Panorama berichtet über Justiz-Opfer: Verleumdet und verurteilt: Unschuldig im Gefängnis – Die Dunkelziffer der Justiz-Opfer ist hoch! Lasst uns anfangen, die Justiz zu kontrollieren.

Dank an die Kollegen Ben Bolz & Nils Casjens  die das Thema  Verleumdet, Verurteilt > unschuldig im Gefängnis für NDR –  Panorama aufgegriffen und zur Sendung gebracht haben. Ein erschütternder Bericht über Justiz-Opfer die in die Fänge von amtlichen – Justiz – Täter geraten sind. Das Schreckliche ist hier, dass diese Amts – Täter überhaupt kein Schuldbewusstsein besitzen. Das ist die Arroganz der Juristenmacht. Schaut bitte nicht mehr nach China oder Russland – hier in diesem Lande wird der Rechtsstaat  von der Justiz selbst jeden Tag aufs neue mit Füssen zertreten.

Begleittext der Sendung: Verleumdet, Verurteilt, Verknastet – Justizalltag in Deutschland

Wir dürfen Sie,  lieber LeserInnen sehr herzlich bitten, sich auch diesen Fall einer 7jährigen anzuschauen, der seit dem 28.12.2014 von der Redaktion Justizalltag-Justisskandale auf dieser Homepage veröffentlicht worden ist. Die Geschichte eines Missbrauchs der keiner war und nur Opfer produziert hat > Täter die Justiz!

7-jährige von Justiz missbraucht? Eigene Mutter manipuliert zur Missbrauchs-Aussage und ein persönlich ihr naher Kripomann mischt mit!

Dieser Justizskandal braucht – wie viele weitere –  unser aller Solidarität für die Opfer eines Missbrauches – einer  Intrige, die sich die Justiz zu Eigen gemacht hat. Ein Missbrauch – der keiner war > und doch einer ist > sieht man die Opfer!

Immerhin – es gibt einen denkwürdigen Telefonanruf  von Seiten des Generalstaatsanwaltes aus München. Auch das  haben wir dokumentiert und im diesem Bericht veröffentlicht.

7 Gedanken zu „Panorama berichtet über Justiz-Opfer: Verleumdet und verurteilt: Unschuldig im Gefängnis – Die Dunkelziffer der Justiz-Opfer ist hoch! Lasst uns anfangen, die Justiz zu kontrollieren.“

  1. Auch ich bin ein Justizopfer:
    Wir leben in Österreich.

    Kindes-Unterhalt: Bekomme keinen Unterhalt für das Kind (seit ca. 12
    Jahren! komme ich finanziell und sozial ganz ALLEINE für mein Kind
    auf!), und Vorschuss haben wir auch noch nie bekommen!

    Das Einkommen von meinem Ex-Gatten wird immer zu meinem Einkommen dazu
    gerechnet – ich habe nur ein dreistelliges Monatseinkommen!!
    Obwohl wir schon jahrelang geschieden sind (und er lt.
    Scheidungsurteil der Schuldige ist!). – Und ich muss dies jedesmal bei Gericht beeinspruchen!

    -(Bei unserer Scheidung, wurden ihm seine Angaben – er habe nur 900
    EUR?! Monatseinkommen – geglaubt!! vom BG Floridsdorf und meiner
    damaligen Verfahrenshile, ohne dass sein Einkommen (3 Jahre vorher)
    überprüft!! wurde!
    (Mein Kind und ich sind möglicherweise finanziell geschädigt worden!).
    Auch wurde keine Obsorge, Kindesunterhalt etc. verhandelt.

    Lt. (jetzige) Richterin wäre das Urteil (September/Oktober) für mich
    günstig gewesen?! Ein Urteil, das nun meine (jetzige) Verfahrenshilfe
    beinsprucht?! – und es ist wieder dasselbe Gericht, wo unsere Scheidung “verhandelt” wurde, obwohl ich bei einem anderen Gericht einen Unterhaltsantrag gestellt habe!

