Haftbefehl wegen 59.07 €. Gerichtsvollstrecker Rüdiger Petersen aus Boostedt dreht mal wieder durch. Ein Invalide soll in den Knast. Dabei hat er nur die Wahrheit über den tatsächlichen Bildungsgang der FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck geb. Funke aus Kiel zu hinterfragen versucht.

Die “Restforderung” zu Vertuschung der Wahrheit! Mit freundlichen Grüßen – Ihr Vollstrecker!

Ein Bericht von Heinz Faßbender und zwei Journalistenstudenten-Kollegen, die wegen befürchteter Nachstellungen nicht genannt werden wollen.

Frank Poschau ist wegen eines Arbeitsunfalls zum Invaliden geworden

Frank Poschau – Trotz aller Pein durch die Justiz – ein Kämpfer gegen Unrecht.

Während die Berufsgenossenschaft  (BG) den Arbeitsunfall anerkannt hat, haben deutsche „Gerichte“, Land- und Oberlandesgericht SH, erst die R+V Versicherung verurteilt, um sich dann vom “Bundesgerichtshof”  (BGH) umstimmen zu lassen, ihr Urteil rechtswidrig umgeschrieben, bis hin zum „Grundgesetzgericht“ auch „Verfassungsgericht“ genannt, um die R+V zu schützen. Bei der R+V hatte der Invalide eine Berufs-Unfallversicherung.

Nutzte alles nichts!

Was er damals nicht wusste; am Bundesgerichtshof arbeitet „Nebenberuflich“ der gesamte Versicherungssenat für die Versicherungswirtschaft. Deshalb wurde offensichtlich die R+V tatkräftig “juristisch” ab- gesichert. Vertraglich vereinbart ist allerdings, dass die Versicherung bei Unfällen zu sichern hat. Das macht die Deutsche Versicherungswirtschaft schon lange nicht mehr. Und die Helfer – das ist die Justiz – die sich das von den Geschädigten teuer bezahlen lassen.  Ein damals beauftragter Rechtsanwalt zocke hier ebenfalls den Geschädigten ganz schön ab. Wie üblich im Land der “Rechtsstaatlichkeiten” zum eigenen Wohle der sogenannten “Organe der Rechtspflege”.

Selbst wenn ein Anwalt einem Kollegen angeblich den Stinkefinger gezeigt haben soll, wiehert der gesamte Justizapparat bis der Arzt kommt.

Trotzdem, Frank Poschau wurde vielleicht deshalb zum mutigen Kämpfer für Gerechtigkeit und die freie Meinungsäusserung.

Deutschland, ein angeblich „demokratisches und rechtsstaatliches Ländle“, hat auf der ganzen Welt die meisten Beleidigungs- und Verleumdungsanzeigen. Beamte – Juristen – und Politiker, die zu jedem ihnen genehmen Anlass die Bevölkerung zur politischen Willensbildung aufrufen und lautstark, tatkräftig öffentlich appelieren bei Veränderungen gesellschaftlicher Missstände mitzuwirken, sind blitzschnell und bei jedem noch so kleinen Anlass „beleidigt,´genötigt, verleumdet und ehrverletzt, wenn man ihnen die Wahrheit sagt – im Land der Presse – und Meinungsfreiheit als die urdeutsche neue demokratische “Leitkultur” nach dem Motto : Halt’s-Maul.

Funke ist jetzt Frau Tappenbeck

 

Das Versicherungs- und Justiz-Opfer Frank Poschau, zugleich damals noch FDP – Mitglied, wurde von der FDP Politikerin Kirstin Tappenbeck aus Dänischenhagen verklagt. Frau Tappenbeck, geb. Funke, war mal Abgeordnete des Schleswig Holsteinischen Landtags in der 17. Wahlperiode (2009–2012). Ein sehr „persönliches Schreiben“ des FDP-Freundes Poschau hatte Kirstin Tappenbeck offensichtlich so aufgeregt, dass sie als angeblich “Studierte der Rechtswissenschaften” an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – so ihre eigenen Angaben – siehe auch – Wikipedia –  und dann auch noch als die „große“ Geschäftsführerin eines Flagship-Stores der Marken Tandem, Transit und Transit Uomo in Kiel ihre „lieben Kollegen“ bei der Justiz anrief.

Parallelen zum akademische Ammenmärchen im Lebenslauf der SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz scheinen zur FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck angebracht.

Die nicht öffentlich aber trotzdem angeblich unterstellte „Verleumdung“s – Posse endet – nichtöffentlich bei Gericht – in einem Vergleich.

