Pressemitteilungen zum Thema Justiz-“Entscheidungen”!

Wer informiert ist muss handeln!
Wer informiert ist muss handeln!

Auf dieser Seite werden wir Pressemitteilungen von engagierten bürgernaher Institutionen und Personen veröffentlichen, die sich mit dem Thema Justizalltag beschäftigen.

Eine Justizskandalgeschichte die entsetzt.

FotoAndreaVorlaender10.08. 2014 Gießen : Andrea Vorländer, ehemals Kreisvorstand der Piraten des Landkreises Gießen ist gestern Nacht an einem schweren Krebsleiden verstorben.
September letzten Jahres, nach der ersten Gerichtsverhandlung von Dennis Stephan im Landgericht Gießen, hat sie von ihrer Erkrankung erfahren. Sie war als Bürgerrechtlerin regelmäßig Prozessbeobachterin und hat auf Twitter veröffentlicht. Kurz nachdem ihre Erkrankung bekannt wurde, hat die Sozialpädagogin Christina Herr, die als Gutachterin vom Amtsgericht Wetzlar eingesetzt wurde, dem Gericht empfohlen, Andrea das Kind wegzunehmen. Die Empfehlung war auch mit der Erkrankung begründet.
Die gewaltsame Herausnahme ihres Sohnes noch im Herbst letzten Jahres hat Andrea völlig zusammenbrechen lassen. Die Ärzte haben mir gegenüber noch sehr verhalten gesagt, dass dieser Schock ihrer ohnehin schweren Erkrankung selbstverständlich  abträglich sei. Andrea hatte seit der Herausnahme ihres Sohnes immer wieder Weinkrämpfe und musste von ihrem Ehemann wiederholt in die Klinik gebracht werden. Gutachterin Herr, die Verfahrensbeiständin Martina Z. in Fernwald und das Jugendamt Kreis Wetzlar boten Andrea ohne vernünftigen Grund nur begleitete Umgänge mit ihren Kindern an, die viele Kilometer entfernt waren. Die konnte sie ohne Fahrzeug, das ihr Ehemann zur Berufsausübung brauchte aufgrund der Entfernung und ihrer Erkrankung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln wahrnehmen.
Erst nach einem öffentlichen Aufruf, den ich völlig empört auch an das betroffene Jugendamt und an die Verfahrensbeiständin verschickte, nachdem Andrea ins Hospiz musste, hat der Richter am Amtsgericht Wetzlar dafür gesorgt, dass die Kinder sich von ihrer Mutter verabschieden konnten. Das Oberlandesgericht blieb trotz Eilantrag stumm. Sterben gehört nunmal zum Leben und kann nicht in hygienisch abgeriegelte Institute abgeschoben werden, sonder es ist ein natürlicher Vorgang zu dem Kinder mit dazu gehören.

Die Deutsche Direkthilfe will dem Ehemann von Andrea bei den Bestattungskosten und bei der Abwicklung der Bestattung zur Seite stehen und für die Kinder von Andrea Geld sammeln, das Geld auf einem Sparbuch deponieren, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit umgehend zur Verfügung haben. Beteiligt Euch bitte zahlreich – auch wenn es nur kleine Spenden sind

Bitte um Hilfe:

Überweisung

Einzahlungen bitte nur mit Verwendungszweck: Kinder  Andrea Vorländer  versehen, damit wir und das Finanzamt Bonn die Beträge zuordnen können.

Deutsche Direkthilfe
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 37 370 205 00000 13 111 00
BIC: BFS WDE 33 XXX

24.03.2014, Duisburg – Am Montagvormittag wurde die Duisburger Beratungsstelle des Vereins FAMILIENWOHL e.V. i.G. in der Moerser Straße durchsucht. Ziel der Durchsuchung war offenbar die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Computern und Datenträgern, auf denen Tonaufzeichnungen vermutet werden, die die Handlungen und das Vorgehen der Jugendämter und der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit im Familienrecht darlegen.
Hausdurchsuchung bei FAMILIENWOHL in Moers (Symbolbild)

Der Vorsitzende des Vereins soll bei der Aktion per Haftbefehl festgenommen worden sein. Die zuständige Polizeistation bestätigte die Festnahme einer männlichen Person. Laut Auskunft der Polizei sei der Festgenommene wieder auf freiem Fuß. Der Betroffene konnte noch nicht erreicht werden, sein Aufenthaltsort ist derzeit nicht bekannt.

Die Hausdurchsuchung und Festnahme fanden unmittelbar vor dem Geburtstag eines der KInder des Betroffenen statt. Ob ein Zusammenhang besteht, ist noch unklar.

 

MITTEILUNG AN ALLE REDAKTIONEN MIT DRINGENDER BITTE UM SOFORTIGE VERÖFFENTLICHUNG

Roland Rehmet iwählte ebenfalls den Freitod - hier m August 2012 bei einer Demonstration für die Rechte der Väter in Berlin. Rehmet sah diesen Kampf als seinen Lebensinhalt an. Foto: RUEGA
Roland Rehmet wählte ebenfalls den Freitod – hier im August 2012 bei einer Demonstration für die Rechte der Väter in Berlin. Rehmet sah diesen Kampf als seinen Lebensinhalt an.
Foto: RUEGA

Vater wählt den Freitod – Unterdessen der 2. Vater (siehe Foto) der den Behörden- und Justiz-Terror nicht mehr aushielt. 

Behörden u. Justiz -Wacht endlich auf und Erkennt Euren Terror gegen die Menschlichkeit!
Behörden u. Justiz -Wacht endlich auf und Erkennt Euren Terror gegen die Menschlichkeit!

