Aktualisiert am 16.01.2015 15:00 Uhr – bitte nach unten scrollen! Dort gibt es zwei Filmbeiträge und einen ausführlichen Prozessbericht der Kollegen von Archeviva.com und “Der Spiegel”.
Bei Rot sind Links oder Dokumente hinterlegt.
Auszüge aus der Taz: Ergänzungen von Heinz Faßbender, Mitarbeit Bastian Duschanek
Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat gegen das erste Urteil < nach unten scrollen < Berufung eingelegt. Anmerkung der Redaktion: Und das ist gut so!
Die ganze Geschichte:
Der falsche Briefträger > zur falschen Zeit am gefährlichem Ort < Das Bundesverfassungsgericht > Das Amtsgericht Karlruhe und die unübliche “Dreherlaubnis” für eine öffentliche Gerichtsverhandlung.
Ein Anwalt benutzt den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts und liegt danach gefesselt am Boden. Die Bundespolizei schweigt über die Gründe. Der profilierte Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erstattete Anzeige – unter anderem wegen Körperverletzung im Amt und Verleumdung.

Ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht wurde der dunkelhäutige Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah nach eigener Darstellung von einem Bundespolizisten „angegriffen und verletzt“. Der Vorfall ereignete sich am 14. April 2014 kurz nach Mittag. Der Anwalt warf in den Briefkasten des Gerichts am Schlossbezirk eine Vollmacht ein. Als er weggehen wollte, winkte ihn ein wachhabender Bundespolizist heran. Er wollte wissen, was der Mann eingeworfen habe. Der Anwalt entgegnete, das gehe ihn nichts an. Der Polizist wollte nun den Ausweis des Anwalts sehen. Dieser jedoch wollte weggehen. Der Polizist ergriff den Mann und zog ihn zu seinem Wachhäuschen. Der Anwalt rief um Hilfe. Der Polizist drehte ihm den Arm auf den Rücken und warf ihn auf den Boden. Zwei weitere Polizisten kamen hinzu und legten ihm Handschellen an. Nach 15 Minuten wurden die Handfesseln wieder entfernt, und der Anwalt konnte gehen. Anzeige > so schildert Dr. David Schneider-Addae-Mensah den Vorfall am nächsten Tag in einem Brief an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Es bereite ihm Sorge, „dass der Rechtssuchende offenbar nicht mehr gefahrlos den Briefkasten des Gerichts benutzen kann“, so der Anwalt. Dr. Schneider-Addae-Mensah, Sohn eines Ghanaers und einer Bayerin. Der Anwalt ist ein profilierter Menschenrechtsanwalt. Viele seiner Fälle betreffen die Rechte von psychisch Kranken. 2009 erreichte er mit einer Klage den zeitweisen Stopp der Zwangsmedikamentation von psychisch gestörten Straftätern.

Der Polizist wurde angezeigt. Die Bundespolizei konnte auf Nachfrage nicht mitteilen, warum sie den Einwurf eines Briefs so verdächtig fand und auf welcher Rechtsgrundlage der Ausweis des 42-jährigen Anwalts kontrolliert werden sollte. Allerdings hat die Polizei bereits Ermittlungen gegen Dr. Schneider-Addae-Mensah aufgenommen – wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er habe die beteiligten Polizisten als „Drecksbullen“ bezeichnet. Außerdem habe er sich ständig losgerissen, als ihn die Polizisten zu ihrem Postenhaus „begleiteten“. Schneider-Addae-Mensah bestreitet beides in einer eidesstattlichen Erklärung und hat seinerseits den mutmaßlichen Angreifer angezeigt – wegen falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger, Freiheitsberaubung, Körperverletzung im Amt, Nötigung und Verleumdung. Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt. Wegen seiner Hautfarbe wird er häufig kontrolliert. Er verwickle die Beamten dann in Diskussionen. Im aktuellen Fall habe er aber kein Indiz dafür, dass seine Hautfarbe eine Rolle spielte. Er fand den Polizisten eher psychisch auffällig.
Unterdessen ist auch Anklage erhoben und vom Amtsgericht Karlsruhe zugelassen worden. Selbstverständlich nur gegen den Anwalt.

In einer Pressemittteilung stellte der Menschenrechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah fest:
Aufgrund dieser Pressemitteilung meldet sich das TV-Journalistenbüro Köln per Mail zum Prozess gegen Dr. Schneider-Addae-Mensah an.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Sache 17 Cs 230 Js 20788/14 Termin am 3.12.2014 akkreditiert sich der Unterzeichner mit Kamerateam (H . K. und B. D. ) als Pressevertreter im “Verfahren” RA. Dr. Schneider. Presseausweis liegt bei.
Freundlicher Gruß
H.F.
TV-Journalist
Erst bei einem Anruf wurde dann klar, dass die Presse gefälligst beim Amtsgericht Karlsruhe eine “Dreherlaubnis” beantragen muss. Trotz telefonischem Protest bestand man auf einen “Mailantrag”. Hier der Wortlaut:
Werter Herr Pressearbeitserlaubnisgeber des Amtsgerichtes Karlsruhe Müller,
ich stelle Antrag – im Sinne der Vorgaben des BVG, dass ich vor und nach dem unten angebetenen Termin in der Polizeiskandalsache RA. Dr. Schneider-Addae-Mensah im und ausserhalb des Gerichtssaales meine Pressearbeit in Form von Kameraaufnahmen durchführen darf. Ich bitte um rechtsfähigen Bescheid – der allerdings bei allen anderen Gerichten im diesem unserem schönen pressefreiheitsliebenden Lande total unüblich ist. Ich werde mich diesbezüglich bei Ihrem Justizministerium beschweren.
Mit vorzüglicher Hochachtung
TV-Journalistenbüro

Werte Kollegen der Pressestelle des Justizministeriums BW,
Wie Sie aus unten ausgeführter Korrespondenz ersehen, werde ich durch das AG – Karlsruhe gezwungen einen so bezeichneten “Antrag” wg. Film- und Fotoaufnahmen in der Polizeiskandalsache RA. Dr. Schneider -Addae-Mensah (Gerichtsverhandlung) zu tätigen. Ohne diesen Antrag > so ein Herr Müller des AG Karlsruhe < seien Foto und Filmaufnahmen im Gericht nicht möglich / zulässig. Diese Handhabung widerspricht dem Grundgesetz einer freien Pressearbeit in einem Gericht. Selbst wenn ich keine “Akkreditierung” vor dem Gerichtstermin anmelde, habe ich das Recht, vor und nach einer Gerichtsverhandlung Filmaufnahmen, auch unangemeldet, zu realisieren. Wenn ich nicht “reingelassen“ werden sollte oder nicht filmen darf, bedeutet dies die Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Öffentlichkeit des Verfahrens).
Ich bitte um eine veröffentlichungsfähige Stellungnahme, warum das AG – Karlsruhe hier Sonderwege einschlägt und glaubt mich durch ihre merkwürdigen pressefeindlichen Handlungen gängeln zu können. Im so bezeichneten demokratischen Rechtsstaat muss die Justiz nicht glauben, ständig mit rechtlichen Einschränkungen die Pressearbeit aushöhlen zu können oder einen Bürokratismus für eine Berichterstattung aufbauen zu müssen. Das ist ja dann fast wie in Russland oder China! Dabei will dieses schöne Land doch diesen Ländern immer ein so tolles demokratischen und pressefreiheitsliebendes Vorbild sein.
Ihre Stellungnahme entgegensehend >.
verbleibe ich mit überhöhter vorzüglicher Hochachtung.
H.F.
TV-Journalist

Gesendet: Dienstag, 25. November 2014 um 15:26 Uhr
Von: “Amtsgericht Karlsruhe (Poststelle )” <Poststelle@AGKarlsruhe.justiz.bwl.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: Presseanfrage
Sehr geehrter Herr F.,
gerne übersenden wir Ihnen eine Dreherlaubnis auf dem Postweg, da uns die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail an eine externe Mailanschrift untersagt ist.
Ich darf um Angabe einer Postanschrift bitten, an die die Dreherlaubnis übersandt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Greszer
Verwaltung Amtsgericht Karlsruhe
Die Antwort erfolgt in wenigen Minuten:
Von: tv-journalistenbuero@email.de [mailto:tv-journalistenbuero@email.de]
Gesendet: Dienstag, 25. November 2014 16:14
An: Amtsgericht Karlsruhe (Poststelle )
Betreff: Aw: AW: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch
Werter Herr Grezer,
ich teile Ihnen mit, dass Sie mir die sogenannte Dreherlaubnis persönlich am 3.12.2014 vor dem Termin aushändigen können. Sie können diese auch in Ihrer Wachtmeisterei hinterlegen. Des Weiteren teile ich mit, dass ich Ihrem Prozedere bezüglich einer “Dreherlaubnis” in einem öffentlichem (Gerichts) – Gebäude – die eine Öffentlichkeit ohne “wenn und aber“ herzustellen hat – nicht akzeptieren kann und werde. Bei keinem anderen Gericht benötige ich eine solche “Dreherlaubnis“. Ich werde dieses Vorgehen in der BW – Landespressekonferenz bei einem Pressetermin des Justizministers problematisieren. Offensichtlich können sie wirklich alles in BW außer Demokratie und Pressefreiheit.
Mit vorzüglicher Hochachtung
TV-Journalistenbüro
Es dauert nur einen Tag bis das AG – Karlsruher reagiert: Ein Kollege dazu : “Eine Justizposse sondergleichen”! “Sie können alles > ausser Pressefreiheit!”

Gesendet: Mittwoch, 26. November 2014 um 09:27 Uhr
Von: “Amtsgericht Karlsruhe (Poststelle )” <Poststelle@AGKarlsruhe.justiz.bwl.de>
An: “tv-journalistenbuero@email.de” <tv-journalistenbuero@email.de>
Betreff: AW: AW: Presseanfrage
Sehr geehrter Herr F.,
die Drehgenehmigung können Sie- wie gewünscht- am Verhandlungstag vor der Sitzung bei den Wachtmeistern an der Information gegen Vorlage eines Lichtbildausweises mit gültiger Adresse abholen.
Mit freundlichen Grüßen
Greszer > Verwaltung
Das darf doch nicht wahr sein…..”Dreherlaubnis nur gegen gültigen “Lichtbildausweis” …….Die Rückantwort:

Von: tv-journalistenbuero@email.de
An: “Amtsgericht Karlsruhe (Poststelle )” <Poststelle@AGKarlsruhe.justiz.bwl.de>
Betreff: Aw: AW: AW: Presseanfrage
XXXXXXXX



Sehr geehrter Herr F. ,
als Journalist können Sie Ihrem Informationsinteresse nachkommen, indem Sie vorab beim Amtsgericht Karlsruhe eine Genehmigung einholen. Nach Kenntnis des Justizministeriums entspricht dies dem üblichen Verfahren beim Amtsgericht Karlsruhe, auf Anfrage wird eine entsprechende Genehmigung erteilt. Im Übrigen gibt es nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch, in diesen Fällen ohne Vorankündigung zu drehen.
Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass das Justizministerium in Workshops zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Justiz stets die Auffassung vertritt, dass durch eine großzügige Handhabung Journalisten die Berichterstattung ermöglicht werden sollte. Dies wird nach Einschätzung des Justizministeriums – wo immer das möglich ist – auch so gehandhabt.
Viele Grüße
Martina Schäfer
———————
Martina Schäfer
Pressesprecherin
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-2103
Telefax: 0711/279-2106
E-Mail: martina.schaefer@jum.bwl.de
Internet: www.jum.baden-wuerttemberg.de
Auch die Rückanwort erfolgt prompt:
Das Redaktionsteam


