Jusitzreform für Deutschland !

Justizreform für gerechte, effiziente und transparente Justiz

Christine Kern

Christine Kern hat diese Petition an Bundesjustizminister/in und (Bundesjustizministerium) gestartet.

Abschaffung der Fehlanreize im Justizsystem, die Fehlurteile, Willkür und Bürgerfeindlichkeit produzieren, statt dessen Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Bürger  

Christine Kern

Bitte zeichnen Sie meine Petition für eine Justizreform in der Kommentarfunktion.

 

Vorschlag zu Gesetzesänderungen / Justizreform zur Sicherung der Wahrung der Gewaltenteilung und Qualität und Effizienz in der Justiz

Die letzte Justizreform in der BRD erfolgte in 2002. Sie diente allein der Entlastung der Justiz. Folge war Unberechenbarkeit in der Rechtsprechung, da Rechtssuchenden nahezu unüberwindliche Hürden auferlegt werden, um sich gegen Fehlurteile zu wehren. Rechtsanwälte werden massiv zu Vergleichen gedrängt.

Berechtigte Kritik an Richtern wird mit Willkürurteilen geahndet, für die Richter seltenst belangt werden. Im Ergebnis werden Rechtssuchende in ihrer Existenz und Gesundheit geschädigt. Besonders menschenverachtend wird mit zu Unrecht Inhaftierten umgegangen.

Finanziell Geschädigten wird der Zugang zum Recht durch Verweigerung von PKH verweigert.

Die Legislative reagiert, wenn überhaupt, auf berechtigte Bürgerbeschwerden und Petitionen ablehnend.

Somit steht fest, dass die Legislative, die die Gesetze erlässt, nicht in der Lage oder nicht willens ist, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Folglich ist sie nicht in der Lage, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Sie verschanzt sich durchgängig hinter der Behauptung, man dürfe auf richterliche Entscheidungsfindung keinen Einfluss nehmen. Wenn diese jedoch die Gesetze und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert, ist genau das geboten: Einschreiten der Politik.

Durch Errichtung neutraler, fachkundiger Kontrollgremien.

Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, wird folgender Reformvorschlag gemacht:

1.

Die Legislative muss durch Gesetz und Kontrolle gewährleisten, dass die Grundrechte der Bürger nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in die Tat umgesetzt werden.

a

Zur Befolgung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Sicherung einheitlicher Rechtsprechung wird Richtern aufgegeben, bei beabsichtigter Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, BVerfG und/oder EUGH eine Divergenzvorlage an den BGH, BVerfG bzw. EUGH zu richten und zu begründen, warum hiervon abgewichen werden soll. Nur nach dessen Zustimmung darf die beabsichtigte Abweichung vorgenommen werden. Sie muss begründet werden.

Eine richterliche Entscheidung in Abweichung von geltenden Gesetzen und/oder höchstrichterlicher Rechtsprechung ist grundsätzlich unzulässig. Sie berechtigt den Betroffenen zu einem Antrag auf Aufhebung. Bis zur Entscheidung darf das vom Gesetz abweichende Urteil nicht vollstreckt werden.

b

Über einen Befangenheitsantrag hat kein Richter mehr selber zu entscheiden. Es wird zwingend vorgeschrieben, dass hierüber nur die laut Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterperson zu entscheiden hat.

Richterpersonen, gegen die Befangenheitsantrag gestellt wird, haben eine dienstliche Stellungnahme hierzu abzugeben, die sich mit den Fakten, die die Besorgnis des Antragstellers begründen, auseinander setzen.

Die zur Entscheidung berufene Richterperson hat sich mit beiden Stellungnahmen auseinander zu setzen und ihre Entscheidung entsprechend zu begründen.

c

Eine Kontrollinstanz, bestehend zu gleichen Teilen aus Richtern, Rechtsanwälten und rechtskundigen Bürgern, überprüft auf Antrag von Rechtssuchenden die von diesen monierten Urteile.

Fehlerhafte Urteile werden aufgehoben und zurück verwiesen.

Urteile, die nicht fehlerhaft sind, jedoch den Rechtssuchenden nicht nachvollziehbar sind, werden vom Kontrollgremium entsprechend kommentiert und haben Bestand.

d

Häufen sich fehlerhafte Urteile einer Richterperson, hat sie an Schulungsmaßnahmen teil zu nehmen.

Fällt eine Richterperson mehr als zwei mal ein Fehlurteil zu Lasten des selben Rechtssuchenden, so ist nicht mehr von Fehler, sondern von Willkür auszugehen.

Willkür muss von Dienstgerichten sanktioniert werden. Willkürurteile müssen aufgehoben werden.

Der betroffene Rechtssuchende hat für den ihm durch Richterwillkür entstandenen Schaden umgehend und ohne weitere Klage aus der Staatskasse entschädigt zu werden.

Richter, die Willkürurteile gefällt haben, müssen von der Staatskasse in Regreß genommen werden.

2.

Das PEBB$Y – System wird durch ein System ersetzt, das Qualität der Rechtsprechung Vorrang vor Erledigungszahlen und Erlöserzielung stellt. Allein Erreichen von Qualitätsstandards dürfen zu Karriereförderung führen.

Im Ergebnis führen sie auch zur Entlastung der Gerichte, da Folgeverfahren (Rechtsmittelverfahren) ausbleiben.

a

Gerichtskosten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Dies führt zur Entlastung der Gerichte. Besonders streitlustige Prinzipienreiter werden im Ergebnis in stärkerem Maße zur Kasse gebeten.

Die Berechnung nach Streitwert fällt weg. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der im Zivilrecht um besonders hohe Beträge geschädigt wurde, dafür mehr zu bezahlen hat, unter Umständen so viel, dass er nicht zu seinem Recht kommen kann, weil ihm dazu das Geld fehlt.

Statt dessen wird für jeden Rechtsstreit eine Pauschale an Gerichtskosten fällig. In Frankreich geht das z.B. mit 75,- €, in den Niederlanden mit 120,- €. Das ist auch hierzulande möglich.

Damit entfällt auch der Aufwand für PKH – Verfahren und deren Prüfung und es ist jedem

Rechtssuchenden der Zugang zum Recht möglich. Auch das steigert die Effizienz des Systems und führt zu einer Abnahme von Verfassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden.

3.

Die Verfahren werden entkompliziert. Es gibt keine Unzahl von Rechtsmitteln mehr, sondern nur erstinstanzliches Verfahren beim Amtsgericht und Berufung beim Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Diese Instanzen prüfen nicht nur, ob das Recht korrekt angewandt wurde, sondern sind auch Tatsacheninstanz. Sie müssen die Akten beiziehen und die Beweismittel und ihre Würdigung durch das Ausgangsgericht prüfen.

Außer der Rechtsbeschwerde beim BGH gibt es keine Beschwerdeverfahren mehr. Nur Berufung und Revision, Nichtigkeitsklage und Restitutionsklage. Eine Rechtsbeschwerde darf jeder niedergelassene Rechtsanwalt der BRD für seine Mandanten einlegen.

4.

Richter werden zur Einhaltung folgender Qualitätsstandards verpflichtet:

Korrekte Rechtsbehelfsbelehrungen;

Korrekte Protokollierungen, Tonaufnahmen während Verhandlungen werden zugelassen;

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung;

Urteilsbegründungen, in denen auf die vorgetragenen Fakten eingegangen wird;

Pflicht zur Erteilung richterlicher Hinweise, wenn ein Rechtsstandpunkt nicht überzeugend dargelegt wurde, z.B. Beibringungsgrundsatz nicht erfüllt wurde;

Verzögerungsrügen sind zulässig und führen zu sofortiger Bearbeitung;

Jeder Antrag muss entschieden werden;

Bei Entscheidungen als Postzustellungsurkunde Versand einer Kopie mit lesbarer Richterunterschrift;

Verstöße gegen diese Qualitätsstandards werden vom Dienstherrn überprüft und angemahnt. Im Wiederholungsfall kann eine Nachschulung angeordnet werden.

 

 

a

Nebentätigkeiten von Richtern – außer Lehramtstätigkeiten – bedürfen der Genehmigung durch den Dienstherren. Diese darf nur erteilt werden, wenn keine Rückstände an Verfahren bestehen, die länger als drei Monate anhängig sind, ohne dass eine richterliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Richterliche Freizeitbeschäftigung ist hiervon unberührt.

b

Kein Verfahren darf länger als 2 Jahre ohne Abschluss bleiben.

c

Bei größeren Personalausfällen, sei es durch Krankheit oder sonstige Umstände, ist dem Dienstherren Meldung zu erstatten und von dort Vorkehrung zu personeller Aufstockung zu treffen.

d

Es sollen auch Juristen, die älter als 35 Jahre sind und Richtereignung haben und/oder erfahrene Rechtsanwälte, die Richterbefähigung erlangt haben, als Richter eingesetzt werden können.

e

Das Prinzip der Gewaltenteilung muss eingehalten werden. Kein Richter darf während seiner Amtszeit politisch tätig sein oder der Exekutive angehören. Und umgekehrt.

5.

Sammelklagen identischen Inhalts von mehreren Bürgern sind zuzulassen. Sie sind nicht nur Verbraucherzentralen vorbehalten.

a

Im Sozialrecht sind ebenfalls Sammelklagen gleichen Inhalts zuzulassen.

Da sich im Sozialrecht Klagen besonders häufen, sind die Sozialgesetzbücher zu überarbeiten. Die Kann – Vorschriften sind durch bindende Vorschriften zu ersetzen.

Soweit diese in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, sind diese bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Ergebnis kommt es hier zu hohem Einsparpotential an Arbeitskraft bei Städten und Gemeinden und Gerichten.

6.

Außer beim BGH besteht keine Rechtsanwaltspflicht.

Rechtsanwälte dürfen ihre Honorare frei verhandeln. Dazu gehört auch, dass sie ein Erfolgshonorar vereinbaren können.

Eine zusätzliche Gebühr für den Abschluss von Vergleichen entfällt.

a

Die Beratung durch Rechtsanwälte kann auch auf Basis von Beratungshilfescheinen geleistet werden. Hierzu ist eine Anhebung auf mindestens 200,- € vorzunehmen, da auf Basis des bisherigen Satzes (99,- €) kein Rechtsanwalt kostendeckend arbeiten kann.

6 .b

Rechtsanwälte dürfen auch für Interessengemeinschaften oder andere Personengruppen Sammelklagen einreichen. Sie dürfen hierfür ihr Honorar frei verhandeln.

c

Rechtsanwälten darf nicht verwehrt werden, in Wettbewerb zu Prozessfinanzierern zu treten.

7.

Staatsanwaltschaften müssen personell aufgestockt und genauso gut technisch ausgerüstet werden wie die Polizei.

a

Die RiSTBV wird dahingehend ergänzt, dass bei bestehenden Personalengpässen vorrangig

Kapitalverbrechen und schwere Straftaten ermittelt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Verdacht auf beispielsweise Kindesmissbrauch die Ermittlungen jahrelang nicht in Gang kommen, während Bagatelldelikte z.B. wegen Schwarzfahren und gestohlenen Getränkebons ermittelt wird.

Das Bejahen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung darf nicht mehr von der Einfachheit des Sachverhaltes abhängen, sondern muss das besondere Interesse der Bevölkerung an Schutz vor Kriminalität berücksichtigen.

b

Für die Karrierechancen der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Pönale Quote zugrunde gelegt, sondern Umfang und Aufwand der einzelnen Fälle.

Die Aufklärung schwerer Straftaten wird höher bewertet als die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten und wird entsprechen karriereförderlich bewertet.

c

Für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte können erfahrene Schiedsleute zur Entlastung der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die hierfür besonders geschult werden.

8.

Gründet sich ein Strafverfahren nur auf einzelne Indizien und/oder richterliche Einschätzung ohne handfeste Beweise, so muss bei Verurteilungen eine Revision zugelassen werden.

Sofern nach einer Verurteilung neue Beweismittel auftauchen, seien sie belastend oder entlastend für den Angeklagten, muss das Verfahren neu geführt werden.

Die Suche nach der Wahrheit genießt Vorrang vor richterlicher Meinungs – Manifestierung.

a

Pflichtverteidiger müssen genauso honoriert werden, wie der Durchschnitt der Wahlverteidiger. Sie müssen genauso zeitnah und umfassend Akteneinsichtsrecht bekommen wie Wahlverteidiger. Dies war bereits eine Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages mit dem unbefriedigenden Ausgang, dass weniger finanzstarke Angeklagte benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

b

Stellt sich heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, wird er angemessen in Geld entschädigt.

