Der Justizfall Dr. Eike Lauterbach ; Wie die Justiz in Leipzig und Münster eine russische Mutter seelisch und finanziell foltert.

The judicial case Dr. Eike Lauterbach; As the judiciary in Leipzig and Münster a Russian mother tortured mentally and financially.

Судебный случай доктора Эйке Лаутербаха; как юстиция пытает русскую мать в Лейпциге и Мюнстере психически и в финансовом отношении.

 

Ein Bericht von Heinz Faßbender und Hardy Kaiser

Sie kämpf um ihr geliebtes Kind - aber keine Chance bei dieser Justiz!
Sie kämpf um ihr geliebtes Kind – aber keine Chance bei dieser Justiz!

 

Frau Dr. Eike Lauterbach (38J) ist promovierte Diplom-Dolmetscherin für Deutsch / Russisch / Englisch und als Freiberuflerin tätig. Dies auch hochoffiziell bei der Ehrenpromotionsfeier der Kanzlerin Merkel, in der Ex-DDR auch als “IM-Erika” bekannt, die Robert Havemann, einen berühmten Regime-Kritiker, im Auftrage der Stasi bespitzelt hat. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Trotzdem: 2011 wurde sie von Bernd Weifenbach geb. 17.06.1962 , seit dem 16.11.1995 am Amtsgericht Leipzig, für geisteskrank erklärt. Ja Sie lesen richtig: Eine promovierte Diplom-Dolmetscherin wird für geisteskrank erklärt.

Der Grund : So konnte man ihr für ihren damals 2- jährigen Sohn das Sorgerecht entziehen.

Schlimmer noch : Trotz einer genehmigten Mutter-Kind-Kur, wurde ihr eine Umgangsverweigerungshaltung unterstellt.

Das ist die Justiz in Sachsen, wie sie leibt und fürstlich von “Gerichtsgebühren” lebt.

Der Wahnsinn sind die hohen Gerichtskosten neben der sellischen Folter
Der Wahnsinn sind die hohen Gerichtskosten neben der seelischen Folter durch die “Familiengerichte” !

Die teuren Kosten des “Verfahrens“ musste sie tragen. Zum ersten Mal in ihrem Leben war sie deshalb hoch verschuldet. Im Winter, 11 Grad in ihrer Wohnung, kann sie nicht mehr heizen.

Jan kann ganz schön austeilen - sagt die Mutter
Jan kann ganz schön austeilen – sagt die Mutter

Der Vater Dr. phil. Jan Wohlgemuth (40 J) hat die Mutter im Beisein des Kindes mehrfach brutal gewürgt und mit brachialgewalt gegen die Wand geschleudert. „Russenschlampe“ oder “Miststück“ waren da noch einigermaßen harmlose Beleidigungen. Der Vater gibt sich indes, in einem veröffentlichten Lebenslauf  im Internet doch äußerst seriös. Und offensichtlich kommt das auch gut an, bei den “akademischen Freunden“ in der Münsteraner  und Leipziger Justiz. Schließlich lehrt man an der Uni zu Münster Linguistik.

Dem Gericht war bekannt, dass der Vater die gesundheitliche Gefährdung der Mutter billigend in Kauf nahm, aber auch die durchgeführten und ständigen Umgangsverweigerungen. Und so kam es, dass das Kind zur Mutter des Vaters Mama sagte. “Das tut dann sehr weh.” – erzählte die Mutter ständig – auch dem “Hohen Gericht“.

Aber man weiss ja : In Sachsens Justiz regiert Unmenschlichkeit und Gesetzlosigkeit, gepaart mit rechter/brauner Gesinnung.

Nicht nur dort heißt es in der Bevölkerung: “Abschaum West mit Bodensatz Ost nennen sich jetzt demokratischer RechtSStaat”.

Als sich der Vater bei einer Kindesübergabe auf die nunmehr 78jährige Oma stürzte, ging die Verfahrensbeiständin dazwischen um Schlimmeres zu verhindern. Konsequenzen für den Vater hatte das allerdings nicht > bekommen derartige Verfahrensbeistände ja viel Geld für “ihren Job“ das sogenannte “Kindeswohl“ zu (ver)-treten.

Eigentlich hatte sich der Vater verpflichtet, nicht von Leipzig wegzuziehen, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf gemeinsame Kindeserziehung und gemeinsamen Umgang Genüge zu tun. Er macht es trotzdem und zieht in seine erzkonservative und katholische Heimatstadt Münster. Dort bekommt Mutter Lauterbach überhaupt kein Recht mehr. Die Kindesmutter vermutet rassistische Gründe – denn zu dieser Zeit verschlechtern sich auch die politischen Beziehungen zu Russland. Die Mutter ist Russin.

Das Umgangsrecht ist verfassungsrechtlich Geregelt worden. Aber Deutsche Gerichte halten sich nicht daran!
Das Umgangsrecht ist verfassungsrechtlich geregelt worden. Aber Deutsche Gerichte halten sich nicht daran!          (Symbolfoto)

Tragisch auch: Im Familienrecht ist die öffentliche Kontrolle der “Gerichte“ entzogen. Das öffnet der Willkür dann auch Tor und Tür. Presseanfragen werden dann auch prinzipiell nicht beantwortet. Darunter fallen auch verfahrensrechtliche Dinge > die einer Kontrolle wegen allzu großer Merkwürdigkeiten eigentlich dann dort unterliegen müssten. Aber auch diese werden durch Münster nicht beantwortet.

