Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Für das Jahr 2018 gibt es über 220.000 registrierte Beleidigungsfälle. Größte Anzeigegruppe: Staatsanwälte, Richter und Beamte. Der Bürger wird fast immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und das kostet erstmal Gebühren, für den Normalsterblichen – im voraus selbstverständlich. Geld her – sonst fäng die Justiz überhaupt nicht an, dass Persönlichkeitsrecht eines normalen Bürgers über das Zivilrecht zu schützen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Der Staat – Die beleidigte Leberwurst!

Aber wehe ein Staatsanwalt, Richter oder Beamter fühlt sich beleidigt, dass ist er oft schon, wenn man mal offen die Meinung sagt. Dann werden mit enormen Aufwand Kritiker verfolgt, sogar regelrecht zertrampelt und hinterhältig ausgenommen. Denn dieser Staat fühlt sich trotz enormer Willkür- und Unrechtshandlungen immer im „Recht“. Das war schon zu allen Zeiten so – in Deutschland! Die “grauen Zeiten” sind nicht vorbei!

Ein kurze Erklärung zum Beleidigungsparagrafen 185 StGB die diese Jusristen als indirekte Einnahmequelle ausnutzen, um sich selbst mit Gehaltsschecks zu bedienen:

Ich sag`s mal so….denn diese Abzockerei  durch die Justiz geht gar nicht!

 

Um sich die Dimension dieser 220.000 (2018) registrierten Beleidungsverfahren vor Augen zu halten, sei nur eine grobe Aufrechnung erlaubt.

Wenn von den 220.000 Beleidigungsverfahren nur 120.000 mit einer Geldstrafe von 1000,- € (meist ist es mehr) durch die angeblich Beleidigten „gerächt“ wird, dann ergibt dies eine Einnahmesumme fast immer für den Staatshaushalt von 120.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten.

Geht man sehr grob von einem Bruttogehalt eines Staatsanwaltes, Richters oder Beamten von ca. 6500,-€ aus, können von diesen Sanktionierungseinnahmen 18461 Typen aus diesen Berufsgruppen für einen Monat ausgehalten (versorgt) werden.Ganz schön teuer diese Typen, die uns das neben Steuern und Abgaben und Weiteres auch noch rauspressen.

In der deutschen Justiz werden ca. 34000 Staatsanwälte und Richter aller Gerichte und Instanzen ganz fett durchgefüttert. Also ein sehr lukratives Geschäft mit dem Beleidigungsparagrafen 185 StGB für diesen Richter&Beamten-Staat! Mit Gerichtskosten für jede nur erdenkliche Handlung benötigt der gesamte Justizapparat keine Staatsknete. Die Justiz erwirtschaftet für Bundes- und Landeshaushalte zusätzliche Einnahmen, in unbekanter Höhe.

Für viele Menschen ist das Landgericht Erfurt die “Achse des Bösen”.

14.04.2020  – Bitte lesen Sie auch den aktuellen Artikel :  Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

 

BVerfG zum § 185 StGB

Obwohl diese Entscheidung des BVerfG 1 BvR 3217/14 zum § 185 StGB aus dem Jahre 2015, haben sich die Verfahren von über 118.000 (2015) auf über 220.000 (2018) erhöht. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Werturteile, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, unterfallen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gleich ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist und ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Auch eine polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung grundsätzlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

BVerfG 1 BvR 3217/14 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 28. September 2015 (LG München I / AG München)

 

 

Die beleidigte Staatsleberwurst!

 

Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland

Auch Claudia May aus Erfurt hat es mal wieder getroffen (Klicken Sie den ersten Teil der Geschichte May) .  Die ehem. Richterin des Thüringer Oberlandesgericht – Rita Pesta – die eine Wohnung als erste Bauauftraggeberin des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienkriminellen Stefan Lagler „gekauft“ hat, will die Beleidigte sein. Mit etlichen Strafverfahren auch gegen ihren Rechtsanwalt Gregor Heiland wird der Spiss durch die Erfurter Justiz einfach rumgedreht und nicht nur die Lebenszeit mit viel Papier für Nix und Wiedernix geraubt, sondern solange hin und her schwadroniert bis man die Kritiker, Rechteeinforderer, Engagierte, Anständige und sogar Rechtsanwälte wegen kritischer Schriftsätze durch die Instanzen gejagt und ausgenommen wurden. Das ist eine Kriegserklärung gegen ihren eigenen “Rechtstaat”, den sie Vorgeben doch nur verteidigen zu wollen. .

