Eine PR-Aktion sondergleichen: Viel Getöse – um wenig Putsch (!) Typisch BKA, GBA & BGH! Diese Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

Verwirrte Greise, die mit einem bevorstehenden Staatsstreich gewaltsam dieses Land in eine Art Monarchie umwandeln wollten und deshalb sofort außer Gefecht gesetzt werden mussten, ist als Geheim-Operation – PR „Putsch“ eine ganz offensichtliche gesteuerte Propaganda-Aktion des Bundeskriminalamtes, der Bundesanwaltschaft, des Bundesgerichtshofes, des Bundesjustizministerium und des Bundesinnenministeriums. Das Propagandaministerium des 1000-jährigen Reiches lässt grüßen! Das Nachrichtenmagazin  „Der Spiegel“ ist die Presse-Speerspitze als DAS NSDAP-Wochenblatt „Der Stürmer“, mit dem Untertitel „Deutsches Wochenblatt zum Kampfe um die Wahrheit“ (A.d.R. der eigenen Wahrheit).

Nur Total-Verblödete fallen auf diese Putsch-Nummer rein!

Zitat: “Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.” (Napoleon Bonaparte)”

Dilettanten verputschen den PR-Phantasie-Putsch!

12.12.22: Die Bundesanwaltschaft sollte sich mal die belgische Staatsanwaltschaft zum Vorbild nehmen. Die EU- Korruptionsaffäre könnte einer der größten Korruptionsskandale der vergangenen Jahre werden. Das sind Substanzermittlungen. Die voraussichtlich Beteiligen sind nicht wegen ihrer Phantasien verhaftet worden.

Die inhaltliche Lenkung der Presse in diesem Putsch-Phantasie-Fall erinnert an das Reichsministerium für Volksaufklärung (Volksverdummung) und Propaganda.

Schon 14 Tagen vorher wussten die meisten Medien über die Razzia und Hausdurchsuchungen in der Reichsbürger – Gespinne – Überteibungsaktion Bescheid, berichtet die Berliner Zeitung kritisch. Sogar die angeblichen Täter waren mit Anschriften und Telefonnummern der Presse bereits Wochen vor der Verhaftung der angeblichen „Putschisten/innen“ bekannt.

Denn die ersten Artikel zur Razzia waren keine Meldungen, – wie die BZ schreibt – sondern bereits Hintergrundstücke, die bei Bild von acht und beim Spiegel von sechs Autoren – darunter die wichtigsten Investigativ-Reporter des Magazins – geschrieben wurden. Zudem waren auch alle großen TV-Stationen des Landes quasi live dabei. Und dokumentierten, wie viele der Gestalten (die meisten davon zuvor im Staatsdienst) in Handschellen und mit Maske aus ihren Häusern geführt wurden. Das „Mit Maske“ muss deshalb erwähnt werden, weil fast alle Reichsbürger auch Corona-Leugner sein sollen – nach dem Willen des Staates. Die Berliner Zeitung einer der wenigen deutschen Presseorgane die diese Putsch-Nummer sehr kritisch begleitete.

Niederkloppen zu allen Zeiten und immer wieder!

Um der ganzen Geschichte bei den von Inflationsangst und Gaspreisen etwas abgelenkten Bürgern noch ein bisschen Nachdruck zu verleihen, war die ganze Aktion für fast alle „der größte Anti-Terror-Einsatz in der Geschichte der BRD“. 3000 Polizisten, Aktionen in Deutschland, Österreich und Italien und 25 verhaftete Verschwörer. Donnerwetter, Demokratie gerettet, der „Deutsche Reichstag“ aber lebt weiter. Das Problem ist nur, eine echte staatszersetzende Gefahr ist von den Verschwörern um den Prinzen zu keinem Zeitpunkt ausgegangen, berichtet erstaunlich offen die Berliner Zeitung.

Das Geheimnis war allen bekannt und deshalb kein Geheimnis mehr!

Jetzt ist doch davon auszugehen, wenn fast alle Medien über die Razzia Bescheid wusste, dass diese Aktion bei den jetzt Verhafteten auch bekannt war. Übereinstimmend berichten kritische Medien, dass den angeblichen Staatsstreich-Verschwörern die Razzia vorher bekannt. Warum sind sie denn noch da – um dann von den Elitepolizisten mit großen Aufwand verhaftet zu werden? Das ist doch einfach LÄSCHERLICH(!)

Wenn Putsch, dann nur so: Der angebliche Putschversuch in der Türkei 2016

Ausschnitt eines Überwachungsvideos: putschende Soldaten auf der Bosporus-Brücke in Istanbul. Wie bestellt und nicht abgeholt. Ein Putsch des Staates, um der Vernichtung des Feindes wegen. Die Türkei wird sich die Augen reiben und nach Deutschland rufen: abgekupfert, reproduziert, kopiert.

Die Bundesanwaltschaft spricht von einer konkreten Gefahr für diesen schönen zupackenden Beamten- & Juristen-Staat, wenn es um die Rettung ihres Putsch-PR-Coups und deshalb vor allem um den Haftgrund geht. Ohne Haft kein Putsch-PR-Coup!

Fluchtgefahr kann nicht unterstellt werden, denn die Verhafteten waren 14 Tage vor ihrer Verhaftung informiert.

Denn Fluchtgefahr kann ja nicht mehr unterstellt werden, wenn die Razzia bundesweit 14 Tage vorher auch den Verhafteten bekannt war. Dann konstruiert man schnell eine “kriminelle Vereinigung” und erinnert direkt an die RAF die mordend durch Land zog und in der DDR bei den Genossen Unterschlupf fand.

 

Eine Rentnergang mit ihrem Prinzen, aus einer anderen Welt, dessen Gedankenwelt und Absichten schon seit mindestens 14 Jahren auf YouTube gut dokumentiert sind – schaffen diesen aussichtslosen Plan eines Staatsstreiches (Putsch) ohne Polizei, Militär oder Geheimdienst überhaupt nicht. Sonst wäre Putin sicher schon längst weg vom Fenster.

So berichtet das Berliner Blatt ihr Rechercheergebnis, das über den aktuell von der GSG9 in Calw festgenommenen Kameraden Andreas M.  Folgendes bekannt sei: „Der Mann war kein Kämpfer, sondern ein Stabsunteroffizier, der nur in der Logistik gearbeitet hat. Wenig schießen, viel SAP und Kaffeekochen.“ Der Mann habe wenig bis gar keine Verantwortung und Kontakt zu echten Kommandosoldaten gehabt. Sein Spezialgebiet sei Materialversand und Management für die Auslandseinsätze gewesen. „Bedrohung, eher gering bis nicht vorhanden“, so die Einschätzung des Soldaten. Harmlose Menschen, die etwas rumspinnen. Wie viele sitzen da in Behörden, Amtsstuben oder der Justiz und vernichten mit ihren Entscheidungen den Glauben an Gerechtigkeit und dem Grundgesetz? Nur das ist Staats-zersetzend – die Damen und Herren der bundesdeutschen Jagdgesellschaft in Karlsruhe!

 

Für die Legislative, die Exekutive, die Judikative und die Presse!

Vielleicht ist es die (kleine) Rache des Staates, weil der „Umsturz“ Prinz (so die Bildzeitung) Geld vom diesem Staat haben will, den er gleichzeitig wegzuputschen erträumt. Der kleine Zwist mit der Bundesregierung – so die BZ – wegen ein paar Immobilien und Kunstobjekte, damit ist der Prinz nämlich berühmt geworden. Es geht ihm wie Deutschlands berühmtestem Arbeitslosen Arno Dübel: Er möchte Geld vom Staat und einfach nur in Ruhe gelassen werden. Ob das rechtens ist, müssen jetzt in beiden Fällen Gerichte entscheiden.

Und die Entscheidung für den Prinzen ist jetzt schon gefallen – schuldig im Sinne des PR-Coups(!)  für den angeblichen Rechtsstaat, der über eine solche Aktion vermutlich ziemlich andere große Schweinereien zu verbergen hat. Und die Presse macht bei dieser – im Volksmund – VERARSCHE kräftig mit.

Manchmal sind die Antworten aber noch einfacher: Ein Rundumschlag gegen alle mutigen Kritiker, Aktivisten, Journalisten, den Mund zu halten und demnächst die Pressemitteilungen der Behörden verbreiten. Denn ab jetzt ist man ohne es zu wissen ein „Reichsbürger“, wenn man nicht pariert – der auf offener Straße verhaftet werden darf. Sind wir wieder so weit? Nein – es ist wieder so weit!

Die geteilten Staatsgewalten vereint in Eintracht zur Niedertracht!

Der Reichstag hieß auch in der Weimarer Republik Reichstag (siehe Reichstagsbrand). Er heißt wieder so seit der Wiedervereinigung. Ist das „Vergangenheitsbewältigung“? Hat ein Reichstag nicht auch seine “Reichsbürger”?

