Wie das Bundesverfassungsgericht auf Presseanfragen antwortet!

[:de]

 

Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht”  Der Justizskandalfall Frank Poschau

Ihre Handlungen begründen haben die doch nicht nötig - dafür aber jeden Monat einen üpigen Versorgungsscheck
Ihre Handlungen zu begründen >  haben DIE doch nicht nötig – dafür aber jeden Monat einen üppigen Versorgungsscheck und glauben, damit die  amtliche “Würde” in sich zu haben.

Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offenzulegen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.

Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!

 Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.

An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben angegebenen “Verfahren”  Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?
Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.
Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter  über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?
Wird  mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?
Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank Poschau 
Um eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?
Freundlicher Gruß
TV-Journalist

 

Papier ist geduldig - das Volk ist es nicht mehr!
Papier ist geduldig – das Volk ist es nicht mehr!

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

 

Alles in Reihe und Glied
Alles in Reihe und Glied – Zur Show gestellte Ordnung muss sein!

 

tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,
Ich verweise auf  § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz  :   Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.
Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?
Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.
Vielen Dank

 

Sprechen und trotzdem nicht sagen!
Sprechen und trotzdem nichts sagen! Die üblichen leeren Sprechblasen

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer ergänzenden Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde beschränkte sich auf die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen. Wie sich aus der Nennung des § 93a BVerfGG im Beschluss ergibt, wurden die Voraussetzungen dieser Vorschrift geprüft und nicht als erfüllt erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts

 

BVerfGtv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrter Herr Odörfer,
Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?
Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.
Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ >  unserem  “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.
Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum  medialen Mainstream Journalismus.
Vielen Dank
TV-Journalist
Ohne ihren Schutzmann machen die sich doch in die Hose!
Ohne ihren Schutzmann machen die sich doch in die Hose!
ae76e2cacdVon: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender,
wie bereits ausgeführt, hatte das Verfahren ausschließlich die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen zum Gegenstand.Die Möglichkeit, ohne Begründung über die Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sieht das Gesetz in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ausdrücklich vor. Gleichwohl ist der Entscheidung eine intensive Prüfung vorausgegangen.Weitere Auskünfte kann ich Ihnen zu dem Verfahren nicht erteilen. Ich bitte Sie zudem um Verständnis, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht einzelne Entscheidungen in Interviews erläutert.
Mit freundlichen Grüßen

Bernd Odörfer

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für was Besseres!
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für etwas Besseres!

tv-journalistenbuero@email.de an Bundesverfassungsgericht:

Werter Herr Odörfer,
Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden.  Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.
Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.
Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?
Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.
Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?
Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist
Aroganz der Macht - weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergestze stammen aus der Nazizeit - Na denn!
Arroganz (Überheblichkeit) der Macht – weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergesetze stammen aus der Nazizeit – Na denn!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten "Leitmedien" solche Fragen? Alles Schall und Rauch!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten “Leitmedien” solche Fragen? Alles Schall und Rauch der angeblichen Pressefreiheits-Kämpfer!
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender
ich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Kommunikation nicht auf Augenhöhe- Die schotten sich total ab.
Kommunikation jedenfalls nicht auf Augenhöhe-Die schotten sich total ab und produzieren berührungslos Existenzvernichtung.
Sehr geehrter Herr Odörfer,
Zu Erbauung der geneigten Leserschaft möchte ich die gesamte Korrespondenz veröffentlichen. Es soll zeigen, wie verlogen sich dieser angebliche “Rechtsstaat“ gebärdet und somit den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet.
Dieses System führt sich unterdessen nur noch ad absurdum.
Ich hoffe Sie haben nichts dagegen, weil sich dieses an “ad absurdum”  an diesem Beispiel hervorragend verdeutlichen kann. Dieses System ist dem Untergang geweiht und der Juristenstaat ist es selbst Schuld. Vermutlich, weil die Richtergesetze immer noch aus der Nazizeit stammen. Es ist nicht dazu gelernt worden. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort!
Freundlicher Gruß
TV-Journalist
Es kann einem der Gedanke kommen, dass sobezeichnete BVG will einen anderes Deutschland - den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.
Es kann einem der Gedanke kommen, dass so bezeichnete BVG will einen anderes Deutschland – den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfers Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und so antwortet das BVG Frank Poschau

Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. 

