Die Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch/Pfalz durch das Amtsgericht Neustadt a.d.W. wirft Fragen zum inneren Gesinnungs-Zustand der Justiz auf. Ist es die organisierte Rache eines FDP-Staatssekretärs aus dem Justizministerium Rheinland-Pfalz?

Journalistin verhaftet, gefoltert und dann zu einer Geldstrafe von 8000,- € verurteilt! Jetzt soll auch ihr “Geisteszustand begutachtet” werden. Die Justiz in Rheinland-Pfalz macht dies möglich! “Sie würde ja ständig Richter und Staatsanwälte kritisieren” so die Begründung. Der Fall Karin Hurrle ist mit tausenden anderer Verfolgungs-Fälle in Deutschland vergleichbar!

 

Nehmen Sie sich etwas Zeit, für einen ausführlichen Hintergrundbericht.

Die Affäre einer organisierten Verhaftung!

22.10.2021 – Neustadt a. d. W. , Mainz, Berlin:  Der Hauptverantwortliche dieser perversen Verfolgung ist Ex-Amtsgerichtsdirektor Matthias Frey und jetzige FDP-Staatssekretär im Justizministerium von Rheinland-Pfalz. Er wurde jetzt sogar in die Arbeitsgruppe “Moderner Staat und Demokratie” der aktuellen Ampel-Koalitionsverhandlungen von FDP, Grüne und SPD berufen. Ein Demokratie-Feind der eine Journalistin jagen lässt. — Wegen kritischer Berichte. — Dieser Herr Karriere-Jurist weiss “sicher” wie “Moderner Staat und Demokratie”  geht und lebt. — Es wird immer pikanter, dieser Justizskandal!

                                               Zeitungsausschnitt

 

Damals wie heute werden Menschen in Deutschland wegen ihrer Gesinnung verfolgt und bestraft.

Besonders dann, wenn Vergleiche  zu Nazi-Juristen gezogen werden.

Selbst die Fragesteller-innen erhalten die Quittung der Justiz gnadenlos serviert.

Am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße und der Staatsanwaltschaft Frankenthal wiederholt sich die Geschichte aus grauer Zeit! 

Ein Bericht von Heinz Faßbender &  Klaus Overhoff

 

Damals hat die deutsch-nationalsozialistische Justiz – beteiligt waren alle Gerichtsinstanzen einschließlich der Sondergerichte – im gesamten „Deutschen Reich“ Menschen wegen regimekritischer Äußerungen oder Handlungen zum Tode verurteilt. 

Die Gefährlichkeit des Unrechtsstaates war, dass systemrelevante Juristen Unrecht in Gesetzesform gegossen haben, zur Legitimation, dass SIE frontal das Recht brechen konnten. Gebt diesen Amts-Tätern ein Gesetz zur Hand und sie fragen nicht mehr nach dem Recht!

Die „Straftaten“, die von diesen schrecklichen Juristen mit dem Tode abgeurteilt wurden, ähneln dem heutigen Strafgesetzbuch. Das missbrauchte Schwert des Strafrechts der heutigen Amtsjuristen, um Kritiker und insbesondere Justizkritiker zum Tod der freien Worte und der eigenen Meinung „anzuketten“ und abzuzocken. So wie bei der Journalistin Karin Hurrle exemplarisch gesetzeskonform nach allen Regeln und Gebräuchen eines Unrechtsstaats im Gleichschritt durchgetreten wurde.

1933 bis 1945: die Vergehen, die zum Tode führten:

Frau zum Tode verurteilt „wegen regimekritischer Äußerungen” im Lande der Dichter und Denker.

Wegen antinazistischer Betätigung in einer oppositionellen Gruppe, wegen eines politischen Deliktes, wegen defätistischer Äußerungen und des Abhörens ausländischer Radiosender, wegen gehässiger Staats- und Parteiverhetzung, wegen gegen den NS-Staat gerichteter Aktivitäten, aufgrund einer Äußerung: dass der Zweite Weltkrieg von Deutschland nicht gewonnen werden könne, wegen gegen den NS-Staat gerichteter Haltung, wegen Beteiligung am polnischen Widerstand gegen die deutsche Besetzung, aufgrund der Verbreitung von dem NS-Regime unerwünschten Schriften, wegen kommunistischer Untergrundarbeit, wegen gegen das NS-Regime gerichteter Äußerungen, wegen der Unterstützung von Kriegsgefangenen, aufgrund kriegskritischer Äußerungen, wegen der Äußerung, dass nach dem Krieg mit den „Nazischweine[n]“ abgerechnet werde, wegen Häftlingsbegünstigung, weil er als Wachmann einem Häftling des KZ Auschwitz zur Flucht verholfen hatte, wegen kriegskritischer Reden, wegen der Unterstützung von Kriegsgefangenen (Beschaffung von Nahrung und Zivilkleidung für die Flucht), wegen des Abhörens ausländischer Radiosendungen”, und so weiter……..

1945 bis 2021 sind es: Beleidigung, Verleumdung, Widerstand, üble Nachrede, ehrenrührige, unwahre Tatsachenbehauptung, falsche Verdächtigung, Anzeigen wegen Rechtsbeugung und so weiter………..

Damals wie heute sind derartige Nachstellungen durch die Justiz „der Weg zum Terror“, der heute mit ‚rechtsstaatlichen‘ Gesetzen, teils noch im Wortgebrauch der Nazi-Gesetze gepflastert, so umgesetzt werden – wie damals.  Auch heute geht es in den meisten Fällen darum, rechtsmissbräuchlich die Meinungs-, Pressefreiheit und/oder Kritiker mit anderen politischen Gesinnungen mit Strafverfahren zu überziehen(!) Damit das Weiterleben des Unrechtssystems systemrelevant zur eigenen Machtsicherung erhalten bleibt. Kritiker sind somit permanent mit der Verteidigung gegen diese Verfolgungs-Nachstellungen beschäftigt – und diese Damen und Herren der Justiz haben unkontrolliert “freie Hand” schalten und walten zu können, gerade so wie es ihnen passt!