Unsere Recherchen im Umfeld dieser FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck haben ergeben, dass sie bei Gericht damals “offen” aber ohne Prozessbeobachter, einräumen musste, dass sie, als sich selbst so bezeichnete „studierte Rechtswissenschaftlerin“ allerdings nur ein Semester bei der Uni in Kiel gesichtet wurde, und sie lediglich eine „große“ Geschäftsführerin eines ganz normalen Pippi-Bekleidungsgeschäftes in Kiel war. Aber auftrumpfen bis die alten Herren der Schleswig Holsteinischen FDP aufmerksam wurden, und schon begann für die junge „Politikerin“ (Freunde sagen auch Aufschneiderin) ohne irgendeine Berufsausbildung, ein kometenhafter Aufstieg in der FDP des Kubicki&Koppelin. Lediglich ein Bachelor in den USA, der selbst in den USA nicht überall anerkannt ist, wurde ermittelt, von ihr aber nicht mehr öffentlich in ihren Ausbildungsverlauf angegeben. Das ist das Fazit des “persönlichen Anschreibens” von Frank Poschau, so unsere Recherchen.

Nach dem Motto:

Lasset die Unausgebildeten zu mir kommen. Die sind ja auch schön abhängig für die „freie politische Willensbildung“ und die “unabhängigen, selbstverständlich nur ihrem Gewissen unterworfen und frei erfolgten Stimmabgaben” im “demokratischen” Landtag mit “demokratischen” Fraktionszwang und immer schön gegen das “gemeine” Volk.

Heute ist Kirstin Tappenbeck “die” Europabeauftragte der FDP in Schleswig-Holstein. Was für ein toller Titel ? – aber immerhin ganz wichtigtuend!

Als die Lebensgefährtin von Frank Poschau nach dem Possen-Vergleich – eine offizielle Anfrage an die Dienst-Mailadresse der “Politikerin” ohne Ausbildung über die einzige- und gemeinsame Familien-Mailadresse versendet hatte, fühlte sich die Frau „studierte Rechtswissenschaftlerin“ total bedroht.

Vielleicht in ihrer Existenz?

Offensichtlich reichte nur der Mailabsender – nicht aber die offizielle Anfrage der Unterzeichnerin –  schon aus, um mit einer erneuten Schadensklage 5000 € abzuverlangen.

Die Wahrheit oder die Meinungsfreiheit – was interessiert das schon? Und die Justiz schon garnicht!

Hier ist es noch perverser; es war lediglich eine Anfrage der Lebensgefährtin im Zusammenhang mit FDP-internen Fragen an die „Studierte“ und Gedichte zur Widerspruchs-Verdeutlichung der Realität und dem „Papier“ das sich da „Grundgesetz” nennt mit dem propagierten Willensbildungs- und Teilhabeversprechen, dass ja schon seit langem zur Nullnummer (0) verkommen ist. Es lagen bei dieser Anfrage keine Ehrverletzungen vor, wie dann später behauptet wurde, um Frank Poschau ein für alle Mal den Mund zu verbieten. Man kann auch sagen – “das Maul zu stopfen”.

Richterin Antje Vogt (Jg 76) seit 1.05.2014 am Amtsgericht Neumünster tätig, verurteilte den Mailadressen-Namensgeber Frank Poschau trotzdem zu einer Strafzahlung von 750 €. Der Verurteilte hätte eben “besser auf seine Mailadresse aufpassen müssen” so die Begründung. Die langjährige Lebensgefährtin dürfte eben den Mail-Versendungsaccount ihres langjährigen Lebenspartners nicht einfach so mitbenutzen. Basta!

Warum damals der Vergleich?

Offensichtlich war im ersten „Vergleich“ zur Beendigung der Posse festgelegt (genötigt) worden, dass Frank Poschau die aufstrebende und bis nach oben durchgereichte „nur“ Abiturientin bei der Willensbildung und Erkundung ihrer ganz persönlichen Vita nicht weiter behelligend aufklärt darf, um den in die Höhe schiesenden Leiterklettergang der jungen Frau nicht zu stören – also jeder Kontakt „ zu “seiner” FDP-Politikerin“ ward fortan verboten.

Das ist doch mal so schön Volkesnah, dieses protegierte – „demokratisch gewählte” Günstlingsgehabe im Einheitsparteien-Sumpf einer inzestuösen Clickenwirtschaft. Und es klappt;  immerhin ging es ja um die weitere Existenz dieser aufstrebenden und durchgereichten Madame   Trollope (Frau Aufschneiderin) bis zur Spitze der Altherrenriege der schleswig-holsteinischen FDP.