Ein wichtiger Gedanke:

Wenn man sich die gesamten begründungslosen Ablehnungen so ansieht Statistik: Die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) fragt man sich, warum sehr viele begründungslose Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof kassiert werden. Es folgt daraus: Die deutsche Justiz muss umfassend verändert werden. Dieser Schlag Mensch darf keine Macht mehr haben.

[:en]

 

Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht”  Der Justizskandalfall Frank Poschau

Ihre Handlungen begründen haben die doch nicht nötig - dafür aber jeden Monat einen üpigen Versorgungsscheck
Ihre Handlungen zu begründen >  haben DIE doch nicht nötig – dafür aber jeden Monat einen üppigen Versorgungsscheck und glauben, damit die  amtliche “Würde” in sich zu haben.

Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offen zu legen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.

Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!

 Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk, ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.

An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben angegebenen “Verfahren”  Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?
Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.
Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter  über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?
Wird  mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?
Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank Poschau 
Um eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?
Freundlicher Gruß
TV-Journalist

Papier ist geduldig - das Volk ist es nicht mehr!
Papier ist geduldig – das Volk ist es nicht mehr!

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

 

Alles in Reihe und Glied
Alles in Reihe und Glied – Zur Show gestellte Ordnung muss sein!

 

tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,
Ich verweise auf  § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz  :   Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.
Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?
Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.
Vielen Dank

Sprechen und trotzdem nicht sagen!
Sprechen und trotzdem nichts sagen! Die üblichen leeren Sprechblasen

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer ergänzenden Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde beschränkte sich auf die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen. Wie sich aus der Nennung des § 93a BVerfGG im Beschluss ergibt, wurden die Voraussetzungen dieser Vorschrift geprüft und nicht als erfüllt erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts

 

BVerfGtv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrter Herr Odörfer,
Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?
Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.
Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ >  unserem  “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.
Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum  medialen Mainstream Journalismus.
Vielen Dank
TV-Journalist
Ohne ihren Schutzmann machen die sich doch in die Hose!
Ohne ihren Schutzmann machen die sich doch in die Hose!
ae76e2cacdVon: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender,
wie bereits ausgeführt, hatte das Verfahren ausschließlich die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen zum Gegenstand.Die Möglichkeit, ohne Begründung über die Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sieht das Gesetz in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ausdrücklich vor. Gleichwohl ist der Entscheidung eine intensive Prüfung vorausgegangen.Weitere Auskünfte kann ich Ihnen zu dem Verfahren nicht erteilen. Ich bitte Sie zudem um Verständnis, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht einzelne Entscheidungen in Interviews erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für was Besseres!
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für was Besseres!

tv-journalistenbuero@email.de an Bundesverfassungsgericht:

Werter Herr Odörfer,
Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden.  Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.
Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.
Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?
Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.
Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?
Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist
Aroganz der Macht - weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergestze stammen aus der Nazizeit - Na denn!
Arroganz (Überheblichkeit) der Macht – weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergesetze stammen aus der Nazizeit – Na denn!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten "Leitmedien" solche Fragen? Alles Schall und Rauch!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten “Leitmedien” solche Fragen? Alles Schall und Rauch der angeblichen Pressefreiheits-Kämpfer!
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender
ich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Kommunikation nicht auf Augenhöhe- Die schotten sich total ab.
Kommunikation jedenfalls nicht auf Augenhöhe- Die schotten sich total ab und produzieren berührungslos Exsitenzvernichtung.
Sehr geehrter Herr Odörfer,
Zu Erbauung der geneigten Leserschaft möchte ich die gesamte Korrespondenz veröffentlichen. Es soll zeigen, wie verlogen sich dieser angebliche “Rechtsstaat“ gebärdet und somit den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet.
Dieses System führt sich unterdessen nur noch ad absurdum.
Ich hoffe Sie haben nichts dagegen, weil sich dieses an “ad absurdum”  an diesem Beispiel hervorragend verdeutlichen kann. Dieses System ist dem Untergang geweiht und der Juristenstaat ist es selbst Schuld. Vermutlich, weil die Richtergesetze immer noch aus der Nazizeit stammen. Es ist nicht dazu gelernt worden. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort!
Freundlicher Gruß
TV-Journalist
Es kann einem der Gedanke kommen, dass sobezeichnete BVG will einen anderes Deutschland - den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.
Es kann einem der Gedanke kommen, dass sobezeichnete BVG will einen anderes Deutschland – den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und so antwortet das BVG Frank Poschau

Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. 

