Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

[:de]

Das Landgericht Erfurt hat die ‚Beleidigung‘ – Verhandlung  gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebotes, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> „Justizministerium“
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o. a. Hauptverhandlung am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die „Achse des Bösen“!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 „neue“ Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen, das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim „Bundesverfassungsgericht“ durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die „Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die „Normalsterblichen“ zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf:

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:en]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:nl]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:]

Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Für das Jahr 2018 gibt es über 220.000 registrierte Beleidigungsfälle. Größte Anzeigegruppe: Staatsanwälte, Richter und Beamte. Der Bürger wird fast immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und das kostet erstmal Gebühren, für den Normalsterblichen – im voraus selbstverständlich. Geld her – sonst fäng die Justiz überhaupt nicht an, dass Persönlichkeitsrecht eines normalen Bürgers über das Zivilrecht zu schützen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Der Staat – Die beleidigte Leberwurst!

Aber wehe ein Staatsanwalt, Richter oder Beamter fühlt sich beleidigt, dass ist er oft schon, wenn man mal offen die Meinung sagt. Dann werden mit enormen Aufwand Kritiker verfolgt, sogar regelrecht zertrampelt und hinterhältig ausgenommen. Denn dieser Staat fühlt sich trotz enormer Willkür- und Unrechtshandlungen immer im „Recht“. Das war schon zu allen Zeiten so – in Deutschland! Die “grauen Zeiten” sind nicht vorbei!

Ein kurze Erklärung zum Beleidigungsparagrafen 185 StGB die diese Jusristen als indirekte Einnahmequelle ausnutzen, um sich selbst mit Gehaltsschecks zu bedienen:

Ich sag`s mal so….denn diese Abzockerei  durch die Justiz geht gar nicht!

 

Um sich die Dimension dieser 220.000 (2018) registrierten Beleidungsverfahren vor Augen zu halten, sei nur eine grobe Aufrechnung erlaubt.

Wenn von den 220.000 Beleidigungsverfahren nur 120.000 mit einer Geldstrafe von 1000,- € (meist ist es mehr) durch die angeblich Beleidigten „gerächt“ wird, dann ergibt dies eine Einnahmesumme fast immer für den Staatshaushalt von 120.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten.

Geht man sehr grob von einem Bruttogehalt eines Staatsanwaltes, Richters oder Beamten von ca. 6500,-€ aus, können von diesen Sanktionierungseinnahmen 18461 Typen aus diesen Berufsgruppen für einen Monat ausgehalten (versorgt) werden.Ganz schön teuer diese Typen, die uns das neben Steuern und Abgaben und Weiteres auch noch rauspressen.

In der deutschen Justiz werden ca. 34000 Staatsanwälte und Richter aller Gerichte und Instanzen ganz fett durchgefüttert. Also ein sehr lukratives Geschäft mit dem Beleidigungsparagrafen 185 StGB für diesen Richter&Beamten-Staat! Mit Gerichtskosten für jede nur erdenkliche Handlung benötigt der gesamte Justizapparat keine Staatsknete. Die Justiz erwirtschaftet für Bundes- und Landeshaushalte zusätzliche Einnahmen, in unbekanter Höhe.

Für viele Menschen ist das Landgericht Erfurt die “Achse des Bösen”.

14.04.2020  – Bitte lesen Sie auch den aktuellen Artikel :  Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

 

BVerfG zum § 185 StGB

Obwohl diese Entscheidung des BVerfG 1 BvR 3217/14 zum § 185 StGB aus dem Jahre 2015, haben sich die Verfahren von über 118.000 (2015) auf über 220.000 (2018) erhöht. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Werturteile, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, unterfallen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gleich ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist und ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Auch eine polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung grundsätzlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

BVerfG 1 BvR 3217/14 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 28. September 2015 (LG München I / AG München)

 

 

Die beleidigte Staatsleberwurst!

 

Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland

Auch Claudia May aus Erfurt hat es mal wieder getroffen (Klicken Sie den ersten Teil der Geschichte May) .  Die ehem. Richterin des Thüringer Oberlandesgericht – Rita Pesta – die eine Wohnung als erste Bauauftraggeberin des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienkriminellen Stefan Lagler „gekauft“ hat, will die Beleidigte sein. Mit etlichen Strafverfahren auch gegen ihren Rechtsanwalt Gregor Heiland wird der Spiss durch die Erfurter Justiz einfach rumgedreht und nicht nur die Lebenszeit mit viel Papier für Nix und Wiedernix geraubt, sondern solange hin und her schwadroniert bis man die Kritiker, Rechteeinforderer, Engagierte, Anständige und sogar Rechtsanwälte wegen kritischer Schriftsätze durch die Instanzen gejagt und ausgenommen wurden. Das ist eine Kriegserklärung gegen ihren eigenen “Rechtstaat”, den sie Vorgeben doch nur verteidigen zu wollen. .

Sie behaupten, dass durch die Tathandlung (ihnen wird zur Last gelegt) der Beleidigung auch eine  Ehrverletzung ihrer Personen vorliegt, die geeignet wäre, den Amtstäter verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.  –  Kann man diese Gruppe in der zivilisierten Gesellschaft überhaupt noch “verächtlich” machen? Sie fabulieren, dass sei eine Verletzung ihrer Ehre wegen ihrer aussergewöhnlichen besonderen Stellung und Persönlichkeit, also das sei in etwa wie Majestätsbeleidigung und dementsprechen hart abgestraft gehört, obwohl sie tagtäglich die Ehre und die Persönlichkeitsrechte des „gemeinen Volkes“, die ihr Leben zwangsweise finanzieren müssen, ständig mit ihren Füssen zertreten.

 

Das ist die Ausnutzung des Strafrechtes auf eine pervertierte Art und Weise – denn sie gehen in urdeutscher Beamten-Denke davon aus, dass sie einen höheren Anspruch auf Achtung ihrer „Persönlichkeit“ haben, als der „normale Mensch“, der bei klarer Kante und wahrer –  harter Worte oder schriftlicher Eingaben wegen unterstellter Missachtung bzw. Beleidigung durch diese Gruppe umgehend und mit aller Härte die „Sonderbehandlungen“ des realexistierenden „Rechtsstaates der grundgesetzlich garantieren Presse- und Meinungsfreiheit” erfahren muss. Ein Strafverfahren als Umerziehungslager, damit es im Lande ruhig bleibt und sie weiter schalten und walten können wie schon immer.

Grundgesetz Art 5

 

Eine Prozessfortsetzung weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt ist für Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  terminiert.

Die angeblich so überlastete Justiz schafft sich ihre Verfahren selbst. ( Man hat ja sonst nichts zu tun.) Mit großem Aufwand wird den Betroffenen der Mund über dieses miese Strafrechts-Beleidigungs-Spielchen verboten (zugehalten). Die Wahrheit hat keinen Platz in der deutschen Justiz und jeder der es wagt die Wahrheit zu sagen wird über den Beleidigungsparagrafen gezüchtigt. Schon immer. Die Gruppe der angeblich Beleidigten sitzen dann über “ihr eigenes beleidigtsein” selbst-herrlich zu Gericht. Die meisten müssen teils hohe Geldstrafen zahlen. Immer mehr Menschen werden sogar zu Haftstrafen gemassregelt (ihrer Freiheit beraubt), weil sie davon ausgegangen sind in diesem Land könnte man seine Meinung auch mit klaren Worten offen kundtun.

So schützt sich die Justiz gegen Kritiker, um Missbrauch und Willkür ihres „hoheitlich angeordneten “Staats”-Gewalten-Terrors“ zu vertuschen. Auch in diesem „Verfahren“ gegen Claudia May ist das so. Die thüringer Justiz ist da ganz rigoros. Schlimmer wie zu DDR-Zeiten, berichten viele Betroffene.  Jeder der die Wahrheit liebt und dieses Justiz-Kartell der Niedertracht kritisiert – wird stasi-faschistoid drangsaliert obwohl die Verursacher dieses Staats-Terrors gegen die Anständigen im Lande die schrecklichen Amtstäter (Juristen) in urdeutscher Gesinnung selbst sind.

Die Amtstäter in Erfurt müssen auch unbedingt verhindern, dass der Erfurter Immobiliendiebstahl gegen die Geschwister May , durch alle Instanzen unterschiedlicher thüringer Gerichte abgesegnet und durch Erfurter Behörden mit faschistoider Härte durchgetreten wurde mit grundgesetzlich-garantierten-rechtsstaatlichen Mittel der Wahrheitsfindung dieser Skandal der Entrechtung einer Landesbeamtin öffentlich aufgearbeitet wird.

Die Opfer werden gejagt, die Täter geschützt. Stefan Lagler abgesichert vor der Presse.

Und dann regnet es Beleidigungsanzeigen, um eigenes kriminelles Handeln geheim zu halten.

 

So schützen sie den Immobiliendieb und sich selbst. Für das “Böse” ist die Justiz immer der Schutzpatron gewesen.

Denn eines ist jetzt schon durchgesickert:

Der Kriminelle (so die Staatsanwaltschaft Erfurt) Stefan Lagler, der den Geschwister May ihre Immobilie in Tateinheit mit städtischer Unterstützung durch Urkundenfälschung widerrechtlich angeeignet hat, ist mit vielen Mächtigen aus Erfurt wegen schmieriger Immobiliengeschäfte schon in der DDR und jetzt als der Mann für´s Grobe verbandelt.

 

Und diese „tollen“ Geschäftsverbindungen dürfen doch nicht durch diese Claudia May und ihren Bruder gestört werden.

Hier Filme zum Kampf der Claudia May und ihren Bruder Michael May um ihre Immobilie.

Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 1: Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 2 : Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May – Ein Film von Heinz Faßbender

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Die Justiz zockt überall ab!

Five Star Bergisch Gladbach – beauftragen einen Abmahnbanditen um Kritiker Mundtot zu machen und auszunehmen.
Für diese Nummer bisher an die 2100,-€ verlangt und es wird vermutlich noch mehr.

Wie der bekannte Abmahnbandit Jörg Faustmann aus Langenfeld (NRW/Rheinland) und Five Star Fitness Bergisch Gladbach GmbH in Bergisch Gladbach zusammen mit der Justiz den unabhängigen Journalisten Heinz Faßbender abzockt, lesen Sie hier:

 

Hier Klicken: Five Star Fitness Bergisch Gladbach – zwei kritische Filme über das “Geschäftsgebahren” dieser Fitnesskette – und die abartigen juristischen Folgen!

 

 

 

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Diese Seite wurde vom 7.05.2020 bis zum 25.05.2020 über 10.000 mal besucht.

Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1

 

 

Der absurde Zivilprozess

 

Martina Fehrs ./. Claudia May

 

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Akktualisiert am 09.02.2020

Bitte nach unten scrollen

 

Beklagte Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland – wie immer dialogbereit
Klägerin Martina Fehrs , die nicht gefilmt werden will- geschützt durch die Justiz

 

Kurz gesagt um was es hier geht: Martina Fehrs klagt gegen Claudia May, weil sie im Grundbuch als erb- und vermögensgesetzlich Vorkaufsberechtigte eingetragen ist und verlangt deshalb die sofortige Löschung ihrer verbrieften Grundbuchrechte. Das heißt: Gib mir sofort den Schlüssel deines Besitzes verschwinde und halt die Klappe wegen deiner Rechte als Rechtsnachfolgerin des rechtsstaatswidrig enteigneten Erbgrundstücks. Im Stasi-Erfurt ist das alles möglich. Streitwert 308.000,00 € – Gerichtskosten 7.386,00 € gesamt beide Anwälte 22.266,96 € – Nicht nur absurd, sondern auch der bundesdeutsche Justizwahn allerorts, der in Erfurt seit dreißig Jahren gegen Claudia May und ihren Bruder durchgezogen wird und für den die damaligen Bürger der DDR sicher nicht gekämpften haben. Sie hatten die Hoffnung auf den angeblichen besseren, sozialen und freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat!

 

 

Landgericht Erfurt – Ein historischer Ort. Für viele Menschen allerdings kein Ort der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit. Am 30.01.2020 werden in der Prozesssache Fehrs ./. May sogar Justizwachtmeister missbraucht, um die Presse zu behindern und die Täter zu schützen.

 

Zwischen der Kirche und dem Ex-Nazi- und Ex-Stasi-Knast liegt das heutige Landgericht Erfurt. Die historische Geschichte dieses Gerichtes in naher Umgebung der Kirche und hinter dem Landgericht der Ex Nazi- und später der Ex- Stasi-Knast – heute Gedenkstätte – den wir am 30.01.2020 nach dem Prozess von außen nicht filmen durften, müssten für aktive Richter und Juristen, die hier als Organe der Rechtspflege gegen hohe Gerichtsgebühren und überteuerte Honorare dem Recht und der Wahrheitsfindung dienen sollten, immer Mahnung und totaler Ansporn für ihre Amts-Verantwortung sein, dass das, was hier in verschiedenen Epochen schreckliches und menschenverachtendes passierte sich nicht schon wieder als ein faschistischer Unrechts- und/oder sozialistischer Stasi-Staat mit Denkverboten und Pressebehinderungen wiederholt. Denn die Justiz hat in herausragender Weise diesen Systemen gedient und ist nie zur Verantwortung gezogen worden. Dieser absurde Zivilprozess Fehrs gegen May muss für die Justiz in Thüringen auch die Aufarbeitung ihrer eigenen Unrechtshandlungen gegen die Beklagte Claudia May sein und ebenso mit rigoroser Aufklärung welche Stasi-Seilschaften damals wie heute hier gegen die Ansprüche der Geschwister May ihre Finger im Spiel haben und sich dumm und dämlich verdienen.

Das Landgericht hat zu allen Zeiten dem Unrechtsstaat gedient und das Volk zum Schweigen gebracht oder ohne Grund verfolgt und verurteilt.
Die Geschichte des Nazi und Stasi-Knast in Erfurt und in der Mitte von alledem das Landgericht Erfurt. Zwischen der Kirche und dem Knast das Landgericht Erfurt. Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zur “Verhinderung erbkranken Nachwuchses” vom 14. Juli 1933 wird im Gebäude das Erbgesundheitsgericht eingerichtet. Ab 1940 war es auch Sondergericht zur Verfolgung von Angriffen gegen die damalige Staatsgewalt, gegen die NSDAP und Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsordnung. Sondergerichte waren Standgerichte und Ausnahmegerichte der Nazis. — 1952 wurde es zum SED -Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte dienten als zweite Instanz gegen Urteile und Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für „Strafsachen“ mit hoher Strafandrohung. Bis 1989 war deshalb auch der Stasi-Knast berüchtigt. Die Westseite mit Bezirksgericht, Gefängnis und Stasi-Zentrale war die geballte Demonstration des SED-Herrschaftsanspruchs – der gewöhnliche Fußgänger bevorzugte die andre Straßenseite. Die Staatssicherheit fungierte zuallererst als innenpolitisches Machtinstrument der SED-Führung, welche die Alleinherrschaft und umfassende Gesellschaftsprägung beanspruchten . Sie war 1950-89 das, was George Orwell 1949 im Roman „1984“ mit Gedankenpolizei meinte. In der MfS-Haftanstalt Andreasstraße waren ständig zig Menschen aus politischen Gründen eingesperrt. Als Haftgründe dienten politische Strafparagraphen wie„Hetze“, „Sabotage“, „ungesetzlicher Grenzübertritt“, „Staatsverleumdung“, „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“, „Menschenhandel“, „asoziales Verhalten“, „ungesetzliche Gruppenbildung“, „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ usw. In der Regel führten die oft mehrmonatigen MfS-Untersuchungsvorgänge zu entsprechenden Strafurteilen im unmittelbar Nähe des benachbarten Bezirksgericht Erfurt, dass heutige Landgericht.


Egal ob Nazis oder Stasi der deutsche Beamte ist gerne der Diener des Unrechtes
Immer dem Herrschaftsregimen zu Diensten

 

 

 


Die Euphorie, die nach dem Mauerfall herrschte, ist verflogen. Der Beamte ob Ost oder West hat die Herrschaft übernommen – allen Beteuerungen von Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit zum Trotz. Die Bürokratie ist jetzt die effektivste Form der Ausübung staatlicher Macht, und zwar der Steuerbarkeit gegenüber des “gemeinen” Bürgers in Geisteshaltung einer Nazi-Stasi-Gesinnung. Das heißt: Bodensatz West und Abschaum Ost nennen sich jetzt “demokratischer Rechtsstaat”. Viele Menschen erleben ähnliches wie die Geschwister May aus Erfurt. Die gesamte Lebenszeit wird durch „die schrecklichen“ Juristen und den Beamten, im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Staatsmacht, bei vielen Menschen in alles Lebensbereichen zerstört. Das nennen sie im wiedervereinten Deutschland dann auch noch Demokratie. Dafür haben die Menschen in der Ex-DDR sicher nicht gekämpft. Trotz friedlicher Revolution sind die alten Machthaber als das neue Herrschergeschlecht im alten Geist der Unterdrückung der Freiheit und Gerechtigkeit geblieben. Sie haben nur ihre Methoden verfeinert und die Medien korrumpiert.

 

Screenshot aus Filmaufnahmen. RiLa Erfurt Falk Bechtum Jg. 1974 in gewissenhafter Amtserfüllung gegen die Wahrheitsfindung angetreten.

Der neue – alte Stil(?) im historischen Justizgebäude zu Erfurt in diesen Tagen: Claudia May – obwohl sie Prozessbeteiligte/Partei im Zivilprozess ist- wurde genauso mies behandelte wie unbeteiligte Zuschauer und auch einen Zwischenrufer den der Kragen bei dieser Verhandlungsführung des Diener für Unrecht platze. Der “Richter” wollte das (Hier geht es zum Film:Finanz- und Justizopfer Reinhold Hümmelink )des Saales verweisen und drohte mit Ordnungsgeld. (Hier der Prozessbericht von Reinhold Hümmelink) Also fabulierte er bei Wortmeldung der Beklagten herum: Frau May ich entziehe ihnen das Wort.Frau May, wenn sie jetzt nicht still sind, lasse ich sie des Saales verweisen. Das ist die „Wahrheitsfindung“ des Richters am Landgericht Falk Bechtum Jg. 1974, der im August 2016 zum Richter am Landgericht durch den Justizminister Dieter Lauinger ernannt wurde.

 

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger ( (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Falk Bechtum Jg. 1974 in angeblich richterlicher Unabhängigkeit durch Beförderung seines politischen Dienstherrn ernannt. Na dann!

In der DDR gab es ja die Devise – Was Recht ist das bestimmen wir und erinnert in beängstigender Wiese an den Satz von NSDAP Mitglied und danach zum Ministerpräsidenten von Baden Württemberg aufgestiegenen CDU- Hans Filbinger der nach Entdeckung seiner Mitwirkung im Hitlerregimes als Marinerichter sagte: „Was gestern Recht war kann heute nicht Unrecht sein“. Es darf also schon wiedermal in diesem Gerichtssaal E.04 des historischen Landgerichtes zu Erfurt nur das gesagt werden, was auch gehört werden will. Denn ich (Falk Bechtum) bestimme hier was Recht ist und die Wahrheit interessiert hier offensichtlich nicht. Sinngemäß gefühlt – die Wahrheit das bin ich – verstanden – hinsetzen! Anwalt Gregor Heiland muss kämpfen, dass das Vorgetragene von Claudia May ins Protokoll genommen wird. Zunächst verweigert sich das Organ der Rechtspflege Falk Bechtum mit dem Satz: “ich bestimme was ins Protokoll kommt”. Also jetzt schon klar, dass die Immobilien-Kriminellen “Recht” durch Unrecht durch diesen “Richter” bekommen, ganz im Sinne systemerhaltender Immobilienkriminalität im Osten. Falk Bechtum bügelt alles ab. Wie üblich in Thüringen. Will keine weiteren Zeugen hören.

 

 

Die von der Beklagten Claudia May verlangte Heranziehung des Kaufpreisklageverfahren, Az. 10 O 1516/01, wurde und wird nicht als beweisentscheidender Tatbestand gewürdigt, dem der Richter eigentlich folgen müsste. Macht er aber nicht! Aus den Verfahrensakten, Landgericht Erfurt, Az. 10 O 1516/01, erschließt sich zweifelsfrei, dass das Grundstück kriminell von Lagler und Konsorten verdealt wurde und kein einziger Kaufpreis gesichert und hinterlegt ist. Das alles interessiert mal wieder nicht. Der Richter will in Kürze entscheiden. Was für ein unfaires Verfahren – mal wieder!

 

Screenshot aus Filmaufnahmen: Vielleicht deshalb verlässt Falk Bechtum, der auch mal Vertreter des Mediensprecher am Landgericht Jena war, im Schutz seiner Diener den Saal, seiner schöpferischen Rechtsauslegungen hin zum Täterschutz, der seit dreizig Jahren in Erfurt gegen Claudia May und ihren Bruder durchgetreten wird – so ganz im alten Stil des historischen Gemäuers rechtlicher Boshaft- und Niederträchtigkeiten. Dass er auch Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena ist, gibt diesem Prozesstag in Verbindung des gesamten Immobilienskandals der Geschwister May eine besondere Note des Gemäckle. Dazu im 2 Teil mehr.

 

Wer ist Stefan Lagler?

Er ist der Ehemann der Klägerin Martina Fehrs. Lagler ist auch der Mann für das Grobe. In allen Zeiten für Heimtücke und Arglist zu haben, sagen selbst ehemalige Mitarbeiterinnen.

 

 

Gutbeleibter “Immobilienkrimineller”, so ermittelt es die Staatsanwaltschaft in Erfurt. Stefan Lagler muss sich bei der Justiz keine Sorgen machen. Hier bei der Kontrolle am Landgericht am 30.01.2020. Er wird protegiert von Mittätern aus der alten und den neuen Stasiseilschaften zu Erfurt.

 

 

 

 

 

 

Die Justiz passt auf, dass die Presse das Verhalten des Stefan Lagler im Gerichtssaal nicht dokumentieren kann.

 

 

 

 

 

Besonders schwerer Fall des Diebstahl

 

 

Warum wird dieser Typ, den viele Menschen in Erfurt den Stasischmierlappen nennen,von der Justiz so geschützt? Kann er vielleicht als Erfurter Immobilienhai mit schönen Wohnungen aufwarten?

 

 

 

Aus dem Hinterhalt im Schutz der Wachtmeister schlägt Stefan Lagler gegen die Hand des Reporters damit er nicht filmen kann. Das Bild ist dementsprechend verwischt. Zersetzungsmethoden gelernt bei der Stasi? Den Wachtmeistern ist das aber egal. Schöne Aussichten in Erfurt für die Weiterentwicklung der versprochenen Pressefreiheit und Transparenz. Täterschutz vom Feinsten. Herzlichen Glückwunsch Herr RiLa Falk Bechtum (Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena) und Vertreter des Mediensprechers des Landgerichtes Erfurt

 

 

 

 

Jedenfalls: Auslöser dieses kriminellen Erfurter Milieus des Gebens und Nehmens in Eintracht der Schweigekultur von Clankriminalität ist der Ehemann der Klägerin Fehrs Stefan Lagler. Vielleicht möchte Frau Fehrs (ehemalige Sekretärin von Lagler) deshalb nicht den Namen des Ehemannes übernehmen, weil er einen Lebenshintergrund hat, der wegen seiner Stasiverbindungen seinen jetzigen Reichtum – mit dem Klau der May-Grundstücke und Immobilie begründet. Viele hochrangige Personen aus Erfurt haben diesen Schwerbeleibten tatkräftig unterstützt oder profitieren heute von seinen zwielichtigen Immobiliengeschäften besonders zu Lasten der Geschwister May.

 

 

Die Recherche : Fakten * Fakten * Fakten *

 

Hier müssen wir an dem Anfang des Beziehungsgeflechtes des Stefan Lagler zurück.

Lagler hat in der VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt seine Lehre gemacht. Der Betrieb, der in den 1960er-Jahren etwa 6900 Beschäftigte hatte, wurde ab 1. Januar 1978 Teil des Kombinates Robotron und dementsprechend in VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt (OBE) umbenannt. Manfred Otto Ruge (später CDU – Oberbürgermeister von Erfurt) war damals als Diplomingenieur in verschiedenen Bereichen des damaligen VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt und seit 1987 sogar  als technischer Leiter mit dem Aufbau einer neuen Ölmühle im VEB Erfurter Ölmühle betraut worden. Auch der Vater Kurt Lagler von Sohnemann Stefan Lagler war zu DDR-Zeiten in der Entwicklungsabteilung des VEB Optima Erfurt. Vater und Sohn unter der Regie des späteren CDU- OB von Erfurt Manfred Otto Ruge. Ehemalige Kollegen der VEB – Optima behaupten, Ruge sei ein Stasi -Spitzel gewesen, der unter Kollegen spionierte, wer mit Ausreiseantrag (DDR—>BRD) in Erfurt Immobilien besaß.

 

Ort der Erziehung zum Stasihansel gegen Vorteile

 

Erfurt 12.02.1973 Blick von oben auf die Produktion von Schreibmaschinen. Arbeiter montieren Schreibmaschinen im VEB Optima Bromaschinenwerk Erfurt. Fotograf: Bonitz

 

Die neue/alte Zeit

 


CDU-OB Manfred Ruge von 1990 bis 2006 Erfurts Oberbürgermeister, bekam durch SPD – OB Andreas Bausewein die Ehrenbürgerrechte verliehen, als Würdigung seines Lebenswerkes. Die Kreise schließen sich. (Hier der Film: OB-Andreas Bausewein hatte kürzlich die Grundstückrechte des SED-Opfers Claudia May abgesprochen und gesagt, sie solle doch mal zum Arzt gehen.) Der ehemaligen Erfurter Bürgermeisters Manfred Otto Ruge machte bundesweit mit dem Statement auf die Frage auf sich aufmerksam, ob man nicht vielleicht etwas leichtfertig die Augen angesichts der Investition von Mafiageldern verschlossen habe, mit entwaffnender Offenheit stammelte: “Bedeutet das ‘mafiose Strukturen’, wenn schmutziges Geld, das woanders schmutzig verdient worden ist … und dann hier letzten Endes hier an den Mann gebracht wird … ist denn nicht die Ursache des Ganzen die, ich sag mal: die Struktur … die es ermöglicht, dass diese Schutzgelder … diese Gelder aus dem Drogenmilieu und wo auch immer … dass die überhaupt erst mal verdient werden können?“ . Im Klartext: Mir doch egal ob die Mafia in Erfurt investiert. Und der Mann für Grobe Stefan Lagler ist immer dabei, so berichten uns Insinder.

 

 

Der HO-Laden in Erfurt / Bahnhofstraße 5 a

 

Bahnhofstraße 5 a in Erfurt Dez. 2016 – Vom HO-Laden nichts mehr zu sehen.

Wir müssen uns jetzt mit der Bahnhofstraße 5 a in Erfurt beschäftigen.Dort gab es zu DDR-Zeiten einen HO-Laden. (inoffizielle Handelsorganisation der Stasi) Chef war damals Theodor Ehmann alias Spickner. Dieser Mann hat es mal so richtig fette insich. (mehr in Teil 2) Später wurde dieser HO-Laden von Stefan Lagler “geführt”. Allgemein bekannt war, dass die Leitung dieses Geschäfts durch die Stasi gestellt wurde. Im HO-Laden wurde mit “weißer Ware” gehandelt. Für Normalsterbliche in DDR Zeiten nicht zu haben. Diese Ware war knapp und sehr gefragt. Ein Posten für “gute” Geschäfte und nochmehr Kontakte.

 

 

DDR in Farbe. Die belebte Bahnhofstraße in Erfurt. Klar das es dort einen HO-Laden gab.

 

Das könnte ein Schlüssel zur Bereicherung des Stefan Lagler auf dem Erfurter Immobilienmarkt nach der Wende sein. Denn bekannt ist, dass HO-Laden-Boss Lagler seinen Ausbildungsförderer den späteren CDU-OB Manfred Ruge mit dieser Mangelware versorgte und er sich als Oberbürgermeister von Erfurt seinem persönlichen Freund – Stefan Lagler – aus VEB Optima-Zeiten und ggf. möglichen MfS-Freundschaften in tiefer Dankbarkeit für den Erhalt von Mangelware in schlechten Zeiten mit “fremden” Immobilien- Eigentum bediente. In den Wirrejahren nach der Wende wurden viele Alteigentümer und Erbberechtigte ein weiteres Mal enteignet. Die SED-Genossen nahmen sich die Immobilien einfach als Beute für ihren persönlichen Verlust entgangener Privilegien im Stasi-Unrechtsstaat. Die Justiz würde hier sagen – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge des Lebens und in totaler ergebener Freundschaft des Gebens und Nehmens und nach allen kriminalistischen Erkenntnissen auch in anderen Fällen ist das nachgewiesener Tatbestand. Ex- CDU-OB Manfred Ruge konnte die Grundbücher manipulieren – lassen.

 

Aber es kommt alles noch viel Schlimmer, Schmutziger, Gemeiner und mit totaler trickreicher Arglist. Und diese Nummer hier hat auch etwas mit der CSU und CDU zu tun. Und davom müsste auch Stefan Lagler und erst Recht der EX-OB Manfred Otto Ruge wissen. Also ziehen Sie sich mal warm an!

Wie gesagt:

Fakten*Fakten* Fakten*

05.02.2020

Ab dem 3.02.2020 bis zum 05.02.2020 10:30 Uhr 4.349 anklicks erreicht.

 

09.02.2020

Länder die diese Seite besucht haben – vom 07.-09.02.2020

Lesen Sie zu diesem Thema auch: Gerichtstermine für Prozessbeobachter“ anklicken

SCHURKENSTAAT gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May

Die Qualität hat durch die Bearbeitung das Video hier auf dieser Seite zur Verfügung zu stellen etwas gelitten. Wir bitten dies zu Entschuldigen. Sobald es möglich ist, wird dieser Film in voller Qualität auf YouTube wiederzusehen sein. Danke für Ihr Verständnis.

Zum Film 2:

Schurkenstaat gegen Erfurter

SED-Opfer Claudia May

 

Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May … hier das Original. https://www.youtube.com/watch?v=8v7rvQ-r9YY

 

 

 

Zum Film 1: Claudia May im Landtag von Thüringen. Thüringer Landtag attackiert Presse * Immobilienkriminalität in Erfurt * Justiz macht mit!

Innerhalb von 13 Stunden wurde diese Seite über Facebook 1400 Mal besucht.

Eilmeldung – Wichtige Mitteilung zum Tod von RA. Thomas Saschenbrecker – Eilmeldung

[:de].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äußern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „Welt Weit Web“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar hässlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung WhatsApp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe WhatsApp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:en].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:nl].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

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Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:]

Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

[:de]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – weg verhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen Stasi-NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmäßig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „? “– siehe Foto – vier Monate in U-Haft gesperrt. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren. Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts-Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger”.

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, liest man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amts und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs–Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelikte sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jura-Semester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerung-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungs-Amtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi-Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltung-Examens noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:en]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:nl]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

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Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:]

Gerichtstermine für Prozessbeobachter

Köln/Erfurt 24.01.2020

Aktualisiert am 29.01.2020 – 11:30 Uhr

Lesen Sie zu diesem Thema auch:Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1





Nein – der absurde Zivilprozess



Verhandlung am Landgericht Erfurt

Donnerstag, 30. Januar 2020 um 11:00 Uhr, SS E.04,

Domplatz 37, 99084 Erfurt

Landgericht Erfurt

Klägerin Martina Fehrs (das ist Ehefrau des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienräuber: Stefan Lagler)

gegen

Beklagte Claudia May (SED- und Immobilien-Kriminalitäts-Opfer)

Stasiopfer Claudia May der Stasiverbrecher ihre Immobilie geklaut haben.

wegen grundbuchwirksam beurkundeter RECHTE.

Grundbuchamt: In Erfurt kein Hort der Rechtssicherheit

Ein bemerkenswerter Prozess; Denn die Klägerin Fehrs verlangt von der Beklagten May die Löschung ihrer Grundbuchrechte als Erbin für das Grundstück – Am Stadtpark 34 * 99096 Erfurt.

Die Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-U-Haftgefängnis *Andreasstraße * Erfurt
Im stillen Gedenken – die Stasi-Opfer vergessen.

Auf der anderen Seite hat kürzlich der Oberbürgermeister von Erfurt Andreas Bauswein behauptet, Claudia May hätte keine Rechte an der besagten Immobilie und solle doch mal zum Artz gehen. Und das in der Gedenkstätte des ehemaligen Stasi-Knastes wo bereits der Vater der Geschwister May durch die Stasi gefoltert worden war.

Deshalb hatte May den SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein auf Unterlassung verklagt.

Hier ein Bild aus dem Film zu diesen Prozess.

Die Dame vom Erfurter Rechtsamt Christin Trümpler will nicht gefilmt werden, aber auch nicht mit dem internationalen Prozessbeobachter, dem Schweizer Justizopfer und denoch auch Kämpfer für Gerechtigkeit für andere Justizopfer Ulrich Gerhard sprechen. (links im Bild) Denn diese Staatsjuristin – bekannt für eigensinnige Rechtsauslegungen und Willkürmaßnahmen gegen Erfurter Bürger – hatte beantragt, Claudia May auf ihre Prozessfähigkeit untersuchen zu lassen, während der SPD-Oberbürgermeister Andreas Bauswein nicht gesagt haben will – das SED-Opfer Claudia May solle doch mal zum Arzt gehen, um sich ihre “querulatorische Paranoia” wegen offensichtlicher Einbildung eines Immobilenbesitzes mal austreiben zu lassen. Bei Untersuchung der Prozessfähigkeit hätte Claudia May dann ja doch zum Arzt gehen müssen. Schon merkwürdig diese Ambivalenz der Stadt-Elitären im querulatorischen Vernichtungsrausch der Kämpferin Mutter Courage Claudia May.

Zur Unterlassungssache gibt es den Film – Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May von Reporter Heinz Faßbender mit weiteren Hintergründen.

Klicke hier zum Film:

Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May



Sehen Sie auch den Film des Reporters Heinz Faßbender: Landtag von Thüringen attackiert die Presse, weil sie Claudia May zur Anhörung begleitet;

Landtag Thüringen attackiert die Presse, weil sie Claudia May zur Anhörung ins Haus der sogenannten “Demokratie” begleitete.

Dieser Typ Hopfe vom Landtag will die Kamera des Reporters beschlagnahmen. Deshalb sehen Sie sich mal den Film an. Das nennt sich in Thüringen dann “Demokratie” !

Wenn jetzt die Ehefrau – hier die Klägerin – des durch den “Rechts”-Staat gedeckten Immobilen-Räubers Stefan Lagler (gehört zur Stasiseilschaft in Erfurt, die immer noch ihr Unwesen treibt) die Löschung der Grundbuchrechte von Claudia May gerichtlich verlangt, dann ist die Verwirrung in Erfurt um so größer, weil ja der SPD-Oberbürgermeister Andreas  Bausewein dem anerkannten SED-Opfer Claudia May eben diese Rechte an ihrer Immobilie hochoffiziell im ehemaligen Stasi-Knast abgesprochen hatte.

Andreas Bausewein mit Rechtsamtsmitarbeiterin Christin Trümpler nach dem Unterlassungsprozess May/Bausewein am Landgericht Erfurt am 06.11.2019

Das Landgericht Erfurt hat heute am 24.01.2020 dem Herrn SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein untersagt, weiter einen Arztbesuch für das anerkannte SED- und im sogenannten Rechtsstaat auch zum Behörden- und Justiz-gemobbten Immobilien-Kriminalitäts-Opfer Claudia May nochmals zu empfehlen oder anzuraten.

Zeitungsartikel 25.01.2020

28.01.2020

Leserbrief an die Thüringer Landeszeitung von Frank Ruddigkeit von der Unterstützergruppe Claudia May

Frank Ruddigkeit /Erfurt aus der Unterstützergruppe Claudia May kritisiert allerdings in einem Leserbrief den Kurzartikel der Thüringer Landeszeitung vom 25.01.2020. Er schreibt, dass es um zwei Aussagen ging, die der Erfurter OB-Andreas Bausewein nicht mehr äußern darf. Der wesentlich brisantere Teil betrifft die Immobilie „Am Stadtpark 34“ in Erfurt. Demnach darf OB – Bausewein auch nicht mehr behaupten, dass SED-Opfer Claudia May habe keine Rechte an ihrer Immobilie. Wenn Claudia May wirklich keine Rechte an ihrer Erbschaft habe, wäre so eine Äußerung auch zulässig, weil dies dann nur eine Feststellung wäre und keine Persönlichkeitsrechte berühren würde. Folglich hat OB – Andreas Bausewein öffentlich bei einer Gedenkstunde in der Stasi-Knast-Gedenkstätte zu Erfurt unwahre Tatsachen behauptet. Die Empfehlung, zum Arzt zu gehen, verletzt darüber hinaus zusätzlich Persönlichkeitsrechte der Kämpferin Claudia May. So hat Frank Ruddigkeit den Urteilstenor verstanden und der Thüringer Landeszeitung unfassend mitgeteilt.

Screenshot aus dem Film – Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May

Dieser Prozess am 30.01.2020 im Landgericht Erfurt das May jetzt doch ihre Grundstücksrechte löschen lassen soll, obwohl diese Rechte seit 30 Jahren durch diesen sogenannten “Rechtsstaat”abgesprochen werden, wird wegen all dieser Widersprüche unter Mitwirkung der Justiz, der Politik, den Behörden und anderen Nutznießern hochinteressant – wenn nicht sogar hochexplosiv werden. Da kann man mal gespannt sein. Denn Betrüger, Lügner, Dummschwätzer und Hetzer werden, auch wenn es manchmal etwas dauert, immer entlarvt. Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität oder der Lügner und die Wahrheit unterliegt auch keinem Verfallsdatum. Deshalb heißt es nicht nur am 30.01.2020 in Erfurt – auf – auf – zur Wahrheitsfindung und im tiefen Ex-Richter Frank Fahsel-Ekel vor eigener egoistischer interessengeleiteter Wahrheitserfindungen. Das TV-Journalistenbüro mit Reporter Heinz Faßbender ist vor Ort. In kritischer Distanz aber hoher Solidarität für die tatsächlichen Justiz- und Behörden-Opfer im Lande.

Zugriffszahlen innerhalb von 15 Stunden

Zugriff nach vier Tagen

28.01.2020 23.00 Uhr

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine “Staats”-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

 

.Hintergrund dieses Kommentar:

 

 

Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!

Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.

Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.

Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.

Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.

Sie wissen genau was sie tun….

 

 

 

 

 

.

Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?

Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?

Wir wollen hier mal festhalten:

Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.

Gelb markiert das ? zur Inhaftierung. Schöner Rechtsstaat!

Und dann – Ab in den Knast!

Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.

.

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Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!

Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.

Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits –  „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?

Sie wissen sehr genau – wer der – was gestern Rechtens wahr – kein heute kein Unrecht sein – ist!

 

Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau

Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

.

Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?

Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.

Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.

Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?

Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
.

Hinsetzen 6 – –

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3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

 .

Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
.

 

.

Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

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Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

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Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Stephan Immen
Pressesprecher
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Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

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Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

.

KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.

 

Thüringen, ein Sammelsurium vom ‘Abschaum Ost’ und ‘Bodensatz West’ der Beamten- und Staatsjuristenschaft … und die wollen per se nicht gefilmt werden und entwenden Filmmaterial

zensur

Die Story >

von Hardy Kaiser

Mitarbeit  > Heinz Faßbender

Kurzbeschreibung dieser SED-Vorzeit-Geschichte in dieser Zeit:

Vollstreckungsbeamte der Stadt Erfurt lassen bei illegaler Pfändungs-Hausdurchsuchung und illegal gepfändeter Kamera das Filmmaterial verschwinden, das  ihr hinterlistiges und bösartiges Verhalten, während der Pfändungsmaßnahme zeigt. Das Verwaltungsgericht Weimar konstruiert mit Rechtstrickserei, dass die Vollstreckungsmeute bis heute die Zensurmaßnahme aussitzen darf.

Abschaum Ost und Bodensatz West nennen sich jetzt „Demokratischer Rechtsstaat“ ! Das ist die traurige Wirklichkeit im Lande!
Abschaum Ost und Bodensatz West nennen sich jetzt „Demokratischer Rechtsstaat“!                                   Das ist die traurige Wirklichkeit im Lande!

 

Nach mehr als zwanzig Jahren der Wiedervereinigung ist das Land Thüringen mit seiner Landeshauptstadt Erfurt ein Sammelsurium vom Abschaum Ost und Bodensatz West der Beamten- und Staatsjuristenschaft geworden, dies zu vergleichen mit Nordkorea keine Schande ist, und dies auch  > so zu sagen  < keine Beleidigung darstellen dürfte. Denn es ist die Wahrheit!

Unzählige Beispiele belegen das:  Die Geschichte der Geschwister May und der Erfurter Immobilienkriminalitätder Umgang der Polizei mit Jugendlichen, die sich grundlos nackt untersuchen lassen mussten, als ein Terrorakt der totalen Erniedrigung und angeklagt wurden wegen Verleumdung. Die NSU- Affäre des dortigen Verfassungsschutzes, der zum Täterschutz mutierte, Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten, Strafvereitelungen bei Straftaten durch Beamte und Justiz, rechtswidrige Gebührenerhebungen oder Fahrerlaubnisentzug bei missliebigen Personen. (hierzu werden wir in Kürze mehr berichten)

Der angebliche Rechtsstaat auf dem Wege zurück in das Vorzeit – Nazis – Stasi – Terror – Regime. Das jedenfalls sagen Holocaust-Überlebende zur derzeitigen Situation in Deutschland.  > Es wird immer faschistoider im Staate Deutschland. <

 

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Ein besonders dreistes Stück an Machtmissbrauch, erlaubten sich jetzt Vollstreckungsbeamte, das „Vollstreckungsamt“ Erfurt und das “Verwaltungsgericht” Weimar.

Mit zwei Mannschaftswagen der Polizei, etliche zivile Kriminaler und Vollstrecker der Stadt Erfurt, wurde eine Frau wegen angeblich nicht gezahlter Hundesteuer für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren per Pfändungs-Hausdurchsuchung erpresst – um nicht zu sagen mit unlauteren Mitteln gepresst –, an die 5000,- € zu bezahlen. Obwohl die Frau Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, musste sie die Eindringlinge in die Wohnung lassen. Sie hatte auch damit gedroht, Brachialgewalt anzuwenden. Das ist Staatsterror, als gezielter Einsatz für die Angstverbreitung der Bürger vor dem staatlichen Gewaltmonopol als das Zwangsmittel des Staates zur Erzwingung einer Gesetzestreue von Untertanen, allerdings ohne die Absicht, sich selbst an die eigenen, ach so tollen, Gesetze zu halten.

Bei dieser angeblich zahlungsunwilligen Frau lebt auch der Lebensgefährte M. Heerlein, der als Journalist tätig ist. Mit einer/seiner Kamera hat er die gesamte Terror-Aktion gefilmt. Das Verhalten der Polizei und Stadtvolltrecker hat nichts, aber, rein garnichts mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun, sondern erinnert mehr an einen brutalen Überfall von einer kriminellen Bande aus Albanien. Die Administration als kriminelle Vereinigung, um Angst und Schrecken zu verbreiten.

Doch auch Journalist Heerlein wurde wegen einer marginalen Geldangelegenheit sogar verhaftet und in den Knast gebracht, obwohl er die Staatsgewalts-Forderung vor Ort direkt ausgleichen wollte. Die Erfurter Kriminaler wollten sein Geld – ohne Rechtsanspruch – aber nicht. Sie wollten ihn außer Gefecht setzen, ihn erniedrigen und wissentlich der Freiheit berauben, sagt der Journalist heute.

die Polizei, die Beamtenschaft, die Justiz und sonstige Sytemlinge sicher nicht!
……die Polizei, die Beamten- schaft, die Justiz und sonstige Sytemlinge sicher nicht!

Für diese Aktion war sogar ein ganzer Straßenzug gesperrt worden.— Wahrscheinlich ist der Journalist mit angeblicher Hundesteuersäumerin ein Terrorist!

Symbolfoto. So ähnlich könnte es gewesen sein....
Symbolfoto: Aber so ähnlich könnte es gewesen sein….

Nach der Festnahme des Journalisten aus nichtigen Anlass, hatte der Rest der Vollstreckungsmeute jetzt freie Hand in der Wohnung. Jede Ecke, jeder Winkel, jeder Schrank wurde durchsucht. Auch in journalistische Unterlagen, die im Redaktionsraum des Journalisten lagen, wurde spioniert. Suchten sie etwa journalistisches Material, um an Informanten heranzukommen oder vertrauliche Unterlagen aus einer Behörde, in Sachen Immobilenkriminalität nach der Wende, durch die immer noch existente Stasi in Erfurt?

Um den Überfall als eine Vollstreckungsmaßnahme aussehen zu lassen, wurde dann von der Stadt Erfurt Gegenstände beschlagnahmt. Auch das Kameraequipment und eine Fotoausrüstung wurden gepfändet, obwohl klar war, dass die Gegenstände nicht dem Eigentum der drangsalieren Frau anzurechnen waren, sondern dem Journalisten M. Herrlein gehörten, den sie ja wegen einer angeblichen Säuminsmarginalie verhaftet hatten.

 

Freiheitsberaubung wie in alten Tagen der Stasiherrschaft....
Freiheitsberaubung > wie in alten Tagen der Stasiherrschaft….<

Begründung dieser “Zwangsmaßnahme“ (oder besser gesagt der Freiheitsberaubung) gegen Journalist Herrlein durch die Polizei:

für eine daherfabulierte Forderung an Nichts
Für eine daherfabulierte Forderung an Nichts

Erzwingungshaft zur Zahlung einer nicht rechtskräftigen  “Geldbuße“. Und das trotz Angebot zur direkten Zahlung vor Ort, an das organisierten Erfurter Staatsüberfalls-KOMMANDO – à la krimineller Vereinigung mit daherfabulierten Geld-Forderungen. Auch das ist auf dem Beweis-Video zu sehen.

Es ist sicher nicht der reine Zufall, dass Polizei und die Stadt Erfurt gegen zwei angebliche Schuldner in geeinter Tracht, ja so wie in einem Trachtenverein, gemeinsam per Pfändungs- Hausdurchsuchung ohne Beschluss vorgehen. Gerade deshalb verhärtet sich auch der Verdacht, dass es um alles andere ging, als um das Geldeintreiben durch willige Staats-Vollstrecker. Zumal ja auch beide angebliche Schuldner gegen die Behörden-Forderungen Einspruch eingelegt hatten und die Verfahren somit noch nicht abgeschlossen waren. Ach ja; Früher sagte man zum Vollstrecker > Henker oder Scharfsrichter. <

Erst am Abend wird der Journalist durch Zahlung der “Forderung der Verfolgungs- und Nachstellungsbehörden“ durch die Lebensgefährtin aus der Erzwingungs-Haft entlassen. Eine Erzwingung, die allerdings keinem Zwang zur Zahlung bedurft hätte.

 

Arbeiten kann der Journalist jetzt allerdings nicht mehr. Kamera-Equipment und Fotoausrüstung hat die Stadt Erfurt einfach weggepfändet.

Symbolfoto: Kameraequipment und Fotoausrüstung einfach geklaut - Stasi-Erfurt macht es möglich!
Symbolfoto: Kamera-Equipment und Fotoausrüstung einfach geklaut – Stasi-Erfurt macht es möglich!

 

Nach einigem Hin und Her und einiger großen Zeitverzögerung musste die Stadt Erfurt später dem Eigentümer – nämlich das TV-Journalistenbüro – vertreten durch den Journalisten Heerlein Kamera-Equipment und Fotoausrüstung wieder herausrücken.

Vidiota
Videotape zur Vernichtung gestohlen?

Und siehe da, die Vollstrecker der Stadt Erfurt haben sich an der Kamera zu schaffen gemacht und das Videotape entwendet.