In der Ehre verletzt, fühlt sich doch eigentlich nur die Mafia

750,- € wegen angeblicher Ehrverletzung bei Fragen zu internen FDP-Vorgängen und der Benutzung durch die Lebensgefährtin des Mail-Versendungsaccount´s ihres Partners plus „Kosten“ von 1300,- €. Es ist ein Wahn, mit diesen ständig für ein NICHTS an Beleidigungen.

Ach ja: Anfang des Jahres gab es einen identischen Fall eines Flüchtlings mit Mailbenutzung eines anderen. Da allerdings urteilte der BGH das man keinesfalls auf „seine“ Mailadresse – wie hier in Neumünster beschlossen – aufpassen muss. Denn der Verfasser bleibt die/der anzusprechende Rechtsperson.

Nur noch Willkür

Stellen wir fest: Das hier also eine politische willkürliche Maßnahme gegen Frank Poschau. Er hat es gewagt, den Bildungsgang und die beruflichen Selbstangaben der FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck zu hinterfragen. Die FDP-SH hatte das schon einmal versucht dem Geschädigten den Mund zu verbieten, scheiterte allerdings.

Der Herr Advokat Martin Herkenrath aus der Hansestadt Hamburg versuchte im nicht vorhandenen Ehrverletzungs-Fall auch noch „seine Gebühr“ (wegen besonderer Schwierigkeiten?) zu erhöhen, wurde aber durch den Kostenbeamten zurechtgewiesen.

Stundungs-Bitten wurden dann erst recht nicht beantwortet.

Dazu hat der Advokat seinen eigenen Gerichtsvollstrecker Rüdiger Petersen aus Boostedt. Dieser Obergerichts – Vollstrecker (früher sagte man Henker dazu) führte sich wie der Herrscher des Kopfabschlage-Beiles über Frank Poschau auf. Gäbe es den Henker mit Beil noch – er – der Vollstrecker Rüdiger Petersen hätte am liebsten ein ganz stumpfes Beil genommen, um größtmögliche Schmerzen bei der Vollstreckung zuzufügen.

Konstruktive Gespräche – mit diesem Vollstrecker mit Stumpf. Beil-Hirn nicht. Schließlich war ja die Existenz der „studierten“ Durchgereichten zur FDP-Altherrenriege in Gefahr gewesen. Oh Gott – Oh Gott!

Auch drei Dienstaufsichtsbeschwerden an das zuständige Gericht wurden nicht beantwortet. Es ist nicht nur die Arroganz der Justiz-Macht, sondern die bewussten Rechtsbeugungen die hier auf der Hand liegen. In einem Telefonat wurde dem Justiz-Politik- und Versicherungs-Geschädigten mitgeteilt, das seine Beschwerden ” abgeheftet und niedergelegt wurden”.

Nach der letzten Drohung der Staatsgewalt musste Frank Poschau die letzte Forderung begleichen. Bei Gericht und dem hanseatischen Advokaten Martin Herkenrath wurde die Herausgabe des Titels abgefordert.

Einen alten und ungültigen “Haftbefehl” benutzt, um mit einer erzwungenen “Schadenszahlung” die Wahrheit zu vertuschen.

 

Die “Restforderung”

Danach wurde dem Geschädigten mitgeteilt, dass es noch eine Restforderung gibt. Und die einfach mal so in dem Raum gestellte Forderung von 59.07 € werden jetzt durch dem Halt-das-Beil-ganz-strumpf-Vollstrecker mit einem Alt-Haftbefehl zur sofortigen Zahlung abgenötigt – die “Rechtskraft” diese Alt-Haftbefehles existiert überhaupt nicht mehr. Er hat einfach den Alt „Haftbefehl“ – (deshalb ist man ja auch in Deutschland in Wohnhaft um schnell habhaften zu können) – vom 18.08.2016 zur Zahlung der angeblichen „Restschuld“ beigefügt, obwohl die darin titulierte „Forderung“ zur besonderen Erziehung, zwecks  Meinungs- und Wahrheitsunterdrückung bereits beglichen sind.

“Amtsrichter” Klaus Schleuß (Jg. 56) seit 1.5.2011 im AG – Neumünster tätigt.  Der Alt-Haftbefehl ohne Unterschrift. Eine Eingabe von einem Normalsterblichen an eine Behörde, ohne Unterschrift, wird dagegen nicht bearbeitet.

 

FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck geb. Funke verbittet sich Fragen zu ihrer Ausbildungs-Vita.

Zur Erinnerung:

Die “studierte Rechtswissenschaftlerin” ist überhaupt keine studierte Rechtswissenschaftlerin. Aber das darf ja nicht gesagt werden.

Zum Alt-Haftbefehl:

Dieses Nötigungs-Ding – der Alt- „Haftbefehl“ ist hier augenscheinlich missbraucht worden, um dem Geschädigten weiter zu schädigen und um Bange zu machen.

Diese ständig und überall Beleidigten ziehen ihr Spiel – bis zur “Vergasung” der Meinungsfreiheit und der Wahrheit durch – koste es, was es wolle.

Schöne Aussichten für dieses Ländle, der weltweit meisten Beleidigungsanzeigen durch die Administration.

Ach ja – ob die Kirstin Tappenbeck jetzt tatsächlich das Studium als Wirtschaftsjuristin im Fernstudium durchgezogen hat, wie auf – Wikipedia – geäußert – Frank Poschau darf es jedenfalls nicht mehr nachfragen – dann droht ihm wahrscheinlich eine Haftstrafe.

Das ist “die Meinungsfreiheit” in “diesem wahrheitsliebenden” Deutschland.

Die folgende Darstellung drückt den genauen Zustand im Lande aus. Allerdings werden die Deutschen immer zu später zur Revolution kommen – weil sie sich genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten oder vor PC und/oder vor der Klotze abhängen.

 

4 Gedanken zu „Haftbefehl wegen 59.07 €. Gerichtsvollstrecker Rüdiger Petersen aus Boostedt dreht mal wieder durch. Ein Invalide soll in den Knast. Dabei hat er nur die Wahrheit über den tatsächlichen Bildungsgang der FDP-Aufsteigerin Kirstin Tappenbeck geb. Funke aus Kiel zu hinterfragen versucht.“

  1. Der Gerichtsvollzieher Rüdiger Petersen aus Boostedt macht was er will. Er lügt was das zeugt hält. Jeder andere wäre schon längst aus dem Verkehr gezogen. Dienstaufsichtbeschwerden werden nicht bearbeitet. Usw.
    Mit freundlichen Grüßen
    Böhling

  2. Sind Gerichtsvollzieher nach dem 1.8.2012 noch Beamte ?
    Fakt oder urbane Legende? In letzter Zeit häufen sich die Anfragen auf der Hotline, ob man denn vom Gerichtsvollzieher zur Zahlung der Rundfunkbeiträge gezwungen werden kann, wo doch Gerichtsvollzieher seit dem 1.8.2012 keine Beamten mehr seien und somit keine Hoheitsbefugnisse mehr hätten. Das würde so auf mehreren Seiten im Internet stehen.
    Leider stimmt das nicht. Gerichtsvollzieher sind nach wie vor Beamte. Sie können, dürfen und müssen eine Zwangsvollstreckung notfalls auch mit unschönen Zwangsmaßnahmen durchführen.
     Es gab zwar um 2007-2010 herum Überlegungen, Gerichtsvollzieher künftig nicht mehr zu verbeamten sondern ähnlich wie einen TÜV-Prüfer mit hoheitlichen Aufgaben zu beleihen, diese Pläne wurden aber nicht umgesetzt. Wohl wurden 2012 die Gerichtsvollzieherordnungen (GVO), die in allen Bundesländern gleich lauten, geändert und neu strukturiert, wobei u.a. auch § 1 folgendermaßen geändert wurde:
    § 1 GVO (alt): Rechtsstellung der Gerichtsvollzieher
    Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.
     § 1 GVO (neu): Dienstaufsicht
    Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts.
    Der Satz „Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.“ ist also weggefallen. Bedeutet das nun, dass Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr sind? Nein, denn der Satz war ohnehin überflüssig. Dass Gerichtsvollzieher Beamte sind, ergibt sich nämlich schon aus § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), der bis heute unverändert gültig ist:
    12. Titel – Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte (§§ 154 – 155)
    § 154
    Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.
    Wenn man zwischen den Zeilen liest, erkennt man auch aus der GVO, dass ein Gerichtsvollzieher nach wie vor ein Beamter ist. § 1 trägt nämlich die Überschrift „Dienstaufsicht“ und es ist von einem „Dienstvorgesetzten“ die Rede. Nur Beamte (und mit Einschränkungen auch Richter) unterliegen der Dienstaufsicht und haben einen Dienstvorgesetzten, dies sind spezielle „Einrichtungen“ des Beamtenrechts. Auch sonst werden Gerichtsvollzieher in der GVO als Beamte bezeichnet, z.B. in § 70:
    „Die Dienstbehörde führt eine Jahresübersicht nach Vordruck GV 11 über die Diensteinnahmen aller Beamten, die bei ihr als Gerichtsvollzieher beschäftigt gewesen sind.“
    Aber ergibt sich nicht aus dem Satz „Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig.“, dass Gerichtsvollzieher nun selbständige Handelsvertreter nach dem HGB sind? Nein, denn die Bedeutung des Wortes „selbständig“ in diesem Zusammenhang wird im Folgesatz definiert: „Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts.“ Soll heißen: Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der sich zwar gegenüber seiner Dienstaufsicht verantworten muss, aber dem von seiner Dienstaufsicht nicht vorgeschrieben werden kann, wann er was und wie zu tun hat. Der Gerichtsvollzieher kann also selbständig über seine Arbeitszeit bestimmen und darüber, wie er seine Aufträge ausführt. Ist der Gläubiger (Auftraggeber) oder Schuldner (Betroffener) mit der Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers nicht einverstanden, kann er sich nicht einfach beim aufsichtsführenden Richter beschweren, sondern muss das förmliche Rechtsmittel der Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Über dieses Rechtsmittel entschiedet nicht der Richter als Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers sondern das Vollstreckungsgericht als Organ.
    In diesem Sinne unterscheidet sich der Gerichtsvollzieher vom Vollziehungsbeamten der Stadtkasse oder des Finanzamtes: Ein Vollziehungsbeamter hat zwar im Wesentlichen dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher, ist aber an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden.
    Fazit: Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der etwas freier als „normale“ Beamte selbständig über die Art und Weise seiner Arbeit und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Selbständig im Sinne des HGB ist er nicht.
    Es bringt also nichts, auf eine Zahlungsaufforderung eines Gerichtsvollziehers zu antworten, er möge doch erstmal seinen Beamtenstatus nachweisen oder ihm zu unterstellen, er sei ein seine Kompetenzen überschreitender Handelsvertreter. Im Gegenteil: da der Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsverfahren eigene Entscheidungen treffen darf, wäre es besser, ihn nicht mit derartigem Quatsch zu verärgern. Immerhin entscheidet er (selbständig) über eventuelle Zahlungserleichterungen und da macht nicht zuletzt der Ton die Musik. Auch entsprechende Schreiben an das Vollstreckungsgericht sind unsinnig.
    Wer Post vom Gerichtsvollzieher wegen ausstehender Rundfunkbeiträge bekommt, sollte also als Antwort nicht blindlings irgendwas aus dem Internet abschreiben, sondern genau wissen und verstehen, was er da schreibt und im Zweifel lieber einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. In der Praxis habe ich es leider nicht nur einmal erlebt, dass mit unüberlegten Schreiben an Gerichtsvollzieher und Gericht die Sache so an die Wand gefahren wurde, dass im Nachhinein nichts mehr zu machen war. Besser ist es außerdem, gleich nach Erhalt eines Beitragsbescheides dagegen vorzugehen und nicht erst den Brief des Gerichtsvollziehers abzuwarten.
    Immer dran denken: das Internet steckt voller Verschwörungstheorien. Die Mondlandung hat stattgefunden. Und Bielefeld existiert. Chemtrails dagegen nicht.
    Übrigens: warum der Gerichtsvollzieher auch „Kuckuckskleber“ genannt wird:
    Wenn der Gerichtsvollzieher Sachen pfändet, die er nicht sofort mitnehmen kann, klebt er ein Pfandsiegel (siehe Bild) auf diese Sachen. Im früheren Königreich Preußen war auf dem Pfandsiegel der preußische Adler abgebildet, im Volksmund „Kuckuck“ genannt.
    (1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.
    (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden.
    § 732
    Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
    (1) 1Über Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.
    (2) Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.

  3. Die ZEICHNUNG ist die verständliche und präzise Sprache des Ingenieurs, des Handwerkers, der logisch denkenden, handelnden und arbeitenden Menschen.
    Die KARIKATUR ist die kurze und prägnante Sprache aller aufrichtigen Menschen, die den aufrechten Gang beherrschen und bereits mit der Muttermilch eingesaugt haben und dies nicht erst ab 1989.

    Könnte / wird so der Sachsensumpf enden?????????????????????

    Aber wie soll es schneller gehen, wenn an jeder Ecke ein Blitzer steht???????????????????????????

  4. Ich bin den Kommentator zu tiefen Dank verpflichtet, ein Journalist mit Mut und Sachverstand.
    Danke, Sie machen uns Justizopfer MUT!

    „Eine Meinung ist solange angenehm, solange sie nicht widerspricht, dann müsste der Inhaber ja überlegen, ob sein Handeln und Denken nur seinem Machtanspruch genüge tut.“
    Volksdichter
    Frank Poschau

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