Berliner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein. Grund : Keine Zeugen. Das antiquierte Beschneidungsritual haben aber 300 Menschen gesehen.

Aktualisiert 06.12.2013 13:00 Uhr

Berlin: Offensichtlich auf Anweisung, hat ein Berliner Staatsanwalt mit dubiosen Rechtfertigungen ein Ermittlungsverfahren eingestellt.

beschneidungsforum.de spricht von einem Berliner Justizskandal.

Beschneidung eines Babys
Beschneidung eines Babys

 Die Staatsanwaltschaft politisch Instrumentalisiert? Keine Zeugen finden – wegen Deutscher Schuld?

Ein orthodoxer Jude hatte seinen Sohn beschneiden lassen. Durch einen israelischen Mohel der derselben orthodoxen Bewegung Shabbath Lubawitch angehört, die dass antiquierte Ritual der Metzizah B’Peh anwendet.Dabei nimmt der Beschneider einen Schluck Wein in den Mund, und sodann auch den Penis des Babys zur “Desinfektion” der Wunde.

Es waren 300 Leute anwesend.

Der Beweis des ersten Anscheins, nämlich die öffentlichen Erklärungen,dass dieser Ritus unabänderlich sei und von dieser Sekte vorgeschrieben sei, ist gegeben.

Dennoch hat der Staatsanwalt angeblich keine Zeugen auftreiben können…

Hier soll offensichtlich politisch ein Thema unterm Deckel gehalten werden, mit aller Gewalt und mit allen Tricks, bemängelt beschneidungsforum.de diesen Einstellungsbeschluss. Auch ein hochrangiger Vertreter des Zentralrates der Juden war anwesend, obwohl dieser  die orthodoxe Bewegung Shabbath Lubawitch für eine Sekte hält. Und eine Pressevertreterin des Tagesspiels hat auch nichts gesehen. Ein Pressetermin – und die Presse bekommt nichts mit? Das ist schon komisch!

Das Ritual ist fragwürdig.
Das Ritual ist fragwürdig.

Der Bundestag hat übliche und schmerzfreie Beschneidungen erlaubt. Dennoch bleibt die Frage, ob die Berliner Staatsanwaltschaft keine Zeugen finden darf. Oder weiss der Staatsanwalt durch eine telepathische Eingebung, dass alle die 300 Anwesenden überhaupt nichts gesehen haben?  Die Staatsanwaltschaft haben wir um eine Stellungnahme gebeten.

Der Einstellungsbeschluss der Berliner Staatsanwaltschaft:

Hier:

Einstellung der Berliner Staatsanwaltschaft

Die Diskussion ist eröffnet. Schreiben Sie uns Ihre Meinung.  Hinweis: Hasstiraden gegen Juden und rechtes Gedankengut werden wir hier im Forum nicht zulassen.

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8 Gedanken zu „Berliner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein. Grund : Keine Zeugen. Das antiquierte Beschneidungsritual haben aber 300 Menschen gesehen.“

  1. Somit bewies sich die Staatsanwaltschaft Berlin nicht als musterhaftes Beispiel des mutigen Einsatzes zum Schutz der Grundrechte eines wehrlosen Babys.

  2. Das vorausgegangene Kölner Urteil war ein Skandalurteil, mit dem sich ganz Deutschland in einem ver-heer-enden Sommerloch befasste. Daraus entwickelte sich das “atheistisch-humanistische” beschneidungsforum.de. Dr. jur. Holm Putzke, zum “polizeiwissenschaftlichen” Beirat der Giordano Bruno Stiftung ernannt, hatte das Urteil via Financial Times publizistisch bekannt gemacht. Er befasst sich neben der männlichen Vorhaut auch gerne mit dem zukünftigen Einsatz von Lügendetektoren (!!) in der Strafjustiz. Urplötzlich interessierte sich ganz Deutschland (das hat Tradition) für die Vorhaut muslimischer und jüdischer Jungs. Danach schlichen Vorhautsmenschenrechtler um Synagogen und suchte nach verdächtigen Mohels. In diesem selben Sommerloch, – das deutsche Volk war gut abgelenkt-, relativierte das Verfassungsgericht, das Verbot eines Einsatzes militärischer Kräfte im Inland. Wo blieb der nötige Aufschrei?

  3. In der deutschen Justiz sollte man sich über gar nichts mehr wundern. Allein die Fälle Gustl Mollath und Ulvi Kulac in Bayern, aber auch tausende andere lassen auch die letzten Optimisten an der Gerechtigkeit zweifeln, wie sie landauf landab von der deutschen Justiz mit Füssen getreten wird. Aber nicht allein die “rechtsprechende Gewalt”, sondern auch die “gesetzgebende” versagt in unserem Staat immer kläglicher und immer ungenierter. Ex-Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger ließ sich in Sachen ‘Beschneidung’ bedenkenlos für Grundrechtsverletzungen schlimmsten Ausmaßes instrumentalisieren! – Schöne ‘Repräsentanten’ des Volkes sind das! Aber ein relativ Gutes hat das Ganze: es wird immer deutlicher, dass Industrie, Banken und sog. Polit- und Partei-eliten sich unseren Staat schamlos angeeignet haben und immer leichter die ihnen genehmen Marionetten in die wichtigen Staatsämter und -parlamente hieven – wie es der pure Kapitalismus verlangt. Die sog. vierte Gewalt (die Presse) spielt denn auch insgesamt begeistert mit. – Es tun sich dabei auch frühere DDR-Bürger in eklatanter Weise hervor, denn die antikapitalistische Vergangenheit liegt schon lange hinter ihnen . Skrupel scheint es dabei nicht zu geben. Armes Deutschland!