Die Straftatbestände von damals, die heute so nahtlos subtil uneingeschränkt übernommen werden, um den Verfolgungsterror in heutiger Zeit ausleben zu können, sind vor gut fünfundfünfzig Jahren in das „neue/alte“ Strafgesetzbuch plagiiert worden.

 

 

Von Ex-Nazi-Juristen!

Ein Ex-Nazijurist prüft Vorwürfe gegen einen anderen Ex-Nazijuristen.

 

Die bösen Geister der braunen Vergangenheit: Die Juristen Eduard Dreher und Josef Schafheutle ganz im Dienst drakonischer Verfolgung “politisch Andersdenkender”. Sie haben in der Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium Bonn am Strafgesetzbuch als Ex-Nazis “mitgewirkt“ ( gepfuscht ). Die Bestrafung ganz im Geiste der Vergeltung. Und die Juristen-Generation von heute ist voll dabei – von Ausnahmen abgesehen.


Im Einführungsgesetz zum “Ordnungswidrigkeitengesetz” haben diese Nazi-Verbrecher auf heimliche, leise und trickreiche Art ihre eigenen Verbrechen dagegen straffrei gestellt.

Das Reichsjustizministerium war den Justizverbrechen der NS-Zeit maßgeblich beteiligt. Und heute?

So steht es im Gesetzblatt Nummer 33, Tag der Ausgabe Bonn, 30. Mai 1968. Einschlägig ist dort Artikel 1 Nummer 6. NS-Straftaten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren haben diese Nazi-Juristen rückwirkend zum 8. Mai 1960 in die Verjährung getrieben. Für Mordgehilfen trat also nun aufgrund des neuen Paragrafen an die Stelle einer bisher lebenslangen Freiheitsstrafe ( die gemildert werden konnte ) eine höchstens 15-jährige Freiheitsstrafe. Die bisherige bloße Möglichkeit einer Strafmilderung war nämlich nun in eine Pflicht zur Strafmilderung verwandelt worden. Es konnten nun nur noch NS-Mörder, aber nicht mehr NS-Mordgehilfen bestraft werden. Organisiert hat diesen Clou Ministerialdirigent Dr. Eduard Dreher von der Strafrechtsabteilung des Bundesministeriums des “neuen Demokratischen Deutschlands”. Eduard Dreher war in der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht in Innsbruck gewesen. Er hatte, wie seit einiger Zeit bekannt ist, in mindestens zwölf Bagatellfällen die Todesstrafe beantragt und unter anderem mit der Volksschädlingsverordnung argumentiert. Er folgte der NS-Ideologie, er versuchte alles, um hohe Strafen und Höchststrafen durchzusetzen. Nach dem Krieg wurde er Spitzenjurist in der Strafrechtsabteilung im Bundesjustizministerium Bonn. Als die DDR in ihren „Blutrichter“-Kampagnen Dreher als Nazijuristen beschuldigte, musste das Ministerium die Anschuldigungen prüfen. Die Prüfung blieb folgenlos. Ministerialdirektor Josef Schafheutle, der Drehers NS-Vergangenheit untersuchte, war im NS-Reichsjustizministerium Referatsleiter für politisches Strafrecht aktiv.

Seilschaften von Ex-Nazis-Juristen, die ihre hohen Ämter nutzten, um NS-Täter und sich selbst zu schützen. Diese Selbstamnestierer haben auch die heutige Juristen-Generation ausgebildet. Bis heute werden Juristen und Beamte, wie damals, durch das „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz“ und heute als „ungeschriebenes Gesetz“ in Dienst-Erfüllung systemrelevanter, unkontrollierter und subtiler Straftatauslegungen zur Vernichtung des „freien Geistes“ als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und zur Machtausübung vor Strafen geschützt. Und es geht weiter – wie schon immer: Gestern zum Tode verurteilt  – heute verurteilt „ohne Teilhabe am Leben dahinzuvegetieren“, weil sie DICH auf Nulldiät setzen und DIR alles zum Leben abnehmen. Eine Autokratie – die moderne Herrschaft von Adeligen und Ritter, immer zur Unterdrückung und zum Ausräubern bereit.

„Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“.

Wir alle können uns noch an den verstorbenen Ex Ministerpräsidenten von BW und Ex-NS-Marinerichter Hans Filbinger erinnern. Kurz vor Ende des Krieges hatte er einen jungen Deserteur zum Tode verurteilt. Als er über seine NS-Vergangenheit als Teil der Nazi-Terrorjustiz aufflog und zurückgetreten wurde, prägte er den Satz: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“. Als Hans Filbinger vor fünfzehn Jahren starb, stolperte Ex Ministerpräsident Günther Oettinger fast über den Versuch, Filbingers Vergangenheit umzudeuten. Ein Freiheitskämpfer soll dieser Filbinger als NS-Marinerichter gewesen sein.

Die TAZ titelte damals: Oettinger schwätz sich raus – Merkel erklärt Affäre für beendet.

Na – dann ist ja alles klar! Die „furchtbaren Juristen“ haben im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ihre Spuren hinterlassen. Sie sind zu Freiheitskämpfern ernannt worden – die Affäre – einen Unrechtsstaat reinzuwaschen – ist beendet.  Es kann weitergehen als sein NICHTS gewesen!

Nichts anderes ist dieser Prozess gegen die Journalistin Karin Hurrle, am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße – angeblich „im Namen des Volkes“. Denn bei soviel Geschichtsverdrehung und der Leugnung der eigenen Verantwortung durch ehemalige Nazi-Juristen kann die heutige Juristen-Generation keine Vergleiche zum Nazi- oder Stasi-Unrechtsstaat dulden – wenn es doch keine systemrelevanten NS- und Stasi-Amtstäter gab(?).