Ein wichtiger Gedanke :

Wenn man sich die gesamten begründungslosen Ablehnungen so ansieht Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) fragt man sich, warum sehr viele begründungslose Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof kassiert werden. Es folgt daraus: Die deutsche Justiz mus umfassend verändert werden. Dieser Schlag Mensch darf keine Macht mehr haben.

[:nl]

 

Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht”  Der Justizskandalfall Frank Poschau

Ihre Handlungen begründen haben die doch nicht nötig - dafür aber jeden Monat einen üpigen Versorgungsscheck
Ihre Handlungen zu begründen >  haben DIE doch nicht nötig – dafür aber jeden Monat einen üppigen Versorgungsscheck und glauben, damit die  amtliche “Würde” in sich zu haben.

Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offen zu legen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.

Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!

 Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk, ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.

An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben angegebenen “Verfahren”  Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?
Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.
Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter  über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?
Wird  mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?
Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank Poschau 
Um eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?
Freundlicher Gruß
TV-Journalist

Papier ist geduldig - das Volk ist es nicht mehr!
Papier ist geduldig – das Volk ist es nicht mehr!

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
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Betreff: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
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Tel.: +49 721 9101-389
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E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

 

Alles in Reihe und Glied
Alles in Reihe und Glied – Zur Show gestellte Ordnung muss sein!

 

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Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,
Ich verweise auf  § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz  :   Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.
Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?
Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.
Vielen Dank

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Sprechen und trotzdem nichts sagen! Die üblichen leeren Sprechblasen

 

Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14

Sehr geehrter Herr Faßbender,
zu Ihrer ergänzenden Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde beschränkte sich auf die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen. Wie sich aus der Nennung des § 93a BVerfGG im Beschluss ergibt, wurden die Voraussetzungen dieser Vorschrift geprüft und nicht als erfüllt erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts

 

BVerfGtv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrter Herr Odörfer,
Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?
Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.
Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ >  unserem  “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.
Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum  medialen Mainstream Journalismus.
Vielen Dank
TV-Journalist
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Ohne ihren Schutzmann machen die sich doch in die Hose!
ae76e2cacdVon: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender,
wie bereits ausgeführt, hatte das Verfahren ausschließlich die verfassungsrechtliche Überprüfung der im Beschluss genannten zivilgerichtlichen Entscheidungen zum Gegenstand.Die Möglichkeit, ohne Begründung über die Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sieht das Gesetz in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ausdrücklich vor. Gleichwohl ist der Entscheidung eine intensive Prüfung vorausgegangen.Weitere Auskünfte kann ich Ihnen zu dem Verfahren nicht erteilen. Ich bitte Sie zudem um Verständnis, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht einzelne Entscheidungen in Interviews erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für was Besseres!
Ritual im roten Kostüm – und gleich halten sie sich für was Besseres!

tv-journalistenbuero@email.de an Bundesverfassungsgericht:

Werter Herr Odörfer,
Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden.  Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.
Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.
Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?
Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.
Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?
Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV-Journalist
Aroganz der Macht - weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergestze stammen aus der Nazizeit - Na denn!
Arroganz (Überheblichkeit) der Macht – weil sie sich noch nie zu verantwortet hatten. Die Richtergesetze stammen aus der Nazizeit – Na denn!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten "Leitmedien" solche Fragen? Alles Schall und Rauch!
Warum stellt sonst denn keiner der sogenannten “Leitmedien” solche Fragen? Alles Schall und Rauch der angeblichen Pressefreiheits-Kämpfer!
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Sehr geehrter Herr Faßbender
ich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Odörfer
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Kommunikation nicht auf Augenhöhe- Die schotten sich total ab.
Kommunikation jedenfalls nicht auf Augenhöhe- Die schotten sich total ab und produzieren berührungslos Exsitenzvernichtung.
Sehr geehrter Herr Odörfer,
Zu Erbauung der geneigten Leserschaft möchte ich die gesamte Korrespondenz veröffentlichen. Es soll zeigen, wie verlogen sich dieser angebliche “Rechtsstaat“ gebärdet und somit den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet.
Dieses System führt sich unterdessen nur noch ad absurdum.
Ich hoffe Sie haben nichts dagegen, weil sich dieses an “ad absurdum”  an diesem Beispiel hervorragend verdeutlichen kann. Dieses System ist dem Untergang geweiht und der Juristenstaat ist es selbst Schuld. Vermutlich, weil die Richtergesetze immer noch aus der Nazizeit stammen. Es ist nicht dazu gelernt worden. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort!
Freundlicher Gruß
TV-Journalist
Es kann einem der Gedanke kommen, dass sobezeichnete BVG will einen anderes Deutschland - den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.
Es kann einem der Gedanke kommen, dass sobezeichnete BVG will einen anderes Deutschland – den Obrigkeitsstaat der Beamten und Juristen.

Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”

Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.

Und so antwortet das BVG Frank Poschau

Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €. 

Ein wichtiger Gedanke :

Wenn man sich die gesamten begründungslosen Ablehnungen so ansieht Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) fragt man sich, warum sehr viele begründungslose Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof kassiert werden. Es folgt daraus: Die deutsche Justiz mus umfassend verändert werden. Dieser Schlag Mensch darf keine Macht mehr haben.

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10 Jahre Kampf des Andreas Schmidt um eine Wiederaufnahme des Verfahrens – und die Staatsanwaltschaft Dortmund vernichtet entlastende Beweise.

Ein neuer Justizskandal erschüttert Deutschland

Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!

 

Andreas Schmidt hat alles agribig zur Wiederaufnahme des Verfahrens gesammelt - der Stattsanwalt vernichtet die Beweismittel .
Andreas Schmidt hat alles akribig zur Wiederaufnahme des Verfahrens gesammelt und der Staatsanwaltschaft Dortmund vorgelegt  – der Stattsanwalt Jansen vernichtet die Beweismittel .

Staatsanwalt als Gruppenleiter Hans – Jörg Jansen ( Jahrgang 1959)  bei der Staatsanwaltschaft Dortmund hat nachweislich die als Asservate in seiner Verwahrung befindlichen Beweismittel in Gestalt einer EDV-Buchführung vorsätzlich und amtsmissbräuchlich vernichten lassen. Es handelte sich dabei um mich entlastende, neue Beweismittel i. S. des § 359 Nr. 5 StPO, die geeignet waren, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens meine Unschuld zu beweisen und den gegen mich gerichteten Strafvorwurf, Mittäter eines Betruges zu sein, vollständig zu widerlegen, schreibt Andreas Schmidt an die Ministerpräsidentin von NRW – Hannelore Kraft. .

Dies war Staatsanwalt Jansen im Zeitpunkt der von ihm angeordneten Vernichtung der EDV-Buchführung (Asservate) am 18.03.2009 nachweislich bekannt, insbesondere auch weitere wichtige Unterlagen. Dem Staatsanwalt war auch bekannt, dass zum Zeitpunkt seiner Vernichtungsanordnung ein Antrag auf Wiederaufnahme vom 27.11.2008 gemäß § 366 StPO sogar beim Landgericht Essen anhängig war.

Eine genehmigte Demonstration vor der Staatsmacht - als Zeichen das man sich Derartiges  an Justizschweinerei nicht gefallen lässt.
Eine genehmigte Demonstration vor der Staatsmacht – als Zeichen das man sich Derartiges an Justizschweinerei nicht gefallen lässt.

 

Aber nach einiger Zeit wird es der Staatsmacht zu heiß - wie üblich - verstecken sich die Mächtigen hinter den Uniformierten - die die genehmigte Demonstration sklavisch gehorsam ohne eigene Denke abbrechen. Es darf in diesem Lande eben doch nicht alles gesagt werden.
Aber nach einiger Zeit wird es der Staatsmacht zu heiß – wie üblich – verstecken sich die Mächtigen hinter den Uniformierten – die die genehmigte Demonstration sklavisch gehorsam ohne eigene Denke abbrechen. Es darf in diesem Lande eben doch nicht alles gesagt werden.

In Kürze ein ausführlicher Bericht…….