Das Land- „Gericht“ Bonn weist erwartungsgemäss Klage von Kundus-Opfern ab.
Der Kommentar zum mitschreiben.
Der Herr „Richter“ Heinz Sonnenberger verkennt wissentlich, dass es eine Amtspflichtverletzung (angeblich) nicht gegeben hat. “Ja > man habe sich die „Entscheidung“ sogar nicht leicht gemacht”. Das ist so das normal-übliche Redegeschwafel des Justizsprechers des Provinzgerichtes in Bonn. “Ja > aber dann hätte man doch gar nicht diese Entscheidung treffen müssen”. Denn wie heißt es so schön: in Zweifel für die Sache, für die Opfer, für den Angeklagten.
“Aber die Entscheidung wäre dann wohl schwerer gewesen”. Wir Leser stellen fest: Wie tragisch und unerträglich sind Gerechtigkeit für die Entscheider!
“Eine Schande sei dieses bundesrepublikanische Kadaver-Urteil, der ach so unabhängigen „Richterschaft“ mit genussvoller Beamten-Versorgung. Ein Schmierern-Theater für einen Karriere-Sprung der jungen Beisitzenden schwarzen Robenträger”, schreibt ein Forumsteilnehmer bei der Süddeutschen Zeitung.
Ist es OK, das ein Kamerad – so nennen sich „Wehr“ -Soldaten – Menschen abknallen oder verletzen dürfen, solange es keine Dienst-Verletzung ist?
Am Hindukusch, wo sie “unsere” sog. “Freiheit” verteidigen > also unsere Moral, unsere Rechtsauffassung, unser Demokratieverständnis > ist dort das Morden erlaubt > weil dies keine Dienst-Verletzung ist?
An diesem schrecklichen „Urteil“ zeigt sich, dass die widersinnige Phrase „unsere Freiheit wird am Hindukusch verteidigt“ keinesfalls zutreffend ist. Die Freiheit kennt kein Dienst-Recht des Staates. Der Kampf für die Freiheit ist durch die Juristen auf groteske Weise eingeschnürt worden > auf das stets verfügbare „Dienstrecht“.
Das Landgericht hat sich zu einem Disziplinargericht enthauptet, um nicht dem Leid der Opfer gedenken zu müssen. Es hat geprüft, ob der “Soldat” und “Kamerad” alles richtig gemacht hat > beim Abknallen von Menschen. Und alle Beamte, Polizisten, Richter und sonstige staatlich gut Versorgte können ab jetzt machen was sie wollen – das Dienst-Recht wurde ja nicht verletzt. Nur selten kommt es vor, dass ein Beamter diziplinar-rechtlich belangt wird. Wer das Dienstrecht beachtet, hat auch das RECHT, ungestraft zu töten. Der finale dienstrechtliche Rettungs-Schuss für Waffen-Träger! Die Beamten und Amtsjuristen – diese “Elitären” Gestalten sind durch dieses “Schand-Urteil” in jeder Hinsicht für alle Zukunft abgesichert worden.
Dass die Bundesanwaltschaft eine Ermittlungseröffnung gegen Oberst Klein abgelehnt hat, zeigt mal wieder, dass den Vollziehenden im „Dienste des Staates“ alles erlaubt ist. Es darf eben nur nicht gegen die „Dienst-Vorschriften“ verstoßen werden.
Gab es nicht sog. Dienst-Vorschriften auch anderswo? Wer spricht schon gern über das 1000jährige Reich? Bitte, bitte erinnert uns nicht an sowas – das war ja
grausam, diese fabrikmäßige Vernichtung von Menschen – nun, Freunde > dies geschah standesgemäß alles nach Dienst-Vorschrift! Und gar nicht lang danach hat man dann von gar Nix gewusst. Diese Geisteshaltung, die durch dieses Schand-Urteil offenbar wird, widerspricht exakt unserem Demokratie-Verständnis und ist somit ein absolutes Armuts-Zeugnis. Der Zeit-Geist hat in den deutschen “Gerichts-Fabriken” mal wieder so richtig zugeschlagen. Immer wieder wird ein wenig mehr unsere “Freiheit” in Richtung “Demokratur” verschoben.
Was wird unser Bundes-Präsident Gauck dazu sagen? Nicht auszudenken! Ja > er wird schweigen oder schwafffeln!
Ob tatsächlich keine Staats-Haftung vorliegt, kann allerdings nur an “höherer Stelle” , vielleicht bei “Gott” außerhalb Deutschlands geklärt werden. Denn „DIESE“ Art der neuen “Alt-Deutschen” können das nicht!
Dafür sind deutsche Richter zu sehr dem D i e n s t-Recht ver-haftet und damit ihrem Brötchengeber ERGEBEN. Weit weg von „totaler Wahrheits-Findung“ und dem Anspruch auf das “Recht zur Gerechtigkeit”.
Alles nach Beamten-Recht – so wurde die Sache gedreht > der Staat haftet mal wieder nicht:
Blutrote Farbe an den Wänden > um der vielen Opfer zu gedenken > heißt es.
Fotos von: DPA
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