Sie behaupten, dass durch die Tathandlung (ihnen wird zur Last gelegt) der Beleidigung auch eine  Ehrverletzung ihrer Personen vorliegt, die geeignet wäre, den Amtstäter verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.  –  Kann man diese Gruppe in der zivilisierten Gesellschaft überhaupt noch “verächtlich” machen? Sie fabulieren, dass sei eine Verletzung ihrer Ehre wegen ihrer aussergewöhnlichen besonderen Stellung und Persönlichkeit, also das sei in etwa wie Majestätsbeleidigung und dementsprechen hart abgestraft gehört, obwohl sie tagtäglich die Ehre und die Persönlichkeitsrechte des „gemeinen Volkes“, die ihr Leben zwangsweise finanzieren müssen, ständig mit ihren Füssen zertreten.

 

Das ist die Ausnutzung des Strafrechtes auf eine pervertierte Art und Weise – denn sie gehen in urdeutscher Beamten-Denke davon aus, dass sie einen höheren Anspruch auf Achtung ihrer „Persönlichkeit“ haben, als der „normale Mensch“, der bei klarer Kante und wahrer –  harter Worte oder schriftlicher Eingaben wegen unterstellter Missachtung bzw. Beleidigung durch diese Gruppe umgehend und mit aller Härte die „Sonderbehandlungen“ des realexistierenden „Rechtsstaates der grundgesetzlich garantieren Presse- und Meinungsfreiheit” erfahren muss. Ein Strafverfahren als Umerziehungslager, damit es im Lande ruhig bleibt und sie weiter schalten und walten können wie schon immer.

Grundgesetz Art 5

 

Eine Prozessfortsetzung weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt ist für Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  terminiert.

Die angeblich so überlastete Justiz schafft sich ihre Verfahren selbst. ( Man hat ja sonst nichts zu tun.) Mit großem Aufwand wird den Betroffenen der Mund über dieses miese Strafrechts-Beleidigungs-Spielchen verboten (zugehalten). Die Wahrheit hat keinen Platz in der deutschen Justiz und jeder der es wagt die Wahrheit zu sagen wird über den Beleidigungsparagrafen gezüchtigt. Schon immer. Die Gruppe der angeblich Beleidigten sitzen dann über “ihr eigenes beleidigtsein” selbst-herrlich zu Gericht. Die meisten müssen teils hohe Geldstrafen zahlen. Immer mehr Menschen werden sogar zu Haftstrafen gemassregelt (ihrer Freiheit beraubt), weil sie davon ausgegangen sind in diesem Land könnte man seine Meinung auch mit klaren Worten offen kundtun.

So schützt sich die Justiz gegen Kritiker, um Missbrauch und Willkür ihres „hoheitlich angeordneten “Staats”-Gewalten-Terrors“ zu vertuschen. Auch in diesem „Verfahren“ gegen Claudia May ist das so. Die thüringer Justiz ist da ganz rigoros. Schlimmer wie zu DDR-Zeiten, berichten viele Betroffene.  Jeder der die Wahrheit liebt und dieses Justiz-Kartell der Niedertracht kritisiert – wird stasi-faschistoid drangsaliert obwohl die Verursacher dieses Staats-Terrors gegen die Anständigen im Lande die schrecklichen Amtstäter (Juristen) in urdeutscher Gesinnung selbst sind.

Die Amtstäter in Erfurt müssen auch unbedingt verhindern, dass der Erfurter Immobiliendiebstahl gegen die Geschwister May , durch alle Instanzen unterschiedlicher thüringer Gerichte abgesegnet und durch Erfurter Behörden mit faschistoider Härte durchgetreten wurde mit grundgesetzlich-garantierten-rechtsstaatlichen Mittel der Wahrheitsfindung dieser Skandal der Entrechtung einer Landesbeamtin öffentlich aufgearbeitet wird.

Die Opfer werden gejagt, die Täter geschützt. Stefan Lagler abgesichert vor der Presse.

Und dann regnet es Beleidigungsanzeigen, um eigenes kriminelles Handeln geheim zu halten.