22.02.2014, Berlin/Mönchengladbach – Werner N. ist der zweite Vater innerhalb weniger Tage, der die Machenschaften der deutschen Kinder- und Jugendhilfeindustrie und die staatliche geförderte Entfremdung zwischen Eltern und ihren Kindern mittels Zersetzungstechniken und seelischen Quälereien nicht mehr ertragen konnte. Der Vertriebsingenieur und Vater zweier Kinder nahm sich laut Kriminalpolizei Mönchengladbach in der Nacht zu Donnerstag in seiner Wohnung das Leben. Er hinterlässt eine 26-jährige Tochter und einen vierjährigen Sohn, die er über alles liebte.

Werner war der hiesigen Redaktion als sehr sympathischer Mensch persönlich bekannt. Er war regelmäßig auf den Weltkindertagen in Bonn und Köln vertreten. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement bei öffentlichen Veranstaltungen war er erster Vorsitzender des Essener Elternvereines EfKiR (Eltern für Kinder im Revier) e.V. und setzte sich auch dort stets für Kinderrechte ein.

Werner musste am Familiengericht in Mönchengladbach selbst erleben, wir er systematisch aus der väterlichen Verantwortung für seinen vierjährigen Sohn gedrängt wurde. Er fühlte sich vom Familiengericht, vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach (NRW)  systematisch entrechtet und kriminalisiert und vor allem von staatlichen Stellen immer wieder aktiv daran gehindert, mit seinem geliebten Sohn Umgang haben zu können. Er ist ein weiteres Opfer der -trotz ständiger Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen der Menschenrechte im Bereich des Familienrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte- weiter praktizierten tagtäglichen Demütigung, Diffamierung und Entrechtung von Eltern in Deutschland. Werner hat zuletzt jeden Glauben daran, Deutschland wäre ein Rechtsstaat, in dem auch seine Rechte und das Recht seines kleines Sohnes auf seinen Vater geachtet und geschützt werden, vollständig verloren.

In stillem Gedenken

Direkter Link zu dieser Pressemeldung:
http://pr.dernachrichtenverteiler.de/politik-recht/1276-vater-waehlt-freitod/

 

 Beim Kölner U-Bahn-Bau wurde offenbar gepfuscht. Trauernde, die zum Gedenken an die beiden Opfer des Archiveinsturzes Kerzen aufstellten, ahnten das schon vor Jahren. (Foto: Foto: ddp)

Beim Kölner U-Bahn-Bau wurde offenbar gepfuscht. Trauernde, die zum Gedenken an die beiden Opfer des Archiveinsturzes Kerzen aufstellten, sagten das schon vor Jahren.
(Foto: Foto: ddp)

Pressemitteilung von “Köln kann auch anders” vom 14.02.2014

Wie heute (14.02.2014) in einer Pressemitteilung von “Köln kann auch anders” bekanntgegeben, haben sechs Mitstreiter unserer Bürgerplattform namentlich Strafanzeige gegen den geschäftsführenden Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel und das im Jahr 2009 für den U-Bahn-Bau verantwortliche KVB-Vorstandsmitglied Walter Reinarz erstattet. Sie gehen davon aus, dass beide Personen es mehrfach unterlassen haben, auf Warnsignale angemessen zu reagieren und daher Mitverantwortung für den tragischen Verlauf der Ereignisse tragen. Durch die Strafanzeige soll verhindert werden, dass diese Verantwortung durch Eintritt der Verjährung ungeklärt bleibt.

Strafanzeige gegen die Verantwortliche des Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03.03.2009

 

 

Die Justiz ist nur noch grausam.
Die Justiz ist nur noch Grausam.

Eine Pressemitteilung des juristischen Forschungsinstitutes für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung.de.

Mit einer Aufsehen erregenden Aktion zeigen fast 30 Nachbarn, die teils seit Jahrzehnten neben einer heute 89 jährigen Dame wohnen, Zivilcourage und großes Bürger-Engagement! Sie wenden sich gegen das Besuchsverbot, das das Augsburger Amtsgericht für eine unter Betreuung gestellte Rentnerin, als verfahrensüblich bezeichnet.

Seit Jahren kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung und Leiter des stiftungseigenen Forschungsinstituts für Betreuungsrecht Prof. Dr. jur. Volker Thieler das geltende Betreuungsrecht und insbesondere die Praxis der aufgrund der steigenden Zahl an Betreuungsfällen vielfach überforderten Gerichte. Er sieht in der Einschränkung des Besuchsrechts, das bis zur völligen Isolierung des Betreuten reichen kann, eine Verletzung von Persönlichkeits- und damit auch Menschenrechten.

Über 90 Prozent der deutschen Bevölkerung kennen das geltende Betreuungsrecht mit den im Einzelfall oft extremen Auswirkungen nicht. In diesem Zusammenhang weist Prof. Dr. Volker Thieler vor allem auf die Notwendigkeit der Erstellung einer entsprechenden Vorsorgevollmacht hin. „ Auch in dem vorliegenden Augsburger Fall hätte durch eine Vorsorgevollmacht die Einsetzung eines gerichtlich bestimmten Betreuers, der für den Betreuten ein völlig unbekannter Mensch ist, wahrscheinlich verhindert werden können.“

09.01.2013 Pressemitteilung des PM Institut für Betreuungsrecht – Kontaktsperre durch das Amtsgericht Augsburg für eine 89 jährige alte Dame

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