Wegen Politik-Satire: 2 Jahre Knast für Facebook User

Übernommen von MM-News

Mit weiteren Bemerkungen und Bildkommentaren von Heinz Faßbender

Das Internet – der neue Verfolgungsraum der alten-neuen Nazis im Amte! Immer der Herrscherklasse dienlich. Das ist der deutsche Beamten- und Staatsjurist -> wie er Be-Leibt und Ge-fettet-Lebt.

Welche Formen von Meinungsäußerung sind in Deutschland noch erlaubt – und welche nicht? Weil er Politikern falsche Zitate in den Mund legte wurde ein Facebook-User wegen Volksverhetzung verhaftet.

Während die deutsche Justiz in einigen Fällen auffällig lax mit Straftätern umgeht……., hier ein Beispiel –

geht sie gegen andere mit unerbittlicher Härte vor.

Und die deutsche Presse jubelt Vollzug: Internet-Hetzer muss ins Gefängnis.

Für 22 Monate muss Uwe Ostertag nun wegen “Volksverhetzung” ins Gefängnis. Sein Verbrechen: er legte Politikern falsche Zitate in den Mund, kennzeichnete diese jedoch als Satire.

Und das war seine Aufklärungsleistung:

 

Seine Kollagen verbreiteten sich in Windeseile bei Facebook, wurden zigtausend Mal geteilt. Themen: Flüchtlingspolitik, EU, Demokratiedefizit. Damit ist jetzt Schluss. In bestimmten Bereichen kennt die Politik eben keinen Spaß, und Uwe Ostertag wird dieses jetzt bitter bereuen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte sogar für eine noch höhere Strafe. Erschwerend kam hinzu, dass sich Ostertag bei seiner Verhaftung wehrte. Er soll zwei Messer in der Hand gehabt und mit Suizid gedroht haben.

Stellt sich die Frage, was ist in Deutschland noch erlaubt und was nicht? Ist Satire nur in bestimmten Bereichen zulässig?

Bemerkung: Was für einen Aufschrei der deutschen Gutmenschen – Heuchler würde es geben, wenn ein russischer, türkischer oder seit neuesten ein amerikanischener Satiriker davon betroffen wären. Ja Ja – ihr Heuchler  – > dass eine ist Widerstand und dass andere Hetze oder rassistisch Undemokratisch und Terror gegen den nicht vorhandenen Rechtsstaat.

Satriere – die oft an die Wahrheit herankommt – wird schon wieder bestraft -> als entartete Kunst!

Somit ist der Fall Ostertag die nächste Eskalatinsstufe in Sachen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Auch Satire muss politisch korrekt sein.

Böhmermann wäre um ein Haar der erste Fall geworden. Doch er hatte Glück: ihn hat die öffentliche Meinung geschützt. Es ging ja nur gegen Erdogan, und den darf man mit Billigung der deutschen Presse auf unterirdischstem Niveau gerne Scheiße finden.

Der Spaß hört jedoch dann auf, wenn deutsche Politik durch den Kakao gezogen wird. Auch der Islam genießt Artenschutz.

Wenn man in Deutschland sagt, das Christentum sei ein Krebsgeschwür,  dann passiert nichts. Meint man das gleiche zum Islam, dann ist eine Verurteilung wegen Volksverhetzung fällig.

 

Symbolfoto: “Sie haben hier keine Rederecht – Wir leben hier schliesslich in einer Demokratie.”

Den derzeitigen Zustand des Landes kann man auch mit Folgendem beschreiben.

Ein Bürgermeister bei einer “Info”-Veranstaltung zu aufgebrachten “Zuhörern”, die trotzdem etwas sagen wollten: “Sie haben hier keine Rederecht – schliesslich leben wir hier in einer Demokratie.”

