Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz!

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

Mitarbeit: Klaus Overhoff, Christine Kern, Josef Mehl, Claudia May

Die Lage in und um die deutsche Justiz!

 

Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist überzeugt davon, dass eine freie Meinungsäußerung nicht mehr möglich ist, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz – auch in einem bösartigen Fall von Abzocke und Strafverfolgung wegen der Veröffentlichungen von zwei Filmen über Alltagsrassismus bei der Fitnesskette Five Star Bergisch-Gladbach auf dem YouTube-Kanal des TV-Journalistenbüros – und viele andere Fälle von Zensur durch das Strafrecht, man spricht von ca.150.000 Verfahren im Jahr, führen zu extremer, selbst verursachter „Arbeitsbelastung der deutschen Justiz”, der immer stöhnenden und sich selbstbemitleidenden deutschen “Organe der Rechtspflege”. Viele offene Schriftsätze von Betroffenen, sogar von Rechtsanwälten werden strafrechtlich verfolgt, um Rechtsbeugungen und Manipulationen verstecken zu können. Jede berechtigte Kritik wird zum Schweigen gebracht! Ein aktueller Fall über die „Folter-Inhaftierung“ der Journalistin Karin Hurrle hat viele Menschen empört. Sie hat über einen Prozess am Amtsgericht Neustadt a.d.W. kritsch berichtet und Fragen im Vergleich zur NS-Justiz-Vergangenheit gestellt.

 

Wie dreist die Justiz in diesen Tagen Politik macht, zeigt die Durchsuchung der beiden SPD geführten Bundesjustiz- und Finanzministerium.

Bernard Südbeck (CDU) Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

 

Die aktuell erfolgte Durchsuchung von zwei Bundesministerien durch einen Provinz-Staatsanwalt aus Niedersachsen wirft drängende Fragen für die Zukunft des Landes, und die sich ungehemmt ausufernde Macht der Justiz auf.

Wenn ein Osnabrücker Staatsanwalt mit einer CDU – Justizministerin in Niedersachsen, die zeitlebens in der Justiz als Staatsanwältin und zuletzt als OLG – Strafrichterin tätig war, zwei SPD Bundesministerien wegen „Strafvereitelung“ zweieinhalb Wochen vor der Bundestagswahl durchsuchen läßt, ist dies ein erschreckendes Alarmsignal.

Der Osnabrücker Ermittler, also der Betreiber dieser Justiz-PR-Aktionen, heißt Bernard Südbeck. Er ist nicht nur Leitender Oberstaatsanwalt, er ist auch CDU-Mitglied und war ein Ex-CDU-Funktionär. Damals Chef der CDU in Cloppenburg und heute Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück. CDU-Vasallen im Amt jagen den “politischen Gegner” der ins Kanzleramt will? Die Justiz darf nie die Politik durch wahlbeeinflussende Aktionen über die Zukunft des Landes bestimmen. Die Zeiten der “Freislers” sind vorbei!

Ein Schelm, wer bei diesem Justizspektakel um die Macht, Böses denkt?

Und klar doch – die niedrsächsische Justizministerin muss informiert gewesen sein. Was mag der niedersächsische SPD Minsterprädident Stephan Weil (SPD-Genosse von Olaf Scholz) über sein CDU – Kabinettsmitglied Barbara Havliza und über diesen Sabotageakt gegen die Demokratie gedacht haben?

“Die Justiz hat komplett neutral zu sein”, sagt die Justizministerin von Niedersachsen. Das soll sie auch mal ihrem weisunggebundenen Parteimitglied und Leitenden Oberstaatsanwalt Südbeck erzählen.

Unerheblich, welche politischen Ansichten Staatsanwälte haben, sie müssen unvoreingenommen ermitteln und den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz GG achten. Es bestehen seit langem erhebliche Zweifel, ob die Justiz in vielen Verfahren das Grundgesetz überhaupt zur Anwendung bringt, geschweige noch kennt.

Gerade die Staatsanwaltschaften müssen bei dringendem Tatverdacht – z. B. der Geldwäsche – eigenständig ermitteln. Dazu brauchen sie keinen Auftrag. Dazu brauchen sie auch keinen “Hinweisgeber” wie die Geldwäsche-Meldezentrale in Köln. Die Banken könnten bei den Staatsanwaltschaften einen Geldwäscheverdacht auch ohne den Umweg “anzeigen”.

Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Straftatbestand der Geldwäsche nicht eigenständig ermittelt?  Warum durchsuchen sie sich nicht selbst wegen “Strafvereitlungen”? Auch der Zoll als Geldwäsche-Meldestelle hat den Anordnungen der Ermittlungsbehörden zu gehorchen. Die Staatsanwaltschaft muss bei Geldwäscheverdacht ermitteln und Untersuchungsaufträge seinen Hilfsbeamten bei Polizei und Zoll erteilen.

Dazu brauchen sie nicht zwei SPD Bundesministerien – Finanzen und Justiz – offensichtlich in “PR-Clou-Absicht” kurz vor der Bundestagswahl 2021 – zu “durchsuchen” (?)

Der Zoll in Köln sollte bei einem gemeldeten Geldwäscheverdacht für die “angeblich so überlasteten Staatsanwaltschaftenvorsortieren. Aber eine Straftat, die einer zuständigen Behörde „gewahr“ wird, muss auch ohne eine Anzeige oder Vorsortierungsstelle als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden. Warum macht das die Staatsanwaltschaft denn nicht?

Was als PR-Clou geplant war, endet hoffentlich in einen Aufschrei der Anständigen im Lande über diese „unverbesserliche deutsche Justiz“. Ehrbare Bürger werten diese Aktion der Justiz als einen Putschversuch gegen die Demokratie.

Berlin, 1933: SA-Mann mit verhafteten politischen Gegnern. Die deutsche Justiz war zu allen Zeiten in Ost und West zur politischen Verfolgung Andersdenkender und Kritiker systemrelevanter Vollstrecker.

FRAGE: Warum sind diese bedauernswerten Staatsanwaltschaften und Gerichte so überlastet?

Durch diese Durchsuchungsaffäre wird “postum” eine erhellende Antwort geliefert und…. man erkennt die primitive Absicht.

 

In der staatsanwaltschaftlichen Presseerklärung über den erwirkten richterlichen Durchsuchungsbeschluss wird von „Ermittlungen gegen die Leitung der Ministerien“ fabuliert. Das gibt der Durchsuchungsbeschluss allerdings nicht her. Er erlaubt nur die Suche nach Korrespondenzen zwischen der Geldwäsche-Meldestelle und den Ministerien.

Gegen Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt (SPD), der auf diesen Widerspruch hingewiesen hat, wird jetzt wegen Veröffentlichung amtlicher Dokumente nach Paragraf 353 des Strafgesetzbuch „ermittelt“. Mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr wird bestraft, wer amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Gerichtsverhandlung erörtert worden sind, oder das Verfahren abgeschlossen wurde.

Wer aber hat hier entgegen dem Grundsatz der Unschuldsvermutung mit einer Pressemitteilung die Durchsuchungsabsicht mit einer Straftatermittlung entgegen den richterlichen Durchsuchungsgründen als Akt einer Vorverurteilung gegen Personen ausgelegt, und in der Öffentlichkeit präjudizierend präsentiert?

Das war der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück Bernard Südbeck.

Der Haudegen der “Staatsgewalt” ist schon des Öfteren mit zweifelhaften juristischen Machtdemonstrationen der Presse aufgefallen.

Südbeck immer wieder Südbeck!

Ein gefragter Mann: Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck bei einer Pressekonferenz in Emden. Ein hohes Gut: In der Justizvollzugsanstalt in Vechta saß ein unschuldiger 17-Jähriger tagelang in U-Haft. Unschuldvermutung? Dem PR-Süchtigen Öffentlichkeitsjunkie offensichtlich egal.

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert das so:

Mit dieser “Unrichtigkeit” der einseitigen Pressemitteilung hat die Staatsanwaltschaft die Voreingenommenheit der Öffentlichkeit selbst präpariert – und der öffentlich Beschuldigte hat mit seiner Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses und den “Unrichtigkeiten” der “amtlichen” Pressemitteilung durch die “politischen Verfolgungsbehörden” dazu beigetragen, die Unvoreingenommenheit in der Öffentlichkeit wiederherzustellen.

