Beklagte Claudia May (SED- und Immobilien-Kriminalitäts-Opfer)
wegen grundbuchwirksam beurkundeter RECHTE.
Ein bemerkenswerter Prozess; Denn die Klägerin Fehrs verlangt von der Beklagten May die Löschung ihrer Grundbuchrechte als Erbin für das Grundstück – Am Stadtpark 34 * 99096 Erfurt.
Auf der anderen Seite hat kürzlich der Oberbürgermeister von Erfurt Andreas Bauswein behauptet, Claudia May hätte keine Rechte an der besagten Immobilie und solle doch mal zum Artz gehen. Und das in der Gedenkstätte des ehemaligen Stasi-Knastes wo bereits der Vater der Geschwister May durch die Stasi gefoltert worden war.
Deshalb hatte May den SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein auf Unterlassung verklagt.
Hier ein Bild aus dem Film zu diesen Prozess.
Zur Unterlassungssache gibt es den Film – Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May von Reporter Heinz Faßbender mit weiteren Hintergründen.
Wenn jetzt die Ehefrau – hier die Klägerin – des durch den “Rechts”-Staat gedeckten Immobilen-Räubers Stefan Lagler (gehört zur Stasiseilschaft in Erfurt, die immer noch ihr Unwesen treibt) die Löschung der Grundbuchrechte von Claudia May gerichtlich verlangt, dann ist die Verwirrung in Erfurt um so größer, weil ja der SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein dem anerkannten SED-Opfer Claudia May eben diese Rechte an ihrer Immobilie hochoffiziell im ehemaligen Stasi-Knast abgesprochen hatte.
Das Landgericht Erfurt hat heute am 24.01.2020 dem Herrn SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein untersagt, weiter einen Arztbesuch für das anerkannte SED- und im sogenannten Rechtsstaat auch zum Behörden- und Justiz-gemobbten Immobilien-Kriminalitäts-Opfer Claudia May nochmals zu empfehlen oder anzuraten.
Leserbrief an die Thüringer Landeszeitung von Frank Ruddigkeit von der Unterstützergruppe Claudia May
Frank Ruddigkeit /Erfurt aus der Unterstützergruppe Claudia May kritisiert allerdings in einem Leserbrief den Kurzartikel der Thüringer Landeszeitung vom 25.01.2020. Er schreibt, dass es um zwei Aussagen ging, die der Erfurter OB-Andreas Bausewein nicht mehr äußern darf. Der wesentlich brisantere Teil betrifft die Immobilie „Am Stadtpark 34“ in Erfurt. Demnach darf OB – Bausewein auch nicht mehr behaupten, dass SED-Opfer Claudia May habe keine Rechte an ihrer Immobilie. Wenn Claudia May wirklich keine Rechte an ihrer Erbschaft habe, wäre so eine Äußerung auch zulässig, weil dies dann nur eine Feststellung wäre und keine Persönlichkeitsrechte berühren würde. Folglich hat OB – Andreas Bausewein öffentlich bei einer Gedenkstunde in der Stasi-Knast-Gedenkstätte zu Erfurt unwahre Tatsachen behauptet. Die Empfehlung, zum Arzt zu gehen, verletzt darüber hinaus zusätzlich Persönlichkeitsrechte der Kämpferin Claudia May. So hat Frank Ruddigkeit den Urteilstenor verstanden und der Thüringer Landeszeitung unfassend mitgeteilt.
Dieser Prozess am 30.01.2020 im Landgericht Erfurt das May jetzt doch ihre Grundstücksrechte löschen lassen soll, obwohl diese Rechte seit 30 Jahren durch diesen sogenannten “Rechtsstaat”abgesprochen werden, wird wegen all dieser Widersprüche unter Mitwirkung der Justiz, der Politik, den Behörden und anderen Nutznießern hochinteressant – wenn nicht sogar hochexplosivwerden. Da kann man mal gespannt sein. Denn Betrüger, Lügner, Dummschwätzer und Hetzer werden, auch wenn es manchmal etwas dauert, immer entlarvt. Die Wahrheit ist das Kind der Zeit, nicht der Autorität oder der Lügner und die Wahrheit unterliegt auch keinem Verfallsdatum. Deshalb heißt es nicht nur am 30.01.2020 in Erfurt – auf – auf – zur Wahrheitsfindung und im tiefen Ex-Richter Frank Fahsel-Ekel vor eigener egoistischer interessengeleiteter Wahrheitserfindungen. Das TV-Journalistenbüro mit Reporter Heinz Faßbender ist vor Ort. In kritischer Distanz aber hoher Solidarität für die tatsächlichen Justiz- und Behörden-Opfer im Lande.
Behörden in Thüringen machen was sie wollen – und brechen ihre eigenen Gesetze!
Die ach so rechtsstaatlich, agierenden Behörden, glauben, ihren rechtswidrigen Vernichtungsfeldzug deshalb durchschießen zu können, weil sie der irrigen Meinung sind, sie würden einen „Reichsbürger“ bekämpfen. Dann aber bitte nur mit rechtsstaatlichen Maßnahmen.
Denn so – wie in den Berichten beweiskräftig dokumentiert, heiligt eine willkürliche Aktionen nicht die angewendeten Mittel.
Ein „Rechtsstaat“ muss da Rechtsstaat bleiben.
Nur mit solchen Methoden – siehe Artikel – schafft man erst „die Reichsbürger“.
Aber selbst das Straßenverkehrsamt Erfurt hatte in einer ersten Stellungnahme an ihr Rechtsamt mitgeteilt, das man “die MPU nicht anordnen “- und auch “die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann”, weil „keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Herr Heerlein im Straßenverkehr auffällig geworden ist und damit keine Ungeeignetheit begründet werden könnte“. Auch die Schriftstücke zum Beweis seiner angeblichen „Untauglichkeit“ – von der Staatsanwaltschaft Erfurt vorgelegt – würden doch nur zeigen, dass er sich für eine Person als Beistand eingesetzt habe.
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Ist es im Thüringen eine Sittenwidrigkeit einer Person zu helfen, die eine Untauglichkeit der Fahreigenschaft begründet?
Dann dürften hochbezahlte Rechtsanwälte ja alle keinen PKW mehr fahren – oder setzen sie sich etwa nicht für “ihre” Mandanten ein?
Wir wollen hier mal festhalten:
Jeder der sich für seine Mitmenschen einsetzt – die Politik ruf doch immer dazu auf – ist besonders in diesem Obrigkeit-Juristen- und Beamtenstaat eine „persona non grata“. Sie werden subtil verfolgt und gejagt, mit Beleidigungsklagen und/oder Strafbefehlen und anderen Verfolgungen überzogen. Bei dem hier Gejagten ging das so weit, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde – Straftatbestand ein „?“ – ja Sie lesen richtig, ein Fragezeichen.
Und dann – Ab in den Knast!
Wie schnell wird man da mal zum „Reichsbürger, Nazi, Querulanten oder psychisch Kranken „ erfunden, um mit allen Machtmitteln der gewaltgeteilten Wiedervereinigung den Störenfried der bekannten und immer noch gelebten deutschen „Endlösung“, dem Knast, der geschlossene Psychiatrie (bekannter Fall – Gustl Mollath) oder der intensiven Einzeltherapie, etwa durch eine Staatsanwaltschaft oder einem Rechtsamt zuzuführen. In der damaligen Verwaltungsakte findet man den wahrlich entlarvenden Hinweis dieser “geheimen” Endlösungstruppe: „Der Betroffene müsse erst Mal weg, damit wieder Ruhe bei der Justiz einkehrt“.
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Ja – es herrscht dann Ruhe im Lande der “Demokratie” und des “Rechtsstaates”! Alle sind im Knast oder der geschlossene Psychiatrie! Und die anderen haben Angst!
Na dann – weißte Bescheid! Das ist der “Rechtsstaat” zur Entrechtung.
Und bei den hier dokumentierten Obrigkeits – „Staats“- Stasi- Gestapo- Methoden, bekannt eben aus dem “Deutschen Reich” – verfeinert durch “deutsche” Nazi-Beamten und den “schrecklichen” Juristen im “Dritten Reich” – fragt jeder sich sowieso, wer hier die „wahren und wahrhaftigen “ Reichsbürger im Lande sind?
Und hier eine kurze Analyse des Zustandes in diesem Lande von Frank Poschau
Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise – wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.
Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro
Bemerkung der Redaktion:
Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage, “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.
Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow : ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” – und die nächste Reaktion: Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.
Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!
Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen- und freiheitlichen Rechtsstaates” um!
Und später dann von nix gewusst gehabt?
Oder was?
Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!
Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag) sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:
Und da heißt es im Original-Abriss:
Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.
Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-
funktionierenden “Rechtstaates”?
Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!
Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!
Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de> An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de> Betreff: AW: 2. Presseanfrage
Sehr geehrter Herr Faßbender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher
Die Rückfrage:
Werter Herr,
Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.
An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.
Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.
Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Deshalb die Frage:
Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.
Frage:
Nach welchem Recht – Bitte?
Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?
Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?
Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:
Erinnerung >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<
Präambel
In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
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Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!
Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.
Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.
Guten Tag, die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,
Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.
Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.
Die Gechichte :
Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!
Kurzerklärung:
Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.
In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:
Guten Tag Herr Immen,
Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.
Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
Ist das die Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<
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Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: Presseanfrage
Sehr geehrter Herr Faßbender,
im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:
Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.
Nur eines kann ich hier feststellen
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Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.
Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene, begangene Unrecht zu heilen.
Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.
Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!
Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.
Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgericht Weimar wegen eines Drehverbots in einer öffentlichen Verhandlung der Justizzahlkasse Thüringen “Gebühren” bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!
Kurzerklärung:
Faßbender wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.
Sie glauben es nicht?
Und das hier? Originalbelege anbei!
Zum ausführlichen Bericht:
Der Einspruch jetzt als ein öffentlicher Kommentarbericht:
Erst die Formalitäten:
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zum Kassenzeichen 663160484103 wird daran erinnert, die Aufrechterhaltung des Kostenfestsetzungsbeschlusses endlich fallen zu lassen.Es wird gefordert, den Kostenfestsetzungsbeschluss und alle anderen entstandenen Nebenkosten, sogenannte Mahnkosten, auf 00,00 EUR festzusetzen.
Der Sachverhalt:
Der durch die „Kosten“ Geschädigte, war in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, bezüglich Prozessbeobachtung zur Frage eines merkwürdigen Fahrerlaubnisentzuges durch die Stadt Erfurt, als
TV-Journalist akkreditiert.
Im Verlassen darauf, dass er dort nach üblichen Presserecht des Landes Thüringen, in Verbindung mit den Vorgaben des Grundgesetzgerichtes (irrtümlich auch Verfassungsgericht genannt) , Aufnahmen für eine Berichterstattung würde realisieren können, fuhr er mehr als 400 Km vom Dienstsitz „TV-Journalistenbüro Köln“ zum Verwaltungsgericht Weimar .
Dort angekommen wurden ihm Drehaufnahmen verwehrt mit der Begründung, “er habe Persönlichkeitsrechte einer Mitarbeiterin verletzt”, (siehe Abriss) indem er von dieser in der dortigen Geschäftsstelle Fotos gemacht habe und diese dann ins Internet gestellt habe.
Auf den Einspruch gegenüber der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes, dass der TV-Journalist – zu seinem Bedauern – noch nie in Weimar war – und insoweit auch keine Aufnahmen hätte machen konnte, blieb die Mitarbeiterin (eine „Richterin“) der Pressestelle stur Pressefeindlich und abweisend für die Wahrheitsfindung.
Die gesamte Umgebung des Verwaltungsgerichtes war mit „Staatsschutz“ (ähnlich auffallend wie früher die Stasi) und sonstiger „Polizei“ und „Kripos“ gesichert. Dem Journalisten Heinz Faßbender wurde gedroht, wenn er sich nicht an das Drehverbot halten würde, habe er mit Zwangsmaßnahmen und vorläufiger Festnahme zu rechnen.
In eigener Sache entschieden und Gerichtsgebühr verlangt. Das darf nicht wahr sein!
Deshalb legte der Journalist, der für das TV-Journalistenbüro tätig war, sofort beim dortigen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Er bezeichnete die Beschwerde gegen das durch das VG-Weimar sebst herbeigeführte Verfahren als somit gezwungener Antragsteller „TV-Journallistenbüro, Heinz Faßbender gegen die Pressestelle des VG- Weimar“ mit o. g. Begründung ein. Das selbst herbeigeführte Verfahren durch das Verwaltungsgericht sollte auch als Eilantrag wegen eines diskriminierenden und verleumderischen ´Verwaltungsakt der Pressestelle des VG – Weimar” und wegen “Verletzung des Presserechtes” und “des Öffentlichkeitsgebotes ” des VG-Weimar behandelt werden. Nichts davon wird später durch die Antragsgegner die in eigener Sache dann selbst entscheiden – übernommen. Ihren eigenen Verwaltungsakt gegen das Öffentlichkeitsgebot – beschliessen sie dann, jetzt in Funktion als ein “unabhängiges Gericht” – für “Rechtens”.
Eilantrag ohne Folgen
Trotz dieses Eilantrages begann das für den Journalisten interessante Verfahren gegen den Schutzsuchenden in seiner Rechtsschutzsache – ohne eine „Entscheidung“ in der Eilsache des Journalisten abzuwarten. Drehaufnahmen waren deshalb auch schon wegen dieses Regieablaufes (erinnert an DDR- Zersetzungsauftrag gegen die kritische Presse) ausgehöhlt worden.
In eigner Vertuschungs-Sache ihrem Unrecht zum Recht (verjuristitiert) verholfen !
Das VG Weimar entschied dann in eigener Sache, dass es beim Verwaltungsakt der Pressestelle bleibt – jetzt mit der hanebüchenen Begründung, der Journalist würde ja für Medien arbeiten, die ebenfalls das Persönlichkeitsrecht nicht einhalten würde. Auf die zerlegte Erstbegründung zum Drehverbot durch den Journalisten – geht Vizepräsident Thomas Lenhart, der ebenfalls schon in der willkürlichen Entzugssache tangiert war, nicht weiter ein. Alles nach Stasi-Lehrbuch – Abt. Zersetzung. Ungefragt wird jetzt das Verfahren umgemünzt / unbenannt – als das persönliche Verwaltungsstreitverfahren des Heinz Faßbender ( ./. ) gegen den „Freistaat“ Thüringen, vertreten durch die Präsidentin des VG Weimar. Später dann nur noch Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen. Aber was hat der Freistaat Thüringen denn mit dem gewaltgeteilten Gericht und mit deren VG- Pressestelle zu tun?
Es ist dann auch kein Presseverfahren, wie vom Beschwerdeführer so benannt/bezeichnet worden. Die Anordnungssache eines Drehverbotes des VG Weimar – also das Drehverbotsverfahren – wird kurzerhand unter die Kategorie als „Sonstiges“ abgetan und eingeaktet.
Das ist schon ein sehr dreistes Stück – eine eigene Sache des VG Weimar wegen elementarer Verletzung des Presserechtes und des Öffentlichkeitsgebotes und dies unter ehrverletzenden, sowie falschen Behauptungen und wissentlichen Verleumdungen, ja, sogar nach Richtigstellung durch den verfolgten Journalisten dann über einen „neuen“ weiteren herbeiformulierten Grund – ohne einen tatsächlichen Beweis – das gewichtige Presserecht und das Öffentlichkeitsgebot so zu konterkarieren.
Mehr noch: Die Dreistigkeit nimmt kein Ende.
Für das selbst provozierte bzw. produzierte Verfahren, werden die Kosten dem antragsstellenden Journalist „auferlegt“. Streitwert 2.500,00 € . Das sind zu zahlende Verfahrenskosten von ca. 324,00 €.
Warum aber diese Zersetzungsmanipulation nach altem Stasi-Gusto?
Das Verwaltungsgericht hatte natürlich einen triftigen Grund das Öffentlichkeitsgebot durch eine derartige Intrige zu torpedieren. Denn dieses Gericht war durch den Journalisten darüber informiert worden, dass das Rechtsamt der Stadt Erfurt unter Missachtung aller Gesetze und auf Zuruf einer Staatsanwältin in willkürlicher Art und Weise den Fahrerlaubnisentzug gegen den angeblichen Querulanten Mike Herrlein, der auch gerne mal – das geht heute wieder ganz schnell – zum Reichsbürger im Bedarfsfall durch die Behörden ernannt wurde, durchgetreten hat und später die Straßenverkehrsbehörde aufforderte die „Verwaltungsakte zu säubern“ – nach dem Motto „Geheimhaltungsbedürftig“ .
So sollten Blatt 2-3 345,357 und weitere Schreiben entfernt und mit Leerseiten und dem Hinweis „Geheimhaltungsbedürftig“ ersetzt werden. Bei einem dieser Schreiben handelt es sich offensichtlich um ein/das staatsanwaltschaftliches Anschreiben mit der persönlich gehaltenen Aufforderung der Frau Staatsanwältin, dem Betroffenen doch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (Immerhin sind das alle Fahrerlaubnisklassen und für das VG Weimar deshalb immer wieder Grund – den Streitwert auf über 12.000,- € festzusetzen. – Nur “Gerichts” -Kosten pro “Verhandlung” ca. 800,- € ) Der Betroffene ist LKW–Fahrer und kann seit Willkür-Entzug seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Das Rechtsamt Erfurt legt Gesetze so aus, wie es gerade gebraucht wird, und die Justiz spielt gnadenlos mit.
Auch das Erwiderungsschreiben der Straßenverkehrsbehörde, dass dies nicht zu machen sei, weil überhaupt keine Punkte-Eintragungen oder gar Verkehrsvergehen vorliegen würden, wurde dennoch durch das „Rechtsamt“ Erfurt der Justiziarin Trümpler dahingehend „Rechtens“ – interpretiert, dass dies doch vollkommen egal sei. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und die Akten sollten auf ihr Geheiß willkürfrei gesäubert werden. Stasi-Lehrbuch: Säuberungs-Attacken.
Eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum eine persönliche “Mitteilung“ ohne strafrechtliche Relevanz und/oder Bezug zu Straßenverkehrsvergehen, auf dem Briefbogen der “Staatsanwaltschaft Meiningen“, mit dem persönlich gehaltenen Wunsche die Persönlichkeitsrechte eines Verfolgten durch Fahrerlaubnisentzug auf erhebliche und bösartige Art und Weise zu verletzen blieb bis heute aus. Stasi-Lehrbuch : Omerta – (Schweigen)
Der Willkürakt ist ab sofort “Geheimhaltungsbedürftig” ……so geht das….wieder….immer noch!
Dabei hätten jene Fragen interessiert:
warum aus einer Verwaltungsakte Seiten durch Leerseiten ersetzt werden sollen oder
gegenüber dem Verfolgten geheim gehalten werden?
das Rechtsamt eine andere Behörde anstiftet, Rechtsbruch und Willkür zu begehen?
dieser kriminelle Akt unter dem “Schutz besonderer öffentlicher Belange“ stehen soll und somit auch der Öffentlichkeit dieser Rechtsmissbrauch verborgen bleiben soll?
beim Gang vor einem Verwaltungsgericht durch vorherige Säuberung der Akte sogar eine Prozessbetrug hingenommen wird.
Heerlein ist offensichtlich für einige Leutchen im „schönen“ rot-roten-begrünten Thüringen, wo der Justizminister (grün) mal gerne die Schulministerin für eine Versetzung des Sohnemanns in die elfte Klasse bezirzt, ohne dass er eine „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) abgelegt hatte, politisch missliebig aktiv. Jedenfalls hat er nicht die karrierefördernden Parteibücher oder ist in Bünden, Burschenschaften oder wie auch immer gearteten „Gesellschaftlich anerkannten Vereinigungen“ mit fetten Pfründen eingebunden. Fest steht nur – so der Journalist in einer Presseanfrage an alle Beteiligen – also auch dem Gericht in Kopie mitgeteit.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Punkt und nochmal Punkt!
Offensichtlich war diese Presseanfrage , die dem Rechtsamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Pressestelle der Stadt Erfurt – und – zur Kenntnisnahme über den aktuellen Recherchestand dem Verwaltungsgericht übermittelt wurde – vermutlich zuviel an der wahrhaftigen Wahrheitsfindung eines absoluten Willküraktes in gemeinsamer Täterschaft (juristisch: Kriminelle Vereinigung).
Und so geht das schon seit Jahren. 4 Verfahren – sämtlich “so rechtsstaatlich und unabhängig” durchgepeitscht!
Besser kann es kein anderer Unrechtsstaat hinbekommen. Hoch lebe die DDR- mit der neuen westdeutschen Filbinger-Juristen-Generation (“die schrecklichen Juristen”) – Dreimal: sie lebe hoch – hoch – hoch!
Ach so: Deshalb das Drehverbot – oder was?
Deshalb offensichtlich dann auch das Drehverbot ; Es sollte geheim bleiben – > das eine Zersetzung mit einem bösartigem Existenzvernichtungswillen, im gemeinsamen Miteinander der „Staatsgewalten“ und immer noch im DDR-Stasi -Gusto des realexistierenden-sozialistischen Thüringen funktioniert, und der angeblichen ach so rechtsstaatlichen Gewaltenteilung einer willkürlichen Staatsmachtaktion in gemeinsamer „Vernichtungs- Vereinigung“ gewichen sind.
Der Journalist legt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde ein.