 

Hier weitere Satire als Angriff auf die Meinungsbildung  durch die heutigen Machthaber (früher Inquisitoren) mit Kerker bestraft. Im Gedenken einer (nicht mehr vorhandenen) demokratische “Kunstfreiheit” zurück in die Zeit der unerwünschten satirischen Künste, als eine Art der “neu-alten”  Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 in Berlin durch die Nazis.

 

Das Regime ist wieder zurück!

Jetzt weitere Arbeiten von Uwe Ostertag

 

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Beamtin im Staatsfunk Anja Reschke. Wir schaffen das –  Euch Dumm zu halten! Schliesslich werde ich dafür mit der Zwangsabgabe “Demokratiegebühr” bezahlt.

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Özi mir doch mal einen. Bin gerade bei meinem Freud Volker Beck -o – Schmarotz – o

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Ich bin der Schönste im Lande! Und wir werden Euch erobern! Mit Gemeinheiten- und Zwietracht! Ihr bekloppten Deutschen!

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Betroffenheitsautomat in Endlos-Dauer-Demenz-Schleife.

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Zensurio an seine Untergebenen : Ich bin das Licht, die Wahrheit und Erleuchtung – wer auf mich hört->  wird nicht in das Himmelreich eingehen.

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Ach Übrigens: Angeblich im Namen der Toleranz

Hinter einer nichtssagenden Überschrift eines »Toleranzpapiers«  der “EU” verbirgt sich eine Forderung, dass dieses angebliche Europaparlament »konkrete Maßnahmen« ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und »Antifeminismus« zu »eliminieren«.

Deshalb kündigt diese Truppe “EU” derzeit für jeden offen einsehbar an, die Grundfreiheiten der Bürger einschränken zu wollen. Die freie Meinungsäußerung wird es dann nicht mehr geben und Widerstand gibt es dann auch nicht mehr.

“EU”- Mafia: Umerziehungslager für Andersdenkende?

Morbus ignorantia – Die Krankheit Unwissen

Nur wir sollten jetzt mal wissen: “Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle!” – Das hat schon Otto von Bismarck gesagt.

Dann mal LOS!

Mit unserer richtigen und echten Freiheitsfahne. Denn diese Farbzusammenstellung wird auch durch einen (historisch verbürgten) Ausspruch aus der ersten Deutsche Revolution 1848/1849 und den Befreiungskriegen bestätigt:

Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine “Staats”-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

 

.Hintergrund dieses Kommentar:

 

 

Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!

Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.

Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.

Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.

Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.

Sie wissen genau was sie tun….

 

 

 

 

 

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Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?

Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?

Wir wollen hier mal festhalten:

Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.

Gelb markiert das ? zur Inhaftierung. Schöner Rechtsstaat!

Und dann – Ab in den Knast!

Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.

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Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!

Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.

Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits –  „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?

Sie wissen sehr genau – wer der – was gestern Rechtens wahr – kein heute kein Unrecht sein – ist!

 

Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau

Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

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Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?
Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.
Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.
Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?
Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
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Hinsetzen 6 – –

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3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

 .

Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
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Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

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Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

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Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Stephan Immen
Pressesprecher
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Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

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Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

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KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.

 

In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Subtilium Absurdium in Thüringen

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Aktualisiert – 17.02.2017 –

Fortsetzung der Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Kurz erklärt:

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgericht Weimar wegen eines Drehverbots in einer öffentlichen Verhandlung der Justizzahlkasse Thüringen “Gebühren” bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Faßbender wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Sie glauben es nicht?

Und das hier?        Originalbelege anbei!

 

Ein Werbesprüchlein der Stadt Erfurt: Rendezvous in der Mitte Deutschlands ! Da weiß man doch was man hat!

Zum ausführlichen Bericht:

Verwaltungsgericht Weimar – Die Trutzburg im Sinne: Was gestern Rechtens war – in Thürigen – kann heute kein Unrecht sein. Rot Front – Genosse Justizamtsinspektor!

