Ein OWi-Verfolgter bittet die Justiz jetzt doch einmal ein Flüchtling werden zu dürfen! Was meinen Sie?

Aktualisiert am 25.01.2017 – Bitte zum 25.01.2017 scrollen.

Als Kommentar:

Er wird seit fast 3 Jahren wegen einer Geschwindigkeitsmessung verfolgt.

Hier der Brief im Wortlaut.

Zur Ihrer Ladung vom 16.01.2017 zum 03.02.2017 bin ich sehr verblüfft, weil daraus nicht erkennbar ist, mit welchem Richter/in ich es zu tun habe.

Ihnen ist bekannt, dass nur durch eine Justizangestellte unterzeichnetes gerichtliches Schreiben der Geschäftsstelle eine Frist zum Betreiben des Verfahrens nicht in Lauf gesetzt werden kann (BSG, Urteil v. 1.7.2010,B 13 R 58/09 R, NJW 2011 S. 1992).
Eine formell ordnungsgemäße Betreibensaufforderung muss nicht nur vom zuständigen Richter verfügt und unterschrieben sein, vielmehr muss die gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 zuzustellende Ausfertigung/beglaubigte Abschrift durch Wiedergabe des vollen Namens des Richters erkennen lassen, dass die Betreibensaufforderung von ihm stammt (BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 58/09 R, NJW 2011 S. 1992; LSG Sachsen, Beschluss v. 1.12.2010, L 7 AS 524/09).

Es wird beantragt, diesen Formfehler zu heilen.

Formfehler der Justiz? Kennen die doch nicht…

 

 Im übrigen liegt dem Verfahrensvorgang ein ärztliches Attest vor, das besagt, dass es ein dauerhaftes Verfahrenshindernis gibt. Ich lege dieses Attest nocheinmal in Kopie vor.
Die Nicht-Berücksichtigung dieses Attestes und weitere Voreingenommenheiten haben 2016 dazu geführt, dass der Vor-Richterin das Verfahren wegen Befangenheit entzogen wurde.

Es wird jetzt mal Zeit – “Hohes Gericht”!

Ärztliche Attest – für die Justiz bei Inländern uninteressant – um nicht abgeschoben zu werden – geht das sofort!

Es ist an der Zeit, zu diesem dauerhaften Verfahrenshindernis endlich einmal gerichtlich Stellung zu beziehen und diesen seit mehreren Jahren durchgeführten Verfolgungs-Zwang- Wahn wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit veralteter Messtechnik festgestellt – bei gleichzeitiger Gefahrenlage durch über fünfhundert von „Gefährdern“, tausender Eingereister mit gekauften und somit falschen Pässen, sowie weiterer hunderter durchgewinkter angeblicher Kriegsflüchtlinge, mit bis zu fünfzehnfacher bekannter weiterer “Betrugs-Abzock”-Identitäten, ebenfalls falscher hunderter angeblicher Minderjähriger – fast alle im fortgeschrittenen Mannesalter, die testosterongesteuert im Allahu Akbar – Rausch “ihre” Gewalttaten durchführen und den durch die Politik der Elitären verordneten und zum „Gehorsam“ der Untertanen genötigten – sowie durch den „Zeitgeist der Neuen“ – und dennoch alten politischen Schweige- oder Schönrede – Korrektheit (so wie in vielen Diktaturen und Regimen – bekannt auch durch die „Teutsche Narrzizeit“ )  NIX anderes sagen zu dürfen und nur noch das Sieg Heil des Armlängen – Geschwaffel  —„Ja wir schaffen das“ —  anzubeten erlaubt geworden ist – weil man ansonsten ein „ganz ganz schlimmer Nazi“ ist, der allerdings genau diesen “neuen” alten verordneten Gehorsamsfaschismus bekämpft und sagt ich mache da nicht mit!

Einiger Leser dieser Veröffentlichung sind allerdings der Meinung, dass es hier nicht um Hunderte oder Tausende geht, sondern immer noch einige Nullen drangehängt werden könnten.

