Nachgefragt & Reaktionen: Der Fahrerlaubnisentzug von Thüringen. In einer “Gewaltenteilung” vereint, als “Schwarze-Arme-Fraktion“, gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Presseanfragen wegen:

0 – Punkte und trotzdem der Lappen weg. Thüringen macht es möglich.

Eine Staatsaffäre in Thüringen

Eine Reportage über die Rigorosität  von Willkürhandlungen in perfider Erbarmungslosigkeit und in Gewaltsamkeit diese Affäre zu hintertreiben:

Wir haben nachgefragt:

1.) Staatskanzlei Thüringen *  2.) Justizministerium *  3.)  Ministerium Inneres/Kommunales *  4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen *  5.) Kraftfahrtbundesamt *  Und Weitere – siehe unten.

Der Fall

Die Entrechtung aus:

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis:

“Führer”schein – den brauche ich nicht. Aber die “Fahrerlaubnis” der “Führer”- Eiltären im Amte mit  ihrem “Schein”.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen, das Rechts- und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar haben einen willkürlichen Fahrerlaubnisentzug durchgedrückt, obwohl es für den Entzug keinerlei rechtliche Handhabe gab. Nach Akteneinsichtsgesuch des Geschädigten sollte jene Verwaltungsakte sogar willkürfrei gesäubert werden. Die Organisierung des Entzuges und die Säuberungsaktion bzw. das erstrebte Ziel einer gemeinsam organisierten Willkürmaßnahme – mit Vernichtung der Beweise –  wurde dienstordnungsmäßig und in Beamtenschoner-Manier in der “Verwaltungsakte” erfasst – in der Hoffnung, dass diese schriftlichen und blattnummerierten (Stasi-Gestapo) “Amtshandlungen” nie das Licht der Öffentlichkeit hätten sehen würden/dürfen/können/müssen. Und die Gewaltenteilung war vereint als eine Art „Schwarze- Arme-Fraktion“ von Amtstätern gegen den von ihnen selbst so propagierten „Rechtsstaat“.

Ein Journalist, der diese Willkürhandlungen aufdecken wollte, wird vom Verwaltungsgericht Weimar, unter Vorwand, in einer dafür angesetzten öffentlichen Verhandlung, an Drehaufnahmen im Gerichtssaal gehindert und soll wegen einer sofortigen Beschwerde dagegen “Gerichtsgebühren” zahlen. Ihm wurde sogar gedroht – den von den “Gerichts” – Amtstäter erschwindelten “Lohn” durch eine Durchsuchung einzutreiben und die Einbrecherkosten von 150.- € ebenfalls gleich mit zu pfänden.

 

.

Das ist doch so ein RechtSStaat? Oder?

Hier die gesamte Geschichte:   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow ? Verfolgter der Sachsen-Justiz ? übernehmen Sie!

Nachgefragt & Reaktionen

1.) Staatskanzlei Thüringen

mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa – was sind wir bloß für schlimme Hetzer ?  – Oh my God – stehe uns bei…die Inquisition werden wir nicht überleben. mea culpa!

Werter Herr Pressesprecher der “Landesregierung” Thüringen,   cc: Inneres und Kommunales + Justiz und Verbraucher (Bürger)- schutz.

Die Landesregierung bleibt stumm – als wäre nix gewesen. Kennt man ja.  Alles Rechtsstaat oder was?
Das ist unterdessen die 2. Anfrage! Zu diesem veröffentlichten Staats- und Justiz – Skandal   Klicke hier : In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie! erwarte ich jetzt – unmissverständlich – eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme.
Den Eingang habe ich mir für den 15.02.2017 notiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender – TV-Journalistenbüro

Bemerkung der Redaktion:

Keine Antwort bis zum 15.02.2017. Nach Twitter und Facebook – Übermittlung an Bodo Ramelow – ( er beschrieb sich dort mal wieder als sächsischer Justiz-Verfolgter ) mit der Frage,  “und was geschieht in der Justiz zu Thüringen” wurde das TV-Journalistenbüro umgehend gesperrt.

Und im selben Moment der Sperrung und der Trollanmache eines offensichtlichen IMs fabuliert Ramopow was von “Die Würde des Menschen ist unantastbar” . Das habe er vor einem Jahr gepostet und habe für ihn an Aktualität “nichts verloren”. Da kann man schon sagen: Die verlorene Würde des Herr Bodo Ramelow! Weiter so – Sie sind im Unrechtsstaat mit dem Würgen der Würde angekommen – oder schon wieder da?

Und ein chris @chiris_vd_post fabuliert auf den Hinweis an Ramelow :  ” Weil Deine Propaganda unter dem Tarnmantel des “Journalismus” halt keinen interessiert. Troll” –  und die nächste Reaktion:  Du kannst @chris_vd_post nicht folgen und die Tweets von @chris_vd_post nicht ansehen, da Du blockiert wurdest.

Das ist dann mal die so schöne “demokratische Teilhabe” pur aus Thüringen- das ist der Rendezvous in der Mitte Deutschlands! Da ist dann die Freude doch sehr groß!