Wer es dennoch wagt, Fragen zu stellen, erlebt eine Juristen-Generation, die, wie ihre Vorgänger, jeder Kritik als strafrechtlich relevante „Nestbeschmutzung“ regelrecht niedergeschlagen. Unrecht in Gesetzesform gegossen, zur Legitimation, dass Richter frontal das Recht brechen können?

Die deutsche Justizgeschichte ist eine fortschreitende Pervertierung des Rechts.

 

Wer fragt, kann damals wie heute, verhaftet werden.

Politisches Strafrecht, mit den Vorstellungen, wie man sie in der Zeit von 1933 bis 1945 in der NSDAP-Justiz hatte?

 

Dr. Matthias Frey, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz will laut Insidern Justizminister werden. Seit Veröffentlichung dises Artikel scheint das fraglich zu sein – wird uns vertraulich mitgeteilt. Alles für die Katz! Kein Trost für die verfolgte Journalistin.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) gegen die Journalistin Karin Hurrle wird dann auch von Dr. Kai Hempelmann ( Oberstaatsanwalt, stellvertretender Behördenleiter ) auf fünf DIN A4 Seiten verfasst. Ähnlichkeiten einer Anklage „wegen, gegen das NS-Regime gerichteter Äußerungen“ wären selbstverständlich rein zufällig.( A.d.Redaktion ) Heute heißt es dann Vergehen wegen: Beleidigung, durch Verbreiten von Schriften behauptet…..zu haben – durch 3 selbstständige Handlungen – also Wiederholgungstäterin – strafbar gemäß §§ 185, Beleidigung , 186, Üble Nachrede,  52,Tateinheit, 53, Tatmehrheit , 54 Gesamtstrafe bilden StGB.

Wir erinnern uns: Das Strafgesetzbuch durch Ex-Nazi-Juristen nach dem Motto bereinigt: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“!

Journalistin Karin Hurrle hatte in einem Bericht ihrer Onlinezeitung über eine zivilrechtliche Verhandlung unter Vorsitz des damaligen Amtsgerichtsdirektors Frey berichtet. Die Klägerin, so der Bericht,  soll genauso wie Richter Frey der FDP angehören. Ob es Gefälligkeitsabsprachen zwischen den Parteifreunden gegeben hat, mag dahingestellt bleiben.

Heute ist Dr. Matthias Frey (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz  – Rheinland-Pfalz.

 

Jedenfalls unterstellt der weisungsgebundene Kollege Hempelmann bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Anklageschrift, eine ehrverletzende Behauptung. Der aufsichtsführende Staatssekretär Dr. Matthias Frey habe „wieder einmal“ willkürlich entschieden und parteiisch das Recht gebeugt, so die Anklage und für diese Behauptung der Journalistin „gäbe es keine Beweise“, sagt der Oberankläger, in vorauseilender Diensterfüllung seines Staatssekretärs im Justizministerium der Pfalz. Das Justizministerium ist die aufsichtsführende und weisungsgebende Behörde der Staatsanwaltschaften. Herr Oberankläger: Darf man Fragen, ob Sie überhaupt unabhängig ermittelt haben? Oder gab es einen Weisungs-Befehl zur Verfolgung Andersdenkender? Was für ein Demokratie- und Rechtsverständnis werden hier “vorgelebt” (?) Haben jetzt auch die Autoren dieses Artikels wegen all der Fragen jetzt auch mit einem Strafverfahren zu rechnen?

 

Der  Oberjurist-Ankläger Kai Hempelmann interpretiert ( unterstellt ) mit der Frage im Artikel den ( herbeiformulierten ) Straftatbestand den “ach so armen und unschuldigen Diener des Rechtstaates” Matthias Frey in der “öffentlichen Meinung herabgewürdigt geeignet ist” (zu haben), obwohl diese “Tatsache nicht erweislich wahr ist” ( so der Ermittlungsstand ……zu sein zu haben beschlossen ist – und das muss hier ausdrücklich betont werden – nach intensivem und aufopferungsvollem Belastungseifer – A.d.R. ) …  – Zitat aus dem Hurrle-Artikel: „Ob AG-Direktor Frey mit seinem Urteil politisch punkten kann, wieder einmal ein ‚Willkür-Urteil‘ durchgesetzt zu haben, wird sich noch zeigen“Zitat Ende – die auch damals in der NS-Zeit strafbewehrte „ehrverletzende Behauptung“ für die es  – wie so immer –  ” und so auch hier ermittelt ” der Ankläger „keine Beweise gäbe“.

Aber jetzt mal ernsthaft Herr Dr. Verfolgungsjurist Kai Hempelmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal: Braucht man Beweise für etwas, was “sich noch zeigen” wird?

Ein Schreiben an den Richterbund & Neue Richtervereinigung passt den Juristen am Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße auch nicht und wird – der “Ehre wegen” – weggejagt.

Beim Richterbund und der Neuen Richtervereinigung berichtet Karin Hurrle über unerträgliche Zustände. Sie sei vom Richter auf Probe Amato zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Strafverfolgung Unschuldiger und Andersdenkender hätte in der NS-Zeit nicht schlimmer sein können. Große Sorgen machen sich inzwischen Insider über solche Handlungen beim Amtsgericht Neustadt, wo viele Jung-Richter ausgebildet und auf den Richterberuf vorbereitet werden. Da diese Jung-Richter abhängig sind von der Bewertung des jeweiligen Direktors, können sie nicht mehr neutral entscheiden, sondern sind wegen ihrer Karriere in einer Abhängigkeit und den Weisungen des Direktors unterworfen”. Zitat Ende.

Aktentransport zum Abkassieren.

Weiter schreibt Hurrle den richterlichen Berufs-Jagd-Verbänden:

Einige Prozessbeobachter und Betroffene, die ebenfalls solchen jahrelangen “Willkür-Urteilen” beim Amtsgericht Neustadt ausgesetzt sind, befürchten sogar, dass neue “Freislers” als Richter dort herangezogen werden könnten”.