Und die Wiederherstellung der Waffengleichheit, auch vor Gericht – wird jetzt durch diesen parteiischen und berüchtigten Oberstaatsanwalt auch noch angeklagt. Durch dieses perverse Verhalten wird “die Justiz” durch ein weiteres Ermittlungsverfahren und vielleicht einer Anklage wiederum noch mehr belastet (!)

Dabei hat der “Beschuldigte” nur auf Widersprüche einer öffentlich inzinierten Verfolgungsmassnahme hingewiesen. Hier zeigt sich: Die Justiz hat nur eines im Sinn – jegliche berechtigte Kritik, jede berechtigte Eingabe oder Beschwerde wird zum “Eigenschutz” mit dem parteiischen Schwert des Strafrechtes durch diese “geheime Parallelgesellschaft” zum Schweigen gebracht.

Jetzt ist es da angekommen – wo es hingehört. Bei denen, die bisher diese Art der Verfolgung als Unterstellung und Angriff auf die “unabhängige Justiz” (?) interpretiert haben.

„CDU“ und  „Grüne“ wiederholen in diesen Tagen gebetsmühlenartig, wie toll “unabhängig” diese Justiz doch ist und bleiben soll. Jene Verblendeten verurteilen sogar notwendige Kritik an solchen politisch motivierten Verfolgungsmaßnahem als „Angriff auf die unabhängige Justiz“.

Es gibt aktuelle Meldungen, dass diese Justiz politisch handelt?

Zwei Beispiele:

Für die Staatsanwaltschaft Konstanz erledigt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat zwei Wochen vor der Bundestagswahl 2021 das Strafverfahren gegen AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel und drei weitere AfD-Politiker wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eingestellt. “Kein hinreichender Tatverdacht”. “Nach dem Parteiengesetz sei der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlege. Eine Strafbarkeit der Beschuldigten käme hier also nur in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten” lautet der Einstellungsbeschluss.  So, So – muss man in der richtigen Partei sein, um der Strafverfolgung zu entkommen?

Erst das OLG-Bautzen lässt das Aufhäng-Plakat wieder abhängen.

Und schon wieder Sachsen: Dort rufen Rechtsextremisten auf Plakaten (Hängt die Grünen) zu Gewalt gegen die Grünen auf: Das Chemnitzer Verwaltungsgericht findet das in Ordnung. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Der freien Meinungsäußerung wegen!(?)

Aber die Meinungsverfolgungen –  den Bürgern den Mund zukleben – haben ein derartiges Ausmaß angenommen, dass die Penetranz des Belastungseifers durch diese „Juristen“ den Großteil ihrer “angeblichen Arbeitsüberlastung” ausmachen.

Da bleibt für Ermittlungen wegen Geldwäsche keine Zeit

Dann müssen andere Behörden für die Staatsanwaltschaft vorsortieren.

 

Die Meinungsverfolgung gegen den Bürger wird immer absurder und brutaler!

Mit “Beleidigungen, Verleumdungen und Übler Nachrede” erwirtschaften die deutsche Justiz & Rechtsanwälte mehrere 100 Millionen Euros für den Haushalt der Bundesländer und verhindern so, dass es offene Diskussionen über “unsere Justiz” die von vielen so gesehene “Kriminelle Vereinigungen” oder “Geschlossene Clan-Parallel-Gesellschaften” gibt. Eine “offene Auseinandersetzung” könnte endlich im Lande soetwas – wie: eine, hin zum besseren Rechtsstaat – Entwickelung befördern

Wenn man bedenkt, wie viele Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Korruption in der Justiz – also bei der Staatsanwaltschaft strafvereitelnd –  nicht ermittelt werden – ( aus berechtigten Strafanzeigen oder Eingaben von Betroffenen werden dann Gegenanzeigen des Staates produziert – wie im aktuellen Durchsuchungsfall auch )  muss darüber nachgedacht werden, ob sich die selbst bedienende Justiz zur bösartigen, faschistoiden Krake gegen die Zivilisation und Freiheitsrechte der Bürger verschworen hat, die alles Kritische zertrampelt, um in diesem Lande die Menschen ungestraft und unkontrolliert auszu-schlachten.

Hier ein gravierendes Redeverbot – Im Namen des Volkes (?) – durch das OLG-Karlsruhe / Filiale Freiburg in 2021 verkündet:

Einer Mutter in Sorge um ihre Kinder hatte öffentlich über einen „prekären Vorfall“ in der Familie gesprochen. Jetzt darf sie nicht mehr sagen: Ich bin die Mutter von Sohn X und Tochter Y aus dem Ort Z. Von meinem Ex-Mann XYZ bin ich geschieden. Sie darf zudem nicht mehr sagen, dass ein gerichtsmedizinisches Institut in Gießen ihren Verdacht auf eine Straftat bestätigt hat. Auch das sie darauf besteht, dass die Staatsanwaltschaft im von ihr angezeigten “prekären Vorfall” endlich ermittelt, ist ihr bei einer Geldstrafe von 250.000,- € ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft, im Widerholungsfalle bis zu 2 Jahren Knast, untersagt worden. Streitwert:30.000,- € Gesamtkosten ca.15.000,- €, für eine Mutter die gesetzlich zur Fürsorge ihrer Kinder verpflichtet ist. Und zum Dank für ihre Fürsorge wurde ihr das Sorgerecht “zum Schutz ihrer Kinder” auch noch entzogen und auf den beschuldigten Ex-Ehemann übertragen. “Kindeswohl” sieht anders aus!

Die Justiz dreht immer mehr durch. Für solche Verkündigungen muss die besorgte Mutter an den Landeshaushalt von Baden-Württemberg ca. 3000,- € berappen. Auch die Mehrwertsteuer der “Anwaltskosten” gehen an den Staat. Der Rechtsstaat ist zu einer Gelddruck-Maschine verkommen.

Auch gegen den bekannten Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe wird seit Jahrzehnten ein Vernichtungsfeldzug geführt.

Die Fixierung zur “besseren Betreuung” wurde durch RA. Dr. Scheider-Addae-Mensah in Deutschland abgeschaft.

Zwei Verfassungsbeschwerden von Dr. Scheider-Addae-Mensah zu den Fragen, ob es mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dass bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem bayerischen Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Fixierung existiert und insoweit für einen der intensivsten Grundrechtseingriffe kein Richtervorbehalt vorgesehen war, wurden durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. So erreichte der Menschenrechtsanwalt mit seinen Klagen den zeitweisen Stopp der Zwangsmedikamentation und der Fixierung ohne Richtervorbehalt von psychisch gestörten Straftätern.

Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah über den Rechtsstreit medizinischer Behandlungen in einem Interview vom 18.09.2021- (Hier anklicken)

Ist das einer der Gründe warum der Rechtsanwalt gnadenlos und immer wieder durch die Justiz gejagt wird? Schneider-Addae-Mensah: “Die Entwicklung sehe ich mit großer Sorge. Als Anwalt, als unabhängiges Rechtspflegeorgan, fühle ich mich in meiner Tätigkeit enorm eingeschränkt und verletzt”.

Ja, –  Dr. Schneider-Addae-Mensah wird in der Tat mit Strafprozessen durch das Strafgesetzbuch geschleift und seiner Lebenszeit beraubt.

Wegen Beleidigung und/oder Widerstand, Übler Nachrede, Verleumdung etc.

Das Opfer wird angeklagt – und – verurteilt. Das war zu allen Zeiten so!

Die TAZ und wir berichteten ausführlich über einen Vorfall beim Bundesverfassungsgericht. Er war wegen der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden nicht nur in Karlsruhe, sondern bundesweit zum bekanntesten Kämpfer für Menschenrechte geworden.

Und ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht wurde der dunkelhäutige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah nach eigener Darstellung von einem Bundespolizisten „angegriffen und verletzt“. Der Vorfall ereignete sich am 14. April 2014 kurz nach Mittag. Der Anwalt warf in den Briefkasten des Gerichts am Schlossbezirk eine Vollmacht ein. Als er weggehen wollte, winkte ihn ein wachhabender Bundespolizist heran.