    Und ich werde lt. Richterin auf den Verfahrenskosten?! sitzenbleiben!
    Obwohl ich keinen Berufungsauftrag (weder ausdrücklich noch sonstwie)
    an meine Verfahrenshilfe erteilt habe.

    (Sogar als er NACH der Scheidung kurzfristig eine Firma hatte, wurde
    mir das angerechnet.
    Obwohl ich von ihm noch NIE einen Ehegatten-Unterhalt bekommen habe
    und auch mit seiner Firma nichts (mit-)verdient habe).
    Und für das Kind zahlt er sowieso nichts und einen Vorschuss habe ich
    auch noch NIE bekommen.

    So weit ich das bei der letzten Verhandlung (Ende März) verstanden
    habe, hängt das Ganze (Vorschuss Kind) auch mit dem Urteil vom
    September/Oktober zusammen??!
    Das Jugendamt wartet ab, was das Gericht entscheidet.

    Da meine Verfahrenshilfe eine Berufung eingebracht hat – bekommt das
    Kind keinen Vorschuss?

    Wie kann das sein, dass meine Verfahrenshilfe mir und meinem Kind so schadet?
    Warum agiert sie gegen unsere Interessen?

    Ich bin verzweifelt und am Ende! (Auch weil ich jahrelang für das Kind
    finanziell und sozial alleine aufkommen muss; wenn ich nun auch noch
    für die ganzen Gerichtskosten aufkommen muss? – mein Ex-Gatte hat eine
    Anwältin; die jahrelangen Prozesse sind für mich auch eine enorme
    psychische Belastung).
    P.S.: Ich bin seit Geburt bds. hörbehindert 70% und trage 2 Hörgeräte.

    1. Vertrauen ist gut, ein Rechtsanwalt ist besser. So die entsprechende Werbung!!!???
      Vertrauen ist gut, KONTROLLE ist besser. So eine uralte Binsenweisheit sowie auch der VGR!!!???
      Denn unkontrollierte Macht korrumpiert.
      ALLE werden kontrolliert, nur die Justiz nicht!!!???

      Wählbar sind nur Parteien, die sich dieser Problematik substanziiert und vollumfänglich annehmen und auch eine entsprechende, längst überfällige Gesetzesänderung noch vor der Gerechtigkeitswahl im Reformationsjubiläumsjahr 2017 durchbringen sowie den untmündigenden Anwaltszwang von 1935 ersatzlos abschaffen, so wie in der DDR bereits im Jahre1976.
      Gleiches trifft für die richtige Auslegung der Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung zu.

  2. Bin auch Opfer der Justiz geworden. Der Trick ist einfach und simpel. Die Post wird nicht, bzw wird nicht ordnungsgemäß zugestellt. Bedeutet dass der Beschluss vom Gericht wertlos ist. Den ordnungsgemäßen hat das Gericht nicht zugestellt. Da man den Inhalt nicht kennt, kann man nun die betreffende Person weiter strafrechtlich verurteilen. So geschehen in Bremen beim Amtsgericht. Federführend ist hier die schon auffällig gewordene Richterin Sabine Heinke, tätig beim Familiengericht.
    Dadurch habe ich meinen Job als Erzieher verloren und meinen Krankenversicherungsschutz. Da bei einer Kündigung die Agentur für Arbeit natürlich nicht die Versicherungsbeiträge bezahlt, geschweige den Arbeitslosengeld. Sämtliche Behörden sind natürlich involviert und als weiteres lässt man das Telefon kontrollieren und kappt Verbindungen oder die Leute werden dann von der Justiz genötigt, dass zu tuen was sie wollen. So geschehen hier in dem netten Ort Thedinghausen.

  3. Wilhelm Sturm
    Spielermoos 26
    88161 Lindenberg

    Vor circa 5 Jahren wurde ich von der Staatsanwartschaft Kempten verleumdet und 4 Monate inhaftiert. Der Tatvorwurf lautete Beleidigung und war frei aus der Luft gegriffen. 4 Monate lang wurde ich inhaftiert und mit einer Lichtfolterung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kempten gefoltert. Es grenzt an ein Wunder, dass ich diese Folterung überlebt hatte.