Dabei wissen ALLE in der Justiz, dass gerade Richter auf Probe in Teufels-Küche des Justizalltags verbrannt werden und somit zwangsläufig Jusitzskandale  gegen den Bürger produziert werden. Eine Bewährungsprobe auf Kosten der Rechtssuchenden im dickicht des Beziehungsgeflechts in Justizpalast der Aktentransportwagen.

Die “Ehre” des vom Amtsgerichtsdirektor aufgestiegenen Dienstvorgesetzten Dr. Matthias Frey (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz ist – mit aller Härte des Gesetzes und des freiheitlich-demokratischen “Rechtsstaats” gegen jede Kritik unter “gesetzlichen Schutz stellen”. Und so unterstellt ein Jurist zum Schutze für einen anderen Juristen – heute wie damals – wegen dieses Beschwerdeschreibens eine seit Jahren durch die genannten Juristen mit ihren Justizbehörden dragonisch verfolgten Journalistin, eine weitere “ehrenrührige Behauptung”, die durch Nichts an Beweisen belegt wurde. Ganz im Sinne der “eigenen Wahrheits-Erfindung“, um die 72-Jährige Karin Hurrle strafrechtlich abkassieren zu können. Selbstverständlich – Oh – Du mein toller Rechtsstaat – alles nur der Gerechtigkeit und Strafrechtspflege wegen – in Dreifaltigkeit AMEN ( ! )

 

Wegen angeblicher „Beleidigung“ und „Übler Nachrede“ wurde die haftunfähige 72-Jährige Journalistin Karin Hurrle von den Justiz-Elitären verhaftet und 8 Tage ans Krankenbett gefesselt.

Angeblich zur Sicherung des herbeiformulierten „Verfahrens“ – denn „die Beschuldigte soll einen früheren Prozesstermin unentschuldigt ferngeblieben sein“, wird durch die Ankläger (Schutz) behauptet.

Gesinnungsverfolgung wie bei den Nazis?

Das Imperium schlägt zurück!

Zu allen Zeiten war das so!

 

Wir haben darüber ausführlich berichtet. Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! “Neue” Foltermethoden der Justiz.

Inquisition, die gute alte Zeit!

Die Krönung, so beschreibt es eine Beobachterin in einer Beschwerde dem Landgericht Frankenthal sei, dass die Anklageschrift am Prozesstag (Journalistin Hurrle wurde in Handschellen “vorgeführt”) von 3 “selbstständige strafbaren Handlungen” auf nur ein “Straftat” reduziert wurde. Der überschäumende Belastungseifer des Kai Hempelmann (Oberstaatsanwalt, stellvertretender Behördenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war dann doch nur für den Eindruck formuliert worden, die kritische Journalistin als hochkriminelle Ketzer-Terroristin gegen einen „unantastbaren“ FDP- Justiz-Emporkömmling zu verunglimpfen, um diese perversen Verfolgungen als berechtigt erscheinen zu lassen. Das “hochkriminelle” der Journalistin, so der weisungsgebundene Inquisitor, sei, ein Artikelzitat gewesen, den damaligen Richter Dr. Frey als „Freisler“ bezeichnet zu haben. Als Frage formuliert und an keiner Stelle des Artikels hatte Hurrle sich etwa diese Fragestellung zu eigen gemacht, obwohl sie und alle Bürger zu jederzeit grundgesetzlich garantiert Fragen stellen dürfen ( müssen ). Selbst bei Vorlage der Anklageschrift war der Prozessbericht nicht mehr im Netz abrufbar. Die hochkriminelle Journalistin wollte von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wissen, an welcher Stelle die unterstellten Straftatbestände in ihren Artikel stehen sollten – “bitte – zeigen Sie mir das mal”, verlangte die “Angeklagte” wärend der Verhandlung. Antwort der Staatsanwaltschaft: der “Artikel sei nicht mehr abrufbar” man ” hätte ihn nicht”. Der vom Gericht eingesetzte Pflichtverteidiger Dustin Bartz, blieb nicht nur bei dieser Verfolgungshandlung gegen eine Unschuldige stumm. Nach dem Motto: „Was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein“.  Vielleicht ist RA. Bartz deshalb auf der Homepage der Kanzlei-Schliecker u. a. nicht mehr zu finden. Wegen einer “Verteidigung auf Anordnung” der Justiz, die keine Verteidigung war? Ganz im Sinne der Pflicht zur ( Nicht ) Verteidigung ( ? ) !

Angeklagt ohne wesentliche Beweismittel – und nach Verhaftung, Folterung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Fixierung ohne Anlass und/oder Beschluss – verurteilt – sicher nicht “im Namen des Volkes”? – zu einer Geldstrafe von 8000,-€ (In Worten: Achttausendeuro) plus “Verfahrenskosten” für eine im Artikel problematisierte Frage der Betroffenen und Lesern. Rache & Belastungseifer = Vernichtungswillen zur ENDLÖSUNG, sagt uns ein Jurist, der aus gegebenem Anlass nicht genannt werden möchte.

 

 

Ehepaar Jürgen und Karin Hurrle haben schon bessere Zeiten erlebt.

Mit ihrem Rollentausch von einer SPD-Gemeinderätin und Kommunalpolitikerin in das Berufsfeld als Journalistin und Herausgeberin ihres Nachrichten-Portals habe ein Martyrium sondergleichen begonnen. Man habe sie mit Gerichts-Prozessen und teuren Klagen überhäuft, berichtet die Journalistin. Zwischenzeitlich habe sie und ihr Ehemann rund 80.000 Euro für mehrere Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren bezahlen müssen. Deshalb fordert sie 2015 mittels Petition den Schutz für investigative Journalisten in Deutschland. Auch diese Aktion passte den immer nur “beleidigten” Verfolgern nicht. Dabei sollten sich gerade dieser Juristen- und Beamtenapparat in Neustadt an der Weinstraße mal daran erinnern, dass in ihren alten Amtsstuben die Deportation der pfälzischen Juden herausragend geplant und mit großer Härte durchgeführt wurde. Ist dieser organisierte Verfolgungs- und Vernichtungs-Geist denn überhaupt nicht mehr aus diesen “Dienern des Rechtsstaates” und ihren Amtssuben zu eliminieren?