Er wollte wissen, was der Mann eingeworfen habe. Der Anwalt entgegnete, das gehe ihn nichts an. Der Polizist wollte nun den Ausweis des Anwalts sehen. Dieser jedoch wollte weggehen. Der Polizist ergriff den Mann und zog ihn zu seinem Wachhäuschen. Der Anwalt rief um Hilfe. Der Polizist drehte ihm den Arm auf den Rücken und warf ihn auf den Boden. Zwei weitere Polizisten kamen hinzu und legten ihm Handschellen an. Nach 15 Minuten wurden die Handfesseln wieder entfernt, und der Anwalt konnte gehen.

Das Verfahren wegen Widerstand und Beleidigung durch den Bundespolizisten angezeigt, wurde nach fast einem Jahrzehnt eingestellt. Stattdessen hat man danach versucht seine Anwaltszulassung zu entziehen.

 

Aktuell wird er durch die “berüchtigte Justiz” in Sachsen verfolgt.

 

Klimaanlage defekt – beschwert – verhaftet. Jagdszenen in Leipzig, wie nach den “Wende”.

In einer Pressemeldung der Kanzlei vom 22.09.2021 heißt es:

Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, war an Pfingsten 2017 Opfer eines brutalen Überfalls durch mehrere kriminellen Polizisten im sog. Innside by Melia-Hotel in Leipzig. Weil er sich dreimal über eine schädliche Klimaanlage in seinem Zimmer beschwert hatte, rief der Hotelmanager in Blockwartmentalität die Polizei. Die Polizisten drangen gegen den Willen des Anwalts in dessen Zimmer ein, griffen ihn an, warfen ihn auf den Boden seines Zimmers und misshandelten ihn so, fast eine halbe Stunde lang. Schneider-Addae-Mensah trug zahlreiche blaue Flecken und Verstauchungen von diesem Überfall davon und hatte insgesamt rund ein Jahr lang Schmerzen in der linken Hand.

Der Anwalt mit Kanzleien in Karlsruhe und Straßburg hat Strafanzeige gegen Polizisten und Hotelmanager erstattet, die alle durch die Leipziger Staatsanwaltschaft strafvereitelt worden sind. Stattdessen verfolgt diese den Anwalt unschuldig. Nach über vier Jahren soll ihm jetzt der Show- „Prozess“ vor dem Amtsgericht Leipzig gemacht werden. Leipzig: Ausgangspunkt der Sachsenaffäre mit Beteiligung von Amtsjuristen. Der unaufgeklärte Justizskandal der “Wendezeit”.

 Ein typisches Vorgehen der deutschen Justiz gegen Missliebige und justizkritische Menschen die sich gegen derartigen Missbrauch des Strafrechts zur Wehr setzen.

 

Die Justiz ist das Heer der Regierung gegen das eigene Volk und mutige Rechtsanwälte.

 

Betrüger Holger Michael Fritz immer auf der Flucht

Rastatt, Baden-Baden, Karlsruhe, München, Bingen, Rheinböllen, Wien, Schweiz – Wo bitte ist dieser Holger Michael Fritz! 

Die Justiz schaut seit Jahren diesem krimminellen Treiben des Holger Fritz zu, ohne die Gesellschaft angemessen vor diesem Betrüger zu schützen.

Ganz anders geht die Justiz mit dem Polizei- und Justizbekannten Hochstapler und kriminellen Betrüger Holger Michael Fritz um. Seit fast zwei Jahrzehnten nimmt er Firmen und Menschen regelrecht aus. Dutzende von Geschädigten haben etliche tausende von Euro an diesen Möchtegern-Rechtsanwalt, angeblichen Adelsmann, Strategie- und Unternehmensberater verloren. “Dieser Parasit”, ohne festen Wohnsitz, vereitelt wegen Unzustellbarkeit Zustellungen etlicher Schadensersatzklagen oder rechtkräftige Titel so in die Verjährung. Die Behörden sind auch darüber informiert, dass er unbedarfte und willensschwache Menschen zu kriminellen Handlungen gegen seine Anzeigeerstatter animiert, um im Hintergrund seine geldgierigen Fäden weiter zu ziehen. Er schreckt auch nicht davor zurück, “die eigene kleine Tochter zu missbrauchen”, um die Kindesmutter zu nötigen, im “Einklang mit seinen psychopatischen „Familien-Scharia-Welt-Bild seine perversen Vater-Rechte von alleinigen Kindseigentum und Erziehungs- Verfügungsgewalt” widerspruchlos in tiefer Demut zu dulden. So ein Typ kann die Justiz an der Nase herumführen und weitere hohe Vermögensschäden verfolgungsfrei schaffen. Die Justiz bleibt durch die vielen Geschädigten dann weiter gegen Honorar beschäftigt.

Hasskriminalität gegen Normalstrebliche für die Staatsjuristen strafrechtlich kein Thema – zivilrechtlich finanziell bis zur letzten Instanz immer interessant.

Dieser Typ darf über Falschnamen, über eine von der Tochter Celine Fritz technisch betreuten Website mit einer Fake-Redaktionsadresse in Israel gegen Anzeigeerstatter, Journalisten, Mandatsträger und Behördenmitarbeiter (z. B. einen Jugendamtsmitarbeiter der die Tochter vor den “übergriffen des perversen Vaters” schützen will) widerwärtig rumhetzen. Ein Beseitigungsverlangen scheiterte bis dato am Formalistischem. Aber ganz wichtig, der indirekte Eilantrag zur Beseitigung der Hasskriminalität wurde vom Amtsgericht Rastatt an das Landgericht Baden-Baden verwiesen. Selbstverständlich wegen des „Streitwertes“.Danach berechnet sich die Gerichtsgebühr.  Jetzt ist der Antragssteller noch gezwungen, wegen des Anwaltszwanges beim Landgericht „Anwaltsgebühren“ vorzulegen. Die Sache liegt jetzt beim OLG – Karlsruhe. Die Entscheidung gegen die besorgte Mutter durch das OLG-Karlsruhe – Filiale Freiburg wird im Vergleich zur Hasskriminalität dieses gemeingefährlichen Betrügers – der immer dumme Handlanger für seine Schweinereien benutzt – sicher noch interessant. Jedenfalls liegen die Beweise über diesen hochkradigen Betrüger und Manipulator auf den Tisch – leider in vielen unschiedlichen Behörden, Gerichte, Finanzämter – ja sogar die Banken- wurden informiert – nur – sie arbeiten einfach nicht zusammen. Und die Banken schweigen sich über die Betrugseinnahmen der Fritz-Betrugs-Familie aus. Sämtliche Vorgänge – auch aktuelle “in Entscheidungsprozesse” direkt und indirekt von Holger&Celine Fritz produziert – in Leipzig, Rastatt, Karlsruhe, Baden-Baden, München, Wien und der Schweiz,  bei Amtsgerichten, Arbeitsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Finanzämter, Ordnungsbehörden,Polizei zusammengefügt, (einfach mal Zusammenarbeiten) dieser “Meister der Fassade und psychopathische-menschenverachtende-Betrüger und Hochstabler” wäre sofort entlarvt und die Gesellschaft somit geschützt. 

Stattdessen sind die “armen  Juristen” über alles beleidigt, was nach Kritik riecht. Sie benutzen – bei ihren herbeiformulierten Beleidigungen zur Wahrheitsunterdrückung – allerdings immer nur das Strafrecht. Der Normalsterbliche wird auf Antrag zur Bestrafung angezeigter Beleidigungen – in der Einstellungsverfügung – als Rechtsmittel formuliert – fast immer auf das teure Zivilrecht verwiesen. Für diese”Antragsermittlungen” hat man bei all der Arbeit – berechtigte Kritik durch das Strafrecht – zu verfolgen, überhaupt keine Zeit.  Und dann heißt zahlen und auf “merkwürdige Gerichts-Entscheidungen” zu warten! Ansonsten macht „dieser Rechtsstaat“ nichts. Das Recht gegen Geld steht vor dem Kollaps – und das nutzt dieser perverse Betrüger Holger Michael Fritz mit seinen Fakeadressen und kriminellen Tricksereien hinterlistig aus und lacht sich einen ins Fäustchen.

