Der Verfolgungsdrang der sächsischen Justiz ist “an Absurdität nicht zu überbieten”.
Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow am 10.12.2014
Die Kollegen des ZDF von der Redaktion Frontal 21 beschäftigen sich an 28.01.2014 mit der bedrohten Pressefreiheit in Deutschland. Journalisten gehen hier zwar (noch) nicht in den Knast aber der subtile Druck durch die Justiz- Behörden kann die Meinungs- und Pressefreiheit total einschränken.
Hier auch ein Bericht über den Kollegen Heinz Faßbender, dem mit einem Beschlagnahmeversuch seines Computers durch die berüchtigte Staatsanwaltschaft Görlitz seine Meininungs- und Pressefreiheit ausgehöhlt werden sollte.
Dieser Bericht wurde aktualisiert am 31.01.2014 ; 15:00 Uhr
Mit einem grotesken Aufwand versucht die Staatsanwaltschaft Görlitz seit Jahren den TV-Journalisten i. R. Heinz Faßbender mundtot zu machen und wie einen Kriminellen zu behandeln. Dies ist das 21. „Verfahren“ seit 2007. Auch in diesem Fall wurden großzügig auf Steuerkosten 3 Polizeidienststellen mißbraucht, um den Wohnort des “Kriminellen” ausfindig zu machen, ein “Wohnort”, der längst bekannt war!
Faßbender hatte einen Rechtsanwalt aus Leipzig mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt > dieser jedoch wurde ignoriert. Die Justiz hätte Faßbender auch jederzeit über sein bekanntes Postfach erreichen können. Stattdessen immer wieder das GLEICHE > die Staatsmacht schickt die Polizei!
Einige Polizeibeamte im Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen-Kreis sowie in Baden-Baden wurden verpflichtet, mit der in Diktaturen hochgeschätzten “Blockwartmentalität” dem Faßbender aufzulauern > wo hat er sich versteckt, ja wo kann er denn nur sein? Auffahren und suchen , Umfragen in der gesamten Nachbarschaft. Die Hetzjagt beginnt aufs Neue.
Leicht ist zu erkennen > viele deutsche Polizisten oder Beamte werden von der Bericht-Erstattungs-Methode alter Stasileute getrieben, jedes umgedrehte Staubkörnschen und jede Regung des „Delinquenten“ in Planerfüllung der deutschen Staats-“Sicherheit” zu unterwerfen. In einem Bericht werden sogar die Atemzüge beschrieben!
Dem Justiz-Regime in Demut ergeben, seitenweise ihre „Weisheiten“ und „Erkenntnisse“ durchfabulierend, so holen sie sich die „Delinquenten“ auf die Schlachtbank zur “weiteren Verarbeitung”! Das kennt man aus alten Zeiten! Den guten Zeiten für den Staatsmachtmob!
Alles was sie dann beim Durchwühlen der Eingeweide finden, wird “unverzüglich” nach “Oben” gemeldet. Sie haben nichts Besseres gelernt – die guten Teutschen – Beamte. Sie sind nicht in der Lage, eine “Verhältnismäßigkeit” zu erkennen oder zu hinterfragen, ob nach dem 21. “Verfahren” aus immer der gleichen Richtung – nämlich der Staatsanwaltschaft in Görlitz, da irgendetwas nicht stimmen könnte? Nur eine Reifen-Panne im Gehirn, wäre imstande, diesen Verfolgungswahn endlich zum S t i l l – stand zu bringen.
Unabhängig davon wird mit diesen ständigen “Ermittlungsaufträgen” der Staats-Gewalt eine gezielte Zersetzung der “freien Berichterstattung” iniziiert > die H e t z – J a g d durch Rechtsbrecher aus dem Staats-Apparat gegen Kritiker und Journalisten wird zunehmen > die Beschädigung unserer Demokratie wird gern und uneingeschränkt in “Kauf” genommen! Das Lebensumfeld des Betroffenen vernichtet!
Info-Tipp: Faßbender ist kein A u s n a h m e -Justiz-Opfer. > Die sächsische Justiz produziert viele Justiz-Opfer!
Zur Ehrenrettung für einige Polizisten > Im Verlauf der meist unerträglichen und jahrelangen Verfolgungen seit 2007 hat Heinz Faßbender auch verständnisvolle Beamte/innen kennengelernt, die ihn z. B. vorgewarnt haben, wenn die Staatsanwaltschaft Görlitz wieder mal im Anmarsch war oder neue Attacken geplant wurden. Selbst im Justiz-Apparat gibt es unterdessen ehrenwerte Kritiker dieser Demokratie-Vernichtender Machenschaften aus Görlitz.
Dass auch noch zwei viel zu hoch bezahlte Juristen (siehe Aktenauszüge der Schande) Gründe herbeiformulieren, um den Beschlagnahmeversuch der Computer des Journalisten Faßbender “ausschlachten” zu können s.o. , sollte in jedem R e c h t s – S t a a t zur Entlassung dieser gefährlichen Juristen führen.
Nicht nur in Sachsen, in Deutschland ist unterdessen alles möglich, um die Presse- und Meinungsfreiheit auszuhöhlen und Kritiker und freie Journalisten ihrer Erkenntnisse und Beobachtungsfähigkeiten zu berauben > sie stören die Manipulations-Instrumente der MACHT auf allen Ebenen! Und das muss vernichtet werden < mit ständigen Kriminalisierungen!
Die Staats – Täter selbst, überschreiten die Grenzen ihrer legitimen Möglichkeiten um in “eigener Sache” Kritiker zu jagen und zu kriminalisieren, damit ihre Schandtaten “unter der Decke” bleiben. Die sog.”Öffentlichkeit” ist der Freund der Aufklärung und somit der Feind der “Blockwarte” und der “schrecklichen” Amtsjuristen!
Um so erstaunlicher ist, dass der Ermittlungs-Richter aus Bautzen den Beschlagnahmeantrag ablehnt hat. (Siehe Aktenauszüge der Schande) Die Begründung ist einleuchtend : >
Ein Computer > so der Richter, muss nicht beschlagnehmt werden, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der besagte “beleidigende Artikel” vom “Delinquenten” selbst stammt.
Und wiedereinmal zeigt sich > viel Aufwand für NIX > und eine Tone Papier produziert zur Untermauerung der Daseinberechtigung. Auch deshalb ist die Entscheidung – siehe Impressum – einen Server in Russland zu benutzen richtig.
Der Verfolgungsdrang der sächsischen Justiz ist “an Absurdität nicht zu überbieten”.
Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow am 10.12.2014
18.01.2014 , Artikel ünernommen.
Dass Teile der Justiz in Sachsen berüchtigt sind, ist spätestens seit dem Sachsensumpf bekannt. Jetzt wird das Buch Justizskandale in Sachsen um ein weiteres Kapitel ergänzt:
So soll die in Leipzig geschätzte Stadträtin der Leipziger Linksfraktion, Margitta Hollick, nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig in einem Strafprozess 1600 Euro Schmerzensgeld an einen ehemaligen NPD-Stadtrat bezahlen, da sie ihn als “Nazi” betitelt hatte. Dies teilten die Linken aus Sachsen mit. In einer Pressemittelung erklärt Dr. Volker Külow, Landtagsabgeordneter von “DIE LINKE. Sachsen” gemeinsam mit Sören Pellmann, dem Vorsitzenden der “DIE LINKE. Leipzig”, wonach die Staatsanwaltschaft Leipzig in der Bezeichnung “Nazi” gegen einen ehemaligen NPD-Stadtrat nun eine solch erhebliche Beleidigung sehe, dass man deshalb eine hohe Strafe von 1.600 Euro in Sachsen einfordern müsse. Bezahlen solle dies die Leipziger Stadträtin der Linken, Margitta Hollick. Hollick ist Berufsschullehrerin und Sprecherin für Schul- und Bildungspolitik für die Linken im Stadtrat Leipzig.
