Staatliche Blitzer-Betrug-Abzocke (!)

Blitzer-Betrug durch die Behörden, den Behörden durchaus bekannt!

Trotzdem zocken sie weiter fleißig ab (!)

Bei stationärer Messung wird ab gefahrener Geschwindigkeit von 50 km/h erst bei 60 km/h geblitzt.
Bei der Mobilmessung wird die gefahrene Tachogeschwindigkeit von 50 km/h gemessen.

 

 

 

 

 

Warum ist das so?

Jeder Tacho im Auto ist ungenau, bei jedem Auto, und zwar ausnahmslos!

Deshalb besagt eine EU-Richtlinie 75/443/EWG: „Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.“ Das heißt: Für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 km/h betragen. Das wiederum heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h.

Autos mit hoher Geschwindigkeit und ungenauen Tachos auf Autobahn unterwegs

Der Sinn dahinter: Ungenauigkeiten in den Messungen sollen so kompensiert werden. Wegen der Ungenauigkeiten erlaubt der Gesetzgeber diese Tachoabweichungen. In der Regel sind die stationären fest betonierten Blitzer am Straßenrand so eingestellt, dass sie erst ab 60 Km/h Geschwindigkeitsüberschreitungen auslösen. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h löst der „Überwachungsblitzer am Straßenrand“ ( Kosten 50.000,- € bis 100.000,-€ ) erst bei gefahrenen 61 km/h aus.  Das bedeutet: Plus Toleranzabzug von 4 km/h werden gefahrene 10 km/h durch Einstellung am stationären Blitzer erst gar nicht erfasst. Ein Bußgeldbescheid also nicht produziert. Das ist halt mal so. (!)

Bei mobilen Laser-Pistolen basiert die Messung  auf Lichtimpulsen, die vom Gerät gesendet und von den zu messenden Fahrzeugen reflektiert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird dabei durch die Laufzeit der Impulse und der Entfernung ermittelt.

Ach, so ist das;» die „gefahrene Tachogeschwindigkeit“ wird bei den mobilen Laser-Pistolen-Messern erfasst. Ist diese EU-Richtlinie bei den Behörden bisher – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht angekommen(?) Oder werden die stationären Blitzereinstellungen von 10 km/h mehr, aus Geldgier nicht beachtet? Die staatlichen Benutzer der Mobilgeräte messen nämlich die gefahrene Tachogeschwindigkeit, ohne die Blitzeinstellungen der stationären Anlagen nach EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Deshalb produzieren die staatlichen mobilen BlitzerAuflauerer im Wissen dieses Messbetruges Millionen an Bußgeldern für den Staat und vernichten Existenzen durch etwa »Führerscheinentzug«.

Mit dieser Frage musste sich dieser Tage auch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach, Akz. 49 OWi-942 Js 5968/21-773/21 befassen. Trotz eindeutigen Vortrags, ist die Amtsrichterin nicht ihrem unbedingten Ermittlungsauftrag nachgekommen, vorgelegte Beweise bzw. Argumente zu überprüfen. Offensichtlich des Staatsschutzes wegen wurde der Beschwerdeführer zur Bußgeldzahlung verdonnert und soll dann auch noch Gerichtsgebühren von an die 200,00 € plus das Bußgeld ablatzen. Das ist wissentlicher Betrug.

Ein Amtsgericht, das diese Gaunerei kennt und nichts dagegen unternimmt, macht sich zum Mittäter dieser gigantischen Irreführung zulasten des Autofahrers und der Autofahrerinnen.

Blitzer, der ab 60 km/h erst blitzt, ist EU-gerecht.

Deshalb wird unbedingt empfohlen, bei mobilen Laser-Messungen mit der Begründung von erheblichen Geschwindigkeitsungerechtigkeiten bei unterschiedlichen Messgeräten EINSPRUCH einzulegen. Kein Rechtsstaat darf seine Bürger so hinterhältig abzocken!