Bemerkenswert: Die Nichtermittlungen gegen diesen Fritz führen dann dazu, dass die Geschädigten über Zivilverfahren vor einer Entscheidung fette Gerichtsgebühren und Anwaltskosten abdrücken müssen. Wie bei der Beseitigung von Hasskriminalität auch. Aber zugestellt werden können diese rechtkräftigen Titel dann nicht. In einem Fall musste ein geschädigter Vermieter (Fritz hat ein Jahr in seiner Immobilie als Mietnomade gehaust) für Fritz seine Gerichts-“Kosten” bezahlen, weil die “Jusitz” diesen “Adelsmann”, der nur ein Hilfsgärtner aus Bingen am Rhein ist, nicht “finden konnte”. So geht das seit Jahren mit diesem Hochstapler und hinterhältigen Preller. Schönes Synergy-Geschäft zwischen Herrn Holger M. Fritz und den Staatsanwaltschaften? Wir werden weiter über diesen Justizskandal auf dieser Website berichten.

Verhöhnt seit mehr als einem jahrzehnt Justiz und Behörden.
Celine M. Fritz – immer ersprießlich auf ihren Vorteil schielend bedacht – ganz wie der kriminelle Vater Holger Fritz – gehen sie über Leichen. Den Behörden egal!

Auch die Tochter Celine M. Fritz ist in die Fußstapfen des Vaters verfallen. Sie ist für des Vaters „Buchhaltung“ und andere „Betrugsaktionen“ zuständig. Ob sie für all diese Betrugs-Rechnungen – die Mehrwertsteuer abgeführt hat – darf bezweifelt werden. Jedenfalls kennen die Ermittlungsbehörden jede ihrer Rechnungen für angebliche “Anwaltstätigkeiten oder Unter-(Ab)nehmen(s)-beratungen” für die eigene Tasche. Immerhin eine sechststellige Summe. Die angebliche münchener Studentin hat auch keine ladungsfähige Adresse. Jetzt darf sie die Wiener – Fake-Adresse des Vaters mitbenutzen, um Zustellungen oder Ladungen ins Leere laufen zu lassen. Warum die Behörden ihren offensichtlichen Steuerbetrug derart schleifen lassen, aber jeden Parksünder mit Brachialgewalt verfolgen – ist nicht mehr zu vermitteln. Jedenfalls zeigt sich der psychopatische Vater Holger Fritz  sehr dankbar ob ihrer braven Gelehrsamkeit – und schenkte der gehörigen Betrugsgesellin vom ergaunerten Geld – teure „Rote Design-Seidenhöschen“ offensichtlich für die besonderen Stunden mit dem Herrn Vater – im exklusiven Kaufhaus des Westens zu Berlin. Betrug lohnt sich halt immer!

 

Die teuer bezahlen rechtskräftigen Titel werden auch nur gegen Zahlung einer Gebühr für den Herrn Gerichtsvollzieher an den Zahlungsverpflichteten zugestellt!  Aber ohne “Wohnsitz” keine Chance. Das System begünstigt seine Verbrecher und nockt Geschädigte vorschriftsgemäß gegen “Gebühr” an den Staat aus. Insoweit ist dieses Betrügerpärchen “Fritz & Co” die ideale Arbeitsbeschaffungsmassnahme für den “überlasteten Rechtsstaat”.

 

Jetzt kann man nur noch zurufen: Bernard Südbeck, Leitender Oberstaatsanwalt von Osnabrück – übernehmen Sie –  sofort – !

Dafür brauchen Sie nicht in ein Ministerium einzudringen – es reicht eine Handyortung!

Oder interessieren solche kriminellen Rechtsbrecher nicht?

 

 Rares Recht nur gegen Bares!

“Deutschland einig Mafialand?” – es wird mit jedem Tag schlimmer und brutaler. Die schutzwürdigen Interessen der gewerbs- und bandenmäßig “organisierten Kriminalität” sind entscheidend für das Richterhandeln gegen geltendes Gesetz und gesprochenes Recht.

Das ist die Realität.

Darf ein derartiges Rechts-System zur Entrechtung des Rechtsstaates so weitermachen?

Mitnichten!

Deshalb wirft diese Ministeriums- Durchsuchung weitere Fragen auf: Könnte diese Polit-Durchsuchung ein zwar öffentlicher, aber dennoch “versteckter Hinweis” der Justiz sein, bei einem unangenehmen ROT – Wechsel,  zur Geheimhaltung über gemeinsame oder bekannte Straftaten zu nötigen? Also eine Erpressung – denn gerade die Landesjustizministerien, insbesondere das Bundesjustizministerium, bekommen täglich hunderte von berechtigten Bürgerbeschwerden über die gesamte Justiz mit hochexplosiven Hinweisen über strafrechtliche und relevante kriminelle Aktionen der vom “Volk” finanzierten Staatsjuristen in “Ihrem” Amte?

Was geht da ab – in dieser “Justiz” die man vergleichsweise und getrost einer Mafia- bzw. Omerta-Organisation zuordnen könnte.(?)

Und nun wissen wir es: Die Justiz ist keinesfalls unterbesetzt, wie immer behauptet. Mit den nun 2.000 zusätzlichen Richter-Platzierungen soll’s besser werden, so sagt’s ein Jurist. Das ist zwar genau so, als würde man den bekannten Eimer ohne Boden mit Wasser füllen. Wie aber habgierige Richter mit hoch dotierten Nebentätigkeiten dem System Kapazitäten und Ressourcen entziehen, wird hinter den Kulissen der Öffentlichkeit gewinnvermehrend “vorenthalten”. Lesen Sie hier eine “neue” “alte” Presseanfrage  zum Thema “Richter und Nebentätigkeit”! .

Wir brauchen nicht noch mehr von “diesen” Leuten –  aber Bessere: Vor allem charakterlich gut entwickelte “Menschen”. Es ist halt ein beschwerlicher Weg – eine “Menschwerdung” zu erreichen – um dann “Mensch” sein zu können.

Die deutsche Justiz ist heute nur noch an Geld interessiert.

Die Richter werden nach Erledigungszahlen und Geldeinnahmen für den Staat beurteilt – nicht nach der “Qualität” ihrer unabhängigen richterlichen “Fähigkeiten” Auch das ließe sich “ermitteln”.

Angetrieben durch die verlockenden Möglichkeiten Ihrer Sonderstellung in der Gesellschaft – ist Ihr Richter-Job zu einem “Business-Job” verkommen. Dem “RECHT” zu dienen ist eine lästige Notwendigkeit. Sie machen daraufhin viel – viel Mist. Und zocken diejenigen ab, bei denen “was zu holen ist” und die Zahlungsschwachen gehen “Ersatzweise in die Haftanstalt”.

Staatsjuristen stehen wegen Affären von bewusst ausgeübten Strafvereitelungen im Amt, Urkundenunterdrückungen, Freiheitsberaubungen und Rechtsbeugungen vor dem Aus. Machen sie weiter so, ist der “Rechtsstaat” in Gefahr. Von “Innen” heraus. Der sogenannte “Verfassungsschutz”, nimmt er seine Aufgabe ernst, muss diese “inneren Feinde” aus dem Amte jagen. Terroristen dürfen nicht über Recht oder Unrecht bestimmen – nicht nur in Afghanistan – .

Deutschland braucht, analog dem beabsichtigten EU-Ethikrat, umgehend einen Ethikrat, der unabhängig, die Justiz – anhand von fallbezogenen Unrechtsakten – kontrolliert, und die Administration und Judikative überprüft. Durch den Bürger!

Ein Minister aus Thüringen begründet seine Rechtfertigung im Fall von amtlicher Immobilienkriminalität gegen die “Erfurter Geschwister May” > “Ich habe alles auf meinem Tisch und gelesen. Ich muss auf die Justiz vertrauen und kann nicht kontrollieren, ob wirklich alles richtig war”.

Das ist die Offenbarungs- und Ohnmächtig-keitserklärung schlechthin.

 

 

Geld gegen Schandurteile über die Pfändungsfreigrenze hinaus. Die Thüringer Justiz ist das “Ende des Rechtsstaates”, erlebten so Justizgeschädigte.