Aber das allerschlimmste: Die sich zu kontrollierenden Gewaltgeteilten haben sich vereint und selbst zum großen Putsch geblasen. Die Gewaltgeteilten haben in diesem Fall sämtliche rechtsstaatliche Grundsätze regelrecht zertrampelt. Viel Getöse, um sich als Retter für die Demokratie aufzuspielen, die sie seit Jahren subtil selbst vernichten. Diese gewaltgeteilten Heuchler und eigentlichen Demokratie- und Grundgesetz-Feinde!

Noch etwas: Die Ermittlungen sollen 9 Millionen Euro gekostet haben, wird berichtet.

Die Demokratie ist wehrhaft, so wehrhaft, dass sie sich von innen heraus selbst vernichtet, durch die Wehrhaften. Um eines billigen PR-Coups wegen!

Aktuelle Nachricht vom 09.12.22:

Angeblich, so wird jetzt berichtet, seien Todeslisten entdeckt worden. Focus berichtet dagegen, dass diese angeblichen Listen vor Einleitung des jetzigen Verfahrens gefunden worden sind.

Warum wird das jetzt gerade in den Medien als aktuelle Erkenntnis aufgebauscht? Weil sie sonst nichts haben?

Wie wichtig die Bundesanwaltschaft die Listen nimmt, zeigt eine Anfrage von der Tageszeitung „Taz“. Die auf der Liste stehenden bekannten TV-Moderatoren/innen wurden bis heute nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie überhaupt auf der Liste stehen sollen. Was ist das jetzt schon wieder für eine Nummer der aktuellen Volksverblödung?  

Dass sich das „Nachrichtenmagazin – DER Spiegel –“ für diese PR-Putsch-Aktion des Staates als die Speerspitze der „Lügenpresse“ hergibt, wird sicher für dieses Presse-Staatsorgan noch Folgen haben. Dieses Blatt hat mit dieser Verarschungsaktion ausgedient.

Wetten – später behaupten sie – „von der Unschuldsvermutung haben wir nichts gewusst! Die StPO kennen wir auch nicht“!

 

“Sie sollen versucht zu haben“ behauptet die Generalbundesanwaltschaft (GBA) – Karlsruhe. Das ist ähnlich wie der Satz: Hätte, hätte Fahrradkette.

 

Man kann von den Verhafteten halten, was man will, der Staat hat sie mit dem Lei(D)medien-gepresse – offensichtlich ein Geschäft auf Gegenseitigkeit – und mit dieser PR-Putsch-Bedrohungs-Erfindungs-Lage jetzt schon zu Märtyrern/innen gemacht. Er hat dieser Gruppe mit ihren verquasten Gedanken (die darf man doch wohl noch haben) einen enormen Mitgliederschub zu Weihnachten 2022 beschert. Der Putsch-Erfindungs-Staat als Christkind für die „neue“ Generation von vermuteten Putschisten/innen(!) Sie werden sich als die Stauffenbergs der Neuzeit feiern lassen, ohne dass eine Bombe detonierte, aber genug Splitter hinterließ, dass das Grundgesetz sich selbst weggesprengt hat – durch diejenigen, die vorgeben, es „schützen zu wollen“.

Diese verlogenen Gestalten in den Ämtern haben aber auch deutlich gemacht, dass prinzipiell Andersdenkende/innen, Kritiker/innen, Aktivisten/innen, kritische frei Journalisten/innen und Blogger/innen nichts mehr zu lachen haben in diesem Land. Ganz schnell ist man heute zum Reichsbürger erfunden und weggeknastet.

Alles wird subtil zur Denk-Einheitssuppe erzwungen, im Einheitsbreigeschreibsel der Staats-Presse im Propagandaministeriums. Demnächst gibt es dann nur noch eine Zeitung: ein neues/altes „Neues Deutschland“ und das Staatsfernsehen „Aktuelle Kamera“ mit der Unterabteilung – „Der schwarze Kanal“.

Wer nicht mitmacht, kommt dann nach China in den Null-Covid-Politik-Knast. Aber Vorsicht, da gibt es auch schon Widerstand gegen die Herrschenden. Reichsbürger kennt man dort allerdings nicht. Und noch soll es zu keinem Versuch des Prinzen gekommen sein, Kontakt mit Präsident  Xi Jinping aufnehmen zu wollen, – wie, – man muss sich das ernsthaft mal vorstellen, – ein KontaktVERSUCH mit Russland unterstellt worden ist. Ein Kontaktversuch mit Russland zur Begründung eines Putsch – Versuches in Deutschland. Die Putsch-Erfindungs-Behörden haben doch ihren eigenen Sprung in der Schüssel noch nicht mitgekriegt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat jetzt öffentlich gesagt, er telefoniert weiter mit Putin – schon deshalb müsste er als Reichsbürger doch verhaftet werden. Denn das ist ein Geständnis und kein Versuch. Armes Deutschland – wo soll das alles noch hinführen(!)

Kritische Stimmen nicht nur auf dieser Website!

Riesen-Razzia oder Riesen-Zirkus? 3000 Polizisten nahmen die Reichsbürger-Szene bei einer großangelegten Aktion 25 Verdächtige aus der Reichsbürger-Szene fest. Die Operation hatte intern den Namen „Schatten“, wurde von der Regierung als großer Schlag gegen einen geplanten Putsch gefeiert. Nur: Wie gefährlich ist dieses Netzwerk wirklich? Pleiteticker.de stellt die kritischsten Stimmen zu der Razzia zusammen:

Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) sagte der „Welt“, er habe keine Erkenntnisse über das Gefahrenpotential der Gruppe. Aber: „Mein subjektiver Eindruck ist, dass diese eher skurrile Spinner-Truppe keine reale Bedrohung für Staat und Gesellschaft darstellt.“ Und weiter: „Dass sich in Deutschland eine Putschisten-Gruppe bildet, die auf einen Staatsstreich hinarbeitet, ist ein neues Kriminalitätsphänomen, sollte aber nicht überbewertet werden.“

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Uwe Tellkamp, Autor des großen Romans „Der Turm“, stellt die Ernsthaftigkeit der Umsturzpläne in Frage. „Woher wissen Sie, dass das so ist?“, fragte der Schriftsteller bei einer Lesung in Berlin. „Sofort sind alle sich einig: Das kann nur finster sein. Der Abgrund des Terrors. Und alle Härte des Rechtsstaats“, so Tellkamp über die Festgenommenen. Laut RND zog der Schriftsteller eine Parallele zu Gruppen wie Fridays for Future, „die öffentlich die Abschaffung des Staatssystems fordern“. Diese Gruppen werden aber medial noch hofiert, bekommen Sprechzeit in Talkshows: „Und das ist eine Wahrnehmung, die viele Menschen teilen, wo sie sich fragen: Gibt es hier zweierlei Maß im Rechtsstaat?“

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„Haben Deutschlands Sicherheitsbehörden wirklich die große Reichsbürger-Verschwörung vereitelt, oder haben sie womöglich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?“, fragt Marc Felix Serrao, Chefredakteur der NZZ in Deutschland.

Seine Kollegin Susanne Gaschke kritisiert die großangelegte mediale Begleitung des Einsatzes: „Weil sie entweder ein unkalkulierbares Risiko für das Gelingen der ganzen Aktion hätte bedeuten können. Oder aber weil sie anzeigt, dass die Sache doch noch nicht so brandgefährlich war.“ Ihr Text steht unter der Überschrift „Der Putsch, der nie passiert wäre“. Gaschke schreibt weiter: „Ein Umsturz oder Bürgerkrieg steht in Deutschland wahrlich nicht bevor. Die Wahnvorstellungen einiger sektiererischer Ewiggestriger sind für die überwältigende Mehrheit der Deutschen in keiner Weise nachvollziehbar.“

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Focus-Kolumnist Jan Fleischhauer twitterte: „Das ist sicherlich das erste Antiterrorverfahren, bei dem man jeder Redaktion in Deutschland, die eine Kamera tragen kann, die Liste der Beschuldigten hat zukommen lassen, damit sie rechtzeitig vor Ort ist, um, ganz konspirativ, die Festnahme zu dokumentieren.“

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Die Berliner Zeitung titelt: „Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war“. Die Razzia „gegen den Prinzen und seine Rentner-Revolte soll der ,größte Anti-Terror-Einsatz in der BRD-Geschichte‘ gewesen sein. Dabei wurden nur 25 vergreiste Verwirrte festgenommen“, schreibt Jesko zu Dohna. Der stellvertretende Chefredakteur weiter: „Normalerweise, wenn etwas sehr Gefährliches passiert in diesem Land, arbeiteten Behörden besonders diskret. Da treten schwarz gekleidete Polizisten nachts die Tür ein und holen Verbrecher aus dem Bett. Warum? Damit sich die Brüder weder absetzen, Beweismittel verschwinden lassen noch größeres Unheil anrichten können. Das ist nur logisch.“

In diesem Fall sei es aber so gewesen, dass die ersten Artikel zur Razzia keine Meldungen, sondern Hintergrundstücke waren. „Die ganze Aktion wirkt nicht wie die Vereitelung eines bevorstehenden Staatsstreichs, der die Bundesrepublik in ihren Grundfesten hätte erschüttern können, sondern wie ein gut orchestrierter PR-Stunt des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden.“ Es sei „viel Getöse um wenig Putsch“.

