Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine “Staats”-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

 

.Hintergrund dieses Kommentar:

 

 

Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!

Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.

Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.

Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.

Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.

Sie wissen genau was sie tun….

 

 

 

 

 

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Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?

Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?

Wir wollen hier mal festhalten:

Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.

Gelb markiert das ? zur Inhaftierung. Schöner Rechtsstaat!

Und dann – Ab in den Knast!

Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.

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Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!

Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.

Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits –  „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?

Sie wissen sehr genau – wer der – was gestern Rechtens wahr – kein heute kein Unrecht sein – ist!

 

Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau

Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

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Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?
Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.
Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.
Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?
Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
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Hinsetzen 6 – –

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3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

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Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
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Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

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Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

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Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Stephan Immen
Pressesprecher
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Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

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Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

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KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.