Rache & Verfolgung & Belastungseifer = Vernichtungswillen bis zur Endlösung – in Gesetze gegossen – all das hat die Journalistin Karin Hurrle hautnah erlebt – nicht im Jahre 1933 bis 1945 sondern in diesem Jahrzehnt – in diesem “demokratischen-Rechtsstaat”.

Polen: Gesetz zur Justizreform gefährdet Gewaltenteilung. Aber laute Kritik und Ratschläge aus Deutschland kommen in Polen selten gut an. Wir begrüßen es daher, dass die polnische Zivilgesellschaft und die politischen Kräfte in Polen die Errungenschaften der Demokratie und die europäischen Grundwerte verteidigen. Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle europäischen Partner Polens klar und eindeutig hinter das Vorgehen der EU-Kommission stellen. Und was ist in Deutschland mit der Gefährdung des Rechtsstaates?  Bei dem globalen Schweigen deutscher Leitmedien ist zwingend zu Fragen: Wie konnte das damals passieren? Warum wird die Zivilgesellschaft bei kritischen Fragen zum Zustand der Justiz – durch diese Justiz verfolgt?

Zur Information: Wenn sich ein Richter-in, Staatsanwalt-in oder Beamte-in beleidigt füllt, dann stellt er/sie nicht selbst eine Strafanzeige. Das erledigt der „Dienstvorgesetzte“ nach altem Muster. Die viel gepriesene Unabhängigkeit vereint sich dann in Eintracht zur Niedertracht „gegen den Angeklagten-in“. In diesem Fall hat der Landgerichtspräsident einen Strafantrag gestellt. Im “kleinem Dienstweg” zum Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal – zumeist im gleichen Gebäude – bevorzugt befördert. ( Vermudlich klappt dies ausnahmsweise ganz schnell – Digital per Mail. ) Der reicht es an seinen Stellvertreter zur „Ermittlung“ weiter. Derartige „höheren Strafanzeigen“ führen immer zu Anklagen. Und die Strafanzeige des Landgerichtspräsidenten geht dann zur Abstrafung an den Anzeigeerstatter zurück … …an das Gericht des angeblich beleidigten Richters und in zweiter Instanz an das Landgericht Frankenthal. Kann man bei diesem hin und her Geschiebe des vereinten Gewaltsystems immer noch von „Unabhängigkeit und Gewaltenteilung“ fabulieren? Im Fall Hurrle hat sogar ein Bestrafungs-Richter des Landgerichtes (2. Instanz) am Amtsgericht (1. Instanz ) den „unabhängigen“ und nur der Rechtsfindung verpflichteten „Verurteilter“ bzw. den Henker gemimt.

Einfach beschrieben: Das Gericht zeigt seine Beleidigung an. Zwei, drei oder auch drei Flure weiter ermittelt der Kollege Staatsanwalt und gibt nach „schwerster Ermittlungsarbeit“ den „hochkriminellen Vorgang“ an das Gericht zurück, dass die Anzeige herbeiformuliert hat. Zur „unabhängigen“ Verrechtstaatungs – Entartung zumeist zum Wohle der Haushaltskassen des jeweiligen Bundeslandes. Die Finanzminister-innen danken in großer Ergebenheit und haben sicher kein Interesse an rechtstaatlichen “Veränderungen dieser millonenschweren Einnahmequellen”.

Wenn man sich das gesamte Verfolgungsprocedere gegen Karin Hurrle etwas genauer anschaut – würde ein ehrbarer Jurist – den „dringend Tatverdacht“ einer amtlichen Verschwörung zur Eliminierung einer „frechen“ Journalistin, in Tateinheit „organisierter Kriminalität“ feststellen müssen. Denn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Beschuldigten Straftaten begangen haben, ob nun als Täter oder als Teilnehmer.

Die unabhängige Gewaltenteilung vereint in Eintracht zur Niedertracht! Im Sinne des Grundsatzes: In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“?

 

Wohl denn – Oh – Du  “Holdes Deutschland” !

 

Für den Juristen Harald Jenet ist nach diesem Verfolgungswahn alles erledigt.

An Zynismus kaum zu überbieten – Der Präsident des Landgerichtes Frankenthal Harald Jenet – antwortet auf eine Presseanfrage des TV-Journalistenbüros an das Justizministerium Rheinland-Pfalz.

“Sofern in Ihren Schreiben ( nein das war eine Presseanfrage A.d.R. ) eine Dienstaufsichts- beschwerde gegen den zuständigen Richter zu sehen sein sollte, nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich Bezug auf die Ausführungen des Ministeriums der Justiz ( welche Ausführungen und was wird den hier zurückgewiesen? A.d.R. ) und weise diese zurück. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie über die Haftentlassung von Frau Hurrle informiert sind; wodurch sich die Angelegenheit insoweit erledigt hat.”

In der Rückantwort heißt es: Hinweise oder Presseanfragen von Journalisten oder Anfragen von besorgten Bürgern in dieser außergewöhnlichen Verhaftungs-Sache einer herzkranken 72-Jährigen (gehören) nicht in die Akten-Abteilung- „Dienstaufsichtsbeschwerden“ – „Formlos –Fristlos – Fruchtlos“.
Es bleibt auch zu hoffen, dass Sie nach Lektüre des Kommentars offene kritisch formulierte Eingaben nicht mehr nach üblichem Muster strafrechtlich verfolgen lassen.

 

Und: Für uns ist die Sache noch nicht erledigt, Herr Landgerichtspräsident Jenet!