Ohne Ansehen der Person und ohne dies einklagen zu müssen, erhält der zu Unrecht Inhaftierte für jeden Tag seiner ungerechtfertigten Freiheitsberaubung eine Entschädigung von 200,- €. Dies gilt auch rückwirkend für bisherige Fälle.

Kost und Logis werden nicht abgezogen, da diese nicht frei gewählt waren.

Die Entschädigung wird ausbezahlt mit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Inhaftierung ohne dass der zu Unrecht Inhaftierte diese einklagen muss.

c

Gleiches gilt für die angefallenen Gerichts – und Rechtsanwaltskosten.

d

Rechtssuchende, die durch Willkür von Richtern in ihrer Gesundheit oder ihrem Vermögen geschädigt wurden, werden nach Feststellung dieses Tatbestandes durch das Kontrollgremium schnell und unkompliziert entschädigt, und zwar aus der Staatskasse.

e

Für zu Unrecht in Haft verbrachte Zeit werden entsprechend dem vorher ausgeübten Beruf Rentenpunkte angerechnet, als hätte die zu Unrecht inhaftierte Person in dieser Zeit ihren Beruf weiter ausgeübt. Entsprechend werden Rentenpunkte für zu Unrecht erlittene Haftzeit angerechnet für nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehende, wie z.B. Selbständige, bei Selbständigen mitarbeitende Ehepartner, Hausfrauen, etc. Sie müssen so gestellt werden, wie sie es ohne die zu Unrecht erlittene Haftzeit bei Rentenbezug wären.

Darüber hinaus durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittener Vermögensschaden, beispielsweise einer Wohnung, Wohnungseinrichtung, etc. kann separat vom Betroffenen eingeklagt werden.

f

Das Justizministerium kann prüfen, ob die zugrunde liegende Verfehlung im Amt einer Richterperson, Rechtspfleger, Staatsanwalt oder Polizeibeamten oder sonstigen Amtsträger originär zuzurechnen ist und diese Person in Regreß nehmen.

9.

Um Sanktionierung von Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung und sonstigen Amtsdelikten zu gewährleisten, wird eine gesonderte Staatsanwaltschaft gebildet, die bundesweit nur für derartige Delikte zuständig ist.

Sie hat auf Strafanzeige der Geschädigten hin gründlich zu ermitteln. Soweit sie Straftatbestände feststellt, hat sie diese bei einem Richterdienstgericht zur Anklage zu bringen, das außerhalb des für den Wohnort des Amtsträgers zuständigen

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Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

[:de]

Das Landgericht Erfurt hat die ‚Beleidigung‘ – Verhandlung  gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebotes, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> „Justizministerium“
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o. a. Hauptverhandlung am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die „Achse des Bösen“!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 „neue“ Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen, das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim „Bundesverfassungsgericht“ durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die „Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die „Normalsterblichen“ zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf:

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:en]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:nl]

Das Landgericht Erfurt hat die „Beleidigungs“-Verhandlung“ gegen Claudia May in einen sehr kleinen Gerichtssaal gelegt, obwohl der große Schwurgerichtssaal am 14.05.2020 nicht benutzt wird.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Die Prozessfortsetzung  soll am Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  stattfinden, weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt. Trotz vieler Prozessbeobachter sollen nur 7 Personen und 2 Pressevertreter an diesen Prozess teilnehmen dürfen. Die Aushöhlung des Öffentlichkeitsgebots, angeblich wegen Corona. Dieses Landgericht Erfurt macht seinem Namen alle Ehre – die Achse des Bösen – zu sein!

Achse des Bösen. Die Erfurter Justiz – Das Erfurter Landgericht.

Über das Verfahren haben wir hier ausführlich berichtet: Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Die Entrechtungsgeschichte der Geschwister Claudia und Michael May lesen Sie hier: Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May  – Teil 1

Symbolfoto: Obwohl der große Schwurgerichtssaal frei ist, soll in einen sehr kleinen Raum – nur 7 Plätze und 2 Presseplätze gegen Claudia May verhandelt werden.

 

Die Akkreditierung:

 

An: LGEF Pressestelle <Pressestelle@lgef.thueringen.de>; LGEF Poststelle <Poststelle@lgef.thueringen.de>
Cc: TMMJV Pressestelle <Presse@tmmjv.thueringen.de> “Justizministerium”
Betreff: Akkreditierung
Wichtigkeit: Hoch

 

Werter Herr/Frau Pressesprecher/in

 

Zur o.a. Hauptverhandlung am  Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG akkreditiere ich mein TV-Team und mich persönlich zur Prozessberichterstattung.

Es wird gebeten, auf der Grundlage der BVG – Entscheidung – ZDF Klage gegen das Landgericht Bielefeld – das Team bei seiner notwendigen Presseberichterstattung vorbehaltlos zu unterstützen.

Hier die Entscheidung des BVG: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal und außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zum Gegenstand. 

 

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007

– 1 BvR 620/07 –

Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

Bitte um Mitteilung, falls der Termin verschoben werden sollte.

 

 

Freundlicher Gruß

 

Heinz Faßbender

 

Journalist

Hier ein Bericht zur Verfolgung und des anhängenden Verfahrens gegen Claudia May – Der beleidigte Staat! Hunderttausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

 

CC zur gefälligen Kenntnisnahme

Landgericht Erfurt. Viele Menschen sagen, es ist die “Achse des Bösen”!

Die Antwort der Pressestelle des Landgerichtes Erfurt:

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 16:27 Uhr
Von: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: AW: Akkreditierung

Sehr geehrter Herr Faßbender,

 

aufgrund der Corona-Maßnahmen stehen nur begrenzte Plätze für die Medienvertreter und Zuschauer zur Verfügung. Für Medienvertreter sind lediglich aufgrund der begrenzten Anzahl in dem Verhandlungssaal zwei Plätze vorgesehen. Diese sind bereits an Pressevertreter, die sich vor Ihnen akkreditiert haben, vergeben worden. Ich bedauere, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können, aber die derzeitige besondere Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Keske
Pressesprecher / Richter am Landgericht


Landgericht Erfurt
Domplatz 37 | 99084 Erfurt
Tel: +49 (0) 361 3775 -686
Pressestelle@lgef.thueringen.de

Die Reaktion des TV-Journalistenbüros:

 

Gesendet: Mittwoch, 13. Mai 2020 um 17:17 Uhr

An: “LGEF Pressestelle” <Pressestelle@lgef.thueringen.de>
Betreff: Aw: AW: Akkreditierung

Guten Tag Herr Pressesprecher Keske,

Zu Ihrer Mail sei Folgendes gesagt:

Die Presseöffentlichkeit muss zu allen Zeiten nach dem Öffentlichkeitsgebot und nach der Entscheidung des BVG über ein Verfahren berichten können. Besonders über dieses zeitgeschichtlich wichtige Verfahren über eine seit Jahrzehnten andauernde Verfolgung der Geschwister May durch die städtische Administration  und mit einer besonderen Gehässigkeit der Gerichte Ihres „rechtsstaatlichen“ so schönen Landes Thüringen.

Im Übrigen habe ich festgestellt, dass der große Schwurgerichtssaal morgen „verweist“ ist.

Insoweit ist es möglich, dass das „Verfahren“ in diesem großen Saal stattfinden kann und nicht wie vorgesehen im kleinen Verhandlungssaal, wo es einen erheblichen Platzmangel gibt.

Offensichtlich ist das ja auch so gewollt.

Sollte insbesondere die Justizberichterstattung wegen Ihrer angeblichen Corona-Maßnahmen – heute wurden nur 9 “neue” Fälle für ganz Thüringen gemeldet  und in Erfurt nur eine Person allerdings vor 7 Tagen  – laut MDR – bin ich gezwungen das Öffentlichkeitsgebot mit dem Anspruch auf Berichterstattung gerade in diesem herausragenden Fall Claudia May per Eilantrag beim “Landesverfassungsgericht” Thüringen und je nach Entscheidungstenor später auch beim “Bundesverfassungsgericht” durchzusetzen.

Es geht nicht an, dass das Landgericht Erfurt eine nicht mehr bedrohliche Lage ausnutzt, um die interessierte Öffentlichkeit bei einer angeklagten Person der Zeitgeschichte und bundesweit bekannte Kämpferin, die für den Kampf um ihr Erbeigentum ca. 500.000,- € Gerichtsgebühren zu zahlen hat, unverhältnismäßig reduziert, nur weil lediglich in einem Mini-Raum das „Verfahren“ durchgeführt wird, obwohl ein großer Saal überhaupt nicht belegt ist. Das geht gar nicht.

Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Landgericht Erfurt

Warum ist das Landgericht Erfurt als die “Achse des Bösen” so verschrien?

 

Hat das etwas mit der Demokratiefeindlichkeit der “Staatsjuristen“, besonders an diesem Gericht, in Tateinheit mit dem ständigen böswilligen attackieren des Rechtsschutzes und des Rechtsfriedens gegen die “Normalsterblichen” zu tun? Im Übrigen: Die gesamte Gerichtsbarkeit in Thüringen ist nicht bekannt dafür, die Gewährleistung von Gerechtigkeit im Verhältnis des Staates gegenüber dem Bürger durch bestehende Gesetze zu vereinen, sondern diese Parallelgesellschaft führt einen Krieg gegen das Prinzip unserer grundgesetzlich-garantierten Einigkeit und Recht und Freiheit.

Auch deshalb muss sich der Bundesgerichtshof fortgesetzt mit dem Landgericht Erfurt befassen. Dieses Gericht muss seine Strafurteile und zivilrechtlichen Entscheidungen seit Jahren revidieren bzw. aufarbeiten. Hier nur einige „Klatschen“ des BGH mit teils sehr kritischen Hinweisen – man kann auch sagen Ohrfeigen – die sich Jurastudenten als Prüfungsergebnis nicht erlauben dürften. Sie währen mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

 

Klatschen für das Landgericht Erfurt

Beweiswürdigung des Landgerichts Erfurt  „durchgreifend Rechtsfehlerhaft”!

1

BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 1 0 9 / 1 5

Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen wurde aufgehoben.

Begründung: Eine konkludente Drohung ist aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

2

BGH 2 StR 502/18 – Beschluss vom 8. Januar 2019 (LG Erfurt)

Aufhebung des Urteils und der Feststellungen:

Der Senat kann letztlich nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung zu einer anderen Bewertung der angeklagten Tat gelangt wäre. Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung.

 

3

Bundesgerichtshof * 2. Strafsenat vom 24.09.2015 * 2 StR 362/15

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben.

Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht ausschließen, dass das Urteil auf den recht-fehlerhaften Erwägungen beruht.

 

4

BGH kippt Urteile 2 StR 352/18

Landgericht Erfurt muss neu verhandeln.

In der Begründung seines Beschlusses erklärt der BGH die Beweiswürdigung des Landgerichts für „durchgreifend rechtsfehlerhaft“.

 

5

 

BGH, Beschluss vom 18.11.2010, Az.: 2 StR 497/10

Der 2. Strafsenat des BGH gab der Revision statt und hob das Urteil aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung auf :

Landgericht Erfurt hat sich laut Entscheidung des BGH nicht ausführlich genug mit den Aussagen des Zeugen befasst. Dies wäre jedoch insbesondere deshalb erforderlich gewesen, da das Gericht die Verurteilung auf diese Aussagen gestützt hat. Dabei hätten die widersprüchlichen Aussagen differenziert bewertet werden müssen. Das Landgericht hätte genau darlegen müssen, auf welche der Versionen es die Verurteilung stützt, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung gerecht zu werden.

 

6

BGH Beschluss v. 24.09.2015 – 2 StR 362/15

Urteil des Landgerichtes Erfurt aufgehoben.

Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung wegen angeblich fehlender Aufarbeitung der Straftaten durch den Angeklagten.

 

Selbstverständlich wissen wir durch Insider, dass nicht alle Richter diese Verrohung und Missachtung gegen den Rechtsstaat durchtreten. Wir wissen allerdings auch, dass die Anständigen in diesem Landgericht Erfurt durch die Unanständigen regelrecht gemobbt werden.

 

 

 

 [:]

Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!

Für das Jahr 2018 gibt es über 220.000 registrierte Beleidigungsfälle. Größte Anzeigegruppe: Staatsanwälte, Richter und Beamte. Der Bürger wird fast immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und das kostet erstmal Gebühren, für den Normalsterblichen – im voraus selbstverständlich. Geld her – sonst fäng die Justiz überhaupt nicht an, dass Persönlichkeitsrecht eines normalen Bürgers über das Zivilrecht zu schützen.

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Der Staat – Die beleidigte Leberwurst!

Aber wehe ein Staatsanwalt, Richter oder Beamter fühlt sich beleidigt, dass ist er oft schon, wenn man mal offen die Meinung sagt. Dann werden mit enormen Aufwand Kritiker verfolgt, sogar regelrecht zertrampelt und hinterhältig ausgenommen. Denn dieser Staat fühlt sich trotz enormer Willkür- und Unrechtshandlungen immer im „Recht“. Das war schon zu allen Zeiten so – in Deutschland! Die “grauen Zeiten” sind nicht vorbei!

Ein kurze Erklärung zum Beleidigungsparagrafen 185 StGB die diese Jusristen als indirekte Einnahmequelle ausnutzen, um sich selbst mit Gehaltsschecks zu bedienen:

Ich sag`s mal so….denn diese Abzockerei  durch die Justiz geht gar nicht!

 

Um sich die Dimension dieser 220.000 (2018) registrierten Beleidungsverfahren vor Augen zu halten, sei nur eine grobe Aufrechnung erlaubt.

Wenn von den 220.000 Beleidigungsverfahren nur 120.000 mit einer Geldstrafe von 1000,- € (meist ist es mehr) durch die angeblich Beleidigten „gerächt“ wird, dann ergibt dies eine Einnahmesumme fast immer für den Staatshaushalt von 120.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten.

Geht man sehr grob von einem Bruttogehalt eines Staatsanwaltes, Richters oder Beamten von ca. 6500,-€ aus, können von diesen Sanktionierungseinnahmen 18461 Typen aus diesen Berufsgruppen für einen Monat ausgehalten (versorgt) werden.Ganz schön teuer diese Typen, die uns das neben Steuern und Abgaben und Weiteres auch noch rauspressen.

In der deutschen Justiz werden ca. 34000 Staatsanwälte und Richter aller Gerichte und Instanzen ganz fett durchgefüttert. Also ein sehr lukratives Geschäft mit dem Beleidigungsparagrafen 185 StGB für diesen Richter&Beamten-Staat! Mit Gerichtskosten für jede nur erdenkliche Handlung benötigt der gesamte Justizapparat keine Staatsknete. Die Justiz erwirtschaftet für Bundes- und Landeshaushalte zusätzliche Einnahmen, in unbekanter Höhe.

Für viele Menschen ist das Landgericht Erfurt die “Achse des Bösen”.

14.04.2020  – Bitte lesen Sie auch den aktuellen Artikel :  Landgericht Erfurt torpediert das Öffentlichkeitsgebot angeblich wg. Corona, obwohl  in Erfurt nur ein Infizierter vor 7 Tagen gemeldet wurde.

 

BVerfG zum § 185 StGB

Obwohl diese Entscheidung des BVerfG 1 BvR 3217/14 zum § 185 StGB aus dem Jahre 2015, haben sich die Verfahren von über 118.000 (2015) auf über 220.000 (2018) erhöht. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor.

Werturteile, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, unterfallen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gleich ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist und ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird. Auch eine polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung grundsätzlich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

BVerfG 1 BvR 3217/14 (3. Kammer des Ersten Senats) – Beschluss vom 28. September 2015 (LG München I / AG München)

 

 

Die beleidigte Staatsleberwurst!

 

Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland

Auch Claudia May aus Erfurt hat es mal wieder getroffen (Klicken Sie den ersten Teil der Geschichte May) .  Die ehem. Richterin des Thüringer Oberlandesgericht – Rita Pesta – die eine Wohnung als erste Bauauftraggeberin des staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienkriminellen Stefan Lagler „gekauft“ hat, will die Beleidigte sein. Mit etlichen Strafverfahren auch gegen ihren Rechtsanwalt Gregor Heiland wird der Spiss durch die Erfurter Justiz einfach rumgedreht und nicht nur die Lebenszeit mit viel Papier für Nix und Wiedernix geraubt, sondern solange hin und her schwadroniert bis man die Kritiker, Rechteeinforderer, Engagierte, Anständige und sogar Rechtsanwälte wegen kritischer Schriftsätze durch die Instanzen gejagt und ausgenommen wurden. Das ist eine Kriegserklärung gegen ihren eigenen “Rechtstaat”, den sie Vorgeben doch nur verteidigen zu wollen. .

Sie behaupten, dass durch die Tathandlung (ihnen wird zur Last gelegt) der Beleidigung auch eine  Ehrverletzung ihrer Personen vorliegt, die geeignet wäre, den Amtstäter verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.  –  Kann man diese Gruppe in der zivilisierten Gesellschaft überhaupt noch “verächtlich” machen? Sie fabulieren, dass sei eine Verletzung ihrer Ehre wegen ihrer aussergewöhnlichen besonderen Stellung und Persönlichkeit, also das sei in etwa wie Majestätsbeleidigung und dementsprechen hart abgestraft gehört, obwohl sie tagtäglich die Ehre und die Persönlichkeitsrechte des „gemeinen Volkes“, die ihr Leben zwangsweise finanzieren müssen, ständig mit ihren Füssen zertreten.

 

Das ist die Ausnutzung des Strafrechtes auf eine pervertierte Art und Weise – denn sie gehen in urdeutscher Beamten-Denke davon aus, dass sie einen höheren Anspruch auf Achtung ihrer „Persönlichkeit“ haben, als der „normale Mensch“, der bei klarer Kante und wahrer –  harter Worte oder schriftlicher Eingaben wegen unterstellter Missachtung bzw. Beleidigung durch diese Gruppe umgehend und mit aller Härte die „Sonderbehandlungen“ des realexistierenden „Rechtsstaates der grundgesetzlich garantieren Presse- und Meinungsfreiheit” erfahren muss. Ein Strafverfahren als Umerziehungslager, damit es im Lande ruhig bleibt und sie weiter schalten und walten können wie schon immer.

Grundgesetz Art 5

 

Eine Prozessfortsetzung weil sich eine Ex-Richterin beleidigt fühlt ist für Donnerstag, 14. Mai 2020 um 9:00 Uhr *  Landgericht * 99084 Erfurt / Thüringen *  Domplatz 37 * Sitzungssaal 1.12, I. OG  terminiert.

Die angeblich so überlastete Justiz schafft sich ihre Verfahren selbst. ( Man hat ja sonst nichts zu tun.) Mit großem Aufwand wird den Betroffenen der Mund über dieses miese Strafrechts-Beleidigungs-Spielchen verboten (zugehalten). Die Wahrheit hat keinen Platz in der deutschen Justiz und jeder der es wagt die Wahrheit zu sagen wird über den Beleidigungsparagrafen gezüchtigt. Schon immer. Die Gruppe der angeblich Beleidigten sitzen dann über “ihr eigenes beleidigtsein” selbst-herrlich zu Gericht. Die meisten müssen teils hohe Geldstrafen zahlen. Immer mehr Menschen werden sogar zu Haftstrafen gemassregelt (ihrer Freiheit beraubt), weil sie davon ausgegangen sind in diesem Land könnte man seine Meinung auch mit klaren Worten offen kundtun.

So schützt sich die Justiz gegen Kritiker, um Missbrauch und Willkür ihres „hoheitlich angeordneten “Staats”-Gewalten-Terrors“ zu vertuschen. Auch in diesem „Verfahren“ gegen Claudia May ist das so. Die thüringer Justiz ist da ganz rigoros. Schlimmer wie zu DDR-Zeiten, berichten viele Betroffene.  Jeder der die Wahrheit liebt und dieses Justiz-Kartell der Niedertracht kritisiert – wird stasi-faschistoid drangsaliert obwohl die Verursacher dieses Staats-Terrors gegen die Anständigen im Lande die schrecklichen Amtstäter (Juristen) in urdeutscher Gesinnung selbst sind.

Die Amtstäter in Erfurt müssen auch unbedingt verhindern, dass der Erfurter Immobiliendiebstahl gegen die Geschwister May , durch alle Instanzen unterschiedlicher thüringer Gerichte abgesegnet und durch Erfurter Behörden mit faschistoider Härte durchgetreten wurde mit grundgesetzlich-garantierten-rechtsstaatlichen Mittel der Wahrheitsfindung dieser Skandal der Entrechtung einer Landesbeamtin öffentlich aufgearbeitet wird.

Die Opfer werden gejagt, die Täter geschützt. Stefan Lagler abgesichert vor der Presse.

Und dann regnet es Beleidigungsanzeigen, um eigenes kriminelles Handeln geheim zu halten.

 

So schützen sie den Immobiliendieb und sich selbst. Für das “Böse” ist die Justiz immer der Schutzpatron gewesen.

Denn eines ist jetzt schon durchgesickert:

Der Kriminelle (so die Staatsanwaltschaft Erfurt) Stefan Lagler, der den Geschwister May ihre Immobilie in Tateinheit mit städtischer Unterstützung durch Urkundenfälschung widerrechtlich angeeignet hat, ist mit vielen Mächtigen aus Erfurt wegen schmieriger Immobiliengeschäfte schon in der DDR und jetzt als der Mann für´s Grobe verbandelt.

 

Und diese „tollen“ Geschäftsverbindungen dürfen doch nicht durch diese Claudia May und ihren Bruder gestört werden.

Hier Filme zum Kampf der Claudia May und ihren Bruder Michael May um ihre Immobilie.

Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 1: Landtag Thüringen attackiert die Presse. Immobilienkriminalität in Erfurt. Justiz macht mit.

Film 2 : Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May – Ein Film von Heinz Faßbender

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Die Justiz zockt überall ab!

Five Star Bergisch Gladbach – beauftragen einen Abmahnbanditen um Kritiker Mundtot zu machen und auszunehmen.
Für diese Nummer bisher an die 2100,-€ verlangt und es wird vermutlich noch mehr.

Wie der bekannte Abmahnbandit Jörg Faustmann aus Langenfeld (NRW/Rheinland) und Five Star Fitness Bergisch Gladbach GmbH in Bergisch Gladbach zusammen mit der Justiz den unabhängigen Journalisten Heinz Faßbender abzockt, lesen Sie hier:

 

Hier Klicken: Five Star Fitness Bergisch Gladbach – zwei kritische Filme über das “Geschäftsgebahren” dieser Fitnesskette – und die abartigen juristischen Folgen!

 

 

 

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Diese Seite wurde vom 7.05.2020 bis zum 25.05.2020 über 10.000 mal besucht.

Landgericht Erfurt 30.01.20 Martina Fehrs ./. Claudia May Teil 1

 

 

Der absurde Zivilprozess

 

Martina Fehrs ./. Claudia May

 

Ein Bericht von Heinz Faßbender * Mitarbeit Mike Heerlein

Akktualisiert am 09.02.2020

Bitte nach unten scrollen

 

Beklagte Claudia May mit Anwalt Gregor Heiland – wie immer dialogbereit
Klägerin Martina Fehrs , die nicht gefilmt werden will- geschützt durch die Justiz

 

Kurz gesagt um was es hier geht: Martina Fehrs klagt gegen Claudia May, weil sie im Grundbuch als erb- und vermögensgesetzlich Vorkaufsberechtigte eingetragen ist und verlangt deshalb die sofortige Löschung ihrer verbrieften Grundbuchrechte. Das heißt: Gib mir sofort den Schlüssel deines Besitzes verschwinde und halt die Klappe wegen deiner Rechte als Rechtsnachfolgerin des rechtsstaatswidrig enteigneten Erbgrundstücks. Im Stasi-Erfurt ist das alles möglich. Streitwert 308.000,00 € – Gerichtskosten 7.386,00 € gesamt beide Anwälte 22.266,96 € – Nicht nur absurd, sondern auch der bundesdeutsche Justizwahn allerorts, der in Erfurt seit dreißig Jahren gegen Claudia May und ihren Bruder durchgezogen wird und für den die damaligen Bürger der DDR sicher nicht gekämpften haben. Sie hatten die Hoffnung auf den angeblichen besseren, sozialen und freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat!

 

 

Landgericht Erfurt – Ein historischer Ort. Für viele Menschen allerdings kein Ort der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit. Am 30.01.2020 werden in der Prozesssache Fehrs ./. May sogar Justizwachtmeister missbraucht, um die Presse zu behindern und die Täter zu schützen.

