Eine PR-Aktion sondergleichen: Viel Getöse – um wenig Putsch (!) Typisch BKA, GBA & BGH! Diese Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

Verwirrte Greise, die mit einem bevorstehenden Staatsstreich gewaltsam dieses Land in eine Art Monarchie umwandeln wollten und deshalb sofort außer Gefecht gesetzt werden mussten, ist als Geheim-Operation – PR „Putsch“ eine ganz offensichtliche gesteuerte Propaganda-Aktion des Bundeskriminalamtes, der Bundesanwaltschaft, des Bundesgerichtshofes, des Bundesjustizministerium und des Bundesinnenministeriums. Das Propagandaministerium des 1000-jährigen Reiches lässt grüßen! Das Nachrichtenmagazin  „Der Spiegel“ ist die Presse-Speerspitze als DAS NSDAP-Wochenblatt „Der Stürmer“, mit dem Untertitel „Deutsches Wochenblatt zum Kampfe um die Wahrheit“ (A.d.R. der eigenen Wahrheit).

Nur Total-Verblödete fallen auf diese Putsch-Nummer rein!

Zitat: “Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.” (Napoleon Bonaparte)”

Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

12.12.22: Die Bundesanwaltschaft sollte sich mal die belgische Staatsanwaltschaft zum Vorbild nehmen. Die EU- Korruptionsaffäre könnte einer der größten Korruptionsskandale der vergangenen Jahre werden. Das sind Substanzermittlungen. Die voraussichtlich Beteiligen sind nicht wegen ihrer Phantasien verhaftet worden.

Die inhaltliche Lenkung der Presse in diesem Putsch-Phantasie-Fall erinnert an das Reichsministerium für Volksaufklärung (Volksverdummung) und Propaganda.

Schon 14 Tagen vorher wussten die meisten Medien über die Razzia und Hausdurchsuchungen in der Reichsbürger – Gespinne – Überteibungsaktion Bescheid, berichtet die Berliner Zeitung kritisch. Sogar die angeblichen Täter waren mit Anschriften und Telefonnummern der Presse bereits Wochen vor der Verhaftung der angeblichen „Putschisten/innen“ bekannt.

Denn die ersten Artikel zur Razzia waren keine Meldungen, – wie die BZ schreibt – sondern bereits Hintergrundstücke, die bei Bild von acht und beim Spiegel von sechs Autoren – darunter die wichtigsten Investigativ-Reporter des Magazins – geschrieben wurden. Zudem waren auch alle großen TV-Stationen des Landes quasi live dabei. Und dokumentierten, wie viele der Gestalten (die meisten davon zuvor im Staatsdienst) in Handschellen und mit Maske aus ihren Häusern geführt wurden. Das „Mit Maske“ muss deshalb erwähnt werden, weil fast alle Reichsbürger auch Corona-Leugner sein sollen – nach dem Willen des Staates. Die Berliner Zeitung einer der wenigen deutschen Presseorgane die diese Putsch-Nummer sehr kritisch begleitete.

Niederkloppen zu allen Zeiten und immer wieder!

Um der ganzen Geschichte bei den von Inflationsangst und Gaspreisen etwas abgelenkten Bürgern noch ein bisschen Nachdruck zu verleihen, war die ganze Aktion für fast alle „der größte Anti-Terror-Einsatz in der Geschichte der BRD“. 3000 Polizisten, Aktionen in Deutschland, Österreich und Italien und 25 verhaftete Verschwörer. Donnerwetter, Demokratie gerettet, der „Deutsche Reichstag“ aber lebt weiter. Das Problem ist nur, eine echte staatszersetzende Gefahr ist von den Verschwörern um den Prinzen zu keinem Zeitpunkt ausgegangen, berichtet erstaunlich offen die Berliner Zeitung.

Das Geheimnis war allen bekannt und deshalb kein Geheimnis mehr!

Jetzt ist doch davon auszugehen, wenn fast alle Medien über die Razzia Bescheid wusste, dass diese Aktion bei den jetzt Verhafteten auch bekannt war. Übereinstimmend berichten kritische Medien, dass den angeblichen Staatsstreich-Verschwörern die Razzia vorher bekannt. Warum sind sie denn noch da – um dann von den Elitepolizisten mit großen Aufwand verhaftet zu werden? Das ist doch einfach LÄSCHERLICH(!)

Wenn Putsch, dann nur so: Der angebliche Putschversuch in der Türkei 2016

Ausschnitt eines Überwachungsvideos: putschende Soldaten auf der Bosporus-Brücke in Istanbul. Wie bestellt und nicht abgeholt. Ein Putsch des Staates, um der Vernichtung des Feindes wegen. Die Türkei wird sich die Augen reiben und nach Deutschland rufen: abgekupfert, reproduziert, kopiert.

Die Bundesanwaltschaft spricht von einer konkreten Gefahr für diesen schönen zupackenden Beamten- & Juristen-Staat, wenn es um die Rettung ihres Putsch-PR-Coups und deshalb vor allem um den Haftgrund geht. Ohne Haft kein Putsch-PR-Coup!

Fluchtgefahr kann nicht unterstellt werden, denn die Verhafteten waren 14 Tage vor ihrer Verhaftung informiert.

Denn Fluchtgefahr kann ja nicht mehr unterstellt werden, wenn die Razzia bundesweit 14 Tage vorher auch den Verhafteten bekannt war. Dann konstruiert man schnell eine “kriminelle Vereinigung” und erinnert direkt an die RAF die mordend durch Land zog und in der DDR bei den Genossen Unterschlupf fand.

 

Eine Rentnergang mit ihrem Prinzen, aus einer anderen Welt, dessen Gedankenwelt und Absichten schon seit mindestens 14 Jahren auf YouTube gut dokumentiert sind – schaffen diesen aussichtslosen Plan eines Staatsstreiches (Putsch) ohne Polizei, Militär oder Geheimdienst überhaupt nicht. Sonst wäre Putin sicher schon längst weg vom Fenster.

So berichtet das Berliner Blatt ihr Rechercheergebnis, das über den aktuell von der GSG9 in Calw festgenommenen Kameraden Andreas M.  Folgendes bekannt sei: „Der Mann war kein Kämpfer, sondern ein Stabsunteroffizier, der nur in der Logistik gearbeitet hat. Wenig schießen, viel SAP und Kaffeekochen.“ Der Mann habe wenig bis gar keine Verantwortung und Kontakt zu echten Kommandosoldaten gehabt. Sein Spezialgebiet sei Materialversand und Management für die Auslandseinsätze gewesen. „Bedrohung, eher gering bis nicht vorhanden“, so die Einschätzung des Soldaten. Harmlose Menschen, die etwas rumspinnen. Wie viele sitzen da in Behörden, Amtsstuben oder der Justiz und vernichten mit ihren Entscheidungen den Glauben an Gerechtigkeit und dem Grundgesetz? Nur das ist Staats-zersetzend – die Damen und Herren der bundesdeutschen Jagdgesellschaft in Karlsruhe!

 

Für die Legislative, die Exekutive, die Judikative und die Presse!

Vielleicht ist es die (kleine) Rache des Staates, weil der „Umsturz“ Prinz (so die Bildzeitung) Geld vom diesem Staat haben will, den er gleichzeitig wegzuputschen erträumt. Der kleine Zwist mit der Bundesregierung – so die BZ – wegen ein paar Immobilien und Kunstobjekte, damit ist der Prinz nämlich berühmt geworden. Es geht ihm wie Deutschlands berühmtestem Arbeitslosen Arno Dübel: Er möchte Geld vom Staat und einfach nur in Ruhe gelassen werden. Ob das rechtens ist, müssen jetzt in beiden Fällen Gerichte entscheiden.

Und die Entscheidung für den Prinzen ist jetzt schon gefallen – schuldig im Sinne des PR-Coups(!)  für den angeblichen Rechtsstaat, der über eine solche Aktion vermutlich ziemlich andere große Schweinereien zu verbergen hat. Und die Presse macht bei dieser – im Volksmund – VERARSCHE kräftig mit.

Manchmal sind die Antworten aber noch einfacher: Ein Rundumschlag gegen alle mutigen Kritiker, Aktivisten, Journalisten, den Mund zu halten und demnächst die Pressemitteilungen der Behörden verbreiten. Denn ab jetzt ist man ohne es zu wissen ein „Reichsbürger“, wenn man nicht pariert – der auf offener Straße verhaftet werden darf. Sind wir wieder so weit? Nein – es ist wieder so weit!

Die geteilten Staatsgewalten vereint in Eintracht zur Niedertracht!

Der Reichstag hieß auch in der Weimarer Republik Reichstag (siehe Reichstagsbrand). Er heißt wieder so seit der Wiedervereinigung. Ist das „Vergangenheitsbewältigung“? Hat ein Reichstag nicht auch seine “Reichsbürger”?

Aber das allerschlimmste: Die sich zu kontrollierenden Gewaltgeteilten haben sich vereint und selbst zum großen Putsch geblasen. Die Gewaltgeteilten haben in diesem Fall sämtliche rechtsstaatliche Grundsätze regelrecht zertrampelt. Viel Getöse, um sich als Retter für die Demokratie aufzuspielen, die sie seit Jahren subtil selbst vernichten. Diese gewaltgeteilten Heuchler und eigentlichen Demokratie- und Grundgesetz-Feinde!

Noch etwas: Die Ermittlungen sollen 9 Millionen Euro gekostet haben, wird berichtet.

Die Demokratie ist wehrhaft, so wehrhaft, dass sie sich von innen heraus selbst vernichtet, durch die Wehrhaften. Um eines billigen PR-Coups wegen!

Aktuelle Nachricht vom 09.12.22:

Angeblich, so wird jetzt berichtet, seien Todeslisten entdeckt worden. Focus berichtet dagegen, dass diese angeblichen Listen vor Einleitung des jetzigen Verfahrens gefunden worden sind.

Warum wird das jetzt gerade in den Medien als aktuelle Erkenntnis aufgebauscht? Weil sie sonst nichts haben?

Wie wichtig die Bundesanwaltschaft die Listen nimmt, zeigt eine Anfrage von der Tageszeitung „Taz“. Die auf der Liste stehenden bekannten TV-Moderatoren/innen wurden bis heute nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie überhaupt auf der Liste stehen sollen. Was ist das jetzt schon wieder für eine Nummer der aktuellen Volksverblödung?  

Dass sich das „Nachrichtenmagazin – DER Spiegel –“ für diese PR-Putsch-Aktion des Staates als die Speerspitze der „Lügenpresse“ hergibt, wird sicher für dieses Presse-Staatsorgan noch Folgen haben. Dieses Blatt hat mit dieser Verarschungsaktion ausgedient.

Wetten – später behaupten sie – „von der Unschuldsvermutung haben wir nichts gewusst! Die StPO kennen wir auch nicht“!

 

“Sie sollen versucht zu haben“ behauptet die Generalbundesanwaltschaft (GBA) – Karlsruhe. Das ist ähnlich wie der Satz: Hätte, hätte Fahrradkette.

 

Man kann von den Verhafteten halten, was man will, der Staat hat sie mit dem Lei(D)medien-gepresse – offensichtlich ein Geschäft auf Gegenseitigkeit – und mit dieser PR-Putsch-Bedrohungs-Erfindungs-Lage jetzt schon zu Märtyrern/innen gemacht. Er hat dieser Gruppe mit ihren verquasten Gedanken (die darf man doch wohl noch haben) einen enormen Mitgliederschub zu Weihnachten 2022 beschert. Der Putsch-Erfindungs-Staat als Christkind für die „neue“ Generation von vermuteten Putschisten/innen(!) Sie werden sich als die Stauffenbergs der Neuzeit feiern lassen, ohne dass eine Bombe detonierte, aber genug Splitter hinterließ, dass das Grundgesetz sich selbst weggesprengt hat – durch diejenigen, die vorgeben, es „schützen zu wollen“.

Diese verlogenen Gestalten in den Ämtern haben aber auch deutlich gemacht, dass prinzipiell Andersdenkende/innen, Kritiker/innen, Aktivisten/innen, kritische frei Journalisten/innen und Blogger/innen nichts mehr zu lachen haben in diesem Land. Ganz schnell ist man heute zum Reichsbürger erfunden und weggeknastet.

Alles wird subtil zur Denk-Einheitssuppe erzwungen, im Einheitsbreigeschreibsel der Staats-Presse im Propagandaministeriums. Demnächst gibt es dann nur noch eine Zeitung: ein neues/altes „Neues Deutschland“ und das Staatsfernsehen „Aktuelle Kamera“ mit der Unterabteilung – „Der schwarze Kanal“.

Wer nicht mitmacht, kommt dann nach China in den Null-Covid-Politik-Knast. Aber Vorsicht, da gibt es auch schon Widerstand gegen die Herrschenden. Reichsbürger kennt man dort allerdings nicht. Und noch soll es zu keinem Versuch des Prinzen gekommen sein, Kontakt mit Präsident  Xi Jinping aufnehmen zu wollen, – wie, – man muss sich das ernsthaft mal vorstellen, – ein KontaktVERSUCH mit Russland unterstellt worden ist. Ein Kontaktversuch mit Russland zur Begründung eines Putsch – Versuches in Deutschland. Die Putsch-Erfindungs-Behörden haben doch ihren eigenen Sprung in der Schüssel noch nicht mitgekriegt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat jetzt öffentlich gesagt, er telefoniert weiter mit Putin – schon deshalb müsste er als Reichsbürger doch verhaftet werden. Denn das ist ein Geständnis und kein Versuch. Armes Deutschland – wo soll das alles noch hinführen(!)

Kritische Stimmen nicht nur auf dieser Website!

Riesen-Razzia oder Riesen-Zirkus? 3000 Polizisten nahmen die Reichsbürger-Szene bei einer großangelegten Aktion 25 Verdächtige aus der Reichsbürger-Szene fest. Die Operation hatte intern den Namen „Schatten“, wurde von der Regierung als großer Schlag gegen einen geplanten Putsch gefeiert. Nur: Wie gefährlich ist dieses Netzwerk wirklich? Pleiteticker.de stellt die kritischsten Stimmen zu der Razzia zusammen:

Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) sagte der „Welt“, er habe keine Erkenntnisse über das Gefahrenpotential der Gruppe. Aber: „Mein subjektiver Eindruck ist, dass diese eher skurrile Spinner-Truppe keine reale Bedrohung für Staat und Gesellschaft darstellt.“ Und weiter: „Dass sich in Deutschland eine Putschisten-Gruppe bildet, die auf einen Staatsstreich hinarbeitet, ist ein neues Kriminalitätsphänomen, sollte aber nicht überbewertet werden.“

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Uwe Tellkamp, Autor des großen Romans „Der Turm“, stellt die Ernsthaftigkeit der Umsturzpläne in Frage. „Woher wissen Sie, dass das so ist?“, fragte der Schriftsteller bei einer Lesung in Berlin. „Sofort sind alle sich einig: Das kann nur finster sein. Der Abgrund des Terrors. Und alle Härte des Rechtsstaats“, so Tellkamp über die Festgenommenen. Laut RND zog der Schriftsteller eine Parallele zu Gruppen wie Fridays for Future, „die öffentlich die Abschaffung des Staatssystems fordern“. Diese Gruppen werden aber medial noch hofiert, bekommen Sprechzeit in Talkshows: „Und das ist eine Wahrnehmung, die viele Menschen teilen, wo sie sich fragen: Gibt es hier zweierlei Maß im Rechtsstaat?“

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„Haben Deutschlands Sicherheitsbehörden wirklich die große Reichsbürger-Verschwörung vereitelt, oder haben sie womöglich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?“, fragt Marc Felix Serrao, Chefredakteur der NZZ in Deutschland.

Seine Kollegin Susanne Gaschke kritisiert die großangelegte mediale Begleitung des Einsatzes: „Weil sie entweder ein unkalkulierbares Risiko für das Gelingen der ganzen Aktion hätte bedeuten können. Oder aber weil sie anzeigt, dass die Sache doch noch nicht so brandgefährlich war.“ Ihr Text steht unter der Überschrift „Der Putsch, der nie passiert wäre“. Gaschke schreibt weiter: „Ein Umsturz oder Bürgerkrieg steht in Deutschland wahrlich nicht bevor. Die Wahnvorstellungen einiger sektiererischer Ewiggestriger sind für die überwältigende Mehrheit der Deutschen in keiner Weise nachvollziehbar.“

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Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer twitterte: „Das ist sicherlich das erste Antiterrorverfahren, bei dem man jeder Redaktion in Deutschland, die eine Kamera tragen kann, die Liste der Beschuldigten hat zukommen lassen, damit sie rechtzeitig vor Ort ist, um, ganz konspirativ, die Festnahme zu dokumentieren.“

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Die Berliner Zeitung titelt: „Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war“. Die Razzia „gegen den Prinzen und seine Rentner-Revolte soll der ,größte Anti-Terror-Einsatz in der BRD-Geschichte‘ gewesen sein. Dabei wurden nur 25 vergreiste Verwirrte festgenommen“, schreibt Jesko zu Dohna. Der stellvertretende Chefredakteur weiter: „Normalerweise, wenn etwas sehr Gefährliches passiert in diesem Land, arbeiteten Behörden besonders diskret. Da treten schwarz gekleidete Polizisten nachts die Tür ein und holen Verbrecher aus dem Bett. Warum? Damit sich die Brüder weder absetzen, Beweismittel verschwinden lassen noch größeres Unheil anrichten können. Das ist nur logisch.“

In diesem Fall sei es aber so gewesen, dass die ersten Artikel zur Razzia keine Meldungen, sondern Hintergrundstücke waren. „Die ganze Aktion wirkt nicht wie die Vereitelung eines bevorstehenden Staatsstreichs, der die Bundesrepublik in ihren Grundfesten hätte erschüttern können, sondern wie ein gut orchestrierter PR-Stunt des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden.“ Es sei „viel Getöse um wenig Putsch“.

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Anna Schneider, Chefreporterin Freiheit bei der „Welt“, twittert: „Eine Truppe verstrahlter ,Reichsbürger‘-Rentner wurde Hops genommen, und gut so. Bei Lichte betrachtet allerdings schon eine äußerst eigenartige Hysterie und In-Szene-Setzung dieses Spektakels – wenn die Demokratie so bedroht wäre, wie viele ständig predigen, wäre sie längst tot.“

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Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war, fragt headtopics.com.

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Lesen Sie auch: Ein Staatsanwalt dreht durch. Ein Ptuschversuch auf das Grundgesetz?

Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz

Lesen Sie hier: Wie der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft unschuldige Menschen jagt. Thomas Alexander Meuter berichtet über unglaubliche Jagdszenen durch die kranke Jagdgesellschaft in Karlsruhe

 

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Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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