 

So schützen sie den Immobiliendieb und sich selbst. Für das “Böse” ist die Justiz immer der Schutzpatron gewesen.

Denn eines ist jetzt schon durchgesickert:

Der Kriminelle (so die Staatsanwaltschaft Erfurt) Stefan Lagler, der den Geschwister May ihre Immobilie in Tateinheit mit städtischer Unterstützung durch Urkundenfälschung widerrechtlich angeeignet hat, ist mit vielen Mächtigen aus Erfurt wegen schmieriger Immobiliengeschäfte schon in der DDR und jetzt als der Mann für´s Grobe verbandelt.

 

Und diese „tollen“ Geschäftsverbindungen dürfen doch nicht durch diese Claudia May und ihren Bruder gestört werden.

Hier Filme zum Kampf der Claudia May und ihren Bruder Michael May um ihre Immobilie.

Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 1: Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 2 : Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May – Ein Film von Heinz Faßbender

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Die Justiz zockt überall ab!

Five Star Bergisch Gladbach – beauftragen einen Abmahnbanditen um Kritiker Mundtot zu machen und auszunehmen.
Für diese Nummer bisher an die 2100,-€ verlangt und es wird vermutlich noch mehr.

Wie der bekannte Abmahnbandit Jörg Faustmann aus Langenfeld (NRW/Rheinland) und Five Star Fitness Bergisch Gladbach GmbH in Bergisch Gladbach zusammen mit der Justiz den unabhängigen Journalisten Heinz Faßbender abzockt, lesen Sie hier:

 

Hier Klicken: Five Star Fitness Bergisch Gladbach – zwei kritische Filme über das “Geschäftsgebahren” dieser Fitnesskette – und die abartigen juristischen Folgen!

 

 

 

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Diese Seite wurde vom 7.05.2020 bis zum 25.05.2020 über 10.000 mal besucht.

12 Gedanken zu „Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!“

  1. Die Richterin des Amtsgericht Erfurt, Frau Renate Marx, ist erfolgreich durch die Zwangsräumungsbeklagten Erfurter Geschwister May vom Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschlüssen, Az. VerfGH 5/03 und 6/03, eines besseren belehrt worden. Ihre Zwangsräumungsurteile wurden aufgehoben.
    Dem “staats- und justizgeschützten” staatsanwaltschaftlich ermittelten Täter: Stefan Lagler, Az. 180 Js 22533/03 ff., der seit der sog. Wende 1990 ff. mit meinem Erbeigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, handelt, entgeltlich vermarktet und mit polizeilicher und kriminalpolizeilicher Hilfe seit 2001ff. gemäß Bauverwaltungsakten, Az. B 1087/2001-s ff., die Baukriminalität durchsetzen und aufrechterhalten kann, unterlag vor dem Thür. Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichten etc., weil ihm mein Erbeigentum nicht zugeordnet und nicht eigentumsrechtlich übertragen worden ist.

    Die richterliche Bindungswirkung an rechtskräftige Urteile der Zivil-, Verwaltungsgerichte und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist und wird im Fall “Stefan Lagler” und seiner “beleidigten” Vertragspartnerin als erste Auftraggeberin des “Besonders schweren Fall des Diebstahls, akut lebensbedrohender Bau- und Personengefährdung”, Richterin a.D. Rita Pesta, unterschlagen. Pesta und Lagler, die notariell beglaubigt und amtlich beurkundet, den Widerspruch gegen die Richtigkeit ihrer Grundbucheintragung – Verkauf des “fremden” Eigentums durch Stefan Lagler und Rita Pesta – handschriftlich bestätigt haben, sind DESHALB “staatsgeschützte” Täter.

    Rita Pesta ist in jedem Fall des vorsätzlich begangenen Meineids als amtseidverpflichtete Richterin überführt. Ihre Taten, der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungen der SBZ-/DDR-/SED-MfS-Verfolgten und – Vermögensgeschädigten “Erfurter Geschwister May” hat diese Richterin a.D. des Thüringer Oberlandesgericht, 1. Straf- und Rehabilitierungssenat, in ihrer aktiven Dienstzeit verübt und beharrt weiterhin auf ihrem RECHT. Die Richterin a.D. ist aktuell vor dem Landgericht von der Strafverfolgten und Geschädigten Claudia May – auch deshalb – verklagt worden.

    Die verfahrensbefassten Richter und Staatsanwälte sind in diesem Fall voll verantwortlich für die Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justiz-Unrechts.

  2. Aus aktuellem Anlass darf ich den Kommentierenden versichern, dass Richter Michael Grimm, Landgericht Erfurt, mit Urteil, Az. 7 O 3757/95, das alleinige Erbrecht hinsichtlich des Wohn- und Unternehmenseigentums in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, entschieden hat, bestätigt durch die Berufungs- und Revisionsinstanzen bis zum Bundesgerichtshof Karlsruhe, Az. IV ZR 277/00, und sich nunmehr nicht mehr daran erinnern will und munter gegen die Geschwister May votiert.
    Gleiches ist von Richterin Christine Ewald, Amtsgericht Erfurt, zu berichten.

    Die Liste der namentlich zu benennenden Richter des Amtsgericht Erfurt, Landgericht Erfurt, Thüringer Oberlandesgericht – nur allein im Erfurter Fall Geschwister May -, die das RECHT leugnen, ist sehr, sehr lang.

    Die Gerichtspräsidenten Landgericht Erfurt, Renate Schwarz, Direktorin des Amtsgericht Erfurt, Kerstin Lossin-Weimer als Strafantragstellerin und ehem. Gerichtspräsident des Thüringer Oberlandesgericht Stefan Kaufmann, jetziger Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshof auch als Strafantragsteller gegen Claudia May, Richter Gerhard Jahn als Vertreter des Generalstaatsanwalts des Freistaat Thüringen Andreas Becker und strafantragstellender Zeuge im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Jena, Az. 401 Js 40836/12 1 Cs, das mit FREISPRUCH endete, müssen sich fragen lassen, warum sie die Autorität des Rechtsstaates systematisch – über Jahrzehnte – untergraben, um die öffentlich-rechtliche Kriminalität mit den RECHTEN der Bürger von Justiz wegen zu gewährleisten?

    Drei Diktaturen auf deutschem Boden – NS-/SBZ-/DDR-SED-MfS-Regime – sollten eigentlich genügen, um die wahre Aufgabe der Deutschen zu erkennen und zu verwirklichen, es geht um die RECHTE der/des Menschen national und global!

    Lasst uns eine Liste der rechtsbeugenden Richter zusammenstellen, damit im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit und des Einzelnen der “Kampf um das Recht” effizient vertreten werden kann.

  3. Ergänzend zu dem skandalösen Fall der Geschwister May stelle ich aktuell etwas ein, das bezeichnend ist dafür, was diesen Bürgern zugefügt wird und deren komplettes Leben seit mehr als 20 Jahren überschattet. Da war heute auf Tag24 ein Artikel, zu dem ich Einiges beisteuerte und Kisten voller weiterer Fälle habe. Hier die Kopie aus dem Internet zu den Artikel:
    “TAG24 Erfurt
    56 Min ·
    Ein am Oberlandesgericht Karlsruhe tätiger Richter wurde ermahnt, seine Fälle schneller zu bearbeiten und hatte daraufhin geklagt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, wie schnell ein Richter arbeiten muss, nachdem ein OLG-Richter vor Jahren geklagt hatte.

    Richter arbeitet angeblich zu lahm: …

    Antworten:
    Marissa Crevet
    In Erfurt lassen sich Richter über sechs Jahre Zeit und wissen, dass an der Bearbeitung ihrer selbst versauten Fälle Leben hängen. Babeck, Grimm zum Beispiel. Diese lange Bearbeitungsdauer hängt damit zusammen, dass Richter ein wenig überfordert sind und nicht durch die Verfahren. Dann gibt es Prozesse, deren Ausgang befohlen ist und so viel Verfahrensfehler wie auch Rechtsbruch in den Akten dokumentiert sind, dass der Richter nicht mehr weiter weiß. Was sind das für Richter? Grimm? Landgericht Erfurt. Dann gibt es dort auch die Präsidentin, die jeden regelrechten Justizbetrug einfach totschweigt und auf Rechtsmittel solange nicht reagiert, bis der Betroffene verstirbt.

    Da gibt es die Amtsrichterin Marx, die in einem Verfahren nachgewiesenen Justizbetrug mit dem Hinweis durchgewunken hat, man hätte das übersehen. Da wurde die Gegenseite verpflichtet, eine unrechtmäßige Kontopfändung sofort einzustellen. Die Gegenseite versicherte in drei Instanzen, diese Pfändung gestoppt zu haben und log, während sie über Jahre weiter kassierte. Bis zur Stunde keine Abrechnung und auch keine Aufforderung an die Gegenseite, die Sicherheitsleistung, zu der sie im Falle des Weiterpfändens bis zum Urteilsspruch richterlich verpflichtet wurde, nachzuzahlen. Es hätte ein Strafverfahren daraus folgen müssen, weil die Würde des Gerichts durch falsche, rechtsgültige Versicherungen mißachtet wurde. Schweigen. Hintergrund: An dem Verfahren ist eine sehr einflußreiche Partei beteiligt und sorgt für Stillschweigen. Durch alle Instanzen. Verfahrensdauer: Neun Jahre und nicht beendet. Was für Richter sind das?

    Die Erfurter Amtsrichterin Ewald verurteilt eine Prozesspartei zur Zahlung von Gerichtskosten, obwohl Prozesskostenhilfe bescheinigt wurde. Interessiert diese Richterin nicht. Der Betroffene steht mit rund 2.000 € im Schuldenregister und hat zu keiner Zeit Schulden aufkommen lassen. Wer seine Gerichtskosten nicht zahlt, dessen Verfahren wird nicht eröffnet. Dennoch wurde es eröffnet und natürlich mit negativem Ausgang für den Betroffenen. Als er die Widerrechtlichkeit anklagte, bekam er nach drei Jahren die nachträgliche Prozesskostenhilfe, aber keinen Erlass aus der Schuldforderung. Das erklärt die ?Richterin? Ewald, über die immer wieder viele Klagen zu hören sind, für rechtmäßig. Natürlich laufen auch hierzu Verfahren: Dauer inzwischen 10 Jahre.

    Es gibt im Gothaer Sozialgericht den Sven Oltermann, der mit jedem Verfahren gnadenlos überfordert ist, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und in Windeseile, auch einfach nur nach Aktenlage zu entscheiden wäre: Diesem Kläger bewilligte das Erfurter Jobcenter deutlich niedrigere Wohnkosten als in allen Jahren zuvor und ohne ersichtlichen Grund. Für die zurückliegenden Zeiträume wurde das Jobcenter vom Sozialgericht – und nicht durch Oltermann – verurteilt, kräftige Nachzahlungen zu leisten. Nun also der neue Bewilligungszeitraum, anhand der bereits vorliegenden und rechtskräftigen Urteile hätte real beschieden werden müssen. Dringlichkeit war geboten, weil die laufenden Mietzahlungen in Gefahr waren. Oltermann schweigt. Schließlich ergeht die Rüge wegen Untätigkeit, woraus Oltermann, der als Sozialrichter!!! für die Sozialschwachen da zu sein hat, nun prozessuale Spitzfindigkeiten herleitet, die keine Rechtsgrundlage haben, aber das Verfahren sinnlos in die Länge ziehen, seit 2015. Der Betroffene ist obdachlos inzwischen.

    Dieser tolle Richter Oltermann vom Sozialgericht Gotha hat es dann auch drauf, gegen alle verfahrensrechtlichen Vorschriften aus einer Klage ohne Information an den Kläger einen Teil herauszulösen, diesen Klageantrag dann auch noch dem falschen Zivilgericht einreicht und als Kläger den Unwissenden eintragen lässt, der mit Verfahrenskosten belastet wird und von dem Verfahren überhaupt erst über die Kostenforderungen erfuhr. Das Gericht war nicht zuständig und leitete diese Oltermannklage, für die ein Ahnungsloser in die Pflicht genommen wurde, an das Erfurter Amtsgericht weiter. Das sind alles Richter, die in Leben herumpfuschen aus eigener Unfähigkeit und sich einen Dreck schämen oder an Wiedergutmachung interessiert sind. Auch dieser Fall ist Jahre alt und bis heute nicht abgeschlossen. Es könnte alles so einfach sein. …