 

Zwischen der Kirche und dem Ex-Nazi- und Ex-Stasi-Knast liegt das heutige Landgericht Erfurt. Die historische Geschichte dieses Gerichtes in naher Umgebung der Kirche und hinter dem Landgericht der Ex Nazi- und später der Ex- Stasi-Knast – heute Gedenkstätte – den wir am 30.01.2020 nach dem Prozess von außen nicht filmen durften, müssten für aktive Richter und Juristen, die hier als Organe der Rechtspflege gegen hohe Gerichtsgebühren und überteuerte Honorare dem Recht und der Wahrheitsfindung dienen sollten, immer Mahnung und totaler Ansporn für ihre Amts-Verantwortung sein, dass das, was hier in verschiedenen Epochen schreckliches und menschenverachtendes passierte sich nicht schon wieder als ein faschistischer Unrechts- und/oder sozialistischer Stasi-Staat mit Denkverboten und Pressebehinderungen wiederholt. Denn die Justiz hat in herausragender Weise diesen Systemen gedient und ist nie zur Verantwortung gezogen worden. Dieser absurde Zivilprozess Fehrs gegen May muss für die Justiz in Thüringen auch die Aufarbeitung ihrer eigenen Unrechtshandlungen gegen die Beklagte Claudia May sein und ebenso mit rigoroser Aufklärung welche Stasi-Seilschaften damals wie heute hier gegen die Ansprüche der Geschwister May ihre Finger im Spiel haben und sich dumm und dämlich verdienen.

Das Landgericht hat zu allen Zeiten dem Unrechtsstaat gedient und das Volk zum Schweigen gebracht oder ohne Grund verfolgt und verurteilt.
Die Geschichte des Nazi und Stasi-Knast in Erfurt und in der Mitte von alledem das Landgericht Erfurt. Zwischen der Kirche und dem Knast das Landgericht Erfurt. Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zur “Verhinderung erbkranken Nachwuchses” vom 14. Juli 1933 wird im Gebäude das Erbgesundheitsgericht eingerichtet. Ab 1940 war es auch Sondergericht zur Verfolgung von Angriffen gegen die damalige Staatsgewalt, gegen die NSDAP und Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsordnung. Sondergerichte waren Standgerichte und Ausnahmegerichte der Nazis. — 1952 wurde es zum SED -Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte dienten als zweite Instanz gegen Urteile und Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für „Strafsachen“ mit hoher Strafandrohung. Bis 1989 war deshalb auch der Stasi-Knast berüchtigt. Die Westseite mit Bezirksgericht, Gefängnis und Stasi-Zentrale war die geballte Demonstration des SED-Herrschaftsanspruchs – der gewöhnliche Fußgänger bevorzugte die andre Straßenseite. Die Staatssicherheit fungierte zuallererst als innenpolitisches Machtinstrument der SED-Führung, welche die Alleinherrschaft und umfassende Gesellschaftsprägung beanspruchten . Sie war 1950-89 das, was George Orwell 1949 im Roman „1984“ mit Gedankenpolizei meinte. In der MfS-Haftanstalt Andreasstraße waren ständig zig Menschen aus politischen Gründen eingesperrt. Als Haftgründe dienten politische Strafparagraphen wie„Hetze“, „Sabotage“, „ungesetzlicher Grenzübertritt“, „Staatsverleumdung“, „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“, „Menschenhandel“, „asoziales Verhalten“, „ungesetzliche Gruppenbildung“, „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ usw. In der Regel führten die oft mehrmonatigen MfS-Untersuchungsvorgänge zu entsprechenden Strafurteilen im unmittelbar Nähe des benachbarten Bezirksgericht Erfurt, dass heutige Landgericht.


Egal ob Nazis oder Stasi der deutsche Beamte ist gerne der Diener des Unrechtes
Immer dem Herrschaftsregimen zu Diensten

 

 

 


Die Euphorie, die nach dem Mauerfall herrschte, ist verflogen. Der Beamte ob Ost oder West hat die Herrschaft übernommen – allen Beteuerungen von Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit zum Trotz. Die Bürokratie ist jetzt die effektivste Form der Ausübung staatlicher Macht, und zwar der Steuerbarkeit gegenüber des “gemeinen” Bürgers in Geisteshaltung einer Nazi-Stasi-Gesinnung. Das heißt: Bodensatz West und Abschaum Ost nennen sich jetzt “demokratischer Rechtsstaat”. Viele Menschen erleben ähnliches wie die Geschwister May aus Erfurt. Die gesamte Lebenszeit wird durch „die schrecklichen“ Juristen und den Beamten, im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Staatsmacht, bei vielen Menschen in alles Lebensbereichen zerstört. Das nennen sie im wiedervereinten Deutschland dann auch noch Demokratie. Dafür haben die Menschen in der Ex-DDR sicher nicht gekämpft. Trotz friedlicher Revolution sind die alten Machthaber als das neue Herrschergeschlecht im alten Geist der Unterdrückung der Freiheit und Gerechtigkeit geblieben. Sie haben nur ihre Methoden verfeinert und die Medien korrumpiert.

 

Screenshot aus Filmaufnahmen. RiLa Erfurt Falk Bechtum Jg. 1974 in gewissenhafter Amtserfüllung gegen die Wahrheitsfindung angetreten.

Der neue – alte Stil(?) im historischen Justizgebäude zu Erfurt in diesen Tagen: Claudia May – obwohl sie Prozessbeteiligte/Partei im Zivilprozess ist- wurde genauso mies behandelte wie unbeteiligte Zuschauer und auch einen Zwischenrufer den der Kragen bei dieser Verhandlungsführung des Diener für Unrecht platze. Der “Richter” wollte das (Hier geht es zum Film:Finanz- und Justizopfer Reinhold Hümmelink )des Saales verweisen und drohte mit Ordnungsgeld. (Hier der Prozessbericht von Reinhold Hümmelink) Also fabulierte er bei Wortmeldung der Beklagten herum: Frau May ich entziehe ihnen das Wort.Frau May, wenn sie jetzt nicht still sind, lasse ich sie des Saales verweisen. Das ist die „Wahrheitsfindung“ des Richters am Landgericht Falk Bechtum Jg. 1974, der im August 2016 zum Richter am Landgericht durch den Justizminister Dieter Lauinger ernannt wurde.

 

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger ( (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Falk Bechtum Jg. 1974 in angeblich richterlicher Unabhängigkeit durch Beförderung seines politischen Dienstherrn ernannt. Na dann!

In der DDR gab es ja die Devise – Was Recht ist das bestimmen wir und erinnert in beängstigender Wiese an den Satz von NSDAP Mitglied und danach zum Ministerpräsidenten von Baden Württemberg aufgestiegenen CDU- Hans Filbinger der nach Entdeckung seiner Mitwirkung im Hitlerregimes als Marinerichter sagte: „Was gestern Recht war kann heute nicht Unrecht sein“. Es darf also schon wiedermal in diesem Gerichtssaal E.04 des historischen Landgerichtes zu Erfurt nur das gesagt werden, was auch gehört werden will. Denn ich (Falk Bechtum) bestimme hier was Recht ist und die Wahrheit interessiert hier offensichtlich nicht. Sinngemäß gefühlt – die Wahrheit das bin ich – verstanden – hinsetzen! Anwalt Gregor Heiland muss kämpfen, dass das Vorgetragene von Claudia May ins Protokoll genommen wird. Zunächst verweigert sich das Organ der Rechtspflege Falk Bechtum mit dem Satz: “ich bestimme was ins Protokoll kommt”. Also jetzt schon klar, dass die Immobilien-Kriminellen “Recht” durch Unrecht durch diesen “Richter” bekommen, ganz im Sinne systemerhaltender Immobilienkriminalität im Osten. Falk Bechtum bügelt alles ab. Wie üblich in Thüringen. Will keine weiteren Zeugen hören.

 

 

Die von der Beklagten Claudia May verlangte Heranziehung des Kaufpreisklageverfahren, Az. 10 O 1516/01, wurde und wird nicht als beweisentscheidender Tatbestand gewürdigt, dem der Richter eigentlich folgen müsste. Macht er aber nicht! Aus den Verfahrensakten, Landgericht Erfurt, Az. 10 O 1516/01, erschließt sich zweifelsfrei, dass das Grundstück kriminell von Lagler und Konsorten verdealt wurde und kein einziger Kaufpreis gesichert und hinterlegt ist. Das alles interessiert mal wieder nicht. Der Richter will in Kürze entscheiden. Was für ein unfaires Verfahren – mal wieder!

 

Screenshot aus Filmaufnahmen: Vielleicht deshalb verlässt Falk Bechtum, der auch mal Vertreter des Mediensprecher am Landgericht Jena war, im Schutz seiner Diener den Saal, seiner schöpferischen Rechtsauslegungen hin zum Täterschutz, der seit dreizig Jahren in Erfurt gegen Claudia May und ihren Bruder durchgetreten wird – so ganz im alten Stil des historischen Gemäuers rechtlicher Boshaft- und Niederträchtigkeiten. Dass er auch Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena ist, gibt diesem Prozesstag in Verbindung des gesamten Immobilienskandals der Geschwister May eine besondere Note des Gemäckle. Dazu im 2 Teil mehr.

 

Wer ist Stefan Lagler?

Er ist der Ehemann der Klägerin Martina Fehrs. Lagler ist auch der Mann für das Grobe. In allen Zeiten für Heimtücke und Arglist zu haben, sagen selbst ehemalige Mitarbeiterinnen.

 

 

Gutbeleibter “Immobilienkrimineller”, so ermittelt es die Staatsanwaltschaft in Erfurt. Stefan Lagler muss sich bei der Justiz keine Sorgen machen. Hier bei der Kontrolle am Landgericht am 30.01.2020. Er wird protegiert von Mittätern aus der alten und den neuen Stasiseilschaften zu Erfurt.

 

 

 

 

 

 

Die Justiz passt auf, dass die Presse das Verhalten des Stefan Lagler im Gerichtssaal nicht dokumentieren kann.

 

 

 

 

 

Besonders schwerer Fall des Diebstahl

 

 

Warum wird dieser Typ, den viele Menschen in Erfurt den Stasischmierlappen nennen,von der Justiz so geschützt? Kann er vielleicht als Erfurter Immobilienhai mit schönen Wohnungen aufwarten?

 

 

 

Aus dem Hinterhalt im Schutz der Wachtmeister schlägt Stefan Lagler gegen die Hand des Reporters damit er nicht filmen kann. Das Bild ist dementsprechend verwischt. Zersetzungsmethoden gelernt bei der Stasi? Den Wachtmeistern ist das aber egal. Schöne Aussichten in Erfurt für die Weiterentwicklung der versprochenen Pressefreiheit und Transparenz. Täterschutz vom Feinsten. Herzlichen Glückwunsch Herr RiLa Falk Bechtum (Vertreter des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes in Jena) und Vertreter des Mediensprechers des Landgerichtes Erfurt

 

 

 

 

Jedenfalls: Auslöser dieses kriminellen Erfurter Milieus des Gebens und Nehmens in Eintracht der Schweigekultur von Clankriminalität ist der Ehemann der Klägerin Fehrs Stefan Lagler. Vielleicht möchte Frau Fehrs (ehemalige Sekretärin von Lagler) deshalb nicht den Namen des Ehemannes übernehmen, weil er einen Lebenshintergrund hat, der wegen seiner Stasiverbindungen seinen jetzigen Reichtum – mit dem Klau der May-Grundstücke und Immobilie begründet. Viele hochrangige Personen aus Erfurt haben diesen Schwerbeleibten tatkräftig unterstützt oder profitieren heute von seinen zwielichtigen Immobiliengeschäften besonders zu Lasten der Geschwister May.

 

 

Die Recherche : Fakten * Fakten * Fakten *

 

Hier müssen wir an dem Anfang des Beziehungsgeflechtes des Stefan Lagler zurück.

Lagler hat in der VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt seine Lehre gemacht. Der Betrieb, der in den 1960er-Jahren etwa 6900 Beschäftigte hatte, wurde ab 1. Januar 1978 Teil des Kombinates Robotron und dementsprechend in VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt (OBE) umbenannt. Manfred Otto Ruge (später CDU – Oberbürgermeister von Erfurt) war damals als Diplomingenieur in verschiedenen Bereichen des damaligen VEB Optima Büromaschinenwerk Erfurt und seit 1987 sogar  als technischer Leiter mit dem Aufbau einer neuen Ölmühle im VEB Erfurter Ölmühle betraut worden. Auch der Vater Kurt Lagler von Sohnemann Stefan Lagler war zu DDR-Zeiten in der Entwicklungsabteilung des VEB Optima Erfurt. Vater und Sohn unter der Regie des späteren CDU- OB von Erfurt Manfred Otto Ruge. Ehemalige Kollegen der VEB – Optima behaupten, Ruge sei ein Stasi -Spitzel gewesen, der unter Kollegen spionierte, wer mit Ausreiseantrag (DDR—>BRD) in Erfurt Immobilien besaß.