Pressematerial einbehalten, um die Wahrheit zu unterdrücken?

Die Stadt begründet diesen Diebstahl oder besser eher diese Zensur mit dem eigenen Recht am Bild der beteiligten Vollstrecker und Uniformierten. Außerdem bestehe die Befürchtung, das Material könnte im Internet veröffentlicht werden. Sämtliche Argumente des Journalistenbüros, bezüglich der Pressefreiheit und der Frage, die das Kontrollrecht der Presse wegen Zwangsmaßnahmen, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger tangieren betreffend,  gehen bei diesem Vollstreckungsamt Erfurt ins Leere. Selbst der Hinweis, dass Beamte – zum Beweis – gefilmt werden dürfen, bleiben im Neuen-Alten-Stasiland unbeantwortet.

Das Verhalten der Stadt Erfurt ist vergleichbar mit jener Stasi, die Obrigkeits-Willkürmaßnahmen gegen die Anständigen vor der Öffentlichkeit zu verbergen hatte.

 

Der real existierende Zensur-Sozialismus – In Thüringen eine blühende Vergangenheits- Zukunft.
Der real existierende Zensur-Sozialismus – In Thüringen eine blühende Vergangenheits- Zukunft.

Verwaltungsgericht Weimar. Von außen die Bauhausmoderne, von innen der Muff unter den Beamten-Talaren!
Verwaltungsgericht Weimar. Von außen die Bauhausmoderne, von innen der Muff unter den Beamten-Talaren!

Deshalb darf gesagt werden: Die Landeshauptstaat Erfurt verfällt in Diktatur-Rituale der absoluten Zensur.

Wikipedia sagt dazu: Zensur ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Medien / Journalisten oder der persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder angeblich ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Nur totalitäre Staatsgebilde wenden die Zensur verschärft an.

Unterdessen erhält der Journalist Heerlein den Auftrag des TV-Journalistenbüros, beim Verwaltungsgericht Weimar die sofortige Herausgabe des Pressematrials zu verlangen. Per Eilantrag wird die Sache damit begründet, dass zu befürchten ist, dass die Stadt sich an den Aufnahmen vergeht oder diese missbraucht, um ihre machtmissbräuchlichen Amts-Schandtaten zu vertuschen. Auch die Erfurter Polizei muss ein elementares Interesse haben, dass das Material unter Verschluss bleibt, denn sie hatte den Journalisten Heerlein ja zur Erzwingungshaft verhaftet, obwohl ein Erzwingen gar nicht nötig war.

Als Berserker wird in mittelalterlichen skandinavischen Quellen ein im Rausch kämpfender Mensch bezeichnet, der keine Schmerzen oder Wunden mehr wahrnimmt
Als Berserker wird in Mittelalter ein im Rausch kämpfender Mensch bezeichnet, der keine Schmerzen oder Wunden mehr wahrnimmt. So wie der Staatsapparat heute mit seinen Stasi – Gestapo – Verhalten.

 

Das “Verwaltungsgericht” Weimar im Gehorsams-Muff der Herrschenden.

Das VG-Weimar denkt überhaupt gar nicht daran, die Eilantragssache als Presse- oder Zensursache zu betrachten, sondern “gewichtet” in Selbstherrlichkeit eine Streitsache wegen “Kommunaler (Hunde)Steuern“ daraus.

Das VG – Weimar lässt der Stadtvollstreckung sogar 4 Wochen Zeit zur Schriftsatzerwiderung. Und das trotz Eilantrag auf Herausgabe des Film- und Beweismaterials über eine “hohheitliche Zwangsmaßnahme“ die seinesgleichen sucht  Das VG-Weimar teilt dem beauftragten Kläger Heerlein auch nicht mit, dass es zuvor ein Telefongespräch des Vizepräsidenten und vorsitzenden Richters Thomas Lenhart, geb. 7.09.1960, mit dem Erfurter städtischen Vollsteckungsamtsleiters Zimmermann gegeben hatte. Der „Vollstreckungs“-Chef teile dabei mit, dass es sich „bei dem Videoband um Filmaufnahmen des Pfändungsvorganges handelt“ … und der Heerlein  …“das im Internet veröffentlichen würde. Dies habe er bei ähnlichen Fällen schon getan.Das eigene Recht am Bild sei verletzt.” ( Anmerkung: Aber wenn der Staat fotografiert oder blitzt  – dann selbstverständlich nicht)

Die Redaktionen von Medien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Ermittlungen gegen Informanten geht.
Die Redaktionen von Medien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Ermittlungen gegen Informanten oder der Informatinsbeschaffung geht. Pressematerial pfänden > das geht überhaupt garnicht! <

Berechtigt das zur Einbehaltung der Filmaufnahmen, da die Veröffentlichung eines illegalen und mutwillig durchgeführten Hausfriedensbruchs durch Staatsbeamte, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, befürchtet wird ?

Offensichtlich ist das so!

Das VG – Weimar macht sich dann auch den Vortrag der Stadt Erfurt zu eigen, dass Heerlein trotz Vollmacht des Journalistenbüros nicht klageberechtigt sei. Und auch die Bitte an das “V-Gericht“, einen Hinweis zu geben, ob der Eigentümer – hier das Journalistenbüro – sich der Klage anschließen soll, was auch beabsichtigt war, wird einfach übergangen. Diesen Schriftsatz hat offensichtlich das VG-Weimar noch nicht eimmal der Stadt Erfurt zur Gegenäusserung überlassen. Jedenfalls findet sich hierzu nichts in der Akte, die der Redaktion vorliegt.

Der Antrag wird von “Richter” Thomas Lenhart, “Richter” Holger Hofmann, geb. 26.01.1960 und “Richter” Thomas Heinz, geb. 11.10.1965 ablehnt, weil der Journalist Heerlein kein Eigentum an dem Material nachgewiesen habe. Dass dieses Material zuvor gepfändet und an Heerlein zurückgeben werden musste – spielt bei Gericht auch keine Rolle mehr. Auch die Auftragserteilung durch das TV-Journalistenbüro geht im Gehorsamsrausch der Staatsjuristen vollkommen unter.

Undemokratische und rechtswillkürliche Handlungen durch Hoheitsträgern der Staatsgewalt müssen doch im Sinne des Grundgesetzes für das Gelingen einer Demokratie zur Diskussion gestellt werden dürfen. Dass die betroffenen Staats- Gewalt’ler, durch widerrechtlichen Einbehalt von Pressematerial entscheiden was veröffentlicht wird – ist der pure Wahnsinn an sich.

In Thüringen wird offensichtlich alles auf den Kopf gestellt und umgedreht – wenn es nur gegen die Prinzipien der Grundrechte, der Freiheit, des Rechtes und der Pressefreiheit geht.

Thüringen / Erfurt ist deshalb ein Sammelsurium vom Abschaum Ost und Bodensatz West.

Der Beweis: Auch diese Geschichte!

Deshalb sei Charles de Gaulle zitiert:

“Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.”