Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

[:de]

Das Landgericht Erfurt hat die ‚Beleidigung‘ – Verhandlung  gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebotes, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> „Justizministerium“
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o. a. Hauptverhandlung am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die „Achse des Bösen“!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 „neue“ Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen, das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim „Bundesverfassungsgericht“ durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die „Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die „Normalsterblichen“ zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf:

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:en]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:nl]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:]

Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1

 

 

Der absurde Zivilprozess

 

Martina Fehrs ./. Claudia May

 

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Akktualisiert am 09.02.2020

Bitte nach unten scrollen

 

Beklagte Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland – wie immer dialogbereit
Klägerin Martina Fehrs , die nicht gefilmt werden will- geschützt durch die Justiz

 

Kurz gesagt um was es hier geht: Martina Fehrs klagt gegen Claudia May, weil sie im Grundbuch als erb- und vermögensgesetzlich Vorkaufsberechtigte eingetragen ist und verlangt deshalb die sofortige Löschung ihrer verbrieften Grundbuchrechte. Das heißt: Gib mir sofort den Schlüssel deines Besitzes verschwinde und halt die Klappe wegen deiner Rechte als Rechtsnachfolgerin des rechtsstaatswidrig enteigneten Erbgrundstücks. Im Stasi-Erfurt ist das alles möglich. Streitwert 308.000,00 € – Gerichtskosten 7.386,00 € gesamt beide Anwälte 22.266,96 € – Nicht nur absurd, sondern auch der bundesdeutsche Justizwahn allerorts, der in Erfurt seit dreißig Jahren gegen Claudia May und ihren Bruder durchgezogen wird und für den die damaligen Bürger der DDR sicher nicht gekämpften haben. Sie hatten die Hoffnung auf den angeblichen besseren, sozialen und freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat!

 

 

Landgericht Erfurt – Ein historischer Ort. Für viele Menschen allerdings kein Ort der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit. Am 30.01.2020 werden in der Prozesssache Fehrs ./. May sogar Justizwachtmeister missbraucht, um die Presse zu behindern und die Täter zu schützen.

 

Zwischen der Kirche und dem Ex-Nazi- und Ex-Stasi-Knast liegt das heutige Landgericht Erfurt. Die historische Geschichte dieses Gerichtes in naher Umgebung der Kirche und hinter dem Landgericht der Ex Nazi- und später der Ex- Stasi-Knast – heute Gedenkstätte – den wir am 30.01.2020 nach dem Prozess von außen nicht filmen durften, müssten für aktive Richter und Juristen, die hier als Organe der Rechtspflege gegen hohe Gerichtsgebühren und überteuerte Honorare dem Recht und der Wahrheitsfindung dienen sollten, immer Mahnung und totaler Ansporn für ihre Amts-Verantwortung sein, dass das, was hier in verschiedenen Epochen schreckliches und menschenverachtendes passierte sich nicht schon wieder als ein faschistischer Unrechts- und/oder sozialistischer Stasi-Staat mit Denkverboten und Pressebehinderungen wiederholt. Denn die Justiz hat in herausragender Weise diesen Systemen gedient und ist nie zur Verantwortung gezogen worden. Dieser absurde Zivilprozess Fehrs gegen May muss für die Justiz in Thüringen auch die Aufarbeitung ihrer eigenen Unrechtshandlungen gegen die Beklagte Claudia May sein und ebenso mit rigoroser Aufklärung welche Stasi-Seilschaften damals wie heute hier gegen die Ansprüche der Geschwister May ihre Finger im Spiel haben und sich dumm und dämlich verdienen.