Denn so geht man mit den noch engagierten Anständigen im Einsatz für Gerechtigkeit im Lande “des demokratischen-  und freiheitlichen Rechtsstaates” um!

Und später dann von nix gewusst gehabt?

Ach so ist das! Verstehe!

Oder was?

Ah ja – wir verstehen! – schon wieder mal!

Dabei hatte sich die Landesregierung eindeutig gegenüber dem Petitionsausschuss des von ihnen selbst so bezeichneten “Zentrums der Demokratie” (Landtag)  sehr eindeutig festgelegt, an dem sich der rechtssuchende Willkürgeschädigte gewandt hatte:

Und da heißt es im Original-Abriss:

Na dann: Alles klar auf der Andrea Doria a la “Rechtsstaat”.

Und die Pappkameraden der Landesregierung der “Freistaates Thüringen” regieren weiter im Unrechtsrausch als sei nichts geschehen  – hier beim Tag der “offenen Tür” 2016  – ohne Antwort auf dringende offene Fragen – vielleicht umgeben von seinen Twitter – IM – Freunden – im Sperr-Rausch der Meinungsfreiheit.

 

Günter Kolodziej – Gehe- -gierungssprecher in Ormerta-Schockstarre!

Herr Sprecher – in Schweigedienst der Transparenz – im totschweigen sowie quetschen und würgen der “Würde”, könnte man sagen : “das hier ist ein Kommunikationsdesaster und Ihre Offenbarung Ihrer Geisteshaltung eines demokratisch-

funktionierenden “Rechtstaates”?

Sie werden sich sicher weiter dem omertarischen Schweigegelübde hingeben – der Ehre des Versorgungsscheckes und der Staatsräson weg!

Antwort erwünscht: Danke!

Hinsetzen 6 –

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


2.) Justizministerium Thüringen

Die gleiche Presseanfrage wie an die “Staatsregierung”. Die Antwort des Justizministeriums verblüfft gewaltig!

 

 

Ihre Ansprechpartner im Referat für Presse- und Öffentlichkeits- arbeit – Oliver Will.

Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2017 um 15:00 Uhr
Von: “TMMJV Pressestelle” <Presse@tmmjv.thueringen.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: 2. Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Erhebung einer Gebühr beruht auf einer gerichtlichen Sachentscheidung, die angesichts der richterlichen Unabhängigkeit durch das Ministerium nicht kommentiert wird.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag Oliver Will
Pressesprecher

 

Die Rückfrage:

Bitte – bitte – noch eine Frage? – Ich verstehe Sie beim besten Willen nicht!

Werter Herr,

Sie sind nicht aufgefordert worden, eine läppische “Gebühr” in einer angeblichen “gerichtlichen Sachentscheidung” durch angebliche „richterliche Unabhängigkeiten“ zu kommentieren, sondern den Fakt, dass Ihre Justiz mit falschen Behauptungen die Presse bei einer öffentlichen “Verhandlung” durch Drehverbot behindert hat.
Es sollten Willkürhandlungen gegen einen missliebigen Bürger vertuscht werden.
Häh –  wat will der denn?

An den “Amtshandlungen” ist Ihre Justiz sogar beteiligt. Aus eigener Aktenkenntnis, aber auch durch vorherige Informationen des Journalisten der seine diesbezügliche Presseanfrage an die Täter – das Rechtsamt der Stadt Erfurt – übermittelt hat. Der Journalist wurde dann unter Vorwand – mit wissendlich falscher Behauptung – an seiner Arbeit in einem öffentlichen Prozess behindert.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch Ihre “nette” Staatsanwaltschaft an dieser Entrechtung eines Entzuges der Fahrerlaubnis (alle Klassen) – ohne eine rechtliche Handhabung nachzuweisen  – ja sogar – maßgeblich beteiligt war.
Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ruft gerne mal im Bildungsministerium an, um sich für eine Prüfungsbefreiung für seinen Sohnemann einzusetzen. Unrecht im Lande interessiert bei derartiger Aufgabenerledigung wenig. Kann man schon verstehen! Einfach zuviel Arbeit!

Werter Herr Pressesprecher – Ihr Ministerium ist ja weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Deshalb die Frage:

Wurde eine derartige Weisung aus dem Ministerbüro oder gar vom Minister selbst zur unberechtigten Verfolgung gegen einen Bürger an die Staatsanwaltschaft erteilt?
Auch der Petitionsausschuss Ihres verehrten – so selbst bezeichneten „Zentrums der Demokratie“ (Landtag) hat sich – selbstverständlich – wie es immer so schön heißt – nach umfassender Prüfung der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörden Erfurt – (Anm. der Redaktion: unter Federführung Ihrer Staatsanwaltschaft) sei nicht zu beanstanden. Die Landesregierung befindet – das diese Willküramtshandlung in alter Stasi-Zersetzungs-Manier – in – wie uns glauben gemacht werden soll – verantwortungsvoller Prüfung der Sach – und Rechtslage entsprechend – entschieden worden sei.

Bitte erklären Sie mir – nach welchem Recht ? – Wir verstehen es nicht mehr!

