Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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15 Gedanken zu „Jusitzreform für Deutschland !“

    1. Die EKD (vertreten durch das Bezirkskirchenamt Dresden, Olaf Nilsson)
      beschuldigt den Freistaat Sachsen (vertreten durch die Justizministerin

      Katja Meier GRÜNE<) das falsche Gerichtsprotokoll ? C 92/91
      Riesa; 10.1.92
      für richtig beschieden zu haben!

      Liebe Juristen,

      lasst die schwerwiegende Anschuldigung
      nicht unaufgeklärt! Fordert Aufklärung!

  1. Vielleicht sollte man eine außerparlamentarische Bürgerverfassungsversammlung gründen und in einer Nachbildung des Raumes und zwar ebenfalls in Bonn wo der sogenannte Parlamentarische Rat getagt hatte. Parlamentarischer Rat nannte sich die verfassunggebende Versammlung, die vom 1. September 1948 bis 8. Mai 1949 das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgearbeitet hat, das am 23. Mai 1949 unterzeichnet und verkündet wurde. Wir wollen aber eine Verfassung beschließen, mit den Ideen der Justizreform.

    1. Wenn man sich lange genug mit der Thematik beschäftigt hat, wie ich, wird man feststellen, dass das Grundgesetz allem genügt, es nicht neues benötigt wird, doch es endlich an der Zeit ist, dass die Menschen in Deutschland ihre Grund- und oder Menschenrechte kennen und die auch durchsetzen.

      Auf der Ebene der Bundesgerichte klappt das schon so einiger maßen, weiter unten lässt es stark zu wünschen übrig.

      PS: Für wen gilt denn überhaupt das Grundgesetz? (Wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙂 )

  2. Wie kann konkret unterstützt werden? (Auch wenn das Titelbild des Beitrages mehr als daneben ist, auch hier kläre ich konkret auf)
    ♥75 Jahre Urteile im Nürnberger Juristenprozess♥
    ♥Ein orga­ni­siertes System der Grau­sam­keit und Unge­rech­tig­keit♥
    ♥Ähnlich auch heute noch so♥
    Ich liefere gerne die Erkenntnisse, dass sich bis heute noch nicht unbedingt viel verändert hat. Es werden noch immer arme Menschen, Verheiratete, Kinder in verschiedenen Bereichen verfassungswidrig benachteiligt.
    Ich selbst erhaltene seit fast 2 Jahren keinerlei Sozialleistungen, obwohl aus dem Sozialstaatprinzip jeder Mensch einen Anspruch auf würdevolles Leben hat und aus dem ICESCR sogar den Anspruch auf angemessenen Lebensstandard.
    Wer genaueres wissen will, darf sich gerne an mich wenden. Ich stehe gerne für die konkrete Darstellung inklusive menschenrechtskonformer Beweisführung zur Verfügung!
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/75-jahre-urteile-nuernberger-juristenprozess-nationalsozialismus-amerikanischer-militaergerichtshof-ns-regime/?r=rss&fbclid=IwAR3eIKus6iFCq–vFYJYIK6fUk5v9uN2mk9zVdAnOEA0rPoU3RzMtftDAtc

    1. Was bringen überlangen verfahren ,wenn Gerichte vorsätzlich den Beklagten Recht geben und ein vorgefertiges Urteil in der Schublade haben. Ich spreche da aus eignen Erfahrung . Verfahren 50 Monate gedauert mit 1300 Monate abgespeist und die Gerichtskosten und Anwalt musste auch bezahlt werden übrig geblieben sind 650 euro und Gericht schreibt im Urteil fürstlich entschädigt. Da fühlt man sich an der Nase rumgeführt. Verzögerungsrügen machen verfahren nicht schneller denn die Gerichte bummeln weiterhin …

  3. Hallo Frau Kern,

    in der Tat haben Sie mit der von Ihnen thematesierten Materie durchaus Recht, keine Frage. Die Forderung nach einer klassischen Justizreform ist in disem Lande gegeben aber die interessiert derzeit niemanden mangels öffentlichem Interesse. Dies erkennen Sie schon an der Haltung der entsprechenden Stellen innerhalb des Parlaments. Schauen Sie sich den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags an. Hier landen viele Justizopfer und versuchen sich Gehör zu verschaffen. Das Ergebnis ist fast immer das Gleiche: Richter sind frei in ihrer Urteilsfindung nd dies bekommen Sie gesagt. Basta! Siehe auch Artikel 97 Grundgesetz. Dies ist ein Artikel, der alles im Keim erstickt, wenn er juristisch geschickt angewendet wird. Deshablb muss dieser auch überarbeitet werden. Dies erfordert aber wieder eine 2/3 Mehrheit im Parlament, um einen Artikel zu ändern. Darüber hinaus sollte es Richtern verboten werden Nebeneinkünfte zu haben. Damit ist seine Unabhänigkeit nicht mehr gegeben. Sie sprachen in Ihrem interessanten und durchdachten Papier zur Verbesserung der Justiz auch an, dass die Rentenzahlungen durch den Staat an einen zu Unrechtverurteilten gezahlt werden. Dies ist richtig. Aber warum zahlt der Staat keine Rentenversicherungsbeiträge generell nicht für inhaftierte Bürger, die in die Rentenversicherung? Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass ein Verurteilter doppelt bestraft wird. Man bekommt dies nicht in einer JVA gesagt, dass keine Renteneinzahlungen erfolgen, wenn man arbeitet. Bedenken Sie, der Stundenlohn ist in manchen Bundesländern zwischen einem und zwei Euo anzusiedeln. Der Betroffene muss zunächst selbst nachzahlen. Hinzu kommt ein Verpfelgungsgeld pro Tag und für alle drei Mahlzeiten von 2,95 Euro in NRW. Ein Flüchtling erhält Essen in einer Notunterkunft in NRW im Werte von rund neun bis 13,50,- Euro am Tag. Der ist also mehr Wert und es entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Ein deutlicher Unterschied, der sich auch in der Qualität sehr deutlich niederschlägt. Dies sollte in der neuen Justizreform eingeführt werden. Darfüber hinaus sollte ein Justizopferbeauftragter eingeführt werden, der ähnlich eines Wehrbeauftragten der Bundeswehr handeln kann und sollte. Diese zentrale Stelle sollte dann der Anlaufpunkt für alle Justizopfer werden, die von dort aus auch betreut werden. Keinesfalls auf Landesebene. Dann verwässert das und ist nicht zielführend. Die Länder bekämpfen einander.
    Richter und Staatsanwälte dürfen vor einer Strafverfolgung im Amt nicht geschützt werden. Bei einer Verfehlung sollte nicht nur die berufliche Ablösung erfolgen, sondern auch die sofortige Versetzung auf einen anderen Posten. Bei erneuter Verfehlung, Entlassung aus dem Staatsdienst und Nichtzulassung als privater Anwalt oder Rechtsberater.
    Die Forderung für einen Hafttag 200,- als Entschädigung zu erhalten ist gut. Dabei sollte aber auch noch berücksichtigt werden, dass zusätzlich und nach der Position der jeweiligen Person noch der “Rufschaden” hinzu kommt. Wenn Sie gebrandmarkt sind und dadurch keinen beruflichen Anschluss mehr finden, sind die 200,- Euro zu wenig. Obendrauf muss dann noch eine Pauschale kommen, die diese Rufschädigung individuell abdeckt. Also abhängig von der beruflichen Tätigkeit.
    Eine Justizreform auf den politischen Wege zu bringen erfordert sehr viel Lobbyarbeit , Gedult und da liegt der Hase im Pfeffer. Eine solche Reform ist heute nicht auf der Agenda der Politik, weil es keinen interessert dort. Dieses Interesse muss erst geschaffen werden. Vorstellbar ist hier ein Kanal auf Youtube oder vergleichbaren Plattformen auf denen in regelmässigen Abständen eine Sendung mit dem Titel: Justizskandale, Justiz im Fadenkreuz oder dergleichen, die von Ihnen aufgeführten Punkte journalistisch aufbereitet und einem Publikum aufzeigt wo die wirklichen Probleme liegen, die tausende Menschen betreffen. Interviews mit Betroffen, Diskussionsrunden mit Experten, Politikern, Reportagen etc. dies ist alles möglich. Finanziert über Spenden, die die Zuschauer dem TV-Team spenden, damit die wiederum gute Storys machen können. Der technische Aufwand dafür ist geringer als man denkt. Es gibt zahlreiche Beispiele wie dies funktioniert bei alternativen Medien und der Kostenaufwand ist geringer als man es erwartet. (Zum Beispiel Peter Weber, Hallo Meinung, das dritte Jahrtausend, Gerry Weber etc.) Doch etwas Geld muss da sein. Nur so kann auf eine lange Zeitache entsprechend das Thema in der Öffentlichkeit plaziert werden. Hinzu kommen dann noch andere soziale Medien. Sie werden sehen, dass dies nicht schnell geht, sondern Zeit braucht aber dennoch möglich ist. Hinzu kommen vielleicht noch Informationsveranstaltungen im politisch-parlamentarischen Raum, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und was verbessert werden muss. Durchaus auch im Rahmen von Kongressen zu machen, bei denen verschiedene Redener zu Wort kommen. Finanziert über Ausstellungsbeiträge, wenn dort Anwätspraxen etc. ausstellen wollen oder reden möchten. Das kostet dann eine Gebühr. Solche Veranstaltungen sind später sehr wichtig, um die zusammenzubringen, die so etwas im Parlament auch nach vorne bringen können. Aber auch dies kostet locker vier bis sechs Jahre Zeit. Vielleicht sogar mehr.
    Ihre Ansätze finde ich sehr zielführend und schlüssig. Gespannt bin ich auf die Antwort des Bundesministeriums für Justiz, die bekanntlich auf solche Schreiben meist nicht reagieren. Leider! dennoch tolle Arbeit von Ihnen Frau Kern. Meine Unterstützung haben Sie. Ihr Thomas Meuter

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