Eilmeldung – Wichtige Mitteilung zum Tod von RA. Thomas Saschenbrecker – Eilmeldung

[:de].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äußern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „Welt Weit Web“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar hässlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung WhatsApp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe WhatsApp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:en].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:nl].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

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Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

[:de]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – weg verhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen Stasi-NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmäßig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „? “– siehe Foto – vier Monate in U-Haft gesperrt. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren. Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts-Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger”.

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, liest man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amts und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs–Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelikte sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jura-Semester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerung-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungs-Amtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi-Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltung-Examens noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:en]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:nl]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:]

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine “Staats”-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

Ein Kommentar von Heinz Faßbender

 

.Hintergrund dieses Kommentar:

 

 

Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!

Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.

Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.

Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.

Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.

Sie wissen genau was sie tun….

 

 

 

 

 

.

Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?

Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?

Wir wollen hier mal festhalten:

Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.

Gelb markiert das ? zur Inhaftierung. Schöner Rechtsstaat!

Und dann – Ab in den Knast!

Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.

.

.

Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!

Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.

Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits –  „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?

Sie wissen sehr genau – wer der – was gestern Rechtens wahr – kein heute kein Unrecht sein – ist!

 

Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau

Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

.

Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?
Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.
Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.
Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?
Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
.

Hinsetzen 6 – –

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

 .

Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
.

 

.

Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

.

Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

.

Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.
Stephan Immen
Pressesprecher
.
Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

.

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

.

KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.

 

Recht als das Recht der Selbstgerechten: Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder “so” rechtsstaatlich. Eine perfide Hetze-Ermittlung gegen Journalisten

Aktualisiert am 27.09.2016 – nach unten scrollen….zu Erinnerung……

Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates

Frank Kafka - Der Prozess
Frank Kafka – Der Prozess

 

21.09.2016 Eilige Presseanfrage – in eigener Sache !

Werte Damen und Herren PR-Sprecher des Landgerichtes – Mannheim,

Mal schauen ob der "Staatsschutz" was weiss
Vermerk aus der “Ermittlungsakte” “Mal schauen, ob der “Staatsschutz” was weiß”…..

Thomas Koch, (geb. 20.08.77) jetzt Richter auf Probe beim Landgericht Mannheim, hat als Referendar bei der Staatsanwaltschaft  – Baden-Baden ein  “Ermittlungsverfahren“ wegen angeblicher “Verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – 313 Js XXXXX/15 – gegen Journalisten und dessen persönliches Umfeld mit hohem Aufwand – offensichtlich im Auftrag einer Staatsanwältin, die Gegenstand von Recherchen geworden war, per „Dienst“-Anweisung “durchgeführt“.

Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.
Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.

Unter diesen angedachten Titeln:

1.) Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates!

 

2.) Ein Jungsporn – Staatsanwalt im Ländle, ermittelt > Und:  „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

3.) Das (Gemein-) Geheime soll geheim bleiben – ´Das Öffentlichkeitsgebot ist passé.

Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!
Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!

 

4.) Recht als das Recht der Selbstgerechten  – Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder so richtig rechtsstaatlich.

5.) Der chinesische Rechtsstandart, wird nach Filbinger jetzt auch in Baden-Württemberg gelebt? Der Geheimprozess der Neuzeit – im Gedenken an Franz Kafka!

mea culpa - mea culpa - mea maxima culpa - ich habe meinen Inquisitor so erregt....
mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa – ich habe meinen Inquisitor so erregt….

 

beabsichtigen die betroffenen Journalisten, in einem Berichtskommentar – mit Zwischenüberschrift: ‚mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa‘ ihre Selbsterkenntnis einer kafkaesken Welt in einer „verfassungsrechtlichen“ (Un)-Ordnung und der Selbstaufbeladung großer Schuld > sich für die freiheitlich – demokratische – rechtsstaatliche -Ordnung – eingesetzt zu haben. Grob widerrechtlich und nicht unmerklich > oder klammheimlich > gegen das grundgesetzlich garantierte und der absoluten Pressefreiheit dienliche, konspirativ agiergend, angestoßen zu haben, und zwar in Tateinheit eines Terroraktes die „gottgewollte“ Verfügungsgewalt einer im Dogma der Omerta agierenden Parallelgesellschaft zu hinterfragen und wissentlich – ohne Traumatisierungstatus – verstoßen gehabt zu haben, indem sie einfach mal eine Sachlage hinterfragt haben, sich erlaubten zu getrauen  – und dies mit den hinterhältigen Mitteln einer angeblichen “Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ als hochkriminelle Recherchehandlung ausführten sich gewagt zu haben.

Im Selbstschutz ermittelt, um die eigene Rechtsbeugung durch die eigene Wahrheits(er)findung zum “wahn-haftigen” Recht zu verhelfen.

Die Wahrheit wird gewinnen, wenn die Lüge zur Wahrheit mutiert!

Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der rechtsstaatlichen Wahrheitsfindung.....
Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der “rechtsstaatlichen” Wahrheits(er)findung…..Dann knallt es immer!

“Der Prozess”!

Über den/einen Prozess ohne Anklageschrift – als der „Geheimnisverrat“  ist allerdings nicht berichtet worden! Aber egal – Hauptsache man kann im Verfolgungsapparat über die Journalisten herhetzen und dieses dann in den internen Polizei – Datenbanken – für spätere Zeiten – vermerken. (Wenn neue Umerziehungslager entstehen, um zu lernen, bei den Selbstgerechten der Immer-Rechthaber aus der Justiz – deren Auslegungen „Rechtsstaatliches“ anzuerkennen und auf ewig zu vereingeistigen.)

 

 

oh ...der Erfurter "Staatsschutz" weiss was....was er bei der NSU nie wusste..
oh …der Erfurter “Staatsschutz” weiß auch mal was, was er bei der NSU – als die NSU –  Täterschutztruppe nie wusste. Respekt – wegen dieser “schweren” Ermittlungsarbeit im Land der Alt-Neu-Stasis – im “Vereinigung”- Gewande der Rot-Rot-Grünen – Demokraturen!

 

Ein Kollege hat  jetzt zwecks Recherchen in dieser Sache, den ehrenwerten Herrn Thomas Koch heute (21.09.2016) angerufen und ihm mitgeteilt, dass er damit rechnen müsse, dass es wegen seiner Ausuferungen der Verhältnismäßigkeit zu einer Veröffentlichung kommt.

Das will der Herr natürlich nicht!

In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe.....
In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe….
Alles perfekt gespeichert....
Alles perfekt gespeichert….

Der Richter auf Probe hat diese Veröffentlichung  “untersagt“ und mitgeteilt, dass dies „verboten“ sei. Er will sicher nicht, dass sein Belastung und Verfolgungseifer öffentlich diskutiert wird.

Also dann – schon wieder eine “Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – die allerdings in dieser Sache zu keiner Gerichtsverhandlung führte – nach dem Motto: „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

 

 

Denn diese  Hetz- “Ermittlungen“ sind in „ihrer“ “Polizei” (Stasi)Datenbanken als „Mal auffällig gewesen“ gespeichert worden.

 

Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen ...
Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift – der Natascha Kottisch-Brochmann, geb. 28.7.72 wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen …

Es wird gebeten, schriftlich mitzuteilen, dass die hier angedachte Veröffentlichung tatsächlich verboten ist. Für den Eingang Ihrer veröffentlichungsfähigen Stellungnahme habe ich mir den 27.09.2016 notiert.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Ein ausführlicher Hintergrundbericht zu diesem perfiden Vorgang ist in Vorbereitung. Dieser Bericht ist an Verfolgungsgehässigkeiten und der Niedermachung der Persönlichkeitsrechte in einem sogenannten “freiheitlich.demokratischen-Rechtsstaat” eines beteiligten und engagierten Journalisten nicht mehr zu überbieten. Diese Justiz macht vor nichts mehr halt!

 

holz_erinnerung

Klar, die Presseanfrage vom 21.09.20 16 ist bis jetzt noch nicht beantwortet worden. Deshalb ein weiteres Hinweisschreiben an das Landgericht in Mannheim:

Werte Damen und Herren,

Es wird Ihnen, bei Ihrer, für diesen tollen “Rechtsstaat” immer schwierigen, aber sicher hochanständigen Schwerstarbeit für das “Im Namen des Deutschen Volkes“ Spruch(ge)Körpere entgangen sein, dass ich meine Presseanfrage in veränderter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Ich unterstelle, dass “Fragen stellen“ nicht verboten ist. In diesem Sinne kündige ich an, dass ich die Hintergründe dieses Ermittlungs-Justizwahns –  “mitzuteilen was Euch nicht gefällt “ nach dem Motto –  Nur  “Wir“ sind die Wahrheit und das Licht für die moralisch – (klein)geistige Gesinnungs-Reinheit der Deutschen –  ebenfalls der Öffentlichkeit zuführen werde.

Ich hoffe nicht – meine Damen und Herren – dass Sie über Ihren “Staats-Schutz” eine Hanfplantage, Kinderpornos, ein Waffenlager russischer Kriegwaffen oder eine Geldfälscherwerkstatt ermitteln lassen, um dem Störenfried jetzt endgültig das „Nazi“ – Maul zu stopfen.

Zur Erholung
Zur Erholung in den Stasi-Knast nach Bautzen – Jetzt Gustl Mollath – Erholungsheim genannt. Der neue deutsche “Zeitgeist” > Geschichte mit Schönrederei wiederholen.<

Ich gehe davon aus, dass ich Ihrer wahnsinnstollen Jasager-Leitkultur entgegengekommen bin. Sollten Sie  (un)berechtigte – aber gerecht-gebogener Bedenken haben, bin ich selbstverständlich – auch ohne Beschluss – der ja wieder Gebührenrechnungen produziert – willens und in gebüßter Lage bereit, einer Einweisung ins Gustl Mollath – Erholungsheim im wiedereröffneten Stasigedenkstätten-Knast zu Bautzen mich Ihrer Leitkultur – durch  Unterwerfung zu erholen begebe.

Vielen Dank das ich vortragen durfte.

Mit übervorzünglicher  Hochgeachtung

Heinz Faßbender

Künstlername Franz Kafka

 

 

 

 

Thüringen, ein Sammelsurium vom ‘Abschaum Ost’ und ‘Bodensatz West’ der Beamten- und Staatsjuristenschaft … und die wollen per se nicht gefilmt werden und entwenden Filmmaterial

zensur

Die Story >

von Hardy Kaiser

Mitarbeit  > Heinz Faßbender

Kurzbeschreibung dieser SED-Vorzeit-Geschichte in dieser Zeit:

Vollstreckungsbeamte der Stadt Erfurt lassen bei illegaler Pfändungs-Hausdurchsuchung und illegal gepfändeter Kamera das Filmmaterial verschwinden, das  ihr hinterlistiges und bösartiges Verhalten, während der Pfändungsmaßnahme zeigt. Das Verwaltungsgericht Weimar konstruiert mit Rechtstrickserei, dass die Vollstreckungsmeute bis heute die Zensurmaßnahme aussitzen darf.

Abschaum Ost und Bodensatz West nennen sich jetzt „Demokratischer Rechtsstaat“ ! Das ist die traurige Wirklichkeit im Lande!
Abschaum Ost und Bodensatz West nennen sich jetzt „Demokratischer Rechtsstaat“!                                   Das ist die traurige Wirklichkeit im Lande!

 

Nach mehr als zwanzig Jahren der Wiedervereinigung ist das Land Thüringen mit seiner Landeshauptstadt Erfurt ein Sammelsurium vom Abschaum Ost und Bodensatz West der Beamten- und Staatsjuristenschaft geworden, dies zu vergleichen mit Nordkorea keine Schande ist, und dies auch  > so zu sagen  < keine Beleidigung darstellen dürfte. Denn es ist die Wahrheit!

Unzählige Beispiele belegen das:  Die Geschichte der Geschwister May und der Erfurter Immobilienkriminalitätder Umgang der Polizei mit Jugendlichen, die sich grundlos nackt untersuchen lassen mussten, als ein Terrorakt der totalen Erniedrigung und angeklagt wurden wegen Verleumdung. Die NSU- Affäre des dortigen Verfassungsschutzes, der zum Täterschutz mutierte, Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten, Strafvereitelungen bei Straftaten durch Beamte und Justiz, rechtswidrige Gebührenerhebungen oder Fahrerlaubnisentzug bei missliebigen Personen. (hierzu werden wir in Kürze mehr berichten)

Der angebliche Rechtsstaat auf dem Wege zurück in das Vorzeit – Nazis – Stasi – Terror – Regime. Das jedenfalls sagen Holocaust-Überlebende zur derzeitigen Situation in Deutschland.  > Es wird immer faschistoider im Staate Deutschland. <

 

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Ein besonders dreistes Stück an Machtmissbrauch, erlaubten sich jetzt Vollstreckungsbeamte, das „Vollstreckungsamt“ Erfurt und das “Verwaltungsgericht” Weimar.

Mit zwei Mannschaftswagen der Polizei, etliche zivile Kriminaler und Vollstrecker der Stadt Erfurt, wurde eine Frau wegen angeblich nicht gezahlter Hundesteuer für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren per Pfändungs-Hausdurchsuchung erpresst – um nicht zu sagen mit unlauteren Mitteln gepresst –, an die 5000,- € zu bezahlen. Obwohl die Frau Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, musste sie die Eindringlinge in die Wohnung lassen. Sie hatte auch damit gedroht, Brachialgewalt anzuwenden. Das ist Staatsterror, als gezielter Einsatz für die Angstverbreitung der Bürger vor dem staatlichen Gewaltmonopol als das Zwangsmittel des Staates zur Erzwingung einer Gesetzestreue von Untertanen, allerdings ohne die Absicht, sich selbst an die eigenen, ach so tollen, Gesetze zu halten.

Bei dieser angeblich zahlungsunwilligen Frau lebt auch der Lebensgefährte M. Heerlein, der als Journalist tätig ist. Mit einer/seiner Kamera hat er die gesamte Terror-Aktion gefilmt. Das Verhalten der Polizei und Stadtvolltrecker hat nichts, aber, rein garnichts mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun, sondern erinnert mehr an einen brutalen Überfall von einer kriminellen Bande aus Albanien. Die Administration als kriminelle Vereinigung, um Angst und Schrecken zu verbreiten.

Doch auch Journalist Heerlein wurde wegen einer marginalen Geldangelegenheit sogar verhaftet und in den Knast gebracht, obwohl er die Staatsgewalts-Forderung vor Ort direkt ausgleichen wollte. Die Erfurter Kriminaler wollten sein Geld – ohne Rechtsanspruch – aber nicht. Sie wollten ihn außer Gefecht setzen, ihn erniedrigen und wissentlich der Freiheit berauben, sagt der Journalist heute.

die Polizei, die Beamtenschaft, die Justiz und sonstige Sytemlinge sicher nicht!
……die Polizei, die Beamten- schaft, die Justiz und sonstige Sytemlinge sicher nicht!

Für diese Aktion war sogar ein ganzer Straßenzug gesperrt worden.— Wahrscheinlich ist der Journalist mit angeblicher Hundesteuersäumerin ein Terrorist!

Symbolfoto. So ähnlich könnte es gewesen sein....
Symbolfoto: Aber so ähnlich könnte es gewesen sein….

Nach der Festnahme des Journalisten aus nichtigen Anlass, hatte der Rest der Vollstreckungsmeute jetzt freie Hand in der Wohnung. Jede Ecke, jeder Winkel, jeder Schrank wurde durchsucht. Auch in journalistische Unterlagen, die im Redaktionsraum des Journalisten lagen, wurde spioniert. Suchten sie etwa journalistisches Material, um an Informanten heranzukommen oder vertrauliche Unterlagen aus einer Behörde, in Sachen Immobilenkriminalität nach der Wende, durch die immer noch existente Stasi in Erfurt?

Um den Überfall als eine Vollstreckungsmaßnahme aussehen zu lassen, wurde dann von der Stadt Erfurt Gegenstände beschlagnahmt. Auch das Kameraequipment und eine Fotoausrüstung wurden gepfändet, obwohl klar war, dass die Gegenstände nicht dem Eigentum der drangsalieren Frau anzurechnen waren, sondern dem Journalisten M. Herrlein gehörten, den sie ja wegen einer angeblichen Säuminsmarginalie verhaftet hatten.

 

Freiheitsberaubung wie in alten Tagen der Stasiherrschaft....
Freiheitsberaubung > wie in alten Tagen der Stasiherrschaft….<

Begründung dieser “Zwangsmaßnahme“ (oder besser gesagt der Freiheitsberaubung) gegen Journalist Herrlein durch die Polizei:

für eine daherfabulierte Forderung an Nichts
Für eine daherfabulierte Forderung an Nichts

Erzwingungshaft zur Zahlung einer nicht rechtskräftigen  “Geldbuße“. Und das trotz Angebot zur direkten Zahlung vor Ort, an das organisierten Erfurter Staatsüberfalls-KOMMANDO – à la krimineller Vereinigung mit daherfabulierten Geld-Forderungen. Auch das ist auf dem Beweis-Video zu sehen.

Es ist sicher nicht der reine Zufall, dass Polizei und die Stadt Erfurt gegen zwei angebliche Schuldner in geeinter Tracht, ja so wie in einem Trachtenverein, gemeinsam per Pfändungs- Hausdurchsuchung ohne Beschluss vorgehen. Gerade deshalb verhärtet sich auch der Verdacht, dass es um alles andere ging, als um das Geldeintreiben durch willige Staats-Vollstrecker. Zumal ja auch beide angebliche Schuldner gegen die Behörden-Forderungen Einspruch eingelegt hatten und die Verfahren somit noch nicht abgeschlossen waren. Ach ja; Früher sagte man zum Vollstrecker > Henker oder Scharfsrichter. <

Erst am Abend wird der Journalist durch Zahlung der “Forderung der Verfolgungs- und Nachstellungsbehörden“ durch die Lebensgefährtin aus der Erzwingungs-Haft entlassen. Eine Erzwingung, die allerdings keinem Zwang zur Zahlung bedurft hätte.

 

Arbeiten kann der Journalist jetzt allerdings nicht mehr. Kamera-Equipment und Fotoausrüstung hat die Stadt Erfurt einfach weggepfändet.

Symbolfoto: Kameraequipment und Fotoausrüstung einfach geklaut - Stasi-Erfurt macht es möglich!
Symbolfoto: Kamera-Equipment und Fotoausrüstung einfach geklaut – Stasi-Erfurt macht es möglich!

 

Nach einigem Hin und Her und einiger großen Zeitverzögerung musste die Stadt Erfurt später dem Eigentümer – nämlich das TV-Journalistenbüro – vertreten durch den Journalisten Heerlein Kamera-Equipment und Fotoausrüstung wieder herausrücken.

Vidiota
Videotape zur Vernichtung gestohlen?

Und siehe da, die Vollstrecker der Stadt Erfurt haben sich an der Kamera zu schaffen gemacht und das Videotape entwendet.

Pressematerial einbehalten, um die Wahrheit zu unterdrücken?

Die Stadt begründet diesen Diebstahl oder besser eher diese Zensur mit dem eigenen Recht am Bild der beteiligten Vollstrecker und Uniformierten. Außerdem bestehe die Befürchtung, das Material könnte im Internet veröffentlicht werden. Sämtliche Argumente des Journalistenbüros, bezüglich der Pressefreiheit und der Frage, die das Kontrollrecht der Presse wegen Zwangsmaßnahmen, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger tangieren betreffend,  gehen bei diesem Vollstreckungsamt Erfurt ins Leere. Selbst der Hinweis, dass Beamte – zum Beweis – gefilmt werden dürfen, bleiben im Neuen-Alten-Stasiland unbeantwortet.

Das Verhalten der Stadt Erfurt ist vergleichbar mit jener Stasi, die Obrigkeits-Willkürmaßnahmen gegen die Anständigen vor der Öffentlichkeit zu verbergen hatte.

 

Der real existierende Zensur-Sozialismus – In Thüringen eine blühende Vergangenheits- Zukunft.
Der real existierende Zensur-Sozialismus – In Thüringen eine blühende Vergangenheits- Zukunft.
Verwaltungsgericht Weimar. Von außen die Bauhausmoderne, von innen der Muff unter den Beamten-Talaren!
Verwaltungsgericht Weimar. Von außen die Bauhausmoderne, von innen der Muff unter den Beamten-Talaren!

Deshalb darf gesagt werden: Die Landeshauptstaat Erfurt verfällt in Diktatur-Rituale der absoluten Zensur.

Wikipedia sagt dazu: Zensur ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Medien / Journalisten oder der persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder angeblich ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Nur totalitäre Staatsgebilde wenden die Zensur verschärft an.

Unterdessen erhält der Journalist Heerlein den Auftrag des TV-Journalistenbüros, beim Verwaltungsgericht Weimar die sofortige Herausgabe des Pressematrials zu verlangen. Per Eilantrag wird die Sache damit begründet, dass zu befürchten ist, dass die Stadt sich an den Aufnahmen vergeht oder diese missbraucht, um ihre machtmissbräuchlichen Amts-Schandtaten zu vertuschen. Auch die Erfurter Polizei muss ein elementares Interesse haben, dass das Material unter Verschluss bleibt, denn sie hatte den Journalisten Heerlein ja zur Erzwingungshaft verhaftet, obwohl ein Erzwingen gar nicht nötig war.

Als Berserker wird in mittelalterlichen skandinavischen Quellen ein im Rausch kämpfender Mensch bezeichnet, der keine Schmerzen oder Wunden mehr wahrnimmt
Als Berserker wird in Mittelalter ein im Rausch kämpfender Mensch bezeichnet, der keine Schmerzen oder Wunden mehr wahrnimmt. So wie der Staatsapparat heute mit seinen Stasi – Gestapo – Verhalten.

 

Das “Verwaltungsgericht” Weimar im Gehorsams-Muff der Herrschenden.

Das VG-Weimar denkt überhaupt gar nicht daran, die Eilantragssache als Presse- oder Zensursache zu betrachten, sondern “gewichtet” in Selbstherrlichkeit eine Streitsache wegen “Kommunaler (Hunde)Steuern“ daraus.

Das VG – Weimar lässt der Stadtvollstreckung sogar 4 Wochen Zeit zur Schriftsatzerwiderung. Und das trotz Eilantrag auf Herausgabe des Film- und Beweismaterials über eine “hohheitliche Zwangsmaßnahme“ die seinesgleichen sucht  Das VG-Weimar teilt dem beauftragten Kläger Heerlein auch nicht mit, dass es zuvor ein Telefongespräch des Vizepräsidenten und vorsitzenden Richters Thomas Lenhart, geb. 7.09.1960, mit dem Erfurter städtischen Vollsteckungsamtsleiters Zimmermann gegeben hatte. Der „Vollstreckungs“-Chef teile dabei mit, dass es sich „bei dem Videoband um Filmaufnahmen des Pfändungsvorganges handelt“ … und der Heerlein  …“das im Internet veröffentlichen würde. Dies habe er bei ähnlichen Fällen schon getan.Das eigene Recht am Bild sei verletzt.” ( Anmerkung: Aber wenn der Staat fotografiert oder blitzt  – dann selbstverständlich nicht)

Die Redaktionen von Medien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Ermittlungen gegen Informanten geht.
Die Redaktionen von Medien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Ermittlungen gegen Informanten oder der Informatinsbeschaffung geht. Pressematerial pfänden > das geht überhaupt garnicht! <

Berechtigt das zur Einbehaltung der Filmaufnahmen, da die Veröffentlichung eines illegalen und mutwillig durchgeführten Hausfriedensbruchs durch Staatsbeamte, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, befürchtet wird ?

Offensichtlich ist das so!

Das VG – Weimar macht sich dann auch den Vortrag der Stadt Erfurt zu eigen, dass Heerlein trotz Vollmacht des Journalistenbüros nicht klageberechtigt sei. Und auch die Bitte an das “V-Gericht“, einen Hinweis zu geben, ob der Eigentümer – hier das Journalistenbüro – sich der Klage anschließen soll, was auch beabsichtigt war, wird einfach übergangen. Diesen Schriftsatz hat offensichtlich das VG-Weimar noch nicht eimmal der Stadt Erfurt zur Gegenäusserung überlassen. Jedenfalls findet sich hierzu nichts in der Akte, die der Redaktion vorliegt.

Der Antrag wird von “Richter” Thomas Lenhart, “Richter” Holger Hofmann, geb. 26.01.1960 und “Richter” Thomas Heinz, geb. 11.10.1965 ablehnt, weil der Journalist Heerlein kein Eigentum an dem Material nachgewiesen habe. Dass dieses Material zuvor gepfändet und an Heerlein zurückgeben werden musste – spielt bei Gericht auch keine Rolle mehr. Auch die Auftragserteilung durch das TV-Journalistenbüro geht im Gehorsamsrausch der Staatsjuristen vollkommen unter.

Undemokratische und rechtswillkürliche Handlungen durch Hoheitsträgern der Staatsgewalt müssen doch im Sinne des Grundgesetzes für das Gelingen einer Demokratie zur Diskussion gestellt werden dürfen. Dass die betroffenen Staats- Gewalt’ler, durch widerrechtlichen Einbehalt von Pressematerial entscheiden was veröffentlicht wird – ist der pure Wahnsinn an sich.

In Thüringen wird offensichtlich alles auf den Kopf gestellt und umgedreht – wenn es nur gegen die Prinzipien der Grundrechte, der Freiheit, des Rechtes und der Pressefreiheit geht.

Thüringen / Erfurt ist deshalb ein Sammelsurium vom Abschaum Ost und Bodensatz West.

Der Beweis: Auch diese Geschichte!

Deshalb sei Charles de Gaulle zitiert:

“Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.”