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Anna Schneider, Chefreporterin Freiheit bei der „Welt“, twittert: „Eine Truppe verstrahlter ,Reichsbürger‘-Rentner wurde Hops genommen, und gut so. Bei Lichte betrachtet allerdings schon eine äußerst eigenartige Hysterie und In-Szene-Setzung dieses Spektakels – wenn die Demokratie so bedroht wäre, wie viele ständig predigen, wäre sie längst tot.“

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Warum der vereitelte Reichsbürger-Putsch vor allem ein amüsanter PR-Coup der Behörden war, fragt headtopics.com.

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Lesen Sie auch: Ein Staatsanwalt dreht durch. Ein Ptuschversuch auf das Grundgesetz?

Eine politische Durchsuchung mit Folgen für den Rechtsstaat! Die zunehmende strafrechtliche Verfolgung unbequemer Meinungen und der beängstigenden Brutalisierung der Justiz gegen das Volk! Ein Kommentar zum Zustand der Justiz

Lesen Sie hier: Wie der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft unschuldige Menschen jagt. Thomas Alexander Meuter berichtet über unglaubliche Jagdszenen durch die kranke Jagdgesellschaft in Karlsruhe

 

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Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

[:de]

Das Landgericht Erfurt hat die ‚Beleidigung‘ – Verhandlung  gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebotes, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> „Justizministerium“
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o. a. Hauptverhandlung am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die „Achse des Bösen“!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 „neue“ Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen, das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim „Bundesverfassungsgericht“ durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die „Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die „Normalsterblichen“ zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf:

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:en]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:nl]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:]

Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Für das Jahr 2018 gibt es über 220.000 registrierte Beleidigungsfälle. Größte Anzeigegruppe: Staatsanwälte, Richter und Beamte. Der Bürger wird fast immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und das kostet erstmal Gebühren, für den Normalsterblichen – im voraus selbstverständlich. Geld her – sonst fäng die Justiz überhaupt nicht an, dass Persönlichkeitsrecht eines normalen Bürgers über das Zivilrecht zu schützen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Der Staat – Die beleidigte Leberwurst!

Aber wehe ein Staatsanwalt, Richter oder Beamter fühlt sich beleidigt, dass ist er oft schon, wenn man mal offen die Meinung sagt. Dann werden mit enormen Aufwand Kritiker verfolgt, sogar regelrecht zertrampelt und hinterhältig ausgenommen. Denn dieser Staat fühlt sich trotz enormer Willkür- und Unrechtshandlungen immer im „Recht“. Das war schon zu allen Zeiten so – in Deutschland! Die “grauen Zeiten” sind nicht vorbei!

Ein kurze Erklärung zum Beleidigungsparagrafen 185 StGB die diese Jusristen als indirekte Einnahmequelle ausnutzen, um sich selbst mit Gehaltsschecks zu bedienen:

Ich sag`s mal so….denn diese Abzockerei  durch die Justiz geht gar nicht!

 

Um sich die Dimension dieser 220.000 (2018) registrierten Beleidungsverfahren vor Augen zu halten, sei nur eine grobe Aufrechnung erlaubt.

Wenn von den 220.000 Beleidigungsverfahren nur 120.000 mit einer Geldstrafe von 1000,- € (meist ist es mehr) durch die angeblich Beleidigten „gerächt“ wird, dann ergibt dies eine Einnahmesumme fast immer für den Staatshaushalt von 120.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten.

Geht man sehr grob von einem Bruttogehalt eines Staatsanwaltes, Richters oder Beamten von ca. 6500,-€ aus, können von diesen Sanktionierungseinnahmen 18461 Typen aus diesen Berufsgruppen für einen Monat ausgehalten (versorgt) werden.Ganz schön teuer diese Typen, die uns das neben Steuern und Abgaben und Weiteres auch noch rauspressen.

In der deutschen Justiz werden ca. 34000 Staatsanwälte und Richter aller Gerichte und Instanzen ganz fett durchgefüttert. Also ein sehr lukratives Geschäft mit dem Beleidigungsparagrafen 185 StGB für diesen Richter&Beamten-Staat! Mit Gerichtskosten für jede nur erdenkliche Handlung benötigt der gesamte Justizapparat keine Staatsknete. Die Justiz erwirtschaftet für Bundes- und Landeshaushalte zusätzliche Einnahmen, in unbekanter Höhe.

Für viele Menschen ist das Landgericht Erfurt die “Achse des Bösen”.

14.04.2020  – Bitte lesen Sie auch den aktuellen Artikel :  Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

 

BVerfG zum § 185 StGB

Obwohl diese Entscheidung des BVerfG 1 BvR 3217/14 zum § 185 StGB aus dem Jahre 2015, haben sich die Verfahren von über 118.000 (2015) auf über 220.000 (2018) erhöht. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Werturteile, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, unterfallen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gleich ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist und ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Auch eine polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung grundsätzlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

BVerfG 1 BvR 3217/14 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 28. September 2015 (LG München I / AG München)

 

 

Die beleidigte Staatsleberwurst!

 

Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland

Auch Claudia May aus Erfurt hat es mal wieder getroffen (Klicken Sie den ersten Teil der Geschichte May) .  Die ehem. Richterin des Thüringer Oberlandesgericht – Rita Pesta – die eine Wohnung als erste Bauauftraggeberin des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienkriminellen Stefan Lagler „gekauft“ hat, will die Beleidigte sein. Mit etlichen Strafverfahren auch gegen ihren Rechtsanwalt Gregor Heiland wird der Spiss durch die Erfurter Justiz einfach rumgedreht und nicht nur die Lebenszeit mit viel Papier für Nix und Wiedernix geraubt, sondern solange hin und her schwadroniert bis man die Kritiker, Rechteeinforderer, Engagierte, Anständige und sogar Rechtsanwälte wegen kritischer Schriftsätze durch die Instanzen gejagt und ausgenommen wurden. Das ist eine Kriegserklärung gegen ihren eigenen “Rechtstaat”, den sie Vorgeben doch nur verteidigen zu wollen. .

Sie behaupten, dass durch die Tathandlung (ihnen wird zur Last gelegt) der Beleidigung auch eine  Ehrverletzung ihrer Personen vorliegt, die geeignet wäre, den Amtstäter verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.  –  Kann man diese Gruppe in der zivilisierten Gesellschaft überhaupt noch “verächtlich” machen? Sie fabulieren, dass sei eine Verletzung ihrer Ehre wegen ihrer aussergewöhnlichen besonderen Stellung und Persönlichkeit, also das sei in etwa wie Majestätsbeleidigung und dementsprechen hart abgestraft gehört, obwohl sie tagtäglich die Ehre und die Persönlichkeitsrechte des „gemeinen Volkes“, die ihr Leben zwangsweise finanzieren müssen, ständig mit ihren Füssen zertreten.

 

Das ist die Ausnutzung des Strafrechtes auf eine pervertierte Art und Weise – denn sie gehen in urdeutscher Beamten-Denke davon aus, dass sie einen höheren Anspruch auf Achtung ihrer „Persönlichkeit“ haben, als der „normale Mensch“, der bei klarer Kante und wahrer –  harter Worte oder schriftlicher Eingaben wegen unterstellter Missachtung bzw. Beleidigung durch diese Gruppe umgehend und mit aller Härte die „Sonderbehandlungen“ des realexistierenden „Rechtsstaates der grundgesetzlich garantieren Presse- und Meinungsfreiheit” erfahren muss. Ein Strafverfahren als Umerziehungslager, damit es im Lande ruhig bleibt und sie weiter schalten und walten können wie schon immer.

Grundgesetz Art 5

 

Eine Prozessfortsetzung weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt ist für Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  terminiert.

Die angeblich so überlastete Justiz schafft sich ihre Verfahren selbst. ( Man hat ja sonst nichts zu tun.) Mit großem Aufwand wird den Betroffenen der Mund über dieses miese Strafrechts-Beleidigungs-Spielchen verboten (zugehalten). Die Wahrheit hat keinen Platz in der deutschen Justiz und jeder der es wagt die Wahrheit zu sagen wird über den Beleidigungsparagrafen gezüchtigt. Schon immer. Die Gruppe der angeblich Beleidigten sitzen dann über “ihr eigenes beleidigtsein” selbst-herrlich zu Gericht. Die meisten müssen teils hohe Geldstrafen zahlen. Immer mehr Menschen werden sogar zu Haftstrafen gemassregelt (ihrer Freiheit beraubt), weil sie davon ausgegangen sind in diesem Land könnte man seine Meinung auch mit klaren Worten offen kundtun.

So schützt sich die Justiz gegen Kritiker, um Missbrauch und Willkür ihres „hoheitlich angeordneten “Staats”-Gewalten-Terrors“ zu vertuschen. Auch in diesem „Verfahren“ gegen Claudia May ist das so. Die thüringer Justiz ist da ganz rigoros. Schlimmer wie zu DDR-Zeiten, berichten viele Betroffene.  Jeder der die Wahrheit liebt und dieses Justiz-Kartell der Niedertracht kritisiert – wird stasi-faschistoid drangsaliert obwohl die Verursacher dieses Staats-Terrors gegen die Anständigen im Lande die schrecklichen Amtstäter (Juristen) in urdeutscher Gesinnung selbst sind.

Die Amtstäter in Erfurt müssen auch unbedingt verhindern, dass der Erfurter Immobiliendiebstahl gegen die Geschwister May , durch alle Instanzen unterschiedlicher thüringer Gerichte abgesegnet und durch Erfurter Behörden mit faschistoider Härte durchgetreten wurde mit grundgesetzlich-garantierten-rechtsstaatlichen Mittel der Wahrheitsfindung dieser Skandal der Entrechtung einer Landesbeamtin öffentlich aufgearbeitet wird.

Die Opfer werden gejagt, die Täter geschützt. Stefan Lagler abgesichert vor der Presse.

Und dann regnet es Beleidigungsanzeigen, um eigenes kriminelles Handeln geheim zu halten.

 

So schützen sie den Immobiliendieb und sich selbst. Für das “Böse” ist die Justiz immer der Schutzpatron gewesen.

Denn eines ist jetzt schon durchgesickert:

Der Kriminelle (so die Staatsanwaltschaft Erfurt) Stefan Lagler, der den Geschwister May ihre Immobilie in Tateinheit mit städtischer Unterstützung durch Urkundenfälschung widerrechtlich angeeignet hat, ist mit vielen Mächtigen aus Erfurt wegen schmieriger Immobiliengeschäfte schon in der DDR und jetzt als der Mann für´s Grobe verbandelt.

 

Und diese „tollen“ Geschäftsverbindungen dürfen doch nicht durch diese Claudia May und ihren Bruder gestört werden.

Hier Filme zum Kampf der Claudia May und ihren Bruder Michael May um ihre Immobilie.

Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 1: Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 2 : Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May – Ein Film von Heinz Faßbender

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Die Justiz zockt überall ab!

Five Star Bergisch Gladbach – beauftragen einen Abmahnbanditen um Kritiker Mundtot zu machen und auszunehmen.
Für diese Nummer bisher an die 2100,-€ verlangt und es wird vermutlich noch mehr.

Wie der bekannte Abmahnbandit Jörg Faustmann aus Langenfeld (NRW/Rheinland) und Five Star Fitness Bergisch Gladbach GmbH in Bergisch Gladbach zusammen mit der Justiz den unabhängigen Journalisten Heinz Faßbender abzockt, lesen Sie hier:

 

Hier Klicken: Five Star Fitness Bergisch Gladbach – zwei kritische Filme über das “Geschäftsgebahren” dieser Fitnesskette – und die abartigen juristischen Folgen!

 

 

 

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Diese Seite wurde vom 7.05.2020 bis zum 25.05.2020 über 10.000 mal besucht.

Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1

 

 

Der absurde Zivilprozess

 

Martina Fehrs ./. Claudia May

 

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Akktualisiert am 09.02.2020

Bitte nach unten scrollen

 

Beklagte Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland – wie immer dialogbereit
Klägerin Martina Fehrs , die nicht gefilmt werden will- geschützt durch die Justiz

 

Kurz gesagt um was es hier geht: Martina Fehrs klagt gegen Claudia May, weil sie im Grundbuch als erb- und vermögensgesetzlich Vorkaufsberechtigte eingetragen ist und verlangt deshalb die sofortige Löschung ihrer verbrieften Grundbuchrechte. Das heißt: Gib mir sofort den Schlüssel deines Besitzes verschwinde und halt die Klappe wegen deiner Rechte als Rechtsnachfolgerin des rechtsstaatswidrig enteigneten Erbgrundstücks. Im Stasi-Erfurt ist das alles möglich. Streitwert 308.000,00 € – Gerichtskosten 7.386,00 € gesamt beide Anwälte 22.266,96 € – Nicht nur absurd, sondern auch der bundesdeutsche Justizwahn allerorts, der in Erfurt seit dreißig Jahren gegen Claudia May und ihren Bruder durchgezogen wird und für den die damaligen Bürger der DDR sicher nicht gekämpften haben. Sie hatten die Hoffnung auf den angeblichen besseren, sozialen und freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat!

 

 

Landgericht Erfurt – Ein historischer Ort. Für viele Menschen allerdings kein Ort der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit. Am 30.01.2020 werden in der Prozesssache Fehrs ./. May sogar Justizwachtmeister missbraucht, um die Presse zu behindern und die Täter zu schützen.

 

Zwischen der Kirche und dem Ex-Nazi- und Ex-Stasi-Knast liegt das heutige Landgericht Erfurt. Die historische Geschichte dieses Gerichtes in naher Umgebung der Kirche und hinter dem Landgericht der Ex Nazi- und später der Ex- Stasi-Knast – heute Gedenkstätte – den wir am 30.01.2020 nach dem Prozess von außen nicht filmen durften, müssten für aktive Richter und Juristen, die hier als Organe der Rechtspflege gegen hohe Gerichtsgebühren und überteuerte Honorare dem Recht und der Wahrheitsfindung dienen sollten, immer Mahnung und totaler Ansporn für ihre Amts-Verantwortung sein, dass das, was hier in verschiedenen Epochen schreckliches und menschenverachtendes passierte sich nicht schon wieder als ein faschistischer Unrechts- und/oder sozialistischer Stasi-Staat mit Denkverboten und Pressebehinderungen wiederholt. Denn die Justiz hat in herausragender Weise diesen Systemen gedient und ist nie zur Verantwortung gezogen worden. Dieser absurde Zivilprozess Fehrs gegen May muss für die Justiz in Thüringen auch die Aufarbeitung ihrer eigenen Unrechtshandlungen gegen die Beklagte Claudia May sein und ebenso mit rigoroser Aufklärung welche Stasi-Seilschaften damals wie heute hier gegen die Ansprüche der Geschwister May ihre Finger im Spiel haben und sich dumm und dämlich verdienen.

Das Landgericht hat zu allen Zeiten dem Unrechtsstaat gedient und das Volk zum Schweigen gebracht oder ohne Grund verfolgt und verurteilt.
Die Geschichte des Nazi und Stasi-Knast in Erfurt und in der Mitte von alledem das Landgericht Erfurt. Zwischen der Kirche und dem Knast das Landgericht Erfurt. Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zur “Verhinderung erbkranken Nachwuchses” vom 14. Juli 1933 wird im Gebäude das Erbgesundheitsgericht eingerichtet. Ab 1940 war es auch Sondergericht zur Verfolgung von Angriffen gegen die damalige Staatsgewalt, gegen die NSDAP und Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsordnung. Sondergerichte waren Standgerichte und Ausnahmegerichte der Nazis. — 1952 wurde es zum SED -Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte dienten als zweite Instanz gegen Urteile und Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für „Strafsachen“ mit hoher Strafandrohung. Bis 1989 war deshalb auch der Stasi-Knast berüchtigt. Die Westseite mit Bezirksgericht, Gefängnis und Stasi-Zentrale war die geballte Demonstration des SED-Herrschaftsanspruchs – der gewöhnliche Fußgänger bevorzugte die andre Straßenseite. Die Staatssicherheit fungierte zuallererst als innenpolitisches Machtinstrument der SED-Führung, welche die Alleinherrschaft und umfassende Gesellschaftsprägung beanspruchten . Sie war 1950-89 das, was George Orwell 1949 im Roman „1984“ mit Gedankenpolizei meinte. In der MfS-Haftanstalt Andreasstraße waren ständig zig Menschen aus politischen Gründen eingesperrt. Als Haftgründe dienten politische Strafparagraphen wie„Hetze“, „Sabotage“, „ungesetzlicher Grenzübertritt“, „Staatsverleumdung“, „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“, „Menschenhandel“, „asoziales Verhalten“, „ungesetzliche Gruppenbildung“, „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ usw. In der Regel führten die oft mehrmonatigen MfS-Untersuchungsvorgänge zu entsprechenden Strafurteilen im unmittelbar Nähe des benachbarten Bezirksgericht Erfurt, dass heutige Landgericht.


