Pass-Entzug bei Steuerschulden > Die Justiz verhält sich immer mehr wie Freislers – Volksgerichtshof!

Pass oder Geld her! Verwaltungsgericht dreht vollkommen durch!
Pass oder Geld her! Verwaltungsgericht dreht vollkommen durch!

 

 

Aus MMnews: So etwas gab es bisher nur in Diktaturen. Bei Steuerschulden können die Behörden den Reisepass einziehen. Das entschied jetzt ein Gericht in Berlin. Einem 60 jährigen in Thailand lebenden Deutschen wurde das Reisedokument entzogen. Eine Klage dagegen verlor er.

 

Pass und Geld weg - abhauen geht nicht mehr. Der Staat lang zu bei den Steuersklaven.
Pass und Geld weg – abhauen geht nicht mehr. Der Staat lang zu bei den Steuersklaven.

Bei hohen Steuerschulden kann einem Bundesbürger der Reisepass entzogen werden, um eine Steuerflucht zu verhindern. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss im Fall eines 60-Jährigen, der dem Staat mehr als 500.000 Euro schuldet. Diese Summe lasse darauf schließen, dass der Betroffene den Willen zur Steuerflucht habe, befand das Gericht. (Az (Berlin: 12M.BE – VG 23 L 410.14)

Der 60-Jährige schuldet dem Land Baden-Württemberg nach Gerichtsangaben Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 250.000 Euro. Hinzu kämen Umsatzsteuer-Forderungen und Säumniszuschläge. Insgesamt belaufen sich die Steuerschulden demnach auf derzeit mindestens 531.981,13 Euro.
Im April beschloss die zuständige Behörde deshalb, dem Mann den in Berlin ausgestellten Reisepass zu entziehen. Der Steuerschuldner hielt sich zu diesem Zeitpunkt in Thailand auf. Am Flughafen Berlin-Tegel wurde ihm nach seiner Einreise der Pass abgenommen.

Finanzamt - Raubritter dieser Zeit!
Finanzamt – Raubritter dieser Zeit!

Der 60-Jährige zog dagegen vor “Gericht”, doch das “Verwaltungsgericht” Berlin wies seinen Eilantrag nun ab. Ein Reisepass könne entzogen werden, wenn bestimmteTatsachen die Annahme begründeten, dass der Passinhaber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle, erklärte das Gericht.

Hier darf jetzt auch ernsthaft die Frage erlaubt sein, was eigentlich mit den ganzen Steuerverschwendern in diesem Lande geschieht. Die dürften dann weder Reisepass noch Personalausweis oder Führerschein haben oder sich jeweils in der Politik rumtreiben dürfen um sich weiter die Taschen voll zu stopfen.

 

4 Gedanken zu „Pass-Entzug bei Steuerschulden > Die Justiz verhält sich immer mehr wie Freislers – Volksgerichtshof!“

  1. Es gibt in Berlin kein Verwaltungsgericht Mitte! Es gibt in Berlin nur das Verwaltungsgericht Berlin, 10557 Berlin Moabit, Kirchstraße 7 und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, in 10623 Berlin Hardenbergstraße 31

  2. [… was die Parteien betrifft, wie es im Beitrag zu lesen ist, verweise Ich auf § 37 Parteiengesetz !! Dann sollte ein Jeder Bescheid wissen was im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen wird
    (§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt)
    Das steht aber seht selbst > http://dejure.org/gesetze/BGB/54.html

  3. Seit 2007 offenbar vorbereitete Zwangsenteignung mit Terror, Erpressung und Betrug über den Weg der künstlichen Verschuldung. Adolf und Walter hatten das schon betrieben.
    Ist das nun wieder salonfähig?
    Im Länd’le erläßt man Urteile gegen Umweltrecht. Hier zwingt man zur Duldung von dessen Verletzung, WHG §19 g ff.
    Und dies im Lande mit Grünem Ministerpräsidenten. Alles zur Selbstbereicherung einiger Leute. Es dient ganz offenkundig der Erpressung mit Bauverhinderung! Nicht einmal bestritten!
    Nun zwingt man uns per Urteil eine Wohnungsverwaltung auf, die zur Überschuldung eines Hauses führen soll, dessen Weiterbau man seit Jahren verhindert, mit zahlreichen Urteilen mit falschen oder gar ohne Begründung.
    Jetzt verlangt man Wohngeld für eine nichtexistierende Wohnung, Heizungsgeld, obwohl keine Heizung vorhanden ist und ähnlicher Betrug. Natürliche verlangt man auch die Mitfinanzierung des gegnerischen Anwalts von uns, der uns schon mehrfach verklagt hat. Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung, wenn man schon vor dem Urteil zahlen soll. Es gibt noch andere dreiste “Erstaunlichkeiten“ in dieser Konstruktion. Rechtsstaatlich ist sie nicht!
    Die Unschuldsvermutung scheint unbekannt. In mehr als 11 uns aufgezwungenen Verfahren hat man uns verurteilt mit Lügen und Prozeßbetrug. Ein besonderer Fall von “Gleichbehandlung”! Anhörung gab es nie!
    Der Zwangsverwalter der anderen Haushälfte sieht offenbar in der „Eroberung“ unserer Hälfte seine Aufgabe, deshalb hat er die Verwaltung der anderen Hälfte einer Wohnungsverwaltung übergeben.
    Der Erpresser hat das in seiner email schon so beschrieben und droht mit großen Kosten. Schon 2007 wußte seine Frau, daß wir zwangsversteigert werden sollen.
    Der Zwangsverwalter macht offenbar da weiter, wo der Besitzer dieser Hälfte mit Erpressung und Morddrohung bisher stehengeblieben ist. Irgendwer muß ihm unser Haus versprochen haben. Der soll ihm dann auch sein eigenes schenken!
    Was läuft hier? Eine Zwangsenteignung mit künstlicher Verschuldung! Das gab es doch schon im Deutschland früherer Zeiten! Damals verpönt und heute wieder gut?

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