Denn diese Justiz ist nicht bereit, die Journalistin Karin Hurrle im “freiheitlich-demokratischen-Rechtsstaat” dem Lande der Meinungs- und Pressefreiheit in Ruhe arbeiten zu lassen. Immerhin hat sie einen (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz zu Rheinland-Pfalz in seiner “ureigenen Rechtsfindung” gestört. Und dann halten sie ALLE zusammen: Ein Jurist überprüft die Vorwürfe eines anderen Juristen – und alles ist dann “rechtsstaatlich” mal wieder in Ordnung.

Nach dem Überfall des “Rechtsstaates” auf die Journalistin ist der nächste Überfall schon geplant. Jetzt soll sie auf ihren “Geisteszustand” – sprich “Geschäftsfähigkeit begutachtet” werden. Sie würde ja ständig Richter und Staatsanwälte kritisieren. Eine neue/alte  ATTACKE einer Richterin des Landgerichts Frankenthal, die, man Höre und Staune, eine “Busenfreundin” des Herrn  (FDP) Staatssekretär im Ministerium der Justiz zu Rheinland-Pfalz Dr. Matthias Frey sein soll – so wird es sogar in den Gerichtsfluren dieser Verfolgungsbehörden in Neustadt a.d. Weinstraße und in Frankenthal laut “gemunkelt ” auf pfälzisch – rumored.

Einzig allein, der Gutachter hat bedenken –  und  – bittet – ausgerechnet – die Auftraggeberin des “Gut”-achtens über seine mögliche Befangenheit ein Urteil zu fällen. Die Geschäftsunfähigkeit war früher ( der ) Jagdschein, umgangssprachlich eine Person die aufgrund von bescheinigter Unzurechnungsfähigkeit einen Freibrief besitzt. Es war aber auch der Freibrief für die Euthanasie – die sogenannte Rassenhygiene des NS-Regimes. Der “Euthanasie”-Erlass wurde zum Todesurteil für Hunderttausende psychisch kranke und behinderte Menschen, aber auch Menschen, die diesen “Jagdschein” vergutachtet zu tragen verordnet bekommen haben.

Keine Antwort vom Amtsgericht

Das Amtsgericht Neustadt a.d.W. hat es nicht nötig, auf  Presseanfragen des TV-Journalistenbüro zu reagieren. Vielleicht zu kritsch – Vielleicht alles untern Tisch hauen – in den Akten – Kellern verstauben lassen und danach zur Geschichtsfälschung missbrauchen?

Erst als über Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle die Öffentlichkeit informiert wurde, hat die Direktorin Susanne Braun einem Journalistenkollegen geantwortet. Wir werden in Kürze die Angaben der Direktorin zur dieser Verfolgung mit bösartigem Vernichtungswillen wiederlegen. Mit Beweisen! Wie es dem Rechtsstaat gebührt!

Ein Satz im Antwortschreiben an den Journalistenkollegen der Direktorin des Amtsgerichtes ist von beänstigender Deutlichkeit: Die Verhaftung erfolgte zur Sicherung der gesetzmäßigen Durchführung der Hauptverhandlung nach zugelassener Anklage.

Fazit: Die Gefährlichkeit des Unrechtsstaates ist, dass systemrelevante Juristen Unrecht in Gesetzesform gegossen haben, zur Legitimation, dass Richter frontal das Recht brechen konnten. Gebt diesen Amtstätern ein Gesetz zur Hand und sie fragen nicht mehr nach dem Recht!

Oder alles nur – um einer ihrer Aufsteiger und/oder Emporkömmlinge und/oder Parvenü und/oder Musterknabe für´s Grobe vor berechtigter Kritik zu schützen? Oder ist diese menschenverachtende Nummer ein karrierefördender Verfolgungsakt?  In der Justiz muss man leider mit allem rechnen – nur nicht mit Gutem!

Ist das die Verrohung und Verwahrlosung gemeißelt in der NS-Zeit und zementiert durch Nazi-Juristen im neuen-alten Strafgesetzbuch?

Soll das „unser“ Rechtsstaat sein?

Lesen Sie auch: Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz!

Massive Menschenrechtsverletzungen der Justiz gegen die Journalistin Karin Hurrle in Deutschland! 72-jährige ans Krankenbett gefesselt/Fußfesseln beim Toilettengang! “Neue” Foltermethoden der Justiz.

 

Diese Methoden der rheinland-pfälzischen Justiz gehören auf die Anklagebank!

Ein Bericht von Heinz Faßbender und Klaus Overhoff

6 Polizeibeamte vor der Haustür, die um 6:30 Uhr eine 72-jährige Frau verhaften müssen. Die Justiz steht mit diesen “Rechtsstaat-Methoden am Abgrund der Zivilisation.

Am Mittwoch, dem 8.09.2021 standen um 6:30h 6 Polizisten bei der 72-jährigen Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch (Rheinland-Pfalz) vor der Tür > und begehrten EINLASS (!)

Die Beamten haben einen rund 60 Tage alten Haftbefehl vom 21.06.2021 „zu vollstrecken“. Karin Hurrle soll einer Hauptverhandlung am 25.03.2021 „trotz ordnungsgemäßer Ladung“ „unentschuldigt ferngeblieben sein“. Die Anklage wirft der Journalistin „üble Nachrede“ vor.

Karin Hurrle bestreitet eine Ladung zum Prozess. Ihr Ehemann Jürgen Hurrle > früher selbst Schöffe bei Strafgerichten, ist empört, dass seine Frau während der Urlaubszeit ihres Wahlverteidigers, nun überraschend der 60 Tage alte Haftbefehl vollstreckt wird. Angeblich zur Sicherung der Hauptverhandlung, die der Richter am Landgericht Kaiserslautern > Markus Flammann Jg. 1972 auf den 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße „bestimmt“ hat. Die Journalistin soll – weil sie nun keinen Wahlverteidiger hat – durch den stets „willigen“ Pflichtverteidiger Dustin Bartz „verrechtsstaatet“ werden.