Egal ob Nazis oder Stasi der deutsche Beamte ist gerne der Diener des Unrechtes
Immer dem Herrschaftsregimen zu Diensten

 

 

 


Die Euphorie, die nach dem Mauerfall herrschte, ist verflogen. Der Beamte ob Ost oder West hat die Herrschaft übernommen – allen Beteuerungen von Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit zum Trotz. Die Bürokratie ist jetzt die effektivste Form der Ausübung staatlicher Macht, und zwar der Steuerbarkeit gegenüber des “gemeinen” Bürgers in Geisteshaltung einer Nazi-Stasi-Gesinnung. Das heißt: Bodensatz West und Abschaum Ost nennen sich jetzt “demokratischer Rechtsstaat”. Viele Menschen erleben ähnliches wie die Geschwister May aus Erfurt. Die gesamte Lebenszeit wird durch „die schrecklichen“ Juristen und den Beamten, im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Staatsmacht, bei vielen Menschen in alles Lebensbereichen zerstört. Das nennen sie im wiedervereinten Deutschland dann auch noch Demokratie. Dafür haben die Menschen in der Ex-DDR sicher nicht gekämpft. Trotz friedlicher Revolution sind die alten Machthaber als das neue Herrschergeschlecht im alten Geist der Unterdrückung der Freiheit und Gerechtigkeit geblieben. Sie haben nur ihre Methoden verfeinert und die Medien korrumpiert.

 

Screenshot aus Filmaufnahmen. RiLa Erfurt Falk Bechtum Jg. 1974 in gewissenhafter Amtserfüllung gegen die Wahrheitsfindung angetreten.

Der neue – alte Stil(?) im historischen Justizgebäude zu Erfurt in diesen Tagen: Claudia May – obwohl sie Prozessbeteiligte/Partei im Zivilprozess ist- wurde genauso mies behandelte wie unbeteiligte Zuschauer und auch einen Zwischenrufer den der Kragen bei dieser Verhandlungsführung des Diener für Unrecht platze. Der “Richter” wollte das (Hier geht es zum Film:Finanz- und Justizopfer Reinhold Hümmelink )des Saales verweisen und drohte mit Ordnungsgeld. (Hier der Prozessbericht von Reinhold Hümmelink) Also fabulierte er bei Wortmeldung der Beklagten herum: Frau May ich entziehe ihnen das Wort.Frau May, wenn sie jetzt nicht still sind, lasse ich sie des Saales verweisen. Das ist die „Wahrheitsfindung“ des Richters am Landgericht Falk Bechtum Jg. 1974, der im August 2016 zum Richter am Landgericht durch den Justizminister Dieter Lauinger ernannt wurde.

 

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger ( (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Falk Bechtum Jg. 1974 in angeblich richterlicher Unabhängigkeit durch Beförderung seines politischen Dienstherrn ernannt. Na dann!

In der DDR gab es ja die Devise – Was Recht ist das bestimmen wir und erinnert in beängstigender Wiese an den Satz von NSDAP Mitglied und danach zum Ministerpräsidenten von Baden Württemberg aufgestiegenen CDU- Hans Filbinger der nach Entdeckung seiner Mitwirkung im Hitlerregimes als Marinerichter sagte: „Was gestern Recht war kann heute nicht Unrecht sein“. Es darf also schon wiedermal in diesem Gerichtssaal E.04 des historischen Landgerichtes zu Erfurt nur das gesagt werden, was auch gehört werden will. Denn ich (Falk Bechtum) bestimme hier was Recht ist und die Wahrheit interessiert hier offensichtlich nicht. Sinngemäß gefühlt – die Wahrheit das bin ich – verstanden – hinsetzen! Anwalt Gregor Heiland muss kämpfen, dass das Vorgetragene von Claudia May ins Protokoll genommen wird. Zunächst verweigert sich das Organ der Rechtspflege Falk Bechtum mit dem Satz: “ich bestimme was ins Protokoll kommt”. Also jetzt schon klar, dass die Immobilien-Kriminellen “Recht” durch Unrecht durch diesen “Richter” bekommen, ganz im Sinne systemerhaltender Immobilienkriminalität im Osten. Falk Bechtum bügelt alles ab. Wie üblich in Thüringen. Will keine weiteren Zeugen hören.

 

 

Die von der Beklagten Claudia May verlangte Heranziehung des Kaufpreisklageverfahren, Az. 10 O 1516/01, wurde und wird nicht als beweisentscheidender Tatbestand gewürdigt, dem der Richter eigentlich folgen müsste. Macht er aber nicht! Aus den Verfahrensakten, Landgericht Erfurt, Az. 10 O 1516/01, erschließt sich zweifelsfrei, dass das Grundstück kriminell von Lagler und Konsorten verdealt wurde und kein einziger Kaufpreis gesichert und hinterlegt ist. Das alles interessiert mal wieder nicht. Der Richter will in Kürze entscheiden. Was für ein unfaires Verfahren – mal wieder!

 

Screenshot aus Filmaufnahmen: Vielleicht deshalb verlässt Falk Bechtum, der auch mal Vertreter des Mediensprecher am Landgericht Jena war, im Schutz seiner Diener den Saal, seiner schöpferischen Rechtsauslegungen hin zum Täterschutz, der seit dreizig Jahren in Erfurt gegen Claudia May und ihren Bruder durchgetreten wird – so ganz im alten Stil des historischen Gemäuers rechtlicher Boshaft- und Niederträchtigkeiten. Dass er auch Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena ist, gibt diesem Prozesstag in Verbindung des gesamten Immobilienskandals der Geschwister May eine besondere Note des Gemäckle. Dazu im 2 Teil mehr.

 

Wer ist Stefan Lagler?

Er ist der Ehemann der Klägerin Martina Fehrs. Lagler ist auch der Mann für das Grobe. In allen Zeiten für Heimtücke und Arglist zu haben, sagen selbst ehemalige Mitarbeiterinnen.

 

 

Gutbeleibter “Immobilienkrimineller”, so ermittelt es die Staatsanwaltschaft in Erfurt. Stefan Lagler muss sich bei der Justiz keine Sorgen machen. Hier bei der Kontrolle am Landgericht am 30.01.2020. Er wird protegiert von Mittätern aus der alten und den neuen Stasiseilschaften zu Erfurt.

 

 

 

 

 

 

Die Justiz passt auf, dass die Presse das Verhalten des Stefan Lagler im Gerichtssaal nicht dokumentieren kann.

 

 

 

 

 

Besonders schwerer Fall des Diebstahl

 

 

Warum wird dieser Typ, den viele Menschen in Erfurt den Stasischmierlappen nennen,von der Justiz so geschützt? Kann er vielleicht als Erfurter Immobilienhai mit schönen Wohnungen aufwarten?

 

 

 

Aus dem Hinterhalt im Schutz der Wachtmeister schlägt Stefan Lagler gegen die Hand des Reporters damit er nicht filmen kann. Das Bild ist dementsprechend verwischt. Zersetzungsmethoden gelernt bei der Stasi? Den Wachtmeistern ist das aber egal. Schöne Aussichten in Erfurt für die Weiterentwicklung der versprochenen Pressefreiheit und Transparenz. Täterschutz vom Feinsten. Herzlichen Glückwunsch Herr RiLa Falk Bechtum (Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena) und Vertreter des Mediensprechers des Landgerichtes Erfurt

 

 

 

 

Jedenfalls: Auslöser dieses kriminellen Erfurter Milieus des Gebens und Nehmens in Eintracht der Schweigekultur von Clankriminalität ist der Ehemann der Klägerin Fehrs Stefan Lagler. Vielleicht möchte Frau Fehrs (ehemalige Sekretärin von Lagler) deshalb nicht den Namen des Ehemannes übernehmen, weil er einen Lebenshintergrund hat, der wegen seiner Stasiverbindungen seinen jetzigen Reichtum – mit dem Klau der May-Grundstücke und Immobilie begründet. Viele hochrangige Personen aus Erfurt haben diesen Schwerbeleibten tatkräftig unterstützt oder profitieren heute von seinen zwielichtigen Immobiliengeschäften besonders zu Lasten der Geschwister May.

 

 

Die Recherche : Fakten * Fakten * Fakten *

 

Hier müssen wir an dem Anfang des Beziehungsgeflechtes des Stefan Lagler zurück.

Lagler hat in der VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt seine Lehre gemacht. Der Betrieb, der in den 1960er-Jahren etwa 6900 Beschäftigte hatte, wurde ab 1. Januar 1978 Teil des Kombinates Robotron und dementsprechend in VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt (OBE) umbenannt. Manfred Otto Ruge (später CDU – Oberbürgermeister von Erfurt) war damals als Diplomingenieur in verschiedenen Bereichen des damaligen VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt und seit 1987 sogar  als technischer Leiter mit dem Aufbau einer neuen Ölmühle im VEB Erfurter Ölmühle betraut worden. Auch der Vater Kurt Lagler von Sohnemann Stefan Lagler war zu DDR-Zeiten in der Entwicklungsabteilung des VEB Optima Erfurt. Vater und Sohn unter der Regie des späteren CDU- OB von Erfurt Manfred Otto Ruge. Ehemalige Kollegen der VEB – Optima behaupten, Ruge sei ein Stasi -Spitzel gewesen, der unter Kollegen spionierte, wer mit Ausreiseantrag (DDR—>BRD) in Erfurt Immobilien besaß.