Sachsen steht nicht nur wegen Justizskandalen wie dem Sachsensumpf deutschlandweit immer wieder negativ in der Presse, sondern auch wegen solch umstrittener und in Deutschland fast einmaliger Justiz-Institutionen wie der “Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen” (Ines) aus Dresden. Dabei handelt es sich um eine “als rabiat verschriene sächsischen Sonderermittlungseinheit, welche unter anderem gegen kleinere und auch große Wirtschaftsunternehmen regelmäßig eingesetzt wird” (O-Ton Leipziger Anwaltskanzlei). Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen“ (Ines) sei “auf Grund ihrer gerne in Wirtschaftsunternehmen durchgeführten Razzien und auch gegen Wirtschaftsführer verhängten U-Haften berüchtigt”. Investoren meiden deshalb zunehmend Sachsen.
Ob nun der Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Leipziger Stadträtin der Linken wegen angeblicher Nazi-Beleidigung durchkommt, wird das anstehende Strafverfahren vor dem Amtsgericht Leipzig zeigen. Die Verhandlung findet am Dienstag den 21. Januar 2014 um 10.30 Uhr statt – und zwar direkt am Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, Sitzungssaal 250).Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leipzig lautet: Die Stadträtin der Leipziger Linken, Margitta Hollick, soll am 20. Juni 2012 am Rande der Stadtratssitzung im Neuen Rathaus Leipzig einen damaligen NPD-Stadtrat als „Nazi“ bezeichnet haben. Daraufhin hatte sie einen Strafbefehl von Sachsens Justiz, Zweigstelle Leipzig, erhalten und zwar in Höhe von 1600 Euro, schreiben Sachsens Linke. Die Anklagebehörde, die Staatsanwaltschaft Leipzig, teilte mit, man sehe in der Verwendung des Begriffs „Nazi“ gegen den ehemaligen NPD-Stadtrat den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht.
Sachsens Partei Die Linke weist jedoch darauf hin, wonach “der Bundesrat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 festgestellt” habe, dass aufgrund vorliegender Unterlagen davon auszugehen sei, dass die NPD eine Partei sei, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung vertrete und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei.
Deshalb wird seitdem das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt, um die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen. Deshalb schreiben der Landtagsabgeordnete des Sächsischen Landtags Dr. Volker Külow (Linke) gemeinsam mit Sören Pellmann, dem Vorsitzenden der “DIE LINKE. Leipzig”:
“Vor diesem politischen Hintergrund ist nach unserem Urteil die Anklageerhebung ein ungeheuerlicher juristischer und rechtspolitischer Skandal. Wir halten die Verwendung des Begriffes ‘Nazi’ zur Bezeichnung eines Parteimitgliedes beziehungsweise parlamentarischen Funktionsträgers der NPD selbstverständlich in jedweder Hinsicht für zulässig. Der Begriff ist vermutlich im allgemeinen Sprachgebrauch die häufigste und gängigste Abkürzung für Mitglieder und Sympathisanten dieser verfassungsfeindlichen Partei, die sich darüber hinaus gelegentlich sogar selbst als ‘Nazis’ bezeichnen.”
Weiter schreiben Sachsens Linke: “Wir fragen daher die Staatsanwaltschaft Leipzig: wie soll man alternativ ‘Nazis’ nennen? Margitta Hollick, deren Vater während der Nazi-Zeit im Gefängnis saß, gehört angesichts dieser Prozessfarce unsere ganze Solidarität sowie umfängliche politische, juristische und finanzielle Unterstützung. Wir rufen die Mitglieder und Sympathisanten unserer Partei sowie alle Leipziger Antifaschistinnen auf, diese Unterstützung am Dienstag zum Prozessauftakt vor Ort unter Beweis zu stellen.”