Der Einspruch jetzt als ein öffentlicher Kommentarbericht:

Erst die Formalitäten:

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zum Kassenzeichen 663160484103 wird daran erinnert, die Aufrechterhaltung des Kostenfestsetzungsbeschlusses endlich fallen zu lassen.Es wird gefordert, den Kostenfestsetzungsbeschluss und alle anderen entstandenen Nebenkosten, sogenannte Mahnkosten, auf 00,00 EUR festzusetzen.

 

Es wird gelogen, was das Zeug hält!

Der Sachverhalt:

Drehverbot zum eigenen Schutz die Willkürakte zu verschleiern!

Der durch die „Kosten“ Geschädigte, war in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, bezüglich Prozessbeobachtung zur Frage eines merkwürdigen Fahrerlaubnisentzuges durch die Stadt Erfurt, als
TV-Journalist akkreditiert.

Im Verlassen darauf, dass er dort nach üblichen Presserecht des Landes Thüringen, in Verbindung mit den Vorgaben des Grundgesetzgerichtes (irrtümlich auch Verfassungsgericht genannt) , Aufnahmen für eine Berichterstattung würde realisieren können, fuhr er mehr als 400 Km vom Dienstsitz „TV-Journalistenbüro Köln“ zum Verwaltungsgericht Weimar .

Dort angekommen wurden ihm Drehaufnahmen verwehrt mit der Begründung, “er habe Persönlichkeitsrechte einer Mitarbeiterin verletzt”, (siehe Abriss) indem er von dieser in der dortigen Geschäftsstelle Fotos gemacht habe und diese dann ins Internet gestellt habe.

Auf den Einspruch gegenüber der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes, dass der TV-Journalist – zu seinem Bedauern – noch nie in Weimar war – und insoweit auch keine Aufnahmen hätte machen konnte, blieb die Mitarbeiterin (eine „Richterin“) der Pressestelle stur Pressefeindlich und abweisend für die Wahrheitsfindung.

Nur Täter fürchten die Kameraöffentlichkeit – wie der Teufel das Weihwasser.

 

 

Die gesamte Umgebung des Verwaltungsgerichtes war mit „Staatsschutz“ (ähnlich auffallend wie früher die Stasi) und sonstiger „Polizei“ und „Kripos“ gesichert. Dem Journalisten Heinz Faßbender wurde gedroht, wenn er sich nicht an das Drehverbot halten würde, habe er mit Zwangsmaßnahmen und vorläufiger Festnahme zu rechnen.

Willkür, Übergriffe und Drohungen behindern die Arbeit ausländischer Berichterstatter in China.
Jetzt auch Tagesordnung in Deutschland!

In eigener Sache entschieden und Gerichtsgebühr verlangt. Das darf nicht wahr sein!

Deshalb legte der Journalist, der für das TV-Journalistenbüro tätig war, sofort beim dortigen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Er bezeichnete die Beschwerde gegen das durch das VG-Weimar sebst herbeigeführte Verfahren als somit gezwungener Antragsteller „TV-Journallistenbüro, Heinz Faßbender gegen die Pressestelle des VG- Weimar“  mit o. g. Begründung ein. Das selbst herbeigeführte Verfahren durch das Verwaltungsgericht sollte auch als Eilantrag wegen eines diskriminierenden und verleumderischen ´Verwaltungsakt der Pressestelle des VG – Weimar” und wegen “Verletzung des Presserechtes” und “des Öffentlichkeitsgebotes ” des VG-Weimar behandelt werden. Nichts davon wird später durch die Antragsgegner die in eigener Sache dann selbst entscheiden –  übernommen. Ihren eigenen Verwaltungsakt gegen das Öffentlichkeitsgebot – beschliessen sie dann, jetzt in Funktion als ein “unabhängiges Gericht” – für  “Rechtens”.

Eilantrag ohne Folgen

Trotz dieses Eilantrages begann das für den Journalisten interessante Verfahren gegen den Schutzsuchenden in seiner Rechtsschutzsache – ohne eine „Entscheidung“ in der Eilsache des Journalisten abzuwarten. Drehaufnahmen waren deshalb auch schon wegen dieses Regieablaufes (erinnert an DDR- Zersetzungsauftrag gegen die kritische Presse) ausgehöhlt worden.