 

Ort der Erziehung zum Stasihansel gegen Vorteile

 

Erfurt 12.02.1973 Blick von oben auf die Produktion von Schreibmaschinen. Arbeiter montieren Schreibmaschinen im VEB Optima Bromaschinenwerk Erfurt. Fotograf: Bonitz

 

Die neue/alte Zeit

 


CDU-OB Manfred Ruge von 1990 bis 2006 Erfurts Oberbürgermeister, bekam durch SPD – OB Andreas Bausewein die Ehrenbürgerrechte verliehen, als Würdigung seines Lebenswerkes. Die Kreise schließen sich. (Hier der Film: OB-Andreas Bausewein hatte kürzlich die Grundstückrechte des SED-Opfers Claudia May abgesprochen und gesagt, sie solle doch mal zum Arzt gehen.) Der ehemaligen Erfurter Bürgermeisters Manfred Otto Ruge machte bundesweit mit dem Statement auf die Frage auf sich aufmerksam, ob man nicht vielleicht etwas leichtfertig die Augen angesichts der Investition von Mafiageldern verschlossen habe, mit entwaffnender Offenheit stammelte: “Bedeutet das ‘mafiose Strukturen’, wenn schmutziges Geld, das woanders schmutzig verdient worden ist … und dann hier letzten Endes hier an den Mann gebracht wird … ist denn nicht die Ursache des Ganzen die, ich sag mal: die Struktur … die es ermöglicht, dass diese Schutzgelder … diese Gelder aus dem Drogenmilieu und wo auch immer … dass die überhaupt erst mal verdient werden können?“ . Im Klartext: Mir doch egal ob die Mafia in Erfurt investiert. Und der Mann für Grobe Stefan Lagler ist immer dabei, so berichten uns Insinder.

 

 

Der HO-Laden in Erfurt / Bahnhofstraße 5 a

 

Bahnhofstraße 5 a in Erfurt Dez. 2016 – Vom HO-Laden nichts mehr zu sehen.

Wir müssen uns jetzt mit der Bahnhofstraße 5 a in Erfurt beschäftigen.Dort gab es zu DDR-Zeiten einen HO-Laden. (inoffizielle Handelsorganisation der Stasi) Chef war damals Theodor Ehmann alias Spickner. Dieser Mann hat es mal so richtig fette insich. (mehr in Teil 2) Später wurde dieser HO-Laden von Stefan Lagler “geführt”. Allgemein bekannt war, dass die Leitung dieses Geschäfts durch die Stasi gestellt wurde. Im HO-Laden wurde mit “weißer Ware” gehandelt. Für Normalsterbliche in DDR Zeiten nicht zu haben. Diese Ware war knapp und sehr gefragt. Ein Posten für “gute” Geschäfte und nochmehr Kontakte.

 

 

DDR in Farbe. Die belebte Bahnhofstraße in Erfurt. Klar das es dort einen HO-Laden gab.

 

Das könnte ein Schlüssel zur Bereicherung des Stefan Lagler auf dem Erfurter Immobilienmarkt nach der Wende sein. Denn bekannt ist, dass HO-Laden-Boss Lagler seinen Ausbildungsförderer den späteren CDU-OB Manfred Ruge mit dieser Mangelware versorgte und er sich als Oberbürgermeister von Erfurt seinem persönlichen Freund – Stefan Lagler – aus VEB Optima-Zeiten und ggf. möglichen MfS-Freundschaften in tiefer Dankbarkeit für den Erhalt von Mangelware in schlechten Zeiten mit “fremden” Immobilien- Eigentum bediente. In den Wirrejahren nach der Wende wurden viele Alteigentümer und Erbberechtigte ein weiteres Mal enteignet. Die SED-Genossen nahmen sich die Immobilien einfach als Beute für ihren persönlichen Verlust entgangener Privilegien im Stasi-Unrechtsstaat. Die Justiz würde hier sagen – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge des Lebens und in totaler ergebener Freundschaft des Gebens und Nehmens und nach allen kriminalistischen Erkenntnissen auch in anderen Fällen ist das nachgewiesener Tatbestand. Ex- CDU-OB Manfred Ruge konnte die Grundbücher manipulieren – lassen.

 

Aber es kommt alles noch viel Schlimmer, Schmutziger, Gemeiner und mit totaler trickreicher Arglist. Und diese Nummer hier hat auch etwas mit der CSU und CDU zu tun. Und davom müsste auch Stefan Lagler und erst Recht der EX-OB Manfred Otto Ruge wissen. Also ziehen Sie sich mal warm an!

Wie gesagt:

Fakten*Fakten* Fakten*

05.02.2020

Ab dem 3.02.2020 bis zum 05.02.2020 10:30 Uhr 4.349 anklicks erreicht.

 

09.02.2020

Länder die diese Seite besucht haben – vom 07.-09.02.2020

Lesen Sie zu diesem Thema auch: Gerichtstermine für Prozessbeobachter“ anklicken

SCHURKENSTAAT gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May

Die Qualität hat durch die Bearbeitung das Video hier auf dieser Seite zur Verfügung zu stellen etwas gelitten. Wir bitten dies zu Entschuldigen. Sobald es möglich ist, wird dieser Film in voller Qualität auf YouTube wiederzusehen sein. Danke für Ihr Verständnis.

Zum Film 2:

Schurkenstaat gegen Erfurter

SED-Opfer Claudia May

 

Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May … hier das Original. https://www.youtube.com/watch?v=8v7rvQ-r9YY

 

 

 

Zum Film 1: Claudia May im Landtag von Thüringen. Thüringer Landtag attackiert Presse * Immobilienkriminalität in Erfurt * Justiz macht mit!

Innerhalb von 13 Stunden wurde diese Seite über Facebook 1400 Mal besucht.

Eilmeldung – Wichtige Mitteilung zum Tod von RA. Thomas Saschenbrecker – Eilmeldung

[:de].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äußern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „Welt Weit Web“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar hässlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung WhatsApp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe WhatsApp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:en].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

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Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:nl].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:]

Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

[:de]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – weg verhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen Stasi-NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmäßig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „? “– siehe Foto – vier Monate in U-Haft gesperrt. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren. Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts-Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger”.

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, liest man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amts und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs–Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelikte sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jura-Semester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerung-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungs-Amtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi-Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltung-Examens noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:en]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:nl]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:]

Die “neuen” alten SS-Leute – alias Sonnenstaatland – in gleicher Weise Spinner,Spassten &Lakaien haben bei der (Staatsbank) Commerzbank eine Kreditline von 15.000.000,00 €

[:de]

Eilmeldung-Sondermeldung:

Das “geheime” Konto der neuen SS-Leute * alias Sonnenstaatland *  in gleicher Weise * auch * (DIE) Spinner,Spaßten &Lakaien*enttarnt * !

Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigentlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neu alten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS- Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

.

.

Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeus Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben, das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteneinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

 .

Zur Vergrößerung auf Foto klicken. Zersetzungsentwurf der SS – Leute

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

.

Die Eiterblase im Enddarm der Jasager, Unbewohner stinkt gewaltig nach Entleerung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA-Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spaßten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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Eilmeldung-Sondermeldung:

Das “geheime” Konto der neuen SS-Leute * alias Sonnenstaatland *  in gleicher Weise * auch * (DIE) Spinner,Spassten &Lakaien*enttarnt * !

Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigendlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neualten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS-  Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

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Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

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Zur Vergrößerung auf Foto klicken. Zersetzungsentwurf der SS – Leute

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die Eiterblasse im Enddarm der Jasager- Urbewohner stinkt bewaltig nach Entlerrung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigendlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neualten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS-  Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

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Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

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Zur Vergrößerung auf Foto klicken. Zersetzungsentwurf der SS – Leute

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die Eiterblasse im Enddarm der Jasager- Urbewohner stinkt bewaltig nach Entlerrung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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Wiedervereinigung der Stasi-Schlapphüte&Nazi-Gestapotruppe als Bundesamt (für) gegen die „Verfassung“ : VS – Nur für den Dienstgebrauch: Operationsentwurf 3 : Wirksame Zersetzungs- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen Zielpersonen (ZP) liegt der Redaktion J+J vor.

Aktualisiert 28.03.2017 (siehe “Zu Top 1 und 2 :”)

Eilmeldung:

Ein Geheimes Papier zur wirksamen Zersetzung- und Durchführung von Einschüchterungsmaßnahmen gegen das Volk wurde der Redaktion zugespielt. Die sogenannten “Feinde der Demokratur” sollen ausgeschaltet werden.

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Zersetzen, Zerstören, Einschüchtern.

Sonnenstaatland – die schwarze Armee Fraktion der deutschen Diktatoren, auch SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien genannt, fühlen sich berufen, das Land einer Säuberungswelle zu unterziehen.