In diesen Tagen wurde bekannt, dass Claudia May wegen „Gebühren-Außenständen“ verhaftet werden soll. Beim Kampf ums Recht zur Rückübertragung ihres Immobilieneigentums in Erfurt pfändet die Justiz „Gerichtsgebühren“ über den Pfändungsfreibetrag hinaus. Mehr geht überhaupt nicht mehr.

Wegen der Pfändung auch des Pfändungsfreibetrages hat Claudia May Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde wurde in diesen Tagen vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Für die Justiz in Thüringen ein Affront.

Ist der Haftbefehl zur Betreibung von „Gerichtsgebühren“ für die Unrechtsentscheidungen zum Teil von altgedienten DDR-Juristen – im „neuen“ demokratischen Rechtsstaat die „Rache des kleinen Juristen“ die eine weitere Klatsche des Verfassungsgerichtes befürchten? Sebst der Landtag von Thüringen verhinderte im sogenannten “Haus der Demokratie”, dass Claudia May über den amtlichen Diebstahl ihrer Immobilie öffentlich berichten konnte. – Wohlgemerkt: Im Land der Meinungs- und Pressefreiheit! (Klicken Sie hier zu weiterführenden Informationen)

Claudia May: Die Geschichte des schicksalgebeutelten Geschwisterpaares – Krieg – Vertreibung – Flucht – Ein Bericht von Heiderose Manthey

Claudia May (rechts im Bild) spricht auf einer Veranstaltung vor der Thüringer Landtagswahl. Sie erzählt die dramatische Geschichte von aus ihren Familien herausgerissenen Heimkindern. Passend zum Thema von Andreas Riedels Forderung „Allen Kindern beide Eltern !“ Foto: Heiderose Manthey.

Nur der Bürger kann dem Rechtsstaat noch zu seinem Recht verhelfen.

Im Land der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jeder verpflichtet nötigenfalls Widerstand zu leisten – damit den „Organen der Rechtspflege“ die eine andere „Republik“ wollen, zur Verantwortung gezogen werden.

Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen.

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

 

Noch ein Hinweis in eigener Sache:

Ja diese Website liegt auf einem russischen Server. Das ist traurige Realität- denn in Deutschland wäre diese kritische Homepage schon längst verschwunden. So sieht die Meinungs- und Pressefreiheit im “freiheitlich-demogratischen Rechtsstaat” aus. Freie Meinungsäußerung ist nicht mehr möglich ist, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Die wenigen hier beschriebenen Fälle sind nur die Spitze des Eisberges!

Aber besser nix mehr sagen!

 

Sonst gehts in den Knast!

 

Forderungen an die Politik: Eine Presseanfrage zum Thema “Richter und Nebentätigkeit”! Gruppe von Justiz-Opfer fordert eine Justizreform, die den Namen “Rechtsstaat” verdient!

 

4 Gedanken zu „Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz!“

  1. Danke, Herr Faßbender und Herr Overhoff, für Ihren aufschlussreichen Artikel, u. a. zur Folter und Inhaftierung von Frau Karin Hurrle. Ich kenne Frau Hurrle seit über 12 Jahren. Sie ist und war immer bestrebt, über die Wahrheit zu berichten. Auch, wenn diese Wahrheit für manchen Juristen und Beamten unbequem war.
    Leider sind wir kein Rechtsstaat und sind nach meinen Erfahrungen bis heute kein Rechtsstaat gewesen. Bis zu dem an uns begangenen Betrug – 2003 – war ich noch blauäugig. Es ist tatsächlich so, wie auch in dem an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz-Urkunden etc.-Betrug – www:skandal-rv.de – die Staatsanwälte abhängig sind. Abhängig von der Lobby, von Verbindungen, wie Rotary- und Lionsclub (hier im Raum Ravensburg ganz verstärkt). Dies zulasten von uns Handwerkern und Familienbetrieben. Wir mussten diese Abhängigkeit dieser Juristen bitter am eigenen Leib erfahren. Und das bis heute. Diese Justiz in Ravensburg – und zwar Staatsanwälte und Richter, wie die Vorsitzenden der Gerichte, alle Beweise unserer Unschuld. Lässt keine Verfahren zu. Informiert weitere Behörden mit Lügen. So geschehen bei der Steuerfahndung Ulm. Hier wurde der ermittelnde Kripobeamte als “Judas” von dem Staatsanwalt Wizemann missbraucht. Er musste eine “uneidliche Falschaussage bereits am 11.5.07 bei der Steuerfahndung zu Lasten von mir, E.Schlösser, leisten. Diese kam mir erst 2016 zur Kenntnis. Er stellte die Lüge in Raum, dass ich alle Buchhaltungsordner etc. geschreddert hätte und dass ich den Auftrag zum Bilanzbetrug erteilt hätte. Alle Beweise dieser Lügen liegen mir im Original vor. Diese Aussage von Erdle sollte die Unterschlagung dieser 12 Geschäftsordner durch den Staatsanwalt Wizemann vertuschen. Denn dieser Staatsanwalt unterschlägt seit 2005 diese gesamten Geschäftsordner, obwohl von mir der Nachweis, dass diese seit 2003 den Behörden vorliegen, mehrfach erbracht worden ist.
    Die Steuerfahndung war ja mit den von uns zu viel gezahlten – DM 2,0 Mio.- Steuern abgefunden und sah aus diesem Grund keine Notwendigkeit, den Sachverhalt zugunsten von uns aufzuklären. Ich musste mir dagegen noch Beleidigungen anhören. Auch diese liegen mir schriftlich vor.
    Die Landesregierung weiß seit 2012 Bescheid. Schweigt, wie alle anderen Behörden und Gerichte einfach. Auch so kann man den deutschen Bürger fertig machen. Dies, obwohl Herr Kretschman bei seiner Amtseinsetzung und bei seiner Fastenpredigt im Jahr 2012 von einer “Politik des Zuhörens” sprach und uns Bürger das auch versprochen hatte.
    Ich werde bis heute als mental und geistig auf der untersten Stufe des Wissens und Könnens von unseren Behörden hingestellt. Ich bin Kaufmann mit IHK Abschluss und 5 Semester Volkswirtschaftsstudium. Ich habe den Betrug in 4 Leitzordner nachgewiesen Ende 2019. Aber keiner will die Ordner haben. Der Landgerichtspräsident von Ravensburg, wollte sogar den von mir ihm übergebenen Beweisordner, vernichten.
    2015 war von Staatsanwalt Boger geplant, mich in die Psychiatrie einzuweisen.
    Der Landtagsabgeordnete, Herr N. Weinmann, von der FDP, hatte den Betrug erkannt und wollte den Justizminister Wolf fragen, wie man in dieser Sache nun weiter macht. 6 Wochen später bekam ich seinen Rückruf mit den Worten:”wir machen nicht mehr weiter”. Herr Wolf ist sehr Ravensburg-nah. Ob auch die Partei von Herrn Weinmann, oder die Abgeordneten-Kollegen das mit veranlasst haben, ist mir nicht bekannt.
    Ich war vor Jahren bei der Verhandlung vor dem BGH in KA – gegen den “langsamsten Richter von Baden-Württemberg, Herrn Schulte Kellinghaus. Hier konnte ich die Feststellung treffen, “dass Richter nach “Erledigungszahlen und Geldeintreibungen für den Staat”, beurteilt werden.
    in dem an uns begangenen Betrug ist es bis heute so, dass wir zu keinem Verfahren je geladen worden sind. Somit durften wir uns bei keinem Verfahren je verteidigen, noch wurden wir jemals angehört, noch wurde uns ein Anwalt zur Seite gestellt. Wir werden in den ganzen Jahren als „tote Bürger“ behandelt. Wir haben keine Rechte. Alle von uns gestellten Verfahren versinken im Untergrund. Das ist Deutschland. Diese weiße Folter ist manchmal schwer zu ertragen.
    Für uns und mich steht heute fest, dass sich seit der Zeit der sogenannten “Freissler-Gerichte” nichts verändert hat. Meine Mama hatte einen Vetter, der von einem solchen Gericht 1944 zum Tode durch Erschießen verurteilt worden ist. Auch er durfte sich weder verteidigen, noch wurde er angehört. Und was haben wir heute für Staatsanwälte und Richter?