Frage:

Nach welchem Recht – Bitte?

Hat Ihrem Hause, die Anfrage zur Stellungnahme durch die Landesregierung durch den Petitionsausschuss aus dem „Zentrum der Demokratie“ vorgelegen?
Weisung heißt : Gehorchen – Stammstehen –  Basta!

Wenn ja – welche Stellungnahme wurde aus Ihrem Haus dorthin wurde übermittelt?

Wenn nach Prüfung der Sach – und Rechtslage die Entscheidung der beteiligten „Amtspersonen“, – eine Willkürmaßnahme durchzustechen – nicht zu beanstanden ist, wie bewertet Ihr Haus – als „Organ der Rechtspflege“ und Aufsichtsorgan per Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften – im Lichte der lückenlosen Vorlage von Beweisen, in der angesprochenen Veröffentlichung, nunmehr die „Sach- und Rechtslage“?
Kann aufgrund dieser lückenlosen Beweiskette, einer gewaltvereinten Staatsmacht, die gegen Recht – und Gesetz verstoßen hat – durch Ihr Haus Weisung erteilt werden – es gibt ja auch so was wie einen Gnadenerlass – dem Geschädigten, per Eilerlass, die Fahrerlaubnis – auch begründet durch einen Härtefall und sofortiger Wiedergutmachungshandlung – zurückgegeben werden?
So in einer gemeinsamen Aktion – des „guten“ Rechtsstaates und der Anständigen  – frage ich jetzt mal einfach so? .
Begründen Sie bitte  – wenn dies nicht der Fall sein sollte.
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz Faßbender  – TV-Journalistenbüro
.

Hinsetzen 6 – –

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

3.)  Ministerium des Inneren/Kommunales

 

 

 

 

 .

Die Pressestelle hat die Anfrage bis dato nicht beantwortet. Obwohl für Ordnungsrecht, Kommunalaufsicht und Öffentliches Dienstrecht zuständig, herrscht hier auch die – oh vielleicht darf man es ja gar nicht sagen – aber zeigen das geht  (noch) – als “die” „Freiheit der Kunst“:

Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Wie lange noch?

 

Erinnerung  >>>> Herr “Verfassungsminister”!<<<<

Präambel

In dem Bewußtsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfaßte Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.
.

 

.

Bemerkung Herr “Verfassungsminister”!

Die leidvollen Erfahrungen und Willkür-Realitäten durch Ihre Beamtenschaft sind für viele Menschen in Ihrem Lande nicht vorbei. Und dieses dreiste Stück eines willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis gehört dazu – Herr “Verfassungsminister”.

Antwort erwünscht – Herr Kommunalaufsicht – Minister!

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Hinsetzen – Nicht zu Benoten

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:


4.) Petitionsausschuss „Landtag“ Thüringen

.

Die Redaktion wird in Kürze genaue Details der perfiden Zusammenarbeit der “Volksvertreter” mit den von ihnen zu kontrollierenden Behörden berichten. Wir werden Sie durch Aktualisierungshinweis darüber informieren.

 

Hinsetzen : 11x 6 – – – –


5.) Kraftfahrtbundesamt

Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Februar 2017 17:18
An: Pressestelle
Betreff: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Guten Tag,  die Damen und Herren der Pressestelle des Kraftfahrbundesamtes,

Zur Veröffentlichung des Themas – Willkürlicher Fahrerlaubnisentzug – bitte ich um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme. Hierfür habe ich mir den 15.02.2017 notiert.

Hier ist bekannt geworden, dass der Geschädigte Herr Herrlein sich auch an Ihr Amt gewendet hat, damit der Fall des willkürlichen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Ihre Stelle geprüft wird. Erfolglos – wie mir versichert wurde.

 

Die Gechichte :

Auch willkürliche “Amts-Terror-Massnahmen” werden ohne zu Muren und ungeprüft übernommen. “Ich hab doch nix gewust”!°

Der Journalist Heinz Faßbender soll wegen seines Einspruches gegen das Verwaltungsgerichtes Weimar wegen eines Drehverbot in einer öffentliche Verhandlung  jetzt der Justizzahlkasse Thüringen „Gebühren“ bezahlen. Er weigert sich aus folgendem Grund!

Kurzerklärung:

Er wollte über das Vertuschungsmanöver der Staatsanwaltschaft Meiningen, Rechtsamt – und Straßenverkehrsamt der Stadt Erfurt, sowie des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes Weimar wegen eines willkürlichen Fahrerlaubnisentzug berichten. Die Verwaltungsakte sollte willkürfrei gesäubert werden – denn für den Entzug gab es keine rechtliche Handhabe.

Die gesamte Veröffentlichung –   Hier anklicken: In Thüringen dreht Ihre Justiz am Rad! Herr MP. Bodo Ramelow – Verfolgter der Sachsen-Justiz – übernehmen Sie!

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender – TV-Journalist –

 

 

Ach so ist das! Oder doch eher mit Lug und Betrug?