Die Partisanentruppe gegen die Demokratie im Auftrag des  Bundesamtes für VerfassungsschmutzSonnenstaatland (SSL)der Redaktion als SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien bekannt, haben auf einer geheimen Sitzung am 08.03.2017 in Berlin einen Entwurf zur Zersetzung von Zielpersonen für ihre haupt- und nebenberuflichen IMs zur perfiden Anwendung vorgeschlagen. Dieses Papierund mehrwurde der Redaktion J&J zugespielt.

Modernere Fahrzeuge – als damals in der DDR – für nachrichtendienstliche Zwecke umgebaut und als Wohnmobil getarnt hat „SSL“ in der Region Kiel eingesetzt. Das LKA Hamburg hat es der Truppe „unentgeltlich“ überlassen.

Diese Truppe von Stasi-Gestapo-Nazi-ReichsbürgerTypen wissen genau wie man mit den eigentlichen Verteidigern der Demokratie, Menschen- und der Grundrechte in Deutschland umzugehen hat.

In einem Strategie-Entwurfspapier vom 08.03.2017 werden wirksame Zersetzung- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen (diesen Pöbel) bzw. Zielpersonen (ZP) formuliert. Aber nicht nur gegen die ZP, sondern auch gegen Freunde, Verwandte und sonstige Kontakte der politisch Missliebigen sollten jene vorgeschlagenen Zersetzungsstrategien in Form von  „Drohungen“, „fingierten Briefen“ und „gutgemeinte Warnungen“ als „zielgerichtete und effektive Zersetzungsmaßnahmen“ sehr sinnvoll sein, so der Entwurf, den wir hier erstmals veröffentlichen.

Hier ein Ausriss aus dem Protokoll der „Sitzung“ der „Geheimen“ Zersetzungstruppe

 

Ein perfider Zersetzungs- plan, nach bekanntem Muster. SSL – die neue deutsche Stasi-Gestapo macht es möglich..

Auch könnte man bei allen Genannten z.B. die „Kreditwürdigkeit angreifen“ oder das Arbeitsverhältnis“ zerstören –  etwa durch fingierte falsche Kündigungen“. Pfändungen und Anzeigen gegen den ZP  werden auch ins Auge gefasst.  Der/die ZP könnte ja auch selbst gegen Freunde, Verwandte und andere Kontakte vorgehen – selbstverständlich fingiert durch die IMs. Als Zersetzungsmaßnahme ganz nach dem Motto: Zwietracht säen. Ja – sogar im Namen der ZP sollten fingierte beleidigende Einträge auf fremden Web-Seiten verfasst werden und/oder verfassungsfeindliche Inhalte mit Bezug auf den ZP sollten die SSL-IMs posten. Und – man könnte auch Drogenabhängigkeit durch fingierte Schreiben der Freunde behaupten und/oder im Namen der ZP einfach mal Selbstbeschuldigungen den Verkehrsbehörden unterjubeln: Das Zersetzungs–Ziel: Führerscheinentzug.

Ach ja – wir erinnern uns : Einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug hatten wir auch in Thüringen gegen einen angeblichen „Reichsbürger“, der nie einer war. . Und alle haben mitgemacht: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Und ihr  SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien – habt ihr das in Thüringen organisiert?

Wat ? – Die Schwarz-grün-rote-Armee-Fraktion – kennen wir nicht!

Trotzdem : Sie sind eine autoritätsgläubige-extremistische-terroristische-staatskriminelle Vereinigung! Ihr seid die Schwarz-Grün-Rote- Armee-Fraktion gegen die Demokratie und gegen das freiheitsliebende nach Mitbestimmung und Teilhabe verlangende Volk! Ihr seid die neue – vom V-Schmutz – organisierte und geschützte Zwickauer Zersetzung-Zelle.

Ihr solltet sofort verhaftet werden!  Herr „Bundestaatsanwalt“ übernehmen Sie das jetzt sofort!

 

 

 

.

 

 

Die „Sitzung“ dieser Staats – Spinner/Spassten fand am 08.03.2017 in Berlin statt. Dr. Helmuth A. – ist eigentlich Dr. Helmut Albert. Er ist der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz im Saarland. Herr Heiko Maas lässt doch da ganz herzlich grüßen.

Hier der Entwurf vom V-Schmutz:

 

 

Die derzeitige politische Günstlings-Lage protegieren indirekt diese geheime Stasi-Gestapo-Truppe des Bundesamts für „Verfassungs“ – Gelumpe erheblich! Bei ihren scheinbaren Sorgen um die schlimme Situation“ der Demokratie, der Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern, vergessen sie beflissentlich ihre/die schreckliche faschistoide Fratze im eigenen Land. Und da braucht man Zersetzungen der Anständigen und Aufrichtigen, die das erkennen und sich nicht mehr gefallen lassen wollen.

Vor der Wahl – den Herrn Gewählten zu wissen – heißt in der BRDDR jetzt Demokratie!

Denn vor wenigen Tagen hat Walter Steinmeier, der von nur wenigen Autoritäten als „unser Bundespräsident“ auserkoren wurde und von den Reichstags-Autoritäten erwartungsgemäß bestätigt worden ist mit einem rhetorischen „Demokratie“–Hammerschlag in Freudscher Versprecher-Offenheit vor der „neuen Faszination des Autoritären“ gewarnt. Der nicht vom Volke gewählte Autoritäre rief in  seiner Dankesrede für die Auserkorung eines lebenslangen Versorgungsschecks von ca. 250.000,- € im Jahr, zur Verteidigung der Demokratie auf. Nur die Verteidigung der Demokratie  – das wissen die selbst da oben genau – ist ihre/die Sache der deutsch-deutschen Autoritären doch wahrlich nicht.

Und der DDR-Privilegierte Pfaffe Gauck –

Oh – die ganzen schlimmen Akten über “mich” und die IM Erika – Angela – so schön dass sie jetzt alle weg sind als ich der Herr der Stasi-Akten war – und jetzt singe ich das Liedchen – nei wir alle zusammen : Ach wie gut das alle wissen, dass ich Freiheitskämpfer heiß!

Als wackerer und selbsternannter, allerdings in der DDR völlig unbekannter Freiheitskämpfer, betonte zum Abmarsch seines Freiheitskampfes in beiden deutsch-deutschen Autoritätsregimen ganz mutig und wacker : „Freiheit ist notfalls auch dadurch zu verteidigen, dass sie für die Feinde der Freiheit begrenzt wird.“ Das er selbst Volksentscheide ablehnte, dürfte ihm als Feind der politischen Teilhabe entfallen sein. Aber – jetzt ist es raus – sein (ureigener & unbekannter ) Freiheitskampf für die von den Autoritären so bezeichneten Kritiker (auch der Pöbel genannt) der deutschen Demokreatura – offenbart sich jetzt als „sein Kampf“ dem Volke die Faszination für die Autoritäten und Elitären (die sind ja nicht das Problem) nötigenfalls in Umerziehungslagern beizubringen.

Allerdings – das Volk jedenfalls weiß sehr genau welche Feinde der Demokratie sich am Volksvermögen verlustieren und behaupten, das sei doch „unsere“ – die „Demokratie“.

Und wie das funktioniert, dass diese Autoritären und deren Vasallen diesen „Drecks-Pöbel von der Straße“ und das „Drecks-Pack aus dem Getto“,  jetzt mehr Faszination für die deutschen Autoritären erzwingen – dafür braucht man die SS – L – Spasten-Truppe.  Das aber gerade ihre autoritären und willkürlichen Ergüsse durch Justiz, Polizei und Behörden immer nur gegen das Volk und gegen die Demokratie  – zum Aufbegehren führt,  kommt diesen im Glashaus sitzenden Elitären nicht in den Sinn.

 

Aber „Sonnenstaatland“ (SSL) –  auch die – SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien als geheime Unterabteilung des „Verfassungs-Getue“ regelt das schon. Zur Zeit an aktuellen Einsatzorten in Berlin, Roststock und Stendal.

Aus dem Dokument SSL (wird hier in Kürze eingestellt )  haben wir uns mal zunächst den Top 5 : Rechtliches und Sonderprobleme etwas genauer angesehen.

Hier der Abriss:

 

(a) Hier wird von einem Rechtsanwalt aus Berlin berichtet, der offensichtlich ausgestiegen ist und an die Öffentlichkeit gehen wollte. Schon alleine die Tatsache, dass – „jetzt ein Geheimnisverrat nicht mehr zu befürchten ist“, lässt den Schluss zu, dass diese SS – L-Terror-Truppe im Auftrage des „Führerhauptquartiers“ heute der freiheitlich-rechtstaatliche-demokratische Staat genannt, konspirativ agiert  – und – alles soll – ja muss sogar geheim bleiben. Es zeigt aber auch, dass sich dieser SS – L – Schwarz – Rot – Grüne – Armee – Fraktion viele Mitglieder der „Organe der Rechtspflege“ angeschlossen haben und an den Zersetzungen oder anderen Maßnahmen gegen „Zielpersonen“ hier auch „Target“ genannt teilnehmen. Dies wird auch deutlich aus der Teilnehmerliste der „Vorstandsbesprechung“. Die Berufsgruppe der „Organe der Advokaten“ ist hier sogar durch einen „Rechtsanwalt/Advokat“ vertreten.

Eine Frage:

Auch muss die Frage erlaubt sein, mit welchen Maßnahmen ein Aussteiger aus der SS – L Staatsterrortruppe, mit Hang zum Staatsstreich, ruhig gestellt wird. Durch Erpressung (Liebschaften, Kindersex oder Porno, Drogen, Sex mit kleinen Jungs etc.) oder Geld und/oder andere Vorteile?

Top 5 – Ein „Sonderproblem“ sondergleichen!

„Targets“ bedeutet – > Zielscheibe.

(b) Das Amtsgericht wurde von der SS – L  Armee-Fraktion gegen den Rechtsstaat „aufgesucht“. Man sei erfreut und aufgeschlossen, die „Targets“ mit Strafbefehlen zu überziehen. „Rechtsprechungen“ gegen „Reichsbürger“ könnte man auch auf andere „Targets“ übertragen.

Wer sind die anderen „Targets“?

Ach ja – „Targets“ bedeutet  – > Zielscheibe, Zielsetzung, Zielvorgabe, Angriffsziel, Schießscheibe, anvisieren. Die SS  – L Kampagne visiert den kritischen Bürger (Targets) mit einer  (ganz ganz frechen) Ungehorsams-Neigung an.

Okay, so funktioniert das also beim Ost-Amtsgericht in Stendal. Dieses Gericht ist also über einen terroristischen Angriff gegen die Strafprozessordnung und Gewaltenteilung erfreut. Der Staatsräson wegen?

 

Amtsgericht Stendal war früher ein Kasernen- gelände. Strammstehen und gehorchen, wenn die Gestapo kommt?

Ach so ist das!

Normalerweise werden Strafbefehle nach Ermittlungen und Anhörung der Betroffenen von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt. Für die Einleitung eines „Führerscheinentzug“ ist das Amtsgericht ebenfalls nicht zuständig.

Ist es jetzt so, dass ein Amtsgericht die Strafbefehle bei der Staatsanwaltschaft in Auftrag gibt und dann selbst über diese Strafbefehle auf (Er)Anregung der SS – L-Terrortruppe als ein angeblich „unabhängiges Gericht“ entscheidet? Per Dienstanweisung der SS-L?

 

Symbolfoto: Renaissance des Terrorregimes in der Neuzeit?

Es dürfen auch Fragen gestellt werden, wie viele Gerichte derartige Absprachen mit den „SS – L –  Geheimen“ haben und somit den Rechtsstaat, in einer leisen Art, als unbemerkten terroristischen Staatsstreich hin zu einer Renaissance des Terrorregimes im Sinne des 1000-jährigen Reiches aufgeweckt haben.

Und offensichtlich sollen alle angeblich unabhängigen „Gerichtszweige -> wünschenswert“ überzeugt werden. Hier sprechen die SS – L – Zersetzer der Demokratie vom „Sozialgerichten“.

Jetzt kann man wahrlich sagen, um Himmels willen – was passiert da gerade in Deutschland der „Gutmenschen“, die eigentlich schlimmer als die so bezeichneten blöden „Reichsbürger“ sind.

Klar hat „Traget Fi“ eine totale Meise. Aber wer hat ihn dazu gebracht? Ist er ein Zersetzungsopfer der SS – L <- = Spinner, Spassten & Lakaien ?

 

(c) Bei dem „Traget Fi“ handelt es sich um Peter Fitzek, der als deutscher politischer Aktivist dem Umfeld der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehören soll. Als selbsternanntes Oberhaupt eines von ihm gegründeten Staatsbetrieb gründete er eine eigene Bank – > ohne die Erlaubnis der BaFin-Bonn. Staatshilfen für seine Bank brauchte er allerdings nicht. Wegen seiner „Aktivitäten“, die diesem Staat nicht passen konnten, wird Peter Fitzek vom „Verfassungsschutz“ Sachsen–Anhalt observiert. Seit 2016 sitzt Fitzek insbesondere wegen des „Vorwurfs schwerer Untreue“  in „Untersuchungshaft“. Andere Bankster selbstverständlich bis heute nicht. Am 15. März 2017 wird er vom Landgericht Halle erwartungsgemäß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen „ illegaler Bankgeschäfte“ verurteilt. Den anderen Bankstern blieb das bis heute erspart. Die sind alle systemrelevant.

Deutschland steuert auf eine Diktatur zu, die schlimmer und schrecklicher wird als alle bisherigen.

Es ist interessant, dass die SS – L Zersetzungsspezialisten hier protokollieren, dass die anderen „Traget“ – also die anderen Zielscheiben versuchen an das angeblich unterschlagene Moos zu kommen. Es ist ebenso interessant, dass hier vermerkt wird, dass durch Zersetzungsgerüchte die sogenannte „Szene“ beschäftigt werden bzw. bleiben soll.

Warum soll die Szene beschäftigt bleiben? Neid und Hass schüren, damit sie sich wegen der angeblich unterschlagenen Milliönchen die Köpfe einschlagen? Um dann später selbst zuzugreifen? NUR für den Aufbau der (ihrer)  Demokratieist doch schon klar – meine Damen und Herren Schlapphüte   – ein schlimmer Reichsbürger oder Nazi  – wenn/wer anders denken tutet. Nicht wahr: Meine Damen und Herren der SSL Zersetzungstruppe. Und wir verstehen das alles: Es ist alles NUR  zum Guten für das Volk – zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der/ ihrer  freiheitlich-demokratischen Grundordnung. – Und jetzt strammgestanden!

Die linksradikale Amadeu Antonio Stiftung der früheren DDR-Stasi-Spitzelin Anetta Kahane berät die Bundesregierung (für) gegen  die Meinungsfreiheit und den(Un)Frieden im Land. Na denn!

 

Die Redaktion erhofft sich nun von der „Amadeu Antonio Stiftung“ , wegen dieser transparenten Aufklärungsarbeit und dem nachhaltigen Bestreben, dass eine „Faszination des Autoritären“ in diesem schönen tollen und freiheitsliebenden Lande nicht mehr stattfindet bzw. unterbleibt, einen herausragenden Preis für Zivilcourage gegen die Autoritären und Elitären –  mit ihrer SS – (L) Zersetzungstruppe. Vielen Dank dafür IM Anetta!

 

Zu Top 1 und 2 :

Wir sind mal so fresch und interpretieren das!

Zu Top 1: Ist es bemerkenswert, dass es offensichtlich in der Datenbank „normgerechte“, das heißt wohl – erkennbare „Personalnummern“ von „freien Mitarbeitern“, zu DDR-Zeiten nannte man sie IMs, „auftauchen, die noch nicht zu Normbefolgungsunwilligen, sprich, in synonyme Datengettoelemente – > also Decknamen „umgetauft“ worden sind. Aber die „normgerechten“ IMs können mit ihrem Decknamen noch warten – es sind ja keine hauptamtlichen Zersetzungsagenten zum Erhalt des „Freiheitlich-demokratischen-RechtSStaates betroffen.

Zu Top 2 : Man spricht hier von Observationen. Kurzfristig – also als schnelle Einsatztruppe. Und es wurde alles abgewickelt – zufriedenstellend. Wer bitte ist da zufriedenstellend abgewickelt worden?

Alles in Griff der SS – L

Auch in Mecklenburg –Vorpommern – IM- Erikas Heimat – wurde observiert.  Hier wird eines klar. Es gibt wohl ein großes Kontinent an “freien” Mitarbeitern – aus anderen Städten – um unerkannt agieren zu können.

Auch öffentliche Veranstaltungen und Auftritte werden „gefilmt durch einen Anhänger“ überwacht. Aber um Himmels willen – die anderen Überwachungsfahrzeuge sollen bitte nicht durch Videoclip von Teilnehmern einer (überwachten) öffentlichen Veranstaltung, die nachher im Internet zu sehen sind, auffallen. Ein weißer Vito HRO – Kennzeichen und ein schwarzer Golf mit HH Kennzeichen sind je zweimal im veröffentlichten Videoclip zu sehen.

Oh Gott – wie unprofessionell – das hat die Stasi besser gemacht. Und warum sind denn die Kennzeichen immer noch „Normgerecht“?

Und: Es wird hier sehr klar und deutlich: Die Überwachung der Kommunikationswege – also Telefon und Internetschlüsse – bisher wohl parallel erfolgt – sollen bei zukünftigen Observationen „eingegliedert werden“. Vielleicht mit einem weisen Hörer am Ohr des IMs – per Liveübertragung?

Auf die Handlungsempfehlung des “Dr.” H können wir gespannt sein.

 

Fortsetzung folgt!