    Richter am Landgericht Erfurt – Grimm – (Märchensammler) verurteilt einen Mieter wegen einer Mietminderung von 2 Prozent, stockt die auf 15 Prozent auf, damit der Zweimonatsbetrag zusammen kommt. der dann das Räumungsurteilt begründet. Gleichzeitig bescheinigt er in seiner Urteilsbegründung, dass der Mieter überhaupt und im strittigen Zeitraum monatlich teilweise 200 € und insgesamt immer überzahlt hat. Er deklarierte das als Mietschulden. Zwangsräumung. Inzwischen wurde das Verfahren in die Gehörsrüge zurück gereicht. Schweigen. Auf Nachfrage erklärt dieser “Richter”, er hätte die Gehörsrüge per rechtskräftigem Beschluss zurück gewiesen. Dieser Beschluss liegt keiner Prozesspartei vor, keinem der tätigen Anwälte auf beiden Seiten, findet sich auch in den Prozessakten nicht. Auch hier wurde wieder ein Mensch obdachlos, der sogar an den sehr einflußreichen Vermieter über Jahre immer zu viel Miete zahlte. Dieser auch politisch fest im Sattel sitzende Großvermieter wollte um jeden Preis seinen Mieter los werden, weil der unbequeme Fragen stellte. Nun lebt er seit drei Jahren auf der Straße, weil das Obdachlosenheim angeblich keine Schlafstelle anbieten kann. Das lastet hoffentlich mit Alpträumen auf dem Gewissen dieses Lügenrichters, der nach allen Jahren immer noch keine Begründung für seine unfassbare Entscheidung vorlegen kann.”

    1. Ist über das oben beschriebene Verhalten der Amtsrichterin Marx aus Erfurt auch in der Presse etc. etwas zu lesen gewesen und ist sie schon öfter mal durch nicht nachvollziehbare Urteile aufgefallen?

  4. Bin mal gespannt auf den 2 Teil. Ich denke, dann wird einigen vieles klar, was in Thürimgen mit diesen Stasi-Steilschaften immer noch so alles läuft.

  5. Warum spielen Ärzte, Architekten aber auch Juristen so gerne Golf?

    Es ist der einzige Sport, der auch mit Handschellen betrieben werden kann.

  6. Was diese Banausen aus Thüringen/Erfurt diesen Geschwiestern May antun, ist Faschismuss pur. Ich kann nur hoffen, dass Deutschland mal wieder befreit wird. Diesmal von Putin.

  7. Das ist schlicht kriminell. Der Bürger wächst auf mit dem Vertrauen das die Robenträger einen Eid abgegeben haben, wie man auch einen Arzt vertrauen sollte, dann muss man feststellen, das die meisten Robenträger einen Meineid geleistet haben. Somit finanzieren wir Straftäter..!

  8. Sehr gut geschrieben, verständlich formuliert. Als Ex-Mitarbeiter in der Justiz kann ich diesen Artikel voll bestätigen. Das ist nicht mein Rechtstaat. Damit habe ich nicht das Geringste zu tun. Deshalb arbeite ich heute als Rechtsanwalt.

  9. Ich finde das Rechenbespiel sehr interessant. So habe ich das noch nie gesehen. Dieses System zockt uns ab, damit sie uns weiter quälen können. Perfide und Pervers ist das!

  10. Lieber Herr Schröpfer, Sie haben ja so recht!

    Die Verantwortlichen und Zuständigen des wiedervereinten Rechtsstaates BRD mit dem Unrechtsstaat DDR finanzieren ihre “hoheitlich angeordnete Gewalt”, den “Missbrauch verliehener Vertretungsmacht” gegen die RECHTE des Einzelnen und der Allgemeinheit aus ihrem verfassungswidrig durchgesetzten und aufrechterhaltenen UN-RECHT.

    Das Buch von Thorsten Schleif – ” Urteil ungerecht” Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt.

    ” Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen………” “Der Zusammenbruch des Rechtsstaates hat bereits begonnen”

    Kurt Tucholsky – ” In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.”

    Man nimmt Sie ernst, weil Sie offenkundig für die Verantwortlichen und Zuständigen gefährlich sind. Wenn dem nicht so wäre, würde man sich nicht so um Sie bemühen. Betrachten Sie das Ganze als eine “besondere” persönliche Würdigung, die nicht jedem zuteil wird.

    Die namentliche Bennnung dieser Personen des öffentlichen Lebens, Gerichtsverfahren sind öffentlich, haben den unwiderlegbaren Charme, dass sich die Beschuldigten als Vertreter des öffentlichen Interesse angegriffen fühlen und ihre “unwahren Tatsachenbehauptungen” dann – auch – im Zivilverfahren erklären müssen.

    Der Weg ist zwar anstrengend und zeitintensiv, aber er lohnt sich, weil es um Sie geht, die Wahrnehmung Ihrer persönlichen Verantwortung für sich und die Allgemeinheit. Sie haben sich für den “Kampf um das Recht” entschieden, den die Verantwortlichen und Zuständigen als Vertreter des öffentlichen Interesse des (noch) um Einheit ringenden deutschen Volkes mit rechtsstaatswidriger und unverhältnismäßiger Willkür und Gewalt verhindern wollen.

    Die WAHRHEIT ist – auch – mathematisch nachvollziehbar. Zwei ungleiche Staatssysteme sind eben nicht zu einem “gleichen” Staat zu vereinbaren, wenn das UN-RECHT nicht aufgearbeitet, sondern potenziert wird.

    Herzliche Grüße
    von
    Claudia May aus Erfurt.

  11. Strafanzeige und Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 13 StGB, Meineid (Nichteinhaltung des Richtereides, Amts- bzw. Diensteid) uw. gegen die Richter am OLG xxx, Oberstaatsanwältin xxx Generalstaatsanwalt Schleswig-Holstein und Staatsanwältin xxx Staatsanwaltschaft Itzehoe.

    Um mich nicht selbst einer Unterlassung strafbar zumachen und bitte vorsorglich um Überprüfung, ob es sich um Straftaten handelt.

    Ich hatte Strafanzeige gegen xxx, Jobcenter xxx, gestellt, weil diese mich in einem an das Sozialgericht Itzehoe gerichteten Schreiben als „Reichsbürger“ bezeichnet hat. (… Der Kläger ist Reichsbürger…) Mit dieser falschen Tatsachenbehauptung ohne jegliche Beweisführung wird mir ein Meineid gegen den bereits 1980 abgelegten Soldateneid unterstellt.

    StA xxxx hatte von der Einleitung von Ermittlungen abgesehen. Dagegen habe ich am 09.10.2020 bei der StA Itzehoe Beschwerde eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt hat diese der Generalstaatsanwaltschaft zu Entscheidung vorgelegt. Auch Oberstaatsanwältin xxx sieht keinen Anlass Ermittlungen aufzunehmen. (Zs 873/19)

    Darauf erging Antrag auf Prozesskostenhilfe beim OLG, um eine Klageerzwingungsverfahren einzuleiten.

    Dieser Antrag wurde mangels Erfolgsaussichten von den Oben genannten Richter mit Beschluss von 23.04.2020 zurückgewiesen. (Anlage)

    Richter und ihre Rechtsschutzbefohlenen, Amtspflicht aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, sowie § 17 Abs. 2 GVG, Art. 11, 12, 15 ICESCR. Richter sind ja so unabhängig (Art. 97 GG), dass Sie sogar die Würde armer Menschen schützen können.

    Sie tun es aber nur, wenn die Vorgesetzten und Dienstgerichte auch tätig werden, ggf. untaugliche Richter auch aus der Spruchtätigkeit zu entfernen (§ 77a StGB, § 9 DRiG, §§ 77, 78 DRiG) Das Recht anwenden (§ 17 Abs. 2 GVG) bedeutet ja nicht, Straftaten die darin stehen einfach zu begehen, weil man sich für unabhängig hält (Art. 97 GG).
    § 13 StGB Begehen durch Unterlassen
    § 25 StGB Täterschaft
    § 26 StGB Anstiftung
    § 27 StGB Beihilfe
    § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
    § 130a StGB Anleitung zu Straftaten
    § 132 StGB Amtsanmaßung
    § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten
    § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat
    § 164 StGB Falsche Verdächtigung
    § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht
    § 185 StGB Beleidigung
    § 186 StGB Üble Nachrede
    § 223 StGB Körperverletzung
    § 238 StGB Nachstellung
    § 240 StGB Nötigung
    § 241 StGB Bedrohung
    § 241a StGB Politische Verdächtigung
    § 257 StGB Begünstigung
    § 258 StGB Strafvereitelung
    § 258a StGB Strafvereitelung im Amt
    § 263 StGB Betrug
    § 263a StGB Computerbetrug
    § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
    § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
    § 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung
    § 340 StGB Körperverletzung im Amt
    § 343 StGB Aussageerpressung
    § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger
    § 345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige
    § 353d StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
    § 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

    Richter haben meine Rechte zu schützen und mir nicht mitzuteilen, dass sie keinen Bock haben.

    Mein Interesse an Schutz vor Straftaten wird durch eine Privatklage nicht erfüllt und es erfolgt keine Verurteilung von Straftätern. Meinem Wunsch, vor Straftaten und Straftätern wirksam geschützt zu sein, wird nicht genügend Bedeutung gegeben.

    Es kann nicht sein, dass die Strafverfolgung auf eine Privatklage reduziert wird. Der Staat hat das Gewaltmonopol, Strafverfolgung ist Staatsgewalt. Wofür gibt es einen Straftatbestand im StGB, wenn dieser dann vom Staat nicht verfolgt wird?

    Hier kann nämlich der Eindruck entstehen, dass der Staat sein Strafverfolgungsmonopol nicht zum Wohle des gesellschaftlichen Friedens einsetzt, um den im Verhältnis zwischen zwei Bürgern gebrochenen Rechtsfrieden wiederherzustellen, weil er selbst „Partei“ ist.

    Um auf diese Weise das zum Erhalt des Strafmonopols des Staates erforderliche Vertrauen der Gesellschaft in die effektive Strafverfolgung durch den Staat aufrechtzuerhalten, muss diese bei von Amtsträgern begangenen Straftaten durch ein echtes Recht auf Strafverfolgung einer besonderen gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

    Auch wenn das StGB genaugenommen keine Grundrechte zitiert, hat der Staat sich über 70 Jahre das Monopolrecht des Strafens vorbehalten und aus diesem Monopolrecht ergibt sich auch die Gewaltpflicht des Staates. Und deshalb muss der Staat auch darüber tätig werden. Daher ist ein Verweis auf „Regeln Sie das untereinander privat“ unzulässig.

    Derzeit besteht kein Zweifel am Strafverfolgungsmonopol des Staates trotz fehlender Zitierung des StGB und dass er das auch konsequent bereit ist durchzusetzen.

    Der Staat hatte keine Probleme mich für weitaus geringere Delikte zu bestrafen als für eine solche Ehrverletzung. (40 Gs 1199/18) Daher kann eine Flucht bei meiner Anzeige (Ich möchte nicht) nicht sein.

    Wenn der Staat für ein 20€ Knöllchen einen Stress macht und mich wegen 104€ für 6 Tage in den Knast stecken will entgegen Europarecht, muss er in meinem Fall wegen Beleidigung auch aktiv werden. Oder will mir der Staat jetzt erklären, dass Beleidigungen nichts mehr wert oder als Kavaliersdelikt zu betrachten sind?

    Wenn der Gesetzgeber dies so nicht wollte, stellt sich doch die Frage, warum die angezeigten § 241a, 185-187 StGB noch im StGB drinstehen? Sonst könnte er doch das StGB ändern und diese § herausnehmen. Und dadurch, dass diese Straftatbestände noch drinstehen und nicht entfernt sind, zeigt der Gesetzgeber deutlich, dass er eben diese Taten bestraft haben will und das Strafmonopol noch beim Staat liegt. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten steht das im Strafgesetzbuch.

    Selbst wenn nur eine symbolische Mindeststrafe laut Gesetz von 1€ besteht (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB), dann MUSS diese auch verhängt werden. (BGH 4 StR 231/06 vom 29. August 2006 Rz 08; BGH 4 StR 40/11 – Beschluss vom 15. März 2011 Rz 26) Siehe auch 512 BwR 55/17

    Und auch ich wurde wegen Beleidigung verurteilt (45 Ds 303 Js 29965/17), weil ich dem Leiter einer JVA unterstellt habe, er kenne keine Normenhierarchie. Wieso wurde dieser nicht auf die Privatklage verwiesen? Werde ich hier diskriminiert? Keine Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), weil ich nicht in einer Behörde arbeite?

    Friedliebender Grund-, Menschen- und Völkerrechtsverteidiger

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