 

Ort der Erziehung zum Stasihansel gegen Vorteile

 

Erfurt 12.02.1973 Blick von oben auf die Produktion von Schreibmaschinen. Arbeiter montieren Schreibmaschinen im VEB Optima Bromaschinenwerk Erfurt. Fotograf: Bonitz

 

Die neue/alte Zeit

 


CDU-OB Manfred Ruge von 1990 bis 2006 Erfurts Oberbürgermeister, bekam durch SPD – OB Andreas Bausewein die Ehrenbürgerrechte verliehen, als Würdigung seines Lebenswerkes. Die Kreise schließen sich. (Hier der Film: OB-Andreas Bausewein hatte kürzlich die Grundstückrechte des SED-Opfers Claudia May abgesprochen und gesagt, sie solle doch mal zum Arzt gehen.) Der ehemaligen Erfurter Bürgermeisters Manfred Otto Ruge machte bundesweit mit dem Statement auf die Frage auf sich aufmerksam, ob man nicht vielleicht etwas leichtfertig die Augen angesichts der Investition von Mafiageldern verschlossen habe, mit entwaffnender Offenheit stammelte: “Bedeutet das ‘mafiose Strukturen’, wenn schmutziges Geld, das woanders schmutzig verdient worden ist … und dann hier letzten Endes hier an den Mann gebracht wird … ist denn nicht die Ursache des Ganzen die, ich sag mal: die Struktur … die es ermöglicht, dass diese Schutzgelder … diese Gelder aus dem Drogenmilieu und wo auch immer … dass die überhaupt erst mal verdient werden können?“ . Im Klartext: Mir doch egal ob die Mafia in Erfurt investiert. Und der Mann für Grobe Stefan Lagler ist immer dabei, so berichten uns Insinder.

 

 

Der HO-Laden in Erfurt / Bahnhofstraße 5 a

 

Bahnhofstraße 5 a in Erfurt Dez. 2016 – Vom HO-Laden nichts mehr zu sehen.

Wir müssen uns jetzt mit der Bahnhofstraße 5 a in Erfurt beschäftigen.Dort gab es zu DDR-Zeiten einen HO-Laden. (inoffizielle Handelsorganisation der Stasi) Chef war damals Theodor Ehmann alias Spickner. Dieser Mann hat es mal so richtig fette insich. (mehr in Teil 2) Später wurde dieser HO-Laden von Stefan Lagler “geführt”. Allgemein bekannt war, dass die Leitung dieses Geschäfts durch die Stasi gestellt wurde. Im HO-Laden wurde mit “weißer Ware” gehandelt. Für Normalsterbliche in DDR Zeiten nicht zu haben. Diese Ware war knapp und sehr gefragt. Ein Posten für “gute” Geschäfte und nochmehr Kontakte.

 

 

DDR in Farbe. Die belebte Bahnhofstraße in Erfurt. Klar das es dort einen HO-Laden gab.

 

Das könnte ein Schlüssel zur Bereicherung des Stefan Lagler auf dem Erfurter Immobilienmarkt nach der Wende sein. Denn bekannt ist, dass HO-Laden-Boss Lagler seinen Ausbildungsförderer den späteren CDU-OB Manfred Ruge mit dieser Mangelware versorgte und er sich als Oberbürgermeister von Erfurt seinem persönlichen Freund – Stefan Lagler – aus VEB Optima-Zeiten und ggf. möglichen MfS-Freundschaften in tiefer Dankbarkeit für den Erhalt von Mangelware in schlechten Zeiten mit “fremden” Immobilien- Eigentum bediente. In den Wirrejahren nach der Wende wurden viele Alteigentümer und Erbberechtigte ein weiteres Mal enteignet. Die SED-Genossen nahmen sich die Immobilien einfach als Beute für ihren persönlichen Verlust entgangener Privilegien im Stasi-Unrechtsstaat. Die Justiz würde hier sagen – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge des Lebens und in totaler ergebener Freundschaft des Gebens und Nehmens und nach allen kriminalistischen Erkenntnissen auch in anderen Fällen ist das nachgewiesener Tatbestand. Ex- CDU-OB Manfred Ruge konnte die Grundbücher manipulieren – lassen.

 

Aber es kommt alles noch viel Schlimmer, Schmutziger, Gemeiner und mit totaler trickreicher Arglist. Und diese Nummer hier hat auch etwas mit der CSU und CDU zu tun. Und davom müsste auch Stefan Lagler und erst Recht der EX-OB Manfred Otto Ruge wissen. Also ziehen Sie sich mal warm an!

Wie gesagt:

Fakten*Fakten* Fakten*

05.02.2020

Ab dem 3.02.2020 bis zum 05.02.2020 10:30 Uhr 4.349 anklicks erreicht.

 

09.02.2020

Länder die diese Seite besucht haben – vom 07.-09.02.2020

Lesen Sie zu diesem Thema auch: Gerichtstermine für Prozessbeobachter“ anklicken

SCHURKENSTAAT gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May

Die Qualität hat durch die Bearbeitung das Video hier auf dieser Seite zur Verfügung zu stellen etwas gelitten. Wir bitten dies zu Entschuldigen. Sobald es möglich ist, wird dieser Film in voller Qualität auf YouTube wiederzusehen sein. Danke für Ihr Verständnis.

Zum Film 2:

Schurkenstaat gegen Erfurter

SED-Opfer Claudia May

 

Schurkenstaat gegen Erfurter SED-Opfer Claudia May … hier das Original. https://www.youtube.com/watch?v=8v7rvQ-r9YY

 

 

 

Zum Film 1: Claudia May im Landtag von Thüringen. Thüringer Landtag attackiert Presse * Immobilienkriminalität in Erfurt * Justiz macht mit!

Innerhalb von 13 Stunden wurde diese Seite über Facebook 1400 Mal besucht.

Nazi-Opfer sprechen im Bayer. Landtag – Gedenkfeier für die Opfer der Neonazi-Morde

Neonazi-Opfer: Der Landtag entschuldigt sich

München – Die tiefe Anteilnahme war überall im Saal greifbar: Im Bayerischen Landtag fand gestern eine Gedenkfeier für die Opfer der Neonazi-Morde in München und Nürnberg statt.

 

Leserbrief von Justiz-Opfer Josef Mehl an die Bildzeitung, die darüber groß berichtet hat.

“ Natürlich finde ich es gut, dass Nazi-Opfer am 23. Januar 2019 im Bayer. Landtag sprechen dürfen. Was aber gar nicht gut und ein glasklarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ist, ist die Tatsache, dass bislang zig tausend bayrischer Justiz-Opfer nicht im Bayerischen Landtag vor allen Abgeordneten sprechen dürfen! Es ist für uns zig tausend bayrischen Justiz-Opfer unerträglich und für die Angehörigen der Opfer ein Schlag ins Gesicht, dass im Bayerische Landtag am 23.1.2019 ein Gedenktag für Nazi-Opfer ausgerichtet wird, aber nicht für bayrische Justiz-Opfer. Warum denn nicht Hr. ehemaliger Justizminister Bausback? “

Josef Mehl

Die Veranstaltung des bayrischen Landtages ist an zynischer Verlogenheit nicht zu überbieten. Denn die Bundesanwaltschaft hat Erkenntnisakten zur Beteiligung verschiedener V-Männer der „Verfassungsschutzämter“ besonders von Thüringen, Sachsen und Hessen verheimlicht. Die Angehörigen haben mehrfach Akteneinsicht verlangt. Diese Akten sind bis heute unter Verschluss!

Der beteiligte Staat wird also nicht angeklagt.

Auch wenn Justiz-Opfer vom Justizsystems produziert werden und bei Widerspruch mit Beleidigungsprozessen überzogen werden, zeigt sich das System, wie es immer war. Faschistisch im Sinne der Nazis. Heute könnte man noch einen draufsetzen: Es ist der neue Gutsmenschenfaschismus. Es ist die Rückkehr der Faschisten in der Maske der “Demokraten”!

Und für die betroffenen Justiz-Opfer wird es nie eine Veranstaltung des Bedauerns geben. Das Machtsystem der Angst muss ja aufrechterhalten bleiben, damit sie weiter über ihre freiheitlich-demokratische-Grundverordnung ein gutes Leben auf Kosten des Volkes führen können.

Eilmeldung – Wichtige Mitteilung zum Tod von RA. Thomas Saschenbrecker – Eilmeldung

[:de].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äußern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „Welt Weit Web“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar hässlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung WhatsApp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe WhatsApp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

.

.

Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:en].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

.

Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

 [:nl].

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kein Fremdverschulden vorliegen würde. Der Leichnam wurde bereits am Freitag, den 10.11.2017 freigegeben. Das berichtet auch die Internetzeitung Archeviva in einer sehr knapp gehaltenen Meldung. 

 

Die Beerdigung soll/wird im engsten Familien- und Angehörigenkreis stattfinden. Es wurde mitgeteilt, dass Personen „die ohne Einladung auftauchen und/oder gar für einen Eklat sorgen, juristisch belangt würden”.

Offensichtlich ist auch keine öffentliche Gedenkveranstaltung für Thomas Saschenbrecker als eine „Person der Zeit- und Justizgeschichte“ vorgesehen bzw. geplant.

Die Redaktion stellt mit dieser Mitteilung die weitere Berichterstattung ein. Eine begonnene Filmproduktion zum Gedenken und über das Wirken des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker wird mit sofortiger Wirkung nicht weiter verfolgt bzw. beendet.

a.) Auf Nachfragen werden wir nicht antworten.

b.) Auf sonstige Anfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Rechtsanwaltes werden wir uns ebenfalls nicht äussern.

c.)  Auch auf Hass- und Hetznummer im „WeltWeitWeb“ werden wir nicht mehr reagieren.

 

Bisherige Berichterstattung zum Tod von Thomas Saschenbrecker:

Foto aus einem Film: Thomas Saschenbrecker verteidigt RA.

Das öffentliche Kondolenzbuch: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker ist tot!

Der Kommentar zum Tod von Thomas Saschenbrecker von Heinz Faßbender

Ich bin der Haß! > Kann ganz fett Hassen, > ja sogar häßlich hassen, > ich kann\’s nicht lassen: > Ich bin der Haßßßßßß!

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Ich hatte Thomas einen Link meiner persönlichen Erklärung Whatsapp gesendet. Darin hatte ich über die Zerwürfnisse mit einigen sogenannten „Weggefährten“ und angeblichen „Freunden“ berichtet. Sie scheuten nicht davor zurück, mich bei der Justiz – die Erklärer Feind ist – anzuschwärzen. Diese Nummer war einfach nur ekelhaft.

Hier zur Erklärung anklicken: Ich bin dann mal weg – nicht ganz ! Eine Auszeit ist angesagt –nach 4 Jahren Justizalltag & Justizskandale.

Ich berichte auch, dass ich immer Klavierspielen wollte und die Nonnen und „Vormünder“ immer gesagt haben, ich sei zu blöde. Später haben wir uns unterhalten und er hörte sich dann ein lang geübtes Klavierstück über Telefon von mir an.

Es war der „Chor der Gefangenen“.

Wir stellten fest, dass wir von zwei Seiten gefangen sind. Durch die Behörden und Justiz, die uns ständig das Leben erschweren und denen die von unserem Wissen und Kampf profitiert haben und später dann mit einen deftigen Tritt quittierten. Sie verleumdeten uns, stellen Strafanzeigen oder zersetzen mit Lügen und Intrigen das persönliche Umfeld. Und noch eins ist uns klar geworden – Thomas Saschenbrecker aus seinem Umfeld und beruflichen Aktivitäten und ich als Kind und Jugendlicher in der Nazi-Heimerziehung kennen die Hau-drauf-Frauen mit verlogenem Heiligenschein.

Das ist auch jetzt aktuell wieder geschehen. In einer brachialen Art und Weise, die weder Thomas Saschenbrecker akzeptieren würde und von mir schon überhaupt nicht. Deshalb werde ich die Berichterstattung beenden. Ich werde hier nur noch einem Menschen helfen, der immer noch unschuldig im Knast ist. Miki Herrlein. Hier zum Bericht klicken: Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker wollte ihm schreiben.

“Wenn ich fitt bin schreibe ich dem”.

Es sagte in der Whatsapp Nachricht,(siehe unten) dass er es sinngemäß unmöglich findet, was ich in der persönlichen Erklärung berichtet habe. Er bat mich, trotzdem für Sonderaktionen in Verbindung zu bleiben.

Aber auch, dass er es satthabe, in der Woche 5000 km durch die Gegend zu eiern, und das auf eigene Kosten. (siehe Whatsapp Nachricht unten)

Auch wir als Redaktion sollten immer mal ganz schnell so hunderte von Kilometern fahren, um mit der Kamera Prozesse zu beobachten – und das ohne Erstattung – und immer sofort über das ganz große persönliche Unrecht das angeblich angetan wurde – als den größten Justizskandal berichten. In meiner Erklärung schreibe ich etwas darüber.

Ich möchte Ihnen jetzt mal allen was sagen: Ich werde irgendwann am Grab von Thomas Saschenbrecker den Chor der Gefangenen spielen. Denn er war Gefangener von Ihnen!

Und jetzt sollte sich jeder – aber auch jeder mal überlegen (ich meine auch das persönliche Umfeld) – was Sie und Ihr diesem feinen Mann angetan habt. Und ich sage es noch mal – JEDER!

 

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Ps. Keine Angst, über persönliches werde ich hier nicht berichten. Das bin ich meiner journalistischen Ehre schuldig. Und haben Sie noch eine Ehre?

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Schon wieder mal: Miki Heerlein wurde in seiner Wohnung verhaftet und wird eingeknastet wegen Fluchtgefahr. Er habe keinen festen Wohnsitz, so das Amtsgericht Arnstadt.

[:de]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – weg verhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen Stasi-NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmäßig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „? “– siehe Foto – vier Monate in U-Haft gesperrt. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren. Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts-Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger”.

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, liest man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amts und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs–Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelikte sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jura-Semester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerung-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungs-Amtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi-Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltung-Examens noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:en]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

_________________________________________________________________________

24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:nl]

Aktualisiert am 26.10.2017 (nach unten scrollen)

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

Ein Bericht von Heinz Faßbender

Miki Heerlein hatte ein Bild einer Justizperson, die das Foto auf Facebook selbst veröffentlicht hatte, mit einem Brett vor dem Kopf – also einem (Verbrecher) – Balken – für einen Bericht über eine – wie in Thüringen üblich –„besonderen“ öffentlichen „Verhandlung“ kopiert. Deshalb – was für ein schrecklicher Straftatbestand – wurde sogar eine Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Arnstadt – an der diese von Heerlein kritisierte  Verhandlung stattgefunden hatte – in der gleichen Wohnung in Erfurt durchgeführt – PC und anderes beschlagnahmt – aus der er jetzt – wegverhaftet  – und einfach eingeknastet wurde.

Wegen Fluchtgefahr – im Knast – da „keinen festen Wohnsitz“ – allerdings in seiner Wohnung festgenommen.

Da müssen “Flüchtlinge” etliche Raubüberfälle und einen Mord verübt haben,wie jetzt in Berlin geschehen, um verhaftet zu werden. Bei Miki Heerlein in Thüringen geht das alles zack-zack!

Beachten Sie: Der Straftat ist ein ? Fragezeichen. 4 Monate U-Haft! Zur Fotovergrößerung anklicken.

 

Dabei lebt Miki Heerlein mit seiner Lebensgefährtin seit einem Jahrzehnt in dieser Wohnung. Die Justiz und Behörden haben dort schon mehrfach Durchsuchungen, Pfändungen und Festnahmen mit einer faschistoiden – stasimäßigen- „demokratischen“ RechtSStaatlichkeit durchgezogen, dass man sich in jedem anderen Regime sicherer fühlt – wie im linken-grünen stasi- NSU – Thüringen.

Sie haben ihm die Fahrerlaubnis willkürlich und bandenmässig geplant entzogen.  Sie haben ihn wegen des Straftatbestandes Fragezeichen „ ? ” – siehe Foto – vier Monate in U-Haft gespeert. Sie verfolgen ihn seit Jahren auf Schritt und Tritt – auch schon die Stasi in der DDR – und das deshalb – weil er anderen Menschen die ebenfalls von diesen schrecklichen Nazi-Stasi-Behörden verfolgt werden, hilft. Er fühlte sich dazu berufen, weil gerade die Politiker ständig und zu jedem Anlass das “gemeine Volk” aufrufen für das soziale und menschliche Miteinander sich zu engagieren Der deutsche Beamten- und Juristenapparat sieht das allerdings überhaupt nicht gerne. Die wollen da ganz unter sich bleiben – jemanden total fertig zu machen und dafür auch noch existenzbedrohende unangemessene Anwalts- und Gerichts- Gebühren einzukassieren. Und da passt dann auch schön das Totschlagargument – “Du bist ein Reichsbürger ” .

 

Auch diese Frage muss erlaubt sein….oder sind wir jetzt alle Nazis?

Die Demokratieverweigerer- und Normbefolgungsunwilligen in den Täter-Amtsstuben behaupten ganz gerne, Miki Heerlein sei ein „Reichsbürger“. Wie aber kann jemand ein „Reichsbürger“ sein, wenn er sich gegen Gesetzesanwendungen aus dem Deutschen Reich der heutigen Amtstäter ständig und mutig mit seiner gesamten Persönlichkeit auch für andere zur Wehr setzt?

Das sollen diese Regimevaslen des Deutschen Reiches in den  heutigen Amtsstuben bitte mal erklären.

 

Das ist doch Türkei, China, Russland, Nord-Korea – jetzt vereint im „Freistaat“ Thüringen!

In diesem Knast in Suhl wird Mike Heerlein festgehalten. Hier gab es schon zwei Tote in 2017. Angeblich Suizid – wer’s glaubt wird selig.

Eine Presseanfrage an das Amtsgericht Arnstadt wird seit Tagen nicht beantwortet:

Werter Herr Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt,

Gestern ist Herr Mike Heerlein in Erfurt wegen angeblichen Nichterscheinens vor dem Amtsgericht Arnstadt festgenommen worden und offensichtlich einer „Haftanstalt“ zugeführt worden.

Die Lebensgefährtin konnte gestern (11,10.2017)  kurz mit dem Festgenommenen sprechen. Ein „Haftgrund“ soll deshalb bestehen, weil der Genannte keinen „festen Wohnsitz“ habe.

Allerdings ist Herr Heerlein an seinem dauerhaften Wohnsitz festgenommen worden. Nicht nur gestern, sondern auch etliche Male vorher.

Auch hat es mehrfach Hausdurchsuchungen gegen Herrn Heerlein und seiner Lebensgefährtin gegeben. Der Genannte lebt also seit Jahren mit seiner Lebensgefährten in Erfurt.

Dieser gemeinsame Wohnsitz ist sein Lebensmittelpunkt. Dies ist auch leicht festzustellen, weil in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsames Wirtschaften nachgewiesen ist und eine gemeinsame Haushalts – Kasse besteht. Die zur Befriedigung jeglichen Lebensbedarfs dienenden Güter werden nur gemeinsam und aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft.

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, der durch gemeinsames Planen und Zusammenleben seit Jahren begründet ist.

Die Lebensgefährtin hat versichert, das hier Vorgetragene eidesstattlich zu versichern.

Frage: Warum ist in dieser Situation, der seit Jahren durch die Justiz verfolgte und erheblich geschädigte Mike Heerlein in einer teuren Haftanstalt?

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 13.10.2017, 12.00 Uhr notiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Heinz Faßbender

 

 

Der Mediensprecher beim Amtsgericht Arnstadt:

Jörg Pippert
Direktor des Amtsgerichts

Telefon:  03628 9330-31
E-Mail: pressestelle@agarn.thueringen.de

sollte vielleicht mal an das Presserecht durch den Leser erinnert werden.

Hier darf dann auch mal die Frage erlaubt sein, warum sich die “arme” Justiz ständig beschwert, “sie hätte zu wenig Mitarbeiter und zu wenig Geld”?

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24.10.2017

In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Das diese “Krieger des Unrechtes” schon 2015 einen Überfall auf die Wohnung von Herrn Heerlein stasimäßig durchgeschossen haben, ließt man  in der folgenden Presseanfrage vom 26.09.2017, die bis heute nicht beantwortet worden ist. Eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung hat vermutlich bis heute kein Aktenzeichen und wurde einfach in den Stasi-Keller der „Staatsgewalt mit Unrechtslizenz zu Thüringen“  abgelegt. Auch hieran erkennt man die perfide Auslegung des Un-“Rechtes” dieser Unrechts-Krieger mit Lizenz in des Amt und zum Er-Würgen zu Stasi-NSU-Thüringen! Heerlein war schon immer in jener Wohnung “habe-ver-haftung” in “Wohnhaft”!

Eilige Presseanfrage zum “Verfahren” 591 Js 23499/15

  • 26.09.2017 um 12:42 Uhr Mehr Informationen
    Von:
    tv-journalistenbuero@email.de
  • An:
    Hannes.Gruenseisen@staef.thueringen.de
  • CC:
    Presse@TMMJV.Thueringen.de (Justizministerium – A.d.R.) 

Meine Damen und Herren,

Zum oben abgegebenen Aktenzeichen liegt der Staatsanwaltschaft Erfurt seit 2015 eine Strafanzeige vor, die offensichtlich bis heute nicht bearbeitet worden ist.

Es handelt sich bei dieser Strafanzeige immerhin um schwere Körperverletzung in Verbindung mit einer Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung im Verfolgungs-Amte. Ihnen wird ja sicher bekannt sein, dass dies ein Offizialdelikt ist. Und diese Offizialdelike sind von Amts wegen zu verfolgen und zum Abschluss zu bringen. (Erstes Jurasemester)

Wie der Geschädigte mitteilt, wurde die Strafakte – nach Ihren eigenen Angaben – einfach unbearbeitet in den Keller gelegt. Gerade im Osten lagen ja sehr viele schicksalhafte Akten der Stasi-Administration in den Kellern und konnten dann nicht rechtzeitig entsorgt werden.

Dieser Hinweis ist jetzt schon zweites Semester: – alle Strafverfolgungsbehörden – also auch die im Osten – unterliegen dem Legalitätsprinzip. Schweres Wort – aber in Ihren Gesetzesbüchern leicht erklärt. Nachlesen lohnt dann mal wieder – wenn’s die Zeit im Ablege-Staub-drauf-Keller erlaubt!

Es wird um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme gebeten, warum und auf welcher (internen Erfurter?) Grundlage die Staatsanwaltschaft der Martin-Luther-Denkmal-Metropole, die Akte unbearbeitet in den Keller zum Verstauben archivieren zu lassen.

Auch interessiert, ob der Geschädigte über diese Art der besonderen Ermittlungsmethoden, einer sehr eigenen und besonderen Staatsanwaltschaft, den Geschädigten darüber unterrichtet haben soll, wie hierhin berichtet wurde.

Mit besonderer und vorzüglicher Hochachtung – bei klarer Sicht und viel Tageslicht und nicht im Keller!

Ihr
Heinz Faßbender
Journalist

_______________________________________________________________________________________________________

Aktualisiert am 26.10.2017

Guten Morgen Herr Medien-Verweigerungs-Administrator des AG-Arnstadt /NSU-Thüringen

Es liegt eine neue aktuelle Information hier vor, dass Herr Herrlein deshalb hinter Ihren Gefängnismauern eingekerkert ist, weil eine Zustellung Ihres Verfolgungsamtes – angeblich – nicht erfolgen konnte.

Fragen:

Hat Ihr NSU-Verfassungs-Schmutz-Thüringens, besetzt mit alten Stasi-Verbrechern, vielleicht die Hände im Spiel, um ein gerichtliches Schreiben, nicht an einem unliebsamen Empfänger weiterzugeben, um durch diese Zersetzungsmaßnahme jemanden in den Knast zu bringen?

Warum wurde das „Gerichts“- Landungsschreiben – wegen einer von Ihnen selbst heraufbeschworenen Bagatelle nicht durch einen Gerichtsvollstrecker an die jetzt eingesperrte Person zugestellt?

Ist Herrn Herrlein das ominöse Schreiben jetzt zur Kenntnis gelangt?

Warum befindet er sich dennoch immer noch im Knast?

 

Könnte man sagen, dies ist ein abgekartetes Spielchen – wie zu Zeiten der Nazi- & oder Stasi- Herrschaft um unliebsamen Personen „das Maul zu stopfen“?

Wie würden Sie sich als angeblicher Mediensprecher Ihres AGs selbst bezeichnen – wenn Sie mit Ihnen nicht genehmen Medien – überhaupt nicht – kommunizieren?

Haben Sie tatsächlich einmal Jura studiert – oder Ihr Staatserhaltungs-Exsamen noch in der DDR „bestanden“?

Hat der Unterzeichner jetzt ebenfalls mit Verfolgungen Ihrer ganz bestimmten üblen rechtSStaatlichen Art rechnen, weil er Sie auf Ihre willkürlichen Rechtsbrüche hinweist?

Mit überbordender Verhochachtungsvollst

Gez. Faßbender

[:]

Zum 40sten Jahrestag des Attentats auf Siegfried Buback stellen sich Fragen zum “Verfassungs”Schutz für die Schlapphüte” und heute ? Zum NSU- Komplex und das “Todes-Mit-Spiel” der Schlappi-Hüte ebenso! Der Versuch einer Aufarbeitung von Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit weiteren Erläuterung von Heinz Faßbender

Eine kommentierende Analyse zum RAF-Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 8. April 1977 von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz mit Überlegungen von Heinz Faßbender

Rekonstruktion des Tatablaufs: Vom Beifahrersitz eines Motorrades wurden Siegfried Buback und seine Begleiter erschossen. Auf dem hinteren Sitz eine zierliche Person. Das wird noch für Aufregung sorgen. Denn es soll sich um Verena Becker handeln, die auch für den “V-Schutz” gearbeitet hat. Parallelen zu NSU – Morden und den „Schlapphüten“ tun sich auf. Was wusste der sogenannte „Verfassungsschutz“? Diese Fragen gelten immer noch ; Damals beim Anschlag auf Buback und heute im NSU-Komplex und das hüben wie drüben?

.


Wer ist Prof.Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz ist Sachkenner einer geschlossenen Parallelgesellschaft zu der das „gemeine Volk“ nie einen Zugang haben wird. Dort wird alles „im kleinen Kreise“ vertraulich geregelt. Für Freund und Elitären in gegenseitiger persönlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Synergieausrichtung. Die Hannover-Connection – als eine inzestuöse Cliquenwirtschaft mit Patronage-, Protektion- und Klientelismus ist das bekannteste System personeller und ungleicher Abhängigkeits-Beziehungen des politischen Apparates mit dem Gangstertum.  Zwischen „einflussreichen“ Personen und ihren “Klienten” wurde auf der Grundlage von Leistung und Gegenleistung die Agenda 2010 durchgeknallt, mit weitreichenden Folgen für den deutschen Arbeiter, Arbeitslosen, Rentnern und privater Interessen für die Versicherungswirtschaft der schmierigen Maschmeyers. Diese Form der asymmetrischer Beziehungen bezeichnet man in Italien auch als die Mafia mit der “inzestuösen” Omertà-Ehre. Selenz der Vorstandssprecher der Preussag Stahl AG und ab 1996 Mitglied des Vorstands der Preussag AG war, kennt wie kein anderer das Beziehungsgefecht der „Leutschen“ die sich für was Besseres halten. Er schrieb ein Schwarzbuch über „Wildwest auf der Chefetage“. Heute kämpft er für „für Recht und Gerechtigkeit in Politik, Staat und Wirtschaft“ als Gründer und erster Vorsitzender des CleanState e.V.,Dieser Verein versteht sich auch als deutschlandweite Anlaufstelle für Whistleblower. Mit seinen Kommentaren und Analysen sorgt er immer wieder für Aufregung im Land der Patronage. Und das ist auch gut so!


.

Buback ein Opfer des Beamten- und Juristen-Staates?

Der folgende analytische Selenz` Kommentar mit damaligen dpa – Meldungen zum Attentat auf Siegfried Buback wurde bereits am 24. Februar 2011 veröffentlicht.

.

Der Bundesanwalt und sein ermordeter Chef

Die Polit-Abhängigkeit deutscher Staatsanwälte zeigt sich auch beim Buback-Prozess in Stuttgart. Dort ist Verena Becker als Mittäterin beim Attentat auf GBA Buback angeklagt. Die Bundesanwaltschaft behauptet jedoch, Becker habe nicht geschossen. Woher sie dies Wissen hat, ist völlig offen.

Bis dato weiß – zumindest offiziell – niemand, wer die tödlichen Schüsse abgab. Zeugen berichteten dem Sohn des Ermordeten, eine Frau habe geschossen. Nun erschüttert eine kürzlich aufgetauchte dpa-Meldung vom Tag nach der Tat die Vorgaben der Bundesanwälte schwer. Sie verdeutlicht, dass offizielle Behördenangaben vom Tattag, auch jene der Bundesanwaltschaft selbst, nachträglich auf den Kopf gestellt wurden. Und zwar komplett. Bis dato wurden Zeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen hatten, als unglaubwürdig oder gar als Lügner bezeichnet. Insbesondere, wenn sie bezeugten, das Motorrad sei um den Buback-PKW herumgefahren. Die jetzt aufgetauchte dpa-Meldung zeigt jedoch, dass die Bundesanwälte auch Angaben ihrer eigenen Behörde manipulieren:

Über solche Fernschreiber wurden DPA – Meldungen verbreitetet und wurden von der gesamten Presse – zumeist ohne Nachrecherche veröffentlicht. Auch der Staat ist Kunde von DPA und fördert so direkt das Unternehmen.

dpa 100 id Buback Chronologie eins – um 09:20 Uhr war Siegfried Buback tot – von dpa-

Korrespondenten Hans H. Maegler und Wolf A. Wiegand

Stuttgart/Karlsruhe 8 .April 77

dpa/LSW – am Donnerstag, 7. April 1977, wurde der hoechste Anklaeger der Bundesrepublik Deutschland, Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57), auf offener Straße in Karlsruhe waehrend der Fahrt zum Dienst erschossen. Das schwerste Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte laesst sich aus den Angaben der Ermittlungsbehoerden wie folgt rekonstruieren:

09:00

Generalbundesanwalt Siegfried Buback (57) verlaesst in seinem Dienstwagen mit Fahrer

Wolfgang Goebel (30) und dem fuer den Fuhrpark der Bundesanwaltschaft zustaendigen Justizhauptwachtmeister Georg Wurster (43) – der nur gerufen worden war, weil Bubacks Wagen nicht ansprang – sein Haus in Neureut bei Karlsruhe zur Fahrt in den Bundesgerichtshof.

09:15

Das Fahrzeug stoppt an der Ecke Linkenheimer Allee/ Moltkestrasse in unmittelbarer Naehedes Bundesverfassungsgerichts an einer roten Ampel. Als das Licht auf gruen springt, wird auf das Auto Bubacks von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad aus das Feuer aus einer Maschinenpistole eroeffnet. Goebel wird sofort getoetet, Buback stirbt um 09:20 Uhr auf dem Rasen am Straßenrand, wohin ihn Passanten gelegt hatten. Wurster wird lebensgefaehrlich verletzt.

09:16

Das Motorrad vom Typ Suzuki GS 750 mit dem Kennzeichen LU-LN 8 faehrt um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwaltes herum und dann in schneller Fahrt Richtung Stadtmitte.

 

.

Auf einer Suzuki nähern sich die Täter an einer Ampel Bubacks Mercedes, nach dem Anschlag entkommen sie unerkannt. Das Motorrad findet die Polizei bald nach dem Mord – die Terroristen haben es in einer Autobahnbrücke versteckt. Versteckt? Oder hat Becker keinen Hinweis gegeben? Leider ist in diesem Lande alles Böse durch den Staat möglich!

 

(Der PKW stand nach Zeugenangaben zwischenzeitlich direkt auf der Kreuzung.)

Buback Chronologie zwei (Stuttgart/Karlsruhe) „Alarmfahndung“ im gesamten Bundesgebiet

.

.

10:39

Das Bundesinnenministerium beauftragt das BKA mit der Strafverfolgung. Die Fahndung nach den Attentaetern wird in einer sog. „Alarmfahndung“ auf das ges. Bundesgebiet ausgedehnt.

11:40

Die Karlsruher Polizei teilt nach der Vernehmung eines jugoslawischen Augenzeugen mit, dass es sich bei den Taetern um zwei juengere Personen – eine von beiden moeglicherweise eine Frau – handle. Der Beifahrer habe die Tatwaffe aus einer vor ihm liegenden Tasche geholt.

Buback Chronologie drei

(Stuttgart/Karlsruhe) Fahndung auf Tatfahrzeug konzentriert

21:30

Die Karlsruher Behoerden haben eine totale Nachrichtensperre verhaengt.

Immerhin ein Staatsbegräbnis schon 6 Tage danach. Und Kanzler Helmut Schmidt sprach von Schüssen gegen den Rechtsstaat. Hätte der Rechtsstaat dieses Schüsse verhindern können? Was wiesen all die Verfassungsschutz -Schlapphüte darüber ? Wurde das jemals untersucht?

24:00

In der Nacht übernimmt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Leitung der Ermittlungen.

Karfreitag 8 April 10:20

Uhr: Das BKA gibt bekannt, dass die Fahndung auf die drei mutmaßlichen Anarchisten Guenter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar konzentriert sei.“ (FAZ)

Die Existenz dieser dpa-Meldung versetzt die Bundesanwälte in Panik.

Der Verdacht, man schütze Verfassungsschutz-Spitzel Becker, ist nun mit Händen zu greifen. Im Gerichtssaal fragt einzige Nebenkläger Michael Buback zielgerichtet: „Wer konnte von den RAF-Mitgliedern ein solches Motorrad fahren?“ Der Zeuge Boock: „Sonnenberg und Becker.“ Der Bürger, der diesen Prozess in den Medien verfolgt, ist irritiert. Warum liest man von all dem nichts in der Presse? Deren Vertreter sitzen im Gerichtssaal. Des Rätsels Lösung ist auf dem Gang davor zu beobachten. Dort hält Bundesanwalt Hemberger private Pressekonferenzen ab. Frau Friedrichsen (SPIEGEL), Herr Janisch (Süddeutsche Zeitung) und auch Herr Neumeyer (dpa Karlsruhe) lassen sich von ihm in den Block diktieren. Warum er Zeugen, die exakt das aus sagten, was einst auch seine Behörde offiziell verlautbarte, der Lüge bezichtige, will Bundesanwalt Hemberger indes partout nicht beantworten….

Peine, den 24. Februar 2011

www.hans-joachim-selenz.de

 

6 Jahre später; – > Ein weiterer Kommentar vom 7. April 2017 < –  40 Jahre nach dem Attentat ;

Michael Buback der für die Wahrheit kämpfte – wird selbst von der Generalbundesanwaltschaft angefeindet – die sein Vater Siegfried Buback geleitet hat und deshalb getötet wurde. Das ist purer Undank und zeigt, es ist alles bei Alten. Der Staat hat immer Recht. Und sollte er mal nicht recht haben – dann frage den sogenannten “Verfassungsschutz”.

1 . April 1977 – Der Mord an Siegfried Buback

War unter diesem Logo auch der V-Schmutz aktiv?

Am 7. April vor 40 Jahren ereignete sich ein dreifacher Mord, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Auf der Fahrt zu seiner Dienststelle wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen erschossen. Mit ihm starb noch am Tatort sein Fahrer Wolfgang Göbel. Sein Begleiter, Justizhauptwachtmeister Georg Wurster, überlebte zwar den Anschlag, starb aber 5 Tage später im Krankenhaus.

Die dpa meldete am 8. April u. a. aus Informationen der Bundesanwaltschaft, dass an einer Ampel das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet wurde. Von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad. Das Motorrad sei um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwalts herum gefahren. Bei den Tätern handele es sich um zwei jüngere Personen – eine von beiden möglicherweise eine Frau. Um 21:30 Uhr verhängten die Karlsruher Behörden eine totale Nachrichtensperre. Ab 24:00 Uhr übernahm die Bundesanwaltschaft die Leitung der Ermittlungen und von Stund an war offiziell nie wieder von einer Frau die Rede. Dies obwohl zahlreiche Tatzeugen ausdrücklich eine zierliche Person auf dem Beifahrersitz erkannt hatten.

.

Verena Becker hier auf den Weg zum Oberlandesgericht Stuttgart war bereits 1977 verhaftet worden. In ihrem Gepäck fand sich die Tatwaffe. Dennoch wurde das Verfahren gegen sie wegen des Buback- Anschlags eingestellt. Wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach vier Jahren im Gefängnis suchte Becker den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass der frühere RAF-Terrorist Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorrad- Rücksitz aus auf Bubacks Wagen geschossen hat. Der “Bundespräsident” begnadigte Becker 1989.

.

Dieser Titel – wie so manch anderer – so ganz im Sinne des Nachkriegsdeutschland – dann brauchte man nicht mehr über die Alt-Nazis nach zu denken – und dieser ekelhafte Muff ist bis heute geblieben – anstatt sich mich dieser Generation mal auseinanderzusetzen über die Begrifflichkeiten – Einigkeit und Recht und Freiheit. Das war und ist diesen Autoritäten einfach zuviel des Guten!

Am 3. Mai 1977 wurden in Singen die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg verhaftet. Sie verletzten dabei zwei Polizisten. Die Liste der bei Becker und Sonnenberg gefundenen Gegenstände in der BKA-Dokumentation der „Spuren- und Beweismittelzusammenhänge“ zum „Fall Buback“ enthält das „Selbstlade-Gewehr HK 43 mit Patronen – Tatwaffe b. Buback -,einen Schraubendreher des Tat-Motorrades > Suzuki< sowie Haarspuren von Haarbürste Verena Becker, identisch mit Haarspuren im Motorradhelm“.