Würden Goethe und Schiller – auf dem Bild ein Denkmal in Weimar – heute noch leben – sie würden sich als Denkmal in dieser Stadt selbst wieder einreißen.

In eigner Vertuschungs-Sache ihrem Unrecht zum Recht (verjuristitiert) verholfen !

Alles schön formell vertuschen. Hoch lebe der Entrechtungsstaat!

Das VG Weimar entschied dann in eigener Sache, dass es beim Verwaltungsakt der Pressestelle bleibt – jetzt mit der hanebüchenen Begründung, der Journalist würde ja für Medien arbeiten, die ebenfalls das Persönlichkeitsrecht nicht einhalten würde. Auf die zerlegte Erstbegründung zum Drehverbot durch den Journalisten – geht Vizepräsident Thomas Lenhart, der ebenfalls schon in der willkürlichen Entzugssache tangiert war, nicht weiter ein. Alles nach Stasi-Lehrbuch – Abt. Zersetzung. Ungefragt wird jetzt das Verfahren umgemünzt / unbenannt – als das persönliche Verwaltungsstreitverfahren des Heinz Faßbender ( ./. ) gegen den „Freistaat“ Thüringen, vertreten durch die Präsidentin des VG Weimar. Später dann nur noch Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen. Aber was hat der Freistaat Thüringen denn mit dem gewaltgeteilten Gericht und mit deren VG- Pressestelle zu tun?

Sonstiges? Wer – Wo – Was – ? Schöne neue subtil vertrackte Aktenwelt, bürokratisch in einen chinesischen Reissack namens “Sonstiges” versteckt.

Es ist dann auch kein Presseverfahren, wie vom Beschwerdeführer so benannt/bezeichnet worden. Die Anordnungssache eines Drehverbotes des VG Weimar – also das Drehverbotsverfahren – wird kurzerhand  unter die Kategorie als „Sonstiges“ abgetan und eingeaktet.

Das ist schon ein sehr dreistes Stück – eine eigene Sache des VG Weimar wegen elementarer Verletzung des Presserechtes und des Öffentlichkeitsgebotes und dies unter ehrverletzenden, sowie falschen Behauptungen und wissentlichen Verleumdungen, ja, sogar nach Richtigstellung durch den verfolgten Journalisten dann über einen „neuen“ weiteren herbeiformulierten Grund – ohne einen tatsächlichen Beweis – das gewichtige Presserecht und das Öffentlichkeitsgebot so zu konterkarieren.

 

Die Zahlung angeordnet – wofür bitte? Um ihr Unrecht zu zahlen? Nein Danke!

Mehr noch: Die Dreistigkeit nimmt kein Ende.

Für das selbst provozierte bzw. produzierte Verfahren, werden die Kosten dem antragsstellenden Journalist „auferlegt“. Streitwert 2.500,00 € . Das sind zu zahlende Verfahrenskosten von ca. 324,00 €.

Für die sogenannte Einspruchsrücknahme in ihrer eigenen Sache für den Geschädigten – Kosten 53,- €.

Warum aber diese Zersetzungsmanipulation nach altem Stasi-Gusto?

Das Verwaltungsgericht hatte natürlich einen triftigen Grund das Öffentlichkeitsgebot durch eine derartige Intrige zu torpedieren. Denn dieses Gericht war durch den Journalisten darüber informiert worden, dass das Rechtsamt der Stadt Erfurt unter Missachtung aller Gesetze und auf Zuruf einer Staatsanwältin in willkürlicher Art und Weise den Fahrerlaubnisentzug gegen den angeblichen Querulanten Mike Herrlein,  der auch gerne mal – das geht heute wieder ganz schnell – zum Reichsbürger im Bedarfsfall durch die Behörden ernannt wurde, durchgetreten hat und später die Straßenverkehrsbehörde aufforderte die „Verwaltungsakte zu säubern“ – nach dem Motto „Geheimhaltungsbedürftig“ .

