Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat jetzt eine Entscheidung gefällt, die einem Terroranschlag auf den Rechtsstaat gleichkommt.

Aktualisiert am 29.11.2015

Der Kommentar von Heinz Faßbender,

Mitarbeit Christoph Klein

Harders

Der Fall der Helga Kneuer, jetzt Harders (45), aus dem bayerischen Reckendorf in Oberfranken, machte bundesweite Schlagzeilen. Auch wir berichteten darüber: Klicke hier: Die Grenzmauer–die Bildzeitung–die Behörden–die Justiz >Eine Manipulation im oberfränkischen Reckendorf/Bayern?

 

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Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet über den jüngsten verwaltungsgerichtlichen Prozessverlauf.

 

Nachbarschaftsrechte interesssieren beim Verwaltungsgericht Bayreuth nicht!
Nachbarschaftsrechte interessieren beim Verwaltungsgericht Bayreuth nicht!

Die Nachbarn, beide Beamte bei der Bahn, bauten direkt an der Grenze des Grundstückes zu Frau Harders, illegal eine Mauer und ein riesiges Nebengebäude. Genehmigt waren 2008 eine Einzäunung und ein kleines Gartenhäuschen, dessen Baugenehmigung allerdings 2010 bei Baubeginn der Schwarzbauten statt Einzäunung und Gartenhäuschen schon wieder verfallen war. Selbstverständlich müssen auch Abstandsflächen zum Nebengrundstück eingehalten werden, um den nachbarschaftlichen Frieden zu gewährleisten. Das Beamtenehepaar glaubt aber, über dem Baurecht zu stehen. Und das sorgt zurecht für Ungemach bei Helga Harders.

Das alles begann vor 7 Jahren. Schon 2013 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass Anbau und Mauer wegmüssen. Der Landkreis Bamberg und die Gemeinde Reckendorf scherten sich einen Dreck um das Urteil. Sowohl die Mauer, als auch das pompöse Nebengebäude hätte es laut Bebauungsplan eigentlich gar nicht geben dürfen.

Trotz der damaligen Entscheidung des VG- Bayreuth wurden dann nachträgliche eine Baugenehmigungen für das Nebengebäude und Mauer erteilt. Und – so der Landrat – sei es für das Beamtenehepaar nicht zuzumuten, die teure, aber viel zu hohe Mauer wieder abzureisen. 2014 gab es dann eine totale Genehmigung – jetzt ist das Baurecht total amtlich außer Kraft gesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth eine Oase der Ignorierung des Bau- und Nachbarschaftsrechts.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth ist keine Oase der Gewaltenteilung.

Der windige Voranwalt schlug bereits 2013 der Geschädigten Harders vor, über das Zivilrecht die Nachbarn zu zwingen, einen Abriss vorzunehmen. Das bringt Geld in die Kasse des Anwaltes und fette Gebühren für die Justiz. Damals war Frau Harders noch rechtsschutzversichert. Heute allerdings nicht mehr. In zweiter Instanz gab es beim OLG-Bamberg eine fette Niederlage.

Solange hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth mit einem Zweitantrag auf behördliches Einschreiten zur Rückabwicklung der Schwarzbauten mit nachträglicher Genehmigung sozusagen als Durchsetzung der Erstentscheidung auf Abriss des VG-Bayreuth abgewartet.

Das Landratsamt Bayreuth legt als beklagte Partei die eigenen Messergebnisse vor. Dann ist ja alles in Ordnung!
Das Landratsamt Bamberg legt als beklagte Partei die eigenen Messergebnisse erneut vor. Dann ist ja alles in Ordnung!? Mit den falschen Ergebnissen.
Ob die Mauer die natürliche Erdoberfläsche ist - das Verwaltungsgericht Bayreuth mag jedenfalls nicht nachmessen....dann ist ja wohl alles "Rechtens"
Ob die Mauerkante die natürliche Erdoberfläsche ist – das Verwaltungsgericht Bamberg mag jedenfalls nicht nachmessen….dann ist ja wohl alles “Rechtens”?

Auch das Gerangel um die Höhe der Mauer und von welchem Punkt aus gemessen wurde, sind ein Paradebeispiel dafür, dass die Behörden heute immer mehr zu Lasten der Baugerechtigkeit ihre Interessen durchsetzen, und dafür bereit sind, einen Messbetrug vorzulegen. Dabei gab es eine unabhängige Sachverständigen-Messung, die genau das Gegenteil dessen protokolliert, was der Landrat dem Verwaltungsgericht Bayreuth diktierte.

Eigentlich ein Prozessbetrug.

Der Landrat darf als Partei überhaupt keine Messungen vornehmen. Dafür ist das Vermessungsamt Bamberg zuständig. Aber kurz vor Termin gab es wiederum eine Messung – siehe drei Fotos – .  Was zuvor schon eine falsche Messung war > muss auch eine falsche Messung bleiben. So ist das halt mal mit der Wahrheitsfindung in Bayern und den Beamtenprivilegien. Da hält zusammen – was zusammen gehört!

Das interessierte den Vorsitzenden Richter Otto Schröppel, geb. 03.08.1955, offensichtlich überhaupt nicht. Im Vorfeld hatte die Berichterstatterin Hannelore Hohl, geb. 28.05.1959, gemeint, dass man keine unterschiedlichen Urteile sprechen könne. Gemeint war die zivilrechtliche OLG-Bamberg-Beschneidung- und Versagung der Elementarrechte von Helga Harders.