Das Landgericht hat zu allen Zeiten dem Unrechtsstaat gedient und das Volk zum Schweigen gebracht oder ohne Grund verfolgt und verurteilt.
Die Geschichte des Nazi und Stasi-Knast in Erfurt und in der Mitte von alledem das Landgericht Erfurt. Zwischen der Kirche und dem Knast das Landgericht Erfurt. Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zur “Verhinderung erbkranken Nachwuchses” vom 14. Juli 1933 wird im Gebäude das Erbgesundheitsgericht eingerichtet. Ab 1940 war es auch Sondergericht zur Verfolgung von Angriffen gegen die damalige Staatsgewalt, gegen die NSDAP und Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsordnung. Sondergerichte waren Standgerichte und Ausnahmegerichte der Nazis. — 1952 wurde es zum SED -Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte dienten als zweite Instanz gegen Urteile und Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für „Strafsachen“ mit hoher Strafandrohung. Bis 1989 war deshalb auch der Stasi-Knast berüchtigt. Die Westseite mit Bezirksgericht, Gefängnis und Stasi-Zentrale war die geballte Demonstration des SED-Herrschaftsanspruchs – der gewöhnliche Fußgänger bevorzugte die andre Straßenseite. Die Staatssicherheit fungierte zuallererst als innenpolitisches Machtinstrument der SED-Führung, welche die Alleinherrschaft und umfassende Gesellschaftsprägung beanspruchten . Sie war 1950-89 das, was George Orwell 1949 im Roman „1984“ mit Gedankenpolizei meinte. In der MfS-Haftanstalt Andreasstraße waren ständig zig Menschen aus politischen Gründen eingesperrt. Als Haftgründe dienten politische Strafparagraphen wie„Hetze“, „Sabotage“, „ungesetzlicher Grenzübertritt“, „Staatsverleumdung“, „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“, „Menschenhandel“, „asoziales Verhalten“, „ungesetzliche Gruppenbildung“, „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ usw. In der Regel führten die oft mehrmonatigen MfS-Untersuchungsvorgänge zu entsprechenden Strafurteilen im unmittelbar Nähe des benachbarten Bezirksgericht Erfurt, dass heutige Landgericht.


Egal ob Nazis oder Stasi der deutsche Beamte ist gerne der Diener des Unrechtes
Immer dem Herrschaftsregimen zu Diensten

 

 

 


Die Euphorie, die nach dem Mauerfall herrschte, ist verflogen. Der Beamte ob Ost oder West hat die Herrschaft übernommen – allen Beteuerungen von Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit zum Trotz. Die Bürokratie ist jetzt die effektivste Form der Ausübung staatlicher Macht, und zwar der Steuerbarkeit gegenüber des “gemeinen” Bürgers in Geisteshaltung einer Nazi-Stasi-Gesinnung. Das heißt: Bodensatz West und Abschaum Ost nennen sich jetzt “demokratischer Rechtsstaat”. Viele Menschen erleben ähnliches wie die Geschwister May aus Erfurt. Die gesamte Lebenszeit wird durch „die schrecklichen“ Juristen und den Beamten, im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Staatsmacht, bei vielen Menschen in alles Lebensbereichen zerstört. Das nennen sie im wiedervereinten Deutschland dann auch noch Demokratie. Dafür haben die Menschen in der Ex-DDR sicher nicht gekämpft. Trotz friedlicher Revolution sind die alten Machthaber als das neue Herrschergeschlecht im alten Geist der Unterdrückung der Freiheit und Gerechtigkeit geblieben. Sie haben nur ihre Methoden verfeinert und die Medien korrumpiert.

 

Screenshot aus Filmaufnahmen. RiLa Erfurt Falk Bechtum Jg. 1974 in gewissenhafter Amtserfüllung gegen die Wahrheitsfindung angetreten.

Der neue – alte Stil(?) im historischen Justizgebäude zu Erfurt in diesen Tagen: Claudia May – obwohl sie Prozessbeteiligte/Partei im Zivilprozess ist- wurde genauso mies behandelte wie unbeteiligte Zuschauer und auch einen Zwischenrufer den der Kragen bei dieser Verhandlungsführung des Diener für Unrecht platze. Der “Richter” wollte das (Hier geht es zum Film:Finanz- und Justizopfer Reinhold Hümmelink )des Saales verweisen und drohte mit Ordnungsgeld. (Hier der Prozessbericht von Reinhold Hümmelink) Also fabulierte er bei Wortmeldung der Beklagten herum: Frau May ich entziehe ihnen das Wort.Frau May, wenn sie jetzt nicht still sind, lasse ich sie des Saales verweisen. Das ist die „Wahrheitsfindung“ des Richters am Landgericht Falk Bechtum Jg. 1974, der im August 2016 zum Richter am Landgericht durch den Justizminister Dieter Lauinger ernannt wurde.