Von dort die Mitteilung, dass Eilverfahren sei abgeschlossen – es sei angeraten die Beschwerde zurückzuziehen. Hätte das Verwaltungsgericht Weimar nicht sofort – > in ihrer eigenen Sache < – den Eilantrag des Journalisten auf Aufhebung des Drehverbotes dem OVG – die im gleichen Haus wie das VG – Weimar firmieren – vorlegen müssen? Die Beschwerde wird dann – wg. Erfolglosigkeit zurückgezogen – immerhin wird auf Antrag der Streitwert von 2500,- € auf 600,- € reduziert.
Denn diese Summe ist dem Journalisten an Schaden durch Reisekosten und anderer Ausfälle entstanden.
Das Verwaltungsgericht Weimar hätte auch durch eine Faxmitteilung die angemeldete Akkreditierung aussetzen können. Die lange an- und Rückreise wäre jedenfalls erspart geblieben.
Dennoch: Die „Gerichtskostenrechnung“ kommt auf den reduzierten Streitwert prompt. VG – Weimar – „Kosten“ belaufen sich auf 79,50 €. Für das OVG – „Kosten“ 53,00 € (nur die Rücknahme).
Aktuell erhöht um 10,00 € Mahngebühr und „Betreibungskosten“ 24,50 €, summa summarum 167,00 €.
Und das – > für ein Verfahren, das der Antragsgegner selbst herbeigeführt und selbstherlich als Beklagter entschieden hat, – und – dann auch noch eigenhändig von einem Presserechtsverfahren – in ein „Sonstiges“ – Allerleiverfahren eingetütet und erschwindelte – zur Ablage in einen tiefen Keller im Gerichtspalast – jetzt dann nur noch mit der Bezeichnung Heinz Faßbender ./. Freistadt Thüringen – obwohl es ein Verfahren des TV – Journalistenbüro Heinz Faßbender ./. Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbotes ist.
Nur weil der Journalist nicht willig ist für diese vom Gericht selbstproduzierte Behinderung der Presse auch noch „Gebühren“ zu zahlen – wird jetzt sogar mit Durchsuchungsandrohung in Redaktionräume gedroht (Einbrecherkosten von 150,00 € sollen dabei entstehen ) – oder die Abgabe der Vermögensauskunft wird zwangsweise mit Polizeigewalt – wie üblich – durchgesetzt. Hoch lebe das Land der Pressefreiheit!
Man kann jetzt nur noch sagen: Mit was für Staatswahnsinnigen haben wir es hier zu tun? Es ist eine Justiz des Schreckens!
Selbstverständlich wurde der Antrag auf Aufhebung dieses Zurufbescheid der Staatsanwältin die Fahrerlaubnis zu entziehen durch das VG Weimar verworfen. Es wurden Bedenken des geistigen Zustandes des Antragstellers in Felde geführt und die Nichtbeibringung eines ärztlichen Attestes, das dann später ein „Gutachten“ des TÜV oder anderer teurer Unternehmen sein musste. Da nutzte es dann auch nicht, dass zum Beispiel ein Betreuungsgericht gerade diese geistige Retardierung – wegen eines beantragten Betreuers – auch durch das Rechtsamt der Stadt Erfurt – ein halbes Jahr vor dem Zuruf der Staatsanwältin zurückgewiesen hatte.
Der Journalist weigert sich unter solchen Voraussetzungen und machtmissbräuchlicher Willküraktionen irgendwelche Verfahrenskosten zu übernehmen. Vielmehr müssen ihm seine Kosten ersetzt werden.
Denn ein „Sonstiges“ eines – Heinz Faßbender ./. Freistaat Thüringen ist vollkommen unbekannt. Dieses Verfahren hat es nicht gegeben. Ergo auch kein Geld – für diesen Irrsinn dieser Oberschlauen “schrecklichen Juristen” mit Muff von tausend Jahren unter ihren Talaren. Punkt.
Und jetzt Herr Bodo Ramolow ?
Als Verfolgter der Sachsen-Justiz – ja Sie – nee ganz ehrlich – Sie – übernehmen Sie das jetzt mal !
Sorgen Sie jetzt unmissverständlich für einen Rechtsstaat in Thüringen und in ganz Deutschland!
Es bleibt nur eines: Der Mann bekommt sofort die Fahrerlaubnis mit einer Entschädigung (er ist LKW – Fahrer) zurück.
Dem Journalisten werden seine Kosten erstattet. Die Verantwortlichen dieses Staatsmachtmissbrauches müssen allesamt zur Verantwortung gezogen.
Punkt – Punkt und noch einmal Punkt – Herr Bodo Ramolow!