Obwohl die Journalistin Karin Hurrle den Richter am Landgericht  – Markus Flammann – und den durch IHN benannten „Pflichtverteidiger“ Dustin Bartz > wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, wurde die > trotz schwerer Herzerkrankung haftunfähige Journalistin, in die JVA – Rohrbach zwangseingeliefert.

Nach den bewährten Methoden der NAZI und DDR Regime.

Das alles “Im Namen des Volkes”?

 

Karin Hurrle Journalistin, ist auch Gründungsmitglied des Vereins „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege Rheinland-Pfalz e.V“. Mit der Gründung des Vereins wolle man künftig auch in Rheinland-Pfalz der Justiz genauer auf die Finger schauen und dadurch erreichen, dass mehr Gerechtigkeit einkehre, sagte die Vorsitzende des Vereins nach der Gründung. Ist das der eigentliche Grund der Folter?

Eine 72-jährige Frau mit „festem Wohnsitz“ und auszuschließender „Fluchtgefahr“ wird wegen angeblicher „übler Nachrede“ – ein auch in Deutschland allerorts übliches und beliebtes Mittel der Staatsgewalten > kritische Menschen und insbesondere freie Journalisten/innen auszusondern > um deren gefährliches Mundwerk zu vernageln > um somit die Wahrheit ganz geschmeidig zu unterdrücken.

8 Tage soll SIE auf den „Prozess“ wartend in der JVA- Rohrbach inhaftiert bleiben (!)

JVA-Rohrbach das Druckmittel um Journalisten/innen zu zeigen, wer hier im Land das “sagen” hat.

Tausende derartiger Strafverfahren werden so durch die deutsche Justiz “geknallt” und wegen sogenannter Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlich herbeiformulierten Unterstellungen die Meinungs- und Pressefreiheit in die Zeit des 16-Jahrhunderts geschoben. Als Ketzerei gegen die inquisitorische Obrigkeit im Sinne der „Reinheit des Glaubens“ und sonstigem “Schweinskram zum absoluten Gehorsam” damals wie heute dramatisch verfolgt und > die Delinquenten zu Reue und Buße erpresst und harten Strafen damals wie heute der  “Folter” durch Helfer der “Führer” ausgeliefert wurden.

Durch diese Demütigungen – heute Strafrecht genannt – kassiert der Deutsche Staat mit seinem „Beleidigt sein“ durch die ach so verleumdeten “blütenweißen Staatsjuristen und Beamten” jährlich Millionen an „Bestrafungs -Gelder“ für die Landeshaushalte und ausufernde Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für seine inquisitorischen Zensoren-Vollstrecker – die durch sich dieses Spiel der 1000-jährigen Unterdrückung der freien Meinung durch die “Delinquenten” heute “Straftäter” auch noch zusätzlich mit “Gerichtsgebühren” fett belohnen lassen.

Die Gewalten -Teilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Allerdings ist insbesondere die „gewaltgeteilte unabhängige“ Justiz – hier die Staatsanwaltschaften, Gerichte und aufsichtsführenden Behörden wie Justizministerien in “Eintracht zur Niedertracht” mit Gewalt gegen aufschlussreiche Meinungs-Presse- und Bürgerfreiheiten genussvoll vereint und immer bereit dem “VOLK” Grenzen zu zeigen, bevor “Freiheit” im wohlverstandenem Sinne entstehen kann.

Professor Rainer Mausfeld sieht übergeordnet die Verfolgungszensur des deutschen Staates als Ausfluss der alten Zensurmeister und neuen Wahrheits-Unterdrücker „die darauf zielt, die eigentlich relevanten gesellschaftlich-politischen Sachfragen zu verdunkeln und zu vernebeln und soziale Bewegungen, die den Zentren der Macht gefährlich zu werden drohen, gleichsam von Innen zu vergiften und für die Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das ist sicherlich die kosten-günstigste und wirksamste Form der ‘Aufstandsbekämpfung’. Es wäre daher überraschend, wenn solche Techniken, soziale Bewegungen durch systematische Infusion geeigneter Vorwurfsgifte gleichsam von Innen zu zersetzen, nicht systematisch verfeinert würden – In jedem Fall erscheint mir dies ein sehr ernsthaftes Problem zu sein, von dem alle sozialen Bewegungen in Zukunft zunehmend bedroht sein werden.


Info: Rainer Mausfeld (* 22. Dezember 1949 in Iserlohn) ist ein 2016 emeritierter deutscher Professor für Allgemeine Psychologie an der Universität Kiel. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Wahrnehmungspsychologie, Kognitionswissenschaft und Geschichte der Psychologie. Seine seit 2015 veröffentlichte Kritik an der repräsentativen Demokratie und an den Funktionen der Massenmedien wird in den Medien kontrovers beurteilt. Einem breiten Publikum wurde er durch den Bestseller Warum schweigen die Lämmer und durch Vorträge und Artikel bekannt.

Es wird also zunehmend gefährlich für Journalisten/innen und ALLE > die “Kritik” üben – um eine lebendige Gesellschaft lebendig zu halten.

Die Journalistin Karin Hurrle, die seit Jahren bedenkliche Vorgänge in Politik und Justiz beschreibt, wird seit Jahren durch die Obrigkeit verfolgt und gemaßregelt. Die ehemalige Gemeinderätin und akkreditierte Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch betreibt die Onlinezeitung nachrichten-regional.de.

Der Ehemann Jürgen Hurrle war einst stellv. Bürgermeister von Haßloch.

Journalisten/innen leben auch in Deutschland gefährlich.

 

Zunehmend werden kritische Journalisten/innen und Justizkritiker/innen in Deutschland mit derartigen Strafverfahren überzogen, um > diesen “Staats-Feinden” den Mund zu verbieten und zugleich mit hohen Geldstrafen die Lebensgrundlage zu entziehen.

Pflichtverteidiger Dustin Bartz ist jetzt auf der Homepage der kanzlei-schliecker nicht mehr zu finden. Wegen der Verteidigung auf Anordnung der Justiz, die keine Verteidigung war?