Die Antwort:

Eine Typische Behördenantwort des Stempelkissens

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 12:51 Uhr
Von: Pressestelle@kba.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Presseanfrage

 Sehr geehrter Herr Faßbender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Für die Fahrerlaubnisangelegenheiten sind die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage gegebenenfalls dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.
Stephan Immen
Pressesprecher
.
Kraftfahrt-Bundesamt | Stabsstelle | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fördestraße 16 | 24944 Flensburg
Postfach 2063 | 24910 Flensburg
Telefon | 0461 / 316-1293 | Telefax: 0461/ 316-2907
E-Mail | Stephan.Immen@kba.de | Internet: www.KBA.de

In Ehren – “Amts – Hilfe” des Rechtes wegen – > Nachgefragt:

Kein Foto – trotzdem Lappen weg – na da haben wir aber einen Klärungsbedarf…Herr PR – Sprecher…..

Guten Tag Herr Immen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt das KBA die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei weiter. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.

Wenn allerdings – wie hier – in einer konzertierten Aktion durch Thüringer Behörden eine willkürlich Entzugsmaßnahme herbeigeführt wurde – und diese Ihnen jetzt bekannt geworden ist – wie kann das KBA – diesen Willkürakt – anderen Behörden für die “im Interesse der Verkehrssicherheit (dienenden) Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen – weiterleiten? Denn der Entzug hat rein gar nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun – sondern ist – aus meiner Sicht -reiner Terror – wie Sie dem Bericht entnehmen können. Bitte um kurzfristige Beantwortung meiner Frage.
.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Ist das die  Antwort? >>>>Keine Ahnung!<<<<

.

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2017 um 14:00 Uhr & Von: Pressestelle@kba.de * An: tv-journalistenbuero@email.de

Betreff: AW: AW: Presseanfrage

na ja! Hält den Journalisten für blöd!

Sehr geehrter Herr Faßbender,

im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind gespeichert, sofern die begangene Zuwiderhandlung nach Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Für die Ahndung der Verstöße sind die jeweiligen Behörden zuständig (s. auch § 4 StVG, Abs. 1: Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde die in Absatz 5 genannten Maßnahmen (Fahreignungs-Bewertungssystem) zu ergreifen“).
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.

Weitere Informationen stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Stephan Immen
Pressesprecher

Blitz und Donner – es reicht!

Kraftfahrtbundesamt ein Betonklotz an Denunziationen – KBA – ich weiss was – auch wenn es Fake ist! Rein in die Akte!

Werter Herr Kollege Immen,

Vielen Dank für Ihre Information.

Allerdings erschließt es sich mir nicht, was jene Info unmittelbar mit dem Fall, einer in krimineller Verbundenheit organisierten „Amtshandlung“ in eine zurückgefallene DDR-Stasi-Gestapo-Manier, ausschließlich zum Zwecke der Zersetzung und Beraubung von Freiheiten z. B. der Berufsfreiheit als LKW-Fahrer für die teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv sein zu können, zu tun hat.

Nur eines kann ich hier feststellen

.

KBA – sieht wie bei der Stai aus – oder?

Nach den Buchstaben des Gesetzes, die Sie hier zitieren – ohne tatsächlich an der Lösung des veröffentlichen Falles interessiert zu sein – ist eben nicht vorgegangen worden, um etwa die „ Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrs- oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften“ nachhaltig zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern in niederträchtiger Schädigungsabsicht wurde hier gegen „Recht und Ordnung“ getreten, um eine Zersetzungsaktion von Amtstätern gegen einen missliebigen Bürger durchzustechen.

Es wird Gebeten mitzuteilen, ob es auch „Gesetze“ gibt, (wenn Sie mir schon ständig welche zusenden) die Ihr „gesetzestreues Bundes-Amt“ in die Lage versetzen könnte dieses vorgetragene,  begangene Unrecht zu heilen.

 

 

Nur diese Aufgabe steht derzeit hier an.

Und daran haben jetzt alle gesetzestreuen Institutionen  mitzuwirken – ohne wenn und aber – und – ohne weiteres hin und her „geseibere“!

Über alles andere ist es derzeit auch müßig zu reden bzw. zu schreiben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen „die“ freie Fahrt – für „die“ freien Bürger.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

TV-Journalist

 

Hinsetzen – Sonderschule

Siehe auch : Spiegelein, Spiegelein an der Wand – Wer ist denn nun der wahre Reichsbürger in diesem Land ? Eine „Staats“-Aktion nach Reichsbürger-Art! Der Kommentar:

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Die (Nicht) – Reaktionen von

6.) Rechtsausschuss „Landtag“ Thüringen * 7.) Oberverwaltungsgericht Weimar *  8.) Verwaltungsgericht Weimar * 9.) Staatsanwaltschaft Erfurt * 10.) Pressestelle der Stadt Erfurt *

werden hier in Kürze veröffentlicht.

 

Die unbeliebte Presseanfrage bei der StA- Darmstadt zu einem Troll von “Sonnenstaatland” -> SSL <- = Spinner, Spassten & Lakaien

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Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Darmstadt zu einem beamteten Internettroll für  “Sonnenstaatland”

—> SSL <—

Spinner, Spassten & Lakaien

CC – Pressestelle – Justizministerium Hessen zur gefälligen Kenntnisnahme

Staatsanwaltschaft Darmstadt - ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz
Staatsanwaltschaft Darmstadt – ab 1. Juli 2014 Pressesprecherin Nina Steinmetz

Werte Frau Staatsanwältin Nina Steinmetz,

aus sicherer und seriöser Quelle liegen uns Informationen vor, dass Ihr Rechtspfleger Oliver Gottwald (StA Offenbach) in seiner Dienstzeit über seinen Dienstcomputer Kommentare über Andersdenkende schreibt, die bei nicht nur strafrechtlicher Würdigung Ihrerseits als Volks-Hetze interpretiert werden können.

Hierzu ist bitte folgenden Fragenkatalog zu beantworten:

Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen bei Innerdienstlichem
Staatsanwaltschaft Darmstadt: Wir nix sagen zu Innerdienstlichem.

 

 

1.) Ist der StA Offenbach und/oder StA Darmstadt bekannt, dass der “Herr Rechtspfleger” Hetzte im Internet betreibt und Kritische und Andersdenkende beleidigt und in ihrer Würde herabsetzt?

2.) Darf der Rechtspfleger in seiner Dienstzeit private – (oder doch dienstliche?)Aktivitäten im Netz organisieren?

3.) Ist bekannt, dass Herr Gottwald einer  (Internet)-Psychotruppe  “Sonnenstaatland” angehört und ständig auch über seinen Dienstcomputer zuarbeitet?

4.) Was weiss die StA über dieses “Sonnenstaatsland“?

5.) Arbeitet diese Truppe als eine Art Agent Provocateur mit dem “Verfassungsschutz“ und wird dafür bezahlt?

6.) Scheut sich der Herr  “Rechtspfleger” auch nicht, sogar die Dienst-Mailadresse (oliver.gottwald@sta-offenbach.justiz.hessen.de)  für seine Hetz-  “Zwecke” zu benutzen?

troll28.) Könnte man diese Aktivitäten Ihres Herrn „Rechtspflegers“ als ein Organ-isches Rechtspflege – Stalking und/oder Internet-Mobbing-Hetze bezeichnen, ohne ein Verfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung einzukassieren?

9.) Hat der Herr “Rechtspfleger“ eine Nebentätigkeitsgenehmigung – wenn der V-Schutz diese Hetzer-Aktivitäten bezahlt?

10.) Sollte eine “Prüfung“ dieser Aktivitäten Ihres Herrn “Rechtspflegers“ die hier beschriebenen Angaben bestätigen, wird Ihr “Mann fürs` Grobe“ auf seine Verfassungstreue durch einen Gutachter untersucht?

11.) Handelt es sich bei den Aktivitäten um Offizialdelikte, die nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen verfolgt werden müssen?

Es wird geraten, diese auch diese „Homepage“ Ihres Organes als “Mann für das Allergröbste“ zu vergegenwärtigen.

Beamtendumm Eisenfresser-Eisenfrass-Mitarbeiter-der-StA-Offenbach

Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 24.10.2016 notiert.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Freundlicher Gruß  Heinz Faßbender – Journalist

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Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 um 17:00 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender, bei Ihrer Anfrage handelt es sich um innerdienstliche Vorgänge. Zu diesen darf ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz

Staatsanwältin — Pressesprecherin

pressestelle@sta-darmstadt.justiz.hessen.de

 

(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur - die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!
(Noch) ist nachfragen nicht verboten. Nur – die meisten Journalisten fragen noch nicht einmal!

Guten Tag Frau Steinmetz,troll

Heute von der Frankfurter Buchmesse zurück, kann ich nunmehr reagieren. Sicherlich ist es Ihrer werten Aufmerksamkeit nicht entgangen, dass es sich bei meiner Presseanfrage nicht um ein Angebot für eine Lieferung Wein für einen Behördenmitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft handelt- > sondern um die Wahrnehmung öffentlicher – rechtlicher – journalistischer Sorgfaltspflichten zur Wissens- und Willensbildung der Öffentlichkeit über einen sehr brisanten Vorgang. Ich habe Sie deshalb aufzufordern,
Ihrer Auskunftspflicht ohne „Wenn und Aber“ nachzukommen.
Ihren Nullachtfünfzehn-Zweizeiler halte ich – Gelinde gesagt – für respektlos.
Im Übrigen haben Sie mich aufzuklären, ob Sie dem Legalitätsprinzip folgend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Hierzu benötige ich das Aktenzeichen.
Ich erwarte eine ordentliche, sachgerechte und veröffentlichungsfähige Beantwortung der Presseanfrage.
Frist: 25. Oktober 2016
Nicht unerwähnt möchte ich meinen Eindruck als merkwürdiges Bauchgefühl lassen, dass Sie Ihre Auskunftsverweigerung mit Ihrer Formulierung von „innerdienstliche Vorgängen“ offensichtlich vermitteln, Ihr geschätzter Mitarbeiter würde sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahler Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen.
Über Weiteres werde ich alsdann Befinden.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
TV- Journalist

Die Antwort:

Staats-"Diener" dürfen wohl alles....nur nicht dem Volke dienen!
Staats-“Diener” dürfen wohl alles….nur nicht dem Volke dienen!

Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2016 um 08:14 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

zu innerdienstlichen Vorgängen können und dürfen wir keine Auskünfte erteilen. Dies ist unabhängig vom Auskunftsanspruch der Presse, der sich nur auf Ermittlungsverfahren und eben nicht auf innerdienstliche Vorgänge bezieht. Der Rückschluß, dass -wie Sie es ausdrücken- unser „geschätzter Mitarbeiter sozusagen in dienstlicher Eigenschaft seine Beleidigungs- und Zersetzungsaktivitäten als anerkannter und bezahlter Internettroll der „Justizkameraden alter Schule“ in Szene setzen würde“, ist nicht zutreffend. Es handelt sich, wie Sie aber auch sicherlich wissen, um private Aktivitäten im Internet.

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Da hier aufgrund des von Ihnen genannten Vorgangs kein Strafverfahren geführt wird, gibt es auch keinen Sachverhalt, über den die Staatsanwaltschaft Darmstadt auskunftspflichtig ist. Weder der Staatsanwaltschaft Darmstadt noch der Zweigstelle in Offenbach liegt ein für den Tatbestand der Beleidigung notwendiger Strafantrag vor (§ 194 StGB). Ein Ermittlungsverfahren ist daher nicht anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Steinmetz
Staatsanwältin
Pressesprecherin

 nachgefragt1
Gesendet: Dienstag, 01. November 2016 um 18:49 Uhr
Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
Betreff: Aw: AW: AW: Eilige Presseanfrage
Guten Tag,
leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Mail vom 26.10.2016 zu beantworten.

Was hier nicht verstanden wird, ist der Zustand, dass Sie  „private Aktivitäten im Internet“ bestätigen, allerdings unerwähnt lassen, dass diese „Zersetzungs- und Beleidigungsaktivitäten“ des Rechtspflegers- und Internet-Trolls Oliver Gottwald in destruktiver Art und Weise vom Dienstcomputer zu allen erdenklichen Dienstzeiten durchgeführt werden – und auf Staatskosten noch dazu.Des Weiteren wird offensichtlich auch die Dienstmailadresse benutzt, um auf die Geschädigten einen „amtlichen Eindruck“ der Unantastbarkeit zu übermitteln.troll_faceSie haben mir auch die Frage nicht beantwortet, ob Ihren die (Internet) Psychotruppe  “Sonnenstaatland” bekannt ist und diese Internet-Terror-Truppe auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Diese Truppe –  dessen Mittäter fast alle amtliche Funktionen ausüben, erdreisten sich in penetrierter Versteifung,  jeder  Verformung des Kleinhirnes durch bewiesener anderer Faktenlage widerstehend, alles Kritische in den Reichsbürger- oder Nazitopf zu werfen, darunter auch kritische Journalisten, Autoren und Wissenschaftler mit diesen Totschlagsargument zu verunglimpfen.

Wer die Maßnahmen des „Obrigkeitsstaates“ anzweifelt, hinterfragt oder z. B. zur Prozessbeobachtung aufruft, wird mit einer totalen moralischen Verrohung und unter der Gürtellinie „alle gemacht“.troll-face

Deshalb muss ich erneut die Frage stellen, ob Sie diese Tatsachen immer noch als  „innerdienstlichen Vorgang“ interpretieren können und dies der Geheimhaltung unterliegt?

Zur Frage der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist folgendes Festzustellen: Wenn ein normaler Arbeitnehmer den Dienst – PC exzessiv privat nutzt, kann er ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Auch die Kündigung eines Justizangestellten, der jahrelang während seiner Arbeitszeit den Dienstrechner für Raubkopien genutzt haben soll, wurde durch das oberste Arbeitsgericht in Thüringen 2015 bestätigt.

Was die Beleidigungen Ihres Herrn Rechtspflegers anbelangt so ist hier der Dienstherr selbst gefragt. Denn wenn ein Beschwerdeführer in einer Eingabe einen Staatsanwalt beleidigt haben soll, so stellt der Behördenleiter einen Strafantrag für den Beleidigten. Warum nicht auch hier , wenn ein Justizangestellter in der Öffentlichkeit von seinem Dienstcomputer Andersdenkende beleidigt?

Ich erwarte alsbald Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme.

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

 Keine Antwort und doch eine Antwort!

Nichts als die Wahrheit von Max Steller
Nichts als die Wahrheit von Max Steller

 

Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 um 14:08 Uhr
Von: Pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: AW: AW: AW: Eilige Presseanfrage

Sehr geehrter Herr Faßbender,

ihre Anfrage kann ich leider aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten.