  2. Ja!
    Heinz Fassbender hat wirklich die entscheidenden Feststellungen über die DEUTSCHE JUDASKATIVE getroffen, Ich muß (leider!) und will seine Feststellungen AUSDRÜCKLICH HIER GOUTIEREN u+vollinhaltlich BESTÄTIGEN!

    Dies tue ich vor dem Hintergrund, daß ich ALLE diese Prozess und “Arbeits(verweigerungs)ergebnisse”, der Justiz, wie Fassbender sie hier neuerlich dokumentiert hat, seit den frühen 1970er Jahren durch eigene “Untersuchungen”+Erfahrungen (Erfahrung bildet!) KENNE.

    Da ich, nach Geschlechts+ Geschäftsreife, wegen der üblichen “Vertrags + Leistungsstörungen” im bürgerlich rechtlichen Sinne nach dem 18. Lebensjahr in die “Herzkammern der deutschen Judaskative” kam, die ich heute auch nur noch als “Teufel’s Küchen” + “Judaskative Sauställe” ansehe, weiß ich heute, fast 1 ganz Leben später, WAS ES HEISST, LEBENSLANG UNRECHT ZU HABEN!

    In Claudia May, die auch schon “mehr als 1 halbes Leben” widerwärtigste RechtsWegsprechung, UnRechtssprechung und judaskative Justizereien zu ertragen hat, kann ich mich deswegen auch sehr gut hineinversetzen. Dies vorausgeschickt, wird dann, bein einem selbst, die Achtung oder sogar Bewunderung vor solochen Justizopfern immer größer und gleichzeitig die EIGENE VERACHTUNG der “judasaktiven Stellverräter/Stellvertretern aus den Geheimen Parallelgesellschaften”, bis man selbst ins Gras beißt, SPIEGELBILDLICH AUCH IMMER GRÖSSER. NUR: Im NEGATIVEN SINNE! Quasi genau so, wie bei den LÜGISLATIVEN Stellverrätern/Stellvertretern auch.

    Man muß aber dazu m.E. noch konstatieren, daß m.E., wie in der biblischen Geschichte, die von den Judaskativen justizern angerichtete RechtsWegsprechung INDIVIDUELL i.d.R. DAS NOCH GRÖSSERE PROBLEM, im Vergleich zu dem von den lügislativen Justizern angerichte Unrecht ist. Wie bei Jesus auch, waren Kaifas+Pilatus für ihn das grösste Problem, da sie nicht nur seine Existenz vernichteten, sondern auch noch sein Leben auslöschten. Bei den Lügisaltiven Stellverrätern/Stellvertretern geht’s dann meist darum, daß WIR den Dreck von dort als GRUPPE, also eher kollektiver “ausbaden” müssen, also nicht unbedingt + immer individuell “Kopf+Kragen”verlieren. Bei den judaskativen Justizern ist das ANDERS, auch wenn es heute keine Todesstrafe mehr gibt:

    DIE “Judaskativen JUSITZVERBRECHER”, auch wenn sie heute nicht mehr DIREKT verfügen, beschliessen, urteilen können (wie Freisler: ÜBRIGENS AUCH in Celle,NIEDERSACHSEN geb.), daß man “Kopf +Kragen” verliert, HABEN m.E. IMMER NOCH DIE BESTEN MÖGLICHKEITEN, durch IHREN MACHTMISSBRAUCH in “judaskativen Sauställen”, INDIVIDUELL, den EINZELNEN, INSGESAMT, wenn auch mit “Kopf+Kragen zu vernichten, sein Vermögen zu schädigen oder komplett zu vernichten + sogar “LEBENSLANG IN ALLEN SEINEN RECHTSSACHEN INS UNRECHT ZU SETZEN!

    Das ALLES ist sehr ENTSCHEIDEND, und zwar im LEBEN EINES INDIVIDUUMS (entscheidender etwa als die Lügislative Entscheidung, die CO2 Bepreisung zu erhöhen, die die NutzMenschen “kollektiv anschliessend zu behahlen haben;dabei jeder einen Teil davon), so daß man m.E. sagen die Judaskativen Entscheidungen richten, in der Tat, über Wohl + Wehe in INDIVIDUELLER HINSICHT.

    Weil u.a. Richter/Innnen am LANDGERICHT MÜNSTER, unter dem ich Selbst schon viele Jahre EXISTENZIELL+INDIVIDUELL zu leiden habe, iom Rahmen der Klagen von Tierschützern ENTSCHIEDEN HABEN, dass das “SCHREDDERRECHT der AGRO Industriellen”bei Kücken dem Lebensrecht der TIERE, aus, wohlgemerkt, ÖKONOMISCHEN GRÜNDEN, “VORGEHE”, dürfen sie dann sogar KOLLEKTIV+INDIVIDUELL geschreddert werden..

    Als Metaphfer taugt dieses Urteil des Landgerichts Münster m.E. nicht nur für NutzTiere, sondern auch für NutzMenschen, denn ergeht es, im ZWEIFEL, bei unseren Zahlungs +/oder vermögensrechtlichen Ansprüchen gegenüber der Mächtigen Minderheit aus WirtschaftsRUDELN (“Regierung der Regierung”)
    NACH DEM URTEIL des dt. Zivilgerichts, wie LG Münster, GRUNDSÄTZLICH AUCH NICHT ANDERS: Unsere Vermögens respektive Zahlungsansprüche gegen ein “Mitglied eines WirtschaftsRUDELS” dürfen, nach dem Urteil judaskativer Justizer, vom WirtschaftsRUDEL Mitglied “GESCHREDDERT WERDEN”. Solche INDIVIDUELLEN Entscheidungen bedeuten,im Zweifel, daß “Kopf +Kragen” zwar drauf bleiben. ABER: Man hat das halbe Leben oder länger “umsonst” gearbeitet, weil “BETRUG DURCH JUDASKATIVE JUSTIZER, IM EINZELFALL, SCHLICHT GENAUSO LEGALISIERT wird, wie das SCHREDDERN des KÜckens aus wirtschaftlichen Gründen, OBWOHL DAS LEBENSRECHT DES TIERES DEM ENTGEGENSTEHT!!

    Für judaskative Justizer, namentlich auch am Landgericht Münster, ist es ABER KEIN PROBLEM, wenn ein Tier (=schließlich nur Sache,Mitgeschöpf usw., dem die Interessen der WirtschaftsRUDEL schliesslich vorgehen..). Und so ÄHNLICH IST ES ABER AUCH MIT DEN NUTZMENSCHEN: DIE geheimen Parallelgesellschaften + die NICHT GEHEIMEN+GEHEIMEN Parallelgesellschaften der LÜGISLATIVE sehen das beim NutzMensch wie beim NutzTIER. Die Interessen der WirtschaftsRUDEL GEHEN STETS VOR! Was auch sonst, sollte im kapitalistischen inkl. millitaristischen EXTREMISMUS (“DIcke Bazooka + Dicke (Drohnen)BERTA”) denn gelten?!

    Heute habe ich auch KEINERLEI Zweifel mehr daran, daß die “geheimen Parallelgeselschaften”, wie Heinz Fassbender sie nennt, in

    LÜGISLATIVE +
    JUDASKATIVE,

    ALLE DREI(!) Staatsgewalten gegen die NutzMenschen, die Rechtssuchenden, aus dem Volk, einsetzen, um den RICHTIGEN das Recht ZU ZU SPRECHEN+den NutzMenschen das Recht WEG ZU SPRECHEN.