 

Die alte politischen Korrektheit (wie in vielen Diktaturen und Regimen – bekannt auch durch die “Teutsche Narrzizeit” ) NIX anderes sagen zu dürfen und nur noch das Sieg Heil  —-  Ja!
Freiburg: Eine idyllische Stadt wird durch die Schutzsuchenden zur No-go-Area

Schutzgeber werden von den Schutzsuchenden mit Verachtung und Gewalttaten belohnt – vor der sie selbst angeblich geflüchtet sind?

Erklären Sie mir doch bitte mal diese g r o t e s k e  Situation!

Und jetzt noch mal: Schutzgeber werden von den Schutzsuchenden mit Verachtung und Gewalttaten belohnt – vor der sie selbst angeblich geflüchtet sind?
Weil der 82-jährige aus St. Georgen im Schwarzwald – (das Land der vielen Gutmenschen) sich weigert eine Geldbuße von 50 Euro zu bezahlen (bei kleiner Rente) musste er tatsächlich in Beugehaft. Sobald er zahlt oder eine Vermögensauskunft erteilt, ist er frei. Tut er das nicht, wird er mit Unterbrechungen immer wieder in Haft genommen werden. Seine „Schuld“ bleibt ihm trotzdem.

 

Mehr noch: Die V-Männer des BVS – Köln > fahren einen Attentäter mit etlichen Identitäten auch noch nach Berlin. Als ob diese Identitäten nicht schon vor dem Attentat bekannt waren.

 Sie werden fragen, was hat das EINE mit dem ANDEREN zu tun?

 Nun > es ist diese Verlogenheit des Gleichheitsgrundsatzes und deren klaffende und immer mehr sichtbare eiternde Wunde Ihrer Gerechtigkeits-Schere im angeblichen Rechtsstaat. .
Während der Rentner wegen nichtgezahlter 50,00  € doch tatsächlich in den Knast muss, sogar von 2 Polizisten wegen erheblicher Gehschwierigkeiten gestützt wird, regt sich ein Sekten-Geschwader angeblich Grüner und doch nur der neu/alten Meinungs-Faschisten darüber auf, dass die Polizei den Abkürzungsbegriff „N A F R I“ benutzt.
Fragen noch erlaubt?

Frage an das „H o h e  G e r i c h t”:

Ist es nicht so > dass gerade ein OWi – Verfahren durch ein Gericht innerhalb von einer gewissen Zeit  “abgewickelt” werden muss? Lange Verfahrensdauer darf es doch angeblich nicht geben- oder?

Immer schön in “Wohn-Haft”.

Gerechtigkeitschere hat ausgedient…
Warum zeigt die Justiz dem ehrlichen, einfachen und durch “Wohn-Haft” immer für eine H a f t  zur Verfügung stehenden und gebeutelten Inländer die sog. “K a l t e   S c h u l t e r”  und schürt somit eine neue deutsche Welle des Hasses gegen die, die einen berechtigten Asylgrund haben und unsere Hilfe tatsächlich brauchen.
In Wohnhaft um Habhaften zu können….

Es reicht jetzt!

Schonmal überlegt, das ein Schnellfahrer deshalb schneller war, um pünktlich zur Arbeit zu kommen,  um den hohen Staats- Bedarf von direkter und indirekter Steuern und Abgaben zahlen zu können und von diesem Staat abgeblitzt wird damit die Damen und Herren von gutversorgten Gutmenschen in Juristen- und Beamtenuniform die vielen falschen Identitäten auszahlen können….

Ja ich weiss schon – Ihr Realitätsverweigerer – ….spielt hier nicht zu Sache ….hat nix mit dem Fall zu tun…..ich sage Ihnen, diese Eiterblasse wird platzen und ihr Gutmenschen werdet darin ersaufen. Punkt!.