    Gerade läuft wieder ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft Kempten gegen mich, nach dem selben Prinzip.

    Ein Staatsanwalt mit dem Nahmen Krebold geht gegen mich vor, auch wieder mit dem Tatvorwurf der Beleidigung. Den Namen den ich beleidigt haben soll, nennt er mir nicht, das dazugehörige Aktenzeichen auch nicht. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich Inhaftiert werde, gefoltert mit über hellem Licht und in diesem Zusammenhang noch medizinischen Versuchen unterworfen.

    Ich habe mich schon mit dem Landeskriminalamt München in Verbindung gesetzt, aber das es etwas hilft, bezweifle ich.

    Es reicht der Staatsanwaltschaft noch nicht, dass ich dadurch einen erheblichen Schaden davon habe. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das noch einmal im Sinn hat und das läuft auf Mord hinaus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelm Sturm

  4. In mehreren meiner Untersuchungen habe ich festgstellt: Das Justizopfer wird “kriminalisiert, demoralisiert, ruiniert”. Denke mal, auch in diesem Fall finden wir genau diese Merkmale wieder. Oder die Fragestellung anders gedreht – was wäre, wenn die gute alte Regel “in dubio pro reo” angewandt worden wäre? – Denke mal, da braucht es keiner weiteren Erklärung: Lieber 10 Schuldige laufen lassen, als einen einzigen unschuldig abzustrafen! DAS ist vorsätzliche Schädigung der Person! Dafür MUSS derjenige bluten, der sich diese Schuld aufgeladen hat. Aber – wo gibt es denn noch sowas wie Verantwortung für das eigene Handeln?

  5. Im Namen des Volkes

    Von Menschen die Richter sind,
    erhoben – hochgediente Könige,
    Urteil nicht das Recht bringt,
    ihr Gerichtssaal, ihr Thron.

    Jeher auch Diener der Politik,
    Tod gesprochen in Volkes Namen,
    wer Macht hat, ihm sein Recht gibt,
    schwarze Roben, Totengräber.

    Unser Rechtssystem neu erdacht,
    nach Mord, auch von Handlangern,
    System, gebt auf die Akteure acht,
    ein Hinweis aus Erfahrung birgt.

    Jeder studiert Recht, man kennt sich,
    Anwalt, Staatsanwalt, Richter,
    viel zu tun, Politiker, man tut sich nichts,
    Geld fließt ob Recht oder beide Augen zu.

    Gerichte werden zum Marktplatz,
    Aufstieg, Verfahren zu Handelswaren,
    wer Geld hat schafft den Dreisatz,
    die anderen fressen den Dreck.

    Im Namen des Volkes was zerbricht,
    Rechtssystem am Leben die Grundlage,
    wenn man Recht in Hochmut bemisst,
    Richter Mittäter, wissend ohne Gnade.

    Volksdichter
    Frank Poschau
    07.07.13

  6. >Im Namen des Volkes, in dem das Recht gesprochen und nicht nur ein Urteil gefällt werden sollte, fand sich der Ausgang so gut wie nie wieder. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass dieses Format eingestellt wurde.

    Das ist aber auch alles nicht so einfach. Es sind eben grundsätzlich von Juristen einfache ausgesuchte Fälle gewesen.

    Es gibt aber auch Fälle, die ich selbst erlebt habe in denen klafft die Beurteilung auseinander und die justizielle ist die richtige.

    Eine solcher Dinge ist mir bei meinem Verkehrsunfall mal wieder deutlich geworden. War ein Warndreieck aufgestellt?
    Da fährt eine Fahrerin auf der mittleren Spur der Autobahn auf der geradeausführenden Strecke 600m mit einer überhohten Geschwindigkeit von über 60km/h allein auf einen verunfalten PKW zu und kann vor diesem nicht mehr anhalten. Wer hat den Zweitunfall verschuldet?
    \\”War ein Warndreieck aufgestellt?\\”

    Nein, es war aber ein aus 600m sichtbarer Unfall aufgestellt!

    \\”Ein Warndreieck hätte den Unfal verhindern können. Nur mit einem Warndreick ist der folgende Verkehr ausreichend gewarnt.\\”

    Es war aber ein rotes Unfallwarnauto mit eingeschalteter Warnblinkanlage, dass viel grösser und viel besser auf der eigenen Fahrbahn sichtbar ist, aufgestellt.

    Richterin am AG-Münster: Ein Warndreieck hätte zwar keine Warnwirkung gehabt aber dem Gesetz nach hätte es zwingend aufgestellt werden müssen, weil nur damit eine Unfallstelle ausreichend abgesichert ist und daher ist eine Teilschuld des Erstverunfallten zu erkennen.

    Die Autobahn war nach dem Zweitunfall für 2 Stunden vollgesperrt und man wird es nicht glauben. Die Polizei hat die ganzen 2 Stunden lang kein Warndreieck aufgestellt.
    Wenn man in die Rechtssprechung schaut, dann wird man abgesehen von der im Grunde nicht vorhandenen Warnwirkung eines Warndreiecks, die Wichtigkeit eines solchen dann finden, wenn die Unfallstelle nicht so einfach sichtbar ist.

    Und so steht auch in §34 StVO bei einem Unfall nichts davon, dass ein Warndreieck zwingend aufgestellt werden muss und eine Unfalstelle nur mit einem Warndreieck ausreichend abgesichert ist.

    Woher kommt diese Alltagsweissheit, die man in der Fahrschule gelernt oder nicht gelernt hat?

    § 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
    Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung;…

    Und immer wieder als erstes die Frage für die Verschuldenshaftung: \\”War ein Warndreieck aufgestellt?\\”, denn ein Warn!dreieck heisst Warn!dreieck, weil es warnt. Ein sichtbarer Unfall direkt auf der vorausschauenden Fahrbahn, hat eben keine Warnfunktion und den Unfall muss man daher ohne Warndreick nicht sehen können. Was dann aber nichts anderes heisst, dass man auch Autos und andere Dinge ohne Warndreieck nicht im Strassenverkehr sehen muss.

    Für die höheren Gerichten ist es entsprechend bei Unfällen grundsätzlich nur entscheidend ob die Unfallstelle, wenn diese nicht innerhalb der Sichtweite sichtbar ist ausreichend abgesichert worden ist. Was zB. auch mit einem Warndreieck geschehen kann.

    Nun kommt es eben bei solchen Sendungen auch darauf an, wie man den Zuschauern den Sachverhalt entsprechend erklärt und kann so beide Varianten als richtig erzeugen.

    Wenn man den Sinn eines Warndreiecks nicht wie vorstehend erklärt und ausdrücklich betont, dass noch kein Warndreieck aufgestellt war, dann kennt man das Ergebnis.

    Genau so verhält es sich mit dem Sichtfahrgebot auf Autobahnen, welches auch dort gilt. Demgemäss darf man nur etwa 55km/h mit Abblendlicht fahren, wenn einem kein anderes Fahrzeug auf der eigenen Fahrspur vorausfährt.
    Kommt es nun mit einem unbeleuchteten Fahrzeug auf der Fahrbahn zu einem Unfall und ist der auffahrende Fahrer sagen wir mal mit 100km/h gefahren, dann tritt Entrüstung bei den meisten Menschen ein, weil der hat das Auto bei der Geschwindigkeit auf der Fahrbahn doch noch gar nicht sehen können.

    Wenn man dann erklärt, dass der Auffahrende auf der Autobahn aber aufgrund der \\”goldenen Regel des Strassenverkehrs\\” nur auf Sicht etwa 55km/h hätte fahren dürfen, dann tritt wieder Entrüstung ein, weil es das doch gar nicht geben kann und ausserdem fahren doch alle schneller!

    Ein anderes Ergebnis wäre nur zu erzielen, wenn man den Bürgern den Sinn des Sichtfahrgebotes klar macht und wenn man das schafft, weil wenn man nicht auf Sicht fährt, dann fährt man Kamikaze und warum soll das auf der Autobahn erlaubt sein?

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