 

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger ( (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Falk Bechtum Jg. 1974 in angeblich richterlicher Unabhängigkeit durch Beförderung seines politischen Dienstherrn ernannt. Na dann!

In der DDR gab es ja die Devise – Was Recht ist das bestimmen wir und erinnert in beängstigender Wiese an den Satz von NSDAP Mitglied und danach zum Ministerpräsidenten von Baden Württemberg aufgestiegenen CDU- Hans Filbinger der nach Entdeckung seiner Mitwirkung im Hitlerregimes als Marinerichter sagte: „Was gestern Recht war kann heute nicht Unrecht sein“. Es darf also schon wiedermal in diesem Gerichtssaal E.04 des historischen Landgerichtes zu Erfurt nur das gesagt werden, was auch gehört werden will. Denn ich (Falk Bechtum) bestimme hier was Recht ist und die Wahrheit interessiert hier offensichtlich nicht. Sinngemäß gefühlt – die Wahrheit das bin ich – verstanden – hinsetzen! Anwalt Gregor Heiland muss kämpfen, dass das Vorgetragene von Claudia May ins Protokoll genommen wird. Zunächst verweigert sich das Organ der Rechtspflege Falk Bechtum mit dem Satz: “ich bestimme was ins Protokoll kommt”. Also jetzt schon klar, dass die Immobilien-Kriminellen “Recht” durch Unrecht durch diesen “Richter” bekommen, ganz im Sinne systemerhaltender Immobilienkriminalität im Osten. Falk Bechtum bügelt alles ab. Wie üblich in Thüringen. Will keine weiteren Zeugen hören.

 

 

Die von der Beklagten Claudia May verlangte Heranziehung des Kaufpreisklageverfahren, Az. 10 O 1516/01, wurde und wird nicht als beweisentscheidender Tatbestand gewürdigt, dem der Richter eigentlich folgen müsste. Macht er aber nicht! Aus den Verfahrensakten, Landgericht Erfurt, Az. 10 O 1516/01, erschließt sich zweifelsfrei, dass das Grundstück kriminell von Lagler und Konsorten verdealt wurde und kein einziger Kaufpreis gesichert und hinterlegt ist. Das alles interessiert mal wieder nicht. Der Richter will in Kürze entscheiden. Was für ein unfaires Verfahren – mal wieder!

 

Screenshot aus Filmaufnahmen: Vielleicht deshalb verlässt Falk Bechtum, der auch mal Vertreter des Mediensprecher am Landgericht Jena war, im Schutz seiner Diener den Saal, seiner schöpferischen Rechtsauslegungen hin zum Täterschutz, der seit dreizig Jahren in Erfurt gegen Claudia May und ihren Bruder durchgetreten wird – so ganz im alten Stil des historischen Gemäuers rechtlicher Boshaft- und Niederträchtigkeiten. Dass er auch Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena ist, gibt diesem Prozesstag in Verbindung des gesamten Immobilienskandals der Geschwister May eine besondere Note des Gemäckle. Dazu im 2 Teil mehr.

 

Wer ist Stefan Lagler?

Er ist der Ehemann der Klägerin Martina Fehrs. Lagler ist auch der Mann für das Grobe. In allen Zeiten für Heimtücke und Arglist zu haben, sagen selbst ehemalige Mitarbeiterinnen.

 

 

Gutbeleibter “Immobilienkrimineller”, so ermittelt es die Staatsanwaltschaft in Erfurt. Stefan Lagler muss sich bei der Justiz keine Sorgen machen. Hier bei der Kontrolle am Landgericht am 30.01.2020. Er wird protegiert von Mittätern aus der alten und den neuen Stasiseilschaften zu Erfurt.