 

Die Eiterblasse im Enddarm der immer Jasager- Urbewohner stinkt gewaltig nach Entleerung.

25.01.2017

Unterdessen wurde der Formfehler geheilt….immerhin!

Wertes Gericht,

Respekt, der Formfehler wurde tatsächlich geheilt. Die/der Richter/in ist nun namentlich bekannt.

Ich grüße Sie, Frau Richterin von Cramm am AG – Freiburg.

Es sind ja nicht meine Gesetze, sondern Ihre eigenen Normen, um dem noch kleinen Rest- „Rechtsstaat“ ein ordentliches und nicht verschludertes Ansehen zu geben.

Bleibt zu hoffen, dass auch die vielen anderen Betroffenen, von Ihrer Pflicht, dass Justizangestellte keine formrichtige Ladung unterschreiben dürfen, profitieren. Ganz formrichtig wäre es ja gewesen, Sie „Hohes Gericht“, hätten die formrichtige Ladung erneut per “gelben Brief” zugestellt. Ja, ich weiß – das kostet.

Deshalb lassen wir das mal!

Ein ärtzliches Attest darf als „genügende Entschuldigung“ nicht zu eng ausgelegt werden.

Ihrer Aufforderung zur Vorlage eines Attestes „mit einer konkreteren Darlegung der Umstände, weswegen eine Teilnahme an dem Verhandlungstermin nicht möglich ist“ , wird Folge geleistet.

Anlage 1 = 1 Attest.

Gleichwohl darf ich Sie bitten, selbst einzuordnen, ob es statthaft ist, dem Facharzt einen – vornehm ausgedrückt – einen Hinweis zu geben, dass Sie als Entschuldigung für die Verhandlungsunfähigkeit eines zu 100% Schwerbehinderten – Ausweis liegt in den Akten – nur einen stationären Aufenthalt akzeptieren würden. Sollte dies tatsächlich so gesagt worden sein, erteilt ich hiermit eine Verfahrensrüge. Denn hier handelt es sich um eine erhebliche Beeinflussung, die Sie zum Beispiel – wären Sie an meiner Stelle – nicht hinnehmen würden.

Ich überlasse es Ihnen, darüber zu befinden, ob dieser Vorstoß im Bereich einer erheblichen Befangenheit einzuordnen ist. Wenn dem so ist, sollten Sie sich selbst für befangen erklären.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie mein Schreiben vom 18.01.2017 bezüglich der Gerechtigkeitsschere doch erheblich politisch geärgert haben könnte, da Sie offensichtlich politisch aktiv sind.

Schockstarre wegen Vortrag der Wahrheit?

Bitte versichern Sie mir, dass Sie sich trotz der Zustandsbeschreibung zur justiz-politischen Ungerechtigkeits-Lage (siehe oben) nicht in eine Schockstarre versetzt sind und Sie die Gepflogenheiten der Strafprozessordnung, des OWi–Rechtes – sowie die normale Handhabung beim Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes durch ein ärztliches Attest – trotz meiner berechtigten Kritik am gravierenden Unrechtssystem in Deutschland – und auch mir zustehender Meinungsfreiheit – nicht politisch dahingehend ausschlachten, in die Fußstapfen so mancher hasserfüllter Partei-Bonzen-Genosse zu treten und diesem „Drecks – Nazi – Schwein“ (also mir) jetzt mal so richtig einen verpassen wollen/möchten gedenken.

 

Man muss ja heute (schon wieder) auf alles gefasst sein.

Vielleicht werden Sie ja in der Lage sein, die gleichen Maßstäbe und Verhältnismäßigkeitsmittel, wie es so schön heißt, anzuwenden, die so mancher Gewalttäter, als angeblicher traumatisierter Kriegsflüchtling – gehegt und umpflegt durch die Gutmenschen – erfährt, und nicht vor der Not der Inländer die Augen verschließen.

Ohne Worte!