Zurück zur Hauptseite: Justizalltag Justizskandale

13 Gedanken zu „Staatliche Blitzer-Betrug-Abzocke (!)“

    1. Lässt dich doch hier schon verarschen, informier dich mal lieber woanders bevor du dich das nächste mal mit 150 in der 120er Zone blitzen lässt und glaubst 131 gefahren zu sein obwohl es in Wirklichkeit 141 wahren.

    1. Tja vielleicht solltet ihr ja nochmal ganz genau nachschauen bevor ihr hier wissentlich falsche Aussagen teilt.

      Jeder Tacho ist Standardmäßig 4km/h schneller eingestellt als man fährt und nicht mehr, da gibt es KEINE zusätzlichen 10% die sich auf die gefahrene Geschwindigkeit drauf rechnen! Wer in diesem Glauben Auto fährt und ständig geblitzt wird muss sich nicht über eine angebliche Justizverarsche beschweren sondern nur über seine eigene Dummheit zuglauben dass er bei 60km/h nur 50 fährt obwohl er in Wahrheit 56 fährt und auch bei angezeigten 150km/h nicht 131 sondern 146 fährt.
      Der Toleranzabzug sind bis 100km/h genau 3km/h und ab 101km/h sind es 3%, nicht mehr und nicht weniger!

      Ich hatte selbst erst vor ein paar Wochen das zweifelhafte Vergnügen mit einem Caddy und ich konnte noch 80km/h, innerorts, vom Tacho ablesen. Also 4km/h vom Tacho weg gerechnet und nochmal 3km/h Toleranz sind wir bei 73km/h also 23 zu viel und zufälligerweise stand auf dem Schreiben des Landratsamtes genau das selbe.

      Jeder der das hier liest, LASS DICH NICHT VON DIESER SEITE FÜR DUMM VERKAUFEN!

        1. Das sagen Ausgerechnet diejenigen die absolut keine Ahnung haben und irgendwelchen Nonsens in die Welt hinaus posaunen. Wiederlegt mich doch mal mit Quellen und nicht mit irgendwelchen Behauptungen. Ach stimmt ihr habt ja keine Quellen die euer gesabbel belegen könnten.

          https://www.bussgeldkatalog.org/toleranzabzug/

          Hier habt ihr mal ne Quelle um auf dem laufenden zu bleiben ihr Schwätzer.

          1. Wenn man den Link geöffnet hätte wüsste man was da drin steht und zwar unter anderem meine oben geschriebene Ausführung mit Tachtoleranz und Toleranzabzug und des weiteren auch das bei keiner der Messmethoden unterschiedliche Toleranzabzüge zur Geltung kommen, mit Ausnahme des des Videonachfahrsystems bei 5km/h bzw. 5% Toleranz abgezogen werden. Schon allein aus dieser und einigen weiteren Quellen ergibt sich eine Überflüssigkeit dieses gesamten Artikels da es weder verschiedene Toleranzabzüge für Stationäre und Mobile Geschwindkeitsmeßgeräte gibt noch, dass Tachos zu den standardmäßigen 4km/h zu hoher Anzeige nochmal 10% drauf rechnen würden, was auch absolut keinen Sinn ergäbe da man nach dieser Logik bei 200km/h auf dem Tacho nur 180 fahren würde und somit jede Geschwindkeitsbegrenzung ad absurdum führen würde da man immer erstmal nach rechnen müsste wie schnell man denn nun wirklich fährt.

          2. Hallo, wir sind ja gerne wegen offener Meinungsbildung bereit auch kritisches zum Artikel zu veröffentlichen. Deshalb im Sinne der Wahrheitsfindung: Klar ist doch, dass zwischen einem stationären Messgerät bei 60 km/h und einem mobilen Messgerät bei 50 km/h geblitzt wird. Nur das haben wir hier berichtet. Um mehr geht es nicht und auch nicht um weniger. Wir werden das jetzt mal dem ADAC weiterleiten – das können Sie selbstverständlich auch machen. Die Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert