Liebe Öffentlich-Rechtlichen: Mit Euch wird es immer schlimmer!

Sehr geehrte Frau Töllner,








Sehr geehrte Frau Töllner,
Ausrangierte Dienstwagen landen selten in der Schrottpresse, die meisten werden versteigert. Entweder auf Online-Plattformen oder bei einer Versteigerung mit Auktionator und fallendem Hammer.
Einmal im Monat bietet beispielsweise die Oberfinanzdirektion des Landes Nordrhein-Westfalen rund 130 ausrangierte Fahrzeuge an, darunter auch eingezogene und beschlagnahmte Autos. So berichtet es Auto Motor Sport auf seiner Homepage.
Machmal kommen höherwertige Dienstfahrzeuge allerdings nicht in den offiziellen Verkauf. Da wird unter dem Behördentisch gekungelt.
Martin F., Polizeibeamter im Rheinisch – Bergischen – Kreis stellte schon im Jahre 2007 durch Zufall fest, dass ein behördeneigenes Fahrzeug, samt umfangreichen Zubehör und zusätzlich noch mit einem PKW – Anhänger an einen hochrangigen Behördenrepräsentanten (die Namen aller Beteiligten sind der Redaktion bekannt) “für ‘n Appel und ‘n Ei“ verkauft worden war. Der Verkauf an sich war schon laut dem entsprechenden Regelwerk verboten und fand “unter der Hand” statt!
Anscheinend war es in der bergischen Polizei verbreitet bekannt, dass der zuständige Haushaltsbeauftragte leicht beeinflussbar war, bei Behördenmitarbeitern besonders der Führungsebenen Behördeneigentum deutlich unter Wert > zu Lasten der Steuerzahler < abzugeben. Es war bekannt, dass der hochrangige Behördenrepräsentant schon einmal ein solcher “Kunde” war, da er damals vor den Mitarbeitern mit dem Schnäppchen geprahlt hatte, was zu großem Unmut führte.
Der Behörden-Flurfunk und die Gerüchteküche in den Amtszimmern der bergischen Stadt sorgen für ein Brodeln im gesamten Polizeiapparat. Auch deshalb, weil fast nur die Führungskräfte von diesem Selbstbedienungsladen von hochwertigen Behördeneigentum preiswert regen Gebrauch machten/gemacht haben.
Den ehrlich denkenden und handelnden Kollegen blieb nur die Faust in der Tasche und ständig steigende Erregung hinter verschlossenen Türen, die allerdings erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft so mancher Kollegen hatte, teilte Martin F. nicht nur dem Innenministerium von NRW, sondern auch der Staatsanwaltschaft Köln mit (83 Js 458/11). Es gab zuvor sogar mehrere anonyme Beschwerdebriefe wegen dieser Betrügereien am Steuerzahler zugunsten der Nutznießer in der Führung der bergischen Polizei. Ob diese Briefe zu Ermittlungen geführt haben, erklärt auch die Generalstaatsanwaltschaft Köln später in ihrer lapidaren und verwässernden Einstellungsverfügung nicht.
Auch der auf allen Kanälen zu hörende und sehende, moralisierende und gesetzestreue fordernde konservative innenpolitische Sprecher der CDU Wolfgang Bosbach wurde durch Martin F. mehrfach persönlich umfangreich schriftlich über die Umstände informiert und ausdrücklich um Hilfe gebeten – geschehen ist nichts. Vielleicht auch deshalb, weil er auf seine Wahlkreisfreunde bei der Polizei nichts kommen lassen will.
Martin F. gerät jetzt in den Sog des Apparates/Systems, den viele Menschen in Deutschland kennen. Der Aufklärer wird gejagt. Obwohl es seine gesetzlich zwingende Pflicht ist, Straftatbestände zu ermitteln und zur Anzeige zu bringen, wird eine Hetzjagd auf ihn veranstaltet. Er meldete dann seinen dringenden Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt dem vorgesetzten Direktionsleiter Verkehr, nachdem ihm dieser mitgeteilt hatte, dass dieser Vorgang nur “verwaltungstechnisch untersucht worden war“ und auf dieser Ebene keine Beanstandungen finden konnte/wollte. > und das, obwohl schon der Verkauf an sich verboten war. < Für Martin F. hatte sich durch eigene Ermittlungen der dringende Tatverdacht des Betrugs und der Untreue ergeben, was er umgehend und umfangreich auch dem zuständigen Leiter der Kriminalpolizei von Bergisch Gladbach mitteilte. Dieser hätte umgehend und zwingend weitergehende Ermittlungsmaßnahme einleiten müssen!
Dennoch, auch an dieser Stelle: Untätigkeit!