Kommentar dazu:
Der Staat – in Gestalt eines Bundespolizisten regt sich über einen Briefeinwurf beim BVG auf und wird staatsterrormäßig gewalttätig gegen einen schmächtigen Anwalt aktiv. Nicht etwa der Polizist wird angeklagt – dass ist ja üblich in Deutschland – sondern das Opfer. Der Staat – in Gestalt der Justiz lässt die Anklage des Staates in Gestalt des Staatsanwaltes zu und provoziert mit seiner Macht der Arroganz eine Sondershow – auch Gerichtsverhandlung genannt – ersten Ranges. Das Souverän – also das Volk > das dieses „Staat“ – Treiben mit offenen Mund und Augen, ungläubig und Kopfschütteln beobachtet, kritisiert oder gar Interesse am diesem angeblichen “rechtsstaatlichen Handeln” zeigt , oder/ und auch nur an der öffentlichen Gerichtsverhandlung teilnehmen möchte – dass ist ja grundgesetzlich in Deutschland garantiert – wird dann – wiederum vom “Staat“ pauschal als Waffenträger und Störenfried dieser staatsterrormäßigen Handlungen verdächtigt und sodann ohne direkte Gefahr mit erheblichen Aufwand wiederum vom Staat – also den Verursacher dieses Staatterroraktes kontrolliert. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben. Die vereinte Staatskanone donnert auf alles was sich noch bewegen kann. Karlsruhe ist nicht Russland – nein Karlsruhe ist jetzt Nordkorea. Die spinnen in ihrem Machtrausch!
Das allerschlimmste aber >> es ist ein Kommunikationsdesaster der Justizelitären, dass sie allerdings im Geiste ihrer Nazi – Marinerichter – Filbinger-Arroganz nie – was gestern Recht war, kann heute kein Unrecht sein – verstehen werden.
Am späten Abend bekommt die Redaktion eine Antwort aus dem Ministerium:


Sehr geehrter Herr F.,
das Justizministerium sieht keinen Anlass zu einer weiteren Reaktion. Nach unserer Kenntnis erhalten Sie eine Drehgenehmigung des Amtsgerichts Karlsruhe, so dass Sie Ihrer journalistischen Tätigkeit nachgehen können.
Richter am Landgericht
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 2113
Fax: 0711 279 2264
E- Mail: poststelle@jum.bwl.de
Internet: www.justiz-bw.de
Die Rückantwort müsste ihnen nunmehr zu denken geben:


Brauchen Pressefotografen auch Fotografiergenehmigungen? Müssen auch Printmedienkollegen eine entsprechende Schreibgenehmigung haben > man könnte auch sagen Schreibunterlagenmitführergenehmigung.


Denken Sie nicht auch, dass Ihr persönlicher kurzangebundener, juristischer Schreibstil, mit überbürokratischen Charakter/Geist, die berechtigte Sorge um die Pressefreiheit in diesem schönen Lande >>aufklären hilft? <<
Stehen die „neuen“ jetzt befehligten Durchsuchungsmaßnahmen der kritischen Öffentlichkeit vor Beginn des Prozesses am 03.12.2014 um 8:45 Uhr im kausalen Zusammenhang mit der regen und breiten Anteilnahme bei Internetmedien > um die interessante Frage – warum braucht ein TV – Journalistenteam eine Drehgenehmigung für ein öffentliches Verfahren?

Warum glaubt die Administration eigentlich, dass das Volk ständig ihre Auswüchse an geradezu nutzlosen Getue – wie hier mit der Drehgenehmigung – immer schön klaglos und obrigkeitshörig hinzunehmen hat?
Die Perversität der Bürokraten nimmt ihren Lauf……
Hier klicken zur > “Drehgenehmigung” mit weiteren Vorschriften was die Presse zu tun hat > bestimmt durch Amtsgerichtbürokraten < .


Mail für das Amtsgericht Karlsruhe.