Dies gilt insbesondere auch für die von Ihnen gewünschten Auskünfte über die persönlichen Angelegenheiten einzelner Personen. Ich verweise daher auf die Antwort meiner Kollegen Frau Steinmetz vom 26.10.2016.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hartmann – Oberstaatsanwalt – Pressesprecher  

Staatsanwaltschaft Darmstadt

Mathildenplatz 15

64283 Darmstadt

 

 

Hier zum justizalltag-justizskandale – Inhaltsverzeichnis

Recht als das Recht der Selbstgerechten: Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder “so” rechtsstaatlich. Eine perfide Hetze-Ermittlung gegen Journalisten

Aktualisiert am 27.09.2016 – nach unten scrollen….zu Erinnerung……

Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates

Frank Kafka - Der Prozess
Frank Kafka – Der Prozess

 

21.09.2016 Eilige Presseanfrage – in eigener Sache !

Werte Damen und Herren PR-Sprecher des Landgerichtes – Mannheim,

Mal schauen ob der "Staatsschutz" was weiss
Vermerk aus der “Ermittlungsakte” “Mal schauen, ob der “Staatsschutz” was weiß”…..

Thomas Koch, (geb. 20.08.77) jetzt Richter auf Probe beim Landgericht Mannheim, hat als Referendar bei der Staatsanwaltschaft  – Baden-Baden ein  “Ermittlungsverfahren“ wegen angeblicher “Verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – 313 Js XXXXX/15 – gegen Journalisten und dessen persönliches Umfeld mit hohem Aufwand – offensichtlich im Auftrag einer Staatsanwältin, die Gegenstand von Recherchen geworden war, per „Dienst“-Anweisung “durchgeführt“.

Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.
Das Theaterstück „Der Prozess“ von Frank Kafka ist schon lange wieder Wirklichkeit.

Unter diesen angedachten Titeln:

1.) Die kafkaesken Welten des real- existierenden Rechtsstaates!

 

2.) Ein Jungsporn – Staatsanwalt im Ländle, ermittelt > Und:  „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

3.) Das (Gemein-) Geheime soll geheim bleiben – ´Das Öffentlichkeitsgebot ist passé.

Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!
Vermerk aus der Akte! Die Hetze der behördlichen Blockwarte gegen einen Journalisten. „Ein schwieriger Fall“ und äh – der kritisiert in journalistischen Beiträgen die Justiz und hat deshalb oft mit der Polizei zu tun? Als wäre die Stasi schon immer im „demokratischen Rechtsstaat“ gewesen! Und „schwierig“ weil er sozial engagiert ist und sogenannte Verwaltungsakte hinterfragt? Ach so ist das also schon wieder… mea culpa!

 

4.) Recht als das Recht der Selbstgerechten  – Was gestern Recht war, ist doch jetzt wieder so richtig rechtsstaatlich.

5.) Der chinesische Rechtsstandart, wird nach Filbinger jetzt auch in Baden-Württemberg gelebt? Der Geheimprozess der Neuzeit – im Gedenken an Franz Kafka!

mea culpa - mea culpa - mea maxima culpa - ich habe meinen Inquisitor so erregt....
mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa – ich habe meinen Inquisitor so erregt….

 

beabsichtigen die betroffenen Journalisten, in einem Berichtskommentar – mit Zwischenüberschrift: ‚mea culpa – mea culpa – mea maxima culpa‘ ihre Selbsterkenntnis einer kafkaesken Welt in einer „verfassungsrechtlichen“ (Un)-Ordnung und der Selbstaufbeladung großer Schuld > sich für die freiheitlich – demokratische – rechtsstaatliche -Ordnung – eingesetzt zu haben. Grob widerrechtlich und nicht unmerklich > oder klammheimlich > gegen das grundgesetzlich garantierte und der absoluten Pressefreiheit dienliche, konspirativ agiergend, angestoßen zu haben, und zwar in Tateinheit eines Terroraktes die „gottgewollte“ Verfügungsgewalt einer im Dogma der Omerta agierenden Parallelgesellschaft zu hinterfragen und wissentlich – ohne Traumatisierungstatus – verstoßen gehabt zu haben, indem sie einfach mal eine Sachlage hinterfragt haben, sich erlaubten zu getrauen  – und dies mit den hinterhältigen Mitteln einer angeblichen “Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ als hochkriminelle Recherchehandlung ausführten sich gewagt zu haben.

Im Selbstschutz ermittelt, um die eigene Rechtsbeugung durch die eigene Wahrheits(er)findung zum “wahn-haftigen” Recht zu verhelfen.

Die Wahrheit wird gewinnen, wenn die Lüge zur Wahrheit mutiert!

Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der rechtsstaatlichen Wahrheitsfindung.....
Selbstaufbeladung großer Schuld bei Handreichung der “rechtsstaatlichen” Wahrheits(er)findung…..Dann knallt es immer!

“Der Prozess”!

Über den/einen Prozess ohne Anklageschrift – als der „Geheimnisverrat“  ist allerdings nicht berichtet worden! Aber egal – Hauptsache man kann im Verfolgungsapparat über die Journalisten herhetzen und dieses dann in den internen Polizei – Datenbanken – für spätere Zeiten – vermerken. (Wenn neue Umerziehungslager entstehen, um zu lernen, bei den Selbstgerechten der Immer-Rechthaber aus der Justiz – deren Auslegungen „Rechtsstaatliches“ anzuerkennen und auf ewig zu vereingeistigen.)