Martin F. hatte dann selbst herausgefunden, dass der Käufer der Fahrzeuge einen ihm bekannten Rentner aus dem Kfz-Gewerbe als “Gutachter” angegeben hatte. Bei einem Gespräch nannte dann der Rentner einen fünffach höheren Wert, als der dann tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht bekannt, dass er auch als “Gutachter“ fungierte und den “Wert“ der Fahrzeuge festgelegt haben soll!
Das kam erst viel später heraus. Da gab der Rentner zu, dem Käufer “nur einen Gefallen getan zu haben“. Und: Sogar das Wertgutachten war vom Käufer selbst geschriebenen worden. Er hatte es nur unterschrieben. Offensichtlich sind Behördenrepräsentanten wenn’s um Geld geht zu allem befugt. Selbst zu kriminellen Handlungen.
Martin F. nennt das heute > nach 7 Jahren Kampf um Aufklärung > eine kollektive Strafvereitlung im Amt. Alle Zuständigen, obwohl mit diesen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, blieben völlig untätig! Ehrbare Juristen würden dies vermutlich eine „Kriminelle Vereinigung im Amt“ nennen.
Heute ist Martin F. “außer Dienst“ gestellt. Er soll laut Gutachter eine paranoide querulatorische Persönlichkeitsstörung haben. Das hat nicht etwa der Gutachter selbst diagnostiziert, sondern der Arzt von Martin F. soll das dem Gutachter erzählt haben, schreibt er im Gutachten. Sein Arzt bestreitet dies nicht nur heftig, sondern hat schriftlich eine genau gegenteilige Diagnose gestellt!” Das besagte Gutachten und selbst diese Diagnose wurden jahrelang geheim gehalten und Martin F. nur durch Akteinsicht bezüglich einer Klage “gegen diese außer Dienststellung“ bekannt!
Gegen den mutigen Polizeibeamten wurde auch ein Disziplinarverfahren wegen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht und der Pflicht zum Wohlverhalten eröffnet. Er war darauf hingewiesenworden, dass er unter Kollegen und vor allem in der Öffentlichkeit bezüglich dieser kriminellen Vorgänge nichts erzählen und unternehmen darf. Dennoch hat der dem damaligen CDU Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers den Sonderverkaufsvorfall und insbesondere den dann folgenden dringenden Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt gemeldet. Und dieses setzte dann auch das Disziplinarverfahren in Gang. Erst sehr viel später wird das Verfahren – nach großen und aufreibenden Kraftanstrengungen – wieder eingestellt. Begründung: Der MP Rüttgers sei ja nicht “die Öffentlichkeit“. Der Administrator gehört – dass ist dann auch bei der Polizei in Bergisch-Gladbach angekommen < zum Behördendschungel dazu.
Der zuständige Ministerialrat im Innenministerium NRW hatte zuvor keinerlei Handlungsbedarf erkennen können. Als dann nach dem Schreiben von Martin F. an MP Rüttgers doch Handlungsbedarf, besonders wegen der Strafvereitelung im Amt betreffend, erkennbar wurde, legte man genau diese Ermittlungen erst mal auf Eis. Mit der fadenscheinigen Begründung, dass mit der gleichzeitigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Martin F. der gleiche “Sachverhalt“ vorliege und man jetzt erst mal “objektiv gegen Martin F. ermitteln wolle“! Und > man höre und staune <: zunächst nur gegen Martin F. wegen Verstoß gegen die “Pflicht zum Wohlverhalten“. Ein mehr als perfider Verwaltungsakt der Vertuschung.
Als man dann erkennen musste, dass Martin F. “nur” gesetzlich zwingend gehandelt hatte, wurde das Disziplinarverfahren auf “Ministerpräsident ist die Öffentlichkeit, ausgedehnt, den ein Polizeibeamter nicht informieren darf” bezw. umgewandelt! Von einer Aufnahme bezüglich der Ermittlungen wegen der wesentlich schwerer wiegenden angezeigten Straftatbestände ist nach Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Aufklärer > und man höre und staune schon wieder <: bis heute nichts bekannt!
Der gröbste Angriff auf den Aufklärer allerdings war eine groß angelegte und über einen längeren Zeitraum vorbereitete Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss. Man hatte einen angeblich legalen Waffenbesitz mit einem angeblichen Amoklauf und dann auch noch anschließendem Suizid als Begründung dem Richter genannt. Der Richter verweigerte jedoch die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses. Und da bei einer so langen “Vorbereitungszeit” auch keine “Gefahr im Verzug” mehr geltend gemacht werden konnte, man jedoch ein so großes Horror-Szenario konstruiert hatte, musste die Hausdurchsuchung halt ohne richterlichen Beschluss stattfinden.
