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Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht” Der Justizskandalfall Frank Poschau
Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offenzulegen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.
Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .
Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!
Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.
An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,zum oben angegebenen “Verfahren” Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?Wird mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank PoschauUm eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?Freundlicher GrußTV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Bernd Odörfer
Werter Herr Odörfer,Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”
Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfers Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.
Und so antwortet das BVG Frank Poschau
Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €.
Ein wichtiger Gedanke:
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Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht” Der Justizskandalfall Frank Poschau
Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offen zu legen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.
Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .
Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!
Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk, ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.
An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,zum oben angegebenen “Verfahren” Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?Wird mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank PoschauUm eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?Freundlicher GrußTV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Werter Herr Odörfer,Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”
Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.
Und so antwortet das BVG Frank Poschau
Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €.
Ein wichtiger Gedanke :
[:nl]
Presseanfrage an das “Bundesverfassungsgericht” Der Justizskandalfall Frank Poschau
Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offen zu legen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-“Würde”- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.
Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .
Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!
Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk, ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.
An die “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,zum oben angegebenen “Verfahren” Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das “Gericht” nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden “Richter” beim BGH allesamt über “genehmigte Nebentätigkeiten” – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?Wird mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der “Einkauf” von “Richtern” durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die “Richter” das jetzt ganz offiziell?Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank PoschauUm eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?Freundlicher GrußTV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit “kriminellem Handeln” und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Werter Herr Odörfer,Das “Verfahren” ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht “nur” mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: “Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts” <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Hier der unverschämte Dreizeiler des “BVG”
Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.
Und so antwortet das BVG Frank Poschau
Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €.
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