zu beantworten, dass der Sachverhalt hier bekannt ist und die Ermittlungen insoweit andauern. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Armlängenabstand überall von man hinschau - wie schön und sicher!
Armlängenabstand überall wo man hinschaut – nee wat is dat schön und sicher! >>>

Die Rückantwort in nur 16 Minuten….

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 11:37

An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

Ich darf Sie bitten, mich bezüglich meiner Anfrage unaufgefordert auf dem Laufenden zu halten.

Zwei Fragen seien noch erlaubt: Seit wann ermitteln Sie diesen Vorfall? Gibt es hierzu einen Anzeigeerstatter?

Für die Beantwortung haben Sie vielen Dank

vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse
>>>…..vor allem zur kritischen und nachfassenden Presse!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender
TV-Journalist

 

Aber auch die Staatsanwaltschaft ist hier von der schnellen Truppe bei ihrer Armlängen-Abstands-Transparenz-Politik…

Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau…
Die Informationsverarbeitung der Staatsanwaltschaft Köln auf hohen Niveau.

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 11:58 Uhr
Von: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Faßbender,

die momentan möglichen Auskünfte haben Sie erhalten. Mehr ist zu der Sache im Hinblick auf die aktuell andauernden Ermittlungen momentan nicht mitzuteilen.

Ihren Wunsch auf unaufgeforderte Unterrichtung muss ich leider zurückweisen, da mich gegenüber der Presse eine Neutralitätspflicht trifft, die jedwede proaktive Informationsverbreitung ausschließt. Es bleibt mir daher nichts anderes übrig, als Sie zu bitten, im Falle fortbestehenden Interesses selbstständig nachzufassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

Das TV-Journalistenbüro reagiert erbost!

 

Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein, und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen wir: „Kölle Alaaf“ ….
Sie hören ab, sie spähen aus, sie filmen alles, sie zwingen zu Aussagen, setzen V-Leute ein und selbst unterliegen sie keiner Kontrolle – und wat singen jetzt all: „Kölle Alaaf“ ….

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 13:02
An: Willuhn, Ulf
Betreff: Aw: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Pressesprecher,

Ihre Auskunftsverweigerung bezogen auf meine zwei Fragen, halte ich für ungewöhnlich und auch bemerkenswert. Ein Ermittlungshindernis ist nicht erkennbar und/oder von Ihnen dargetan. Deshalb bitte ich um zeitnahe Beantwortung.

Daraus erfolgt die weitere Frage, ob der Staatsanwaltschaft Köln ein Verfassungsschutz – V-Mann – Einsatz ebenso wie ein Undercover-Provocateur- Einsatz durch andere Behörden oder staatliche Organisationen bekannt geworden sind oder in diese Richtung ermittelt wird?

Bitte teilen Sie mir auch begründet mit, ob Sie als Behörde hier in diesem Einzelfall geprüft haben, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher steht als die standardmäßig genannten Nichtgründe keine Auskunft zu erteilen, was allerdings gegen eine Auskunftspflicht spricht.

Herzlichen Dank!

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Jetzt kommt die totale Arroganz der Macht >> vielleicht zur Verschleierung eines V-Mann – Einsatzes? Wer weiss das schon, wenn nicht der Staat selbst und der ist bekanntlich zu Allem fähig!

man könnte diese Reaktion auch so deuten. >> Informationen geb ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht ....denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner....
Man könnte diese Reaktion der StA-Köln auch so deuten. >> Informationen geb` ich nicht – nein, nein die gebe ich nicht, denn das Eis auf dem ich stehe wird immer dünner.

Sehr geehrter Herr Faßbender,

abermals muss ich Sie bitten, sich angesichts der laufenden Ermittlungen mit der Bestätigung der Existenz eines den von Ihnen benannten Vorfall betreffenden Ermittlungsverfahren zu begnügen.  Auf weitere Anfragen gleichen oder gar erweiterten Inhalts vermag ich keine weitere Reaktion meinerseits mehr in Aussicht zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Willuhn
Oberstaatsanwalt

 

Selbstverständlich muss das beantwortet werden:

Gesendet: Donnerstag, 21. Januar 2016 um 15:47 Uhr

Für Wahr - für Wahr...
Für Wahr – für Wahr…

Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Ulf.Willuhn@sta-koeln.nrw.de
Betreff: Aw: AW: AW: Ihre Anfrage vom 198.01.2016

Sehr geehrter Herr Staatsvertreter Weisungsgemäß,
Ich werde Ihre staatstypische, bornierte und impertinente Arroganz gegenüber der Presse – und Öffentlichkeit >  bei Fragen, die  nicht in Ihren Gusto passen < der interessierten Öffentlichkeit zuführen. Man kann nur noch erschrocken sein über ein derartiges“Staatsverhalten“, in einem von Ihnen so bezeichneten transparenten und demokratischen Rechtsstaat: Das war doch bei der NSU-Verbrecherbande auch so.
Ich bin einfach nur noch entsetzt und traurig >>> und befürchte für die demokratische Zukunft des Landes das Allerschlimmste. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung in dieser Angelegenheit.
Mit Ihnen gebührender vorzüglicher Hochachtung.
Heinz Faßbender
TV-Journalist

Fazit:  Hier stimmt was nicht! 

 

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Deshalb Hinweis an die Angefragten:

Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Haben Sie das verstanden?