 

Wissen Sie, Frau von Cramm, ich bin fast 20 Jahre durch die Heimerziehung erzwungen worden. Das, was da passierte unter dem Deckmantel des katholischen „Kinderwohl“ belastet mich heute noch. Das ist eine jahrzehntelange Traumatisierung – nur es interessiert keinen. Selbst beim Anerkennungsprozedere wurde bis zuletzt gemauert – sodass es abermals zu Verletzungen gekommen ist.

Das war die Hölle!

Aber es hat Kraft gegeben im Mannesalter für Besseres zu kämpfen und auf die Straße zu gehen. Deshalb sind wir als Schwerst-Geschädigte damals – vom Staat und Staatsjuristen – (nicht vom Volk) angefeindet oder gar in den Knast gesteckt oder sonst wie traktiert worden. Dabei haben wir uns – nur aufgrund unserer eigener Erfahrungen in der Heim-Nazi-Erziehung und unter ständigem Missbrauch des Körpers und der Seele – in und für die Freiheit gekämpft. Heute sagt man die 68er Jahre. …Sie kennen das sicher auch: gegen den Muff unter den Talaren und Nazi-Juristen wie dem MP-BW Filbinger.

„Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.“ Und weiter: „Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes“ sagte Schwätzer Öttinger auf der Tauerrede. Dabei hatte der NS-Marienerichter kurz vor Kriegsende Desertierte zum Tode verurteilt.

Es gab tatsächlich eine Zeit der Veränderung in Schulen, Heimen oder Strafvollzug. Sie haben möglicherweise davon profitiert, sind im Sinne von Freiheit und Demokratie erzogen worden. Die antiautoritäre „Bunte Zeit“ die auch die „Grünen“ hervorgebracht hat.

Aber gerade diese Generation – die von unserem Leid und unserem  Kampf profitierte – schlägt heute wieder  das unsägliche Fass von damals auf. Kinder werden grundlos den Eltern genommen, Schwarzfahrer kommen in den Knast, Rentner die in Mülleimer nach essen suchen werden  Bußgelder aufgedonnert. Die Justiz, der Beamtenapparat  verhält sich streckenweise wie die schlimmsten Berserker in purpurroter Inquisitorrobe. Das Rad wird derzeit wieder  zurückgedreht, zum schrecklichen Obrigkeitsstaat – der immer „Recht“ hat und dieses mit Brachialgewalt für sich erzwingt.

Unter den heutige Talaren stinkt der Muff noch schrecklicher!

Die grauen Zeiten aus DDR und Großdeutschland haben sich vereint – GEGEN DAS VOLK!

Und jetzt sollen wir ohne zu Murren wieder parieren – und wie damals als unschuldige Kinder im Heim – unseren Arsch hinhalten?

Selbst für Kleinigkeiten an NICHTS – während der Staat sich alles herausnimmt und viele Menschen bis zur Existenzvernichtung oder in den Selbstmord jagt?

Ich kann nur sagen, beendet diesen Allmachts – Anspruch wegen jeder Kleinigkeit die Inländern mit allen “Staats”Mitteln zu jagen und abzuzocken  – und bei einer andern Gruppe –  die allerdings  Ihrem System gewalttätig gegenüber stehen  – zu behandeln, so als seien sie gerade dem deutschen Holocaust entsprungen, während die Inländer als die  neuen Untermenschen behandelt werden und für jede Kleinigkeit mit Stasi-Gestapo-Methoden verfolgt werden.

Da wird Filbinger wieder von den Toten auferstehen und sagen: „Ich habe es doch immer gesagt, „Was damals Rechtens war, kann heute nicht (mehr) Unrecht sein!“

Denken Sie einfach mal nach! Behandeln Sie mich so, als sei ich mit falschen Pass eingereist und hätte 7 weitere Identitäten. Ist doch alles nicht so schlimm. Sind halt Traumatisierte.

Stellen Sie jetzt endgültig dieses  Verfahren ein!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Gez.

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