Reichsbürger–Bezeichnung – eine neue Masche gegen Missliebige vorzugehen? Und das nur, weil sie Staatsterrorerfahrungen hinterfragen? Die Bezeichnung „Jude“ wurde damals ebenfalls von der Beamtenschar zur Verfolgung benutzt.

So sollten Blatt 2-3 345,357 und weitere Schreiben entfernt und mit Leerseiten und dem Hinweis „Geheimhaltungsbedürftig“ ersetzt werden. Bei einem dieser Schreiben handelt es sich offensichtlich um ein/das staatsanwaltschaftliches Anschreiben mit der persönlich gehaltenen Aufforderung der Frau Staatsanwältin, dem Betroffenen doch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (Immerhin sind das alle Fahrerlaubnisklassen und für das VG Weimar deshalb immer wieder Grund – den Streitwert auf über 12.000,- € festzusetzen. – Nur “Gerichts” -Kosten pro “Verhandlung” ca. 800,- € )  Der Betroffene ist LKW–Fahrer und kann seit Willkür-Entzug seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Das Rechtsamt Erfurt legt Gesetze so aus, wie es gerade gebraucht wird, und die Justiz spielt gnadenlos mit.

Lesen Sie hier eine Presseanfrage zur Sache im Wortlaut. 

Die Landeshauptstadt für Willkür und Machtmissbrauch!

Auch das Erwiderungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde, dass dies nicht zu machen sei, weil überhaupt keine Punkte-Eintragungen oder gar Verkehrsvergehen vorliegen würden, wurde dennoch durch das „Rechtsamt“ Erfurt der Justiziarin Trümpler dahingehend „Rechtens“ – interpretiert, dass dies doch vollkommen egal sei. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und die Akten sollten auf ihr Geheiß willkürfrei gesäubert werden. Stasi-Lehrbuch: Säuberungs-Attacken.

Eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum eine persönliche “Mitteilung“ ohne strafrechtliche Relevanz und/oder Bezug zu Straßenverkehrsvergehen, auf dem Briefbogen der “Staatsanwaltschaft Meiningen“, mit dem persönlich gehaltenen Wunsche die Persönlichkeitsrechte eines Verfolgten durch Fahrerlaubnisentzug auf erhebliche und bösartige Art und Weise zu verletzen blieb bis heute aus. Stasi-Lehrbuch : Omerta – (Schweigen)

Der Willkürakt ist ab sofort “Geheimhaltungsbedürftig” ……so geht das….wieder….immer noch!

Die Krönung der Willkür-Säuberung…Die DDR sie lebe Hoch . Hoch . Hoch!
Die Zersetzung lebt weiter – nur mit anderen Mitteln!

Dabei hätten jene Fragen interessiert:

  1. warum aus einer Verwaltungsakte Seiten durch Leerseiten ersetzt werden sollen oder
  2. gegenüber dem Verfolgten geheim gehalten werden?
  3. das Rechtsamt eine andere Behörde anstiftet, Rechtsbruch und Willkür zu begehen?
  4. dieser kriminelle Akt unter dem “Schutz besonderer öffentlicher Belange“ stehen soll und somit auch der Öffentlichkeit dieser Rechtsmissbrauch verborgen bleiben soll?
  5. beim Gang vor einem Verwaltungsgericht durch vorherige Säuberung der Akte sogar eine Prozessbetrug hingenommen wird.

Heerlein ist offensichtlich für einige Leutchen im „schönen“ rot-roten-begrünten Thüringen, wo der Justizminister (grün) mal gerne die Schulministerin für eine Versetzung des Sohnemanns in die elfte Klasse bezirzt, ohne dass er eine „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) abgelegt hatte,  politisch missliebig aktiv. Jedenfalls hat er nicht die karrierefördernden Parteibücher oder ist in Bünden, Burschenschaften oder wie auch immer gearteten „Gesellschaftlich anerkannten Vereinigungen“  mit fetten Pfründen eingebunden. Fest steht nur – so der Journalist in einer Presseanfrage an alle Beteiligen – also auch dem Gericht  in Kopie mitgeteit.