  4. Ich lese dauernd etwas von gesehen – niemand schreibt etwas von gehört. So ein kleiner Mensch wird ganz schön laut, wenn ihm etwas ncht paßt. Gehe ich also nicht verkehrt in der Annahme, daß die Beteiligten blind und (!) taub waren? Von welcher Unschuldsvermutung kann die Rede sein, wenn solch ein kleiner wehrloser Wurm mit voller Absicht einer zweifelhaften und zudem schmerzhaften und dazu noch unnötigen Operation unterzogen wird? Die ganze Bruder- und Schwesternschaft gehört verboten und hinter schwedische Gardinen – wobei ich nichts gegen Schweden gesagt haben will!

  5. Das Unrecht konnte jeder sehen, das hat der Gesetzgeber letztes Jahr ja legalisiert. Aber auch die Rechtswidrigkeit war offensichtlich. Kein Hand-, Mund- und Haarschutz alleine sind offensichtliche Zeichen dafür, dass nicht nach den Regeln der ärtzlichen Kunst gehandelt wurde. Dies war auch für Herrn Teichtal ersichtlich, so dass er hätte eingreifen können.

    Auch dass die Frage der Anästhesie nicht mit den Eltern erörtert sein soll und man angesichts der Tatsache, dass offenbar niemand der Staatsanwaltschaft etwas dazu sagen konnte, in welcher Form eine Schmerzbehandlung vorgenommen wurde, einfach unterstellt, dass da in dieser Hinsicht schon etwas praktiziert wurde, was dem Gesetz genügt, ist einfach unfassbar. Es gibt derzeit keine zugelassene und wirksame Schmerzbehandlung für Säuglinge (der EMLA Salbe wurde die Zulassung entzogen), trotzdem unterstelle die StA, dass eine solche praktiziert wurde.

    Das ist in etwa so, als ob ein maskierter Mann mit einer Tüte voller Geld bei Alarm aus der Bank gestürmt kommt und der Staatsanwaltschaft sagt, da können man nichts machen und muss das Verfahren einstellen, weil man ja nicht nachweisen könnte, dass die Scheine nicht ihm gehören. Es könnte ja auch sein, dass er das Geld bereits mit reingenommen habe.

  6. So lange Schuld nicht erwiesen ist, muss ein Verdächtiger als unschuldig gelten. Niemand darf aufgrund von bloßen Verdächtigungen und Annahmen vorverurteilt werden. Dies ist ein wichtiger und richtiger Grundsatz in unserem Rechtsstaat.
    Nur: Um jemandes Schuld oder Unschuld feststellen zu können, müssen sich hierfür die dafür zuständigen Organe, also in diesem Falle die Staatsanwaltschaft, auch die Mühe machen, und mit ihrer ganzen Energie und objektiv nach Indizien und ggf. Beweisen suchen.
    Es hat leider den Anschein, dass genau dies hier eklatant vernachlässigt wurde. Dort wo keine Schuld sein darf, wird auch keine gefunden. Es scheint, als sei das Ergebnis dieser \”Ermittlungsarbeiten\” schon von vornherein festgestanden. Und wenn schon nicht das \”Argument\” des geringen öffentlichen Interesses herhalten konnte – denn dieses war zweifellos vorhanden, so bediente man sich ganz offensichtlich des letzten verbleibenden Ankers in solchen Fällen: Es ließen sich keine Beweise finden.
    Alle 300 Gäste haben im richtigen Moment weggesehen und der Film ist zufällig an jener Stelle geschnitten, die das Unrecht hätte zeigen können.
    Ein trauriges Kapitel in der Deutschen Justizgeschichte.

  7. Merkwürdig.
    Es waren 300 Menschen anwesend, Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralstrates inbegriffen. Und niemand hat erwartet und mag bezeugen, dass der Rabbi eine Metzizah B’Peh- (Blutabsaugung mit dem Mund) durchgeführt hat.
    Trotz wiederholter Beteuerungen dieser Bewegung in New York, auf diese gefährliche Handlung, aus religiösen Gründen nicht verzichten zu können, will Herr Teichtal (Tiechtel) nunmehr nicht gewusst haben, wen er da einlädt, der seinen Sohn beschneiden soll, und welche Methoden zur Anwendung kommen?

    Und hätte er es gewusst, dann hätte er natürlich auf die Einhaltung der ärztlichen Kunst beharrt. Nur wer’s glaubt wird selig.

    Das Wort Indiz scheint aus dem Vokabular der Berliner Staatsanwaltschaft gänzlich verschwunden zu sein.

    Dass Fleischmann keine Latexhandschuhe und keinen Mundschutz trug, ist auch kein Problem, in Bezug auf die “ärztliche Kunst”.

    Fleischmann soll sich unverständlich ausgedrückt haben und dennoch die Handlung bejaht haben, aber … in dubio pro reo…. und weil er genuschelt hat, kann man nicht mit Sicherheit die Tatsachen etablieren.
    Aber, Frau Keller (Tagesspiegel) weiß mit Bestimmtheit, woher wenn nicht auf Nachfrage, dass die Binde, die dem Jungen um den Penis gebunden wurde mit einem “Betäubungsmittel” getränkt war. Und das obwohl es ein solches Betäubungsmittel nicht gibt (jedenfalls kein Wirksames).

    Das Ganze ist eine ziemliche Posse. Manche würden das Rechtsbeugung nennen.

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