 

 

oh ...der Erfurter "Staatsschutz" weiss was....was er bei der NSU nie wusste..
oh …der Erfurter “Staatsschutz” weiß auch mal was, was er bei der NSU – als die NSU –  Täterschutztruppe nie wusste. Respekt – wegen dieser “schweren” Ermittlungsarbeit im Land der Alt-Neu-Stasis – im “Vereinigung”- Gewande der Rot-Rot-Grünen – Demokraturen!

 

Ein Kollege hat  jetzt zwecks Recherchen in dieser Sache, den ehrenwerten Herrn Thomas Koch heute (21.09.2016) angerufen und ihm mitgeteilt, dass er damit rechnen müsse, dass es wegen seiner Ausuferungen der Verhältnismäßigkeit zu einer Veröffentlichung kommt.

Das will der Herr natürlich nicht!

In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe.....
In jedem Regime funktionieren die Staatsjuristen bis zur Selbstaufgabe….
Alles perfekt gespeichert....
Alles perfekt gespeichert….

Der Richter auf Probe hat diese Veröffentlichung  “untersagt“ und mitgeteilt, dass dies „verboten“ sei. Er will sicher nicht, dass sein Belastung und Verfolgungseifer öffentlich diskutiert wird.

Also dann – schon wieder eine “Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“  – die allerdings in dieser Sache zu keiner Gerichtsverhandlung führte – nach dem Motto: „Ich mach‘ ein schönes Protokoll, ich mach‘ ein tolles Protokoll – für die interne Polizei-Datenbank!“ 

 

 

Denn diese  Hetz- “Ermittlungen“ sind in „ihrer“ “Polizei” (Stasi)Datenbanken als „Mal auffällig gewesen“ gespeichert worden.

 

Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen ...
Das ist „Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“. Die öffentliche Hinterfragung dieser Unterschrift – der Natascha Kottisch-Brochmann, geb. 28.7.72 wegen willkürlicher Verfolgung eines Kollegen …

Es wird gebeten, schriftlich mitzuteilen, dass die hier angedachte Veröffentlichung tatsächlich verboten ist. Für den Eingang Ihrer veröffentlichungsfähigen Stellungnahme habe ich mir den 27.09.2016 notiert.

 

Freundlicher Gruß

Heinz Faßbender

Journalist

Ein ausführlicher Hintergrundbericht zu diesem perfiden Vorgang ist in Vorbereitung. Dieser Bericht ist an Verfolgungsgehässigkeiten und der Niedermachung der Persönlichkeitsrechte in einem sogenannten “freiheitlich.demokratischen-Rechtsstaat” eines beteiligten und engagierten Journalisten nicht mehr zu überbieten. Diese Justiz macht vor nichts mehr halt!

 

holz_erinnerung

Klar, die Presseanfrage vom 21.09.20 16 ist bis jetzt noch nicht beantwortet worden. Deshalb ein weiteres Hinweisschreiben an das Landgericht in Mannheim:

Werte Damen und Herren,

Es wird Ihnen, bei Ihrer, für diesen tollen “Rechtsstaat” immer schwierigen, aber sicher hochanständigen Schwerstarbeit für das “Im Namen des Deutschen Volkes“ Spruch(ge)Körpere entgangen sein, dass ich meine Presseanfrage in veränderter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Ich unterstelle, dass “Fragen stellen“ nicht verboten ist. In diesem Sinne kündige ich an, dass ich die Hintergründe dieses Ermittlungs-Justizwahns –  “mitzuteilen was Euch nicht gefällt “ nach dem Motto –  Nur  “Wir“ sind die Wahrheit und das Licht für die moralisch – (klein)geistige Gesinnungs-Reinheit der Deutschen –  ebenfalls der Öffentlichkeit zuführen werde.

Ich hoffe nicht – meine Damen und Herren – dass Sie über Ihren “Staats-Schutz” eine Hanfplantage, Kinderpornos, ein Waffenlager russischer Kriegwaffen oder eine Geldfälscherwerkstatt ermitteln lassen, um dem Störenfried jetzt endgültig das „Nazi“ – Maul zu stopfen.

Zur Erholung
Zur Erholung in den Stasi-Knast nach Bautzen – Jetzt Gustl Mollath – Erholungsheim genannt. Der neue deutsche “Zeitgeist” > Geschichte mit Schönrederei wiederholen.<

Ich gehe davon aus, dass ich Ihrer wahnsinnstollen Jasager-Leitkultur entgegengekommen bin. Sollten Sie  (un)berechtigte – aber gerecht-gebogener Bedenken haben, bin ich selbstverständlich – auch ohne Beschluss – der ja wieder Gebührenrechnungen produziert – willens und in gebüßter Lage bereit, einer Einweisung ins Gustl Mollath – Erholungsheim im wiedereröffneten Stasigedenkstätten-Knast zu Bautzen mich Ihrer Leitkultur – durch  Unterwerfung zu erholen begebe.

Vielen Dank das ich vortragen durfte.

Mit übervorzünglicher  Hochgeachtung

Heinz Faßbender

Künstlername Franz Kafka