Die Mutter ist schwerstbehindert > aber nicht geistig behindert. Das erschwert wegen der großen Entfernung das Umgangsrecht. Vater und Gericht in gemeinsamer Eintracht, übersehen das beflissen. Auch die Bundesbeauftragte für Schwerbehinderte erstellte ein Schreiben, das besagt,: “ Frau Dr. Eike Lauterbach solle alle zur Verfügung stehenden Angebote ihr Kind zu sehen, eingeräumt werden.“

Amtsgericht Münster - erkonservativ und katholisch
Amtsgericht Münster – erzkonservativ und radikal-katholisch – schlimm für andere Kulturkreise –

Aber in Münster ticken die Uhren nicht auf Familienrecht : Die damals 76-jährige Mutter der Kindesmutter, – die Asthmatikerin und ebenfalls schwerbehindert ist, wurde dann als Abholperson bestimmt.

Was für ein Hohn – was für ein Justizsystem, dass solche Erschwernisse zulässt – ja , offensichtlich sogar mit Absicht!

Jan – Hendrik Zeidler, geb. 14.05.1980, offensichtlich damals noch als Richter auf Probe beim Amtsgericht Münster, ordnete begleiteten Umgang von nur einer einzigen Stunde in der Beamtenstadt Münster an. Ärztliche Atteste wegen Reiseunfähigkeit von Leipzig nach Münster interessierten da nicht weiter. Wenn die Kindesmutter diese Termine nicht wahrnehmen sollte, so wurde ihr gedroht, würde der Umgang dauerhaft ausgeschlossen werden.

Die Arroganz der Macht befiehlt: – Das Kind müsse in Münster bleiben , ja sogar Telefonate zwischen Kind und Mutter wurden unterbunden.

Was für ein System ? >>> Was für eine faschistoide Justiz! Das ist Rassismus gegen Behinderte und zugleich gegen Bürger russischer Abstammung!

Juristen – in diesem Justizsystem als total geschlossenen Parallelgesellschaft vereint – verrohen zunehmend – vom Beamten- und Polizeistaat ist das sicher so gewollt  > solche sogenannten “Organe der Rechtspflege.”<

 

Das wird auch in diesem Fall der Kindesentziehung überdeutlich.

 

Silvia - in feinem Tuch -
RA. Silvia Gatz aus Leipzig  – in feinem Tuch – nach fetten Kostennoten – als sogenanntes Organ der Rechtspflege.

Laut Antrag von Sylvia Gatz, Fachanwältin für Familienrecht aus Leipzig, formuliert für den Vater beim OLG – Hamm, wird verrohend erklärt, dass die Kindesmutter nicht mehr gebraucht wird, da der Vater eine neue Partnerin habe, die diese Aufgabe übernehmen könnte.

Annette Zurhove, geb. 19.03.63 (beim OLG-Hamm seit 23.06.03) Peter Jaspers , geb. 12.03. 1968 (seit dem 08.07.2013 beim OLG-Hamm) und Christoph Bröker, geb. 03.01.67 (seit 17.11.08 beim OLG Hamm) sehen auch keine Notwendigkeit des Umgangskontakts zwischen Mutter und Sohn, den das Verfassungsgericht aber doch so dringend vorschreibt.

Der Mutter wird der Umgang gänzlich unmöglich gemacht, trotz einer durch Deutschland unterzeichneten Behindertenrechtskonvention, nach der es der Kindesmutter möglich gemacht werden muss, das Kind zu sehen. Aber Vogel Strauss – Politik greift auch hier am besten.

Und dann dürfen – behördlich sanktioniert – auch ganz genüsslich und kommentarlos die Pakete der Kindesmutter an ihr Kind wieder zurück geschickt werden.

Amtsgericht Leipzig - ein Hort rechter Gesinnungen der "Rechtspflege" !
Amtsgericht Leipzig – ein Hort rechter Gesinnungen der “Rechtspflege” !

Der Junge selbst wacht nachts sehr häufig auf, träumt dass die Mama kommt und ihn abholt. Das wird aus dem Umfeld so berichtet. Er ist durch den Beziehungs- und Justizstress hin- und hergerissen und ist deshalb auch in seiner Persönlichkeitsentwicklung zurückgeblieben. Den Vater, der selbst an einem chronischen Streptokokkenbefall erkrankt ist , interessiert das nicht weiter. Auch wenn er den Kleinen ständig ansteckt, – für das Jugendamt und die Verfahrenspflegerin ist das alles kein Problem. Faktisch ist das jedoch schwere Körperverletzung – aber für die Verantwortlichen gehört das wohl zum Kindeswohl dazu. Auch dass das Kind an beiden Füssen Brandmale haben soll, wird seit Jahren nicht hinterfragt. – Die offensichtliche Gefährdung des Kindeswohls wird leider nur durch die entrechtete und besorgte Mutter bemängelt. Der Verfahrensbeistand, RA. Marie-Luise Schulte Eversum aus Münster, beleidigt sogar ganz offen die russische Oma in ihren Schriftsätzen für die sogenannten “Familiengerichte“.

Das alles darf sein – nur das Kind darf nicht zur Mutter.

Was für eine Justiz ist das? – Eine Justiz der Menschenverachtung!

Die Unverfrorenheit ersten Ranges: Die Kindesmutter soll auch noch die horrenden “Gerichtskosten“ zahlen, wird dadurch ihr gesamtes Vermögen verlieren, oder bei Zahlungsverzug in Beugehaft genommen. Eine perfekte Vernichtung im Stile urdeutscher grauer Zeiten – oh Deutschland > was hast Du für schreckliche Juristen! – Das Gesetz spielt für diese Juristen – die sich auch noch Organe der Rechtspflege nennen – wohl keine Rolle mehr.

Armes Deutschland!