Bei dem Begriff der Geländeoberfläche wird man in d er Regel von der natürlichen Geländeoberfläche ausgehen, also dem vorhandenen oder „gewachsenen“ B oden. Die Mauerkante stellt keinen gewachsenden Boden dar.
Bei dem Begriff der Geländeoberfläche wird man in der Regel von der natürlichen Gelände- oberfläche ausgehen, also dem vorhandenen oder „gewachsenen“ Boden. Die Mauerkante stellt keinen gewachsenden Boden da. Für das Verwaltungsgericht ist das Nebensächlich….

 

Zivilrecht ist mit dem Verwaltungsrecht allerdings überhaupt nicht zu vergleichen.

Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis vom Staat zu den Bürgern; hierbei handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen.

Durch die nachträglichen Schwarzbaugenehmigungen der Gemeinde Reckendorf und des Landrates Bamberg, der zudem in eigener Selbstherrlichkeit auch die Messungen für das Verwaltungsgericht vornimmt, hat die geschädigte Frau Harders erhebliche Rechts-Nachteile hinzunehmen.

Die Zurückweisung der Anträge der Mauer- Geschädigten ist eine Schande für dieses Land.

Sie zeigen überdeutlich eine Rechtsprechung, die überwiegend nicht ausschließlich dem Recht, sondern den Behörden, der Administration und den Politisch Verantwortlichen verpflichtet ist. In unserer “Demokratie“ steht eine politische Justiz, die das Prinzip der Gewaltenteilung und der richterliche Unabhängigkeit schon längst verloren hat und immer dreister zu Lasten des Volkes dagegen handelt.

Offensichtlich darf der Normalsterbliche überhaupt kein „Recht“ mehr bekommen. Diese Tendenz ist überall im Lande des “Rechtes” festzustellen.

Justizia im Rauch des Unrechtes verfangen....
Justiztia im Rauch des Unrechtes verfangen….

Hier ist eindeutig Unrecht und Willkür zum Recht erklärt worden.

Das ist ein Terroranschlag auf das Rechtsempfinden der braven und rechtsbefolgenden Steuerbürger im Lande der angeblichen Vorbildfunktionen für die Menschenrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz.

Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat sinnbildlich für den Fortbestand einer widerrechtlichen Mauer zwischen einem Beamtenehepaar und einem Normalsterblichen entschieden. Das ist eine Mauer gegen die Gleichheit vor dem Gesetz  Das “Gericht” hat zudem zur behördlichen Willkür und zum Machtmissbrauch der Hoheitsträgern in Bamberg seinen Segen gegeben.

Und so kann man Alfred Nobel getrost beipflichten : “Die beste Entschuldigung für Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist.”

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Hier zum Original – anklicken: Und so hat die Süddeutsche Zeitung über die Entscheidung berichtet:

 Niederlage im Mauer-Prozess

Helga Harders aus Reckendorf im Kreis Bamberg hat im sieben Jahre langen Kampf gegen eine von ihren Nachbarn errichtete Mauer in ihrer Einfahrt eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies ihre Klagen zurück. Harders wollte, dass Gemeinde und Landratsamt die nachträgliche Baugenehmigung für die Mauer und ein Nebengebäude ihrer Nachbarn aufheben. In einem früheren Urteil von 2013 hatte dasselbe Gericht bezüglich des Nebengebäudes genau das getan. Die Begründung, warum es nun anders entschied, liegt noch nicht vor. Harders’ Anwalt Wolfgang Grötsch fällt keine vernünftige ein. “Unbegreiflich”, sei das Urteil für ihn. Er kündigte an, Berufung einzulegen.

Protestfahne zum Weihnachtsschmuck. In Reckendorf/Bayern erinnert man auch zu Weihnachten an Unrecht und Willkür!

Weihnachtsschmuck 2 gut

5 Gedanken zu „Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat jetzt eine Entscheidung gefällt, die einem Terroranschlag auf den Rechtsstaat gleichkommt.“

  1. Es ist schon erstaunlich, was in Bayern so alles passiert.
    Von der Klägerin habe ich auf Nachfrage erfahren, dass ihr Anwalt bis heute weder die Sitzungsprotokolle noch die Urteile erhalten hat. Dem Anwalt wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Klagen abgewiesen wurden. Da könnte man doch erwarten, dass die Sitzungsprotokolle unverzüglich ausgedruckt und zugesandt werden. Wurden sie aber nicht. Was schließen wir daraus? Die Richter denken noch darüber nach, wie sie ihre Urteile begründen können.
    Ist ja auch schwierig. Ein Stattgeben wäre sicher leichter zu begründen gewesen bei den massiven Schwarzbauten. Die Protokolle müssen solange zurückgehalten werden, bis die Begründungen stehen. Möglicherweise muss man ja an den Protokollen noch etwas nachbessern, damit alles stimmig wird.In Baden-Württemberg sieht es auch nicht besser aus, unsere Familie wurde aufs übelste fertig gemacht. Mehr unter http://www.herbert-gegen-den-rest-der-welt.de

    1. Das kenne ich, der Rechtsanwalt wird nicht ordnungsgemäß darüber informiert.Hat nichts schriftliches in der Hand und kann nicht dagegen vorgehen.

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