Der Bild-Titel am 4. Mai: „Die Buback- Mörder“. Doch das ist noch nicht alles. Auf dem Bekennerschreiben der RAF fand man später DNA- Spuren Verena Beckers. Becker hatte einen Motorradführerschein und konnte schwere Maschinenfahren. Sie war ebenso ausgebildet im Umgang mit automatischen Waffen. Beides notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für den Mörder auf dem Rücksitz der schweren Suzuki. Im Vorfeld des Attentats war sie, wie sich aus den sog. Haag-Papieren ergab, im November 1976 bei einem Treffen im Harz zusammen mit Siegfried Wisniewski und Günter Sonnenberg für die Aktion „Margarine“ ausgewählt worden. SB stand als Kürzel der RAF für Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Nun sollte man meinen, dass nach der Ermordung des obersten Fahnders der Republik dessen Mitarbeiter jeden Stein umdrehten, um den Mörder zu finden. Doch das, was sich nach den Morden abspielte, ist beispiellos:


 

Der Autor des Buches “Verena Becker und der V-Schutz” Wolfgang Kraushaar sagte in einem Interview:
„Man rührt bei dieser Frage an ein großes Tabu. Nämlich die Möglichkeit, ob eine Terroristin vor einem Anschlag in irgendeiner Weise mit einem Geheimdienst in Verbindung gestanden haben könnte. Damit bringt man sozusagen den gesamten Staat mit ins Spiel. Bislang hat man sich bei verschiedenen Vorgängen, bei denen es nahegelegen hätte, an so etwas zu denken, sehr schwer getan, das zu thematisieren. Nun gibt es aber im Fall von Verena Becker eine ganze Reihe von Indizien, die dafür sprechen, dass sie mit dem Verfassungsschutz bereits vor 1981 kooperiert haben könnte. Insofern bin ich der Meinung, dass es nötig ist, die Punkte, die dafür, aber auch die dagegen sprechen, gegeneinander aufzustellen und sich ein Urteil zu bilden.

 


Am Tatmotorrad sicherte man eine Fußspur der Größe 40.

 

Der Bundesanwalt Walter Hemberger warf dem Nebenkläger Michael Buback vor, er wolle Becker als Täterin “zurechtbiegen”. Könnte man auch sagen, dass der Herr Anwalt des Staates die Wahrheit zu unterdrücken per Weisung befolgt hat – ja – sogar – ihm der Vorwurf des Zurechtbiegens gemacht werden muss – der Staatsräson wegen? Keine Faxen mehr machen, um mit der “Achse” (des Bösen) eines staatlichen Zurechtstauchen vergessen zu machen, dass der Staat seine Beamten überhaupt nicht schützen kann, obwohl der Verfassungsschutz seine “schützende Hand” über Becker gehalten hat und mit ihr so richtig gut zusammengearbeitet hat? Was sagt uns das heute zum NSU – Komplex? Wie argumentiert dort die “Bundesanwaltschaft”?

Becker trug am Tag ihrer Festnahme Sportschuhe der Größe 40. Sie wurden amtlicherseits vernichtet. An den Kleidern der Ermordeten fand manprimäre und sekundäre Einschüsse. „Primär“ bedeutet, dass die Schüsse direkt trafen, „sekundär“, dass sie zuvor durch ein anderes Medium, z. B. eine Glasscheibe, traten. Die sekundären Einschüsse lagen zeitlich vor den primären, denn sie hatten die Opfer in aufrechter Position getroffen. Die primären Einschüsse trafen die Opfer schräg in den Rücken. Es gab demnach zwei zeitlich getrennte Schussserien, wobei bei der zweiten Salve keine Scheiben mehr vorhanden waren und die Opfer bereits auf den Sitzen lagen – Beleg für eine Umrundung des PKW. Zeugen, die dies gesehen hatten, wurden von den Bundesanwälten der Lüge geziehen. Der Mercedes mit den verräterischen Einschüssen wurde von der Bundesanwaltschaft vernichtet. Der Motorwagen, in dem der österreichische Thronfolger erschossen wurde, ist noch heute zu besichtigen. Verena Becker war zudem kein unbeschriebenes Blatt. 1974 war sie wegen Beteiligung an einem tödlichen Bombenanschlag auf den Berlin British Yacht Club, zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.

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Wenn die Stasi es wusste – warum nicht auch die “B-Generalstaatsanwaltschaft”?

  1. Im Februar 1975 wurde sie im Zuge der Lorenz-Entführung freigepresst. Stasi-Akten zufolge wurde Becker bereits seit 1972 von westdeutschen Geheimdiensten „bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten“. Laut BND war dies erst seit 1981 der Fall. Und trotz erdrückender Belege wurde Becker nie wegen des Buback-Mordes angeklagt. Geradezu ungeheuerliche Fakten kamen heraus, als Michael Buback, Chemie-Professor aus Göttingen, vor zehn Jahren begann, den Mord an seinem Vater genauer zu untersuchen. Durch seine akribischen Nachforschungen wurde er zum Feindbild Nr. 1 der Behörde, die sein Vater einst leitete. Doch die Karlsruher Bundesanwälte sind lediglich weisungsgebundene Werkzeuge von Justiz- und Innenministerium. Dort schlummert seit 1973 eine Richtlinie, die nach § 11(2) und § 14 den „Aufschub polizeilicher Ermittlungstätigkeit“ regelt, wenn ein Beschuldigter „Mitarbeiter“ der Dienste ist (s. Anlage). Horst Herold, seinerzeit Präsident des BKA, ging übrigens bis zu Michael Bubacks Recherchen davon aus, Verena Becker sei wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat verurteilt worden…..

 

 


Was wissen wir heute über aktuelle Ereignisse, die mit Terror, Gewalt und Tod im Zusammenhang mit dem “Verfassungs”-Schutz stehen?

Eine No-Go-Area für Demokratie und Rechtsstaat. Ein gefährlicher Ort von Normbefolgungsunwilligen alter deutscher Haudegen! Der Hort der deutschen beamteten- kriminellen Vereinigung!

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 Da ist die  NSU und der V – Schutz!

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Da ist das Berliner Attentat – und der aus Tunesien stammender Islamist Amri mit sieben Identitäten wird monatelang von V-Schutz observiert. Ein V-Mann fährt den Attentäter sogar nach Berlin… und dann geht alles ganz schnell – der Anschlag gelingt. Was weiss der V-Schutz denn?

Der terrorverdächtigen Jaber Albakr hat angeblich Selbstmord begangen. Er soll sich in seiner Zelle erhängt haben. Laut Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz wollte Albakr wohl einen Flughafen in Berlin attackieren. Die Schlapphüte ging angeblich von einer engen Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) aus.

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Herr Generalbundesanwalt das Volk erwartet sofort Ermittungen gegen Ihren “Verfassungs”-Schutz als eine Täter- und Mitwissertruppe!

Jo wir wissen schon Bescheid!

Alles nur Verschwörungstheorie und Fake News. Gesetze gegen Fake News sind ja wieder in der Mache. Immer wenn ein Ereignis mit Hilfe oder Unterstützung und/oder klammheimlicher Freude oder logistischer und personeller Anteilnahme der V-Tätertruppe bekannt wurden – wurde auch neue Gesetze auf die Schnelle erledigt. Nie zugunsten der Einigkeit und Recht und Freiheit – sondern immer gegen die Demokratie, Transparenz oder persönlicher Freiheit. Das ist offensichtlich die Aufgabe des VerfassungSSchmutzes des Bundes und der Länder. Na denn!

Und deshalb Fragen sich Menschen in Netz heute wieder das:

Die Angst vor Ihrer Art der Demokratie geht um!

Und das ist die neue Unterterrortruppe des V-Schmutzes. Das muss sich das Amt gegen eine Verfassung die Finger nicht mehr dreckig machen. Die „neuen“ alten SS-Leute – alias Sonnenstaatland – in gleicher Weise Spinner,Spassten &Lakaien haben bei der (Staatsbank) Commerzbank eine Kreditline von 15.000.000,00 €

 

Die “neuen” alten SS-Leute – alias Sonnenstaatland – in gleicher Weise Spinner,Spassten &Lakaien haben bei der (Staatsbank) Commerzbank eine Kreditline von 15.000.000,00 €

[:de]

Eilmeldung-Sondermeldung:

Das “geheime” Konto der neuen SS-Leute * alias Sonnenstaatland *  in gleicher Weise * auch * (DIE) Spinner,Spaßten &Lakaien*enttarnt * !

Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigentlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neu alten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS- Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

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Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeus Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben, das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteneinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

 .

Zur Vergrößerung auf Foto klicken. Zersetzungsentwurf der SS – Leute

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

.

Die Eiterblase im Enddarm der Jasager, Unbewohner stinkt gewaltig nach Entleerung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA-Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spaßten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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Das “geheime” Konto der neuen SS-Leute * alias Sonnenstaatland *  in gleicher Weise * auch * (DIE) Spinner,Spassten &Lakaien*enttarnt * !

Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigendlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neualten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS-  Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

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Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

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Zur Vergrößerung auf Foto klicken. Zersetzungsentwurf der SS – Leute

Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die Eiterblasse im Enddarm der Jasager- Urbewohner stinkt bewaltig nach Entlerrung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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Das “geheime” Konto der neuen SS-Leute * alias Sonnenstaatland *  in gleicher Weise * auch * (DIE) Spinner,Spassten &Lakaien*enttarnt * !

Die Commerzbank immer für grumme Geschäfte an der Seite der Macht.

Was ist hier eigendlich los in diesem Terror-Staat Deutschland 2017?

Die Finanzverwaltung des Bundes GmbH zahlte am 3.02.2017 für das 1 Quartal per Sonderzuweisung Code 661 B 2.100.000,00 € an die SS-Leute mit Hauptsitz in Berlin. Am 2.03 gab es eine Gutschrift aus besonderen Vertrag von 134.677,19 €. Alleine das SS-L Hauptquartier zahlt an Yello-Strom 8.100,00 € Verbrauchsabschlag.

Das Interessante aber ist, dass es trotz mickriger Zinsen für das „gemeine Volk“ beziehungsweise “Strafzinsen für Guthaben” die Staatsbank Commerzbank eine Zinsgutschrift aus Sonder-Vertrag von 30.098,76 € überweist – und möglicherweise darüber informiert ist, dass es „geheime“ Fremdkonten gibt, die diese Commerzstaatsbank–Omerta vermutlich ebenfalls verwaltet.

Sind diese Konten etwa in der Schweiz, wo EX-Finanzminister Peer Steinbrück die Kavallerietruppe vielleicht sogar diese neualten SS-Leute hinschicken wollte?

DokuFilmFotoTeam&TV-Journalistenbüro-Köln&Investigativ-Recherche-Société-Kritischer-feier-Journalisten in Kooperation mit dem TV-Journalistenbüro-Erfurt wurden diese Kontounterlagen zugespielt.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass die Firma Sonnenstaatland GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht verzeichnet ist. Dennoch ist dieses Konto existentauch wenn die SSLeute diese Enthüllungen als Fakt abtun. Um die angelaufenen Recherchen und Ermittlungen nicht zu gefährden, müssen wir uns derzeit über das gesamte Ausmaß dieser staatlich organisierten SS-  Leute – Zersetzungstruppe noch zurückhalten.

 

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Ja das hat doch echt “Deutschland

Diese Truppe hat den Auftrag und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftungdie über ihr Stiftungsziel fabuliert, die zivile Gesellschaft zu fördern und den anti-demokratischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten, missliebige Menschen – die sich geben das System der exorbitanten staatlichen Abzocke wehren mit allen Mitteln zu zersetzen. Bespitzlungen, Fakteinträge im Internet, Abhören, Drogen unterschieben, Menschen gegeneinander ausspielen bis hin zum Liquidieren, heißt; zu töten, zu beseitigen, zu säubern. Kennen wir doch aus alten grauen Zeiten – hüben wie drüben – der beiden Staatsterror-Seiten im jetzt gemeinsamen Deutschland der Stasi und Nazis.

Und auch verblöden gehört zu ihrem Geschäft. Andreas Vorrath, Ex-Politiker Bündnis90/Die Grünen (Stasi-Thüringen) schwadroniert beim MDR:

Ob er für diese Verblödung von den SS -Leuten – Terror-Truppe belohnt wurde, ist ebenfalls Recherchethema der Redaktionen.

Wir werden hier in den nächsten Tagen weitere Unterlagen aus dem “Reich des Bösen” kommentierenden publizieren.

Lese auch:

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Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die Eiterblasse im Enddarm der Jasager- Urbewohner stinkt bewaltig nach Entlerrung.

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von „Sonnenstaatland“ -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

 

 

 

 

 

 

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