    Das ERGEBNIS daraus(!), das “Ergebnis aus PARLARE”, ist, daß DAS GESCHRIEBENE RECHT, also die Verfassung die RechtsORDNUNG, das Papier nicht wert(!) sind, auf dem sie stehen.
    Wenn man sich die Bedeutung des lateinischen Wortes “Parlare”=Recht sprechen (und Recht gesprochen wird in Parlamenten und Gerichten, also LÜGISLATIVE + JUDASKATIVE) klar macht, sollten auch solche Mitmenschen, die den abgründigen, unterirridschen Verrat an Verfassung+RechtsOrdnung, die “LEGALE RECHTSBEUGUNG” gegen NutzMenschen in den “Judaskativen Sauställen” noch nicht “erfahren” respektive erlebt haben,klar sein, WO der Zusammenhang von LÜGISLATIVE+ JUDASKATIVE (außer, daß die lügislativen Stellverräter/Stellvertreter auch die (wichtigsten) RICHTER benennen)) im “Stellverrätertum” zu suchen ist…

    Würde das hier etwas BANAL ausdrücken wollen:

    In der Judaskative sitzen i.d.R. WENIGER Stellverräter/Stellvertreter als in der LÜGISLAITVE. ANSONSTEN läuft es, mit der RechtsZUsprechung einerseits und der RechtsWegsprechung andererseits, GANZ GENAU SO!

    Den NutzMenschen, den Rechtssuchenden, die NICHT zu den WirtschaftsRUDELN +/oder der “Herrschenden Klasse” gehören, wird sozusagen “OHNE JEGLICHE SACH +QualitätsOrientierung, ohne Prüfung, brutalstmöglich “ihr Recht”,was sie nach Verfassung und RechtsOrdnung, also auf dem PAPIER haben, WEG GESPROCHEN!

    Das geschieht oftmals auch ohne, daß die “Gerichtsperson” überhaupt die Akte gelesen hätte, geschweige denn, wie die THEORIE dies vorsähe, daß ein Justizer den Rechtsfall TATSÄCHLICH JURISTISCH geprüft hätte; dass eine ordnungsgemäße mündliche Verhandlung im Sinne von Verfassung und RechtsOrdnung, nach Rechtssetzung und Rechtsprechung, tatsächlich stattfdindet, habe ich, jedenfalls, in mehr als 45 Jahren nur ein EINZIGES Mal erlebt und zwar im Falle einer gegenwärtigen, jungen Richterin am Amtsgericht Köln, die gerade von der Hochschule kam + vermutlich noch in KEINE GEHEIMEN PARALLELGESELLSCHAFTEN FEST EINGEBUNDEN WAR! Sie hatte sich sogar 15 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung eingeschlossen, weil sie die Akte noch (mal) las.
    In der Verhandlung war ich dann wie vor den Kopf geschlagen, denn sie verhandelte TATSÄCHLICH nach Verfassung und RechtsOrdnung. SIe unterbrach mich mehrfach mit den Worten “Seien Sie ruhig, ich hab ja gelesen, was sie vorgetragen haben!”. Dabei war ich in dem “ÜBLICHEN VERHANDLUNGSMODUS” bei Gericht und zwar im Bewusstsein, daß der Typ der dort verhandeln un dentscheiden soll, offenkundig nichts gelesen und nichts geprüft hat, so daß ICH QUASI ALLES NOCHMAL MÜNDLICH IN DER VERHANDLUNG VORTRAGEN MUSS, WAS ICH VORHER SCHON SCHRIFTSÄTZLICH VORGETRAGEN HATTE….
    NICHT SO, an dem Tag in Köln. Nach mehreren Unterbrechungen der Richterin, war ich zwar, wie vor den Kopf geschlagen, hatte aber verstanden, daß es an DEM GERICHTS TAG GANZ ANDERS ZUGING ALS IN ANDEREN FÄLLEN BEI DENEN ICH TEILGENOMMEN HATTE..
    Ich war, sozusagen brutalstmöglich gegen den Kopf geschlagen, WEIL DORT, ausnahmsweise, GENAU SO VERHANDELT WURDE, WIE VERFASSUNG +RECHTSORDNUNG das vorsahen!

    DABEI MUSS ES SICH WIRKLICH(!) + tatsächlich um einen ECHTEN JUSTIZIRRTUM GEHANDELT HABEN, denn der Standard war sonst IMMER die “LEGALE RECHTSBEUGUNG”, GENAU SO, wie von HEINZ FASSBENDER auch dokumentiert.

    Es wurde mir immer, brutalstmöglich “mein Recht”(was ich nach Verfassung und RechtsOrdnung, also auf dem Papier habe) WEG GESPROCHEN!

    Qualitätswissenschafter haben in ihren Studien,mit Blick auf die TATSÄCHLICH ERREICHTE QUALITÄT, z.B. Arbeitsqualität oder Prozessqualität, eine durchschnittiche FEHLLEISTUNG von
    80%, durch alle Lebensbereiche, ermittelt.

    Das mag für viele Lebensbereiche auch m.E. stimmen.

    Möglicherweise ging EXAmtsgerichtsDirektor Deichner aus Wiesbaden auch von diesen Erkenntnissen,neben seinen eigenen Erkenntnissen, aus, als er feststellte:
    Er schätze, daß mindestens 80% seiner Kollegen selber kriminell seien, nämlich durch ihre Rechtsprechung…

    Da ich rund 26 Jahre in Wiesbaden “wohnhaft” war, möchte ich ihm, in qualitätswissenschaftlicher Hinsicht, hier, ALLERDINGS, auch öffentlich wie folgt widersprechen wollen:

    In Politischen + Juristischen Entscheidungsprozessen GEHT die Fehlleistung, JEDENFALLS aus
    SICHT von NutzMenschen,NutzTIEREN,ARTEN,UMWELT und m.E., axiomatisch GEGEN 100%.
    In den judaskativ justizerischen Entscheidungsprozessen in Hessen respektive Wiesbaden, geht
    die Fehlleistung auch dann + ebenfalls eher axiomatisch Richtung 100%, wenn Horst Arnold einer
    der wenigen Jusitzopfer der Hessenjustiz ist, das einen “öffentlichen Bekanntheitsgrad in der
    Bonds(en)Republiek Duitsland erlangt hatte. Soll heißen, die Einschätzung von “lediglich” + mind.
    80% “krimineller Rechtsbeugung in Wiesbaden”, wie von Deichner geschätzt, ist “nur die
    Spitze eines NOCH GRÖSSEREN EISBERGES”!

    Und zwar genau so, wie ihn Heinz Fassbender in diesem Artikel auch dokumentiert hat..

    Niemand, der RECHTS und Hilfesuchenden aus der Gesamtmenge der NutzMenschen (NutzTIERE,Arten,Umwelt noch WENIGER! NutzTIERE etwa, können sich ihr “Recht auf Leben” im TierschutzGesetz SONST WO HINSCHREIBEN, wenn die JUDASKATIVE DARAUS, das RECHT DER AGRAR INDUSTRIELLEN WirtschaftsRUDEL macht, SIE SCHREDDERN zu dürfen respektive, im wahrsten Sinne des Wortes “nach GUTSHERRENART” zu töten respektive töten zu lassen), sollte sich einbilden, dass in den Herzkammern der Judaskative das GESCHRIEBENE RECHT (also Verfassung und RechtsORdnung) IRGENDEINE BEWANDTNIS hätte, außer DER, das RICHTER DARAUS MACHEN WAS SIE WOLLEN und zwar IMMER UND AUCH IMMER ÜBERALL!

    Das zeigen nicht nur die hier von Heinz Fassbender dokumentierten “realen Rechtsfälle”, die man vielleicht richtiger als “judaskativ und justizerich entartete Rechtsfälle” klassifizieren muß, etwa zu Claudia May, dem Rechtsanwalt Schneider Mensaeh, dem “abgehalfterten RügersgrünBetrüger” + den vielen weiteren, besser unzähligen, “Beispielen” für “LEGALE RECHTSBEUGUNG durch geheime Parallelgesellschaften”, und die zur JUDASKATIVEN SCHANDE auf dt. Boden SEIT 1949 (wieder) beitragen.

    Das Problem ist wirklich, daß SICH ABSOLUT NICHTS BESSERT!

    Selbst die Judaskativen JUSTIZER am BUNDESGERICHTSHOF wollten im Jahre 2012, mit Blick auf Art. 101 GG, das Gebot des Gesetzlichen Richters, der “Legalen Rechtsbeugung” dieses Artikels im Grundgesetz abhelfen, weil sie, wie sie richtig feststellten, daß die Richter an Langerichten und Oberlandesgerichten “häufig” (hier muß man m.E.+ vermutlich davon ausgehen, daß das die juristische Formulierung/Umschreibung für “jedes Mal, also in jedem zivilrechtlichen Verfahren”) das Gebot des Gesetzlichen Richters “NICHT BEACHTEN”..