Martin F. war vor der Hausdurchsuchung “angeblich vom Einsatzleiter telefonisch darüber informiert worden“ und soll zugestimmt haben! Diese abenteuerliche Behauptung, noch dazu bei einem bewaffneten Amokläufer, konnte durch einen Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft widerlegt werden. Die von Martin F. eingeschaltete Rechtsanwältin wurde dann vom angeblich unabhängigen Amtsgericht in Bergisch-Gladbach angeraten, diese peinliche Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Und offensichtlich verschwanden dann auch die Akten in der Hausdurchsuchungsskandalsache auf dem Weg vom Amtsgericht zur Polizei und mussten dann konstruiert werden, als sich die Rechtsanwältin diesem “Ratschlag“ nicht beugte!
Was ist das nur für ein Rechtssystem und ein schräges Rechtsverständnis, aber auch gefährliche Geisteshaltung – dass Unrechtshandlungen einer kriminellen systematischen Behördenverschleierung um private Bevorteilungen derart vertuscht werden und auch nicht davor zurückschreckt mutige Aufklärer regelrecht stassimässig zu vernichten > im Stasideutsch zersetzen. Und dies durch alle Behörden- und Justizinstanzen hinweg.
Dass allerdings der WDR, Kölner Stadtanzeiger und Bergische Landeszeitung trotz Hinweis nicht darüber berichten, ist eine weitere Schande für sich. Nur deshalb kann sich derartiges kriminelles Vorgehen in den Behörden ausbreiten. Das Wächteramt der „“Leitmedien“ kann man vergessen, stellt dann auch resigniert ein Kollege von Martin F. – der nicht genannt werden will – fest.
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13.01.2015 : Weitere Preseanfragen an: Amtsgericht Bergisch-Gladbach * Immenministerium NRW * Justizministerium NRW * Staatskanzlei NRW * Staatsanwaltschaft Köln * Generalstaatsanwaltschaft Köln * Wolfgang Bosbach (CDU) * Rheinisch-Bergischer-Kreis.
13.01.2015 > 12.00 Uhr > Zur Weitergabe an alle journalistischen Kollegen der Geschäftsstelle der Landespressekonferenz NRW überlassen, um ein weiteres totschweigen zu verhindern. Man darf gespannt sein, was die “Leitmedien” daraus machen.
15.01.2015 * 17:00 Uhr > Wichtiger Hinweis: Die Redaktion hat einen Hinweis erhalten, dass die Pressestelle der Polizei des Rheinisch – Bergischen – Kreises nicht gedenkt auf unsere Presseanfrage zu antworten. Sie vertritt zudem die Meinung, dass der Polizeibeamte Martin F. eine paranoide querulatorische Persönlichkeitsstörung hat und die hier beschriebene Sache eine geisteskranke Erfindung ist. Wir fordern die Polizei auf, sofort auf diesen Bericht in angemessener Weise zu reagieren und schriftlich mitzuteilen, was an diesem Bericht um einen Polizeiskandal im Rheinsch – Bergischen – Kreis dran ist.
Die Redaktion J+J sieht sich ansonsten gezwungen, die Namen der beteiligten Beamten zu veröffentlichen. Frist zur Stellungnahme 18.01.2015
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21.01.2015
Durch die vollkommene Ignoranz der Presseanfragen an die oben Genannten erkennt man die Arroganz der Staats-Macht. Sie missachten in perfider Art und Weise ihre eigenen Gesetze und jagen jeden Normalsterblichen schon für Nichtigkeiten. Wegen der Nichtbeantwortung werden wir den ersten Namen eines Nutznießers nennen.
Ex-Pressesprecher der Rheinisch – Bergischen –Polizei und heutiger Wachleiter der Bergischen Polizei, Erster Polizeihauptkommissar Norbert Knappe hat widerrechtlich und unter Wert sich ein Fahrzeug beschafft, dass nur 380 Arbeitsstunden auf dem Buckel hatte.
22.01.2015
Der Kommentar:
Die “Gesetzeshüter“, der Apparat, das System, die Staatsanwaltschaft und die Justiz, glauben, dass sie ihre kollektive Strafvereitlung wegen enormer Betrügereien am Steuerzahler durch Polizei- Administratoren einfach aussitzen können. Und auch die CDU geführte Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen-Kreises, die jedem Knöllchen mit Brachialgewalt hinterher jagt und wegen dieser Betrugsvorgänge durch einen sehr bekannten Journalisten bereits vor Jahren informiert wurde, ist trotz dieser aktuellen Veröffentlichung mehr als ausgesprochen Handzahm. Jetzt kann man juristisch sagen: Das ist Mittäterschaft! Das ist ein enormer Schädigungswillen am ehrlichen Steuerzahler, der dann auch noch auf dem Weg zur Arbeit von diesen Figuren durch Blitzmarathons abgezockt wird. Eine verkehrte Welt. Die Bösen bestimmen, was die Guten zu tun haben! Das ist leider der deutsche Zustand!
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Wir berichten später mehr……..Deshalb > Fortsetzung folgt: