Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Die Grenzmauer–die Bildzeitung–die Behörden–die Justiz >Eine Manipulation im oberfränkischen Reckendorf/Bayern?

Aktualisiert am 23.11.2015 10.00 Uhr – Bitte nach unten scrollen, zum Bericht der Süddeutschen Zeitung – Der Prozess am 19.11.2015 und zum Kommentar zur Entscheidung des VG-Bayreuth.

1. Teil  > Die Story < von Heinz Faßbender und Hardy Kaiser

Die Bildzeitung inszeniert ! – Für die Behörde ist das sofort Anlass, um eine Frau, die um ihr Recht kämpft, zum Psychologen zu schicken. Eine kollektive Manipulation?

oder lieber doch nicht....
oder lieber doch nicht….

Die Überschrift:

Wenn jemand auf mein Grundstück kommt, knallt’s!“ I Hier tobt Deutschlands irrster Nachbarschafts-Streit.

 

 Helga Kneuer (45) steht mit ​ihrer Bordeaux-Dogge Brix und ​einer Schreckschusspistole an der ihr verhassten Mauer​ Foto: Daniel Löb

Helga Kneuer (45) steht mit ​ihrer Bordeaux-Dogge Brix und ​einer Schreckschusspistole an der ihr verhassten Mauer​
Foto: Daniel Löb

 

Helga Kneuer (45) aus Reckendorf (Bayern) kämpft seit Jahren gegen die illegale Mauer ihres Nachbarn. Er hatte das riesige Ungetüm (16 Meter lang, 3,75 Meter hoch) direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Jetzt hat die Kellnerin aufgerüstet: mit Stacheldraht und Schreckschusspistole, fabulierte die Bild und titelte bundesweit in fetten Drucklettern:

Klicke hier zum Bericht : Wenn jemand auf mein Grundstück kommt, knallt’s!“ Hier tobt Deutschlands irrster Nachbarschafts-Streit.

Hier auf dieser Webseite mit Dr.
Hier auf dieser Webseite mit Dr. (Bei Anklick auf Foto Vergrößerung.)

Der Mauer-Schreckschuss- und Stracheldraht-Bericht vom 21.11.2014 stammt von Rainer–Josef BURKARD und Veronique RÜSSAU.

(Dr.?) R.-J.Burkard ist freier Mitarbeiter der Bildzeitung und verschiedener Privatsender. Auch will er für das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel“ arbeiten, hat er gesagt. Er betreibt nach eigenen Angaben eine TV-Redaktion in Berlin und Niedersachsen und hat die “irrste” Nachbarschaftsgeschichte für die Bildzeitung “ausgegraben”. Oder muss man sagen: … er hat diese Geschichte in ihren Hauptmerkmalen einfach nur gemacht ?

Nachträgliche Genehmigung auf der Grundstücksgrenze. Das geht gar nicht > in Bayern aber immer!
Nachträgliche Genehmigung auf der Grundstücksgrenze. Das geht gar nicht > in Bayern aber immer öfter!

Seit 2008 ist dieser Baugenehmigungsskandal allerdings ein Behörden- und Justizskandal und eben nur am Rande ein “irrer” Nachbarschafts-Streit”. Auf gutdünken Baugenehmigungen erteilen. – Nur das ist das eigentliche Problem in diesem Streit !

 

Davon ist im Artikel der Bildzeitung vom 21.11.2014 allerdings nicht die Rede. Eher kann man unter dem Artikel ein Filmchen anklicken, bei der Helga Kneuer als “durchgedrehte Nachbarin“ die bauordnungsrechtlich bedenkliche Mauer des Nachbarn zu einer DDR-Mauer als Todestreifen mit Stacheldraht und Selbstschussanlage hergerichtet hat. An der “Innerdeutschen Grenze“ ballert die Geschädigte Helga Kneuer mit einer Schreckschusspistole herum. Die Filmaufnahmen hat allerdings der freie Fotoreporter Daniel Löb aus Nürnberg gemacht. Um 14.00 Uhr also 10 Minuten vor Drehende und Abreise des Filmers Daniel Löb, so die Regieanweisung an Helga Kneuer, sollte sie mit einer genehmigungsfreien Schreckschusswaffe rumknallen, um schöne Aufnahmen am Todesstreifen zu haben. Um 14.10 Uhr sei Löb dann zu einem dringenden anderen Termin weggefahren, erinnert sich Kneuer.

 Präventive Polizeiarbeit:

blaulicht-dpa-Mit-Blaulicht

Merkwürdige Aufarbeitung für den Staatanwalt. Der Hilferuf war um 14.45 Uhr die Polizei war schon um 14.30 Uhr da. Das nennt man doch präventive Polizeiarbeit!
Merkwürdige Aufarbeitung für den Staatanwalt. Der “Hilferuf” des Nachbarn war um 14.45 Uhr. Die Polizei war aber schon um 14.30 Uhr da. Das nennt man doch präventive Polizeiarbeit?!

 

14:45 soll der Nachbar angerufen haben.
14:45 soll der Nachbar angerufen haben, so der Bericht an den Staatsanwalt.

Erst um 14.45 Uhr – also gut eine halbe Stunde später – so der Polizeibericht für den Staatsanwalt , will der Nachbar dann die Polizei angerufen und mitgeteilt haben, dass Frau Kneuer jetzt vollkommen “durchdrehe und an ihrer Grundstückgrenze einen Stacheldrahtzaun errichtet habe und vermutlich herumschießen würde“.

Der Einsatz begann allerdings laut Ergebnismeldung um 14.30. Der Anruf des Nachbarn war erst 14.45 Uhr,
Der Einsatz begann allerdings laut Ergebnismeldung schon um 14.30. Der Nachbar hat allerdings erst um14.45 Uhr angerufen.

Frau Kneuer erinnert sich heute, dass die Polizei allerdings schon um 14.30 Uhr mit 5 Fahrzeugen, darunter auch die Kripo, vor Ort war. Bestätigt wird dies durch eigene Angaben im Polizeiprotokoll und einem Bericht an den Staatsanwalt. Auch der SPD- Ortbürgermeister Manfred Deinlein, war, wie er später in einem Interview sagt, ganz “rein zufällig“ pünktlich beim Eintreffen der Polizei am Ort des Geschehens. Am Todestreifen auf der Nachbarschaftsgrenze – wie soll es anders sein – war dann auch der Filmemacher für die Bildzeitung Daniel Löb plötzlich wieder da. Von der Polizei allerdings, wie im Film zu sehen, wurde der Filmemacher wegen der gefährlichen Einsatzsituation, auf Sicherheitsabstand gehalten.

Dem nicht übereinstimmenden Anruf des Nachbarn und dem Beginn des Polizeieinsatz fallen dem Leitenden Oberstaatsanwalt von Bamberg, Bardo Backert (63), bei späteren Ermittlungen gegen Polizeibeamte, die, wie zu erwarten war, wieder eingestellt werden, auch nicht weiter auf. Auch nicht, dass der Stacheldraht, auf sieben Pfosten gestellt, schon eine Woche vor der Aktion  angebracht war und dem “besorgten Nachbarn“ hätte auffallen müssen.

Jedenfalls: Bild war dabei > eine “runde schöne Geschichte” > und jetzt überregional für die erste Seite >  mit diesem Bild – Film – auf Bild-Online.

 

Viele Medien werden aufmerksam……..

Symbolfoto - Die Presse
Symbolfoto – Die Boulevardpresse immer auf der Suche nach einer lukrativen Story. Schweinereien in Justiz und Behörden interessieren zumeist nicht.

Das alles sorgt natürlich für ganz große Aufregung.  Es entsteht ein totaler “Presserummel“ in dem idyllischen, oberfränkischen 2000 Seelen Dorf, protokolliert die Polizei in einem internen Vermerk, nach Inaugenscheinnahme. Die große – und auch erhoffte Aufmerksamkeit ist jetzt da. Das baurechtliche Unrecht und die Verletzung der Eigentum- und Persönlichkeitsschutzrechte von Helga Kneuer jetzt in aller Öffentlichkeit?

Kreisrat und Bürgermeister ab1.5.2014 Manfred Deinlein Am Hautenbach 2, 96182 Reckendorf 50, verheiratet, 2 Kinder Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht Schiedsrichter / Schlichter SO Bau Dozent bei der IHK Dozent bei TÜV Rheinland Akademie Hobbies : Skifahren und Akkordeon spielen Vereine: Gesangsverein Sängerlust Förderverein Kreismusikschule Bamberg
Kreisrat und Bürgermeister ab1.5.2014
Manfred Deinlein * Am Hautenbach 2, * 96182 Reckendorf * (50), verheiratet, 2 Kinder * Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht*  Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht *Schiedsrichter / Schlichter SO Bau * Dozent bei der IHK  * Dozent bei TÜV Rheinland Akademie.

Jetzt wird hoffentlich den Behörden klar, dass ihr durch die Mauer und Nebengebäude, Licht, Luft und die Sonne weggenommen werden und sie durch ihre Fenster auf eine hässliche große Mauer schaut, die auch noch am hellichten Tag die Wohnung verdunkelt. Auch hat sich Feuchtigkeit im Hof breit gemacht, weil die Luftzufuhr durch die hohe Mauer eingeschnitten wird und immer “dieser Schatten” da ist.

Mit merkwürdigen nachträglichen Amts- “Befreiungen“ vom Bebauungsplan für das aufgestellte große Nebengebäude – das eigendlich nur als  Gartenhäuschen angezeigt wurde – und einer fetten große Mauer – nur eine Einzäunung war genehmigt – sollte – so erhofft sich Helga Kneuer – diese DDR-Mauer-Aktion in der Bildzeitung, mit der Idee vom “Todestreifen“ an der oberfränkischen Ostzonengrenze, endlich die “ungerechten“ Behörden – allen voran den Ortbürgermeister Manfred Deinlein (SPD), der zugleich auch Fachanwalt für Bau-  & Architektenrecht ist, aufrütteln. Die Mauer die direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wurde – ohne z. B. den notwendigen 3 Meter Abstand einzuhalten – hat einen weiteren negativen Effekt und das mit amtlich befreiten und geduldeten Schädigungswillen. >   Die Mauergeschädigte Helga Kneuer, soll laut Amt, mit ihren PKW nur noch rückwärts auf ihr Grundstück einfahren. Auf jeden Fall ist klar, dass das Landratsamt mit dem Herrn Rechtsanwalt für Baurecht als Bürgermeister recht großzügig bei der Befreiung der sonst üblichen Abstandsflächen war.  Auch die nachträglichen Genehmigung der Mauer an der Grundstücksgrenze für die Nachbarn, die Beamte bei der Deutschen Bahn sind, bleibt rechtlich höchst bedenklich. Der seit langem gültige und verbindliche Bebauungsplan heißt dann auch amtlich “Siedlung Ost” und deshalb ist durch die amtliche Befreiung zur Einhaltung dieses Bebauungsplanes jetzt die “Ostzonengrenze” entstanden.

Am 23. 11.2014 entschließt sich die von den Behörden ignorierte Geschädigte zum Tag der offenen Grenze am Todesstreifen > Alle sollen es jetzt hören : Die “Mauer muss weg” . > Und die Bildzeitung ist wieder dabei.

Klicke hier zum Bericht : Irrster Nachbarschaftsstreit Deutschlands/ Tag der offenen Tür zwischen Glühwein und Stracheldraht vom 23.11.2014

 

Die Ostzonengrenze im Bebauungsplangebiet "Siedling Ost"
Die Ostzonengrenze im Bebauungsplangebiet “Siedling Ost”
Mit Sturmgewehr als Spielzeugwaffe....
Mit Sturmgewehr als Spielzeugwaffe….

 

 

 

 

 

 

 

Bürger bringen es dann auf den Punkt:

Jetzt berichtet Bild:

Karsten Harders (50): „Die Mauer muss weg! Das ist eine Frechheit, sowas an eine Grundstücksgrenze zu setzen. Das hätte überhaupt nicht genehmigt werden dürfen.“

Auch Manfred Fischer (42) findet die Stacheldraht-Aktion richtig: „Die Art des Protests finde ich gut, die Leute werden aufmerksam darauf. Hoffentlich hilfts!“

Auch im Internet werden Bürgerstimmen laut, die höchst sensibel den eigentlichen Sachstand erfassen.

Klicke Bericht aus:  In Franken.de mit Kommentaren.

Stracheldraht gegen schreiendes Unrecht und Behördenwillkür....
Stracheldraht gegen schreiendes Unrecht und Behördenwillkür.Das ewige deutsche Drama.”sie machen was sie wollen”!

So zum Beispiel:  Schuld hat der Bürgermeister

Der Bürgermeister gehört selbst hinter solch ein UNGETÜM von Mauer gesetzt….

Kommentar 2: Fakt ist die Mauer ist illegal !!

Die Sachlage ist so , dass die Mauer zu hoch ist , die Frau im Recht…….

Es ist sowieso traurig dass man in einem Rechtsstaat wie sich Deutschland nennt mit solchen Mitteln um sein Recht kämpfen muss !!!!

Kommentar 3: Endlich reagieren…….

Man muss sich darauf verlassen können, dass die Vorgaben in Bebauungsplänen eingehalten werden müssen. Sonst passieren solche Fälle. ich kann die Frau verstehen, dass sie vor lauter Ohnmacht, zu solchen Mitteln greift.Hoffentlich reagieren doch noch die trägen Behörden.

 

mmmm
Vergrößerung beim anklicken.

Der Landkreis Bamberg, wird jetzt “auf Veranlassung der Polizeidirektion“ tätig, und bestellt die Rebellin für ein “Amtsärtzliches Zeugnis” ein.

Und das, obwohl gerade dieser Landkreis beklagte Partei in einem Prozess ist, weil er sich in dieser Bauangelegenheit eben nicht mit rechtsstaatlichen Ruhm bekleckert hat. Soll die Klägerin jetzt auf kalten Weg abserviert werden?

Solche amtsärztlichen Untersuchungen sind für Mitarbeiter in der Lebensmitelbrache oder Gastronomie aber auch für Prostituierte und Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Aber für jemand, der um seine Rechte kämpft? Erinnert doch jetzt eher an eine Psychiatrisierung und/oder der Anfang für eine Betreuung durch einen “Amtspfleger“?

Haben die noch alle Latten am Zaun > Mauer-Nachbarin Helga muss zum Psychologe > berichtet die Bildzeitung erbost.

Und weiter heißt es in dem Bericht der Bildzeitung:

HELGA KNEUER SOLL ZUM AMTSARZT!

„Das ist doch Schikane!“ Helga Kneuer ist außer sich, als sie in der Post einen Brief vom Landratsamt Bamberg findet. Betreff des Schreibens: „Amtsärztliches Zeugnis“. „Jetzt wollen die meinen Kopf untersuchen! Das ist doch wirklich gegen die Würde!“,regt sich Kneuer auf.

Der Machtklotz - Das Landratsamt Bamberg im vollen Erguss - viele Bürger leiden darunter.
Der Machtklotz – Das Landratsamt Bamberg im vollen Erguss – viele Bürger leiden mit ihrer Exsitenz oder zahlen für jeden Verwaltungsakt.

Im Hintergrund weiter aktiv – der freie Mitarbeiter der Bild (Dr.?) Rainer-Josef Burkard – über Mail D-oc-Tv (et)gmx.de

Rufen Sie mich mal an
Von D-o-c-Tv Rainer-Josef Burkard an Kneuer : Rufen Sie mich mal an, habe eine Idee!!!
Mail von Burkard an Kneuer : Sie lassen sich telefonisch einen Termin geben.......
30.01.2015 8:30 Uhr > Mail von Burkard an Kneuer : Sie lassen sich heute telefonisch einen Termin geben…….

Heute vermutet Helga Kneuer den freien Mitarbeiter der Bild und Journalisten (Dr.?) Rainer –Josef Burkard zusammen mit dem SPD-Bürgermeister Manfred Deinlein (50) hinter dieser ganzen Aktion. Der Journalist habe ihr angeraten, “dass mit den Waffen so zu machen, wie im Film zu sehen ist”. Er habe sie auch immer beraten, was sie sagen und tun solle. Täglich habe sie sich bei Burkard melden müssen, in der Hochphase der Bildberichterstattung sogar mehrmals täglich. Später habe er auch verlangt, dass sämtliche SMS oder Mails “geheim zu halten sind”. Burkard wollte die Mauer des Nachbarn sogar besprühen lassen, um noch mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Der TV-Mann mit Büros in Berlin (oder vielleicht doch nur ein Briefkasten) und Niedersachsen habe ihr sogar einen Textentwurf zur Beantwortung zwecks der Aufforderung  zum  “Amtsärztlichen Zeugnis“ geschrieben. Dass der viel beschäftigte Rechtsanwalt und SPD-Bürgermeister Manfred Deinlein so rein zufällig mit der Polizei vor Ort gewesen ist, war genauso merkwürdig, wie der Anruf des Nachbarn um 14:45 Uhr. Und dass >  obwohl die Polizei schon um 14:30 Uhr mit Pauken und Trompeten auf ihr Grundstück eingefallen waren. Die Nachbarn würde sonst um diese Zeit, als Beamter bei der Deutschen Bahn, immer im Dienst sein.

Merkwürdig sei auch, dass der Ortsbürgermeister, der ja selbst den Polizeieinsatz (*natürlich rein zufällig) begleitet hatte, als einer der Ersten die Berichte der Bild-Zeitung als “inszeniert” kritisiert hatte, – dies in den Nürnberger Nachrichten. Dabei habe er sich intern – und klammheimlich – in seinem Rathaus rissig darüber gefreut, dass „die Bekloppte von der Zonengrenze“ jetzt zur Untersuchung zitiert wurde, berichten Insider.

Im Rathaus Reckendorf wird gezündelt - oft gegen die Bürger.....
Im Rathaus Reckendorf wird gezündelt – oft auch gegen die Bürger…..

Auch der Herr Journalist Burkard habe dringend angeraten, dass Kneuer sich der Untersuchung stellen solle und den Untersuchungstermin – siehe Anweisungs-Mail – bestätigen sollte. Und dass, mit der Aufforderung an den Amtsarzt, dass auch der Nachbar mal zu untersuchen sei.. Es liegen heute unzählige Mails von Rainer-Josef Burkard vor, die ein düsteres Bild einer totalen Instrumentalisierung einer Frau dokumentiert, die seit Jahrzehnten um ihre Rechte beim Bauamt kämpft, und immer wieder „eins auf den Deckel“ bekommt – und durch die gesamte Bildberichterstattung jetzt allerdings kurz vor einer Betreuungsakte beim Amtsgericht steht. Blöd-Schlagzeilen produzieren, um von eigentlichen Skandalen abzulenken. Inzwischen ist – von der Öffentlichkeit ganz unbemerkt – die bisherige Bezeichnung des Bebauungsplanes „Siedlung Ost“ zum „Siedlungsgebiet Ost“ verändert worden. Das könnte ein weites Betätigungsfeld für im Bau- und Architektenrecht aktive Juristen mit politischen Ambitionen werden. Eines wurde jetzt auch bekannt: Der Schwager des Bürgermeisters, Brauereibesitzer, möchte ganz in der Nähe von Kneuers Grundstück ein sechs Familienhaus bauen. In einem idyllische gewachsenen Dorf wie Reckendorf, mit dem Bebauungsplan „Siedlung Ost“ fast unmöglich. Genauso wie diese unmögliche Mauer mit diesem hässlichen Nebengebäude an der Grundstücksgrenze von Helga Kneuer. Sollen durch die Legalisierung der illegalen Bauten Fakten für Größeres geschaffen werden?

Alles streng vertraulich behandeln…….

Burkard an Kneuer:
Burkard an Kneuer: bitte bestätigen Sie mir folgende wechselseitige Vereinbarung……..Fall “Innerdeutsche Nachbarschaftsgrenze – Reckendorf – (darf) keinen Dritten, in Person oder sonstwie zur Kenntnis gebracht werden.

 

Es wird immer dreister.

Rechnung für "mediale Beratung > gesamt 3.798,50 €
Rechnung für “mediale Beratung > Gesamtaufstellung für die 2 Rechnung 3.798,50 €

Es sollte auch geheim bleiben, dass Journalist Burkard, nach einer offensichtlich negativen Berichterstattung eines Privatsenders der Geschädigten Kneuer einen Freund als Anwalt vorgeschlagen hat. 500,- € habe der kassiert und überhaupt nichts getan. Danach habe er seine Schwester, die ebenfalls Rechtsanwältin ist, vorgeschlagen. Die würde aus dem Sender 60.000, – € Schadensersatz rausholen.

Nachdem sich Helga Kneuer – bedingt durch einen Schlaganfall, wegen der ganzen Aufregung – geweigert hatte die Nummer mit dem Amtsarzt durch zu ziehen, sei der Journalist für die Bildzeitung total durchgedreht. Jetzt wollte er schon wieder Geld haben. Deshalb habe er ihr eine Rechnung für “mediale Beratertätigkeit und drei Tage Redaktion a 350,00 Euro” geschrieben. Ja sogar für die Vermittlung eines Rechtsanwaltes wollte er zusätzlich 500,00 Euro kassieren. Gesamtsumme nur dieser Rechnung  3.798,50 Euro.

Rechnung weil sie nicht zum Amtsarzt wollte
Rechnung weil sie nicht zum Amtsarzt wollte

 

Dabei habe sie doch schon einmal 900,00 € überwiesen, plus 100,00 € in bar, und bekam jetzt abermals eine erneute Rechnung wegen des von dem Journalisten gebuchten aber von ihr nicht wahrgenommenen Termin beim Amtsarzt.

 

Bild hat mit nix was am Hut!
Bild hat mit nix was am Hut!

Warum er in einer Rechnung Fotos, Film, Recherche und Redaktionsstunden berechnet ist schon sehr merkwürdig. Ist er etwa von Bild nicht bezahlt worden?

Das Fatale: Die Bildzeitung wurde über diese Rechnungen informiert. Mit der Begründung, dass sei eine privatrechtliche Angelegenheit des Journalisten Burkard mit der instrumentalisieren Geschädigten, windet sich das Blatt so aus dieser Medienaffäre heraus. Der “irre Nachbarschaftsstreit” ist ein Baugehmigungsskandal. Das interessiert die Bildzeitung allerdings nicht.

 

2. Teil

Klicke hier: Der Prozess am Verwaltungsgericht Bayreuth am 19.11.2015 – Eine Bestandsaufnahme der Kollegin Lisa Schnell von der Süddeutschen Zeitung.

Klicke hier zum Kommentar: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat jetzt eine Entscheidung gefällt, die einem Terroranschlag auf den Rechtsstaat gleichkommt.