 

 

In diesem Fall wird sogar eine schwerkranke haftunfähige Journalistin in Haft gehalten > auch auf die Gefahr, dass sie wegen ihrer Vorerkrankungen den anberaumten Termin zur Hauptverhandlung nicht überlebt.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium wurde aufgefordert, dieser „hinterhältigen Form einer fast schon faschistoiden Rache-Bestrafung“ ein Ende zu setzen. Sollte die „mutige“ Kollegin wegen ihrer Berichterstattung wissentlich an Leib und Leben geschädigt werden, handelt dieser sogenannte „Rechts-Staat“ wie die “Regime” aus der “VERGANGENHEIT” (?) und genauso machtmissbräuchlich wie Russland, China, Nordkorea und jetzt die Taliban in Afghanistan.

Diese aufschlussreiche Erkenntnis wurde auch der Pressestelle des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße mitgeteilt.

Aber gegen die Journalisten-Kollegin Hurrle soll offensichtlich mit der Gewalt des Staates gegen die Wahrheit ein “Denkmal” gesetzt werden (!).

Während der mehrstündigen Verhaftungsprozedur durfte Karin Hurrle ihre Medikamente nicht einnehmen. Sie hatte bereits 2 Herzinfarkte. Dem Richter war das bekannt. Auch die JVA – Rohrbach war informiert. Wenig später sogar durch das ärztliche Attest eines bekannten Kardiologen > der die unbedingte Haftunfähigkeit bestätigte.

Aber > das ist Uninteressant für diese inquisitorischen Verfolgungshenker, Menschen-Verachter und Verfechter “Unnützen Lebens.”

 

Noch während der “Aufnahme” in den Knast bekam die Journalistin einen bedrohlichen Schwächeanfall. Sie musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Den Angehörigen wurde diese Maßnahme lange Zeit verschwiegen.

Eine aktuelle Presseanfrage an das zuständige Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße zeigen die Verrohungszustände der „Diener des Rechts“, die mit subtilen Mitteln eine Entrechtungszeit wiederbeleben, von der sie aber nie etwas gewusst haben wollen.

Zu dieser Anfrage erübrigt sich jede weitere Kommentierung.

 

Eine Presseanfrage zur neuen subtilen Form der Folter auf Anordnung der Justiz.

Meine Damen und Herren des Amtsgerichts,

Betr: In der “Haftsache” Karin Hurrle

Das Amtsgericht wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Wieso hat es der “Rechtsstaat” nötig, einer 72-jährigen politisch Inhaftierten, die aufgrund einer völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Verhaftung und wegen Verweigerung zeitnaher Einnahme ihrer Medikamente in ein Krankenhaus verbracht wurde, seit dem 8.09.2021 24 Stunden am Krankenbett gefesselt werden muss, obwohl sie von JVA-Aufseherinnen bewacht wird?

Karin Hurrle wurde während ihres Krankenhausaufenthaltes am Krankenbett gefesselt. Das ist Folter!

Warum ist es bei dieser Frau zudem notwendig, sie beim Toilettengang mit Fußfesseln zu terrorisieren?

Was hat Ihnen diese Frau denn angetan, dass Sie es offensichtlich nötig haben, sie wie eine Schwerverbrecherin bzw. Terroristin zu behandeln?

Hat sie wirklich nur einen Hauptverhandlungstermin versäumt?


Warum man es nötig hat, dieser mutigen Frau zur “Vorbereitung auf den Willkürprozeß” auch noch Verletzungen zuzufügen – diese Frage könnte nach den Mitteln dieser willkürlichen Strafbestandsauslegung dieser “schrecklichen Juristen” auch als “Verleumdung, Üble Nachrede und Beleidigung verfolgt werden. Und weil es hier sogar veröffentlicht wurde – diesmal durch SEK-Einsatz – alles schön “v e r r e c h t s t a a t l i c h” im Sinne des “Rechtsfriedens für die Verfolger. Ein schrecklicher und bedenklicher Zustand im Lande der freiheitlich-demogratischen Grundordnung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Presseanfrage ans Amtsgericht Neustadt a.d. W. vom 13.09.2021

 

An welchen Punkt hat sich die Journalistin der “üblen Nachrede” schuldig gemacht, dass sie als der “Rechtsstaat” diese Frau wie im 16-Jahrhundert geschehen als Ketzerin durch die alten/neuen Inquisitoren mit diesen subtilen Mitteln gefoltert werden darf?

Wie interpretieren Sie derartige subtile Bestrafungsverhaltensweisen mit den “Behandlungsmethoden” missliebiger Menschen in diktatorischen und faschistischen Regimen?

Wie im Mittelalter: Zum Toilettengang gab es für die 72-jährige Karin Hurrle Fußfesseln – der Sicherheit wegen?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 14.09.2021 notiert.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

 

Das alles für die Wahrheit und nichts als die Wahrheit die von “diesen” Organen der “Rechtspflege” als “übler Nachrede” verrechtstaatet wird. Und das nennt sich dann – die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland “ist” garantiert!

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ein Hort “rechtsstaatlicher Folter”?

Bis dato hat das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße auf die Presseanfrage vom 13.09.2021 nicht geantwortet. Über die “Hauptverhandlung” mit vorheriger subtiler Folter am 14.09.2021 beim Amtsgericht Neustadt a.d.W. werden wir noch berichten. “Übel Nachgeredet” ein beliebter Straftatbestand betroffener und zurecht kritisierter Amtstäter und Rechtsbeuger, um Menschen den Mund zu verbieten und abzukassieren.

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Die Verhaftung der Journalistin Karin Hurrle aus Haßloch/Pfalz durch das Amtsgericht Neustadt a.d.W. wirft Fragen zum inneren Gesinnungs-Zustand der Justiz auf. Ist es die organisierte Rache eines FDP-Staatssekretärs aus dem Justizministerium Rheinland-Pfalz?

Es kann so nicht weitergehen!

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