Das Redaktionsteam

Der Prozess
03.12.2014

Karlsruhe. Um es gleich Vorweg zu nehmen: Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah ist nach einer mehr als merkwürdigen “Zeugenaussage” des Bundespolizisten Michael Schleicher (45), wegen einer angeblichen Beleidigung, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 60,00 € auf Bewährung von 1 Jahr verurteilt worden. Der “Richter“, Dr. Alexander Kitanoff geb.: 1.08.76 seit 25.11.11 am AG – Karlsruhe, sah es als erwiesen an, dass der renommierte Menschenrechtsanwalt dem Bundespolizisten, dem ein anwaltlicher Briefeinwurf in den Tag – und Nachtbriefkasten beim Bundesverfassungsgericht merkwürdig vorkam, (Aussage: “ Der hatte ja ganz abgetragene Klamotten getragen und 5 Minuten am Briefkasten gestanden, bevor er den Brief eingeworfen hat und außerdem ganz wild hin und her geguckt“) und deshalb den Rechtsanwalt, der gerade von einer langen Gerichtsverhandlung (ganz in abgetragenen Klamotten ? ) gekommen war, (“Halt Polizei > bleiben sie stehen” oder ” Halt Polizei > bleiben sie bitte stehen” – wurde nicht geklärt ? ) zu Boden warf, mit Handschellen fesselte und erheblich verletzte, 10 Mal (?) oder nur 1 Mal (?) den Herrn “Zeugen” Michael Schleicher als Drecksbulle – oder Drecksbullen(?) > wurde nicht der Wahrheitsfindung zugeführt < beleidigte. Viele Prozessbeobachter hatten allerdings den Eindruck, dass der Herr Bundespolizist Michael Schleicher erhebliche Alkoholprobleme haben muss. Dem Richter, der auch “Betreuungsrichter” ist, und den Anwalt für seine Menchenrechtsaktivitäten lobte, fiel das allerdings nicht besonders auf. Er wertete die Aussage des offensichtlich Alkoholkranken (?) als glaubwürdig. Ein absoluter Zynismus: “Staatsanwalt” Dr. Sebastian Untersteller geb.: 17.05.1985 seit 1.12.13 bei der StA – Karlsruhe, griff die unglaubwürdige “Aussage” des “Polizisten“ auf, der Rechtsanwalt habe 5 Minuten am BVG – Briefkasten gestanden und kehrt sie in seinem Endgerede dahingehend um, dass Dr. Schneider-Addae-Mensah deshalb solange am BVG – Briefkasten stand, um zu provozieren und so einen “schönen Prozess mit viel Pressegetösse zu bekommen”. Das ist blanker Hohn – denn man könnte ja auch sagen, wenn man sich das großkotzige Getue der Justiz hier mal genauer ansieht, so ein Prozessbeobachter > “die haben ihm nur den Prozess gemacht, um auch mal in der Presse erwähnt zu werden”. Dieser “Prozess” ist eine Selbstbeschäftigung der Staates, mit dem Ziel, die Daseinberechtigung zu untermauern und mit einen Show-Prozess Gebühren zu kassieren und um Macht zu demontrieren > denn Dr. Schneider-Addae-Mensah ist auch ein Kritiker des Staates und des Machtmissbrauches. Das muss man dem Amtsgericht Karlsruhe hier vorhalten.
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Hier einige Fotos zum Getösse der Justiz um einen Wahnsinn an Nichts. (Vergrößerung der Fotos durch anklicken)








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Hier anklicken > für den ausführlichen Prozessbericht der Kollegen von archeviva.com > Staatsanwalt Untersteller gegen den Karlsruher Anwalt für Menschenrechte <
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Filmbeitrag : Zensur der Presse durch die Staatsmacht von Volker Hoffmann
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Auch der Hofberichterstatter Theo Westermann, von den “Badischen Neuste Nachrichten“ war vor Prozess-Ort. Die “Neuste Nachricht“ ist dann auch ein kranker Bericht und an parteiigkeit kaum zu überbieten. Es ist hinlänglich bekannt, dass lokale Hofberichterstatter im Abhängigkeitsverhältnis zur Macht und Wirtschaft stehen. Aber dieser kranke Hasspredigerbericht setzt dem sowieso schon angeschlagenen und unglaubwürdigen “Leitmediengelüge“ die Krone auf. Allerdings : Eines wird durch dieses Geschmiere klar. Der gesamte Polizei und Kontrollaufwand galt der kritischen Presse und den kritischen Prozessbeobachtern. Das ist vergleichbar mit Missbrauchshandlungen eines totalitären Regimes. Das gibt diese Schiere des Theo Westermann in dem Schleim-Bericht unumwunden zu.
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Fimbeitrag : Pressefreiheit ad acta > Die Justiz macht Dauerstress > von Bastian Duschanek , Heinz Faßbender, Hardy Kaiser, Klaus Overhoff, Volker Hoffmann
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Hier anklicken: Das Justizministerium antwortet den Kollegen von Arche zum Prozess gegen Menschenrechtsanwalt Dr. Schneider -Addae- Mensah wie immer oberflächlich, abweisend und förmlich. Fazit: Das Ländle der Filbingers lebt ungebremst weiter.
Hier die dikete Erwiderung des “Verurteilten” auf die nichtssagende Antwort des Justizministeriums BW:
In der Sache
RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah ./. BRD u.a.
wegen: Übergriffs von Bundespolizisten vor dem BVerfG am 14.04.2014, Strafverfahren
hier: Ihre Korrespondenz mit Frau Manthey
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier nehme ich Bezug auf Ihr an Frau Manthey gerichtetes Schreiben vom 19.12.2014. Zwar haben Sie formal recht: Richter sollten unabhängig sein, doch hat die Sache in diesem Fall einen Haken. Denn der Karlsruher Amtsrichter Kitanoff war in meinem Fall gerade nicht unabhängig. Er hat vielmehr einen Unschuldigen verfolgt und einen lügenden Bundespolizisten als Zeugen behandelt, weil er meinte, er könne das System nicht brüskieren. Wie unangenehm dem Amtsrichter das mir gegenüber war, hat man in seiner Urteilsbegründung und auch in der – von ihm wohl salomonisch gemeinten – Verurteilung gesehen.
Doch die systematische Deckung krimineller Polizisten und die ebenso systematische Verfolgung unschuldiger Bürger hat mit einer unabhängigen Justiz nichts zu tun. Sie hat nicht einmal etwas mit Justiz zu tun. Sie ist vielmehr die Ungerechtigkeit in Reinform.
Es wäre übrigens schön gewesen, wenn der Täter im hiesigen Fall, der kriminelle Bundes-polizist Schleicher, bei seiner „Kontrolle“ am 14.04.2014 genauso förmlich vorgegangen wäre, wie Sie in Ihrem Schreiben an Frau Manthey.
Es ist langsam unerträglich, dass wir Bürger uns von kriminellen Polizisten anfassen, nötigen, beleidigen, fesseln und in den Dreck werfen lassen müssen und der Staat hinterher so tut, als müsse alles furchtbar förmliche Wege gehen. Anspruch auf Förmlichkeit des Bürgers hat der Staat nur, wenn er sich selbst stets förmlich verhält.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider-Addae-Mensah
Rechtsanwalt
Brief im Original
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Auch “Der Spiegel” berichtet in Nr. 1 vom 29.12.2014 über den Prozess in einem sehr persönlich gehaltetenen Artikel des Dietmar Hipp (siehe auch den Film oben) . Kein einziges Wort über die Hochrüstung der Justizgewaltigen gegen das kritische Volk und Prozessbeobachter. Auch deshalb kann sich das System derart gemeingefährlich entwickeln.
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16.01.2015
Hier anklicken: In welcher krimineller Art und Weise die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am 05.01.15 diese Geschichte interpretieren ist eine Verhöhnung des Rechtsstaates schlechthin. Sie zertrameln alles was die Gründungsväter des Grundgesetzes entwickelt haben. Es sind damals wie heute > DIE < schrecklichen Juristen.
Hier Klicken : Die Reaktion vom 16.01.15 an die GeStA ist ein notwendiger Schritt an die Filbinger-Nachfolger im Ländle!
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