Im Strom mitmarschieren und dir passiert nix. Dann heißt es nur noch arbeiten und Steuern zahlen und Klappe halten!

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Punkt und nochmal Punkt!

Sie wissen genau was sie tun!

Offensichtlich war diese Presseanfrage , die dem Rechtsamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Pressestelle der Stadt Erfurt – und – zur Kenntnisnahme über den aktuellen Recherchestand dem Verwaltungsgericht übermittelt wurde – vermutlich zuviel an der wahrhaftigen Wahrheitsfindung eines absoluten Willküraktes in gemeinsamer Täterschaft (juristisch: Kriminelle Vereinigung).

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

OLG Wortgleich mit VG Weimar. Geschädigter Kläger Herrlein erhält keinen Rechtsschutz

Und so geht das schon seit Jahren. 4 Verfahren – sämtlich “so rechtsstaatlich und unabhängig” durchgepeitscht!

 

Besser kann es kein anderer Unrechtsstaat hinbekommen. Hoch lebe die DDR- mit der neuen westdeutschen Filbinger-Juristen-Generation (“die schrecklichen Juristen”) –  Dreimal: sie lebe hoch – hoch – hoch!

 

Psycho – Zersetzung im Viereck. Dieser Staat – Macht es weiter!

 

Ach so: Deshalb das Drehverbot – oder was?

Deshalb offensichtlich dann auch das Drehverbot ; Es sollte geheim bleiben – > das eine Zersetzung mit einem bösartigem Existenzvernichtungswillen, im gemeinsamen Miteinander der „Staatsgewalten“  und immer noch im DDR-Stasi -Gusto des realexistierenden-sozialistischen Thüringen funktioniert, und der angeblichen ach so rechtsstaatlichen Gewaltenteilung einer willkürlichen Staatsmachtaktion in gemeinsamer „Vernichtungs- Vereinigung“ gewichen sind.

Der Journalist legt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.

Von dort die Mitteilung, dass Eilverfahren sei abgeschlossen – es sei angeraten die Beschwerde zurückzuziehen. Hätte das Verwaltungsgericht Weimar nicht sofort – > in ihrer eigenen Sache < – den Eilantrag des Journalisten auf Aufhebung des Drehverbotes dem OVG  – die im gleichen Haus wie das VG – Weimar firmieren – vorlegen müssen? Die Beschwerde wird dann – wg. Erfolglosigkeit zurückgezogen – immerhin wird auf Antrag der Streitwert von 2500,- € auf 600,- € reduziert.
Denn diese Summe ist dem Journalisten an  Schaden durch Reisekosten und anderer Ausfälle entstanden.

Trotz Presseakkreditierung – Sie müssen draussen bleiben – könnten ja was aufdecken!

 

Das Verwaltungsgericht Weimar hätte auch durch eine Faxmitteilung die angemeldete Akkreditierung aussetzen können. Die lange an- und Rückreise wäre jedenfalls erspart geblieben.

Dennoch: Die „Gerichtskostenrechnung“ kommt auf den reduzierten Streitwert prompt. VG – Weimar – „Kosten“ belaufen sich auf 79,50 €. Für das OVG –  „Kosten“ 53,00 € (nur die Rücknahme).

Aktuell erhöht um 10,00 € Mahngebühr und „Betreibungskosten“ 24,50 €, summa summarum 167,00 €.

 

Oh je – eine Schuld des Freistaates – oder die Schuld des Freistaates !

Und das – >  für ein Verfahren, das der Antragsgegner selbst herbeigeführt und selbstherlich als Beklagter entschieden hat, –  und  – dann auch noch eigenhändig von einem Presserechtsverfahren – in ein „Sonstiges“ – Allerleiverfahren eingetütet und erschwindelte – zur Ablage in einen tiefen Keller im Gerichtspalast  – jetzt dann nur noch  mit der Bezeichnung Heinz Faßbender ./. Freistadt Thüringen – obwohl es ein Verfahren des TV – Journalistenbüro Heinz Faßbender ./. Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbotes ist.

Die üblichen Drohungen des Justizregimes. Bah pfui!

Nur weil der Journalist nicht willig ist für diese vom Gericht selbstproduzierte Behinderung der Presse auch noch „Gebühren“ zu zahlen – wird jetzt sogar mit Durchsuchungsandrohung in Redaktionräume gedroht (Einbrecherkosten von 150,00 € sollen dabei entstehen ) – oder die Abgabe der Vermögensauskunft wird zwangsweise mit Polizeigewalt – wie üblich – durchgesetzt. Hoch lebe das Land der Pressefreiheit!

Der Juristenstaat zurück zur urdeutschen Wahnsinnigkeit und beisst zum Machterhalt nur noch um sich.

Man kann jetzt nur noch sagen: Mit was für Staatswahnsinnigen haben wir es hier zu tun? Es ist eine Justiz des Schreckens!

Selbstverständlich wurde der Antrag auf Aufhebung dieses Zurufbescheid der Staatsanwältin die Fahrerlaubnis zu entziehen durch das VG Weimar verworfen. Es wurden  Bedenken des  geistigen Zustandes des Antragstellers in Felde geführt und die Nichtbeibringung eines ärztlichen Attestes, das dann später ein „Gutachten“ des TÜV oder  anderer teurer Unternehmen sein musste. Da nutzte es dann auch nicht, dass zum Beispiel ein Betreuungsgericht gerade diese geistige Retardierung – wegen eines beantragten Betreuers – auch durch das Rechtsamt der Stadt Erfurt – ein halbes Jahr vor dem Zuruf der Staatsanwältin zurückgewiesen hatte.

Der Journalist weigert sich unter solchen Voraussetzungen und machtmissbräuchlicher Willküraktionen irgendwelche Verfahrenskosten zu übernehmen. Vielmehr müssen ihm seine Kosten ersetzt werden.

Denn ein „Sonstiges“  eines  – Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen ist vollkommen unbekannt. Dieses Verfahren hat es nicht gegeben.  Ergo auch kein Geld – für diesen Irrsinn dieser Oberschlauen “schrecklichen Juristen” mit Muff von tausend Jahren unter ihren Talaren. Punkt.

Artikel 13. Unverletzlichkeit der Wohnung. Aber für diese Betrugsnummer der Justiz brechen sie für „ein paar Dollars“ auch noch in Redaktionräume ein. Nur so ist diese Drohung des Herrn Obergerichtsvollzieher zu verstehen.
Bode Ramolow, ein Verfolgter der Sachsenjustiz, weil er gegen “Rechte” demonstrierte.

Und jetzt Herr Bodo Ramolow ?

Als Verfolgter der Sachsen-Justiz – ja Sie – nee ganz ehrlich – Sie –  übernehmen Sie das jetzt mal !

Sorgen Sie jetzt unmissverständlich für einen Rechtsstaat in Thüringen und in ganz Deutschland!

Es bleibt nur eines: Der Mann bekommt sofort die Fahrerlaubnis mit einer Entschädigung (er ist LKW – Fahrer)  zurück.

Dem Journalisten werden seine Kosten erstattet. Die Verantwortlichen dieses Staatsmachtmissbrauches müssen allesamt zur Verantwortung gezogen.

Punkt – Punkt und noch einmal Punkt – Herr Bodo Ramolow!

Braucht es dazu einen Kommentar:

 Lesen Sie die Fortsetzung dieser Affäre: Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer „Gewaltenteilung“ vereint, als „Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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