    Der Bundesgerichtshof hatte dann in seinem Beschluss aus dem Jahre 2021, dem er noch mit der Bezeichnung als “SEGELANWEISUNG” Nachdruck zu verleihen suchte und “wichtiger” machen wollte; allerdings ja in dem Bewußtsein, daß er den “(Un)Abhängigen Richtern” auch mit einer “Anweisung” nicht ans Leder konnte, denn Verfahren nach § 26 Deutsches RichterGesetz(DRiG) oder gar Strafverfahren sind nicht nur ein Tabu, sondern auch nicht im Sinne der Richter; NICHT EINMAL im Sinne der Bundesrichter. Denn die gehören ja, irgendwie, AUCH zur GEHEIMEN Parallelgesellschaft..

    Der BGH hatte also 2012 schon mal richtig konstatiert, daß Richter an Amts,Land und Oberlandesgerichten in der Bonds(en) Republiek Duitsland, sich, GELINDE GESAGT,seit 1949 (seitdem gibt es Art.101 GG) EINEN FEUCHTEN KEHRRICHT um dieses Grundrecht kümmern.

    GEÄNDERT HAT SICH DARAN, AUCH NACH 2012, NACH “SEGELANWEISUNG” der Bundesrichter Nada,niente,null, so daß diese “Legale Rechtsbeugugng” von Art. 101 GG, sage und schreibe, seit 1949 und mit Wissen der Bundesrichter, d.h. seit rd. 72 Jahren anhält respektive auch weiter anhalten darf.

    Aus meinen eigenen (lebenslangen) Erfahrungen mit der “Handhabung der Richter an deutschen Zivilgerichten” von Art. 101 GG, könnte ich “Never Ending” berichten, was hier zu weit führen würde. Erst aktuell am Mittwoch hatte ich am Amtsgericht Aurich die “Legale Rechtsbeugung” von Art. 101 GG durch den Richter “Mustermann” (oder hieß der vielleicht doch “Müller,Meyer,Schoulz??) in einer solch EXTREMISTISCHEN, BRUTALSTMÖGLICHEN,MULTIPLEN+kaum STEIGERUNGSFÄHIGEN Art und Weise GERADE WIEDER erlebt, dass es mir jedenfalls die Sprache (+den SchreibWillen) dabei verschlagen hatte.

    Die derzeitige “Legale Rechtsbeugung” von GrunzRechten nach “Corona(Un)Recht” ist NICHT(!) wie die Naiven (denen ja angeblich respektive tatsächlich die Welt gehört) ein “jungfräuliches UnRechtsereignis”, sondern ein Dauerzustand und zwar seitdem 1949 das GrunzGesetz dokumentiert worden war…

    Nicht nur mit Blick auf Art. 101 GG ist das ein Dauerzustand. Man denke auch an, wie bei Corona, an all die vermeintlichen “Sondersitutationen”+ “Normalsituationen” aus der Vergangenheit aus denen z.B. die Verfolgung homosexueller noch bis in die 1970er Jahre möglich war, Berufsverbote+Rasterfahndungen eingeführt wurden usw.usw.

    Möchte daher, hier, wie Heinz Fassbender, damit schließen, daß nur zu hoffen bleibt, daß, unter den VIELEN, VIELEN “geschundenen + legal gebeugten+ausgehöhlten, vollständig entwerteten GrunzRechten”, WENIGSTENS NOCH Art. 20 Abs. 4 GG eine landesweite Bedeutung erlangen kann+ sich ausreichend Menschen finden, um für Änderungen des RechtsWegsprechungsystems mit einzutreten.

    Bei den Mächtigen im Lande (“Recht hat, WER DIE MACHT HAT”!) besteht weder der Wunsch noch der Wille irgend ETWAS an der (für SIE), wie geschmiert, funktionierenden “JUDASKATIVEN Menschen,Tier+Umwelt FRESSENDEN MÜHLE”, auch nur einen winzigen Deut zu ändern..

    An dieser Stelle möchte auch ich HIER JEDERFRAU +JEDERMANN AUFRUFEN, sich, IM EIGENEN INTERESSE, dafür einzustzen, daß die JUdaskativen Mühlen IRGENDWANN MAL ANDERS ZU MAHLEN GEZWUNGEN SIND….

  3. Aktueller Stand in Sachen Claudia May, Erfurt:

    Dem beschwerten Freistaat Thüringen, vertr. d.d. Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dirk Adams und dieser vertr. d.d. anordnende Thüringer Oberlandesgericht, ist in der weiteren, aktuellen Zwangsvollstreckungssache:

    Haftanordnung DR II 1078/20 EAO ./. M 4389/21, Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, an den Obergerichtsvollzieher Dirk Auras beim Amtsgericht Erfurt, Magdeburger Allee 90, 99086 Erfurt wegen Kostenforderungen der Justizzahlstelle, Kz. 662190434807, Thüringer Oberlandesgericht, vertr. d.d. Justizinspektor Jäger, offensichtlich die fristgerecht erhobene, sofortige Beschwerde vom 15.09.2021 (noch) nicht zugestellt worden.

    Die Stellungnahme und Verteidigung des nach Art. 19 Abs. 3 und 4 GG (vgl. BVerfG 1 BvR 1766/15ff.) i.V.m. Art. 15, Art. 82 Abs. 2 und Art. 146 DSGVO (vgl. BVerfG 1 BvR 2853/19) – nicht grundrechtsbefugten – Freistaat Thüringen zu seinen rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen über das Vermögen, die – unverhandelbaren – Grundrechte der hier geschädigten und verletzten Claudia May gemäß angeordneter Rückbewirkung der Rechtsfolgen nach Art. 316h S. 1 EGStGB (vgl. BVerG 2 BvL 8/19), die jegliche Kostenforderungen seit 1990ff. nach der ausgeurteilten, unangefochtenen Beweislastumkehr § 292 ZPO (vgl. Palandt, BGB, 63. Aufl., § 2365 Rn. 1, 2) des vom Freistaat Thüringen – höchstpersönlich, selbst – erstrittenen, unanfechtbaren Erb- und Vermögensurteils vom 02.09.2005, zugunsten der Erb- und Vermögensberechtigten Claudia May (VG Gera 6 K 756/03 Ge) ausschließen, ist (noch) nicht abgegeben und (noch) nicht erklärt worden.

    Die buchstäbliche Schizophrenie des thüringer Justizsystems ist im Fall “Erfurter Geschwister May” nicht zu widerlegen.

    Der Freistaat Thüringen erstreitet 2005 erfolgreich das – rückwirkende – seit 1990 zu vollziehende Recht für die beigeladene Erb- und Vermögensberechtigte Claudia May und verfügt seit dem selbst rechts- und prozessgeschäftlich über das unanfechtbare Recht, um die nach § 263 Abs. 5 StGB und Art. 316h S. 1 EGStGB (BVerfG 2 BvL 8/19) angeordnete Rückbewirkung der Rechtsfolgen verbotener, gewerbsmäßiger Immobilien- und Finanzkriminalität mit dem Erb- und Vermögenseigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, die “wirtschaftlichen Verwertungs- und Beleihungsinteressen” der Unberechtigten, u.a. der 2020 verst. Richterin des Thüringer Oberlandesgericht – Rita Pesta – und ihres Vertragspartners, den seit 1990ff. mit dem “fremden” Eigentum – ohne jegliche Gegenleistungen, Erlöse, Surrogate etc. – handelnden und grundbuchbeleihenden Immobilienmakler – Stefan Lagler und beteiligten Martina Fehrs als WE-Vermittlerin – nicht nur vorsätzlich sittenwidrig, steuerrechtlich gefördert und begünstigt, zu bereichern, sondern seit 1990ff. – anders als vom Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht bestimmt – die Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justizunrecht im Wege “hoheitlich angeordneter Gewalt” gegen die Berechtigten, die SBZ-/DDR-/SED-MfS-Verfolgten und Vermögensgeschädigten durchzusetzen und aufrechtzuerhalten.

    Das ist – fast – schlimmer als das Justiz-Unrecht aller Freisler, der vorausgegangenen Diktaturen auf deutschem Boden.

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