 

 

 

 

 

 

Die Justiz passt auf, dass die Presse das Verhalten des Stefan Lagler im Gerichtssaal nicht dokumentieren kann.

 

 

 

 

 

Besonders schwerer Fall des Diebstahl

 

 

Warum wird dieser Typ, den viele Menschen in Erfurt den Stasischmierlappen nennen,von der Justiz so geschützt? Kann er vielleicht als Erfurter Immobilienhai mit schönen Wohnungen aufwarten?

 

 

 

Aus dem Hinterhalt im Schutz der Wachtmeister schlägt Stefan Lagler gegen die Hand des Reporters damit er nicht filmen kann. Das Bild ist dementsprechend verwischt. Zersetzungsmethoden gelernt bei der Stasi? Den Wachtmeistern ist das aber egal. Schöne Aussichten in Erfurt für die Weiterentwicklung der versprochenen Pressefreiheit und Transparenz. Täterschutz vom Feinsten. Herzlichen Glückwunsch Herr RiLa Falk Bechtum (Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena) und Vertreter des Mediensprechers des Landgerichtes Erfurt

 

 

 

 

Jedenfalls: Auslöser dieses kriminellen Erfurter Milieus des Gebens und Nehmens in Eintracht der Schweigekultur von Clankriminalität ist der Ehemann der Klägerin Fehrs Stefan Lagler. Vielleicht möchte Frau Fehrs (ehemalige Sekretärin von Lagler) deshalb nicht den Namen des Ehemannes übernehmen, weil er einen Lebenshintergrund hat, der wegen seiner Stasiverbindungen seinen jetzigen Reichtum – mit dem Klau der May-Grundstücke und Immobilie begründet. Viele hochrangige Personen aus Erfurt haben diesen Schwerbeleibten tatkräftig unterstützt oder profitieren heute von seinen zwielichtigen Immobiliengeschäften besonders zu Lasten der Geschwister May.

 

 

Die Recherche : Fakten * Fakten * Fakten *

 

Hier müssen wir an dem Anfang des Beziehungsgeflechtes des Stefan Lagler zurück.

Lagler hat in der VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt seine Lehre gemacht. Der Betrieb, der in den 1960er-Jahren etwa 6900 Beschäftigte hatte, wurde ab 1. Januar 1978 Teil des Kombinates Robotron und dementsprechend in VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt (OBE) umbenannt. Manfred Otto Ruge (später CDU – Oberbürgermeister von Erfurt) war damals als Diplomingenieur in verschiedenen Bereichen des damaligen VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt und seit 1987 sogar  als technischer Leiter mit dem Aufbau einer neuen Ölmühle im VEB Erfurter Ölmühle betraut worden. Auch der Vater Kurt Lagler von Sohnemann Stefan Lagler war zu DDR-Zeiten in der Entwicklungsabteilung des VEB Optima Erfurt. Vater und Sohn unter der Regie des späteren CDU- OB von Erfurt Manfred Otto Ruge. Ehemalige Kollegen der VEB – Optima behaupten, Ruge sei ein Stasi -Spitzel gewesen, der unter Kollegen spionierte, wer mit Ausreiseantrag (DDR—>BRD) in Erfurt Immobilien besaß.

 

Ort der Erziehung zum Stasihansel gegen Vorteile

 

Erfurt 12.02.1973 Blick von oben auf die Produktion von Schreibmaschinen. Arbeiter montieren Schreibmaschinen im VEB Optima Bromaschinenwerk Erfurt. Fotograf: Bonitz

 

Die neue/alte Zeit

 


