Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

[:de]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – weg verhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen Stasi-NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmäßig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „? “– siehe Foto – vier Monate in U-Haft gesperrt. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren. Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts-Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger”.

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, liest man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amts und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs–Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelikte sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jura-Semester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerung-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungs-Amtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi-Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltung-Examens noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:en]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:nl]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:]

4 Gedanken zu „Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.“

  1. Das ist grauenhaft, was in diesem so scheußlich veränderten Deutschland alles möglich ist. Da ist jeder Einzelfall schon verdammt schlimm. Aber dann in dieser Häufigkeit und Schwere immer dem gleichen Menschen das Leben zerstören zu wollen, das entwürdigt jeden, der sich da mit beteiligt. Diese Leute machen sich nichts draus, sie haben längst keinen Charakter mehr. Vielleicht sollten wir uns alle zusammen schließen und eine Sammelklage einreichen außerhalb von Thüringen. Die Regierung über die Staatsverbrechen – nichts anderes erleidet Mike Heerlein – in Kenntnis setzen und zum Handeln auffordern. Öffentlich machen. Die Parteien in die Pflicht nehmen, Lauinger auch. (Thüringer Justizminister mit eigenen Affären – Grüne -) Es brodelt zum Glück und endlich im Lande. Darauf setze ich meine große Hoffnung. Diese Stimmung ausnutzen. Inzwischen ist Mike Heerlein ja wieder Leid zugefügt worden, was man auch seelische Grausamkeit nennen kann. Ein Mensch wird regelrecht zermahlen. Bevor er nicht vollkommen gebrochen ist, wird es kein Ende finden. Aufrechte Menschen braucht das Land nicht, man fürchtet sie. Ihnen wird Unrecht zugefügt, das als Strafmaß einem Straftäter nicht angetan wird. Wenn ein Mensch weiß, nicht eine einzige Schuld auf sich geladen zu haben, dass durch ihn kein Mensch Schaden nahm, kann das ruhige Gewissen sich gegen ihn wenden, weil die Ohnmacht, der Zorn, die Verzweiflung überhand nehmen. Darauf bauen die Staatsverbrecher. Mike ist schwer betroffen. Er ist aber nicht allein. Wir müssen alle zusammen halten und aktiv werden!

    1. Die DDR war garantiert nicht schlimmer als, was heute passiert. Das Rechtswesen in Thüringen kann korrupter nicht sein. Oft sind es auch immer die gleichen Richter, Staatsanwälte und Kanzleien, die mit den besonderen Sauereien betraut werden. Mike tut mir unendlich leid, natürlich seine Frau genauso. Was die Zwei schon aushalten mussten und lassen sich nicht beugen. Hochachtung. Das Besondere daran ist, sie machen das alles nicht für sich. Sie zahlen den Preis für ihre Zivilcourage. Ich kann bestätigen, dass Mike einen verdammt ganz festen Wohnsitz hat und das eben wirklich seit langer, langer Zeit schon. Die Meldebehörde weiß das auch. Was hier passiert, ist regelrechter Rechtsbruch, für den wohl jemand wieder eine Prämie erhält. Wenn eine Prozesspartei zum Verhandlungstermin nicht erscheint, dann kann sie deswegen verurteilt werden ohne weitere Prüfung der Rechtsinteressen. Die andere Möglichkeit ist, einen Folgetermin anzuberaumen. Da hat das Gericht sich die Frechheit genehmigt, den säumigen Prozessbeteiligten polizeilich vorführen zu lassen. Kann – muss nicht. Es müssen schon ganz heftige Vorwürfe gegen eine Prozesspartei erhoben werden, um der Fluchtgefahr vorzubeugen durch Inhaftierung. Nun wurde aber keine U-Haft angeordnet. Also kann der Verhandlungsgrund so schlimm nicht sein. Warum also will man Mike unbedingt aus dem Verkehr ziehen und scheut vor einer dreisten Lüge und Amtsmißbrauch nicht zurück? Gegen Mike kann kein wichtiger Grund vorliegen für eine solche Verletzung aller Persönlichkeitsrechte. Mike ist einer von den anständigsten Bürgern, der keinem auch nur einen bösen Blick sendet.

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