CDU-OB Manfred Ruge von 1990 bis 2006 Erfurts Oberbürgermeister, bekam durch SPD – OB Andreas Bausewein die Ehrenbürgerrechte verliehen, als Würdigung seines Lebenswerkes. Die Kreise schließen sich. (Hier der Film: OB-Andreas Bausewein hatte kürzlich die Grundstückrechte des SED-Opfers Claudia May abgesprochen und gesagt, sie solle doch mal zum Arzt gehen.) Der ehemaligen Erfurter Bürgermeisters Manfred Otto Ruge machte bundesweit mit dem Statement auf die Frage auf sich aufmerksam, ob man nicht vielleicht etwas leichtfertig die Augen angesichts der Investition von Mafiageldern verschlossen habe, mit entwaffnender Offenheit stammelte: “Bedeutet das ‘mafiose Strukturen’, wenn schmutziges Geld, das woanders schmutzig verdient worden ist … und dann hier letzten Endes hier an den Mann gebracht wird … ist denn nicht die Ursache des Ganzen die, ich sag mal: die Struktur … die es ermöglicht, dass diese Schutzgelder … diese Gelder aus dem Drogenmilieu und wo auch immer … dass die überhaupt erst mal verdient werden können?“ . Im Klartext: Mir doch egal ob die Mafia in Erfurt investiert. Und der Mann für Grobe Stefan Lagler ist immer dabei, so berichten uns Insinder.

 

 

Der HO-Laden in Erfurt / Bahnhofstraße 5 a

 

Bahnhofstraße 5 a in Erfurt Dez. 2016 – Vom HO-Laden nichts mehr zu sehen.

Wir müssen uns jetzt mit der Bahnhofstraße 5 a in Erfurt beschäftigen.Dort gab es zu DDR-Zeiten einen HO-Laden. (inoffizielle Handelsorganisation der Stasi) Chef war damals Theodor Ehmann alias Spickner. Dieser Mann hat es mal so richtig fette insich. (mehr in Teil 2) Später wurde dieser HO-Laden von Stefan Lagler “geführt”. Allgemein bekannt war, dass die Leitung dieses Geschäfts durch die Stasi gestellt wurde. Im HO-Laden wurde mit “weißer Ware” gehandelt. Für Normalsterbliche in DDR Zeiten nicht zu haben. Diese Ware war knapp und sehr gefragt. Ein Posten für “gute” Geschäfte und nochmehr Kontakte.

 

 

DDR in Farbe. Die belebte Bahnhofstraße in Erfurt. Klar das es dort einen HO-Laden gab.

 

Das könnte ein Schlüssel zur Bereicherung des Stefan Lagler auf dem Erfurter Immobilienmarkt nach der Wende sein. Denn bekannt ist, dass HO-Laden-Boss Lagler seinen Ausbildungsförderer den späteren CDU-OB Manfred Ruge mit dieser Mangelware versorgte und er sich als Oberbürgermeister von Erfurt seinem persönlichen Freund – Stefan Lagler – aus VEB Optima-Zeiten und ggf. möglichen MfS-Freundschaften in tiefer Dankbarkeit für den Erhalt von Mangelware in schlechten Zeiten mit “fremden” Immobilien- Eigentum bediente. In den Wirrejahren nach der Wende wurden viele Alteigentümer und Erbberechtigte ein weiteres Mal enteignet. Die SED-Genossen nahmen sich die Immobilien einfach als Beute für ihren persönlichen Verlust entgangener Privilegien im Stasi-Unrechtsstaat. Die Justiz würde hier sagen – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge des Lebens und in totaler ergebener Freundschaft des Gebens und Nehmens und nach allen kriminalistischen Erkenntnissen auch in anderen Fällen ist das nachgewiesener Tatbestand. Ex- CDU-OB Manfred Ruge konnte die Grundbücher manipulieren – lassen.

 

Aber es kommt alles noch viel Schlimmer, Schmutziger, Gemeiner und mit totaler trickreicher Arglist. Und diese Nummer hier hat auch etwas mit der CSU und CDU zu tun. Und davom müsste auch Stefan Lagler und erst Recht der EX-OB Manfred Otto Ruge wissen. Also ziehen Sie sich mal warm an!

Wie gesagt:

Fakten*Fakten* Fakten*

05.02.2020

Ab dem 3.02.2020 bis zum 05.02.2020 10:30 Uhr 4.349 anklicks erreicht.

 

09.02.2020

Länder die diese Seite besucht haben – vom 07.-09.02.2020

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